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> Zulassung Anhänger Arbeitsmaschine, § 18 StVZO, Geschwindigkeitsbegrenzung, Zulassungsfrei ?
Pfaditoto
Beitrag 26.07.2016, 20:16
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 1
Beigetreten: 26.07.2016
Mitglieds-Nr.: 79367



    
 
Hallo liebe Forengemeinde und Experten,
Ich habe mir einen Anhänger mit Teleskopmast (Arbeitsmaschine) gekauft. Zulässiges Gesamtgewicht 700 kg.

Nun möchte ich den Anhänger versichern und zulassen.
Vorhanden ist ein Gutachten nach § 18 (5) StVZO inklusive Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO für zulassungsfreie Fahrzeuge. Dazu habe ich noch eine alte Bescheinigung über die Zuteilung eines Kennzeichens.

Nun meine Fragen:
§ 18 StVZO ist ja entfallen, was bedeutet das jetzt für das Gutachten auf dieser Grundlage?
Welches ist die Kostengünstigste Art der Zulassung, bzw. Versicherung?
Kann man mit einem solchen Hänger auch 100 km/h fahren? Eine Geschwindigkeit ist nicht im Gutachten eingetragen, Auflaufbremes ist vorhanden.
Der Anhänger ist Baujahr 1999 und wurde 2008 außer Betrieb gesetzt.

Grüße
Torsten
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hk_do
Beitrag 28.07.2016, 11:59
Beitrag #2


Mitglied
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Bei der erstmaligen Zuteilung eines Kennzeichens ist die Betriebserlaubnis erteilt worden. Ein entsprechender Stempel sollte auch auf dem Gutachten sein.

Du kannst also einfach eine HU durchführen lassen und mit den Papieren und deinem Personalausweis zur Zulassungsstelle gehen und dir wieder ein Kennzeichen zuteilen lassen.

Kostengünstiger sind anstelle des Kennzeichens drei Geschwindigkeitsschilder für 25 km/h und ein Folgekennzeichen. Dann ist auch keine HU erforderlich. Allerdings darf dann auch nicht schneller als 25 km/h gefahren werden.

Eine Versicherung ist für zulassungsfreie Anhänger nicht vorgeschrieben, aber dem Vernehmen nach auch nicht teuer. Muss jeder selber wissen, ob er das Restrisiko persönlich tragen will oder anderweitig absichern kann.

In Sachen Tempo 100 gelten die ganz normalen Regeln; wenn im Gutachten keine geringere Geschwindigkeit angegeben ist, dann ist der Anhänger bei seinem Baujahr auch für Tempo 100 geeignet. Dann empfiehlt es sich, die Tempo 100 Abnahme gleich bei der HU mit machen zu lassen. Vorher natürlich die Reifen checken.
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