LKW Führerschein Augenarztgutachten |
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LKW Führerschein Augenarztgutachten |
17.09.2016, 11:06
Beitrag
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 17.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79739 |
seit 22 Jahren habe ich mittlerweile den PKW Führerschein(unfallfrei, kein Alkohol oder sonstiges). Ich fahre häufig mit einem 7,5T in meinem Alltag. Nun wollte ich den LKW Führerschein C machen da sich bei meinem Arbeitgeber die Auftragslage verändert hat und er nur noch Fahrer benötigt mit Klasse C anstatt mit C1. Ich habe eine Amblyopie auf einem Auge mit einem Visus von 0,3. Auf dem anderen Auge habe ich einen uneingeschränkten Visus mit 1,2 ohne Sehhilfen. Wegen meiner Sehschwäche reichte schon für den PKW Führerschein der normale Sehtest nicht aus und ich mußte damals ein Augenarztgutachten der FEV vorlegen. Dies war jedoch kein Problem da ich mit den vorhandenen Visuswerten für den PKW Führerschein ohne Einschränkungen erwerben konnte. Jetzt geht es um den LKW Führerschein Klasse C. Ich bin gleich zum Augenarzt gegangen und hab mir den normale Sehtest gespart. Beim Augenarzt wurde das übliche (Gesichtsfeld, Blendempfindlichkeit/Dämmerungssehen, Tagessehschärfe, Stereosehen) getestet. Die Ergebnisse waren exakt wie beim PKW Führerschein Visus 0,3/1,2. Auch damals beim PKW Führerschein war aber schon das Stereosehen eingeschränkt was auch diesmal unverändert war. Lange Rede kurzer Sinn, der Augenarzt hat mir in das Gutachten reingeschrieben das für Klasse C das Sehvermögen nicht ausreicht. Ich habe das nicht ganz verstanden und auf die Regelung der Anlage 6 der FE-Verordnung Absatz "2.2.1 Zentrale Tagessehschärfe" hingewiesen. Dort ist ja folgender Satz eingefügt worden: "In Einzelfällen kann unter Berücksichtigung von Fahrerfahrung und Fahrzeugnutzung der Visus des schlechteren Auges für die Klassen C, CE, C1, C1E unter 0,5 liegen, ein Wert von 0,1 darf nicht unterschritten werden. Ein augenärztliches Gutachten ist in diesen Fällen erforderlich." Der Augenarzt meinte dazu nur er würde diese Regelung nicht kennen und eine Änderung wäre ihm nicht bekannt, er würde täglich 5 Augengutachten machen. Ich hatte die Anlage der FE-Verordnung nicht dabei da ich dachte das ein Augenarzt so was in seiner Praxis hat und das eben mal nachsehen kann. Bei so vielen Gutachten sicher kein Fehler. Ich durfte dann bezahlen und ich hatte das Gefühl man möchte das ich schnell die Praxis verlasse. Es war übrigens nicht der gleiche Augenarzt wie für die PKW FE. Der ist leider in Rente. Nun habe ich mir das alles zuhause nochmal in Ruhe angesehen. Im Gutachten sind alle Testergebnisse mit "regelrecht" kommentiert. Bei der zentralen Tagessehschärfe stehen die bekannten Werte 0,3/1,2. Fahrgastbeförderung wird nicht von mir verlangt. Bei Punkt 7 steht das die vorhandene Sehhilfe (ich habe keine!) für den Straßenverkehr nicht geeignet ist. Eine Sehhilfe verändert meine Visuswerte auf dem schlechteren Auge nicht, das liegt an der Amblyopie, das ist leider so. Die in der FEV verlangte zentrale Tagessehschärfe ist für die Klasse C 08/05. Nachfolgen im Absatz 2.1.1 aber den bereits oben zitierten Satz "In Einzelfällen kann unter Berücksichtigung von Fahrerfahrung und Fahrzeugnutzung der Visus des schlechteren Auges für die Klassen C, CE, C1, C1E unter 0,5 liegen, ein Wert von 0,1 darf nicht unterschritten werden. Ein augenärztliches Gutachten ist in diesen Fällen erforderlich." Bei der Bestandsregelung für Inhaber (vor 31.12.1998) der Klasse C durfte ein Inhaber (der ich ja nicht bin) die Klasse C auch mit einem Visus von 07/02 behalten und bei Einäugigkeit sogar mit einem Visus von 0,7. Das verstehe ich so das man damals (vor 98') als Neuerwerber bessere Werte (08/05 ?) haben mußte und wenn sich diese verschlechterten aber die Klasse C behalten konnte wenn der Visus in die angegebenen Grenzwerte passt. Dies trifft auf mich nicht, das war nur mal um sehen ob ich das richtig verstehe. Bei den heutige Neuerwerbern wird nun ein Visus von 08/05 und in Ausnahmefällen 08/01 vorausgesetzt. Es heißt dort ausdrücklich das es um Einzelfälle geht mit entsprechender Fahrerfahrung und Fahrzeugnutzung. Wie sollte man Fahrerfahrung mit Klasse C haben wenn man den Führerschein ja gar nicht machen kann, oder meint man Fahrerfahrung mit dem PKW. Ich kann sicher Fahrerfahrung mit 7,5T mit Anhänger vorweisen und mit dem PKW, mein Arbeitgeber würde mir das sofort bestätigen. Ich war auch bereits bei einem Verkehrsmediziner wegen der Gesundheitsuntersuchung für die Klasse C. Das Ergebnis von ihm war das alles OK ist bis eben auf die Augen da soll ein Augenarzt ein Gutachten anfertigen aber er sehe da kein Problem. Ich habe dann bei dem Verkehrsmediziner sogar noch einen zusätzlichen freiwilligen psychologischen Leistungstest gemacht den man nur für die Personenbeförderung (Taxi/Bus) machen muß, auch dieser war absolut einwandfrei. Das alles habe ich auch schriftlich in einem Gutachten. Nun weiß ich allerdings nicht weiter, ich verstehe die Entscheidung des Augenarztes nicht. Müßte das Gutachten nicht eigentlich positiv für mich ausfallen? Es gibt keine weitere Erklärung bis auf "das Sehvermögen reicht nicht aus." Nun bin ich ratlos. Da ich momentan niemanden weiß den ich fragen könnte wende ich mich an euch. Der Text ist etwas länger geworden dafür möchte ich mich entschuldigen, ich wollte es so ausführlich wie möglich und so kurz wie nötig erklären. Vielen Dank für's lesen! Felixterix |
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19.10.2016, 09:47
Beitrag
#2
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 19.06.2013 Mitglieds-Nr.: 68942 |
Hallo,
ich hatte vor einiger Zeit eine ähnliche Situation, habe auch hier im Forum nachgefragt. Bei mir war es so das der LKW Führerschein abgelaufen war, zudem war es auch noch ein Führerschein aus den NL. Ich habe eine Augengutachten gemacht und alles zusammen eingereicht. Der Augenarzt hat keinen weiteren Kommentar auf das Gutachten geschrieben einfach nur die Ergebnisse und das war es. Letztlich war es so das ich auf die Einzelfallregelung FEV Anhang 6, Absatz 2.2.1 "In Einzelfällen ..." hingewiesen habe. Die FEV hat sich sehr ablehnend verhalten und sogar behauptet diese Regelung würde für die BRD nicht gelten. Ich habe dann einen Rechtsanwalt mit ins Boot geholt und der hat meinen Anspruch durchgesetzt. Er meinte das man in D. versucht hat diese Regelung nicht in die FEV, Anhang 6 aufzunehmen und das D. von der EU ermahnt wurde dies zu tun. Dazu kann ich aber nichts weiter sagen das wurde mir so erzählt. Die FEV verlangte dann noch einen Wahrnehmungstest und Gesundheitstest, kann man beim Arbeitsmediziner machen. Mein Antrag ging dann durch und ich bekam die Auflage eine neue praktische und theoretische Prüfung abzulegen. Bei der Prüfung waren 4 Prüflinge, ich war der einzige der rückwärts mit Anhänger die Ecke rum mußte. Der Fahrlehrer hat auch nur mit dem Kopf geschüttelt und meinte das er den Prüfer kennt und ihn noch nie so unfreundlich erlebt hat. Naja egal, ich habe jetzt wieder den LKW-schein in D. und alles ist rechtens. Gruß und viel Erfolg! |
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22.10.2016, 17:50
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 210 Beigetreten: 06.01.2009 Wohnort: Kleine blaue Kugel Mitglieds-Nr.: 46102 |
Hallo Felixterix,
alles was Du geschrieben hast ist korrekt. Ich habe selbst auch eine Amblyopie und habe nach meinem FE-Entzug nur die Klassen B und BE wiederbekommen. Mehr brauche ich auch nicht, von da her habe ich auch nicht um C1/C1E gekämpft (was meinem alten Dreier entsprochen hätte). Das Problem ist, dass die Augenärzte sich nicht auf das in ihren Augen dünne Eis mit der Ausnahmeregelung einlassen wollen. Es bleibt Dir wohl nichts anderes übrig, als alle Augenärzte in der näheren und weiteren Umgebung anzurufen oder anzuschreiben und zu fragen, ob sie diese Ausnahmeregelung kennen und ggf. bereit wären, aufgrund dieser Ausnahmeregelung ein positives Gutachten zu erstellen, wenn keine sonstigen Beeinträchtigungen des Sehvermögens vorliegen. Ein Schreiben Deines Arbeitgebers, dass Du seit Jahren 7,5-Tonner mit Hänger gefahren hast wäre sicher hilfreich, was die in der Ausnahmeregelung genannte Fahrerfahrung betrifft. Wie man Fahrerfahrung für Fahrzeuge einer Führerscheinklasse, die man noch gar nicht besitzt, nachweisen soll, das erschließt sich mir auch nicht. Und mit Verlaub: Dein Augenarzt ist eine Pfeife. Ich persönlich würde ihn ein bisschen ärgern und eine Korrektur des Gutachtens verlangen. Eine nicht vorhandene Sehhilfe kann nun mal nicht ungeeignet sein. Und ein Augenarzt sollte doch wohl wissen, was eine Amblyopie ist. (Für Mitleser die keinen Knick in der Optik haben: eine Amblyopie ist eine Sehschwäche, die nicht auf Mängeln der optischen Eigenschaften des Auges wie Kurz- oder Weitsichtigkeit usw. beruht. Bei einer Amblyopie liegt das Problem im Sehnerv oder bei der Signalverarbeitung im Gehirn). Ich wünsch´ Dir viel Glück, einen kompetenten Augenarzt zu finden. Bitte halte uns auf dem Laufenden. Gruß Stromboli -------------------- Mein Nick hat übrigens nichts mit meinen Charaktereigenschaften zu tun.
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18.11.2016, 15:05
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 17.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79739 |
Hallo,
Danke für eure Beiträge TheSundanceKid und Stromboli. Mittlerweile habe ich einen anderen Augenarzt aufgesucht und ein neues Gutachten machen lassen. Dieser Augenarzt kannte sich sehr gut mit der FEV aus und meinte das es von seiner Seite keine bedenken gibt. Er hat sich sehr intensiv mit mir beschäftigt und meine Augen gründlich untersucht, mir dann noch eine Brille verschrieben mit der ich mit dem schlechteren Auge sogar noch etwas besser sehe 0,5. Die Tagessehschärfe kann durchaus leicht variieren hat er mir erklärt da ich ziemlich erkältet war bei der Untersuchung. Mit diesen Werten habe ich jetzt ein Gutachten. Er meint das nichts gegen eine Einzelfallentscheidung spricht, dafür sei sie ja schliesslich da. Die Einzelfallentscheidung beschränkt sich wohl nicht nur auf Inhaber sondern kann auch bei Neuerwerbern angewendet werden. Der Punkt der Fahrerfahrung kann unterschiedlich ausgelegt werden, das ist scheinbar absichtlich so gemacht worden. @Stroboli wie ist denn deine Sehstärke auf den Augen? Muß ich jetzt als nächstes zu einer Fahrschule oder muß ich erst mit den Unterlagen zur FEV? Ich erinner mich noch das beim PKW Führerschein das alles die Fahrschule erledigt hat. Ich werde weiter berichten wenn es weiter geht. Grüße Felixterix |
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19.11.2016, 16:43
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 210 Beigetreten: 06.01.2009 Wohnort: Kleine blaue Kugel Mitglieds-Nr.: 46102 |
Hallo Felixterix,
das freut mich jetzt richtig für Dich! Und schön, dass Du Dich noch mal gemeldet hast. Das machen leider nicht alle. Wie ich gesagt hatte liegt das Problem darin, einen Augenarzt zu finden, der sich mit dem Anhang 6 der FEV auskennt. Und auch die Traute hat, dann tatsächlich ein positives Gutachten aufgrund der Ausnahmeregelungen zu erstellen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Ich fürchte, es gibt nicht viele Augenärzte von dieser Sorte. Ich habe inzwischen auch einen Augenarzt gefunden, der mir ein positives Gutachten für C1(E) ausstellen würde. Ich habe einen Visus von 0,2/0,5 unkorrigiert und 0,4/0,9 mit Brille. Ich könnte C1E also bekommen, brauche den aber nicht. Mein neues WoMo hat 3,5t zGG und bringt mit Mann, Maus, Futter, Getränken und vollen Tanks 3,8t auf die Waage. Ist aber kein Problem, weil die Karre auf einem abgelasteten 4t Fahrgestell daherkommt. Die paar Kröten für „Überladung“ nehme ich gerne in Kauf. Dafür darf das gute Stück auch mal des Nachts mit 150 auf der Uhr richtig Norden fliegen; eben wegen der 3,5t. Ich könnte mir vorstellen, dass inzwischen viele (ältere) C-Inhaber Probleme mit dem 5-jährlich zu erneuernden Sehtest Probleme haben und einen Augenarzt suchen, der mit der Problematik vertraut und ggf. bereit ist, aufgrund der genannten Ausnahmeregelungen ein positives Gutachten zu erstellen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Ich möchte hier keine Werbung für meinen Augenarzt machen, bin aber bereit, die Kontaktdaten per PN weiterzugeben. Er ist so wie ich im Schwabenländle zu finden. @ Felixterix: keine Ahnung wo Du herkommst. Aber Du scheinst auch einen kompetenten Augenarzt gefunden zu haben. Wäre schön, wenn Du seine Kontaktdaten ggf. ebenso per PN weitergeben würdest. Gruß Stromboli -------------------- Mein Nick hat übrigens nichts mit meinen Charaktereigenschaften zu tun.
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30.10.2024, 14:51
Beitrag
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 30.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92137 |
Hallo, aus aktuellem Anlass grabe ich dieses Thema nochmal aus und wäre sehr dankbar für entsprechende Kontakte per PM. Leider kann ich selbst derzeit niemanden hier anschreiben. Vielen Dank!
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30.10.2024, 15:18
Beitrag
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13815 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
Sinn des Forums ist es, dass Du hier Deine Frage öffentlich und anonym stellen kannst und durch die Vielzahl der Forenmitglieder brauchbare Antworten bekommst. Also: Auf geht's! ...und der Threadersteller war zuletzt vor acht Jahren hier angemeldet, daher wird auch eher keine Antwort von ihm kommen. |
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30.10.2024, 15:39
Beitrag
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17364 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
@Stromboli war aber vor gut vier Jahren noch mal aktiv….
Trotz allem empfehle ich dem Fragesteller aber auch dringend einen eigenen Thread mit einer ausreichenden Fragestellung zu eröffnen…. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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30.10.2024, 20:02
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17364 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
@Stromboli war aber vor gut vier Jahren noch mal aktiv…. Sorry, vor gut zwei Jahren…. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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31.10.2024, 09:39
Beitrag
#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 30.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92137 |
Alles klar, vielen Dank für die Antworten. Ich werde dann ein neues Thema eröffnen.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 23:39 |