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> Ergebnis Blutprobe Dauer
methodman30
Beitrag 21.10.2016, 16:14
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,

Im Rahmen einer grosskontrolle wurde ich am 16.8.2016 rausgezogen. Habe Urintests verweigert und keine Angaben gemacht nur die doofen hampelmann Tests hab ich gemacht wurde gleich losgelegt das hat mich völlig überrascht. Sie meinten das ich Ausfallerscheinungen habe naja nach ein neun Stunden Arbeitstag wo man müde ist und nach hause will sieht man halt nicht mehr so fresh aus. Habe 24 Stunden davor eine halbe Tüte geraucht davor zwei Wochen jeden Tag war mein Urlaub. Davor 1 Monat gar nicht. Was meint ihr ist noch aktives drin gewesen über 1ng ich hoffe nicht. Aber meine eigentliche Frage es ist jetzt der 21.10. und mein Anwalt hat immer noch nichts kein Ergebnis ist das nicht komisch? Ich mein es sollte doch spätestens nach 8 Wochen da sein oder ? Wie lange kann denn das maximal dauern? Vlt haben die ja auch Mist gebaut bei der Probe.
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megatmaker
Beitrag 21.10.2016, 18:58
Beitrag #2


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Zitat (methodman30 @ 21.10.2016, 17:14) *
Aber meine eigentliche Frage es ist jetzt der 21.10. und mein Anwalt hat immer noch nichts kein Ergebnis ist das nicht komisch?

Es geht wahrscheinlich um eine Ordnungswidrigkeit. Vlt ist das Gesuch zur akteneinsicht untergegangen. Ruf doch Mal bei deinem Sachbearbeiter an. oder bei der Dienststelle und lass dich zum Sachbearbeiter durchstellen.

Zitat
? Vlt haben die ja auch Mist gebaut bei der Probe.

Das ist eher unwahrscheinlich wink.gif
Das Ergebnis sollte deinem Sachbearbeiter schon vorliegen.
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methodman30
Beitrag 22.10.2016, 09:11
Beitrag #3


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Also am 13.9. hat die Staatsanwaltschaft meinem Anwalt geschrieben das die Akten noch nicht übersand werden können. Naja das war zudem Zeitpunkt auch erst vier Wochen her, da war das Ergebniss bestimmt noch nicht da. Ich will auch keine schlafenden Hunde wecken Screenings hab ich schonmal angefangen zur Sicherheit aber komisch finde ich das schon das es so lange dauert.
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megatmaker
Beitrag 22.10.2016, 09:29
Beitrag #4


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Sag mir Mal, ob dir eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit in Bezug auf die Drogenfahrt vorgeworfen wird. Wird dir auch Besitz vorgeworfen?

Wenn dir eine Straftat der Fahrt vorgeworfen wird, sollte die Akte wesentlich schneller bei der StA sein, als bei einer Owi mit Besitz.
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methodman30
Beitrag 22.10.2016, 10:11
Beitrag #5


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Also hatte nichts dabei auch keine Angaben gemacht lediglich die konzentrationstest hab ich gemacht. Im schreiben von der Staatsanwaltschaft steht als Grund: die von der Polizei festgestellten Ausfallerscheinungen begründeten den Verdacht einer Straftat gem. 316 StGB oder einer Ordnungswidrigkeit gem. 24a ABS. 2stvg.
Im Brief vom 13.9. wo drin steht Akten können zur Zeit nicht übersand werden, steht als tatvorwurf: Trunkenheit im Verkehr. Wie gesagt habe alles verweigert,pusten und Urin nichts gesagt darauf hin haben die die Test gemacht und haben mir Blut abgenommen.

Selbst bei einem aktiven Wert über 1 ng würde es sich doch nur um eine Ordnungswidrigkeit handeln oder? Weil die Aussage zu machen das ich Ausfallerscheinungen hatte war meiner Meinung nach reine Willkür der Polizisten diese Tests sind sowieso lachhaft. Ich mein nach 9 Stunden harter Arbeit ist man halt mal bisschen müde und freut sich aufs Sofa kurz zu setzen das sieht man halt nicht mehr so gut aus. Kann man wenn es vor Gericht geht zu einer owi runterhandeln mit den Begründungen?
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megatmaker
Beitrag 22.10.2016, 11:14
Beitrag #6


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Ok, dann wird dir zur Zeit eine Straftat nach §316 StGB vorgeworfen und es läuft ein Strafverfahren wegen der Fahrt.

Zitat (methodman30 @ 22.10.2016, 11:11) *
Selbst bei einem aktiven Wert über 1 ng würde es sich doch nur um eine Ordnungswidrigkeit handeln oder?
Nicht wenn die Beamten Ausfallerscheinungen feststellen, die vom Drogenkonsum herrühren und du damit ein Fahrzeug im Straßenverkehr führst.

Zitat
Weil die Aussage zu machen das ich Ausfallerscheinungen hatte war meiner Meinung nach reine Willkür der Polizisten diese Tests sind sowieso lachhaft.
Der Arzt führt bei der Blutentnahme auch diverse Tests durch und dokumentiert gewisse Sachen über deinen Zustand. Wenn der Arzt hier auch Ausfallerscheinungen dokumentiert, sind es schon Mal 3 Personen, die welche 'festgestellt' haben.

Zitat
Kann man wenn es vor Gericht geht zu einer owi runterhandeln mit den Begründungen?
Ist möglich, vor Gericht ist alles möglich wink.gif

Hast du deinen Führerschein noch?

Ich finde es eher komisch, dass die Staatsanwaltschaft nicht in die Gänge kommt, obwohl es sich bei dir um eine Führerscheinsache handelt und sie die Akten anscheinend schon haben.
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methodman30
Beitrag 22.10.2016, 12:55
Beitrag #7


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na toll, also was cannabis im Verkehr angeht bin ich kein unbeschriebenes Blatt

1. 2003 wurde ich verurteilt wegen Cannabis und besitz im Straßenverkehr. 2008 hab ich dann eine positive MPU gemacht und den Führerschein neu gemacht.
2. Wurde 2009 wegen Handel mit BTM zu 2 Jahren Bewährung verurteilt.
3. Ich habe mich sofort nach der Kontrolle bei einer MPU Schulung angemeldet. Diese ist auch relativ teuer 1500 euro für 5 Seminare und zwei Eiinzelgespräche insgesamt 24 Stunden. Von denen wurde mir auch eine Ärztin für screenings empfohlen und mein Anwalt kennt Sie auch. Sie sagte ich brauch mich um nichts kümmern und ich soll auch weder bei der Polizei anrufen noch nachfragen Sie kümmert sich um alles betont Sie immer. nach 6 Wochen fragte ich nochmal warum die Ergebnisse noch nicht da sind, da meinte sie das ich mir darum keine Gedanken machen soll mein Anwalt bekommt das und das kann dauern ich soll einfach nur die Schulungen machen und Urin abgeben. Das alles kommt mir sehr komisch vor, ich denke da das alles in einem Landkreis liegt die Tat, mein Anwalt, Ihre Liegenschaft der Schule und die Polizei die das bearbeitet das Sie dort bei der Bullerei jemanden hat der vlt die Akten mal gepflegt unter den Stapel packt um Zeit zu schinden da Sie:
1. Ihre Kohle für die Schulung bekommt
2.Sie Zeit für Ihre Klienten schindet denn je länger das Verfahren dauert desto schneller boxt Sie Ihre Schulungen durch falls ja vlt doch nichts im Blut oder so wenig drin ist das keine MPU nötig ist, hat Sie dann schon Ihr Geld für die Seminare die man bis dahin gemacht hat bekommen.
Außerdem je länger es dauert falls es doch zur MPU kommt gibt man sein Führerschein erst gar nicht ab weil es sich zum teil mit einspruch Gerichtsverhandlung usw. bis zu 12 Monaten hinziehen kann bis man zur MPU muss und man dann screenings und alles fertig hat.
Sie sagte Sie kennt auch die Leute auf der Fsst und kann manchmal eine Fristverlängerung rausziehen.

Also alles sehr komisch aber Geld regiert die Welt nech.

Mein Führerschein habe ich noch!!
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delmar
Beitrag 22.10.2016, 12:59
Beitrag #8


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Es gibt ein vorläufiges ergebnis wo nur Positv o negativ vermerkt ist der liegt inerhalb einer Woche bei der Polizei vor,die Werte liegen dann eine Woche später vor.
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Kai R.
Beitrag 22.10.2016, 15:29
Beitrag #9


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Im Moment kannst Du doch froh sein. Sobald der Bußgeldbescheid vorliegt wird auch Deine Fahrerlaubnis entzogen. Du solltest besser sowieso auf Zeit spielen.


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Grüße

Kai

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methodman30
Beitrag 22.10.2016, 15:54
Beitrag #10


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Also es ist ja gar nicht gesagt das ich was aktives drin habe und ob es eine Straftat oder owi ist. Ich weiß das ich ein schenllen Stoffwechsel habe 2014 wurde bei einer Blutprobe lediglich ein abbauwert von 2ng festgestellt also unter der nachweisgrenze. Obwohl ich davor fast jedes Wochenende geraucht habe. Konnte das selber nicht glauben da hatte ich Glück. Thc ist im Abbau unberechenbar man muss schauen was kommt. Außerdem werde ich im April wahrscheinlich aufgrund meiner Krankheit wahrscheinlich medizinisches Cannabis verschrieben bekommen dann sieht alles wieder ganz anders aus. Darauf will ich aber nicht spekulieren.


Der Fall mit den 2ng war übrigens 5 Tage nach dem letzten Konsum
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Kai R.
Beitrag 22.10.2016, 17:04
Beitrag #11


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Ich glaube nicht, fass Du unter die 1,0 nG rutschst. Die Straftat wird es nicht sein, aber die Owi bleibt Dir nicht erspart. Und damit kommt der sichere Entzug durch die FSSTT.


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Kai

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nachteule
Beitrag 22.10.2016, 19:19
Beitrag #12


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Hallo, Methodman,

Zitat (methodman30 @ 22.10.2016, 16:54) *
Außerdem werde ich im April wahrscheinlich aufgrund meiner Krankheit wahrscheinlich medizinisches Cannabis verschrieben bekommen dann sieht alles wieder ganz anders aus. Darauf will ich aber nicht spekulieren.

wenn Du ärztlich verordnet Cannabis erwerben und konsumieren darfst, fällst Du bei ordnungsgemäßem Gebrauch nicht mehr ins Strafrecht.

Fraglich ist allerdings, ob Du dann trotzdem weiter mit dem Auto fahren darfst, wenn Du legal BTM konsumierst.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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methodman30
Beitrag 22.10.2016, 21:11
Beitrag #13


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Bei medizinischem Cannabis gab es auch schon Urteile das man damit fahren darf man muss es dem verkehrsmedizinier nur gut erklären bzw. bei der mpu mit Gutachten vom verschreibenden Arzt die Situation darstellen es gibt viele Patienten die mit einer Ausnahmegenehmigung weiter Auto fahren. Aber das ist eine andere Geschichte erstmal abwarte was die Ergebnisse sagen.

Zitat (Kai R. @ 22.10.2016, 18:04) *
Ich glaube nicht, fass Du unter die 1,0 nG rutschst. Die Straftat wird es nicht sein, aber die Owi bleibt Dir nicht erspart. Und damit kommt der sichere Entzug durch die FSSTT.


Da hast du recht aber erstmal kommt die owi da legt man Einspruch gegen ein da kann man schon mal 4 Wochen rausholen Vlt sogar mehr. Dann versucht die Dame von Schulungszentrum bei der fsst eine Fristverlängerung herauszuholen da sie sagt das in den Landkreis die bei der Behörde nicht so streng sind und mit sich reden lassen da sie diese auch kennt meinte Sie jedenfalls. Wenn dann der Bescheid kommt zur mpu Vorlage hab ich nochmal 3 Monate Zeit. Heißt im Glücksfall gebe ich mein Führerschein höchstens 2 Monate ab Vlt auch gar nicht. Habe am 22.8. den Vertrag für Screenings und Schulung unterschrieben somit hab ich jetzt schon zwei Monate Vorsprung.
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methodman30
Beitrag 31.10.2016, 19:56
Beitrag #14


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so meine werte sind da.

THC Aktiv:2,9 ng
THC Abbau: 41,8 ng

jetzt meine frage habe in diversen Foren und bei Online Anwälten das man auf einmal Konsum bei diesen Werten gehen kann ist das möglich?

Habe auch von ein paar betroffenen gelesen die fast die selben Werte hatten und die ein ärztliches gutachten machen mussten anstatt einer MPU.
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angeditscht
Beitrag 31.10.2016, 20:41
Beitrag #15


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Das ärztliche Gutachten soll erstellt werden wenn das Konsumverhalten nicht feststeht um zu unterscheiden ob es sich um einen einmaligen Probierkonsum oder mindestens gelegentlichen Konsum mit mangelndem Trennvermögen handelt....bei der aktenkundigen Vorgeschichte wirst du wohl kaum noch auf einmaligen Probierkonsum plädieren können, dementsprechend steht mindestens Gelegenheitskonsum mit fehlendem Trennvermögen fest und die FE ist zu entziehen...
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methodman30
Beitrag 31.10.2016, 21:17
Beitrag #16


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ok aber der letzte Vorfall wo konsumiert wurde ist aus dem Jahr 2004 zählen da keine Verjährungen?

Ich werde trotzdem vor das Verwaltungsgericht ziehen und klagen mal schauen was kommt die Versicherung zahlt ja versuchen kann man es

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 31.10.2016, 22:12
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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angeditscht
Beitrag 31.10.2016, 21:28
Beitrag #17


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Steht eigentlich die 316er noch im Raum? Da kann auch der Richter meines Wissens sofort entziehen und es geht garnicht mehr über die FSST......und deine Versicherung freut sich, die muss nämlich dafür imho garnicht zahlen....
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methodman30
Beitrag 31.10.2016, 21:38
Beitrag #18


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habe mit meiner Versicherung gesprochen die Zahlen Anwalt und Gerichtskosten auch wenn man verliert sogar bis in die letzte Instanz. Außer die Tat wurde mit Vorsatz begangen und es ist eine Straftat.

wenn du den paragraph 316 meinst das ist Trunkenheit im Verkehr ich war nicht Betrunken und hatte auch kein Alkohol hier geht es um BTM. Trunkenheit im Verkehr haben die nur geschrieben damit dort irgendwas steht

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 31.10.2016, 22:18
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Beitrag 31.10.2016, 21:41
Beitrag #19


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Les mal den 316 richtig....

Zitat
Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen,
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MsTaxi
Beitrag 31.10.2016, 22:36
Beitrag #20


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Wie stellt sich die Frau, bei der du die Schulung machst, zur Frage, dass du eigentlich AN liefern musst in einer MPU und dass das doch mit der ärztlich verordneten Einnahme kollidiert? Auch sehe ich ein mögliches Spannungsverhältnis zwischen der Tatsache, dass man aktuell bei dir kein Trennvermögen gefunden hat, und dem Punkt, dass du bei der medizinisch verordneten Einnahme sehr wohl auf Trennvermögen verstärkt achten solltest meiner Meinung nach. Das solltest du vielleicht mal ansprechen bei ihr.

LG

P.S.: wir sprechen hier auch bei Leuten mit THC von Trunkenheitsfahrten ebenso wie der 316er.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Uwe W
Beitrag 01.11.2016, 00:20
Beitrag #21


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Zitat (methodman30 @ 31.10.2016, 21:17) *
ok aber der letzte Vorfall wo konsumiert wurde ist aus dem Jahr 2004 zählen da keine Verjährungen?

Bist Du nicht Ende 2014 noch mal mit Abbauwerten erwischt worden? In dem entsprechenden Thread war ja nicht klar, ob die Polizei die Führerscheinstelle informiert hatte.
Wenn ja, dann steht gelegentlicher Konsum fest.

Wenn die Führerscheinstelle davon keinen Wind bekommen hat, dann sind in Niedersachsen die Voraussetzungen relativ günstig, dass der über 11 Jahre zurückliegende Konsum nicht mehr dazu führt, dass der neue Konsum als gelegentlich eingestuft wird. Sofern Du gelegentlichen Konsum bisher nicht zugegeben hast, würde die Führerscheinstelle dann ein äG anordnen.

Deine Werte sind mit Einmalkonsum in der Tat vereinbar. Der Konsum muss dann aber zeitnah zur Blutentnahme erfolgt sein (ca. 2 bis 4 Stunden) und sollte schon relativ intensiv gewesen sein.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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angeditscht
Beitrag 01.11.2016, 02:07
Beitrag #22


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Hallo Uwe,

beginnt die 10-Jahresfrist nicht erst mit Neuerteilung der FE in 2008 nach der MPU zu laufen?
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methodman30
Beitrag 01.11.2016, 05:42
Beitrag #23


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Zitat (Uwe W @ 01.11.2016, 01:20) *
Zitat (methodman30 @ 31.10.2016, 21:17) *
ok aber der letzte Vorfall wo konsumiert wurde ist aus dem Jahr 2004 zählen da keine Verjährungen?

Bist Du nicht Ende 2014 noch mal mit Abbauwerten erwischt worden? In dem entsprechenden Thread war ja nicht klar, ob die Polizei die Führerscheinstelle informiert hatte.
Wenn ja, dann steht gelegentlicher Konsum fest.

Wenn die Führerscheinstelle davon keinen Wind bekommen hat, dann sind in Niedersachsen die Voraussetzungen relativ günstig, dass der über 11 Jahre zurückliegende Konsum nicht mehr dazu führt, dass der neue Konsum als gelegentlich eingestuft wird. Sofern Du gelegentlichen Konsum bisher nicht zugegeben hast, würde die Führerscheinstelle dann ein äG anordnen.

Deine Werte sind mit Einmalkonsum in der Tat vereinbar. Der Konsum muss dann aber zeitnah zur Blutentnahme erfolgt sein (ca. 2 bis 4 Stunden) und sollte schon relativ intensiv gewesen sein.



Ja wurde 2014 angehalten aber der abbauwert war so gering, das dieser nicht weitergeleitet wurde in der Akte steht er nicht drin davon wissen die nichts. Allerdings muss ich zugeben das die Sache von 2004 mit einem Tilgungsdatum 15.01.2018 steht.

Naja entweder nutzen die das um mir eins reinzu Würgen mit einer mpu oder sind gnädig mit einem äG.
Wenn ich eine mpu angeordnet bekomme meint ihr es würde was bringen auf einmal Konsum oder auf ein äG zu klagen? Bzw kann mir bei einer Klage ein Nachteil entstehen?
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Kai R.
Beitrag 01.11.2016, 11:36
Beitrag #24


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Die MPU kommt im Wiedererteilungsverfahren. Es ist komplett sinnlos in Deinem Fall auf Einmalkonsum zu spekulieren.


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Kai

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Uwe W
Beitrag 01.11.2016, 14:00
Beitrag #25


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Zitat (angeditscht @ 01.11.2016, 02:07) *
beginnt die 10-Jahresfrist nicht erst mit Neuerteilung der FE in 2008 nach der MPU zu laufen?

Es kommt nicht nur darauf an, ob die alte Sache noch verwertbar ist (das ist sie schon), sondern ob zwischen dem alten und dem neuen Konsum eine zeitliche Zäsur eingetreten ist:
FAQ: Zählt jeder beliebig lange zurückliegende Cannabiskonsum als zweiter Konsumakt?
Wenn es nach einer über 11 jährigen Abstinenz zu einem einmaligen Rückfall kommt, dann halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass man den Rückfall noch nicht als gelegentlichen Konsum ansieht, auch wenn vor der Abstinenz intensiver konsumiert wurde.

Insbesondere in Niedersachsen sehe ich da durchaus Erfolgschancen (siehe die Rechtsprechung des OG Lüneburg in der FAQ).
Auch in der erstinstanzlichen Rechtsprechung wird das praktiziert.
Das VG Osnabrück hat z.B.m mal nach einer knapp 10 jährigen Konsumpause nach vorherigem regelmäßigen Konsum einen Rückfall nicht als gelegentlichen Konsum eingestuft.
Momentan müsste die Erlasslage in Niedersachsen auch dieser Rechtsprechung angepasst sein.

Ein zwischenzeitlicher Handel mit Betäubungsmittel wäre natürlich erklärungsbedürftig und könnte sich negativ auswirken.


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Beitrag 01.11.2016, 15:11
Beitrag #26


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Für den Handel musste ich ein äG vorlegen das positiv für mich ausviel es wurde nichts gefunden dürfte den fs behalten

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 01.11.2016, 15:14
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Kai R.
Beitrag 01.11.2016, 22:57
Beitrag #27


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Hast Du denn beim äG etwas zu Deinem Konsum gesagt?


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Kai

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methodman30
Beitrag 02.11.2016, 06:26
Beitrag #28


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Ich habe das gesagt was auch im positiven Gutachten von 2007 stand. Es ist so mein letzter nachweisbarer Konsum ist November 2004 wo ich mit einem joint in der Berufsschule erwischt wurde verfahren wurde eingestellt. Mein letzter zugegebener Konsum Februar 2005 da kam ich zum Bund und hab dann nicht mehr konsumiert. Der Handel war 2006 die Verurteilung erst 2009. also hatte 2007 das positive Gutachten mitbangabe letzter Konsum Februar 2005 und aufgrund derbverurteilung für Handel 2009 wurde ein äG angefordert wo ich auch angab letzter Konsum Februar 2005. damit liegt nachweislich und zugegebener Konsum nun etwas über 11 Jahre zurück.
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Uwe W
Beitrag 02.11.2016, 17:52
Beitrag #29


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Zitat (methodman30 @ 22.10.2016, 12:55) *
1. 2003 wurde ich verurteilt wegen Cannabis und besitz im Straßenverkehr. 2008 hab ich dann eine positive MPU gemacht und den Führerschein neu gemacht.

Weswegen wurdest Du denn 2003 verurteilt?

Wenn es eine Fahrt unter THC-Einfluss mit einem KfZ war, dann wäre das noch bis 2018 gespeichert. Die neuerliche Fahrt unter THC-Einfluss führt dann zu einer MPU-Anordnung, auch wenn sich der erneute Konsum noch nicht als gelegentlich herausstellen sollte.
Dann wäre das aber eine MPU-Anordnung in einem Entzugsverfahren, nicht eine MPU, um den Rückgewinn der Kraftfahreignung nachzuweisen.




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Beitrag 02.11.2016, 18:02
Beitrag #30


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Ja sie ist noch in der Akte bis 2018. was heißt das genau mpu Anordnung wie läuft das Verfahren in dem Fall ab? Und wirkt es sich positiv aus das ich eine Woche nach der neuerlichen Fahrt mich gleich zum Screening und Schulung angemeldet habe?

Also bringt es definitiv nichts gegen die Anordnung vor dem vgh zu klagen und auf einmal Konsum zu klagen weil der tatsächliche Konsum 11 Jahre zurück liegt ? Oder kann ich mit einer Klage Zeit schinden?
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Lotte 2
Beitrag 02.11.2016, 23:05
Beitrag #31


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Zitat (methodman30 @ 21.10.2016, 16:14) *
Habe 24 Stunden davor eine halbe Tüte geraucht davor zwei Wochen jeden Tag war mein Urlaub. Davor 1 Monat gar nicht.


Zitat (methodman30 @ 02.11.2016, 18:02) *
weil der tatsächliche Konsum 11 Jahre zurück liegt ?




Liebe Grüße
Lotte


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Uwe W
Beitrag 03.11.2016, 01:45
Beitrag #32


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Zitat (methodman30 @ 02.11.2016, 18:02) *
Also bringt es definitiv nichts gegen die Anordnung vor dem vgh zu klagen und auf einmal Konsum zu klagen weil der tatsächliche Konsum 11 Jahre zurück liegt ? Oder kann ich mit einer Klage Zeit schinden?

Eine MPU vermeiden wirst Du nicht können.
Was aber möglich erscheint:

Wenn der Bußgeldbescheid da ist, kannst Du gegen ihn Einspruch einlegen, um seine Rechtskraft hinauszuzögern. Ob das dazu führt, dass die Führerscheinstelle länger still hält, lässt sich nicht vorhersagen. Möglich ist es aber, dass das diesen Effekt hat.
In jedem Fall solltest Du darauf achten, dass im Bußgeldverfahren die alte THC-Fahrt nicht mehr gegen Dich verwendet wird: denn für die Bußgeldstelle gilt eine 5 jährige Tilgungsfrist bei den alten Sachen, die spätestens 2008 mit der Neuerteilung begonnen hat, also jetzt schon abgelaufen ist.
Dann dürften nur 500 Euro Geldbuße plus 1 Monat Fahrverbot rauskommen (zuzüglich Kosten der Blutuntersuchung und Gebühren).

Was die Führerscheinstelle angeht, so kann man gegen eine Gutachtensanordnung ohnehin nicht klagen, höchstens gegen einen Gebührenbescheid. In Niedersachsen soll dieser nach Ansicht des OVG Lüneburg aber nur daraufhin überprüft werden, ob die Gebühr nicht zu hoch angesetzt wurde. Ob die Anordnung selber rechtmäßig war, soll nach Ansicht des OVG erst später im Verfahren wegen Entzug der Fahrerlaubnis geprüft werden.

Klagen könntest Du aber gegen einen Entzug der Fahrerlaubnis ohne vorherige Gutachtensanordnung. Die Begründung wäre, dass bei Dir kein gelegentlicher Konsum vorliegt, weil de alten Konsumakte zu weit zurückliegen.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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