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> Eco Bereifung - zusätzliche Reifengrößen - Steuer? Eintragung?, am Beispiel Opel Mokka X
haschee
Beitrag 31.10.2016, 18:37
Beitrag #1


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Letztens hatten wir das Thema mal wieder auch bei Start Stop ob
das Rausprogrammieren von Start Stop evtl. Steuerhinterziehung ist.

Es gab bei Reifengrößen früher durchaus mal Fahrzeuge (3L oder 5L) die
eine Steuerbegünstigung hatten. Dort waren keine anderen Reifengrößen
möglich ohne die Steuerbegünstigung zu verlieren.

Nun gibt es Steuer heutzutage eben auf CO2 Basis.

Das Problem, wenn man statt 17" mal eben 19" raufmacht, dann ändert
sich - selbst auf dem Prüfstand - der CO2 Wert.

Selbst wenn man statt Rollwiderstandoptimiert die normalen Reifen nimmt
ändert sich der CO2 Wert (das ist irgendeine Formel/Abschlag den die optimierten
kriegen).

Ok, bisher war das kein Problem. Es gab meines Wissen noch nichts in
irgendwelchen Unterlagen. wavey.gif whistling.gif thread.gif


Aber:
Aktuell jetzt mal am Beispiel eines Mokka X folgendes aus dem offiziellen
Reifenkatalog diesen Monats.


Quelle: TÜV Hessen Opel Reifen Onlinekatalog

Frage dazu:
Was macht der geneigte amtlich anerkannte Sachverständige wenn jemand kommt und 19" Räder eingetragen haben will.
Und er dieses Blatt sieht und die Anmerkung (8) liest?

Zitat
(8) Die genannten Reifengrößen sind auch technisch möglich für Fahrzeuge, die nur die Reifen der
ECO Reifengruppe A in den Fahrzeugpapieren
enthalten.




Unterschied CO2 (Basis für die Steuer...) wohl 2 - 8 g/km.
(weiß aber nicht ob sich das nur auf 17" normal zu 17" rollwiderstandarm bezieht und 19" noch mehr wäre)



OT/ Anmerkung:
Ich kann als Kunde den 17" rollwiderstandsarmen Reifen wohl nur entkommen wenn ich gleich etwas größeres als 17" oder absolute Basisvariante mit 16" bestelle. wavey.gif


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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haschee
Beitrag 31.10.2016, 20:27
Beitrag #2


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Sorry blushing.gif

Da fehlt noch ne Zeile (rot markiert).

Frage dazu:
Was macht der geneigte amtlich anerkannte Sachverständige wenn jemand kommt und 19" Räder eingetragen haben will.
Und er dieses Blatt sieht und die Anmerkung (8) liest?

Zitat
(8) Die genannten Reifengrößen sind auch technisch möglich für Fahrzeuge, die nur die Reifen der
ECO Reifengruppe A in den Fahrzeugpapieren
enthalten.
Durch eine Umrüstung kann sich der Kraftstoffverbrauch / CO2-Wert erhöhen.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Jack Daniels
Beitrag 31.10.2016, 21:15
Beitrag #3


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Vermutlich passiert gar nichts. Sonst müssten Viele zur Nachprüfung des CO2s wenn Sie statt der serienmässigen 16" 19" oder noch größer montieren.
Der Verbrauch wird ja eh meistens mit den kleinsten Rädern und sonstigen Verbraussenkenden Maßnahmen ermittelt. Wenn Du die Klima einschaltest zahlt du auch nicht mehr Kfz-Steuer, die Verbrauchsmessung war Ohne.
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dopero
Beitrag 31.10.2016, 23:06
Beitrag #4


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Was ist denn bitte eine Reifengruppe?
Wenn man danach googelt findet man auch nur Opel Fahrer die nicht wissen was das bedeuten soll.
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hk_do
Beitrag 31.10.2016, 23:40
Beitrag #5


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Ich hätte jetzt gedacht, es geht um die linke Angabe auf dem Reifenlabel? think.gif

Die ECE-R117 kennt als Gruppeneinteilung nur die Reifenklassen C1-C3, die ECE-R30 kennt solche Gruppeneinteilungen nach grober Durchsicht überhaupt nicht.

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haschee
Beitrag 01.11.2016, 08:22
Beitrag #6


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Nein, es geht um Reifengruppen in diesem Katalog.


Nehmen wir an, ich kaufe mir jetzt einen Mokka X mit 17". (vielleicht ja wirklich...)

Dann entkomme ich - soweit ich das sehe - ab Werk
nicht den rollwiderstandsoptimierten Reifen und der Eintragung von nur 17" im CoC.


Jetzt möchte ich aber Winterreifen auf die serienmäßigen 17" machen und mir die orginalen 19" mit Sommerreifen draufmachen.
Da ich doch seeeehr gesetzestreu bin, will ich die 19" natürlich eintragen lassen. Denn
die stehen nicht im CoC, also ab zum Sachverständigen.
Im Umrüst/Serienreifenkatalog steht jetzt, daß das "technisch" möglich ist.
Aber es steht explizit auch, daß sich mein "Kraftstoffverbrauch/CO2 erhöhen kann".

Was macht der geneigte Sachverständige? wavey.gif




Es gab bisher keine solchen Vermerke. wavey.gif
Evtl. ist das auch nur eine Absicherung des Herstellers. think.gif
Aber wenn es so ist - wofür... wink.gif


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trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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dopero
Beitrag 01.11.2016, 09:25
Beitrag #7


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Zitat (haschee @ 01.11.2016, 09:22) *
Was macht der geneigte Sachverständige? wavey.gif

Mit diesem Satz? Eintragen, schließlich ist er für die technische Seite zuständig. Und es wird ja ausdrücklich bestätigt das es technisch möglich ist.
Ein Hinweis auf die steuerliche Relevanz sollte i.O. sein und für das ruhige Gewissen des Sachverständigen sorgen. Etwas anderem dient der Satz im Opel Reifenkatalog auch nicht.
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Heinz Wäscher
Beitrag 01.11.2016, 16:57
Beitrag #8


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Ich erinnere mich da an folgende Aussage aus diesem Beitrag:
Zitat (haschee @ 05.02.2016, 14:38) *
Btw: Steuer - wer will kann sich mal nen aktuellen Umrüstkatalog Opel beim TÜV Hessen laden und nach "Steuer" suchen.

Gibt offenbar Fahrzeuge und Räderkombinationen bei denen das relevant ist. Interessant...
Wobei nicht steht ob der Sachverständige oder die Zulassungsstelle da was machen muß. biggrin.gif



--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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hk_do
Beitrag 01.11.2016, 17:30
Beitrag #9


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Zitat (dopero @ 01.11.2016, 09:25) *
Zitat (haschee @ 01.11.2016, 09:22) *
Was macht der geneigte Sachverständige? wavey.gif

Mit diesem Satz? Eintragen, schließlich ist er für die technische Seite zuständig.


Nein, der Sachverständige bescheinigt im Gutachten nach §19(2) i.V.m. §21 StVZO die Vorschriftsmäßigkeit des umgerüsteten Fahrzeugs und die Richtigkeit seiner Beschreibung. Nur wenn das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist, kann die Zulassungsstelle eine neue Betriebserlaubnis erteilen und eine neue Zulassungsbescheinigung mit der geänderten Beschreibung erstellen.

Der Kraftstoffverbrauch an sich wäre da kein Problem, wenn aber der eingetragene CO2-Wert oder gar die der Genehmigung zu Grunde liegende Abgasnorm nicht mehr zutreffen, ist das sehr wohl vom aaS zu berücksichtigen.

Es gab allerdings mal für den Bereich der 3- bzw. 5-Liter-Autos die Festlegung vom BMVBS, dass hier die Beschränkung auf bestimmte rollwiderstandsarme Reifen nicht zwingend ist; ob das jetzt für die hier diskutierte Fragestellung auch so gilt würde ich jedenfalls erstmal mit meiner vorgesetzten Stelle klären wollen. Allerdings habe ich das Problem ja nicht, wenn es um eine Einzelabnahme geht wavey.gif
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haschee
Beitrag 01.11.2016, 18:10
Beitrag #10


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Ja, es gibt leider kein Gutachten für die Eintragung, also wird das eine Einzelabnahme anhand vom Katalog.

Also wohl kein gravierendes Problem diese "Anmerkung" des Herstellers. rolleyes.gif

Es macht natürlich Sinn direkt ab Werk nichts Größeres als 17" zu kaufen weil dann zahl ich weniger Steuer. biggrin.gif


3L/5L:
Damit meinst du aber gleiche Größe, nur nicht rollwiderstandsarm?
Irgendwo hab ich noch nen Gutachten rumliegen, daß bei z. B. 16" statt 14" die Einstufung entfällt.
Technisch ebenfalls problemlos... thread.gif


@Heinz:
Ja, aber das hier ist Oktober, also ganz neu und sehr komisch geschrieben.
Außerdem war das bisher persönlich irrelevant.
Nur wird der private Meriva in 6 Monaten 7 Jahre alt und da wäre die Überlegung ob man nicht
was neues kauft. wavey.gif
Und so ein Mokka X hat schon Lieferzeiten...


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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
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