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> Bussgeld wegen Überhöhe
McManni
Beitrag 12.11.2016, 11:15
Beitrag #1


Neuling


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Ich bin angehalten worden wegen Überhöhe. Gemessen 4,08 m.

Gemessen wurde nach der Methode: ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.3

Kann mir einer sagen was in dieser Norm steht?

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KJK
Beitrag 12.11.2016, 11:33
Beitrag #2


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Hallo McManni,

herzlich willkommen im Verkehrsportal!

In dieser Norm dürfte festgelegt sein, was alles bei der Höhenermittlung berücksichtigt wird.
Solange bei der Messung Deines Fahrzeugs nicht ausschließlich "nachgiebige Antennen" und / oder "Scheren- oder Stangenstromabnehmer in gehobener Stellung" für die Überschreitung der zulässigen Höhe verantwortlich waren, dürfte darin kaum etwas stehen, was Dich vor der Zahlung des Bußgelds bewahren könnte.

Viele Grüße
KJK


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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Kurier
Beitrag 12.11.2016, 13:26
Beitrag #3


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Zitat
(2) Bei Kraftfahrzeugen, Fahrzeugkombinationen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Höhe über alles folgendes Maß nicht überschreiten: 4,00 m
Die Fahrzeughöhe ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.3 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeughöhe die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:
- nachgiebige Antennen und
- Scheren- und Stangenstromabnehmer in gehobener Stellung.
Bei Fahrzeugen mit Achshubeinrichtung ist die Auswirkung dieser Einrichtung zu berücksichtigen.

Quelle: http://www.stvzo.de/stvzo/b3.htm

Mehr dazu? Bitteschön: Hier entlang


--------------------
(Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse.
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McManni
Beitrag 12.11.2016, 13:50
Beitrag #4


Neuling


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Danke ... soweit war ich schon.
Ich muss den Text von der ISO haben!

Der Beitrag wurde von Mitleser bearbeitet: 12.11.2016, 20:20
Bearbeitungsgrund: unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Hoheneicherstation
Beitrag 12.11.2016, 14:21
Beitrag #5


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Den Text der Iso-Norm 612-1978, 6.3 kann man nur beim Beuth Verlag kaufen (100 €)

(In Universitätsbibliotheken kann man diese Normen auch finden)


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ulm
Beitrag 12.11.2016, 14:47
Beitrag #6


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Diskutieren wir hier über zu hohe Ladung oder zu hohes Fahrzeug?
Zu hohe Ladung sind doch nur 20 Euro -> Zahlen schafft Frieden.
Fahrzeug zu hoch kostet 60 Euro und einen Punkt. Ist der Punkt für Dich so entscheidend, dass es lohnt, Stress zu machen?
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McManni
Beitrag 12.11.2016, 15:16
Beitrag #7


Neuling


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Zitat (Hoheneicherstation @ 12.11.2016, 14:21) *
Den Text der Iso-Norm 612-1978, 6.3 kann man nur beim Beuth Verlag kaufen (100 €)

(In Universitätsbibliotheken kann man diese Normen auch finden)



Danke!

Zitat (ulm @ 12.11.2016, 14:47) *
Diskutieren wir hier über zu hohe Ladung oder zu hohes Fahrzeug?
Zu hohe Ladung sind doch nur 20 Euro -> Zahlen schafft Frieden.
Fahrzeug zu hoch kostet 60 Euro und einen Punkt. Ist der Punkt für Dich so entscheidend, dass es lohnt, Stress zu machen?



Fahrzeug zu hoch!
Der Punkt ist entscheidend, Stress muss sich lohnen!!!
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hk_do
Beitrag 12.11.2016, 16:30
Beitrag #8


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Zitat (ulm @ 12.11.2016, 14:47) *
Fahrzeug zu hoch kostet 60 Euro und einen Punkt. Ist der Punkt für Dich so entscheidend, dass es lohnt, Stress zu machen?


60 Euro und ein Punkt sind die eine Sache.

Ich würde im Fall des nachgewiesenen Fahrzeugmangels aber dazu noch erwarten, dass die Zulassungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs untersagt bzw. ein Verfahren nach §5 FZV einleitet wavey.gif
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blackdodge
Beitrag 12.11.2016, 16:37
Beitrag #9


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jo, und Untersagung der Weiterfahrt vor Ort, obwohl bei dieser Höhe und bekannter Fahrtstrecke ohne Höhenbegrenzungen die Weiterfahrt gestattet werden kann



Bei Abmessungen der Fahrzeuge sind keine Toleranzen zu gewähren !


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McManni
Beitrag 12.11.2016, 16:57
Beitrag #10


Neuling


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Es gibt leider so viele die wirklich keine Ahnung haben, Hauptsache sie etwas dazu geschrieben.
Bußgeldkatalog und die Gesetze genau durchlesen, bevor man unqualifizierte Äußerungen abgibt!

Ich könnte ja die ISO 612 bestellen für €100,00, das ist für mich viel Geld.
Die Geldbuße mit Verwaltungskosten sind € 87,00 und noch 1 Punkt.

Ich möchte doch nur versuchen nachzuweisen, dass der Polizist bei der Kontrolle nicht richtig gemessen hat.

Wenn mir das gelingt, bin ich aus der Nummer raus!
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blackdodge
Beitrag 12.11.2016, 17:10
Beitrag #11


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Das wird Dir nicht gelingen, da die Höhenmesslatte ne Libelle hat. Denke mal, Du weisst, was das ist. Damit wird angezeigt, dass diese Latte senkrecht steht. Und wenn dann der Querbalken ordentlich angsteckt ist ........................

Ansonsten wird es sicher Fotos der Messung geben ?


Ansonsten solltest Du DIch bei Deinem Verkehrsleiter bedanken, Er hat letztenendes die Kontrollpflicht und ist für den Zustand der Fahrzeuge verantwortlich. Du für das FAhren und erwischt werden.

Denke mal, cop.gif wird möglicherweise auch ne Anzeige gegen diesen gemacht haben ??

( selber Tatbestand i.V.m. § 130 OwiG )


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megatmaker
Beitrag 12.11.2016, 19:07
Beitrag #12


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Zitat (McManni @ 12.11.2016, 16:57) *
Die Geldbuße mit Verwaltungskosten sind € 87,00 und noch 1 Punkt.
60€+3,50€+25€=88,50€ wavey.gif
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McManni
Beitrag 12.11.2016, 19:58
Beitrag #13


Neuling


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Da hat ja mal einer aufgepasst...... Bravo!

Hast Du auch eine Antwort?

Zitat (blackdodge @ 12.11.2016, 17:10) *
Das wird Dir nicht gelingen, da die Höhenmesslatte ne Libelle hat. Denke mal, Du weisst, was das ist. Damit wird angezeigt, dass diese Latte senkrecht steht. Und wenn dann der Querbalken ordentlich angsteckt ist ........................

Ansonsten wird es sicher Fotos der Messung geben ?


Ansonsten solltest Du DIch bei Deinem Verkehrsleiter bedanken, Er hat letztenendes die Kontrollpflicht und ist für den Zustand der Fahrzeuge verantwortlich. Du für das FAhren und erwischt werden.

Denke mal, cop.gif wird möglicherweise auch ne Anzeige gegen diesen gemacht haben ??

( selber Tatbestand i.V.m. § 130 OwiG )



1. Fotos gab es keine!
2. Chef schickt wissentlich alle Fahrzeuge mit Überhöhe raus!
3. Chef hat keine Anzeige bekommen!!!
4. Chef sagt, zahlen und Schnauze halten!!!
5. Chef sagt auf keinem Fall klagen, was ich jetzt jedoch tue!!!

Deshalb muss ich wissen was im ISO steht.

Übrigens ... Danke für den o.g. Hinweis!


Was heißt das genau?:

Bei Fahrzeugen mit Achshubeinrichtung ist die Auswirkung dieser Einrichtung zu berücksichtigen.


Anmerkung Moderation:
Erneut unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht. Bitte nur dann zitieren, wenn notwendig - und dies dann auf das Notwendige einkürzen.

Gruß
Mitleser


Der Beitrag wurde von Mitleser bearbeitet: 12.11.2016, 20:19
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SF6
Beitrag 25.11.2016, 08:34
Beitrag #14


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ISO 612-1978 6.3 ist diese Skizze, mehr nicht

***Link gelöscht***

Gruß

SF6

Anmerkung Moderation:
Ich gehe davon aus, dass Du keine Rechte zur Vervielfältigung und Verbreitung von Teile des ISO erworben hast. Daher musste ich den Link zur Fotokopie leider löschen. Der knappe Inhalt lässt sich aber sehr gut beschreiben, @SF6.

Gruß Mitleser
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blackdodge
Beitrag 25.11.2016, 12:59
Beitrag #15


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Zitat (McManni @ 12.11.2016, 19:58) *
Was heißt das genau?:

Bei Fahrzeugen mit Achshubeinrichtung ist die Auswirkung dieser Einrichtung zu berücksichtigen.


Bei Fahrzeugen mit Achshubeinrichtung ( mancher sagt auch Liftachse ) an einer oder mehreren Achsen kann es dazu kommen, dass zusätzlich der Auflieger angehoben wird um das Aufsetzen der gelifteten Achse auf Bodenwellen zu verhinden.

Damit wird der Auflieger inkl. Plane aber auch höher !






ich sags mal so, komm mal nach DD in ne Kontrolle whistling.gif

-> Untersagung der Weiterfahrt bis zulässiger Zustand hergestellt ist oder eine Ausnahme nach § 70 StVZO i.V. m. 29 StVO erteilt ist ( unwahrscheinlich )
ggf Verfallsverfahren usw laugh2.gif


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Tommy Danger
Beitrag 27.11.2016, 22:12
Beitrag #16


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Sei froh, dass keine Gewinnabschöpfung gemacht wurde.

Wobei, dabei würdest du als Fahrer ja bußgeldfrei rauskommen .....
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Kühltaxi
Beitrag 28.11.2016, 09:45
Beitrag #17


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Zitat (blackdodge @ 12.11.2016, 16:37) *
Bei Abmessungen der Fahrzeuge sind keine Toleranzen zu gewähren !

Und mit eurem Meßequipment sind Meßfehler zuungunsten des Betroffenen absolut auszuschließen? think.gif

Nichtsdestotrotz gehört diesem Chef wegen 2., 4. und 5. die Meßlatte mit Querbalken und Libelle mal ordentlich um die Ohren gehauen.... ranting.gif


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg.
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McManni
Beitrag 28.11.2016, 17:19
Beitrag #18


Neuling


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Obwohl das Dach immer noch eine Höhe von 4,02 hatte, durfte ich weiterfahren!
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Mueck
Beitrag 28.11.2016, 18:20
Beitrag #19


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Zitat (blackdodge @ 12.11.2016, 17:10) *
Das wird Dir nicht gelingen, da die Höhenmesslatte ne Libelle hat. Denke mal, Du weisst, was das ist. Damit wird angezeigt, dass diese Latte senkrecht steht. Und wenn dann der Querbalken ordentlich angsteckt ist ........................
... ist noch immer nicht gesagt, dass die Messung korrekt ist.
Die Libelle zeigt ja nur an, dass die Latte halbwegs senkrecht steht.
Aber wie wird geprüft, ob auch das Fahrzeug "senkrecht steht", bzw. genauer gesagt auf einer absolut ebenen Fläche steht? Die meisten deutschen Straßen/Parkplätze haben eine eingebaute Neigung für den besseren Abfluss von Regen etc., Fahrbahnen auch für den Fahrkomfort etc. Und in hügeligen Gegenden sowieso. (Und auch eine platte Gegend kann partiell hügeliger sein als man so denkt ...)
Wenn man die Messlatte per Libelle senkrecht hält, misst man auf einer schiefen Fläche mehr oder weniger falsch.
Horizontal stehendes Fahrzeug + schief gehaltene Latte dran gehalten = Diagonale wird gemessen, stets mehr als das gesuchte Maß
Schief stehendes Fahrzeug + gut senkrecht gehaltene Latte dran gehalten = Diagonale wird gemessen, stets mehr als das gesuchte Maß
Ergebnis ist dasselbe ...
Man könnte die Latte mal parallel an eine Lkw-Kante halten und gucken, was die Libelle dazu sagt.
Wenn der Lkw schief steht, federt er womöglich auf beiden Seiten unterschiedlich ein und verstärkt die Schiefe womöglich noch (Masch.bauer vor, ob das sein kann), besser wäre also, auf beiden Seiten zu messen. Und parallel zu den Kanten des Lkw. Das Mittel kommt womöglich eher hin.
Allerdings müsste, um von 4,08 auf 4,00 zu kommen, der Lkw schon umgefallen sein bei der nötigen Schräge.
Und auch bei 4,00 contra 4,02 müsste das schon auffallen ...
Aber einfach zu behaupten, wenn nur die Latte gerade gehalten wird ...
Davon abgesehen: Wie oft wird denn die Länge so einer Latte geeicht und der korrekte Sitz der Libelle?

Gruß Dipl.-Ing. geod. Mueck whistling.gif
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ulm
Beitrag 28.11.2016, 18:39
Beitrag #20


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Fehlt nur noch, dass aufgrund der Erdrotation die Messflüssigkeit in der Libelle ungleich verteilt ist blink.gif
Im Prinzip hast Du recht.
Ich weiss aber auch nicht um die gewährten Messtoleranzen.

Für den Sachverhalt hier aber doch egal, Überhöhe ist Überhöhe, egal, ob 4,01m oder 7,14m.

Warum wurde nicht die Weiterfahrt untersagt? think.gif
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janr
Beitrag 28.11.2016, 18:46
Beitrag #21


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Zitat (ulm @ 28.11.2016, 18:39) *
...
Warum wurde nicht die Weiterfahrt untersagt? think.gif

Aus Toleranz laugh2.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Mueck
Beitrag 28.11.2016, 18:53
Beitrag #22


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Zitat (ulm @ 28.11.2016, 18:39) *
Fehlt nur noch, dass aufgrund der Erdrotation die Messflüssigkeit in der Libelle ungleich verteilt ist blink.gif
Nur bei abrupten Wechseln der Rottionsgeschwindigkeit ... Aber dann wäre die Libelle wohl das geringste Problem ... thread.gif
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Kühltaxi
Beitrag 30.11.2016, 13:40
Beitrag #23


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Daß aber noch keiner gefragt hat was ein hubschauberähnliches Insekt mit diesem Thema zu tun hat.... laugh2.gif


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Antarctica
Beitrag 28.01.2017, 21:22
Beitrag #24


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@Kühltaxi Must-Read für dich.


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Heinz Wäscher
Beitrag 28.01.2017, 21:50
Beitrag #25


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Zitat (Mueck @ 28.11.2016, 18:20) *
Davon abgesehen: Wie oft wird denn die Länge so einer Latte geeicht und der korrekte Sitz der Libelle?

Wo kann der Beschuldigte KFZ-Führer die Nachweise der Überprüfung der Messmittel denn einsehen?


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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megatmaker
Beitrag 29.01.2017, 10:14
Beitrag #26


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Wir die überhaupt geeicht? think.gif
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blackdodge
Beitrag 29.01.2017, 14:47
Beitrag #27


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Ja, vor Auslieferung durch den Hersteller, es erfolgt eine Kalibrierung.

Eine Nachprüfung ist bei solchen Messmitteln nach den geltenden Eichgesetzen nicht notwendig.


hatte jetzt übrigens mal ein Schriebs der Dekra in der HAnd, wo die Messmethoden drinn stehen. also alle 3.


Bei 6.3 steht nur drinn, dass das Fahrzeug auf einer Ebene stehend zu messen ist. Und dann eben die höchste Stelle des Fahrzeuges


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Heinz Wäscher
Beitrag 29.01.2017, 15:02
Beitrag #28


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Zitat (blackdodge @ 29.01.2017, 14:47) *
Eine Nachprüfung ist bei solchen Messmitteln nach den geltenden Eichgesetzen nicht notwendig.

Wie praktisch blink.gif In der Branche, in der ich arbeite, bekommen Messwerkzeuge extra so einen Aufkleber verpasst.


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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blackdodge
Beitrag 29.01.2017, 15:46
Beitrag #29


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Jedes zugelassene Messgerät wie Zollstock und Bandmaß ( in der Höhenmesslatte ist ein Bandmaß fest eingebaut ) hat am Beginn ein Symbol zur Kalibrierung eingearbeitet. Die Kalibrierung bleibt bestehen solange das Gerät eben nicht mechanisch verändert wurde.

( Zollstock abgebrochen , Banmaß gerissen, Höhenmesslatte demontiert, zerbrochen, verbogen )


Wir haben auch elektronische Messmittel. Zugelassene und nicht zugelassene ( Vorkontrolle z.B. Laserentfernungsmessgerät ).

Schallpegelmessgerät, Ex-Atmosphären Warngeräte, Atemalkoholtester müssen entspr. der gesetzl. Prüffristen zur Eichung/Nachkalibrierung.

Laserentfernung aber eben nicht, da bei uns nicht zugelassen.


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hk_do
Beitrag 29.01.2017, 15:54
Beitrag #30


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In der Branche in der ich arbeite, wird da noch feiner unterschieden:

Mein 20m-Stahl-Bandmaß ist bereits vom Hersteller geeicht. Diese Eichung gilt unbefristet; es muss lediglich alle zwei Jahre eine Sichtprüfung auf Beschädigung, Ablesbarkeit usw. erfolgen.

Für Längemessmittel unter 2 Meter (z.B. der kalibrierte Messschieber) muss dagegen alle zwei Jahre eine kalibrierung durch ein akkreditiertes Kalibrierlabor erfolgen.

Prüflehren dürfen dann mit dem kalibrierten Messschieber in einer vorgegebenen Weise selbst kalibriert werden (ebenfalls alle zwei Jahre).

Für den 1000-mm-Stahlmaßstab haben wir zwar eine Konformitätserklärung des Herstellers, aber noch keine Anweisung bezüglich periodischer Überprüfungen. Ist halt noch ganz neu, dieses Prüfmittel...

Letztlich liegen die polizeilichen Messmittel zur Höhenmessung natürlich über der 2m-Grenze, allerdings halte ich aufgrund des konstruktiven Aufbaus das völlige Absehen von einer Überprüfung des Messgenauigkeit aus technischer Sicht für bedenklich. Aber wenn die Rechtslage nunmal so ist, ist sie halt so.

Richtig spannend fand ich dagegen die Fernseh-Reportage neulich, bei denen die polizeilichen Spezialisten das Standgeräusch von verdächtigen PKW am Straßenrand mit einer Handy-App überprüft haben und mit dem Ergebnis dann die Betriebsuntersagung bzw. Sicherstellung begründeten...



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Tanker
Beitrag 29.01.2017, 19:45
Beitrag #31


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Erscheint mir seltsam. Wenn ein ein Händler, Handwerker und sonstige irgendwas relevantes für eine Rechnung misst, dann muß das Meßgerät geeicht sein. Warum müssen dann bspw. Geschwindigkeitsmeßgeräte geeicht sein, während die für die Höhenkontrolle verwendeten Geräte es nicht sein müssen? Ich brauche keine Erklärung dafür. Ich kapiere sie eh nicht. shutup.gif
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Mitleser
Beitrag 29.01.2017, 20:25
Beitrag #32


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Anders als bei Geschwindigkeitsverstößen ist bei der Höhe der Grad der Überschreitung für die Ahndungshöhe relativ egal.
Direkt im Grenzbereich legal-illegal erfolgt zumeist eh keine Ahndung. Und wenn es ein paar cm sind, bist du schon aus dem Bereich heraus, in dem ein Maßband oder eine Messlatte im Laufe der Jahre schrumpft.
Es gibt folglich kein ernstliche Erfordernis zur regelmäßigen Eichung.

Und so lange nicht mehrere 'Opfer' vor Gericht Rügen und schlüssig darlegen, dass das Maßbsnd massiv geschrumpft ist, wird sich auch keine Rechtsprechung pro Eichzwang entwickeln.
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Hoheneicherstation
Beitrag 29.01.2017, 20:57
Beitrag #33


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Ich gehe davon aus dass die Messgeräte, die von der police.gif verwendet werden, vor Gericht bestehen müssen und deshalb geeicht sind ...
(Eine Messlatte der Genauigkeitsklasse lll kann schon mal +/- 2 mm bei angezeigten 402 cm anzeigen)
Zu dem Thema habe ich in den Tiefen vom Portal diesen Faden gefunden ...

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hk_do
Beitrag 29.01.2017, 21:42
Beitrag #34


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Zitat (Mitleser @ 29.01.2017, 20:25) *
Anders als bei Geschwindigkeitsverstößen ist bei der Höhe der Grad der Überschreitung für die Ahndungshöhe relativ egal.
Direkt im Grenzbereich legal-illegal erfolgt zumeist eh keine Ahndung. Und wenn es ein paar cm sind, bist du schon aus dem Bereich heraus, in dem ein Maßband oder eine Messlatte im Laufe der Jahre schrumpft.


Die Höhenmessstange die ich letztens als Beladung eines BF3 gesehen habe, hatte durchaus schon etwas mehr Technik als "einfach nur eine Messlatte".

Wie das Gerät nun genau funktioniert hätte kann ich allerdings nicht sagen denn, es war letztendlich so viel Technik, dass der Fahrer des Fahrzeugs mit der Bedienung überfordert war und wir dann doch zur Methode "Leiter und Maßband" greifen mussten crybaby.gif

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Tanker
Beitrag 29.01.2017, 23:08
Beitrag #35


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Zitat (Mitleser @ 29.01.2017, 20:25) *
Direkt im Grenzbereich legal-illegal erfolgt zumeist eh keine Ahndung. Und wenn es ein paar cm sind, bist du schon aus dem Bereich heraus, in dem ein Maßband oder eine Messlatte im Laufe der Jahre schrumpft.
Es gibt folglich kein ernstliche Erfordernis zur regelmäßigen Eichung.

Und so lange nicht mehrere 'Opfer' vor Gericht Rügen und schlüssig darlegen, dass das Maßbsnd massiv geschrumpft ist, wird sich auch keine Rechtsprechung pro Eichzwang entwickeln.


Lies doch erstmal meine beiden letzten Sätze. wink.gif
Ich habe schon auf youtube solche Kontrollen gesehen. Da wird aber schon bei weniger als 2 cm gemeckert. whistling.gif Und die Ebenheit der Fläche hat auch noch niemand geprüft. rolleyes.gif Soll ich mal die Bücher meiner Schwester raussuchen um die erlaubte Unebenheit theoretisch fest zu stellen? Da bringe ich schon mehr als 1 cm zusammen. wink.gif
Es gibt ja noch mehr solcher "Grenzwerte". Z.B. Alkohol. Es ist doch deiner Meinung nach egal, ob ich 0,1 oder 1 Promille über dem Grenzwert bin. rolleyes.gif Aber so genau muß es ja nicht sein.
Ich war mal auf dem Eichamt um einen Tanker eichen zu lassen. Da waren 2 Lehrlinge dabei. Dauert etwas länger heute wenn sie nichts dagegen haben. Ich muß den beiden das zeigen. Kein Problem. Bei den ersten beiden Messungen alles vorgemacht und gezeigt. Bei der dritten dann zu den beiden gesagt, geht mal runter und gebt mir nachher das Ergebnis durch. Er blieb bei mir am Tankwagen stehen. Als die Messung fertig war wollte er das Ergebnis. Antwort Ungefähr.... Weiter kamen sie nicht oder das geschriene ging im im Anschiß unter. whistling.gif Der Eichbeamte hat sich nachher für seine "Lautstärke" entschuldigt. Aber das geht nicht. Auf dem Eichamt ungefähr, etwa oder so zu sagen. Was sollen den die Kunden von uns denken? think.gif
Ich hatte auch mal einen Ferienjob bei einem Vermessungsbüro. Theoretisch waren damals Mitte der 70er +/- 2cm auf 400 Meter Entfernung möglich. Praktisch war aber bei etwa 150 Meter Schluß. Auf die theoretischen bis zu 400 Meter flimmerte die Luft zu sehr ab etwa 150m. Selbst gesehen. Nur mal so zu Theorie und Praxis. wavey.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 30.01.2017, 09:10
Beitrag #36


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Zitat (Mitleser @ 29.01.2017, 20:25) *
Anders als bei Geschwindigkeitsverstößen ist bei der Höhe der Grad der Überschreitung für die Ahndungshöhe relativ egal.
Direkt im Grenzbereich legal-illegal erfolgt zumeist eh keine Ahndung. Und wenn es ein paar cm sind, bist du schon aus dem Bereich heraus, in dem ein Maßband oder eine Messlatte im Laufe der Jahre schrumpft.
Wie groß ist denn die Längenausdehnung der Messlatte auf 4 Meter hochgerechnet bei einem Temperaturunterschied von den hierzulande durchaus üblichen 30 Kelvin?
Oder ist ein LKW bei 0 °C nicht so hoch wie bei 30 °C?

Zitat (Mitleser @ 29.01.2017, 20:25) *
Es gibt folglich kein ernstliche Erfordernis zur regelmäßigen Eichung.
Mich als Betroffener würde dann aber doch interessieren ob die Messlatte noch gerade ist und auch immer pfleglich behandelt wurde.


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Mitleser
Beitrag 30.01.2017, 09:23
Beitrag #37


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Wenn sich die Messlatte ausdehnt, ist es nicht zum Nachteil des Gemessenen.
Rechne es doch mal aus für Aluminium oder auch Stahl und 4m. In Summe irrelevant.

Wenn die Messlatte deutlich krum ist, siehst Du es auch als Laie. Und kannst es anmeckern. Teleskopierbar ist sie dann wohl auch kaum noch.
Und eine Eichung alle 2 Jahre verhindert nicht, dass die Latte am Tag danach unter den Reifen kommt und so krum wird, dass sie nunmehr unerkannt viel zu wenig misst.

Ein Maßband dauerhaft zu längen ist deutlich wahrscheinlicher, als es zu verkürzen.

P.S.: Ja, ein LKW ist bei 0 °C kleiner als bei 30 °C. dry.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 30.01.2017, 09:25
Beitrag #38


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Zitat (Mitleser @ 30.01.2017, 09:23) *
Teleskopierbar ist sie dann wohl auch kaum noch.

Noch eine weitere potentielle Fehlerquelle wenn da etwas ausgeleiert sein sollte? think.gif


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Klatze
Beitrag 23.02.2017, 13:41
Beitrag #39


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Zitat (Tanker @ 29.01.2017, 19:45) *
Warum müssen dann bspw. Geschwindigkeitsmeßgeräte geeicht sein, während die für die Höhenkontrolle verwendeten Geräte es nicht sein müssen? Ich brauche keine Erklärung dafür. Ich kapiere sie eh nicht. shutup.gif

Evtl. weil die Höhen- (Längen-, Breiten-) Messung bei Bedarf bzw. Zweifeln jederzeit wiederholt werden kann? Falls notwendig auch mit einem anderen Schätzholz - aber die Geschwindigkeitsmessung muss beim ersten "Schuß" funktionieren.

wavey.gif

Klatze


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Speichenkarussell
Beitrag 23.02.2017, 13:46
Beitrag #40


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Zitat (Klatze @ 23.02.2017, 13:41) *
Schätzholz
laugh2.gif
Danke für diese schöne Vokabel!

wavey.gif
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 23.02.2017, 18:14
Beitrag #41


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Zitat (Mitleser @ 30.01.2017, 09:23) *
Wenn sich die Messlatte ausdehnt, ist es nicht zum Nachteil des Gemessenen.
Rechne es doch mal aus für Aluminium oder auch Stahl und 4m. In Summe irrelevant.


Bei Aluminium sind es bei 30K (also bei einem Wechsel von 0°C auf 30°C) 2,88mm

Zitat (Mitleser @ 30.01.2017, 09:23) *
P.S.: Ja, ein LKW ist bei 0 °C kleiner als bei 30 °C. dry.gif


Ist doch egal, wenn der LKW am Tag der Zulassung bei 20°C 4m hoch war, dann darf er bei 21°C nur fahren, wenn die Reifen dementsprechend abgenutzt sind. wavey.gif


Gruß
Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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Kühltaxi
Beitrag 23.02.2017, 19:50
Beitrag #42


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Zitat (Antarctica @ 28.01.2017, 21:22) *
@Kühltaxi Must-Read für dich.

Sah mein Beitrag so aus als ob ich nicht wußte was hier gemeint war? blushing.gif Ich hätte diese exotische Bezeichnung für eine Luftblase in einem Schauglas jedenfalls nicht ohne Erklärung benutzt. Die Wortherkunft und wofür die Bezeichnung schon alles stand (u. a. Hammerhai) ist schon interessant.


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
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Hoheneicherstation
Beitrag 10.03.2017, 21:44
Beitrag #43


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Sorry für OT ...


Zu hoch war der nicht , aber etwas zu schwer - 20 Tonnen!
Die Hälfte der Ladung musste wieder runter ...

(112 Magazin )

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