Überführung Bauwagen / auf eigener Achse? |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Überführung Bauwagen / auf eigener Achse? |
14.11.2016, 08:55
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 14.11.2016 Mitglieds-Nr.: 80196 |
ich muss einen auflaufgebremsten Bauwagen (6m lang, 3,2m hoch, 2,5m breit) ohne Papiere (dementsprechend auch kein TÜV, Zulassung o.ä.) überführen. Darf der auf eigener Achse überführt werden? Wenn ja, was wäre zu beachten? Wenn nein, was müsste gemacht werden, um ihn auf eigener Achse überführen zu dürfen? Für eine fundierte Antwort wäre ich der Gemeinschaft sehr, sehr dankbar. Viele Grüße, Jan |
||||
|
|||||
|
14.11.2016, 09:23
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13815 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
Ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit größer als 25 km/h? Was bedeutet für Dich "ohne Papiere"? Also gibt es auch keine Zulassungsbescheinigung/Fahrzeugbrief? Verloren gegangen? Hat das Fahrzeug eine Fahrgestellnummer in der Deichsel eingeschlagen? |
|
|
14.11.2016, 09:34
Beitrag
#3
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 14.11.2016 Mitglieds-Nr.: 80196 |
Ui, danke für die schnelle Rückmeldung.
Zum Wagen gibt es überhaupt keine Papiere. Der stand beim Vorbesitzer 10, 12 Jahre im Garten, zulässig waren wohl 25 km/h. Ob eine Fahrgestellnummer vorhanden ist, weiß ich jetzt leider nicht. Dank & Grüße, Jan |
|
|
14.11.2016, 09:40
Beitrag
#4
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13815 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Mit dem Hersteller auf dem Typenschild und der Fahrgestellnummer kannst Du beim Hersteller alles über den Anhänger und die möglicherweise vorhandene ursprüngliche Typgenehmigung erfahren.
Wenn es eine 25km/h-Baubude ist, dann ist sie vermutlich nicht auflaufgebremst, sondern ungebremst? Dein Freund ist §3 FZV Zitat § 3 Notwendigkeit einer Zulassung (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind folgende Kraftfahrzeugarten: [...] 2. folgende Arten von Anhängern [...] c) fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden, [...] Anhänger im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 Buchstabe a bis c sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind. ...und dann lerne bitte den nachfolgenden §4 auswendig Wenn dann Folgekennzeichen, Geschwindigkeitsschild und funktionsfähige Beleuchtung dran sind sowie die Anhängelast des Zugfahrzeuges und Deine Fahrerlaubnis passen, kannst Du die Baubude mit gechillten 25 km/h zu Dir holen. |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 22:30 |