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> Sattelplatte , ein paar Fragen
Hein Mück
Beitrag 28.01.2017, 15:54
Beitrag #1


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Hallo Forum ;

ihr wisst doch immer alles , daher versuche ich mal meine Frage zu formulieren .

Ich hatte mal vor einiger Zeit eine Thema aufgemacht , in dem ich vor hatte eine Sattelplatte auf den kleinen Ram zu montieren . Bei diesem reicht mir aber die Zuladung letztlich nicht aus ( ca.3 to. ), aus dem Grunde werde ich den verkaufen . Um nun auf der sicheren Seite zu sein , werde ich mir einen weiteren 5500-er zulegen . Soweit ich es aber nun erlesen konnte habe ich dann aber immer noch eine Rahmenlänge nach hinten von 1 Meter . Dieser Meter ist ab Mitte Achse bis ende Rahmen gemessen . Reicht das aus , um nicht bei Steigungen ( Kieswerke / Baustellen ) hängen zu bleiben , also das man den Rahmen beschädigt .
Die Höhe der Sattelkupplung ist ja variabel . Zu hoch wollte ich aber auch nicht gehen , da dann die eingesetzte Technik nicht mehr über die Ladebordwände langt . Bei 1,80 Meter wäre meine Schmerzgrenze erreicht .
Wie lang ist der Überstand bei Sattelzugmaschinen die im Kieswerk fahren ? ( also ab Mitte Sattelplatte bis Ende Fahrzeugrahmen )

Mal ein paar Daten : Rahmenhöhe beim 5500-er 82 cm
Ladebordwände sollen 50 cm hoch werden ( vom Auflieger )
Auflieger wird ca . ein zulässiges Gesamtgewicht haben von 13.800 kg

Wie hoch wird in etwa der Rahmen des Aufliegers ( grob übern Daumen würde mir eine Angabe schon reichen )
Wie hoch würde der Hilfsrahmen auf dem Chassis werden ?

Ich hoffe ihr könnt mit diesen wenigen Angaben etwas anfangen , bzw. mir bei meinen Überlegungen weiterhelfen .

MfG Mücke
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Hoheneicherstation
Beitrag 29.01.2017, 16:09
Beitrag #2


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Hallo

Ich verlinke mal dieses Bild . Da sieht man dass der Abstand zwischen den Rahmen ca 30 cm beträgt. Dieses Maß sollte für gute Geländegängigkeit nicht unterschritten werden.
- Bei kürzerem Überhang dürften auch 25 cm ausreichen -
Da ist die Zugmaschine zwar ein Dreiachser, der hintere Rahmenüberhang der Szm ist aber auch "ausreichend" ...
Die Sattelkupplung wird, für eine vorgesehene Aufsattelhöhe entsprechend, auf Zwischenplatten montiert. Zusätzlich muss gegebenfalls mit einem Hilfsrahmen gerechnet werden. Es ist aber auch ein Hilfsrahmen seitlich am Fahrzeugrahmen möglich, der keine zusätzliche Höhe bringt.
Die Stärke(Höhe) des Aufliegerrahmens hängt vom Konstrukteur ab, ein 15tonner Kippauflieger dürfte im Bereich der Sattelplatte mit 10 cm Rahmenhöhe nicht Unterdimensioniert sein. Die Stärke des Bodens vom (Kipp?)aufbau könnte nochmal 5-10 cm bringen.

Ich rechne jetzt mal grosszügig: 82 + 30 + 10 + 10 = 132 cm Höhe der Ladefläche. Wenn noch 50 cm Bordwandhöhe dazukommen wäre die selbstgesteckte Grenze erreicht. Weil ich aber alle Maße sehr grosszügig angenommen habe, kann auch eine Gesamthöhe von 160 cm möglich sein.
Allerdings ist das Fahrgestell vom RAM 5500 auch mit 144 inches Wheelbase "kein" Szm Fahrgestell ...

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Hein Mück
Beitrag 30.01.2017, 06:57
Beitrag #3


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Hallo Hoheneicherstation ;

vielen Dank für deine Antwort .

Warum meinst du das der kürzeste Radstand nicht geeignet ist ( als Szm ) .

MfG Mücke
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Hoheneicherstation
Beitrag 30.01.2017, 12:28
Beitrag #4


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Weil bei einem LKW-Fahrgestell die Form bzw. die Gestaltung des Rahmenhecks etwas anders aussieht, im Vergleich zu dem Rahmenheck einer Sattelzugmaschine . Ohne den Überhang zu verkürzen kann die Sattelkupplung nur extrem hoch aufgebaut werden, um zwischen Aufliegerrahmen und Rahmenheck der Szm ausreichend Freigängigkeit zu erreichen.
Nochmal das Fahrgestell vom Dodge

Edith hat einen Fahrzeugbauer in Nortorf gefunden, der den Dodge tatsächlich zu einer Szm umbaut

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Hein Mück
Beitrag 30.01.2017, 13:52
Beitrag #5


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Hallo Hoheneicherstation ;

ja , das hast du recht . Ich habe vergessen zu schreiben , das das Chassis vom wrecker genommen werden soll . Sorry für meine Oberflächlichkeit .

Sollte dann so aussehen ( was den Hecküberstand anbelangt )
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Hein Mück
Beitrag 02.02.2017, 18:57
Beitrag #6


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Hallo Forum ;

ich habe da ein Problem think.gif

Die Sattellast vom Zugfahrzeug ist nicht bekannt . Wie wird bei so etwas verfahren ??? blink.gif / bzw . wie wird diese berechnet ?

Zugfahrzeug : 8,9 to zulässiges Gesamtgewicht
Auflieger : 12,1 to


Es wäre schön wenn mir jemand weiter helfen könnte .

MfG Mücke
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Hoheneicherstation
Beitrag 02.02.2017, 20:35
Beitrag #7


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Das ist eigentlich einfach zu berechnen ...
Das zul. Gesamtgewicht minus das Eigen(Leer)gewicht vom Dodge ergibt die Nutz-, Aufliege- oder Stützlast.
Dann muss nur noch, entsprechend der möglichen Achslasten, die Position der Sattelkupplung gefunden werden.
Beim Auflieger ist vom gegebenen zul. GG die erlaubte Achslast abzuziehen, dann bleibt die mögliche Sattellast übrig.
Da kann aber der Konstrukteur des Aufliegers, entsprechend der Rahmenkonstruktion, Grenzen setzen.

Es kann passieren dass der Auflieger mehr Sattellast hat wie die Sattelzugmaschine. Da muss/darf dann nur im Rahmen des Erlaubten beladen werden ...

Das zul. Gesamtgewicht des kompl. Sattelfahrzeuges (Sattelzug) berechnet sich aus der Summe von zGG SZM plus zGG SANH abzüglich dem größeren Wert von Aufliegelast der SZM bzw. der Sattellast des Aufliegers.

(Normalerweise steht die zul. Aufliegelast der SZM unter Ziffer 9 und die zulässige Sattellast des Aufliegers steht als "Achsast vorne" unter Ziffer 16 im Fahrzeugschein, damit ist Dir aber auch nicht geholfen ...)

Unverbindliche Beispielrechnung:
zGG für SZM = 8900 kg
zGG für Auflieger = 12100 kg
mögliche Aufliegelast Szm = 5000 kg (Abhängig vom tatsächlichen Leergewicht der Szm)
mögliche Sattellast Auflieger = 5100 kg (Geschätzt)
ergibt ein zGG des Sattelzuges von (8900 kg + 12100 kg - 5100 kg) 15900 kg

Durch diese Rechnung kann aber ein Strich gemacht werden ...
(Wegen möglicher Begrenzung der zulässigen Gewichte, durch die Hersteller)


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Hein Mück
Beitrag 03.02.2017, 06:59
Beitrag #8


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Guten Morgen Hoheneicherstation

Danke für deine Erläuterung , das hat mir schon mal weiter geholfen .

Ich denke , ich habe da einen Fehler bei meiner Denke .

Folgendes :

Laut Deiner Rechnung ( die mit der Sattellast stimmen sollte ( Leergewicht Ram 3,8 to / Achslast 6,1 to HA ) ) würden mir aber nur noch 7,9 to Nutzlast übrig bleiben wenn ich die Zugmaschine + Auflieger mit jeweils 4 to rechnen würde .

Laut Hersteller , darf der Ram 12,1 to hinter sich herziehen ( Anhängerbetrieb ) , das zulässige Zuggesamtgewicht darf laut Herstellerangaben 17050 kg betragen .

Gehe ich jetzt recht in der Annahme ( da ein Minisattel ja anders gerechnet wird wie ein Fahrzeug mit Anhänger ) , das der Auflieger schwerer konstruiert sein kann um dann eben auf das zulässige Zuggesamtgewicht zu kommen ?

Mal meine Denke dazu :

8,9 to Zugmaschine + 13,1 to Auflieger - 5 to Aufliegelast - 2x4 to ( Zugmaschine und Anhänger Leergewicht ) = 17 to Zuggesamtgewicht / bzw. 9 to Zuladung


MfG Mücke
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Hoheneicherstation
Beitrag 03.02.2017, 19:37
Beitrag #9


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Als Eselsbrücke: Zul. Gewicht der SZM plus Achslast des Aufliegers ergibt das zGG des Sattelzuges.
Die Sattellast "verschwindet" Auf dem Papier ...

Hab mal ein Beispielbild eines Aufliegers :
zul. Gesamtgewicht 34.000 kg, Leergewicht 4.400 kg, Sattellast 10000 kg,Nutzlast 29.600 kg (Theoretisch)
Eine Sattelzugmaschine hat bei 18 000 kg Gesamtgewicht z.B. ein Leergewicht von 7800 kg. Da ist eine Sattellast von 10,2 t möglich und die Nutzlast vom Auflieger könnte theoretisch voll genutzt werden. (Das geht aber nicht, weil bei 40 t GG die Grenze ist.)
Wenn die 18 t der Szm genutzt werden, darf das Dreiachsaggregat des Aufliegers nur noch 22 Tonnen wiegen.
Auf jeden Fall verschwinden entweder die Sattellast des Aufliegers, oder die der Szm bei der Berechnung

Andererseits muss mann sich immer vergegenwärtigen dass da trotzdem tatsächliche 32 oder sogar 34Tonnen am Rahmen der Szm zerren.

Das Ganze auf den Dodge angewendet, darf dieser eine Last von gut 6 t aufsatteln. Da besteht allerdings die Möglichkeit dass der Hersteller, wegen der punktuellen Belastung des Fahrzeugrahmens durch die Sattelkupplung, eine etwas geringere Sattellast für zulässig erklärt.
Die Summe der Achslasten ist i.d.R. höher als das (erlaubte) zul. GG.

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Hein Mück
Beitrag 04.02.2017, 07:54
Beitrag #10


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Guten Morgen Hoheneicherstation ,

vielen Dank für deine Beratung bzw. Erklärung .

Mal eine prakt. Frage . Da auch Teile der Sattelkupplung einem Verschleiß unterliegen , frage ich dich einfach mal wie lange man solch Kupplung fahren kann ( mit entspr. Nachstellungen ) / bzw. der Kingpin bis er die Abnutzungsgrenze erreicht hat ( normale Pflege vorausgesetzt ) . Ich konnte dazu keine Angaben im Netz finden .

MfG Mücke
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Hoheneicherstation
Beitrag 04.02.2017, 11:00
Beitrag #11


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Hättest Du Tante Kugel nach Schulungsvideo Sattelkupplungen von der Jost-World gefragt, wäre dieses Video empfohlen worden. Etwa in der Mitte des Videos werden zulässige Verschleissgrenzen gezeigt.

Zur Lebensdauer der einzelnen Verschleissteile existieren die verschiedensten Angaben,. (2-5 Jahre ...)


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Hein Mück
Beitrag 04.02.2017, 12:06
Beitrag #12


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vielen , vielen Dank .

MfG Mücke
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