... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Positive MPU und immer noch kein Führerschein
Marcel.1337
Beitrag 04.03.2017, 19:22
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 04.03.2017
Mitglieds-Nr.: 81048



    
 
Schönen guten Tag allerseits.
Das ist mein erster Post in diesem Forum deswegen bitte ich um mögliche Form und Regel Verstöße hinweg zu sehen 😅

Ich habe am 01.02.17 erfolgreich meine MPU ohne weitere Auflagen bestanden. Eingereicht beim Straßenverkehrsamt habe ich sie am 16.02.17, direkt nachdem ich das GA im Briefkasten und mit meinem Psychologen der mich darauf vorbereitet hat, durch gegangen bin. Am 22.02.17 kam die erste unerfreuliche Antwort und zwar die Forderung zur Beibringung zweier ärztlicher Gutachten. Eins nach Anlage 6 für die Augen und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für meinen am MPU Tag *wer hätte das nur erwartet* hohen Blutdrucks. Da war meine Stimmung schon mal im Keller... beide Gutachten, da ich Kern gesund bin, am 02.03.17 persönlich beim Straßenverkehrsamt vorbei gebracht in der Hoffnung dass ich ja wohl spätestens jetzt mit einer vorläufigen FE das Haus verlassen dürfte aber nichts da... erneut ohne und mit einem unfassbaren Kommentar nachhause geschickt. Mir wurde allen Ernstes gesagt, dass ich ja eine Frist bis zum 05.04.17 gehabt hätte und es deshalb jetzt keine besondere Priorität hätte, die erbrachten angeforderten ärztlichen Gutachten schnellst möglich zu bearbeiten... erstens mal, was gibt es da zu bearbeiten? Man muss keine Medizin studiert haben um lesen zu können, dass ich Kern gesund bin. Und mir dann allen Ernstes ins Gesicht zu sagen, dass ja nun keine Dringlichkeit besteht weil ich es ja vor Ablauf der Frist eingereicht habe ist lächerlich und das Dümmste was ich je gehört habe. Es kommt mir sehr nach Willkür vor und als ob man mir jetzt noch einen rein würgen will... muss ich nach den beiden erbrachten GAs weitere Maßnahmen und Zweifel der Führerscheinstelle befürchten oder war es das jetzt und ich bekomme endlich meine vorläufige DE zugestellt?
Vielen dank schon mal im Voraus!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Scitch
Beitrag 04.03.2017, 21:59
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 7635
Beigetreten: 27.05.2013
Wohnort: Wiesbaden
Mitglieds-Nr.: 68681



Hallo Marcel.1337 und herzlich Willkommen im Verkehrsportal. wavey.gif

Zur Form:
Ein paar Absätze mehr, hätten deinem Thread gut getan, dann ist er einfacher zu lesen. wink.gif

Wegen was musstest du denn die MPU ablegen bzw. weswegen hast du deine Fahrerlaubnis damals verloren.

Zitat (Marcel.1337 @ 04.03.2017, 19:22) *
[...]erstens mal, was gibt es da zu bearbeiten? Man muss keine Medizin studiert haben um lesen zu können, dass ich Kern gesund bin.
Das mag sein. Entgegen landläufiger Meinung ist das alleinige Abgeben aber nicht Alles. Die jeweilige Behörde wird diese Gutachten eben auch bearbeiten bzw. durchlesen, damit nichts übersehen wird.
Denn auch ärztliche Gutachten sind leider oft etwas merkwürdig geschrieben bzw. können im schlimmsten Fall auch schlichtweg fehlerhaft sein.

Bspw. erinnere ich mich hier im Forum an eine MPU, die durch die Bank von Seite zu Seite positiv war. Nur hat da wohl jemand auf der letzten Seite den falschen Textbaustein eingesetzt weswegen das Gutachten dann plötzlich am Schluss eine negative Bewertung stehen hatte. rolleyes.gif

Zitat (Marcel.1337 @ 04.03.2017, 19:22) *
muss ich nach den beiden erbrachten GAs weitere Maßnahmen und Zweifel der Führerscheinstelle befürchten oder war es das jetzt und ich bekomme endlich meine vorläufige DE zugestellt?
Ob du überhaupt einen vorläufigen Führerschein bekommst kann ich nicht sagen. Es kann sein, dass du direkt die normale Plastikkarte bekommst.


--------------------
Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
- Johann Wolfgang von Goethe
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 04.03.2017, 22:16
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24495
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, Mercel.1337,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Zitat (Marcel.1337 @ 04.03.2017, 19:22) *
Mir wurde allen Ernstes gesagt, dass ich ja eine Frist bis zum 05.04.17 gehabt hätte ......

Um was für eine Frist handelt es sich hier?

Kann es sein, dass dies das Datum ist, an dem Dir laut Urteil frühestens eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden dürfte, MPU hin oder her?

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Marcel.1337
Beitrag 05.03.2017, 22:16
Beitrag #4


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 04.03.2017
Mitglieds-Nr.: 81048



Vielen Dank für die schnellen Antworten :-)

Also die Mpu hatte ich wegen btm Paragraph II...
die Frist wurde mir gesetzt für das erbringen dieser 2 ärztlichen GAs als Antwort auf meine abgegebene MPU.

Hätte der SB alle seine Bedenken bezüglich dem MPU GA in das eine schreiben packen müssen? Denn wenn ja ist er ja nicht auf das MPU GA an sich eingegangen sondern nur auf 2 ihm störende mögliche gesundheitliche Kriterien eingegangen...

Ich will einfach nur, dass es endlich vorbei ist und habe nach all dem jetzt noch mehr sorge, dass da wieder etwas kommt.

Vielen Dank!
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 15.03.2025 - 00:08