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Gast_Gast_Frank_* |
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#1
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kann ich ein Fahrzeug auf mich zulassen, dass seit einem Monat den TÜV abgelaufen hat und derzeit abgemeldet ist? Das Fahrzeug war in einer anderen Stadt zugelassen alsin der es jetzt zugelassen werden soll. Muss ich zuerst eine neue Plakette haben (wie fahre ich zum TÜV?) um umzumelden? Oder kann ich bei einem Monat den Wagen auch wieder zulassen und dann erst mit neuen Schildern zum TÜV? Für jeden Tipp dankbar! Frank |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat Oder kann ich bei einem Monat den Wagen auch wieder zulassen und dann erst mit neuen Schildern zum TÜV? Ja! Bei der Zulassung bekommst du von der Zulassungsstelle die Aufforderung innerhalb von x Tagen den Nachweis über die durchgeführte HU der Zulassungsstelle vorzulegen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 ![]() |
Ok, nächstes mal erst komentieren und dann verschieben (ich bin ja noch am üben)
Also Komentar vom FS-Mod: Ist glaube ich besser im StVO-Forum aufgehoben (Oder auch nicht, da war jemand mit dem Beantworten noch schneller. Mit der Zeit werd ich das schon hinbekommen) Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 18.09.2003, 10:54 -------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 ![]() |
Die meisten Straßenverkehrsämter verweigern die Zulassung/Ummeldung bei abgelaufener HU/AU !
mfg Stefan |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Meines aber nicht, daher dachte ich es läuft überall so.
![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Gast_Gast_Frank_* |
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Beitrag
#6
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Wenn die es verweigern, wie mache ich "es" dann?
Brauche ich zuerst ein rotes Kennzeichen um zum TÜV zu kommen? Ich bin da leider ziemlicher Laie. Zur Erklärung: Ich kann von einem Verwandten ein Auto haben, der hat es vor einem Monat abgemeldet, da im August der TÜV abgelaufen ist. Jetzt muss ich es ja ummelden und zum TÜV... Und natürlich sind es zwei verschiedene Städte. Danke für jeden Hinweis! Frank |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Einfach bei der Zulassungsstelle anrufen und nachfragen ob eine Zulassung ohne gültige HU in diesem Fall möglich ist.
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5139 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 45 ![]() |
Also in meinem Zulassungsbezirk (München) wird das folgendermaßen gehandhabt:
Auto wird 'vorläufig' zugelassen (d.h. kein Stempel) -> dann hat man die Erlaubnis zu Werkstatt/TÜV (und nur dorthin) zu fahren -> nach bestandenem TÜV zurück zur Zulassungsstelle -> Kennzeichen werden gestempelt und Fahrzeugschein wird ausgehändigt. Ob das ein bundeseinheitliches Verfahren ist, kann ich leider nicht sagen. -------------------- Leben und leben lassen....
Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates) |
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Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 480 Beigetreten: 23.09.2003 Mitglieds-Nr.: 146 ![]() |
du kannst auch ohne Zulassung zum TüV fahren, dieser erteilt die hoffentlich die Plakette und du fährst zur Zulassungsstelle und meldest den Wagen an. Hierzu musst du aber folgende Voraussetzungen beachten:
1. du braucht einen Versicherungsnachweis (früher hieß das Doppelkarte). Die kostet übrigens meist nix wenn du das Fzg anschliessend bei der selben "Anstalt" versicherst 2. alle Fahrten (von dir zum Tüv, vom Tüv zur Zulassungsstelle) müssen auf direktem Wege erfolgen, also nicht noch beim Bäcker und im Schwimmbad vorbei 3. die alten Kennzeichen (vom Vorbesitzer) oder ehemalige Kurzzeitkennzeichen o.ä. müssen montiert sein (dass du identifizierbar bist falls du über ne rote Ampel eierst) Das ganze steht HIER irgendwo drin, musst mal suchen, geht aber. Hab ich selbst auch gemacht und ist ganz legal. -------------------- das hnes
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