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> Als BKF auch privat die Fahrerkarte stecken?
paulepinguin
Beitrag 25.04.2017, 09:56
Beitrag #1


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Ein Bekannter ist BKF. Fährt von Montags bis Freitags, tagsüber. Seine Frage ist jetzt, ob er an seinem freien Wochenende in einem privaten LKW (>7,5t Bsp. wegen Umzug) auch seine Fahrerkarte stecken muss? Es ist ja nicht gewerblich, aber dadurch dass er BKF ist... zählt es dann trotzdem zur Lenkzeit oder ist es trotzdem seine Ruhezeit?
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janr
Beitrag 25.04.2017, 11:20
Beitrag #2


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> 7,5 t muß immer mit Fahrerkarte gefahren werden.

</= 7,5 t ist >>out of scope<<


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Skoddy
Beitrag 25.04.2017, 12:43
Beitrag #3


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Was ist wenn der Fahrer des Umzugswagens keine Karte besitzt?


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Kurier
Beitrag 25.04.2017, 12:58
Beitrag #4


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Die Frage hat @janr doch oben beantwortet oder?


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paulepinguin
Beitrag 25.04.2017, 15:31
Beitrag #5


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Zitat (janr @ 25.04.2017, 12:20) *
> 7,5 t muß immer mit Fahrerkarte gefahren werden.

</= 7,5 t ist >>out of scope<<



D.h. ob gewerblich oder nicht spielt überhaupt keine Rolle? Und demnach würde es dann zur Lenkzeit mit dazu zählen und er muss aufpassen, dass dann seine Wochenruhzeit noch hinkommt?!
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Kurier
Beitrag 25.04.2017, 16:50
Beitrag #6


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Genau,
</=7,5 t Privatfahrt
über 7,5 t gibt es keine Privatfahrt im Sinne der Fahrpersonalverordnung, da er mit einem Lkw>7,5t fahren möchte zerschießt er sich damit seine WE Ruhezeit.


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Skoddy
Beitrag 25.04.2017, 17:08
Beitrag #7


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Was ist wenn ich als Privatmensch der sonst nie einen LKW fährt sich so ein Ding ausleihen will? Mit welcher Karte wird dann der Laster gefahren?


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Kurier
Beitrag 25.04.2017, 17:22
Beitrag #8


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Gegenfrage
Wo leiht man als
Zitat
Privatmensch der sonst nie einen LKW fährt

einen LKW >7,5 t ohne das man Führerschein und Fahrerkarte vorlegen muss aus?


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Skoddy
Beitrag 25.04.2017, 17:31
Beitrag #9


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Gibt es denn keine Leute mit dem großen Führerschein die keine Fahrerkarte haben?

Wo man das ausleiht? Natürlich bei einer Lastervermietung.


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Kurier
Beitrag 25.04.2017, 17:37
Beitrag #10


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Bestimmt gibt es die Leute.
Bei einer Lastervermietung leiht man das aus ohne Führerschein und Fahrerkarte vozuzeigen? Oder hast du meinen Beitrag nur halb gelesen/ verstanden?


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Skoddy
Beitrag 25.04.2017, 18:02
Beitrag #11


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Hast Du meine Frage gelesen?
Zitat (Skoddy @ 25.04.2017, 13:43) *
Was ist wenn der Fahrer des Umzugswagens keine Karte besitzt?



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hk_do
Beitrag 25.04.2017, 18:13
Beitrag #12


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Die Antwort ist doch einfach:

Da bei >7,5 t auch bei Privatfahrten das Kontrollgerät benutzt werden muss, darf ein Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät von einem Fahrer ohne Fahrerkarte nicht geführt werden.

Muß er sich ein Fahrzeug mit analogem Kontrollgerät suchen...



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Tommy Danger
Beitrag 30.04.2017, 14:16
Beitrag #13


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Zitat (hk_do @ 25.04.2017, 19:13) *
Die Antwort ist doch einfach:

Da bei >7,5 t auch bei Privatfahrten das Kontrollgerät benutzt werden muss, darf ein Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät von einem Fahrer ohne Fahrerkarte nicht geführt werden.

Muß er sich ein Fahrzeug mit analogem Kontrollgerät suchen...

und davon sind noch hunderte ach was sage ich tausende auf dem deutschen Markt zu finden laugh2.gif
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dirk6666
Beitrag 04.08.2017, 20:26
Beitrag #14


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Wenn der Bekannte der BKF ist, sich erkundigen muss ober eine Fahrerkarte stecken muss, frage ich mich warum er Seminare absolviert.
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blackdodge
Beitrag 04.08.2017, 21:43
Beitrag #15


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eigentlich eine hervorragende Antwort laugh2.gif wavey.gif


Stimmt soweit alles. Über 7,5t zGG besteht derzeit grundsätzliche Nachweispflicht zu den LuRz.

Wer als BKF die Karte stecken muss, würde sich hier die wöchentliche Ruhezeit zerstören. Diese wäre dann innerhalb von 3 Wochen ausgeglichen werden ( das sollte er dann mal seinem Chef erklären müssen whistling.gif )



# # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # #


Aber:

meines Wissens gibt es einen Versuch, über 7,5t wieder Privatfahrten zuzulassen. Das ist aber sicherlich nicht vor 2021 zu erwarten ( wenn man die Fristen der EU beachtet, wenn die Gesetzgebung soweit mitmacht )

Der Grund des Versuches ist, es Kraftfahrern zu ermöglichen, mit dem FAhrzeug ein Hotel oder eine Pension zu erreichen, damit die Pflichten der Vollständigen wöchentl. Ruhezeit eingehalten werden.



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angeditscht
Beitrag 05.08.2017, 10:03
Beitrag #16


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Wie ist das eigentlich bei einem WoMo über 7,5to....mir schweben da so diverse Offroad- oder Luxusmodelle auf LKW-Chassis (4x4 oder 4x2-Antriebsformel) vor, die die 7,5to deutlich sprengen....

Zählt der Campingurlaub da auch als Fahrzeit?
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blackdodge
Beitrag 05.08.2017, 10:43
Beitrag #17


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Da Zitiere ich einfach mal als Antwort die Artikel 1 und 2 der einleitung zur VO 561/2006

Zitat
EINLEITENDE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
Durch diese Verordnung werden Vorschriften zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen
und Ruhezeiten für Kraftfahrer im Straßengüter und -personenverkehr festgelegt
, um die
Bedingungen für den Wettbewerb zwischen Landverkehrsträgern, insbesondere im Stra-
ßenverkehrsgewerbe, anzugleichen und die Arbeitsbedingungen sowie die Straßenver-
kehrssicherheit zu verbessern. Ziel dieser Verordnung ist es ferner, zu einer besseren
Kontrolle und Durchsetzung durch die Mitgliedstaaten sowie zu einer besseren Arbeitspra-
xis innerhalb des Straßenverkehrsgewerbes beizutragen.
Artikel 2
(1) Diese Verordnung gilt für folgende Beförderungen im Straßenverkehr:
a)
Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich An-
hänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, oder
b)
Personenbeförderung mit Fahrzeugen,
die für die Beförderung von mehr als neun
Personen einschließlich des Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu
diesem Zweck bestimmt sind.
(2) Diese Verordnung gilt unabhängig vom Land der Zulassung des Fahrzeugs für Beför-
derungen im Straßenverkehr
a)
ausschließlich innerhalb der Gemeinschaft oder
b)
zwischen der Gemeinschaft, der Schweiz und den Vertragsstaaten des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum



das heißt, es ist die Beförderung von Personen und Gütern als Voraussetzung. Bei einem WOMO ist dieser Zweck nicht vorhanden.

Deswegen sind diese Fahrzeuge wie auch SAM aus den Einbauvorschriften für Kontrollgeräte rausgenommen worden


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