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> Stilllegung - Tieferlegung - Stilllegungsgrund entfallen. Wer trägt die Kosten?, Stillgelegt, Sichergestellt, alles Eingetragen
G89
Beitrag 04.05.2017, 11:05
Beitrag #1


Neuling
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Guten Tag Zusammen,

ich hoffe ich bin im richtigen Teil im Forum.
Mein Wagen wurde Stillgelegt und Sichergestellt. Obwohl alles Eingetragen ist. Ich habe dem Polizisten sogar angeboten gehabt, den Wagen höher legen zu lassen, selbst abzuschleppen und sogar vorzuführen. Aber hat ihn nicht interessiert. Der Polizist hat mich vor einem Monat auch schonmal kontrolliert, und so im glauben gelassen, dass alles in Ordnung ist. Ist es ja auch. Und ich wurde ja auch von anderen Polizisten kontrolliert und bleibe eigentlich immer nett und gelassen. Aber der lässt ja nicht mit sich reden.

Im Brief steht aufjedenfall, dass der Sicherungsgrund entfallen ist. Es spricht Wohl kein Gesetz dagegen, dass mein Auto so sein darf wie es ist mit dem Gewindefahrwerk. Ich möchte auch nicht gegen den gesetzten entgegen sprechen. Deswegen wird ja auch alles eingetragen. Aber der Wagen ist halt auffällig.
Der zuständige Gutachter hat nur meine Reifen bemängelt, da die Reifen zu inneren Seite abgefahren sind. Die Spur ist wohl falsch eingestellt. Aber das ist ja ein anderer Mängel, wofür ich ja auch ein Bußgeld bekomme und es einsehe. Hab es nicht sehen können von außen.

Und Die Kosten vom Abschleppen, Gutachter soll ich wohl übernehmen. Das kann doch nicht so richtig sein oder? Die Polizei hat mich ungerechtfertig über das Komplette Wochenende und dem Feiertag stilllegen lassen, hatte kein Fahrzeug, musste mitten in der Nacht zu sehen wie nach Hause kommen und jetzt noch so mir die ungerechtfertigten Kosten anhängen? Dann können die das Jedesmal machen und darf jede Woche Tausend Euro oder so zahlen..

Könnt ihr mir vielleicht sagen, was ich da machen soll? Ich habe leider keine Verkehrsrechtschtzversicherung, die ich versäumt habe, aber ich gehe gerne auch zum Anwalt, solange die Kosten im Rahmen bleib.

Gruß
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angeditscht
Beitrag 04.05.2017, 11:34
Beitrag #2


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Die Eintragung bestätigt zunächst nur das das Fahrzeug am Tag der Eintragung in einem StVO-konformen Zustand war. Auf Grund der einseitig abgefahrenen Reifen war ein ausreichendes Indiz vorhanden dass dein Fahrzeug trotz Eintragungen in einem nicht verkehrssicheren Zustand war. Die Ursache und das Ausmaß können die Polizisten vor Ort nur bedingt feststellen. Als Garantensteller sind sie für die Sicherheit im Straßenverkehr zuständi, dementsprechend dürfte es bei der Ausgangslage schwer bis unmöglich sein ein Fehlverhalten der Polizei nachzuweisen. Die Gefährdung war offensichtlich vorhanden, die Ursache und das Ausmaß hat der Gutachter festgestellt. Da Mängel welche die Sicherheit gefährden ja festgestellt wurden, warum soll die Allgemeinheit für die Kosten aufkommen?
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G89
Beitrag 04.05.2017, 11:52
Beitrag #3


Neuling
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Die abefahrenen Reifen wurden weder vom Polizisten noch von mir erkenntlich gesehen.
Der Stilllegungsgrund war die Tieferlegung. Aber nicht die Reifen. Und ich glaube nicht, dass ich normal wegen den Reifen abgeschleppt wurden wäre. Oder sind sie da anderer Meinung?
Die Reifen hätte ich vor Ort auswechseln können. Das hätte ich mich 20 Min gekostet.
Warum soll ich denn dafür zahlen, wenn die Polizei meiner Meinung nach ungerechtfertigt handelt und abschleppt und durch glück festegestellt wurde, dass die Reifen abgefahren sind, was nicht mal den beiden Polizisten erkenntlich waren. Die Reifen wären spätestens jetzt im Mai durch die Sommerräder abgelöst worden.

Ich versuche mich Ordnungsgerecht am Straßenverkehr zu beteiligen. Wie hoffentlich alle anderen auch.
Und übrigens, wir zahlen alle für die Allgemeinheit.!
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200D
Beitrag 04.05.2017, 11:58
Beitrag #4


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Wurden denn die abgefahrenen Reifen schon bei der Erstkontrolle festgestellt? Oder hat dies erst der Prüfer getan?

Ich hatte genau diesen Fall auch mal. War glaube ich 2000. Da wurde mein damals 19 Jahre alter Serien-Kadett wegen etwas Ölverlust und angeblichem Spiel im Radlager beschlagnahmt. Genau das selbe. Auto mehrere Tage weg. Letztendlich wurde das Auto nach Prüfung durch Gutachter als verkehrssicher eingestuft und ich konnte ganz normal vom Hof fahren. Es wurden nur ganz geringe Mängel festgestellt, die die Verkehrssicherheit aber nicht gefährdeten. Bekam ´ne Mängelkarte und hatte 10 Tage Zeit die Minifehler abzustellen.
Heutzutage gibt es das ja nicht mehr. Da fällt man schon durch weil das Wischerblatt eingerissen ist oder eine Kennzeichenbirne kaputt ist.

Letztendlich haben sie mir auch eine fette Rechnung geschickt. Die Sache ging zum Anwalt und ich hab den Prozess gewonnen. Habe gar nichts bezahlt. Der Anscheinsverdacht wurde als nicht gerechtfertigt angesehen, die Megakeule rauszuholen. Die Kosten (inkl. meinem Anwalt) hat das Land Berlin dann selber tragen dürfen.

Aber wie gesagt, ob es bei dir auch so sein kann, weiss man nicht. Auf hoher See und bei Gericht....und so. whistling.gif
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G89
Beitrag 04.05.2017, 12:40
Beitrag #5


Neuling
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Nein, bei der erstkontrolle wurden die abegfahrenen Reifen nicht festgestellt. Der Prüfer hat das festgestellt. Um den Wagen abholen zu dürfen, musste ich die Reifen wechseln.

Wie gesagt, das war auch der einzige Mangel nach der Prüfung vom Gutachter.

Ja, dass ist echt nicht normal. Vorallem wurden Polizisten von paar Leute hingewiesen, dass es so in Ordnung ist. Das ist im Grunde reine Schikane.
Ich zahle gerne das Bußgeld für die abgefahrenen Reifen. Auch wenn die Polizei das nicht erkannt hat. Aber deswegen lässt man den Wagen nicht abschleppen. Wo sind wir hier gelandet. Manche leute haben echt das Mensch sein vergessen. Hauptsache das Geld aus der Tasche den Leute ziehen, hab ich das Gefühl.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 09.05.2017, 20:42
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Skoddy
Beitrag 04.05.2017, 12:57
Beitrag #6


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Welche Rechtsmittel sind im Kostenbescheid angegeben?


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G89
Beitrag 04.05.2017, 13:24
Beitrag #7


Neuling
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Diesen Kostenbescheid bekomme ich noch zugeschickt. Der Polizist, der die Freigabe erteilt hat, hat mich telefonisch darauf hingewiesen, dass ich die Kosten tragen muss. Was natürlich widersprechen werde.

Ich habe halt den Brief beim Abschleppdienst gesehen, der an mich Adressiert ist, ist wahrscheinlich eine Kopie der Polizei gewesen oder ein Fax. Die Kosten standen da nicht im Brief.

Es steht aber deutlich drauf " Da der Grund der Sicherstellung inzwischen entfallen ist, gebe ich ihr Fahrzeug wieder heraus. " Also mich gar nicht die Schuld zu trifft und unrechtens abgeschleppt wurde, auch eigentlich für den Aufwand gar nicht aufkommen sollte, sondern eigentlich sondern sogar entschädigt werden müsste. Nutzungsausfallkosten, den Taxi usw. Aber das ist mir egal. Ich will nur nicht ungerechtfertig etwas zahlen müssen, was ich nicht verbockt hab, weil nur ein halbwissender Mensch (mehren ist der wohl schon aufgefallen) mich stilllegen lässt und dadurch und nötig einem Menschen stress verursacht. Und ungerechtfertig sogar einer der Polizisten jemanden einen Platzverweis geben wollte, weil jemand ihn darauf aufmerksam gemacht hat, dass die erlaubt ist aufgrund dieses Bauteiles, dass etwas tiefer hängt aber halt so erlaubt ist. EG Norm oder E-Nummer. Ich weis es nicht. Aufjedemfall hat es seine Richtigkeit alles. Und der Wagen darf so gefahren werden.
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Apfelstrudel
Beitrag 04.05.2017, 13:46
Beitrag #8


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Der Knackpunkt ist doch jetzt, ob der nachträglich festgestellte "Allerweltsstillegungsgrund" die gutachterliche Prüfung notwendig macht.

Dies ist mEn nicht der Fall, da derartige Mängel vergleichsweise leicht und selbst für Laien ersichtlich sind.
Es deutet sich weiterhin an, dass der Beamte in der Kontrolle nicht einmal einen genaueren Blick ins Fahrwerk geworfen hat, da ihm dabei abgefahrene Reifen ins Auge hätten stechen müssen. Hier wurde also möglicherweise die Stilllegung allein aufgrund der nicht mehr vorhandenen Originalität angeordnet.

Oder wurden als Grund der Fahrzeugüberprüfung noch andere, weniger leicht feststellbare Kriterien, wie zum Beispiel Lautstärke oder Motorumbauten, angegeben?


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G89
Beitrag 04.05.2017, 17:36
Beitrag #9


Neuling
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Nein, mir hat der Polizist mündlich vorgeworfen, dass ich ja am Gewindefahrwerk etwas verstellt haben könnte. Und das sein Messmittel, ein Kantholz, nicht ganz am Auspuffrohr drunter passte. Er hat nur meine Tiefe kontrolliert an diesem Abend. Denke ich, ich hab ihm einfach machen lassen, weil wie soll ich draufkommen, dass ein Rohr tiefer ist als der Rest des Wagens. Weil der Rest hat seine Entsprechende Höhe. Zigarretenachatel usw passen drunter. Nur ein Kantholz unterm Wagen durchzuschieben. Interessante Methode. Und das Hing dann an einem Rohr.

Aber das ist so alles in Ordnung laut dem Gutachter, keine Aufsetzspuren. Habe den Hinweis bekommen vom gutachter, dass ich vielleicht das Auspuffrohr in der mitte höher setzten sollte. Dem werde ich auch nachgehen. Wenn es möglich ist. Die Polizisten haben sich die unterlagen angeschaut. Eintragungen usw. Wir waren eine Stunde in der Kälte. Ich zumindest und es haben sich immer mehr Leute angesammelt (Zeugen).
der Polizist, hatte sich das Fahrzeug auch vor vier Wochen angeschaut. Da hat er sich den Motorraum, die Reifen usw angeschaut. Ich musste auch einlenken usw. Vor allem danach dachte ich echt so, schön das habe ich hinter mir, und es ist alles in Ordnung und nach vier Wochen kam der so an.

Ich schreib viel merke ich.. Aber echt ärgerlich..
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Skoddy
Beitrag 04.05.2017, 18:10
Beitrag #10


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Warte erst mal den Kostenbescheid ab. Da steht eine Begründung drin die man eventuell anfechten kann.


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nachteule
Beitrag 04.05.2017, 21:27
Beitrag #11


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Hallo, G89,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

So, wie Du es beschreibst, dürfte die Sicherstellung und die Vorführung des PKW bei einem Gutachter nicht zu beanstanden sein, denn Polizeibeamte sind nun mal in aller Regel selber keine Gutachter und ihnen bleibt deshalb oft nur diese Maßnahme übrig.

An Deiner Stelle würde ich dieses Gutachten, das bestätigt, das diese Tieferlegung rechtens ist, in Zukunft immer mitführen.

Zitat (G89 @ 04.05.2017, 14:24) *
Der Polizist, der die Freigabe erteilt hat, hat mich telefonisch darauf hingewiesen, dass ich die Kosten tragen muss.

Es mag ja sein, dass er das glaubt, aber seine Meinung zählt hier nicht, denn für diese Rechnungen sind andere Leute zuständig.

Bevor Du Dich jetzt verrückt machst, solltest Du erst einmal abwarten, ob überhaupt eine Rechnung kommt, und das eine kommt, wage ich zu bezweifeln.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Heinz Wäscher
Beitrag 04.05.2017, 22:07
Beitrag #12


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Zitat (G89 @ 04.05.2017, 18:36) *
Und das sein Messmittel, ein Kantholz, nicht ganz am Auspuffrohr drunter passte.

Inwiefern kann ein Stück zurechtgesägtes Holz ein „Messmittel” darstellen? blink.gif


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angeditscht
Beitrag 04.05.2017, 22:29
Beitrag #13


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insofern dass das Kantholz eine bekannte Höhe hat und den Verdacht liefert dass das Fahrzeug zu tief liegt wenn man es nicht drunter durchschieben kann....
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Apfelstrudel
Beitrag 04.05.2017, 22:35
Beitrag #14


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Als Hilfsmittel zur Betrachtung der Bodenfreiheit hätte ich hier keine Bedenken. Kanthölzer entsprechen auf unter 1mm ihrem Nennmaß.
Wenn der Beamte nun eines hatte, das zur Mindestclearance (ich glaube 80mm?!?) noch 5mm Luft hat, ist das ein sehr gutes Indiz, wenn es nicht mehr drunter passt.

//edit: Ich finde die Idee sogar ziemlich praktisch. Die könnte auch jeder Tuner für Schnelltests in der Werkstatt verwenden.


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blackdodge
Beitrag 04.05.2017, 22:50
Beitrag #15


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ich gehe davon aus, dass der TE die Rechnungen bekommt.

erstens für die Sicherstellung zur Beweissicherung -> der Gutachter hat ja was gefunden, was zur Verkehrsunsicherheit geführt hat ( Reifen abgelatscht ), auch wenn es nicht unbedingt das Fahrwerk war, aber die Spurverstellung war sicher eine Folge der Tieferlegung

zweitens für das Gutachten -> siehe eins hier darüber


Ne Bitte an den TE


kannst in etwa mitteilen, wo das passiert ist ?


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Apfelstrudel
Beitrag 05.05.2017, 00:11
Beitrag #16


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Wie abgefahren sind/waren die Reifen eigentlich?
Hat der Gutachter einen Wert unterhalb der Mindestprofiltiefe (<1,6mm) festgestellt, oder lediglich eine ungleichmäßige Abnutzung bemängelt?


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Heinz Wäscher
Beitrag 05.05.2017, 00:31
Beitrag #17


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Wer hat eigentlich das Fahrwerk eingebaut? Wenn das eine Fachwerkstatt gemacht hat sollte man doch davon ausgehen, dass nacher auch die Fahrwerksgeometrie wieder angepasst wird und vier einseitig abgefahrene Reifen eigentlich nicht vorkommen dürften?


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G89
Beitrag 15.05.2017, 09:04
Beitrag #18


Neuling
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Nach meinen letzten Beitrag wurde hier viel reingeschrieben. Ich warte noch immer auf Post. Werde mich dann wieder Melden, wenn die Post wieder da ist.

Das Kantholz war 70mm breit laut dem Polizisten.
Die Reifen waren unter 1,6mm leider an der innernen Stelle, also ganz hinten am Rad. Hat weder der Polizist noch ich gesehen. Ich hab die leider noch drauf gehabt, weil das Wetter nicht unbdedingt warm war, hat ja letztes mal noch geschneit. sonst hätte ich schon längst die Sommer reifen drauf gehabt...
An dem Wochenende wäre es eigentlich schon soweit gewesen. Das ist einfach ärgerlich..

Ich melde mich, sobald ich den Kostenbescheid bekomme. Ich kann ja da mal anrufen beim dem Polizisten. Hab ja die Nummer.

Gruß
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Weihnachtsmann
Beitrag 15.05.2017, 10:42
Beitrag #19


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Die 1,6 mm Mindestprofiltiefe sind nur auf den miitleren 75% der Lauffläche vorgeschrieben. Wie genau sahen deine Reifen aus?


Grüße vom Nordpol
Der Weihnachtsmann
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