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#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 10.05.2017 Mitglieds-Nr.: 81520 ![]() |
Verhandlung hatte ich auch schon und 1 jahr und 6 Monate auf Bewährung bekommen Kann ich trotzdem den Führerschein machen oder steht da jetzt der btm Eintrag im Wege? |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13799 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Hallo Malle517,
18 Monate ist ja schon eine Hausnummer. Das wird nicht wenig Cannabis gewesen sein, oder? Welche Aussagen wurden gegenüber dem Gericht und den Behörden gemacht bzgl. Deines Konsums? Ich nehme an, Dein Anwalt hat Eigenverbrauch geltend gemacht? Welche Bewährungsauflagen hast Du bekommen? Wie sieht Dein derzeitiger Konsum aus? Viele Grüße, H.H. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 10.05.2017 Mitglieds-Nr.: 81520 ![]() |
Danke für deine/ihr Antwort
Also es war ehrlich nur Cannabis Besitz und wie gesagt wegen Handel und besitzt angeklagt wegen ca 130 g Als Bewährungs Auflage habe ich bekommen 120 Sozialstunden Und noch weiterhin nach Ermessen der Herr der Drogenberatung ein paar Termine noch war nehmen Ja wir haben erst selbst verständlich gesagt das das nur zum Konsum geeignet war das haben die uns aber nicht geglaubt natürlich weil auch Verpackungsmaterial gefunden wurde Vor gereicht wurde auch ausgesagt das ich schon zum Zeitpunkt der Verhandlung 4 Monate ca. clean war was ich bis heute auch bin |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13799 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Also ist Eigenkonsum aktenkundig, und bei der Menge könnte die FEB schon Eignungszweifel bekommen.
Wie warst Du zum Zeitpunkt der Auffälligkeit? Wie sieht Dein derzeitiger Konsum aus? -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 10.05.2017 Mitglieds-Nr.: 81520 ![]() |
Inwiefern meinen Sie das mit wie ich war an Zeitpunkt der Auffälligkeit
Und es war ja einzufalls Fund und verutreilt bin ich auch für Besitz und Handel nicht wegen Konsum... |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13799 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Alt!
![]() Wie alt warst Du zum Zeitpunkt der Auffälligkeit? Die verdammte Tastatur hat das "alt" gefressen. ![]() Und: Wie ist derzeit Dein Konsum? -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 10.05.2017 Mitglieds-Nr.: 81520 ![]() |
Aso haha ja das passiert mal
![]() Ich war zudem Zeitpunkt 19 Jahre wurde aber 7 Tage nach der Verhandlung 20 Clean ca 10 Monate |
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Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13799 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
OK.
Sofern die FEB von Deiner Vorstrafe Kenntnis hat, halte ich es für möglich (die Verwaltungs-Experten mögen mich korrigieren, wenn ich falsch liege), daß ein ärztliches Gutachten von Dir gefordert wird, um Deine derzeitige Konsumform zu prüfen. Mit einer Haaranalyse solltest Du Deine Clearance problemlos nachweisen können. Also: Einfach mal die FE beantragen und gucken, was passiert. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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Beitrag
#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 10.05.2017 Mitglieds-Nr.: 81520 ![]() |
Oki Danke dir für deine Antwort darauf aber eine Frage hab ich noch
Wissen die in Flensburg denn auf alle Fälle über meine Strafe Bescheid oder ist das nur Zufall ? |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 198 Beigetreten: 10.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75060 ![]() |
Hallo,
das findest du heraus wenn du einen Auszug deines Registers bei der FEAR beantragst. Den Vordruck dafür findest du im Internet. Grüße |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Wissen die in Flensburg denn auf alle Fälle über meine Strafe Bescheid Nö, im FAER ist die Verurteilung nicht gespeichert.-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 198 Beigetreten: 10.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75060 ![]() |
Nee die Verurteilung nicht, aber wenn was weiter gegeben wurde oder?
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Nö.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 10.05.2017 Mitglieds-Nr.: 81520 ![]() |
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5619 Beigetreten: 15.12.2003 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 977 ![]() |
Im FAER nicht aber im BZR und da die FSSt dort dein Führungszeugnis anfordern wird, wird ihr deine Straftat bei der Bearbeitung deines FS-Antrags bekannt sein.
Rechne daher wie @Hornblower bereits sagte mit einem ÄG. -------------------- Wandel dich, nicht das Klima!
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Im FAER nicht aber im BZR und da die FSSt dort dein Führungszeugnis anfordern wird Ein FZ wird bei einem Antrag auf Ersterteilung idR nicht gefordert.-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13799 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
1.)
Müsste das Gericht nicht Informationen über mutmaßlich heftigen Eigenkonsum an die FEB weitergeben? Nr. 45, MiStra: Zitat 2) Sonstige Tatsachen, die in einem Strafverfahren - gleichgültig, gegen wen es sich richtet - bekannt werden, sind der nach § 73 Abs. 1 bis 3 FeV zuständigen Verwaltungsbehörde mitzuteilen, wenn ihre Kenntnis für die Beurteilung erforderlich ist, ob die Inhaberin oder der Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen von Fahrzeugen ungeeignet ist. Dabei ist zu berücksichtigen, wie gesichert die zu übermittelnden Erkenntnisse sind. Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an 2.) Ist es vielleicht nicht gespeichert, weil der TE noch keine FE hatte/hat? -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
1. Jo (übrigens schön, dass du den Konjunktiv verwendet hast).
2. Möglicherweise weiß die FSST ja von dem Delikt. Und wenn sie es weiß, wird auch ein FZ gefordert. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5673 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Und wenn sie es weiß, wird auch ein FZ gefordert. Und da der TE selbiges beantragen und bezahlen muss, sollte er nach deinen Ausführungen wissen, was die Glocke geschlagen hat. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#20
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 10.05.2017 Mitglieds-Nr.: 81520 ![]() |
Nebenbei mal ich hatte den Verkauf zugegeben am Ende und wurde dafür verklagt und nicht für mutmaßlichen krassen Konsum
Das mit dem Konsum war einfach eine Aussage um zu gucken ob ich überhaupt die Sache zugeben muss (schutzbehauptungen es Anwalts laut Staatsanwaltschaft ) deswegen versteh ich nicht wieso die das wissen sollten Danke euch trotzdem ![]() |
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13799 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Nebenbei mal ich hatte den Verkauf zugegeben am Ende und wurde dafür verklagt und nicht für mutmaßlichen krassen Konsum Das könnte in der Tat FE-rechtlich Dein Glück sein. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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#22
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Warum soll das Glück sein?
![]() -------------------- Gruß Mr.T
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#23
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Weil dann vielleicht das Gericht noch eher die Info nicht an die FEB gibt.
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Das nehme ich doch eher an, dass die Meldung bei der FSSt gelandet ist. 130 gr sind nun auch nicht wieder so viel, dass man von einem Großdealer reden könnte. Die Erfahrung von Polizei und Justiz zeigt aber, dass kleinere Händler überzählig oft doch auch Konsumenten sind. Zumal nehme ich an, dass die Abläufe bei Justiz und Polizei so standardisiert sind im digitalen Zeitalter, dass die FFSt einfach im Verteiler mit drin steht.
Aber die Zeit wird es weisen... -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#25
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Weil dann vielleicht das Gericht noch eher die Info nicht an die FEB gibt. Würden die Justizbehörden sich an Nr. 45 MiStra halten, müsste jedes BTM-Strafverfahren der zuständigen FSST gemeldet werden.![]() -------------------- Gruß Mr.T
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#26
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Aha!
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 27.04.2025 - 05:34 |