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> TF mit ca. 2,2 Promille
Buggi1986
Beitrag 27.06.2017, 14:21
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,

mein Mann (35 J.) hat am 16.06.17 eine Trunkenheitsfahrt mit ca. 2,2 promille hingelegt. Das offizielle "Ergebnis" von der Polizei haben wir noch nicht. Dies ist der Wert aus dem Krankenhaus. Polizei hat ca. 1 Stunde später selbst Blut abgenommen.
Er ist mit seinem Auto von der Fahrbahn abgekommen und hat sich überschlagen. Es war um 13:30
Ich weiß dass mein Mann nicht Alkoholabhängig ist, er hat sonst an den Wochenende seine 2-3 Bier getrunken. Manchmal hat er einmal unter der Woche zusätzlich sein "Feierabendbier" getrunken. An dem Tag hatte er den Alkohol sozusagen missbraucht.
Er wurde 9 Tage vorher operiert (Gallenblase war aufgrund einer Vielzahl von Steinen massiv entzündet). Am Freitag war nun sein letzter AU-Tag. Er hatte bereits seinem AG ggü ein schlechtes Gewissen. Er ist dort seit 4 Jahren beschäftigt und mit seiner Einarbeitung wurde ihm immer wieder gesagt, dass der Aussendienst eine 0,0 % Krankenquote hat.
Da er aber weiterhin starke Schmerzen hatte noch von der OP und seine Termine für die darauffolgende Woche wohl zum 3. Mal verschieben müsse, hatte er zum einem deswegen getrunken, zum Anderen hatten wir Bauarbeiter an unserem Haus beschäftigt, auf Stundenbasis. Je tiefer die im Grunde gebuddelt haben, umso mehr Schäden wurden sichtbar und dementsprechend teurer.
Unser erster Gang war sofort zum Anwalt. Desweiteren habe ich bereits eine Stelle rausgesucht wo er jetzt fleißig seinen Urin testen lassen soll, damit er mit Ende der Sperrzeit hoffentlich gleich eine erfolgreiche MPU machen kann.
Sein AG hat ihn diesbezüglich zum Glück nicht gefeuert, mein Mann organisiert sich seine Besuche jetzt mit Fahrdienst und Öffis.
Telefonisch hat er nun auch Kontakt zu einem Verkehrspsychologen (Dr. ***) aufgenommen. Dieser meine nun, er müsse gar nicht unbedingt die Abstinenzkontrollen machen. Ich hab hier im Forum aber schon gegenteiliges gehört. Wer setzt denn nun fest, ob die notwendig sind und vor allem wie lange diese dann durchgeführt werden müssen?
Mein Mann möchte auf Alkohol verzichten soviel ist klar. Nur ist er 35 Jahre, es könnte ja durchaus sein, dass er in späteren Lebensjahren nun doch zu besonderen Anlässen mal ein Bier oder Sekt trinken möchte. Ist dies schädlich dem Gutachter dann zu sagen? Ich hab gelesen, das KT ab dem Promille-Wert eher nicht mehr möglich ist.
Ich kanna uch überhaupt nicht nachvollziehen, wie er in deer Lage war überhaupt noch ins Auto zu steigen. Es war auch nicht geplant, nachdem er getrunken hatte, hat der Bauleiter ihm eine Nachricht geschickt, dass er den Bauleuten an dem Tag bitte noch Geld mitgeben soll, für Material. Da mein Mann normalerweise (bis auf dem Vorfall) ein sehr gewissenhafter Mensch ist, ist er wohl ins Auto gestiegen um zu Bank zu fahren.
Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie ein bisschen helfen.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 27.06.2017, 18:26
Bearbeitungsgrund: Name anonymisiert
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toni montana
Beitrag 27.06.2017, 14:47
Beitrag #2


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Hallo Buggi1986 und willkommen hier!

Mal ehrlich: Um 13.30 Uhr bereits mit 2,2 Promille durch die Gegend zu fahren, ist kein normales Trinkverhalten mehr. Und das erreicht man nur mit Bier fast nicht - es sei denn, mit Unmengen davon.

Zur Strafe: Deinem Mann wird die FE entzogen - rechne bei dem Wert mal mit 10-14 Monaten. Zudem wird eine Geldstrafe von ca. 1,5-Monatsnettogehältern dazu kommen. Auf dem Autoschaden bleibt Ihr natürlich auch hängen.

Zum Thema Abstinenz werden sicher noch andere Mituser hier etwas schreiben.


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Schöne Grüße,

Toni
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Buggi1986
Beitrag 27.06.2017, 14:57
Beitrag #3


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Hallo Toni,

an dem Tag war nicht nur Bier. An dem Tag waren es 2 0,5er Bier und 3 Schluck Wodka. Und ja ich weiß dass mein Mann an dem Tag richtig Schei** gebaut hat, und ihm ist es auch bewusst. Er benimmt sich auch so. Er ist sehr reumütig und ist sich seiner Schuld bewusst. Wir sind schon fleißig dabei sein 'Verhalten aufzuarbeiten. So wie Männer nunmal sind, gehört auch er dazu seinen Frust eher in sich hineinzufressen. Er hat sich auch bereits nach Stressbewältigungskursen informiert, und ich denke, dies ist auch ein guter Schritt in die richtige Richtung, da er sich selbst einfach ständig unter Stress setzt. Die Strafe die er vom Gericht auferlegt bekommt, hat er auch verdient. Wir wollen halt nur keine Zeit ungenutzt lassen, damit er mit Sperrfrist Ende, die MPU auch erfolgreich meistern kann.
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Kai R.
Beitrag 27.06.2017, 15:05
Beitrag #4


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Hallo,

hier stimmt so Einiges nicht. Ich finde es toll, dass Du Deinen Mann so beschützt, aber ich glaube, er spricht nicht die Wahrheit. Die Trinkmengen passen in keiner Weise zu der Alkoholisierung. Für die 2,2%o braucht es ca. eine halbe Flasche Wodka. Der Trinkzeitpunkt spricht ebenfalls dafür, dass das kein einmaliges Vorkommnis war. Niemand trinkt spontan so viel, bekommt dann einen wichtigen Auftrag, setzt sich volltrunken ins Auto und baut dann einen Unfall. Ich bin ziemlich sicher, hier gibt es eine Vorgeschichte und ich fürchte, dass Du sie nicht kennst. Vielleicht solltest Du mit Deinem Mann mal sehr ernsthaft über seine Trinkgewohnheiten (sein Alkoholproblem?) reden. Das wäre für mich auch vorrangig, MPU ist noch lange hin.

Die Aufarbeitung müsst nicht ihr machen - das ist seine Sache. Lass Dich nicht vor seinen Karren spannen.

Das Auto war hoffentlich kein Firmenfahrzeug?


--------------------
Grüße

Kai

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Buggi1986
Beitrag 27.06.2017, 15:17
Beitrag #5


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Doch es war ein Dienstwagen. Er war noch durch die OP krank geschrieben und er darf das Auto privat nutzen.
Und doch die Trinkmenge passt. Bei ihm macht ein 0,5 er Bier bereits 0,5 Promille. Sein Blutalkohol reagiert ziemlich hoch auf Alkohol. Wir wissen das so genau, weil wir mal eine Anzeige machen mussten und in dessen Rahmen wurde seine BAK überprüft, da er den Beamten als nicht aussagefähig vorkam (er stand zum Zeitpunkt der Aussage noch unter Schock und war total aufgewühlt durch den Vorfall). Da ich an dem Tag die ganze Zeit bei ihm war, weiß ich das ein Bier bei ihm einen im Vergleich so hohen Wert ausmacht. Nun gut soll jetzt auch keine Ausrede werden. Uns geht es halt um einen Anhaltspunkt bzgl. der Abstinenzkontrollen.

Zitat (Kai R. @ 27.06.2017, 16:05) *
Die Aufarbeitung müsst nicht ihr machen - das ist seine Sache. Lass Dich nicht vor seinen Karren spannen.

Ich habe meinen Mann aus Überzeugung geheiratet und werde ihm auch in dieser Situation beistehen, zumal es das erste richtige Problem ist, was wir zu bewältigen haben.
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MsTaxi
Beitrag 27.06.2017, 15:25
Beitrag #6


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Hallo und herzlich willkommen,

ich muss gestehen, dein Fall ist einer von denen, wo ein Anwalt vielleicht wirklich Sinn macht.

Zitat (Buggi1986 @ 27.06.2017, 15:21) *
Das offizielle "Ergebnis" von der Polizei haben wir noch nicht. Dies ist der Wert aus dem Krankenhaus. Polizei hat ca. 1 Stunde später selbst Blut abgenommen.

Das lässt darauf schließen, dass die erste Blutprobe unter forensisch unkorrekten Bedingungen entnommen worden sein könnte und, wie ich hier gelernt habe, das Ergebnis von 2,2 ‰ das wahre Ergebnis überschätzen könnte. Ihr solltet also auf das Ergebnis der 2. Probe warten und euren Anwalt auf die Gefahr der Kontamination der ersten Probe hinweisen. Das würde dann auch eher mit der Angabe der getrunkenen Menge übereinstimmen, die du weiter unten genannt hast. Also würde ich mit dem Abschluss eines Abstinenzvertrages warten, bis das offizielle Ergebnis vorliegt.

Sollte natürlich die zweite Probe zum selben Ergebnis kommen wie die erste, kann ich mich @Kai nur anschließen. 2,2 ‰ sind eine Hausnummer, die nur ein trainierter Konsument erreichen kann.

In diesem Zusammenhang interessiert mich noch etwas anderes. Dein Mann war ja im post-operativen Status. Wie sieht es aus mit einer verordneten Schmerzmitteleinnahme? Was und wieviel hatte dein Mann an diesem Morgen in dieser Hinsicht evtl. eingenommen? Hier könnte auch eine Wechselwirkung zwischen Medikamenten und Alkohol zum Tragen gekommen sein.

Generell kann man sagen, Strategien, Lebensweisen etc. hier schon jetzt zu diskutieren, ist es noch zu früh und das sollte dein Mann auch selbst erledigen und nicht dir überlassen. Das Spiel "Stille Post" wäre auch hier fehl am Platz.

LG MsTaxi wavey.gif


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Kai R.
Beitrag 27.06.2017, 15:41
Beitrag #7


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Zitat (Buggi1986 @ 27.06.2017, 16:17) *
Doch es war ein Dienstwagen. Er war noch durch die OP krank geschrieben und er darf das Auto privat nutzen.

das ist ärgerlich, denn den Schaden müsst Ihr privat ersetzen

Zitat (Buggi1986 @ 27.06.2017, 16:17) *
Und doch die Trinkmenge passt. Bei ihm macht ein 0,5 er Bier bereits 0,5 Promille. Sein Blutalkohol reagiert ziemlich hoch auf Alkohol. Wir wissen das so genau, weil wir mal eine Anzeige machen mussten und in dessen Rahmen wurde seine BAK überprüft, da er den Beamten als nicht aussagefähig vorkam (er stand zum Zeitpunkt der Aussage noch unter Schock und war total aufgewühlt durch den Vorfall). Da ich an dem Tag die ganze Zeit bei ihm war, weiß ich das ein Bier bei ihm einen im Vergleich so hohen Wert ausmacht. Nun gut soll jetzt auch keine Ausrede werden.

Wieviel wiegt er denn? 45 KG? Bei einem normalgewichtigen Mann kannst Du genau die Hälfte annehmen. Um auf die 2,2% zu kommen wären es selbst wenn Deine Angabe stimmt min. 5 große Biere.

Zitat (Buggi1986 @ 27.06.2017, 16:17) *
Uns geht es halt um einen Anhaltspunkt bzgl. der Abstinenzkontrollen.

Bei dem Wert ist kT möglich. Bei der Konsumvorgeschichte aber möglicherweise nicht. So lange es da Widersprüche gibt, ist eine Aussage unmöglich. Erst einmal sollte er auf jeden Fall Abstinenz leben

Zitat (Buggi1986 @ 27.06.2017, 16:17) *
Ich habe meinen Mann aus Überzeugung geheiratet und werde ihm auch in dieser Situation beistehen, zumal es das erste richtige Problem ist, was wir zu bewältigen haben.

Absolut 100% Zustimmung. Aber wir bewegen uns hier im Bereich bewusstseinsverändernder Drogen, zu denen Alkohol gehört. Bei einer Alkoholproblematik ist es absolut entscheidend, dass die Initiative vom Betroffenen selbst kommt. Und es gibt den sogenannten Co-Alkoholismus, eine Problematik die oft den Lebenspartner mit runterzieht. Daher sollte ein betroffener Partner auch immer sehr auf sich selbst aufpassen.


--------------------
Grüße

Kai

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nachteule
Beitrag 27.06.2017, 16:59
Beitrag #8


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Hallo, Buggy1986,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Hallo, MsTaxi,

Zitat (MsTaxi @ 27.06.2017, 16:25) *
Das lässt darauf schließen, dass die erste Blutprobe unter forensisch unkorrekten Bedingungen entnommen worden sein könnte und, wie ich hier gelernt habe, das Ergebnis von 2,2 ‰ das wahre Ergebnis überschätzen könnte. Ihr solltet also auf das Ergebnis der 2. Probe warten und euren Anwalt auf die Gefahr der Kontamination der ersten Probe hinweisen.

ein Anwalt bringt hier nichts, denn die Blutprobe, die im Krankenhaus entnommen wurde, interessiert weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft (von wenigen Ausnahmen abgesehen).

Diese BE dient lediglich der Medikamentation und ist nur in extremen Ausnahmefällen gerichtsverwertbar, dann aber mit großen Abzügen.

Für den Beschuldigten zählt allein das Ergebnis der Blutprobe, die für die Polizei entnommen und untersucht wurde.

Viele Grüße,

Nachteule



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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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angelofontane
Beitrag 27.06.2017, 22:19
Beitrag #9


Neuling


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Hallo Buggi !,

zunächst muss ich Dein Engagement mit dem Du Deinem Mann beistehst loben.
Ich finde es vorbildlich wenn Partner einander so beistehen.

Leider muss ich aber auch die Aussagen meiner Vorredner bestätigen.
Jeder der sich mit dem Thema auseinandergesetzt hat (auseinandersetzen musste), wird Dir bestätigen das ein
derartiger Promillewert niemals von der angegebenen Trinkmenge stammen kann.

Der Blutalkoholwert kann einfach in Abhänigkeit des Geschlechts sowie des Körpergewichtes anhand der konsumierten Getränke
sowie deren Alkohol Prozentgehalt berechnet werden.
Die zum Tatzeitpunkt festgestellten °% müssen, falls sich Dein Gatte nicht mehr 'erinnern' kann, akribisch berechnet werden.

Hierbei sind auch unbedingt die für Ihn zutreffenden Abbauwerte zu berücksichtigen.
Auch der körperspezifische Abbauwert und die während der Trinkzeit konsumierten Getränke in Bezug auf den
veränderten BAK müssen berücksichtigt werden.

Das ist nunmal eine Tatsache welche der VP auf jeden Fall sofort prüfen wird.

Du kannst es Dir vorstellen wie eine Unterhaltung zwischen Fachleuten. Dein Mann wird z.B. behaupten sein Auto
könne 300km/h schnell fahren, der/die Psycholg(e)in wird aber anhand der Fahrzeugdaten (angegebne Trinkmengen) sofort prüfen können ob der vorgegebene Sachverhalt
auch schlüssig nachzuvollziehen ist ( Wie und ob Dein Gatte Alkohol verträgt oder nicht wird niemanden interessieren. Das sind anerkannte 'grobe' Formeln zur Berechnung des BAK's. Klar sind
das auch nur ungefähre Werte, die Art der Berechnung ist aber gängig und anerkannt. D.h. sollte Dein Partner Angaben machen welche sich mit dem zur Tatzeit festgestellten BAK nicht decken ist er sofort durchgefallen !.

P.S. :
Bei einem derartig hohen BAK sollte man die Trinkmengen schon zweifelsfrei belegen können.

Die Grundlagen einer MPU mit der Behauptung des kontrollierten Trinkens (ohne Abstinenznachweise) ist für Deinen Mann 'wahrscheinlich' möglich.
Allerdings ist zu beachten das der angegebene Promillgehalt echt heftig ist.

Es gibt keine Regeln für die Behauptung man würde kontrolliert trinken, auch gibt es keine Nachweise.
Um so wichtiger ist natürlich die glaubhafte Argumentation des Grundes der Trunkenheitsfahrt.

Die Rahmenbedingungen ob jemand überhaupt für kontrolliertes Trinken in Frage kommt sind :

- Alter des Probanden (35 ist Grenzwertig / meiner Meinung aber noch im Rahmen. Man spricht von 'festgefahrenen Verhaltensmustern'
eine Änderung dieser traut man Leuten mit fortschreitedem Alter weniger zu (festgefahrene Verhaltensmuster).

- Der Tatzeitpunkt (Jemand der um die angegebene Uhrzeit während der Woche mit einem deratrigen Promillwert erwischt wird, muss glaubhaft belegen wieso er um diese Uhrzeit mitten in der Woche 'so derart besoffen' war. Das glaube ich, wird in seinem Fall ziemlich schwierig.

- Unfall (ja/nein) - Fremdgefährdung (ja/nein)

+div. andere Faktoren (Beziehungsstaus/ Familiärer Status zur Tatzeit) ...bzw. der eigentliche Grund des Trinkens.

- Vorgeschichte (eine einzige bisherige Aufälligkeit mit Alkohol innerhalb der letzten 10 Jahre auch unter 0,5 °%.....kann er es direkt vergessen !.

Alles in allem ist der Versuch die MPU mit KT zu bestehen in seinem Fall eher ein Glücksspiel, welches nur ohne vorherige Auffälligkeit und einer schlüssigen und
einwandfrei nachvollziehbaren Selbsterkenntniss, sowie Glaubhaften ,nicht anzweifelbaren Maßnahmen zur Verhinderung der Rückfälligkeit bestanden werden kann.

Die Bewertung eines MPU Probanden findet nach gesetzlich festgelegten Grundlagen statt.
D.h. die hier oftmals erwähnte Willkür der Psychologen ist Schwachsinn.
Diese müssen nach einem sehr engen Rahmen, jede Aussage während des Gespräches bewerten.

Sollte Dein Gatte die (das wissen wir hier alle) ganz klare Selbsterkentniss der tatsächlich getrunkenen Menge nicht ehrlich darlegen ,ist er schon durchgefallen.

Dein Engagement in allen Ehren, aber mit dem Wert um diese Uhrzeit an einem Wochentag.......da muss er wirklich hundertprozentig vorbereitet sein.
Auch die (für Dich) schlüssige Argumentation des Grundes wieso er überhaupt angefangen hat zu trinken, wird niemals anerkannt werden.

Letztendlich liegt die Entscheidung ob Dein Ehemann überhaupt mit der KT Behauptung eine MPU bestreiten kann immer bei VP.
Der 'angebliche' max. Promillewert findet sich in den Begutachtungsrichtlinien für Verkehrspychologen nicht wieder.
Jedoch muss auch für den VP klar erkennbar sein ob Dein Gatte für eine gewollte charakterliche Änderung überhaupt in Frage kommt.

Da er ja scheinbar erst vor kurzem 'erwischt' wurde, wird er bei dem °% Gehalt auf jeden Fall genug Zeit haben sich vorzubereiten.

Einen Verkehrspsychologen braucht man nicht, das ist ein Ammenmärchen. Gut vorbereitete Probanden die ohne einen Besuch eines VP's erscheinen
sind ,bei schlüssiger Argumentation , sogar im Vorteil weil die dargelegte Geschichte im Auge des VP's nicht erlernt wurde sondern den Tatsachen entspricht !
(Nichts schön reden , das Strassenverkehrsamt übermittelt dem VP die gesamte polizeilche Akte der letzten Jahre ! D.h. wenn der werte Herr Gatte innerhalb der letzten 5-6 Jahre
Dinge mit der Faust etc. geklärt hat, wird dies Aktenkundig sein !)

Alles in allem kann er sich auf jeden Fall auf min. 1 jahr ohne Führerschein einstellen.

Viel wichtiger ist die Selbsterkentniss !

Dafür das, Du dir soviel Mühe gibst ihm zu helfen ,hast Du wenigstens verdient das er ehrlich zu Dir ist !

Ihr seit nicht das einzige verheiratete Paar auf dieser Plattform. Eine Menge Leute haben ihre MPU auch ohne Hilfe
von Freunden, Eheleuten etc. geschafft.

Hierzu zählt aber mindestens das, man sich der Problematik selbst annimmt und begreift was passiert ist.

Niemand wird Dir hier den 'Schlüsselsatz' nennen, da es diesen nicht gibt ("Schatz sag das und das ....und du hast bestanden")

Leb Dein Leben weiter wie bisher und sei Dir bewusst wenn Dein Mann sich Dir zuliebe der bestehenden Problematik nicht
selbst annimmt, bist Du als Single besser beraten !


Für euer Leben in Zukunft alles Gute !

Viele Grüße .... in Hoffnung das eure Sorgen sich wie bei vielen von uns irgendwann erledigt haben !

-MfG
Angelo


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MsTaxi
Beitrag 27.06.2017, 23:13
Beitrag #10


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Warten wir doch erstmal das offizielle Ergebnis der BE ab. Bisher sind doch schon mal Ansätze da, sich dem Problem zu nähern, das sollten wir nicht sofort entmutigen. Mir kommt es so vor, dass sich da mehrere Problemkreise zusammengefunden haben, wo die TE und ihr Mann noch sortieren müssen. Die Angst um den Arbeitsplatz ist erstmal abgewendet, das dürfte beruhigen, so dass der Kopf, wenn die Schockphase abklingt, wieder freier werden kann. Ich bin ja auch fürs Tätig werden, aber manchmal sollte man das Tempo auch mal nicht zu sehr anziehen. Scheint mir hier der Fall zu sein.


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toni montana
Beitrag 28.06.2017, 08:14
Beitrag #11


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Seit dem 16. Juni sind ja inzwischen fast zwei Wochen vergangen - normalerweise sollte jetzt das "offizielle" Ergebnis der Blutprobe bei der Polizei vorliegen. Ich würde an Eurer Stelle einmal nachfragen - dann kann man auch mehr über den weiteren Verlauf der Sache sagen.


--------------------
Schöne Grüße,

Toni
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Buggi1986
Beitrag 28.06.2017, 09:28
Beitrag #12


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Hallo

@ MsTaxi: Im Krankenhaus wurde vor der Blutabnahme mit Alkohol zwar desinfiziert, jedoch wäre das Ergebnis ja nur minimal beeinflusst.
Mein Mann hat gestern bei der Polizei angerufen und die meinten Ergebnis ist dort erst in 2-3 Wochen nach Unfall, also frühstens kommenden Freitag.

Mein Mann gehört der schmalen Sorte an. Er weigt ca. 63 kg auf 1,72. Er hat an dem Tag keine Schmerzmittel mehr genommen, weil die an den anderen Tagen zuvor auch nicht gwirkt haben.

Ich kenne mich mit Alkoholikern und deren Problematik ganz gut aus. Ich selber bin Krankenschwester und habe eine stark alkoholabhängige Mutter.

Mein Mann möchte ja kein KT durchführen. Meine eigene Frage war halt, wie es mit einer Äußerung seinerseits bei der MPU aussieht, wenn er sagt: Ja ich möchte und lebe abstinent, nur hat er ja noch ein paar Lebensjahre vor sich und niemand kann ich die Zukunft sehen, ob er in 10 Jahren oder so doch mal ein Bier trinken möchte, dann selbstverständlich ohne AUto zu fahren.

Er setzt sich auch bereits schon mit der ganze Sache massiv auseinander. Was dazu beigetragen hat noch zusätzlich ist wohl, dass er sein Unfallauto gesehen hat, und auch gesehen hat dass der Kindersitz der hinten im Auto war, im Grunde auseinander gefallen war (obwohl Römer-Kindersitz)

Zum Dienstwagen: Sein Chef meinte er müsse nur die Selbstbeteiligung der Vollkasko tragen. Finde ich zwar auch merkwürdig, weil jede Versicherung da streiken würde, aber der Chef hat in seiner Firma leider schon 2 mal diese Erfahrung machen müssen mit einem Kollegen.
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toni montana
Beitrag 28.06.2017, 12:35
Beitrag #13


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Zitat (Buggi1986 @ 28.06.2017, 10:28) *
Mein Mann möchte ja kein KT durchführen. Meine eigene Frage war halt, wie es mit einer Äußerung seinerseits bei der MPU aussieht, wenn er sagt: Ja ich möchte und lebe abstinent, nur hat er ja noch ein paar Lebensjahre vor sich und niemand kann ich die Zukunft sehen, ob er in 10 Jahren oder so doch mal ein Bier trinken möchte, dann selbstverständlich ohne AUto zu fahren.

Wenn er denn Abstinenz in der MPU angibt, sollte er schon entsprechende Nachweise vorlegen können. Nach einer gewissen Zeit Abstinenz kann er ja auch ruhig wieder auf KT umsteigen - wenn er es denn dann überhaupt noch will. Logisch ist er mit 35 noch relativ jung - aber es gibt ja auch genug Menschen, die sich im frühen Alter das Rauchen für immer abgewöhnt haben und damit zufrieden sind. Warum sollte das beim Alkohol dann nicht auch möglich sein?

Zur Versicherung: Eigenartig, dass sie das angeblich übernimmt. Noch eigenartiger: Es gab schon vorher zwei solche Fälle? Dann scheint mir in dem Laden aber ganz schön gebechert zu werden. Somit war das Gelage an dem frühen Tag vielleicht nicht unbedingt eine Ausnahme - und Dein Mann macht das schon länger mit und hat deshalb diese Alkoholgewöhnung??? think.gif


--------------------
Schöne Grüße,

Toni
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Buggi1986
Beitrag 28.06.2017, 13:30
Beitrag #14


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Die Kollegen selbst sehen sich nur 2-3 mal im Jahr, also vom gemeinsamen trinken kann man nicht ausgehen. Jeder von denen ist im Aussendienst tätig und hat andere Bundesländer zu betreuen.
Mein Mann und ich sind ja erst am 'Anfang der Aufarbeitung von daher kann ich im Moment nur auf den Aussagen vertrauen die er mir gegeben hat. Wie gesagt, er ist sonst ein total strebsamer und verantwortungsvoller Mensch (diese Situation ausgeklammert). Die Mitarbeiter haben alle eine Vertrauensarbeitszeit, fahren an 4 Tagen Touren zu den betreuenden Klienten und einen Tag machen sie Home-Office. Er hatte in der Regel mind. 9,5-10 Stunden Tage, selbst an den Home-Office-Tagen saß er akkribisch da und hat gearbeitet, wo sonst Leute vielleicht auch nur mal ein bisschen "rumgammeln". Er hat sich seineÜberstunden auch nie aufgeschrieben. Er hat alles für seine Arbeit getan. In meinen Augen zu viel. Sobald unser Kind im Bett war, saß er zeitweise auch noch und hat EMails aufgearbeitet. Das was er jetzt angestellt hat, widerspricht jeglichen Grundsätzen von ihm.
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durban
Beitrag 28.06.2017, 13:45
Beitrag #15


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Meiner Ansicht nach hast Du recht: Die Aufarbeitung steht noch ganz am Anfang, gerade findet nach der TF die Ortientierungsphase statt und es stehen andere Dinge im Mittelpunkt.
Im Hinterkopf solltet Ihr die Bedeutung des Promillewerts - so er sich denn bestätigt - behalten; denn 2,2 o/oo sind nun einmal ein Wert, den die meisten Menschen niemals erreichen und nicht erreichen können - geschweige denn damit Auto fahren können. Gab es vielleicht in der Vergangenheit eine höhere Trinkgewöhnung?

Halte uns auf dem Laufenden, wie das Ergebnis der Blutentnahme aussieht!


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Kai R.
Beitrag 29.06.2017, 08:40
Beitrag #16


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Hallo,

es wäre wirklich gut, wenn er sich selber mal hier einschaltet. Spätestens wenn es an die Aufarbeitung geht kann er das nur für sich selbst leisten. Aus dem, wie Du ihn schilderst lässt sich schon eine Menge entnehmen, in Bezug auf die Motive. Übererfüllung, betrieblicher Druck, selbst gemachte Leistungsansprüche sind geradezu klassische Gründe für Entlastungstrinken.

Vorher steht noch die Konsumfrage im Raum: woher kommen die großen Trinkmengen an einem Mittag und woher kommt die Alkoholgewöhnung?


--------------------
Grüße

Kai

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angelofontane
Beitrag 29.06.2017, 15:03
Beitrag #17


Neuling


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Hi ,

das kann ich nur noch einmal hervorheben :

Zitat (Kai R. @ 29.06.2017, 09:40) *
Hallo,

es wäre wirklich gut, wenn er sich selber mal hier einschaltet. Spätestens wenn es an die Aufarbeitung geht kann er das nur für sich selbst leisten. Aus dem, wie Du ihn schilderst lässt sich schon eine Menge entnehmen, in Bezug auf die Motive. Übererfüllung, betrieblicher Druck, selbst gemachte Leistungsansprüche sind geradezu klassische Gründe für Entlastungstrinken.

Vorher steht noch die Konsumfrage im Raum: woher kommen die großen Trinkmengen an einem Mittag und woher kommt die Alkoholgewöhnung?


Wie auch immer jetzt der BAK Wert zustande gekommen ist, kann ich noch Literatur zu dem Thema empfehlen !
Es gibt einige gute Bücher zum Thema z.B. 'Alk' von Simon Borowiak oder 'Kontrolliertes trinken' von Körkel.

Diese Bücher sind zwar keine MPU Wegweiser aber mit diesen wird man die eigene Problematik, deren Ursprung gut erkennen.
Außerdem versteht man gut wie eine Veränderung eigentlich aussehen muss.

Oftmals ist ja den Probanden gar nicht bekannt gewesen welches Trinkverhalten schon problematisch ist.

Auch die Begutachtungsrichtlinien für Verkehrspsychologen sind zwar eine trockene aber dennoch sehr hilfreiche
Lektüre.

Der offiziell festgestellte BAK kam bei mir erst nach ca. 1,5 Monaten an.

Wirklich aktiv die MPU in die Wege leiten könnt ihr aber sowieso erst nach Zustellung des Strafbefehls.

MfG

Angelo


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toni montana
Beitrag 03.07.2017, 06:03
Beitrag #18


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Zitat (angelofontane @ 29.06.2017, 16:03) *
Wirklich aktiv die MPU in die Wege leiten könnt ihr aber sowieso erst nach Zustellung des Strafbefehls.

Wieso denn das? Möglicherweise bleibt er ja unter 1,6 Promille - dann gäbe es ja gar keine MPU?


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Schöne Grüße,

Toni
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Buggi1986
Beitrag 25.07.2017, 12:15
Beitrag #19


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Kurzes Update:

Leider bekommen wir die offiziellen Blutergebnisse von der Polizei nicht, da über unseren Anwalt vom Schweigerecht Gebrauch gemacht wurde. Die Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft dauert ca. 3 - 5 Monate. Also noch weiter abwarten. Allerdings glauben wir beide nicht, dass er unter die 1,6 promille kommt.
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megatmaker
Beitrag 25.07.2017, 16:20
Beitrag #20


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Was hat der Anwalt gemacht? think.gif
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Buggi1986
Beitrag 26.07.2017, 07:18
Beitrag #21


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Der Anwalt hat bloß der Polizei bereits eine Mitteilung gemacht, dass mein Mann von seinem Schweigerecht zunächst Gebrauch macht und er um Akteneinsicht dann bittet.
Ich glaube die Sachbearbeiterin des Falls ist einfach blöd.... Sie war ganz schnippisch am Telefon und meinte, Sie dürfe jetzt keine Auskunft mehr geben. Naja und Akteneinsicht dauert wohl laut Anwalt.
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MrMurphy
Beitrag 26.07.2017, 08:56
Beitrag #22


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Hallo

Das Verhalten des Anwalts erscheint mir seltsam.

Das du oder dein Mann am Telefon keine Auskünfte bekommen ist durchaus üblich.

Zum einen möchte die Polizei deinen Mann natürlich gerne noch einmal nüchtern direkt befragen. Zum anderen will die Polizei aus Sicherheitsgründen die Identität deines Mannes prüfen, damit sie die Information an keinen Unberechtigten gibt, der Namen und / oder Telefonnummer von euch benutzt. Und das geht nun mal nur bei einem persönlichen Kontakt.

Nachdem der Anwalt der Polizei mitgeteilt hat, dass dein Mann nur über ihn mit der Polizei kommunizieren will darf die Polizei ihn auch gar nicht befragen. Das kann manchmal halt auch zum Nachteil werden.

Allerdings muss der Anwalt nicht gleich die Akten anfordern um die Promillezahl zu erfahren. Die könnte er auch direkt erfragen. Das ist für ihn aber ein Mehraufwand, den Anwälte gerne vermeiden. Grade bei 08/15-Klienten, die kaum Gewinn bringen.

Gruss

MrMurphy

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Buggi1986
Beitrag 05.12.2017, 14:59
Beitrag #23


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Hallo,

wir warten leider immer noch auf die Akteneinsicht. Wir kennen noch immer nicht den polizeilichen BAK-Wert, was langsam ziemlich mürbe wird. Die Akte liegt seit ca. 3 Wochen bei der Staatsanwaltschaft Cottbus. Scheinbar haben die echt viel zu tun ranting.gif
Nun hab ich eine andere Frage. Ich habe viel noch gelesen. Unter anderem bin ich auch darüber gestolpert, dass wenn man vor Gericht es glaubhaft machen kann, dass dies eine Ausnahmesituattion war, dass unter Umständen vom Richter bereits die Fahrtauglichkeit wieder hergestellt werden kann, und wenn dies der Fall dann ist, dass man trotz Promillezahl über 1,6 um die MPU rumkommt. Diese sogenannte Bindungsiwrkung fällt dann im Grunde auf die FSST und die dürfen dann keine MPU mehr verlangen. Kennt sich einer damit aus? Wird dies überhaupt noch praktiziert?
Ich weiß vieles hängt wohl an dem tatsächlichen BAK. Mein Mann geht vorsorglich bereits alle 3 Monate zur Haaranalyse, nur um sich in die Richtung schon einmal um eine Vorlage zur MPU zu kümmern. Zusätzlich hat er einen Anti-Stress-Kurs über die Dauer von 8 Wochen bereits absolviert. Beides wollen wir dann bei Gericht mit vorlegen.
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Mr.T
Beitrag 05.12.2017, 15:54
Beitrag #24


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Zitat (Buggi1986 @ 05.12.2017, 14:59) *
Wird dies überhaupt noch praktiziert?
Jo.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Buggi1986
Beitrag 19.01.2018, 14:16
Beitrag #25


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Hallo liebe Gemeinschaft,

wir wollten gerne mal ein Update geben. Nun sind 7 Monate seit dem Unfall vergangen. Inzwischen haben wir den Anwalt gewechselt (das beste was uns passieren konnte, wer aus dem Raum Berlin/Brandenburg kommt, dem empfehle ich ihn per PN auch gerne weiter). Nun haben wir erfahren, dass die Polizei Ihre Ermittlungen im September beendet haben, sie es aber versäumt hat, die Akte zur Staatsanwaltschaft zu schicken. Was jetzt das Glück meines Mannes ist, wie sich herausstellt, da der Anwalt nun einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot sieht und auf Antrag den Führerschein zurückerhalten wird.
Abgesehen davon macht mein Mann aber auch schon des längeren Verkehrstherapie, autogenes Training und seit Beginn des Unfall Abstinenznachweise.
Unser Anwalt hat nun auch noch keine Akteneinsicht, weil wie oben geschrieben,die AKte eben noch nicht bei der Staatsanwaltschaft gelandet ist.
Selbst wenn der das Beschleunigungsgebot nicht verletzt wäre, ist unser Anwalt sehr optimistisch durch Bindungswirkung, dass mein Mann seinen Führerschein im Gericht wiedererhält, trotz des hohen Promillewertes. Wir sind weiterhin gespannt wie es weitergeht. Meinem Mann tut die Verkehrstherapie aber auch wirklich gut, und er wird sie auf jeden Fall weiter durchführen, da nicht nur die Trunkenheitsfahrt besprochen wird.
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Buggi1986
Beitrag 28.05.2018, 14:57
Beitrag #26


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Hallo,

ich wollte nun einen abschließenden Bericht verfassen weil heute die Verhandlung war vor Gericht.
Die vorherige Aufhebung des Führerscheinenztugs wurde im Februar abgelehnt mit der Begründung dass keine abgeschlossene Therapie vorliegt.
Heute nun die Verhandlung bei der es um Trunkenheit mit 2,0 Promille mit Unfallfolge ging.
Nun mein Mann hat im Gerichtssaal 11 Monate nach der Tat seinen Führerschein wiederbekommen. Die Staatsanwaltschaft und Richterin sah seine Fahreignung wieder hergestellt und führten dies in der Urteilsbegründung aus. Es wurden 40 Tagessätze verhängt von einem deklartorischen Fahrverbot wurde abgesehen weil beider der Meinung waren es war eine aussergewöhnliche Notsituation.
Dank Bindungswirkung gibts nun auch keine MPU.
Und kann die verkehrstherapie und den Anwalt wärmstens weiter empfehlen. Allen die ein ähnliches Erlebnis hatten/haben drücke ich die Daumen und wünsche alles Gute!
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