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Gast_Martin Halbinger_* |
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Beitrag
#2
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
Straßenbahnen haben keine anderen Rechte als jeder normale VT. Dies wäre wohl dann ein Spurwechsel, welcher nicht einfach so vollzogen werden sollte.
Der Straßenbahn kann aber entsprechende Beschilderung Vorrang gegeben werden. -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 423 Beigetreten: 05.08.2004 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 4748 ![]() |
Zitat (Martin Halbinger @ 02.09.2004, 10:03) Müssen die Straßenbahnfahrer dabei den fließenden Verkehr mit berücksichtigen? Das müssen sie. Auch wenn die Beschilderung ihnen Vorrang gibt. Weil: Zitat Straßenbahnen haben keine anderen Rechte als jeder normale VT. Gruß Jenne -------------------- Nicht das es egal wäre...........aber egal.
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Wer es nachlesen will, hier die Rechtsgrundlage. Eine Straßenbahn, die von ihrem besonderen Bahnkörper in eine Fläche einfährt, die dem öffentlichen Straßenverkehr dient, fährt nach dem Wortlaut der Bestimmung je nach konkreter Situation aus einem Grundstück oder von einem anderen Straßenteil ein und hat damit Wartepflicht und den Vorrang des fließenden Verkehrs zu beachten.
Anders ist die Situation natürlich, wenn an dieser Stelle ein Andreaskreuz (Z. 201 StVO) ![]() |
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 92 Beigetreten: 18.08.2004 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 5031 ![]() |
Wie verhält es sich eigentlich in folgenden Fällen:
1.) 2 Spuren je Richtung, die Strab dazwischen auf eigenem Gleiskörper. Die Straße macht einen leichten Linksknick und in diesem verläuft ein Gleis der Straßenbahn (das Gleis für die selbe Fahrtrichtung) in der linken Spur der Straße (und zwar nur im Linksknick). Als Verkehrszeichen steht dort AFAIK nur ein rotes Dreieck mit Spitze nach oben und Strab-Symbol in der Mitte (bin aber nicht sicher). Wer die Ecke kennt: Treskowallee in Berlin, Fahrtrichtung Nord. 2.) Etwas weiter nördlich (jetzt die Straße "Am Tierpark") endet der eigene Gleiskörper der Strab, aber die Straße wird verschwenkt. Die Gleise liegen jetzt also in der linken Spur, wobei sie (die Gleise) keinerlei Verschwenkung aufweisen. IIRC steht auch dort das oben erwähnte Zeichen. Gilt auch in diesen beiden Fällen, dass der MIV Vorrang hat? |
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