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> Löschung aus Führerscheinakte, BtM
simcoe
Beitrag 11.10.2017, 16:20
Beitrag #1


Neuling
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Liebs VP- Forum,

bin neu hier und wollte erstmal ein Lob aussprechen, wie gut den Usern hier geholfen wird. Ich habe schon viele Beiträge durchgelesen und war oft begeistert von der Hilfbereitschaft vieler hier.

Kurz meine Geschichte:

2001 FS Klasse M
2003 FS Klasse B
2005 Entzug der FS wegen nicht Erbringung von MPU Gutachten

2002 hatte ich 2 Verfahren wegen BtM Besitz, es waren beides Kleinstmengen und die Verfahren wurden eingestellt. Beide Fälle wurden an die Führerscheinstelle weitergeleitet und ich musste freiwillig Urintests abgeben bevor ich den Klasse B machen durfte.

2004 allg. Verkehrskontrolle, es wurde behauptet dass ich Ausfallerscheinungen hätte ( letzter Konsum war über 12 Stunden her),FS wurde direkt behalten und Bluttest gemacht. Werte waren 1,5 aktiv und 28 Abbau. Bei der verhandlung ging es schnell alle haben auf OWI plädiert und ich habe den Fs sofort wieder erhalten. Trotzdem musste ich mit Anwalt, Gericht etc ca 2000 statt 500 Euro zahlen.

2005 Aufforderung zur MPU, kein Gutachten gemacht und dann freiwillig verzichet.

2006 Bluttest auf Fahrrad, erneute Erkennungsdienstliche Maßnahmen etc. und 3 Monate später nur 15 Euro Rechnung wegen Fahren ohne Licht. Nie Anzeige oder Einstellung zugesandt bekommen.


Anfang des Jahres habe ich dann Einsicht in FS Akte genommen und eine riesige Akte vorgefunden wo alles drin stand, auch Schriftverkehr zw. Sachbearbeiterin in den ich als Drogenkrank beschrieben wurde. Das ganze war in Bayern und war immer nur wegen THC. Es stand auch was drin wegen 2006: 2 Einträge einmal wegen Verstoß gegen BTMG und einmal Einstellung wegen Verstoß gegen BTMG. Ich war sehr überrascht dass das drin war obwohl ich nie Post zu der Sache bekommen habe ausser 15 Euro wegen fahren ohne Licht.

Meine beiden Fragen jetzt:

1. Laut FAER ist das Tilgungsdatum 2020 also 15 Jahre nach dem Verzicht. Könnte es sein dass es 2021 ist wegen dem o.g. Anzeige und Einstellung von 2006. Fearauskunft ist relativ frisch.

2. Die Besitzverfahren von 2002 wurden wie gesagt beide eingestellt sind aber immer noch vermerkt. Ist es jetzt nach 15 Jahren möglich diese alten Kamellen aus der Akte löschen zu lassen? Genau wie das eingestellte Verfahren 2006? Ich nehme an die OWI von 2005 bleibt auf jeden Fall drin weil sie ja zur MPU Anordnung geführt hat?


Vielen Dank schonmal!

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Kai R.
Beitrag 11.10.2017, 16:26
Beitrag #2


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2020 ist das entscheidende Datum: 15 Jahre nach dem Entzug. Die anderen Sachen 2002 und 2006 dürften schon längst nicht mehr verwendet werden.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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simcoe
Beitrag 11.10.2017, 16:34
Beitrag #3


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Vielen Dank für deine schnelle Hilfe!

Wäre es denn möglich die Anzeigen, Schriftverkehr zwischen Polizei und Führerscheinstelle etc. aus der Akte zu entfernen? Ist eine riesige Akte und fall ich mich zur MPU entscheide wäre es mir auch lieber wenn das dort nicht mehr drin wäre. Ich wurde trotz der geringen Mengen als süchtig bezeichnet im Polizeibericht.
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Mr.T
Beitrag 11.10.2017, 19:41
Beitrag #4


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Zitat (Kai R. @ 11.10.2017, 17:26) *
Die anderen Sachen 2002 und 2006 dürften schon längst nicht mehr verwendet werden.
Die OWi aus 2004 auch nicht.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Kai R.
Beitrag 11.10.2017, 21:03
Beitrag #5


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Bevor die Akte zum MPI geht kannst Du den alten Kram entfernen lassen.


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Grüße

Kai

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simcoe
Beitrag 11.10.2017, 21:55
Beitrag #6


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Danke für die Antworten!

Also könnte ich einen Brief an die Führerscheinstelle schicken, in dem ich sie auffordere alles aus den Akte zu entfernen, also Polizeibericht und Gerichtverfahren über die OWI etc.?

Somit wäre die Akte dann leer und der MPU Prüfer hätte keine Vorkenntnise und nur die Fragestellung " Ist Herr Simcoe trotz gelegentlichen Konsum... ein Kfz zu führen?" Somit wären ja auch die Grundlagen die zur MPU geführt haben alle gelöscht?

Nachdem ich mir die Akte angeschaut habe wäre es für mich eine Erleichterung wenn die alten Sachen entfernt werden, auch wenn ich keine MPU mache.
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auchdasnoch
Beitrag 12.10.2017, 05:21
Beitrag #7


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Zitat (Mr.T @ 11.10.2017, 20:41) *
Die OWi aus 2004 auch nicht.
Warum nicht? Die Owi aus 2004 dürfte doch der Grund für die Anordnung der MPU anno 2005 gewesen sein.
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Mr.T
Beitrag 12.10.2017, 10:15
Beitrag #8


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Die OWi hat(te) eine Tilgungsfrist von 5 Jahren. Ob die OWi eine Maßnahme der FSST zur Folge hat(te), ändert nichts an der Frist.


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simcoe
Beitrag 12.10.2017, 10:33
Beitrag #9


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Könnte jemand bitte noch auf meinen letzten Post eingehen? Bedeutet dass sie nicht mehr verwendet werden dürfen auch dass ich ein Recht habe sie aus der Akte entfernen zu lasssen? Was wäre dann die grundlage für die MPU, der Gutachter wüßte ja nicht um was es geht?
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auchdasnoch
Beitrag 12.10.2017, 16:27
Beitrag #10


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Zitat (Mr.T @ 12.10.2017, 11:15) *
Die OWi hat(te) eine Tilgungsfrist von 5 Jahren. Ob die OWi eine Maßnahme der FSST zur Folge hat(te), ändert nichts an der Frist.
Danke Mr. T. Es ist matürlich richtig, dass die absolute Tilgungsfrist der Owi nach damaligem Recht 5 Jahre betragen hat. Aber wiie soll die FSST eine MPU begründen wenn nicht mit dem damaligen Konsum in Verbindung mit mangelndem Trennungsvermögen, also letztlich der Owi?


Zitat (simcoe @ 12.10.2017, 11:33) *
Könnte jemand bitte noch auf meinen letzten Post eingehen? Bedeutet dass sie nicht mehr verwendet werden dürfen auch dass ich ein Recht habe sie aus der Akte entfernen zu lasssen?
Grundsätzlich schon. Wobei das in der Praxis dann geschieht, wenn die Akte auch tatsächlich benötigt wird. Das wäre z.B. Dann der Fall, wenn Du eine Neuerteilung beantragst.

Zitat (simcoe @ 12.10.2017, 11:33) *
Was wäre dann die grundlage für die MPU, der Gutachter wüßte ja nicht um was es geht?
Genau das ist momentan auch mein Problem. Vielleicht äußert sich ja Mr. T noch einmal dazu.
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Mr.T
Beitrag 14.10.2017, 10:36
Beitrag #11


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Zitat (auchdasnoch @ 12.10.2017, 17:27) *
Es ist matürlich richtig, dass die absolute Tilgungsfrist der Owi nach damaligem Recht 5 Jahre betragen hat.
, bis zum 30.04.2014 gab es keine absolute Tilgungsfrist für § 24a StVG-OWis. Ab 01.05.2014 gilt nun eine absolute Tilgungsfrist von 5 Jahren.

Zitat (auchdasnoch @ 12.10.2017, 17:27) *
Aber wiie soll die FSST eine MPU begründen wenn nicht mit dem damaligen Konsum in Verbindung mit mangelndem Trennungsvermögen, also letztlich der Owi?
Das ist eine Frage, die die zuständige FSST beantworten muss.


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simcoe
Beitrag 15.10.2017, 12:32
Beitrag #12


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Hallo nochmal,

könnte mir jemand behilflich sein den Brief an die Führerscheinstelle zu formulieren?

Ich hatte vor meiner Akteneinsicht telefonisch einen Termin vereinbaren wollen, was mir jedoch verweigert wurde. Erst nachdem ich schriftlich nachgefragt habe wurde mir gesagt dass ich zu den Öffnungszeiten vorbei kommen kann.

Ich denke wenn ich einen Brief schreibe bei dem ich um Löschung bitte, wird dies auch ersteinmal verweigert. Aus diesem Grund wäre ich dankbar, wenn jemand einen Paragraphen nennen könnte, auf welchen ich mich berufen würde.

Vielen dank schonmal!
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Falo999
Beitrag 15.10.2017, 12:46
Beitrag #13


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Ich glaube nicht das du derzeit das Recht hast das deine Akte bearbeitet wird ohne das es einen Grund gibt die Akte anzupacken.

So sehe ich nur den Weg das du jetzt einen Neuerteilungsantrag stellst dann wird die Akte aktualisiert und du hast das recht das die getilgten Einträge entfernt werden.
Dann must du natürlich den Antrag wieder zurückziehen aber ob dir das der Aufwand und die Kosten wert ist must du selber wissen.

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Mr.T
Beitrag 15.10.2017, 13:08
Beitrag #14


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Zitat (Falo999 @ 15.10.2017, 13:46) *
Ich glaube nicht das du derzeit das Recht hast das deine Akte bearbeitet wird ohne das es einen Grund gibt die Akte anzupacken.
Wo steht das denn? unsure.gif


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arme-wurst
Beitrag 17.10.2017, 22:45
Beitrag #15


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Entschuldigt bitte die Frage, aber ich habe jetzt neulich auf der Arbeit einen Fall mitbekommen, da hat jemand der wirklich ein dauerhafter Multitoxiner Konsument war seinen Führerschein nach 11 Jahren ohne MPU oder ähnliches wieder zurück erhalten. Obwohl zwischen Abgabe und der Wiedergabe noch weitere BTM Delikte hinzu kamen, wie kann das denn dann gehen?
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Mr.T
Beitrag 18.10.2017, 09:04
Beitrag #16


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Falscher Fehler? rolleyes.gif


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simcoe
Beitrag 20.10.2017, 14:28
Beitrag #17


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Habe mich telefonisch bei der Fsst gemeldet und laut ihrer Aussage müsse nichts entfernt werden. Die OWI wird nicht getilgt weil es wohl ein Sonderfall ist wenn es um Drogen geht, und sie somit 15 jahre + Überlegefrist verwertbar ist. Die eingestellten Benutzdelikte von 2002 werden nicht gelöscht weil die Owi die Tilgung hemmt. Ausserdem wäre eine Löschung wohl nicht verpflichtend, gewisse Taten dürften wohl einfach nicht mehr verwertet werden. Ohne Anwalt wird es wohl schwer etwas zu erreichen.

Wie kann ich vorgehen, dass meine Akte wirklich noch bereinigt wird? Desweiteren war die OWI damals in der Probezeit und ein besonderes Aufbauseminar wäre zusätzlich nötig. Davon hab ich damals nicht mitbekommen. Gibt es da keine Verjährungsfrist?
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simcoe
Beitrag 01.11.2017, 14:19
Beitrag #18


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Hallo nochmal,

hat jemand eventuell noch einen Tip wie ich die Sachen doch noch löschen kann?

Ich bin dankbar über die Antworten und die Aussage, dass die Einträge nicht mehr verwendet werden dürfen etc., finde aber die Antworten etwas kurz und würde mir eine etwas ausführlichere Erklärung suchen. Für ein paar Formulierungstips für ein Schreiben an die FSS, am besten mit Paragraphen etc., wäre ich nach wie vor sehr dankbar.
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Uwe W
Beitrag 01.11.2017, 14:43
Beitrag #19


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Du solltest Dir mal einen Auszug aus dem Fahreignungsregister in Flensburg besorgen.

Dort dürfte außer dem Verzicht nichts mehr über Dich drinstehen. Ist aber eine Sache in Flensburg getilgt, so darf sie auch nicht mehr gegen Dich verwendet werden.

Der Verzicht selber kann Dir auch nicht vorgehalten werden.

Eingestellte Strafverfahren wegen Besitz kann man Dir nach 10 Jahren auch nicht mehr vorhalten.

Der Flensburg-Auszug könnte eine gute Argumentationshilfe sein.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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simcoe
Beitrag 01.11.2017, 16:06
Beitrag #20


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Hallo Uwe,

danke für deine Antwort. Ich habe bereits einen Auszug beantragt. In diesem Steht auf dem Deckblatt:

am Tag der Auskunftserteilung sind 2 Entscheidungen erfasst. Unverb. Bewertung 0 Punkte ( dann steht da noch dass die Eintragungen gelöscht werden nach der Ttilgungsfrist + 1 Jahr etc. )

Zusätzlich gibt es dann noch 2 Seiten. auf der 2. seiten steht u.a. :

Unanfechtbare Entziehung §3 StVG und Entscheidungsgründe: 623- wiederholte zweimaliger weniger schwerwiegender Zuwiederhandlungen innerhalb der Probezeit und nach Ablauf der in der schriftlichen Verwarnung nach § 2a 2Nr. 2 StVG festgesetzten Frist

Ich weiß erlich gesagt nicht was das heißen soll. Ich hatte nur die eine OWI...

Tilgunsdatum oben links ist Juli/2020
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Uwe W
Beitrag 02.11.2017, 00:49
Beitrag #21


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Was steht denn in der anderen Eintragung?

Zitat
Unanfechtbare Entziehung §3 StVG und Entscheidungsgründe: 623- wiederholte zweimaliger weniger schwerwiegender Zuwiederhandlungen innerhalb der Probezeit und nach Ablauf der in der schriftlichen Verwarnung nach § 2a 2Nr. 2 StVG festgesetzten Frist

Das klingt widersprüchlich: Eine Entziehung nach § 3 hat mit dem Probezeitsystem nichts zu tun. Die Begründung würde aber bedeuten, dass man Dir als dritte Stufe des Probezeitsystems die Fahrerlaubnis entzogen hat. Etwa so: 1. A-Verstoß führt zum Aufbauseminar. Nach dem Aufbauseminar führt ein weiterer A-Verstoß zu einer Verwarnung mit einer Frist für die empfohlene verkehrspsychologische Beratung. Nach Ablauf der Frist hast Du noch 2 B-Verstöße begangen, die dann zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt haben.

Merkwürdig ist auch, dass anscheinend ein Entzug eingetragen wurde, obwohl Du ja geschrieben hast, dass Du freiwillig verzichtet hast (also vor Erhalt eines Entzugsbescheides).


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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simcoe
Beitrag 02.11.2017, 10:40
Beitrag #22


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Hi,

also auf der 1. Seite steht das mit den 0 Punkten und dass 2 Entscheidungen erfasst sind. Das ist das Deckblatt mit Anschrift etc.

Die 2. Seite ist vom Aufbau wie die 3. Seite:

Es wurden folg. Entscheidungen getroffen:

Unanfechtbare Entziehung der FE

Rechtsgrundlagen für die Maßnahme:

§3 StVG

Bemerkungen zur Maßnahme zur FE:

hier steht einfach mein Name?

Entscheidung betrifft folg. Klassen:
...

Entscheidunggründe für die Maßnahme zur FE:

699 - siehe "Bemerkung zur Maßnahme zur FE"

Bei Seite 3. gibt es dann den Punkt " Bemerkung zur Maßnahme zur FE" nicht und bei "Entscheidungsgründe für die Maßnahme zur FE" das im Vorpost genannte, also 623- wiederholte zweimalige weniger schwerwiegende..

Das ist wirklich seltsam, ich wurde ausser der OWI nur einmal für 15 Euro geblitzt, auf das Auto meiner Mutter, sonst war nichts..


Bin jetzt wirklich überfragt, was es mit diesen 2 weniger schwerwiegenden Zuwiederhandlungen auf sich hat.
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Uwe W
Beitrag 02.11.2017, 13:55
Beitrag #23


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Steht da auch jeweils ein Datum, an dem die entsprechenden Entzugsentscheidungen getroffen sein sollen?
Wenn ja, wie verhält sich das zu dem Verzicht auf die Fahrerlaubnis?


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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simcoe
Beitrag 02.11.2017, 19:28
Beitrag #24


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Also an Daten steht nur das Tilgungsdatum und das Datum der Unanfechtbarkeit/Abgabe/ Vorlage, 15 Jahre vor dem Tilgungsdatum. Außerdem steht bei beiden Blättern noch das Eingangsdatum 2005 und 2007.

Wegen Verzicht steht nichts da, ich weiß nur noch dass er mir nicht kostenpflichtig entzogen wurde. Ob das damals als Verzicht oder Entziehung gewertet wurde, weiß ich leider nicht mehr.
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simcoe
Beitrag 02.11.2017, 20:07
Beitrag #25


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Sorry für den Doppelpost. Weiß jemand was die Schlüsselzahlen 623 und 699 heißen bzw. wo und ob man die Schlüsselzahlen irgendwo nachlesen kann?
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simcoe
Beitrag 09.11.2017, 12:43
Beitrag #26


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So hab die Schlüsselzahlen jetzt rausgefunden. 699- heißt einfach "sonstige Gründe" und 623- genau das was dahinter steht.

Seh ich das richtig dass in dem FAER Auszug normalerweise genau drinsteht was man wann gemacht hat und wesentlich ausführlicher ist als bei mir?
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simcoe
Beitrag 02.02.2018, 15:09
Beitrag #27


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So ich melde mich nochmal.

Ich habe mit dem KBA in Flensburg Verbindung aufgenommen und gefragt was die 2 weniger schwerwiegenden Vorfälle in der Probezeit waren. Laut Flensburg bekommen Sie die Auskunft von der Führerscheinstelle und haben selber keine Information. Die Ordnungswiedrigkeit von 2004 sei Ihrer Aussage nach gelöscht.

Der Herr aus Flensburg hat dann noch, ohne Erfolg, versucht über die damals mitteilende Führerscheinstelle herauszufinden, um welche 2 Entscheidungen es sich handelt.

Ich würde die eingestellten Strafverfahren und die Owi wirklich sehr gerne aus der Führerscheinakte entfernen lassen und bin um jede Hilfe dankbar. Meiner Meinung nach gäbe es doch keine Grundlage mehr für eine MPU, weil keine Fragestellung mehr vorhanden wäre?
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DEVLON
Beitrag 27.05.2018, 10:49
Beitrag #28


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Moin Frage

Hab da mal ne egen der löschung
Wenn ich beim kba einen auszug aus dem fahreignungsregister möchte und da nichts drin steht da der letzte vorfall
2011 zurück liegt kann ich dann zum strassenverkehrsamt gehenund meine akte löschen lassen oder wie läuft das.
Undwelche kosten sind damit verbunden
Bitte um Rat

Danke im vorraus
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