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#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 70 Beigetreten: 16.07.2017 Mitglieds-Nr.: 81907 ![]() |
Mir wurde damals gesagt ich darf jetzt nach bestandener MPU (Alkohol) gar nicht mehr im stra?enverkehr mit Alkohol auffallen. Ich meine das ist ja auch alles Ok sehe ich ein aber gelten für mich danach nicht mehr die Normalen Verkehrsverordnungen im Thema Alkohol-Regelung?? Sprich also ich trinke mal ein Radler nach der Arbeit und fahre dann Heim, komme in eine Polizei Kontrolle und die lassen mich Pusten. bin ich dann Direkt wieder meinen Führerschein los?! Würde mich sehr Intressieren. Danke im voraus MFG Wawan |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 ![]() |
Es gelten für Dich die gleichen Regeln wie für alle anderen auch. Du bist im Fall der Fälle kein Ersttäter mehr und beim nächsten Alkoholverstoß ist erneut eine MPU fällig. Die kann ab 0,3 Umdrehungen und Ausfallerscheinungen gebucht sein.
In Deinem Interesse würde ich mich an die Aussagen zum Alkkonsum die Du bei der MPU gemacht hast halten. -------------------- |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 70 Beigetreten: 16.07.2017 Mitglieds-Nr.: 81907 ![]() |
Ja ist ja auch in Ordnung Trenne konsum und fahren jetzt Strikt.
D.h. ich fahre nicht mal am nächsten Tag wenn ich mal bisschen mehr getrunken hatte.- Bin heilfroh das es vorbei ist ![]() Aber ich meine wenn ich wie gesagt ein Bier trinke dann dürfte normalerweise nichts passieren. Ich Weiss ja auch gar nicht wie der GA mich im Suchtverhalten eingestuft hat könnte sein das er mich als Alkoholiker eingestuft hat Weiss ich ich ja jetzt so gar nicht. |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 ![]() |
Wie hast Du Dich denn selbst eingestuft? Warum ist Dir das eine Bier so wichtig?
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 198 Beigetreten: 10.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75060 ![]() |
Du hast doch eine Antwort bekommen. Eigentlich müsstest du dir diese Frage durch deine MpU Vorbereitung selbst beantworten können. So lange scheint sie ja noch nicht her zu sein.
Also nochmal, solange der Eintrag deiner Trunkenheitsfahrt noch in deiner Akte vermerkt ist, und das kommt ja auf das Delikt an, gilt für dich ab 0,3 %o mit Ausfallerscheinungen MpU reserviert o. ab 0,5 %o dasselbe. Alles darüber ist klar. Wenn du wie du schreibst, jetzt klar trennst, warum fragst du dann was passiert wenn du ein Bier trinkst...? ![]() Grüße |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 70 Beigetreten: 16.07.2017 Mitglieds-Nr.: 81907 ![]() |
Erstmal dazu ich hatte einen Falschen Umgang mit Alkohol.
Habe an mir durch den ganzen Schlammasel damals an mir gearbeitet. Würde aber dennoch gerne mal was Trinken und ich kann es ja auch Trennen. Und das mit der Frage mit dem Fahren nach dem einem Bier ist Lediglich um mich zu Informieren weil wie wir alle wissen- Unwissenheit Schützt nicht vor Strafe. Deswegen frage ich mal lieber nach meiner MPU Erfahrung etwas herum um nicht wieder in so einer Maßnahme zu rutschen. Und mir wurde nahe gelegt ich solle damals in meiner Vorbereitung, bei derMPU lieber sagen ich habe Alkohol probleme, anstatt zu sagen ich kenne nicht den richtigen Umgang damit. Das würde alles ein wenig erleichtern haben sie mir gesagt und ich bin ja auch gut durch das Gespräch gekommen weil ich an Gruppen-Therapien einzel Gesprächen mit Verkehrspsychologen USW. vorweisen konnte Plus 13 Monaten Abstinenz. Ich habe natürlich alles so gut wie möglich Reflektiert und an meiner Einstellung gearbeitet. Das ist wirklich wie gesagt nur zum Eigenintresse Infos zu sammeln für den Hoffentlichen NICHT Fall der Fälle. |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 198 Beigetreten: 10.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75060 ![]() |
Ich kenne deine Vorgeschichte nicht. Aber dir sollte klar sein, das durch den Konsum von Alkohol immer die Gefahr besteht wieder in alte Verhaltensmuster zu rutschen.
Und was dann langfristig daraus werden kann, kann man hier tagtäglich lesen. Aber letztendlich kannst nur du selbst darüber entscheiden, das kann dir niemand abnehmen. Was vermisst du? Was wäre besser mit dem Radler? |
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Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 70 Beigetreten: 16.07.2017 Mitglieds-Nr.: 81907 ![]() |
Das mit dem einem Bier oder Radler nach der Arbeit war nur ein Beispiel.
Weil mich seid meiner Trunkenheits Fahrt vor der MPU solche Sachen irgendwie Intressieren. Soll jetzt nicht heissen ich werde direct nach der Arbeit in einer Kneipe halt machen. Einfach aus Intresse. |
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Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 198 Beigetreten: 10.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75060 ![]() |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 70 Beigetreten: 16.07.2017 Mitglieds-Nr.: 81907 ![]() |
Ich Trinke ja auch mal was ab und an aber nicht wenn ich Fahre bzw vorm Steuer sitze.
und davon mal ab es ist nur ein Gedanke. |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 158 Beigetreten: 06.05.2016 Mitglieds-Nr.: 78776 ![]() |
Die Statistiken belegen, dass ab bestimmten Promillewerten die Leute WIEDER Kraftfahrzeuge benutzen und meinen sie könnten diese sicher von A nach B bewegen.
Mindestens ebenso wichtig wie eine positive MPU ist aber der Erhalt der Fahrerlaubnis nach positiver MPU. Legalbewährung nach positiver MPU: Es gilt der Bestimmungssatz: "Je häufiger ein Kraftfahrer wegen Trunkenheit am Steuer vorbestraft ist, desto höher ist bei ihm die Rückfallwahrscheinlichkeit." (Beurteilungskriterien für Fahreignung, 3.Auflage, S. 28). Ab 1980 hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) eine Studie in Auftrag gegeben. Nach drei Jahren: Damals wurden von den positiv beurteilten MPU-Absolventen innerhalb von drei Jahren 18,8 Prozent erneut auffällig. Nach zehn Jahren: Wird der Beobachtungszeitraum auf zehn Jahre ausgedehnt, dann wird jeder dritte Alkoholfahrer nach einer positiven MPU erneut rückfällig (Wolfgang Jacobshagen (1996): ALKOEVA und kein Ende? Blutalkohol - B.A.D.S. 33, S.257-266.) Das sind 33 Prozent. Über die gesamte Lebensspanne: Von den Alkoholstraftätern (Alkohol und Alkohol sind zweierlei), die eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille und mehr erreicht haben, fallen rund 50 Prozent wieder auf. |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5292 Beigetreten: 26.03.2012 Wohnort: da wo ich bin Mitglieds-Nr.: 63817 ![]() |
Hallo Wawan
Herzlich Willkommen im Verkehrsportal Ausnahmsweise lehne ich mich an diesen oberflächlichen Beitrag von @mator an, da Fakt ist, dass Menschen, die bei einer TF erwischt wurden schon im Vorfeld häufiger ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führten und dazu geneigt sein werden, wenn sie ihre Problematik nicht gründlich aufgearbeitet haben, es erneut zu tun. Je nach Problemtiefe und / oder der persönlichen gewonnen Einstellung gibt es verschiedene Wege eine MPU zu bestreiten. Gewinnbringend (=Rückfall vermeidend) ist es für einen MPU Kandidaten, der wirklich aufrichtig dieses Prozedere bewerkstelligt hat. Ich zweifele an Deiner Aufrichtigkeit. Ja ist ja auch in Ordnung Trenne konsum und fahren jetzt Strikt. D.h. ich fahre nicht mal am nächsten Tag wenn ich mal bisschen mehr getrunken hatte.- Bin heilfroh das es vorbei ist ![]() Was heißt ein bisschen mehr getrunken zu haben? Erstmal dazu ich hatte einen Falschen Umgang mit Alkohol. Jo, das ist idR der Fall, wenn die FSST einen FE-Entzug wegen Rauschmittelkonsum veranlasst. Habe an mir durch den ganzen Schlammasel damals an mir gearbeitet. Würde aber dennoch gerne mal was Trinken und ich kann es ja auch Trennen. Ich kenne Deine Geschichte nicht, weiß somit nichts von Dir und trotzdem zweifele ich an der Aufrichtigkeit Deiner Worte, bzw Deiner Fähigkeit in Zukunft Fahren und Trinken ausreichend genug trennen zu können. und ich bin ja auch gut durch das Gespräch gekommen weil ich an Gruppen-Therapien einzel Gesprächen mit Verkehrspsychologen USW. vorweisen konnte Plus 13 Monaten Abstinenz. Die Aussage impliziert mir, dass Du Formalien aberledigt hast, Dinge vertretest obwohl Du nicht dahinter stehst. Kann es sein, dass Du Deine MPU durch eine hübsche Geschichte mit dem Verkauf einer anhaltenden AB bestanden hast? Ich Weiss ja auch gar nicht wie der GA mich im Suchtverhalten eingestuft hat könnte sein das er mich als Alkoholiker eingestuft hat Weiss ich ich ja jetzt so gar nicht. Das ist der Passus, welcher mich veranlasste in Deinem Thread zu schreiben. Er zeigt in meinen Augen auf, dass Du Deine MPU nicht aufrichtig und Problembewusst angegangen bist. (Dabei ist das Wort Alkoholiker durchaus mit Abstinenzpflichtig zu ersetzen) Denn hättest Du es getan, wie Du es uns vorgaukelt angibst, dann wüsstest Du wo Du selbst steht = wie ein GA Dich einschätzen wird - erst Recht, wie er Dich eingeschätzt hat. Allein, dass Du das Ergebnis nicht auf Deinem Schirm hast lässt viele Zweifel zu. Anraten möchte ich Dir, dass Du viel, und damit meine ich wirklich viel, im VP liest. Lese insbesondere die Threads der Wiederholungstäter ( zb @Fallobst) Evtl hilft Dir das weiter. Liebe Grüße Lotte ![]() -------------------- Jedes Ding hat drei Seiten: Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen. (aus China)
https://www.youtube.com/watch?v=oZyyaRyoTyk |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2025 - 04:04 |