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> Wie oft muss ich noch eine Nachuntersuchung machen (Ärztliches Gutachten)
Cano.nrw
Beitrag 07.08.2017, 17:34
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,

ich bin am verzweifeln. Seit Stunden suche ich das Internet ab und telefoniere hin und her und niemand kann mir helfen, ich hoffe hier wird mir geholfen.

Ich hatte heute die MPU bei der Pima MPU. Es lief soweit sehr gut. Das Psychologische Gespräch war gut, der Leistungstest war sehr gut (über 90% erreicht) aber die Ärtztin legt mir Steine in den Weg.

Schon als ich ins Artztzimmer rein kam schaute sie mich arrogant an und hat mich nur erniedrigt. Sie sagt ich habe eine Lücke im Abstinenzprogramm. Ich hatte mich am 01.08.2016 für ein Abstinenzprogramm im TÜV Süd angemeldet und am 23.04.2017 wegen eines Umzuges abgebrochen, allerdings habe ich mich am 24.04.2017 bis 01.08.2017 beim TÜV Nord angemeldet, wo ich auch 2 Urinscreenings hatte. Die anderen 4 Urinscreenings hatte ich beim TÜV Nord. Habe ich eine Lücke? Sie sagt zu mir; 2 Urinabgaben in 4 Monaten sind zu wenig!? Wie soll das gehen? Ich habe von der FSS die Anordnung bekommen, 6 Urinscreenings in 12 Monaten zu machen. Das wäre durchschnittlich einer in zwei Monaten oder nicht?

Das nächste Problem; Mein Urin wurde laut der Ärtztin nicht auf Spice getestet, ich habe aber angegeben, dass ich auch Spice konsumiert habe.
Auf folgendes wurde ich im TÜV Nord getestet:
• Amphetamine
• Cocain
• Opiate
• Benzodiazepine
• Cannabinoide
• Methadon

Zusätzlich wurde ich im TÜV Süd auf folgendes getestet:
• LSD
• Psilocin

Gehört Spice zu einer dieser Gruppe?
Was kann ich jetzt machen, wenn Spice nicht dazugehört und mein Urin nicht auf Spice getestet wurde?

Das nächste Problem ist, dass die Ärtztin meine Abstinenzberichte in Kopie nicht anerkennt. Sie fordert die Originalen, die habe ich leider verloren. TÜV Süd will mir weder ein Original Bericht aushändigen, noch eine Zweitschrift. Ich habe schon mit meinem Rechtsanwalt telefoniert und er meint die haben kein Recht die Unterlagen einzubehalten, schließlich sind es Daten von mir, die ich unbedingt benötige und ich solle die im Notfall verklagen. Was kann ich tun ausser die zu verklagen? Das würde wieder nur sehr viel Zeit und im schlimmsten Fall meinen FS kosten. Darf die Ärtztin eine Kopie überhaupt ablehnen?

Und noch eine Frage an euch; Die Ärtztin meinte, ich könnte die Lücke mit einer Haar Analyse ausgleichen aber sie sieht es nicht ein, "da ich kein Aushilfskiffer sondern ein Dauerkiffer bin"! Ist das rechtens? Kann ich was dagegen unternehmen, kann ich Sie für diese Worte verklagen? Darf sie das überhaupt einfach so sagen und eine möglichkeit meine Abstinenz nachzuweisen ablehnen?

Ich bin wirklich am verzweifeln und am Ende mit den Nerven, das ganze macht mir große Sorgen und Kopfschmerzen, obwohl doch alles so gut lief.

Ich hoffe, dass mir hier geholfen wird und ich die ein oder andere Professionelle Antwort erhalte.

Vielen Dank.
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Lotte 2
Beitrag 07.08.2017, 18:46
Beitrag #2


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Hallo Cano

Herzlich Willkommen im Verkehrsportal


Zitat (Cano.nrw @ 07.08.2017, 18:34) *
6 Urinscreenings in 12 Monaten zu machen.

6 Screens bei einem 12 Monatsvertrag ist die Regel.

Zitat
Das wäre durchschnittlich einer in zwei Monaten oder nicht?

rein rechnerisch ist es so, aber da die Einbestellungen ganz unterschiedlich ablaufen sollten, kannst Du es mit der Rechnung nicht gleichsetzen.

Zitat
Ich hatte mich am 01.08.2016 für ein Abstinenzprogramm im TÜV Süd angemeldet und am 23.04.2017 wegen eines Umzuges abgebrochen, allerdings habe ich mich am 24.04.2017 bis 01.08.2017 beim TÜV Nord angemeldet, wo ich auch 2 Urinscreenings hatte. Die anderen 4 Urinscreenings hatte ich beim TÜV Nord. Habe ich eine Lücke?

Da Du Dich direkt um einen neuen AN-Vertrag gekümmert hast, ist mit diesem Umstand des Aufhebens des Vertrags bis zum Abschluss eines neuen Vertrags von keiner Lücke zu sprechen. Die Begründung warum Du den Vertrag aufgehoben hast ist plausibel.

Insgesamt hast Du 6 Screenings, allerdings kann ein GA bemängeln, dass im neuen Vertrag, der über 4 Monate lief, 3 Screenings und eben nicht nur 2 vereinbart werden sollten. Davon könnte ein GA, wenn die anderen Rahmenbedingungen passen, absehen. Doch bei Dir passt anderes auch nicht:

Zitat
Mein Urin wurde laut der Ärtztin nicht auf Spice getestet, ich habe aber angegeben, dass ich auch Spice konsumiert habe.

Da bekannt ist, dass Du Spice konsumiert hast, dann musst Du auch für diesen Stoff einen AN erbringen.

Zitat
Gehört Spice zu einer dieser Gruppe?

Nein

Zitat
Die Ärtztin meinte, ich könnte die Lücke mit einer Haar Analyse ausgleichen aber sie sieht es nicht ein, "da ich kein Aushilfskiffer sondern ein Dauerkiffer bin"! Ist das rechtens?

Diese Aussage der Ärztin ist nicht korrekt, da beide Nachweismethoden also Haaranalyse und Urinscreening anerkannt sind.

Das Problem ist und bleibt, wenn eine AB-pflicht bei Dir besteht, so scheint es auch der Fall zu sein, dass dann für alle gängigen Drogen, + für alle weiteren bekannten konsumierten Drogen die AN-Anforderung idR 12 Monate sind.

Zitat
Das nächste Problem ist, dass die Ärtztin meine Abstinenzberichte in Kopie nicht anerkennt.

Das ist ihr gutes Recht, denn es sind die Originale bei der MPU laut BuK vorzulegen.

Zitat
Sie fordert die Originalen, die habe ich leider verloren.

Mich wundert, dass Du die Kopien noch hast, aber die Originale verloren hast. Wie passiert einem das, wenn er diese doch dringend für die anstehende MPU benötigt?


Zitat
TÜV Süd will mir weder ein Original Bericht aushändigen, noch eine Zweitschrift.

Mit welcher Begründung möchte das der TÜY Süd nicht machen?
So weit ich weiß ist er dazu, wenn auch gegen eine Gebühr, verpflichtet.



Liebe Grüße
Lotte


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Cano.nrw
Beitrag 07.08.2017, 19:09
Beitrag #3


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Danke erstmal dafür.

Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen, wenn ich keinen Abstinenznachweis für Spice habe? Ich habe aktuell nur c.a 4cm Haarlänge.
Die Kopien der Abstinenzberichte habe ich vom TÜV Süd erhalten und die Originalen sind mir leider beim Umzug verloren gegangen.
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KaiUwe321
Beitrag 07.08.2017, 21:05
Beitrag #4


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Hi Cano!

Warum bist Du denn auf soviele Substanzen getestet worden? Was hattest Du denn alles im Blut als Du erwischt wurdest?
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MsTaxi
Beitrag 08.08.2017, 04:22
Beitrag #5


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@KaiUwe
Nur die Tests auf LSD und Psilocin sind zusätzlich, der Rest ist das Standardspektrum eines Btm-Tests.

@Cano
Ich stimme @Lotte zu, dass das ablehnende Verhalten in Sachen Haaranalyse der Ärztin nicht korrekt ist, allerdings hilft dir das nicht, da du ohnehin nicht auf synthetische Cannabinoide getestet wurdest, also diesbezüglich gar keinen AN vorlegen kannst. Was ich in diesem Zusammenhang nicht verstehe: Du sagst, du hast bei der Auftragserteilung gegenüber dem ersten Institut den Spice-Konsum angegeben, aber hast du auch vertraglich eine entsprechende AB-Kontrolle vereinbart? Wenn das der Fall war, warum hast du dann nicht schon beim Erhalt des ersten Testergebnis festgestellt (und entsprechend moniert), dass der Test nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wurde?

LG MsTaxi wavey.gif


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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*Francis*
Beitrag 08.08.2017, 04:43
Beitrag #6


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Die Urinproben müssen doch für 18 Monate aufbewahrt werden, evtl. können diese nochmals eröffnet werden um die fehlende Untersuchung nachzuholen.. think.gif


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Gruß Francis

Ich hasse Menschen, Tiere und Pflanzen. Steine? Steine sind okay!
Ich liebe die "englische" Sprache. Meine Favoriten: *Now we have the salad* *I see black for you* und *I think I spider* ;-)
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MrMurphy
Beitrag 08.08.2017, 06:08
Beitrag #7


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Hallo Cano

Ich befürchte du bist du MPU viel zu blauäugig angegangen.

Einen Rechtsverstoß von der MPU-Ärztin kann ich nicht erkennen. Über die Bemerkung kann man sich streiten, aber die ändert am Ergebnis nichts.

Zunächst muss dir bei der MPU nichts mehr nachgewiesen werden. Sondern du musst ganz einseitig nach bestimmten Vorgaben liefern. Wenn bei deinem Liefern etwas schiefläuft geht das auch ganz einseitig zu deinen Lasten.

Damit die strengen Regeln eingehalten werden dürfen nur bestimmte Institute MPU-Untersuchungen durchführen.

Zitat
Sie sagt ich habe eine Lücke im Abstinenzprogramm.


Das stimmt ja auch. Soll sie dich anlügen? Und mit der Lücke ist die MPU halt gelaufen.

Zitat
Ich habe von der FSS die Anordnung bekommen, 6 Urinscreenings in 12 Monaten zu machen. Das wäre durchschnittlich einer in zwei Monaten oder nicht?


Damit ist ein durchgehendes Programm gemeint. Und das muss grundsätzlich zur MPU geliefert werden, nicht nachträglich. Dein Umzug ist im Endeffekt dein Problem. Wenn bei dir davon eine Ausnahme gemacht werden würde stünde die in unserem Rechtssystem allen Betroffenen zu. Deshalb kann in deinem Fall keine Ausnahme gemacht werden.

Schon gar nicht müssen die Kontrollen durchschnittlich erfolgen. Es kann durchaus vorkommen, dass innerhalb von vier Wochen drei Proben genommen werden und dafür zwei, drei, vier Monate keine. Die Einbestellungen sollen über die 12 Monate verteilt grade unvorhersehbar sein.

Zitat
Mein Urin wurde laut der Ärtztin nicht auf Spice getestet


Auch darum hättest du dich vorher kümmern müssen. Wenn du das Ergebnis nicht verstehst hättest du direkt beim Labor nachfragen müssen.

Zitat
Was kann ich jetzt machen, wenn Spice nicht dazugehört und mein Urin nicht auf Spice getestet wurde?


Du kannst jetzt nichts mehr machen.

Zitat
Das nächste Problem ist, dass die Ärtztin meine Abstinenzberichte in Kopie nicht anerkennt.


Auch das ist so vorgeschrieben. Kopien können viel einfacher als Originale manipuliert werden.

Zitat
TÜV Süd will mir weder ein Original Bericht aushändigen, noch eine Zweitschrift.


Ein Original darf nur einmal erstellt werden. Eine Zweitschrift steht dir zu. Wobei die dir wegen der anderen Probleme aber nichts nützen wird.

Zitat
Was kann ich tun ausser die zu verklagen?


Eventuell befürchten die, dass du die Zweitschrift manipulierst. Fälschungen sind in Drogenkreisen durchaus üblich. Vielleicht sind die bereit eine Zweitschrift direkt an das MPU-Institut zu schicken. Aber wie schon geschrieben wird dir das nichts bringen.

Zitat
Darf die Ärtztin eine Kopie überhaupt ablehnen?


Das muss sie sogar.

Zitat
Die Ärtztin meinte, ich könnte die Lücke mit einer Haar Analyse ausgleichen aber sie sieht es nicht ein


Die Begründung der Ärztin ist nicht in Ordnung, das Ergebnis schon. Im Endeffekt spielt das aber keine Rolle, da du die Abstinenznachweise zur MPU vorlegen musst, nicht nachträglich. Das ist auch kein Geheimnis und steht häufig in den Einladungen auch deutlich drin.

Zitat
kann ich Sie für diese Worte verklagen?


Das wird ein Problem der Beweisbarkeit sein. Wenn du sie verklagst musst du belegen, dass sie das behauptet hat. Aber auch das wird an einer negativen MPU nichts ändern.

Zitat
evtl. können diese nochmals eröffnet werden um die fehlende Untersuchung nachzuholen..


Nein. Es werden unabhängige, seit der Abgabe getrennte und versiegelte, Kontrollproben aufbewahrt um die vorhandenen Ergebnisse gegenprüfen zu können.

Für zusätzliche Kontrollen mit der Kontrollprobe auf noch nicht geprüfte Substanzen würden damit die dafür wiederum erforderlichen Kontrollproben fehlen. Deshalb darf die Kontrollprobe auch nicht einfach geteilt werden, damit eine weitere Kontrollprobe übrig bleibt. Kontrollproben müssen ab der Abgabe bis zur angeforderten Kontrolle versiegelt bleiben.

Gruss

MrMurphy
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Lotte 2
Beitrag 08.08.2017, 08:41
Beitrag #8


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das war wieder einmal eine Episode aus
Zitat (Kai R. @ 21.06.2016, 16:42) *
Märchen aus dem Murphywald.

mit dem kläglichen Versuch erneut sein fabelhaftes Wissen zur Erheiterung in die Welt zu tragen.




Hallo Cano,

bitte vergiss den Unfug von MrMurphy.


Zitat (Cano.nrw @ 07.08.2017, 20:09) *
Die Kopien der Abstinenzberichte habe ich vom TÜV Süd erhalten und die Originalen sind mir leider beim Umzug verloren gegangen.

Wenn Du diese Berichte direkt von TÜV Süd erhalten hast, dann müssten diese doch auch als Kopie beglaubigt worden sein, oder nicht? Das würde dem Original in nichts nachhängen.


Zitat (Cano.nrw @ 07.08.2017, 20:09) *
Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen, wenn ich keinen Abstinenznachweis für Spice habe? Ich habe aktuell nur c.a 4cm Haarlänge.

Mit 4 cm Haare deckst Du 4 Monate rückwirkend an AN ab, somit wärest Du bis zum Zeitpunkt des Institutswechsel = Abschluss des neuen ungenügenden Vertrages (da 2 statt der erforderlichen 3 Urinscreen vereinbart und durchgeführt würden) wieder aus dem Schneider, v.a. dann, wenn Du darauf achtest, dass auch auf Spice die Haare untersucht werden.

Wie schon gesagt eine Haaranalyse muss anerkannt werden!

Zitat (*Francis* @ 08.08.2017, 05:43) *
Die Urinproben müssen doch für 18 Monate aufbewahrt werden, evtl. können diese nochmals eröffnet werden um die fehlende Untersuchung nachzuholen.. think.gif

Guter Gedanke. Das ist die Lösung. Gebe den Auftrag an das alte Labor die Rückstellprobe auf Spice zu untersuchen.


Auf die Art und Weise bekommst Du Deine 12 Monate AN umfänglich, dh für alles was von Dir erwartet wird, zusammen.



Liebe Grüße
Lotte


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MrMurphy
Beitrag 08.08.2017, 08:55
Beitrag #9


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Hallo

Zitat
Wie schon gesagt eine Haaranalyse muss anerkannt werden!


Die nützt nur nichts. Da Cano den ersten Vertrag gebrochen hat ist der komplett ungültig. Und genau das hat er auch unterschrieben.

Zitat
Wird einer der vorgegebenen Kontrolltermine nicht eingehalten, das Entgelt am Untersuchungstag nicht entrichtet oder ergibt sich ein auffälliger Laborbefund, ferner bei Manipulationsversuchen oder sonstigen objektivierbaren Hinweisen auf Konsum während der Vertragslaufzeit, ist der für den o.g. Zeitraum beabsichtigte Nachweis der Drogen- und/oder der Alkoholabstinenz nicht mehr möglich.


Und er hat über 12 Monate 6 Temine vereinbart.

Er hätte den Umzug mit dem Labor besprechen müssen um vorher eine Lösung zu finden, wie der Vertrag trotz dem Umzugs von ihm erfüllt werden kann.

Gruss

MrMurphy
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Lotte 2
Beitrag 08.08.2017, 09:00
Beitrag #10


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Es ist und bleibt Quatsch oder auch Käse was Du da schreibst bzw Dir zusammen phantasierst!


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MrMurphy
Beitrag 08.08.2017, 09:10
Beitrag #11


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Hallo

Cano braucht nicht nur die Einzelnachweise, sondern einen im Ergebnis positiven Abschlußbericht. Und den kann er nach seinen Angaben nie erhalten haben. Deshalb kann er auch keine Zweitschrift erhalten.

Gruss

MrMurphy
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Cano.nrw
Beitrag 08.08.2017, 09:25
Beitrag #12


Neuling
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Danke erstmal für die Antworten.

Ich habe nochmal Rücksprache mit beiden TÜV Stellen gehalten und es ist anscheinend doch möglich, rückwirkend von den Urinproben auf weitere Drogen zu testen. Somit würde mir dann auch wieder ein Original Zertifikat ausgestellt werden. Das dauert halt wieder sehr lange und ich müsste im Notfall meinen FS für eine Zeit abgeben, da mir dann die Frist bei der FSS für die vorlage des MPU Gutachtens abläuft.

Dann habe ich nur noch ein Problem undzwar die Lücke im Abstinenzprogramm.
Diese könnte ich, denke ich mit einer Haaranalyse rückwirkend ausgleichen.





Ganz ruhig Leute, Bitte nicht ausfallend werden. Ihr habt mir sehr geholfen und ich bin euch sehr dankbar. Ich wäre alleine nicht drauf gekommen, dass die Urinproben aufbewahrt werden und dass man Rückwirkend noch eine untersuchung veranlassen kann. Also Vielen Vielen Dank. Ich hoffe das klappt auch alles so, wie ich es mir vorstelle.
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Lotte 2
Beitrag 08.08.2017, 09:31
Beitrag #13


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Mr.Murphy, ich gehe lieber auf den TE und somit der tatsächlichen Problematik ein, als Dich über Deine Irrtümer bzw Phantastereien aufzuklären. Meine Zeit ist nicht endlos.




Hallo Cano

Zitat (Cano.nrw @ 08.08.2017, 10:12) *
Ich habe nochmal Rücksprache mit beiden TÜV Stellen gehalten und es ist anscheinend doch möglich, rückwirkend von den Urinproben auf weitere Drogen zu testen.
Somit würde mir dann auch wieder ein Original Zertifikat ausgestellt werden.

Du solltest allerdings die Kosten bedenken. Es reicht aus, wenn Du die Rückstellproben auf die fehlenden Drogen untersuchen lässt.
Eine beglaubigte Kopie des Berichtes der bisher erfolgten Analysen darfst Du von den MPI verlangen!

Es genügt, wenn Du bei Deinem ersten Labor die Rückstellproben auf Spice untersuchen lässt, da
Zitat (Cano.nrw @ 08.08.2017, 10:12) *
Dann habe ich nur noch ein Problem undzwar die Lücke im Abstinenzprogramm.
Diese könnte ich, denke ich mit einer Haaranalyse rückwirkend ausgleichen.

für die letzten 4 Monate der Nachweis nicht ausreichend (wegen den 2 statt 3 Screens) erbracht wurde. Eine Lücke existiert nicht, da Du nach Aufheben des Vertrages (für Mr.Murphy - vom Beginn bis zur Aufhebung des Vertrages wird auf Wunsch ein Abschlussbericht erstellt) Dich zeitnah, also sofort um einen neuen gekümmert hast. Das Problem ist und bleibt, dass der neue nicht umfangreich genügend war und somit quasi nichtig ist, da er nicht ausreichend die AB aller Drogen belegt.

Daher solltest Du eine Haaranalyse auf alle Drogen, von denen ein AN von Dir verlangt wird, machen lassen!



Zitat
Das dauert halt wieder sehr lange und ich müsste im Notfall meinen FS für eine Zeit abgeben, da mir dann die Frist bei der FSS für die vorlage des MPU Gutachtens abläuft.

Gehe zur FSST und erkläre dem SB das Problem und bitte um Aufschub der Abgabefrist.


Liebe Grüße
Lotte






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Cano.nrw
Beitrag 08.08.2017, 13:47
Beitrag #14


Neuling
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Ja klar, das wird wieder viel Geld kosten.. aber das ist mir mein FS Wert. Ich habe bis jetzt schon kosten i.H.v. 3500€ mit der Vorbereitung und allem drum und dran gehabt, da soll es jetzt wegen dem paar Hundert Euro Zuschlag nicht scheitern. Ich denke, wenn ich vom TÜV Süd für alle 4 Urinkontrollen ein Originalbericht ausgehändigt bekomme indem auch über Synthetische Cannabinoide getestet wurde, sollte es an einem Abschlussbericht der 4 UK's nicht scheitern. Immerhin war das, das einzige was die Ärztin gestern nicht bemängelt hat. In diesem Sinne wünsche ich euch noch einen schönen Tag. Sollte es zu weiteren komplikationen kommen oder ich weitere Fragen haben werde ich mich nochmal hier melden. Ich werde aber nach der ganzen Geschichte nochmal Feedback geben, wie das Gutachten ausgefallen sein wird.
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Uwe W
Beitrag 08.08.2017, 20:20
Beitrag #15


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Zitat
Insgesamt hast Du 6 Screenings, allerdings kann ein GA bemängeln, dass im neuen Vertrag, der über 4 Monate lief, 3 Screenings und eben nicht nur 2 vereinbart werden sollten.

Führt ein Umzug und ein damit verbundener Wechsel des Untersuchungsinstituts wirklich dazu, dass mehr Screenings gefordert werden dürfen als bei jemandem, der ein Jahr bei demselben Institut verbleibt?

Wenn man die beiden Verträge zusammennimmt, dann hat doch der TÜV Nord nur diejenigen beiden Screenings durchgeführt, die ohne Umzug der TÜV-Süd hätte machen müssen.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Lotte 2
Beitrag 08.08.2017, 21:08
Beitrag #16


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Hi Uwe

am Anfang dachte ich ebenso wie Du, v.a. da der TE nahtlos = ohne Lücke einen neuen Vertrag abgeschlossen hat, so dass diverse Hintergedanken wohl auszuschließen sind.

Wegen dem Pochen der Ärztin kam der Gedanke, ok - in den BuK wird mehrfach darauf verwiesen, dass bei einem 4 monatigen Nachweis 3 Urinscreenings zu erbringen sind, so dass der Ärztin wohl auch aus diesem Grund der Nachweis nicht genügend erschien.

Da dem TE ohnehin der Nachweis auf Spice fehlt ist es jetzt einerlei, da er es mit der Haaranalyse alles abdecken kann. (Natürlich plus die Nachuntersuchungen für Spice der Urinscreens der ersten 8 Monate)


Von meinem eigenen Gedankengut, sehe ich es nach wie vor so wie Du.

Ich hatte auch einen Wechsel meiner Labore. Bei mir war es andersrum. Ich hatte nach 4 Monaten einen Wechsel. Beim ersten Institut kam es zu 2 Einbestellungen.
Beim zweiten schloss ich erst einen Vertrag für weitere 6 Monate mit 4 Screenings ab, was ich aber dann auf 8 Monate verlängerte mit einem weiteren, also insgesamt 5 Screenings. Bei meiner MPU war die Ärztin überrascht, da ich dadurch 7 vorgelegt habe, es wäre viel zu viel und nicht nötig gewesen.

Dennoch war ich mir unsicher, eben durch den Verweis in den BuK und der Unzufriedenheit der Ärztin, die es nun zufrieden stellen gilt. Wobei die 4 Monate dann erwähnt werden, wenn die eigentliche Nachweiszeit voll erbracht worden war und bis zur MPU ein längere Zeitraum liegt.


Liebe Grüße
Lotte



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Hornblower
Beitrag 09.08.2017, 07:53
Beitrag #17


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Ich sehe das Problem darin, seitens des Labors die CTU-Kriterien für einen validen AN zu erfüllen: Einerseits soll die Prüfung nicht singulär sein, andererseits im zeitlichen Rahmen nicht vorhersehbar. Deshalb kommt der TE für die "Verlängerung" am neuen Standort nicht um einen "ordentlichen" AN-Vertrag über eine gewisse Mindestzeit mit der vorgeschriebenen Anzahl an Kontrollen herum. Da der neue Vertrag aber nahtlos an den alten anschließt, der wiederum bis zur Beendigung regulär verlief, stellt der alte Vertrag m.E. zumindest eine belastbare ANZ-Erweiterung zum neuen Vertrag dar.

Übrigens: Im alten Vertrag wurde ja auf "Cannabinoide" getestet. Der TE sollte beim alten Labor einfach mal nachfragen, auf welche Cannabinoide getestet wurde: Vielleicht sind Spice-Wirkstoffe schon dabei (glaube ich zwar auch nicht, aber fragen kostet nichts).



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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Cano.nrw
Beitrag 26.08.2017, 19:10
Beitrag #18


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Kurzes Update:

Die Zweitschrift liegt mir bereits vor. Die Ärztin hat das soweit akzeptiert.
Die Nachuntersuchungen auf Synthetische Cannabinoide habe ich bereits veranlasst. Jetzt bleiben die Berichte abzuwarten. Diese Woche muss ich meinen FS abgeben, da mir die Frist zur Vorlage des Gutachtens abläuft.
Ich denke, bis ich das Gutachten habe wird es noch eins, maximal zwei Monate dauern. Nach der Abgabe des positiven Gutachtens bei der Fahrerlaubnisbehörde müsste ich ja meinen FS wieder bekommen.. oder??

Schönen Abend noch.
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Lotte 2
Beitrag 26.08.2017, 21:18
Beitrag #19


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Hallo Cano

Zitat (Cano.nrw @ 26.08.2017, 20:10) *
Diese Woche muss ich meinen FS abgeben, da mir die Frist zur Vorlage des Gutachtens abläuft.

Hast Du Dich für Dich eingesetzt und unter den gegebenen Umständen bei der FSST um eine Verlängerung gebeten?

MEn solltest Du dies auf jeden Fall versuchen.

Ich hoffe Du bist jetzt so schlau, über alles was Du weiter gibst zb der Zweitschrift eine Kopie angefertigt zu haben, die Du an der FSST weiterreichen kannst.



Liebe Grüße
Lotte


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Cano.nrw
Beitrag 26.08.2017, 21:36
Beitrag #20


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Meine MPU Vorbereitungsstelle hatte es geschafft, dass die Frist um zwei Wochen verlängert wurde. Aber sehr schwer und ich glaube kaum, dass die die Frist nochmal verlängern, vorallem nicht wenn ich dort auftauche. Aber versuchen werde ich es. Bin am Montag früh gleich dort. Aber wie gesagt, sollte ich meinen FS abgeben müssen erhalte ich den doch wieder zurück, wenn denen das positive Gutachten vorliegt?
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Kai R.
Beitrag 27.08.2017, 14:29
Beitrag #21


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Wenn Du ihn einmal abgibst, bekommst Du ihn nur über einen Neuantrag wieder.


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Kai

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Cano.nrw
Beitrag 27.08.2017, 21:53
Beitrag #22


Neuling
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Was heißt das genau?
Habe ich dann 15 Jahre Sperre? Oder wird mir wieder eine MPU angeordnet nach der neuen Beantragung? Und dann kann ich einfach das positive Gutachten abgeben und ich kriege den FS wieder?
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Uwe W
Beitrag 27.08.2017, 22:58
Beitrag #23


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Womit wurde eigentlich die MPU-Anordnung begründet? In welchem Bundesland ist die Anordnung erfolgt? In welchem Bundesland wohnst Du jetzt?
Führt die neue Führerscheinstelle das Verfahren der alten Führerscheinstelle nach dem Umzug weiter?

Wenn Du den Führerschein in dem Sinne abgibst, dass Du damit auf die Fahrerlaubnis verzichtest, musst Du eine neue Fahrerlaubnis beantragen, wenn Du wieder fahren willst.

Wenn die Akten noch nicht an die Führerscheinstelle zurückgesandt wurden, sollte es möglich sein, dass Du eine Fristverlängerung bekommst bzw. dass man diese stillschweigend gewährt. Gleiches gilt, wenn Du bereits die MPU hattest, aber sich die Fertigstellung des Gutachtens verzögert.



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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Beitrag 28.08.2017, 06:30
Beitrag #24


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Ich habe mehrere Einträge wegen BTM.
Vorher war ich in Bayern und jetzt in NRW.
Ich nehme mal an, dass das Verfahren weiter geht.
Ich werde nochmal eine Fristverlängerung beantragen.
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Uwe W
Beitrag 28.08.2017, 14:54
Beitrag #25


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Dass Du ursprünglich aus Bayern kommst, hatte ich schon vermutet.

Hast Du denn überhaupt schon mit der NRW-Führerscheinstelle Kontakt gehabt?

Zitat
Ich habe mehrere Einträge wegen BTM.
Der Besitz/Erwerb von BTM rechtfertigt noch keine MPU, sondern nur ein äG. Nur wenn für die Vergangenheit ein Konsum feststeht (z.B. aufgrund eines Geständnisses oder als Ergebnis des äG), kann die Führerscheinstelle eine MPU anordnen.

Wobei in NRW die Fahrerlaubnis erst einmal entzogen würde und man erst in einem Neuerteilungsverfahren eine MPU vorweisen muss.
Wenn in Bayern der letzte Konsum harter Drogen länger als ein Jahr zurückliegt, ist man dort allerdings großzügiger und verlangt ein Jahr Abstinenznachweise und erst anschließend eine MPU. Während dieser Zeit darf man in BY seine Fahrerlaubnis behalten.

Bei einem Umzug innerhalb eines Bundeslandes bearbeitet oftmals die alte Führerscheinstelle mit Zustimmung der neuen den Fall weiter. Das ist sowohl in NRW als auch in Bayern in den entsprechenden Verwaltungsverfahrensgesetzen geregelt. Ob das auch bei einem Umzug über Landesgrenzen hinaus funktioniert, weiss ich allerdings nicht.


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Beitrag 28.08.2017, 15:18
Beitrag #26


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Woher kam die Vermutung?

Vor der MPU hatte ich ein ärztliches Gutachten. Positiv. Anschließend die MPU.
Bei dem äG und bei einer Gerichtsverhandlung vor einigen Jahren, hatte ich angegeben, Drogen konsumiert zu haben.

Jeder Mensch macht Fehler. Man muss aus ihnen lernen.
Mittlerweile verabscheue ich Drogen.

Jedenfall, sollte mir die Fahrerlaubnisbehörde die Frist nicht verlängern, wird es meine MPU Vorbereitungszentrale nochmals beantragen.
Da ich aber noch im besitz der Fahrerlaubnis bin, wird es schwer sein eine zweite Fristverlängerung zu bekommen.
Der Versuch kostet nix.
Bleibt abzuwarten..
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Cano.nrw
Beitrag 02.09.2017, 12:56
Beitrag #27


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So meine Frist wurde um weitere vier Wochen verlängert 😁
Die Nachuntersuchungsbefunde auf Synthetische Cannabinoide vom Tüv Nord habe ich auch erhalten - negativ.
Nur noch die vom Tüv Süd. Sollten die tage auch ankommen.
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Cano.nrw
Beitrag 30.10.2017, 21:27
Beitrag #28


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Wen es interessiert;
Heute das bestandene Gutachten erhalten. Frist wurde bei der FSS immer verlängert. Peace
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Kai R.
Beitrag 30.10.2017, 22:33
Beitrag #29


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Glückwunsch zum guten Ausgang


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Kai

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Cano.nrw
Beitrag 10.11.2017, 15:04
Beitrag #30


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Hallo ich bin's wieder, diesmal mit einer anderen Frage.

Undzwar wurde bei mir Ende 2014 eine Deogeninduzierte Psychose diagnostiziert. Ich musste dann anschließend ein Ärztliches Gutachten machen und bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben.
War positiv. Anschließend qurde mir eine MPU angeordnet, ebenfalls positiv.
Und nun nach napp 2 Jahren, nach dwm Ärzrlichen Gutachten, muss ich erneut ein Ärztliches Gutachten machen, sozusagen eine Nachuntersuchung.

Meine Frage ist jetzt, wie oft muss ich solch eine Nachuntersuchung machen? Muss ich das jetzt mein Leben lang alle 2 Jahre machen?

Ich nehme aktuell noch Medikamente in sehr geringer Dosis, hätte diese aber schon vor 2 Jahren absetzen dürfen.
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ulm
Beitrag 10.11.2017, 15:10
Beitrag #31


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Stand denn damals in Deinem Gutachten eine solche Auflage?
Mit welchen §§ hat die Führerscheinstelle die Anordnung des äG begründet?
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Cano.nrw
Beitrag 10.11.2017, 15:29
Beitrag #32


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Undzwar steht in dem Schreiben von der Fahrerlaubnisbehörde folgendes:

Herzlichen Glückwunsch zur positiven MPU.
Wir hätten gerne ihre Fahrerlaubnis entzogen, nun ist es uns aber nicht mehr möglich aufgrund ihrer bestandenen MPU aber wir werden sie so oft es nur geht ein äG machen lassen um die Staatskasse zu füllen....

Bla bla bla.........




Laut ärztlichem Gutachten vom ......., dass aufgrund Ihrer Erkrankung (Drogeninduzierte Psychose) erstellt wurde, wurde folgende Auflage durch den TÜV Süd Life Seevice GmbH festgelegt:

• Eine Nachuntersuchung bei einer verkehrsmedizinisch aneekannten Stelle/Arzt ist deshalb in 2 Jahren erdorderlich.

Das steht im schreiben.
?????
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ulm
Beitrag 10.11.2017, 15:37
Beitrag #33


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...und stehen diese zwei Jahre wirklich in dem MPU-Gutachten?
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Cano.nrw
Beitrag 10.11.2017, 15:54
Beitrag #34


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Nein das steht nicht im MPU Gutachten aber in dem äG den ich damals gemacht hatte...
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Mr.T
Beitrag 10.11.2017, 15:59
Beitrag #35


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Habe deinen "alten" Thread hier eingefügt.


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Cano.nrw
Beitrag 10.11.2017, 16:02
Beitrag #36


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👍👍👍👍👍👍

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 10.11.2017, 16:26
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Cano.nrw
Beitrag 01.09.2018, 14:26
Beitrag #37


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Hallo zusammen,

ich habe von der FSS eine Verzichtserklärung erhalten, diesen MUSS ich unterschrieben zurücksenden.

Kurz zu mir:

Vor 2 Jahren äG bestanden, letztes Jahr MPU bestanden und aktuell findet ein äG zur Nachuntersuchung statt.
Ich habe vor ca 1,5 Jahren die Klasse A2 beantragt, deahalb auch das schreiben der FSS.

Was mich stört ist ein Absatz in dem schreiben.

Hier die Verzichtserklärung:

Ich verzichte hiermit auf die Fortführung meines Antrages auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Führerschein Klasse A2.

Dieser Verzicht schließt eine eventuelle spätere kostenpflichtige Antragstellung auf Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis einer Klasse nicht aus.

Ich habe davon Kenntnis genommen dass ich mich jedoch vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis jedenfalls einer Begutachtung z.b. fachärztliche Untersuchung medizinisch psychologische Untersuchung Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Prüfer oder Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr unterziehen muss.

Außerdem ist nach Entzug einer Fahrerlaubnis zusätzlich eine praktische und theoretische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich wenn Tatsachen vorliegen die die Annahme rechtfertigen dass die theoretische und oder praktische Befähigung nicht mehr zu bejahen ist.

Ich habe der Führerscheinstelle eine E-Mail geschickt und geschrieben, dass ich mit der Kenntnisnahme nicht einverstanden bin und ich diesen durchstreichen werde daraufhin haben sie mir geschrieben, dass die Erklärungen ohne dem nicht gültig ist bzw nicht rechtskräftig ist.

Wenn ich das nicht unterschrieben zurück schicke innerhalb der Frist entziehen sie mir meine Fahrerlaubnis.

Meine Frage ist ob das rechtens ist und ob ich das wirklich unterschreiben muss?
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mir
Beitrag 01.09.2018, 14:42
Beitrag #38


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Habe deinen "alten" Thread hier eingefügt.


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Mr.T
Beitrag 01.09.2018, 15:53
Beitrag #39


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Was ist das denn für eine Verzichtserklärung? unsure.gif
Du sollst auf die weitere Bearbeitung deines Antrags auf Erweiterung (A2) verzichten, da dir sonst die FE entzogen wird? Schwer vorstellbar.
Oder ist das mal wieder deine eigene Interpretation eines Schreibens? think.gif


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Gruß Mr.T

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ulm
Beitrag 01.09.2018, 15:56
Beitrag #40


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Bin was hast Du denn Frist, die Verzichtserklärung abzugeben?
Und bis wann hast Du Frist, das äG abzugeben?
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Cano.nrw
Beitrag 02.09.2018, 16:47
Beitrag #41


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Zitat (Mr.T @ 01.09.2018, 16:53) *
Was ist das denn für eine Verzichtserklärung? unsure.gif
Du sollst auf die weitere Bearbeitung deines Antrags auf Erweiterung (A2) verzichten, da dir sonst die FE entzogen wird? Schwer vorstellbar.
Oder ist das mal wieder deine eigene Interpretation eines Schreibens? think.gif


Mal wieder?
Ne, habe ich 1 zu 1 kopiert.
Was genau das sein soll wüsste ich auch gerne.

Zitat (ulm @ 01.09.2018, 16:56) *
Bin was hast Du denn Frist, die Verzichtserklärung abzugeben?
Und bis wann hast Du Frist, das äG abzugeben?


Für das Gutachten und der Verzichtserklärung, bis zum 25.10.
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ulm
Beitrag 02.09.2018, 16:51
Beitrag #42


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Wenn Du das positive äG abgibst, brauchst Du doch keine Verzichtserklärung abgeben.
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Beitrag 02.09.2018, 18:32
Beitrag #43


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Ich habe das Schreiben zusammen mit der Fristzetzung/Anordnung zum äG erhalten. Die zwingen mich dazu, dass ich das unterschreibe. Entweder das oder sie entziehen mir meinen FS.

Nachdem ich drum gebeten habe, den Absatz zu streichen bekam ich folgende Mail:

Sehr geehrter Herr ...,


-------------


Der Passus bezüglich in Betracht kommender Fahreignungsbegutachtungen auf dieser Verzichtserklärung kann jedoch nicht gestrichen werden, da sich dieser auf zukünftige mögliche Maßnahmen bezieht (wenn entsprechende Tatsachen vorliegen), die unabhängig von Ihrer aktuellen Begutachtung zu berücksichtigen sind.


Von Ihrer Seite darf der Passus deshalb ebenfalls nicht gestrichen werden, da die Verzichtserklärung andernfalls nicht rechtsgültig ist.


Insofern bitten wir um Rückleitung ohne Abänderung des vorgegebenen Textes.

Was soll das? Mich kann doch niemand um soetwas zwingen, oder?

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 02.09.2018, 19:42
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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ulm
Beitrag 02.09.2018, 18:40
Beitrag #44


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Nochmal ganz langsam und von vorne.
Poste doch bitte mal anonymisiert die erste Seite des aktuellen Vorgangs, damit wir Dir helfen können.
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Beitrag 12.09.2018, 15:17
Beitrag #45


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Also.

Ich habe wie gesagt die Anordnung bekommen, das äG machen zu müssen und gleichzeitig die Verzichtserklärung mit der "Kenntnissnahme";


Ich verzichte hiermit auf die Fortführung meines Antrages auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse A2.

Dieser Verzicht schließt eine eventuelle spätere kostenpflichtige Antragstellung auf Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis einer Klasse nicht aus.

Ich habe davon Kenntnis genommen, dass ich mich ich mich jedoch vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis gegebenfalls einer Begutachtung z.b. fachärztliche Untersuchung, medizinisch psychologische Untersuchung, Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Prüfer oder Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr, unterziehen muss.

Außerdem ist zusätzlich eine praktische und theoretische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die theoretische und/oder praktische Befähigung nicht mehr zu bejahen ist vgl. Paragraph 20 Abs. 2 der Fahrerlaubnisverordnung FeV.

So das war es. Daraufhin habe ich per E-Mail geschrieben und wie ich gepostet habe die Antwort bekommen.



Nachdem ich die Verzichtserklärung nicht zurückgeschickt habe bekam ich dieses Schreiben:

Die Ihnen mit Anordnung vom... Zusätzlich übersandte Verzichtserklärung auf das laufende Antragsverfahren auf Führerschein Klasse A2 von ... Wurde von ihnen abermals nicht zurückgesandt. Sollte uns diese nicht bis Ablauf der anordnungsrecht vorliegen erfolgt der entsprechende versagungsbescheid.

Meine Frage ist jetzt was genau der versagungsbescheid ist ob mir dadurch meinen Führerschein entzogen wird und ob ich das wirklich unterschreiben muss.
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Beitrag 25.09.2018, 12:59
Beitrag #46


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Keiner da der helfen kann?
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haribo86
Beitrag 25.09.2018, 13:19
Beitrag #47


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Zitat (ulm @ 02.09.2018, 19:40) *
Nochmal ganz langsam und von vorne.
Poste doch bitte mal anonymisiert die erste Seite des aktuellen Vorgangs, damit wir Dir helfen können.

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Beitrag 30.09.2018, 15:44
Beitrag #48


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Ich habe alles gepostet, scheint keine Antwort zu kommen trotzdem danke.
#Admin Bitte schließen.
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ulm
Beitrag 30.09.2018, 15:52
Beitrag #49


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Es würde eine Antwort kommen, wenn Du uns die erste Seite des Schreibens der Führerscheinstelle verraten würdest.
Es geht nicht um den Inhalt der Verzichtserklärung, sondern erst einmal um das Anschreiben, damit wir die Verzichtserklärung einordnen können.
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Cano.nrw
Beitrag 30.09.2018, 19:26
Beitrag #50


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Das Anschreiben habe ich nicht mehr, da stand aber etwas drin wie: sie hatten damals die Führerscheinklasse A2 beantragt was länger als 2 Jahre her ist und um dieses Verfahren zu stoppen senden Sie uns bitte beiliegendes Schreiben unterschrieben zurück. Das war's eigentlich das haben sie mir damals geschickt. Ich habe da nicht drauf geantwortet und dann kam halt wie gesagt noch eine Anforderung und danach noch eine und dann habe ich per E-Mail geantwortet und dann kam diese Rückmeldung wie ich oben gepostet habe. Es ging einfach nur darum dass ich mal die Führerscheinklasse A2 beantragt hatte und das einfach zu lange her ist und die das nicht mehr bearbeiten können weil es einfach zu lange her ist und ich sollte eben diese Verzichtserklärung unterschrieben zurückschicken aber eben mit dieser Kenntnisnahme. Ich hatte damals in der Fahrschule begonnen und hatte dann abgebrochen.

Ich hoffe ich kriege hier noch eine Antwort weil zwischenzeitlich habe ich mein ärztliches Gutachten erhalten und werde es ansonsten diese Woche noch mit dieser Verzichtserklärung der Führerscheinstelle abgeben. Ich will ja mein Führerschein behalten.
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