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Beitrag
#51
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
OK, dann hat die Führerscheinstelle sich verwirrend ausgedrückt: Du sollst nicht auf eine vorhandene Fahrerlaubnis verzichten, sondern darauf, dass Dein alter Antrag weiter bearbeitet wird.
Das formuliert man üblicherweise als Rücknahme des Antrages: ich nehme meinen Antrag auf Erteilung der Klasse A2 zurück. Diese Rücknahme müsste aber unabhängig von der Eignungsprüfung sein, die Du momentan durchläufst. Wenn Du für die Klasse B geeignet bist, dann auch für jede Motorradklasse und umgekehrt. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Beitrag
#52
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1465 Beigetreten: 04.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72106 ![]() |
Ich hoffe ich kriege hier noch eine Antwort weil zwischenzeitlich habe ich mein ärztliches Gutachten erhalten und werde es ansonsten diese Woche noch mit dieser Verzichtserklärung der Führerscheinstelle abgeben. Ich will ja mein Führerschein behalten. Ja und wie ist das äG ausgefallen? Ggf ist dann doch alles ok. |
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Beitrag
#53
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 25 Beigetreten: 07.08.2017 Mitglieds-Nr.: 82050 ![]() |
Ja also das Gutachten ist positiv. Es geht mir nicht darum meinen aktuellen Führerschein abgeben zu müssen sondern falls ich diese Verzichtserklärung unterschreibe mit diesen Passus eben bezüglich und unterziehung zum ärztlichen Gutachten bei Beantragung einer anderen Fahrerlaubnisklasse, das ich mich dann erneut einer Begutachtung unterziehen muss nur weil ich dann eine andere Klasse beantragt habe. Gegen diese Verzichtserklärung also dass die Fortführung meines Antrages zurückgezogen wird habe ich nichts, aber ich will demnächst die Klasse A machen und dann nicht noch mal einen ärztliches Gutachten machen müssen nur darum geht es mir. Und wie gesagt die Fahrerlaubnisbehörde zwingt mich dazu das zu unterschreiben Sie hatten ja schon per E-Mail also schriftlich gedroht wenn ich das nicht unterschreibe meine Fahrerlaubnis komplett einzuziehen. Bluffen die? Nur damit ich gezwungen bin zukünftigen Anordnungen nachzukommen? Nach meinem Ermessen ist das auch freiwillig ob man das unterschreiben will oder nicht.
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Beitrag
#54
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Zitat Und wie gesagt die Fahrerlaubnisbehörde zwingt mich dazu das zu unterschreiben Sie hatten ja schon per E-Mail also schriftlich gedroht wenn ich das nicht unterschreibe meine Fahrerlaubnis komplett einzuziehen. Ein Entzug der vorhandenen Fahrerlaubnis wäre rechtswidrig, wenn man ihn damit begründet, dass Du den alten Antrag nicht zurückziehst. Das einzige was Dir passieren könnte, wäre eine Ablehnung des Antrags auf die Erweiterung, da Du ja keine entsprechenden Prüfungen vorweisen kannst. Da Du vermutlich für den Antrag schon bezahlt hast, wäre diese Ablehnung aber nicht mal mit Kosten verbunden. Sie würde aber wohl als Versagung in Flensburg eingetragen, was aber meiner Meinung nach auch keine Nachteile bezüglich der Eignung nach sich ziehen dürfte. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Beitrag
#55
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 25 Beigetreten: 07.08.2017 Mitglieds-Nr.: 82050 ![]() |
Danke dir.
Ich werd's trotzdem zurückschicken aber den Absatz mit der Kenntnissnahme schwärzen. Das sehe ich nicht ein. Lg |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2025 - 18:06 |