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> Schulbus Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschl. Ortschaften
Babyauto
Beitrag 08.01.2018, 09:04
Beitrag #1


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Ich fahre momentan einen Schulbus mit 9 Sitzplätzen (incl. Fahrer) und habe irgendwo , ich weiß nicht mehr wo ich das gelesen habe, daß ohne Sondererlaubnis auf Landstrassen nicht schneller als 80 Km/h gefahren werden darf bei mehr als 6 Sitzplätzen. Stimmt das? Oder brauche ich für 100 Km/h dieselbe Kennzeichnung wie ein Anhänger? Wer weiß Bescheid und kann mir helfen?
Gruß Babyauto
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ulm
Beitrag 08.01.2018, 09:13
Beitrag #2


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Was steht denn für eine Fahrzeugart in der Zulassungsbescheinigung?
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Babyauto
Beitrag 08.01.2018, 09:22
Beitrag #3


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FZ.Z.PERS.BEF.8SPL. - Mehrzweckfahrzeug - FZ für behinderte Schüler, Kindergartenträger
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ulm
Beitrag 08.01.2018, 09:49
Beitrag #4


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...wenn das zulässige Höchstgewicht bei maximal 3,5 t liegt, dann 100 km/h
§3 Abs. 3 StVO
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Kühltaxi
Beitrag 08.01.2018, 13:58
Beitrag #5


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Wäre auch blöd, dann fiele ich mit meinem Zaffi ja auch darunter.
Der Neun(8+Fahrer)sitzer-"Schulbus" ist ja auch eigentlich gar kein Bus sondern ein Pkw was dieses komische neue Kürzel in den Papieren aussagt.


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dopero
Beitrag 08.01.2018, 20:14
Beitrag #6


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Ich kenne Institutionen, bei denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit für diese Art von Personentransport per Betriebs- bzw. Dienstanweisung auf 80 km/h beschränkt wurde.
Vielleicht hast Du es da mal gelesen.
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janr
Beitrag 08.01.2018, 20:17
Beitrag #7


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Zitat (dopero @ 08.01.2018, 20:14) *
Ich kenne Institutionen, ...
Da würde mich aber mal die Rechtsgrundlage interessieren, denn die StVO ist ja als Bundesgesetz über vielen Gesetzen/Anordnungen.

Der Fuhrparkleiter kann ja auch nicht so einfach sagen: "Fahr bei Rot, weil du zu lange brauchst"

think.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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ulm
Beitrag 08.01.2018, 20:26
Beitrag #8


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Eine Dienstanweisung, die den gesetzlichen Rahmen weiter einschränkt, ist arbeitsrechtlich in der Regel zulässig.
Wenn das Arbeitszeitgesetz bis zu zehn Stunden täglich erlaubt, kann man auch vier Stunden täglich vereinbaren.
Und wenn der Chef sein Material schonen will (oder noch andere [legale] Gründe hat), kann er auch eine zHG anordnen.
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janr
Beitrag 08.01.2018, 21:26
Beitrag #9


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Ein Arbeitsvertrag mit geringerer Arbeitszeit ist genau so OK wie der Wunsch, daß man entsprechend mit Matereial (Fahrzeug/Sprit) umgeht.

Ich kenne noch Zeiten, wo die Schaublätter vom LKW von manchen ausgewertet wurde um spritsparend (o.Ä.) auf den Fahrer einzuwirken.

Aber ein generelle zHg ... was ist dann bei einer gut ausgebauten Landstraße wenn man als Verkehrsbehinderung angesehen wird und gefährlich überholt wird.
Ich halte das für holprig.


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dopero
Beitrag 08.01.2018, 21:44
Beitrag #10


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Wegen dem Argument sollten natürlich alle Fahrzeuge auf Landstraßen 100 km/h fahren müssen.
Alle die bis jetzt nur 80 oder 60 dürfen wird das sicher freuen.
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treysis
Beitrag 09.01.2018, 09:55
Beitrag #11


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Dann würde ich als überzeugter 30-kmh-innerorts-Vertreter als Chef allen meinen Fahrern 30 kmh innerorts auferlegen. Na viel Spaß 😅
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hk_do
Beitrag 09.01.2018, 12:22
Beitrag #12


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Zitat (ulm @ 08.01.2018, 09:49) *
...wenn das zulässige Höchstgewicht bei maximal 3,5 t liegt, dann 100 km/h
§3 Abs. 3 StVO


no.gif

Die 100 km/h gelten auch bei mehr als 3,5 Tonnen book.gif

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treysis
Beitrag 09.01.2018, 13:33
Beitrag #13


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Stimmt. PKW mit 3,5 bis 7,5 t dürfen auch 100 fahren. Für alles andere gilt 80 oder 60.
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hk_do
Beitrag 09.01.2018, 15:43
Beitrag #14


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bei den PKW über 7,5 Tonnen könnte man jetzt streiten, ob 2.b)aa) oder 2.c) die speziellere Regel ist und Vorrang hat think.gif

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