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> TÜV überzogen ohne fahren
carlos s.
Beitrag 10.01.2018, 15:22
Beitrag #1


Neuling


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Hallo allerseits

Bei meinem Motorrad ist der TÜV im Juni 2017 abgelaufen. Ich bin seither nicht mehr gefahren, habe das Motorrad allerdings nicht abgemeldet.

Stimmt es, dass ich nun eine Strafe bekomme, wenn ich mit dem Bike zum TÜV gehe. Ich würde es mit dem Hänger transportieren.


Vielen Dank.

Grüße
Carlos
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jens_16syncro
Beitrag 10.01.2018, 15:33
Beitrag #2


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Wenn die cop.gif oder das Ordnungsamt dich erwischt, bekommst du auf jeden Falle eine Sanktion.
Egal ob fahrend, auf einem Anhänger festgezurrt oder in der Garage stehend.
Der Sachverständige bei der Prüfstelle kann dich nicht sanktionieren. Er könnte dich anzeigen aber sowas machen die nicht. Ich habe das jedenfalls noch nie gehört.

Wenn du ganz sicher sein willst, unterwegs nicht erwischt zu werden, ****** . Das wird zwar deswegen nicht legaler aber ohne Kläger kein Richter …

—————
Moderative Anmerkung:
Sorry, den Teilsatz musste ich entfernen, da man ihn als versuchte Anstiftung zum strafbaren Kennzeichenmissbrauch (§22 StVG) auffassen kann.
Zur Verwirklichung des Tatbestandes muss das KfZ nämlich nicht zwingend im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden.


Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 10.01.2018, 15:57


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Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit
Lewer duad as Slaav!
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(Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller)

Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden.
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pd108
Beitrag 10.01.2018, 15:53
Beitrag #3


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Die Untersuchung wird halt etwas teurer.

(Kenn ich von meinem Anhänger, immer.)

Gruß
Bernhard
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carlos s.
Beitrag 10.01.2018, 16:01
Beitrag #4


Neuling


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Zitat (Autobild 12/2017)
Wenn in einer Polizeikontrolle auffällt, dass die HU überfällig ist, werden je nach Zeitraum Bußgeld und Punkte verhängt. Bei der Prüforganisation selbst braucht man keine Angst vor einer Strafe haben. Allerdings ist die Prüforganisation verpflichtet, ab einem Verzug von zwei Monaten eine "erweiterte HU" (auch Ergänzungsuntersuchung genannt) durchzuführen, die etwa 20 Prozent teurer ist als die normale HU.


Kann das vielleicht jemand bestätigen? Oder hat jemand andere Erfahrungen gemacht?
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jens_16syncro
Beitrag 10.01.2018, 16:09
Beitrag #5


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Zitat
Moderative Anmerkung:
Sorry, den Teilsatz musste ich entfernen, da man ihn als versuchte Anstiftung zum strafbaren Kennzeichenmissbrauch (§22 StVG) auffassen kann.
Zur Verwirklichung des Tatbestandes muss das KfZ nämlich nicht zwingend im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden.


Einspruch:
Kennzeichen abschrauben kann kein Kennzeichenmißbrauch sein.
Du könntest die "versuchte Verschleierung einer strafbaren Handlung" (falls es so einen Tatbestand geben sollte) vielleicht aus der Mottenkiste kramen aber keinen Kennzeichenmißbrauch.
Wir können das gerne in einem separaten Thread diskutieren, ich sehe in meinem Vorschlag gar nichts strafbares.

Zitat (carlos s. @ 10.01.2018, 16:01) *
Zitat (Autobild 12/2017)
Wenn in einer Polizeikontrolle auffällt, dass die HU überfällig ist, werden je nach Zeitraum Bußgeld und Punkte verhängt. Bei der Prüforganisation selbst braucht man keine Angst vor einer Strafe haben. Allerdings ist die Prüforganisation verpflichtet, ab einem Verzug von zwei Monaten eine "erweiterte HU" (auch Ergänzungsuntersuchung genannt) durchzuführen, die etwa 20 Prozent teurer ist als die normale HU.


Ich würde das bestätigen.

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 10.01.2018, 16:36
Bearbeitungsgrund: Zitattags eingefügt, um Zitat als solches kenntlich zu machen.


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carlos s.
Beitrag 10.01.2018, 16:16
Beitrag #6


Neuling


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OK, vielen Dank. Dann schau ich, dass ich noch unter den 8 Monaten bleibe, um keinen Punkt zu riskieren, sollte die Polizei mich erwischen.
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angeditscht
Beitrag 10.01.2018, 16:20
Beitrag #7


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Was spricht eigentlich gegen den Transport in einem geschlossenen Fahrzeug? Transporter oder Anhänger mit Überplanung?
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carlos s.
Beitrag 10.01.2018, 16:35
Beitrag #8


Neuling


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Da spricht wahrscheinlich nichts dagegen, sollte die Polizei aber bei einer Kontrolle in den Hänger schauen, passiert wahrscheinlich das gleiche, wie wenn ich mit meinem Motorradhänger fahre.
Ich werde die 2 Schrauben bemühen, dann ist die Wahrscheinlichkeit wohl gleich hoch, kontrolliert zu werden.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 11.01.2018, 11:45
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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hk_do
Beitrag 10.01.2018, 17:27
Beitrag #9


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Zitat (pd108 @ 10.01.2018, 15:53) *
Die Untersuchung wird halt etwas teurer.


Das ist relativ:

Summe X plus 20% für 31 Monate ist eigentlich nicht teurer als Summe X für 24 Monate wavey.gif

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janr
Beitrag 10.01.2018, 18:22
Beitrag #10


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Zitat (jens_16syncro @ 10.01.2018, 16:09) *
... Einspruch:
Kennzeichen abschrauben kann kein Kennzeichenmißbrauch sein. ...
dito
Dies und sich so hinstellen, daß man vom öff Raum das KZ nicht sehen kann wurde hier schon immer als Tipp gegeben.


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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haschee
Beitrag 10.01.2018, 18:24
Beitrag #11


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Zitat (jens_16syncro @ 10.01.2018, 16:09) *
Einspruch:
Kennzeichen abschrauben kann kein Kennzeichenmißbrauch sein.
Du könntest die "versuchte Verschleierung einer strafbaren Handlung" (falls es so einen Tatbestand geben sollte) vielleicht aus der Mottenkiste kramen aber keinen Kennzeichenmißbrauch.
Wir können das gerne in einem separaten Thread diskutieren, ich sehe in meinem Vorschlag gar nichts strafbares.

Doch man kann das so sehen, das hab ich mal "hergeleitet".
Gab auch schon ein Thema dazu.



20 % anders ausgedrückt: biggrin.gif

Zitat
Wird eine Hauptuntersuchung nach Nummer 2.2 der Anlage VIIIa StVZO nach Überschreitung
des Vorführtermins um mehr als zwei Monate an einem Fahrzeug durchgeführt, ist die Gebühr
für diese Untersuchung aus der Gebühr für die Hauptuntersuchung (Spalte 5) zuzüglich
dem 0,2-Fachen dieser Gebühr
zu bilden
.


https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2...R009800011.html


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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autosklave
Beitrag 10.01.2018, 18:25
Beitrag #12


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Hallo,

sieht ein Kontrolletti ein Fahrzeug mit abgelaufener HU-Plakette, egal ob auf Privatgrund oder im öffentl. Verkehrsraum, wird je nach Überziehungsdauer verwarnt oder ein Bußgeld verhängt.

Wenn du ohnehin mit dem Hänger zur HU fahren willst (was ich ab 8 Monaten Überziehung wegen des dann fälligen Punktes in Flensburg unbedingt empfehlen würde), dann ist doch alles kein Problem. Ein Motorrad ohne montiertem Kennzeichen wird in der Regel weder in der Garage noch am Hänger auf abgelaufene HU untersucht (außer es wird gerade z.B. im Rahmen einer Fahndung nach einem Krad wie deinem gesucht und genauer hingeschaut).

Unter 8 Monaten Überziehung ist wohl die im Raum stehende Verwarnung bei Kontrolle (15,- bzw. 25,-) günstiger als der Transport per Hänger (außer du hast den Hänger kostenlos zur Verfügung).

Und in einer einsehbaren Garage stehen ohnehin nur Fahrzeuge ohne Kennzeichen, wenn deren HU abgelaufen sein sollte. Was soll daran strafbar sein, wenn du nicht auf eigener Achse auf öffentl. Straßen fährst? Schließlich muss man auch mal das Motorrad im Rahmen der Reinigung oder Instandsetzung zerlegen. Was wäre denn dann?

Die Abnahme ist, wie schon beschrieben, bei Überziehung ab 2 Monaten etwas teurer, seit die Plakette wieder die Vollen 2 Jahre Gültigkeit ab Prüfdatum hat und nicht mehr rückdatiert wird. Damit soll wohl der finanzielle Anreiz des Überziehens weggenommen werden. Die Prüfung selbst ist trotzdem nicht anders als die ohne Überziehung. Aber das lässt sich verschmerzen. Oder man überzieht lange genug smile.gif

Gruß autosklave
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haschee
Beitrag 10.01.2018, 18:42
Beitrag #13


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Die Prüfung ist anders/umfangreicher.

Zitat
...
der aaSoP oder PI zusätzlich Ergänzungsuntersuchungen durchführen,
wenn auf Grund des Zustandes oder des Alters des Fahrzeugs, Bauteils
oder Systems die Vermutung besteht, dass bei den entsprechenden
Untersuchungspunkten eine über die Pflichtuntersuchung hinausgehende
vertiefte Untersuchung erforderlich ist. Dabei sind die unter den Nummern
6.1 bis 6.10 jeweils zu treffenden Ergänzungsuntersuchungen dann zu
erweitern, wenn dies zur Feststellung der Verkehrssicherheit,
Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs erforderlich
ist, sowie bei Überschreitungen des Vorführtermins zur HU um mehr als
zwei Monate.
Dies gilt in gleicher Weise, wenn unzulässige technische
Änderungen am Fahrzeug, an Bauteilen oder Systemen vermutet werden,
...


https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_20...lage_viiia.html



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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
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janr
Beitrag 10.01.2018, 18:45
Beitrag #14


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Zitat (haschee @ 10.01.2018, 18:24) *
...
Doch man kann das so sehen, das hab ich mal "hergeleitet". ...
think.gif
Ich kann mich da dunkel an was erinnern, aber war das "Wasserdicht" denn die rechtswidrige Absicht fehlt mir hier.

Aber wie gesagt, kann man FZe in der Garage oder auf eigenem Grund so hinstellen (Hauswand etc ...), daß man nix sehen kann.

Zitat (haschee @ 10.01.2018, 18:42) *
Die Prüfung ist anders/umfangreicher. ...

Wird gerne behauptet, aber wir haben hier schon Listen gesehen die zeigen, daß er Untersuchungsaufwand der selbe ist.

Dies muß ein Zugeständniss gewesen sein, weil ja das Rückdatieren den TÜV-lern ein zu großes Loch in den Geldbeutel gerissen hätte. rolleyes.gif


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Skoddy
Beitrag 10.01.2018, 18:45
Beitrag #15


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Zitat (autosklave @ 10.01.2018, 18:25) *
sieht ein Kontrolletti ein Fahrzeug mit abgelaufener HU-Plakette,

Es reicht das Kennzeichen. Ein Fahrzeug ist für eine überzogene Hauptuntersuchung gar nicht notwendig. Ich würde daher die für Wartungszwecke demontierten Kennzeichen nicht plakativ in jedermanns Sichtbereich herumliegen lassen.


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haschee
Beitrag 10.01.2018, 18:57
Beitrag #16


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Habs gefunden:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1057892507
Da könnten wir es auch lassen. wink.gif


Der Prüfumfang "sollte" "müßte" "könnte" "dürfte" höher sein. Sagen wir es mal so. wavey.gif



TE bekommt bei der HU selber keine Strafe. Nur eine erhöhte Gebühr.

Das Risiko auf dem Weg dahin erwischt zu werden ist relativ klein
und Gnade vor Recht kann man hoffen falls doch.




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autosklave
Beitrag 10.01.2018, 19:53
Beitrag #17


Neuling
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Auf Gnade vor Recht würde ich mich nicht verlassen.

Wenn ein HU- Prüfer irgendwie den Eindruck hat, dass was sicherheitsrelevantes nicht in Ordnung ist, schaut er ohnehin genauer hin, muss er ja auch. Die kann - Formulierung einer umfangreicheren Prüfung wurde nur zur Rechtfertigung des Preisaufschlages eingefügt. In Wirklichkeit ist die Prüfung nicht anders. Vorhandene Mängel sind mit oder ohne Überziehung nicht anders zu entdecken, werden mit oder ohne Überziehung mit den gleichen Prüfverfahren entdeckt oder manchmal auch übersehen. Das ist Fakt, kenne ich aus meiner eigenen, langjährigen Berufspraxis und vielen diesbezüglichen Gesprächen mit HU-Prüfern.

Kennzeichen lässt man nirgends einfach so sichtbar rumliegen, zumal schon gar nicht, wenn diese eigentlich nicht gesehen werden sollten - ist doch klar und sollte jeder selber draufkommen.
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Explosiv
Beitrag 10.01.2018, 20:08
Beitrag #18


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Vielleicht vorher einen Termin mit dem Prüfinstitut vereinbaren und ggf. schriftlich bestätigen lassen. Diese Bestätigung mitführen und bei Kontrolle vorzeigen, um nachzuweisen, dass die Fahrt einzig der Nachholung der HU gilt. Ohne schriftliche Bestätigung dann wenigstens die Nummer des Instituts im Handy speichern und den Beamten anbieten, dort den Termin fernmündlich bestätigen zu lassen.
Das erhöht die Chance auf Nachsicht.


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Skoddy
Beitrag 10.01.2018, 20:32
Beitrag #19


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Zitat (Explosiv @ 10.01.2018, 20:08) *
Vielleicht vorher einen Termin mit dem Prüfinstitut vereinbaren und ggf. schriftlich bestätigen lassen.

Das ändert rein gar nichts. Der Termin zur Hauptuntersuchung ist überzogen. Die Chance auf Nachsicht im Fall der Fälle sehe ich bei genau null Prozent, egal ob ohne oder mit Termin.


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Kockie
Beitrag 10.01.2018, 20:38
Beitrag #20


aka @Seeperle
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Man kann sich seinen Prüfer selbst aussuchen, wenn Mängel nach der Ausfahrt mit zugeteilter Plakette noch da sind, hat der Prüfer sie entweder nicht gesehen oder sie sind eben "später" aufgetreten.
Was sollen schon für schwere Mängel beim Motorrad da sein ? Bremsen, Lenkkopflager, Beleuchtung werden eh geprüft. Wenn das nicht gerade ein Oldtimer ist, ist das keine grosse Sache.
Klar könnte die Frage kommen, warum noch keine HU gemacht? Im Sommer vergessen, im Winter wurde das Motorrad nicht gebraucht.
Ein PKW wäre in einer HU nach der langen Zeit wesentlich verdächtiger, aber auch da wird einfach nur geprüft.
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Skoddy
Beitrag 10.01.2018, 21:00
Beitrag #21


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Zitat (Kockie @ 10.01.2018, 20:38) *
Was sollen schon für schwere Mängel beim Motorrad da sein ?

Keine Ahnung. Bei einem PKW reicht ein defektes Seitenblinkerbirnchen um die Plakette nicht zu bekommen.

Der Prüfer hat keinen Anlass nach dem verspäteten Zeitpunkt der Hauptuntersuchung zu fragen. Das ist nicht seine Angelegenheit.


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Kockie
Beitrag 10.01.2018, 21:09
Beitrag #22


aka @Seeperle
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Ich denke der Gesetzgeber geht zu weit, früher konnte man auch mit PKW auf Hänger zur HU (mit weit abgelaufener HU) fahren, das haben die Prüfer immer gerne gesehen, nur nicht mit weit abgelaufener HU auf eigenen Achsen, da wurde dann auch gemeckert.
Ich hatte da mal einen Käfer von Karmann nach einer Restauration mit bestimmt 8 monatiger Überziehung. Aussage der Dekra: machen sie noch keinen Unterbodenschutz rauf, damit man die Schweissnähte sehen kann.( Rahmenkopfunterteil und tragende Teile, Heizkanal waren neu eingeschweisst) War alles kein Problem, auch trotz Fahrt auf eigener Achse, er gab die Plakette.
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Skoddy
Beitrag 10.01.2018, 21:20
Beitrag #23


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Zitat (Kockie @ 10.01.2018, 21:09) *
War alles kein Problem, auch trotz Fahrt auf eigener Achse, er gab die Plakette.

Das ist heute genauso, bis auf ein paar Euro Mehrkosten.


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nachteule
Beitrag 10.01.2018, 23:22
Beitrag #24


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Hallo, Carlos s.,

Zitat (carlos s. @ 10.01.2018, 16:35) *
Da spricht wahrscheinlich nichts dagegen, sollte die Polizei aber bei einer Kontrolle in den Hänger schauen, passiert wahrscheinlich das gleiche, wie wenn ich mit meinem Motorradhänger fahre.

nicht zwingend.

Kannst Du den Beamten glaubhaft machen, dass Du z. B. aus gesundheitlichen Gründen das Krad längere Zeit stehen lassen hast, jetzt zum nächsten Sommer wieder fahren möchtest und deshalb extra das Krad huckepack transportierst, müsstest Du schon an sehr dienstbeflissene Kollegen geraten, wenn sie trotzdem eine Anzeige schreiben.

Zitat
Ich werde die 2 Schrauben bemühen, dann ist die Wahrscheinlichkeit wohl gleich hoch, kontrolliert zu werden.

Davon würde ich abraten, denn bei einem Krad ohne Kennzeichen ist es gut möglich, dass über die Fahrgestellnummer der Halter abgefragt wird, um zu überprüfen, ob das Krad gestohlen ist und wenn dann rauskommt, dass es zugelassen, aber ohne gültige HU ist, dürfte die Bereitschaft, Dir die o. g. Geschichte abzukaufen, wesentlich geringer sein.

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Skoddy
Beitrag 10.01.2018, 23:52
Beitrag #25


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Zitat (nachteule @ 10.01.2018, 23:22) *
Kannst Du den Beamten glaubhaft machen, dass Du z. B. aus gesundheitlichen Gründen das Krad längere Zeit stehen lassen hast, jetzt zum nächsten Sommer wieder fahren möchtest und deshalb extra das Krad huckepack transportierst, müsstest Du schon an sehr dienstbeflissene Kollegen geraten, wenn sie trotzdem eine Anzeige schreiben.

Wenn man bei einer Ordnungswidrigkeit erwischt wird gibts in der Regel immer ein Ticket. Ich sehe keinen Grund warum die Polizei auch mit dem Hintergrund dieser Geschichte keinen Knollen schreiben wird.

Zitat (nachteule @ 10.01.2018, 23:22) *
Davon würde ich abraten, denn bei einem Krad ohne Kennzeichen ist es gut möglich, dass über die Fahrgestellnummer der Halter abgefragt wird, um zu überprüfen, ob das Krad gestohlen ist und wenn dann rauskommt, dass es zugelassen, aber ohne gültige HU ist, dürfte die Bereitschaft, Dir die o. g. Geschichte abzukaufen, wesentlich geringer sein.

Natürlch kann die Polizei die Fahrgestellnummer prüfen. Es gibt zwar erst einmal keine Veranlassung dazu wenn das Motorrad auf einem Hänger transportiert wird. Bei einer gründlichen Kontrolle ist das aber schon möglich.

Was die Polizei dabei aber nicht in Erfahrung bringt ist das Vorhandensein einer gültigen bzw. abgelaufenen Hauptuntersuchung.


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steveluke
Beitrag 11.01.2018, 02:34
Beitrag #26


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Zitat (Skoddy @ 10.01.2018, 23:52) *
Was die Polizei dabei aber nicht in Erfahrung bringt ist das Vorhandensein einer gültigen bzw. abgelaufenen Hauptuntersuchung.

Eigentlich ist es kein Problem, per ZEVIS über die FIN die aktuellen Zulassungsverhältnisse in Erfahrung zu bringen und -damit einhergehend- auch die Gültigkeit der HU.
So weit ich weiß, sind die HU-Daten seit einiger Zeit im ZEVIS hinterlegt.


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Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Skoddy
Beitrag 11.01.2018, 07:58
Beitrag #27


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Zitat (steveluke @ 11.01.2018, 02:34) *
So weit ich weiß, sind die HU-Daten seit einiger Zeit im ZEVIS hinterlegt.

Das wäre mir neu. Hier wird eine Datenübermittlung von einigen VP-Usern verneint. Das ist aber auch schon 9 Jahre her. Vielleicht gab es zwischenzeitlich eine Änderung.


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HaWeThie
Beitrag 11.01.2018, 08:28
Beitrag #28


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Zitat
aktuellen Zulassungsverhältnisse in Erfahrung zu bringen und -damit einhergehend- auch die Gültigkeit der HU.
die Zulassung hat aber nichts mit der HU zu tun


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haschee
Beitrag 11.01.2018, 09:14
Beitrag #29


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Die müßten mittlerweile glaube ich übermittelt werden.
Weil wegen der "Onlinezulassung".

Wie willst du online demnächst ein Auto (wieder)zulassen wenn die HU abgelaufen unbekannt ist?
(Das Fahrzeug insgesamt schon länger als 3 oder 2 Jahre zugelassen war bzw. vor diesem Zeitraum bei der HU war...)

logischer Zirkelschluß:
HU Daten werden übermittelt. wavey.gif
Hat nur keiner mitbekommen.


Das alles hilft meiner alten aber guten Idee, daß kein HU Verstoß verloren gehen soll. thread.gif


OT:
Daß man für die Onlinezulassung
- gleicher Halter
- gleicher Zulassungsbezirk
- gleiches Kennzeichen
- Personalausweis mit E Funktion
- Lesegerät

braucht macht die Onlinezulassung sehr praktikabel. biggrin.gif


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Kühltaxi
Beitrag 11.01.2018, 09:31
Beitrag #30


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Zitat (janr @ 10.01.2018, 18:45) *
Dies muß ein Zugeständniss gewesen sein, weil ja das Rückdatieren den TÜV-lern ein zu großes Loch in den Geldbeutel gerissen hätte. rolleyes.gif

Du meinst wohl eher die Abschaffung des Rückdatierens. Sachlich sehe ich das aber genauso. rolleyes.gif


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haschee
Beitrag 11.01.2018, 09:57
Beitrag #31


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Habsch gefunden:
Datenübermittlung:
Ist wohl der §15c FZV.
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__15c.html
Und die Wiederzulassung ist der §15e.

Werde aber nicht ganz schlau draus ob da das HU Datum direkt oder nur als Prüfziffer hinterlegt wird.

Jedenfalls wird aber übermittelt inzwischen.
Denn wie soll das sonst funktionieren?



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steveluke
Beitrag 11.01.2018, 13:45
Beitrag #32


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Zitat (HaWeThie @ 11.01.2018, 08:28) *
Zitat
aktuellen Zulassungsverhältnisse in Erfahrung zu bringen und -damit einhergehend- auch die Gültigkeit der HU.
die Zulassung hat aber nichts mit der HU zu tun

Mit "damit einhergehend" meine ich den Vorgang der Datenbankabfrage. Es werden u.a. die Zulassungsverhältnisse als auch das Ablaufdatum der HU übermittelt.


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jens_16syncro
Beitrag 11.01.2018, 16:33
Beitrag #33


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Zitat (haschee @ 10.01.2018, 18:24) *
Doch man kann das so sehen, das hab ich mal "hergeleitet".

Könnte sein, ich kann mich nur sehr dunkel erinnern.
Ich meine mich aber auch zu erinnern, dass die "Herleitung" mehr eine juristische Einzelmeinung als eine rechtssichere Beurteilung war.


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Mr.T
Beitrag 11.01.2018, 18:53
Beitrag #34


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Zitat (steveluke @ 11.01.2018, 13:45) *
Es werden u.a. die Zulassungsverhältnisse als auch das Ablaufdatum der HU übermittelt.
Aber nur das Datum der nächsten HU zum Zeitpunkt der Zulassung. Weitere Termine während der bestehenden Zulassung können mangels Rechtsgrundlage nicht im ZFZR gespeichert werden.


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Gruß Mr.T

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Kai R.
Beitrag 11.01.2018, 20:12
Beitrag #35


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Das wird ja auch gar nicht bekannt. Insofern ist eine Abfrage nutzlos, es könnte ja irgendwo eine HU gemacht worden sein.


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Mr.T
Beitrag 11.01.2018, 20:27
Beitrag #36


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Weiß ich. Aber vielleicht interessiert es auch @haschee, selbst wenn es nicht seinem Wunschdenken entspricht. rolleyes.gif


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Gruß Mr.T

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Lotti1404
Beitrag 11.01.2018, 20:55
Beitrag #37


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Zitat (jens_16syncro @ 10.01.2018, 15:33) *
Wenn die cop.gif oder das Ordnungsamt dich erwischt, bekommst du auf jeden Falle eine Sanktion.
Egal ob fahrend, auf einem Anhänger festgezurrt oder in der Garage stehend.
Der Sachverständige bei der Prüfstelle kann dich nicht sanktionieren. Er könnte dich anzeigen aber sowas machen die nicht. Ich habe das jedenfalls noch nie gehört.


Wo steht, dass ich bestraft werde, wenn mein Motorrad ohne gültigen TÜV in der Garage steht oder ich es auf dem Anhänger spazieren fahre?

Betr. welchem Tatbestand könnte der Sachverständige bei der Prüfstelle mich anzeigen?
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Skoddy
Beitrag 11.01.2018, 21:14
Beitrag #38


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Zitat (Lotti1404 @ 11.01.2018, 20:55) *
Wo steht, dass ich bestraft werde, wenn mein Motorrad ohne gültigen TÜV in der Garage steht oder ich es auf dem Anhänger spazieren fahre?

§ 29 StVO


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kamii
Beitrag 11.01.2018, 21:55
Beitrag #39


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Heißt das im Umkehrschluss, ich kann ein Fahrzeug mit der Online-Abmeldung auch ohne TÜV wieder anmelden. unsure.gif
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jens_16syncro
Beitrag 12.01.2018, 08:11
Beitrag #40


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Ich verstehe den Zusammenhang mit einer Online Abmeldung nicht.
Zur Zulassung muss man eine gültige HU nachweisen, üblicherweise mittels Prüfbericht.


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HaWeThie
Beitrag 12.01.2018, 08:13
Beitrag #41


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Zitat (kamii @ 11.01.2018, 21:55) *
Heißt das im Umkehrschluss, ich kann ein Fahrzeug mit der Online-Abmeldung auch ohne TÜV wieder anmelden. unsure.gif

nein - denn da musst du die auf dem Prüfbogen vorhandene Prüfziffer eingeben. Die wird dann automatisiert überprüft.


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haschee
Beitrag 12.01.2018, 08:16
Beitrag #42


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Bei Onlinezulassung geht es darum ob die HU jetzt gemeldet wird.
Ansonsten könnte man die Wiederzulassung nach §15e FZV nur innerhalb
der bekannten HU (maximal also 3 Jahre) vornehmen.

Also ja, die HU wird "gemeldet".
Aber vermutlich per Prüfziffer. § ist weiter oben verlinkt.


Rein praktisch ist/wäre es unproblematisch wenn solche Verstöße gemeldet werden (müßten tongue.gif ).
Es ist ein Halterverstoß, daher nichtmal datenschutzrechtliche Probleme.
Wer das Fahrzeug bei der Prüforganisation vorgestellt hat muß keiner wissen.




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Couscous
Beitrag 12.01.2018, 11:24
Beitrag #43


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Zitat (Kühltaxi @ 11.01.2018, 09:31) *
Zitat (janr @ 10.01.2018, 18:45) *
Dies muß ein Zugeständniss gewesen sein, weil ja das Rückdatieren den TÜV-lern ein zu großes Loch in den Geldbeutel gerissen hätte. rolleyes.gif

Du meinst wohl eher die Abschaffung des Rückdatierens. Sachlich sehe ich das aber genauso. rolleyes.gif


Davon kann man ganz fest ausgehen, auch wenn das keiner der am Entscheidungsprozess beteiligten zugeben würde.

Es gibt aber für die "Strafgebühr" ein objektiv sinnvolles Argument: Wäre es wirtschaftlich vorteilhaft, die HU um 6 Monate zu überziehen, hätte man über die Hintertür einen Prüfzyklus von 2,5 Jahren eingeführt.



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Gruss, Couscous
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Weihnachtsmann
Beitrag 12.01.2018, 13:31
Beitrag #44


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Dann werfe ich mal ganz kleinlaut in den Raum, dass ich ein Fahrzeug kenne, dessen HU im November abgelaufen ist - 2015. Das ist indessen tatsächlich wirtschaftlich.

Gruß vom Nordpol
Der Weihnachtsmann
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nachteule
Beitrag 12.01.2018, 23:45
Beitrag #45


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Hallo, Weihnachtsmann,

es gibt sogar Menschen, die ihre 125er Kräder seit etlichen Jahren zugelassen, aber ohne gültige HU in der Garage stehen haben, um die Versicherung für die Kinder nutzen zu können, wenn die ihr erstes Auto bekommen.

Dazu mal eine Frage in die Runde: Wird bei einem KFZ, bei dem die HU schon mehr als 6 Jahre überfällig ist, nur eine HU durchgeführt oder werden die anderen nachgeholt (was m. E. Unsinn wäre)? think.gif

Viele Grüße,

Nachteule





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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Weihnachtsmann
Beitrag 13.01.2018, 00:09
Beitrag #46


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Wenn diese Frage niemand beantworten kann, dann hebe ich sie mir mal ca.6 Monate auf. Ich gehe nämlich davon aus, dass das o.g. Fz im Frühjahr/Sommer eine aktuelle HU bekommt.

Grüße vom Nordpol
Der Weihnachtsmann
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Kockie
Beitrag 13.01.2018, 00:21
Beitrag #47


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Warum gibt es keine Amnestie, wenn man scheinbar "gefährliche Spielzeuge" wieder einer Prüfung vorführt?
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hk_do
Beitrag 13.01.2018, 03:41
Beitrag #48


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Zitat (nachteule @ 12.01.2018, 23:45) *
Dazu mal eine Frage in die Runde: Wird bei einem KFZ, bei dem die HU schon mehr als 6 Jahre überfällig ist, nur eine HU durchgeführt oder werden die anderen nachgeholt (was m. E. Unsinn wäre)? think.gif


Eine.

Zum erhöhten Satz (plus 20% für die Rumpf-HU, also den Anteil ohne Abgasuntersuchung).

Früher (als noch zurückdatiert wurde) gab es z.B. in NRW die Regelung, dass mindestens ein Monat HU-Frist zu erteilen war. Wer also mehr als 23 Monate überfällig war (bei 24 Monaten Laufzeit) hat dann üblicherweise zweimal bezahlt zwei HUs durchführen lassen und die vollen zwei Jahre bekommen.

Andere Bundesländer hatten das anders gesehen.



Zitat (Kockie @ 13.01.2018, 00:21) *
Warum gibt es keine Amnestie, wenn man scheinbar "gefährliche Spielzeuge" wieder einer Prüfung vorführt?


Drei Monate nach der HU kann die Missetat ja nicht mehr geahndet werden...

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shortie
Beitrag 13.01.2018, 06:49
Beitrag #49


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Zitat (Skoddy @ 11.01.2018, 21:14) *
Zitat (Lotti1404 @ 11.01.2018, 20:55) *
Wo steht, dass ich bestraft werde, wenn mein Motorrad ohne gültigen TÜV in der Garage steht oder ich es auf dem Anhänger spazieren fahre?

§ 29 StVO

Das steht da nicht.

Mir wäre jetzt neu, das in meiner Garage oder überhaupt auf meinem Grundstück die StVZO oder die StVO gilt.
Dann darf ich in meinem Garten nur 50 fahren - wegen i.g.O. ?
Mist - hätte wohl besser a.g.O gekauft.

Rennmaschinen, die auf Anhängern von Rennen zu Rennen transportiert werden, müßten demnach Angemeldet sein und TÜV haben?

Deine Aussage ist Unsinn.
Guck mal in §16 StVZO
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haschee
Beitrag 13.01.2018, 10:55
Beitrag #50


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Nun wären die Rennmanschinen angemeldet - dann müßten sie HU haben.
Die Rennmaschinen sind aber vermutlich nicht angemeldet? wavey.gif


Es besteht außerdem ein Unterschied zwischen der StVO und der StV Z O.
Die Zulassungsordnung schreibt vor, daß zugelassene Kraftfahrzeuge (und Hänger)
eine gültige HU benötigen.

Egal ob diese auf öffentlichten Straßen bewegt werden.
Oder in der Garage stehen.

Wenn zugelassen - gültige HU nötig. wavey.gif


Es kann Ausnahmen geben wie gerade von der Weltreise zurückgekommen oder das
Auto ist komplett zerlegt (je mehr es wieder zusammengebaut ist, jedoch, desto weniger)
oder von Opa vergessen.

Das ist aber Gnade vor Recht.
Kein Anspruch!




@hk_do:
Ja, die 23 Monatsregel kenne ich auch.
Mit ein Grund warum das auf "erhöhten Aufwand" geändert wurde.


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