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> TÜV überzogen ohne fahren
Skoddy
Beitrag 20.01.2018, 22:47
Beitrag #101


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Zitat (janr @ 20.01.2018, 22:29) *
Aber daß die StVZO nur im Inland gilt sollte klar sein.

Das Fahrzeug ist auch dann noch im Inland zugelassen wenn es sich im Ausland befindet.

Die KFZ-Steuer z. B. muss auch dann bezahlt werden wenn das Auto nicht auf deutschem Boden steht. Daher wird die StVZO nicht durch den Aufenthaltsort des Fahrzeugs unwirksam,


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janr
Beitrag 20.01.2018, 23:15
Beitrag #102


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Auch wenn ein FZ im Inland zugelassen ist, hält man sich nicht an diese Gesetze.


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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fredis-garage
Beitrag 21.01.2018, 12:09
Beitrag #103


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Die Kfz.-Steuer wird nach dem KFZ-Steuergesetz erhoben, ist je nach Sachlage als Straftat oder Owi (AO) auf dem Boden der BRD zu ahnden.
Ich mache noch einmal den Versuch einer Erklärung:
Was unsere Parlamente in den Ländern oder der BRD insgesamt an Gesetzen oder Verordnungen erlassen, gilt auf deutschem Boden. Rechtsgrundlage dazu ist unsere Verfassung-das GG.
Verkehrsordnungswidrigkeiten sind etwa 1969 aus Übertretungen abgeleitet worden. 1974 mit Einführung des EGStGB wurden alle Übertretungen in Owi -oder in Vergehen umgewandelt. Damit war bei Owi generell keine Geld-oder Freiheitsstrafe mehr möglich.
Die Verfolgung von Owi im Ausland war ebenfalls nicht möglich, weil
- die Rechtsgrundlage in doppelter Hinsicht fehlte (keine Zuständigkeit der BRD, keine Owi-Tatbestände im Ausland vorhanden, bzw. Rechtgrundlage fehlt).
Heute kennt z.B. Österreich ebenfalls die VerkehrsOWi, während andere Länder (z.B. die Schweiz) noch die Übertretung als niedrigste Form kriminellen Unrechts ahndet.

Einen Unterschied zwischen Straftat und OWi. habe ich in meinem ersten Kommentar bereits genannt- war dabei wohl nicht klar genug.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht kennt- mit Ausnahme der direkten Benennung- das Element der Schuld nicht. Eine Ordnungswidrigkeit liegt schon dann vor, wenn sie tatbstandsmäßig und rechtswidrig begangen wurde.
Die innere Tatbestandsweise- die Form der Schuld- wird allerdings ersetzt durch den Begriff der Vorwerfbarkeit.
Zusammengefasst:
Aus den hier vorgenannten Gründen kann ein Verstoß gegen § 29 StVZO so wenig wie andere Tatbestände der StVZO von einer deutschen Behörde im Ausland geahndet werden. Ausnahmen durch entsprechende Abkommen oder internationale Regelungen sind möglich.

fredis-garage
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Skoddy
Beitrag 21.01.2018, 12:24
Beitrag #104


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Zitat (fredis-garage @ 21.01.2018, 12:09) *
Aus den hier vorgenannten Gründen kann ein Verstoß gegen § 29 StVZO so wenig wie andere Tatbestände der StVZO von einer deutschen Behörde im Ausland geahndet werden.

Das ist richtig. Wie ich schon mehrfach geschrieben habe findet der Verstoß aber nicht im Ausland statt, auch wenn das Auto dort steht. Es ist zugelassen im Inland. Damit greift die Straßenverkehrszulassungsordnung.

Der § 29 sagt folgendes:

Zitat
Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.

Es sind mehrere Ausnahmen angeführt. Ein Fahrzeugdefekt oder ein Standort im Ausland gehören nicht dazu.


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fredis-garage
Beitrag 21.01.2018, 12:52
Beitrag #105


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Das ist deine Ansicht- meine ist es keinesfalls. Der Verstoß wird meiner Auffassung nach eben nicht hier begangen. Die Verfolgbarkeit betrifft den Menschen, der die Tat als Halter begeht- und der ist wiederum im Ausland, wo es diese Regelung gar nicht gibt.
Ein Gerichtsurteil oder ein anerkannter Kommentar würde weiter helfen- so drehen wir uns eher im Kreis.

fredis-garage
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Ernschtl
Beitrag 21.01.2018, 13:12
Beitrag #106


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QUOTE (Skoddy @ 21.01.2018, 12:24) *
Der § 29 sagt folgendes:

QUOTE
Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.
Es sind mehrere Ausnahmen angeführt. Ein Fahrzeugdefekt oder ein Standort im Ausland gehören nicht dazu.


Ist denn eine Fahrzeug das sich im Ausland befindet zulassungspflichtig?


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Skoddy
Beitrag 21.01.2018, 13:14
Beitrag #107


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Nein


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haschee
Beitrag 21.01.2018, 18:57
Beitrag #108


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Im Prinzip ist der Verstoß bis zur Verfolgungsverjährung immer noch ahndbar.
Also nützt neue HU oder auch Abmelden erstmal gar nix, der Verstoß ist ja
verwirklicht. 3 Monate ahndbar.

Ausland:
Der Verstoß wird ja erst hier offenbar.
Da meine perfekte neue Welt noch nicht greift... biggrin.gif


Was wir mal bräuchten wäre jemand der so ein Fahrzeug hat, das sich im Ausland befindet.
Ein Foto des Nummernschilds zur Verfügung stellt.
Das angezeigt wird.
Und der vor Gericht geht mit der Behauptung, daß das Fahrzeug schon seit längerem im
Ausland ist und die StVZO nicht für ihn gilt.

Und dann schauen wir mal was passiert.

Ist jemand dafür zu haben?





Gefahr dabei - abgesehen von Bußgeld und vielleicht Punkten und Gebühren...
Als nächstes würde ich als Zulassungsstelle eine Nutzungsuntersagung einleiten.
Und zwangsentstempeln respektive Abmelden.

Sagt mir jetzt einer, daß das nicht geht?
Ich sage das geht. tongue.gif




btw:
Was sind das jetzt eigentlich für Taten im Ausland? think.gif
Wenn das Fahrzeug dort relativ dauerhaft ist.
Mal die deutschen Gesetze auf so einen Fall angewandt. tongue.gif


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trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Explosiv
Beitrag 21.01.2018, 19:03
Beitrag #109


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Ebent. Ich sehe da auch eher einen Verstoß dagegen, das Fahrzeug in dem Land zuzulassen und zu versichern, in dem es anscheinend dauerhaft in Betrieb ist als mir wegen deutscher HU Sorgen zu machen.


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janr
Beitrag 21.01.2018, 19:20
Beitrag #110


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Da ja ein FZ, welches das Bundesgebiet verlässt just in diesem Moment nicht mehr zulassungspflichtig ist, greift der §29 deshalb schon gar nicht mehr.

Ab wann so ein FZ dann abmeldepflichtig wird, wäre mal interessant. think.gif

Zitat (Explosiv @ 21.01.2018, 19:03) *
... Ich sehe da auch eher einen Verstoß dagegen, das Fahrzeug in dem Land zuzulassen und zu versichern, in dem es anscheinend dauerhaft in Betrieb ist als mir wegen deutscher HU Sorgen zu machen.
In welchem deutschen Gesetz steht dies?


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Explosiv
Beitrag 21.01.2018, 19:23
Beitrag #111


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Weiß ich nicht. Es wurde hier im Forum schon öfter drauf hingewiesen, dass Fahrzeuge, die hier in Deutschland laufen, auch hier zugelassen werden müssen. Die Profis werden das Gesetz, den Paragraphen und die Fristen nennen können.
Und das europäische Ausland wird ähnliche Gesetze haben, die jeweils anzuwenden sind. Mit wahrscheinlich höheren Strafen als bei uns.


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janr
Beitrag 21.01.2018, 19:28
Beitrag #112


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Es mag im Ausland ähnliche Gesezte geben die aber das Abmelden hier nicht vorschreiben.

Dazu kommt, daß man auch hier eine bestimmte Zeit ohne Ummelden rumfahren darf.
Dies wird so auch im Ausland sein.
Aber es ist keine deutsche Vorschrift, wenn sich ein in D angemeldetes FZ befindet und trotzdem ist es beim Überfahren nicht mehr hier zulassungspflichtig welches für die HU-Pflicht ja eine Voraussetzung ist.

Streng gesagt hat es den deutschen Staat nicht zu interessieren wie lange ich mit in D angemeldeten FZ im Ausland herumfahre, weil dies in die Zuständigkeit des jeweiligen Staates fällt und es hat den deutschen Staat nicht mehr zu interessieren wann die HU gemacht wird, weil das FZ nicht mehr hier zulassungspflichtig ist.


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haschee
Beitrag 21.01.2018, 19:35
Beitrag #113


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explosiv hat das schon richtig verstanden.
Da es das "Ausland" eben nicht gibt sollte der geneigte Diskutant die deutschen Gesetze auf so einen Fall anwenden.
Mit der HU direkt hat das nichts zu tun. Nur zur Überlegung, daß die ganzen Auslandsideen
von vornherein mal wieder auf Straftaten zulaufen. wavey.gif



Abmeldung:
Eine nicht durch geführte HU führt nach einer Frist für die Vorführung von 1-2 Wochen in einer weiteren Frist
von üblichen 8 Tagen zur Nutzungsuntersagung.

Ok, interessiert dich nicht, da das Fahrzeug nicht in Deutschland ist. rolleyes.gif
Danach kommt aber die Zwangsabmeldung. biggrin.gif


Da aber die Zulassungsstelle davon nichts weiß müßten wir so einen Fall
erstmal konstruieren.
Wer meldet sich freiwillig? wavey.gif


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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Skoddy
Beitrag 21.01.2018, 19:35
Beitrag #114


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Zitat (janr @ 21.01.2018, 19:28) *
weil das FZ nicht mehr hier zulassungspflichtig ist.

Du musst das Fahrzeug auch nicht hier zulassen wenn Du mit dem Fahrzeug im Ausland bist. Wenn Du es aber dennoch anmeldest musst Du TÜV haben.

Den Staat interessiert es tatsächlich nicht wo Du rumfährst. Wenn das Fahrzeug aber hier angemeldet ist....


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haschee
Beitrag 21.01.2018, 19:38
Beitrag #115


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Zitat (Skoddy @ 21.01.2018, 19:35) *
Den Staat interessiert es tatsächlich nicht wo Du rumfährst. Wenn das Fahrzeug aber hier angemeldet ist....


Nicht "mehr".
Die verpflichtende Meldung eines abweichenden Standortes wurde vor einiger Zeit gestrichen. wavey.gif


Edit:
Seit 01.11.2012 ist der Passus des regelmäßigen Standorts aus §13 (3) FZV gestrichen.

Wirklich angewandt wurde das glaube ich auch nicht.


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Kühltaxi
Beitrag 21.01.2018, 19:45
Beitrag #116


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In deiner "schönen neuen Welt" wird es dann sicher auch Auslands-HU-Stellen (bzw. damit beliehene Unternehmen) bei allen deutschen Konsulaten geben?! rolleyes.gif


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
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haschee
Beitrag 21.01.2018, 19:52
Beitrag #117


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Nein. Das ist auch nicht nötig. wavey.gif
In der schönsten neuen Welt in der alle HU gemeldet werden.

Nach einer 2-3 jährigen Phase in der es für manchen Bußgelder und Punkte
geben wird kann der Bürger die Vorzüge meiner Regelung genießen.

Die da wären:
- 1 Monat vor Fälligkeit einen Infobrief.
- 1 Monat nach Fälligkeit einen Brief mit einer (üblichen - kein Witz) 8 Tagesfrist
- und dann die Nutzungsuntersagung / Zwangsabmeldung
- keine Bußgelder, keine Punkte!

Wäre das nicht schön? Und so praktisch. wavey.gif

Hintergrund ist:
Wenn alle HU gemeldet werden - kann man per Umkehrschluß alle zugelassenen
Fahrzeuge rausfiltern bei denen HU nicht gemacht wird. Spätestens nach 3 Jahren.
Datenschutz spielt keine Rolle, es handelt sich um einen Halterverstoß
nach der StVZO der nichtmal im öffentlichen Verkehrsraum geschehen muß.
Der Verstoß ist einfach durch Zeitablauf da. Und der Halter ist bekannt.
Will der eingetragene Halter nicht der faktische Halter sein so hat der
eingetragene Halter den faktischen Halter zu nennen. Dabei ist - Tipp -
auf nachvollziehbare Geldflüsse zu achten, sonst sind das eher Raine
Schutzbehauptungen. (Urteil vorhanden wenn erwünscht)

Kein Smile - das ist mein voller Ernst.


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Ernschtl
Beitrag 21.01.2018, 20:18
Beitrag #118


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Wenn sich ein Fahrzeug monatelang im Ausland befindet und dadurch nicht zur HU vorgeführt werden konnte dann wird es dem Halter recht egal sein ob das Auto zwangsabgemeldet wird und man ihm die Nutzung untersagt. Der freut sich eher, dass er seine KfZ Steuer anteilig zurück bekommt.


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janr
Beitrag 21.01.2018, 20:49
Beitrag #119


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Wenn man sich mal bemüht und Tante Kugel befragt kommen lauter Infos darüber, daß im Ausland befindliche FZe nicht wegen der HU zurückmüßen aber gleich nach der Einreise zum nächstmöglichen Termin die HU nachmachen müßen.
Wer also am Sonntag kommt, muß erst am nächsten Werktag zur HU, ansonsten zur nächsten HU-Stelle nach Grenzübertritt.

Lustigerweise verbreiten diese Info die dem bereits hier zitierten Kommentar gleichen die Dekra, der TÜV, man findet das im Juraforum usw ...

Warum sollte man dann seit diesem Faden plötzlich dem nicht mehr dem folgen? think.gif


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Explosiv
Beitrag 21.01.2018, 20:51
Beitrag #120


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Und dass er seit x Tagen im Ausland ohne Versicherung rumfährt.
Ja, so kann man Geld sparen.... rolleyes.gif


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haschee
Beitrag 22.01.2018, 08:13
Beitrag #121


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Aber nicht doch.
Wenn die nächste HU Stelle hinter der Grenze genutzt wird kann ein Richter/Bußgeldstelle
von mir aus von der Ahndung absehen. Das wäre dann eben Richterrecht.

Da sind wir uns quasi einig.


Aber die Zwangsabmeldung wird davon nicht berührt. wavey.gif

Genau wie man bei einem stinknormalen "deutschen" HU Verstoß trennen muß
zwischen
- Bußgeld
- Mängelkarte (die man schon im 1. Monat nach Fälligkeit kriegen kann)
- Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit Drohung innerhalb von 8 Tagen die Nutzung zu untersagen
- und dem Streitpunkt ob sich bei abgelaufener HU die HU um einen Monat verlängert --- ich sage nein...


Nenn mir einen vernünftigen Grund warum man keine Zwangsabmeldung durchführen
sollte wenn der Halter der Aufforderung eine HU zu machen nicht nachkommt. think.gif

Der Halter will eine deutsche Zulassung.
Dann hat das Ding HU zu haben.

Ansonsten keine deutsche Zulassung. tongue.gif


Ich sage das geht.
Wer sagt warum nicht?


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Kühltaxi
Beitrag 22.01.2018, 09:05
Beitrag #122


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Zitat (haschee @ 21.01.2018, 19:52) *
Nein. Das ist auch nicht nötig. wavey.gif
In der schönsten neuen Welt in der alle HU gemeldet werden.

Und wie soll man dann im Ausland deinen Vorstellungen nachkommen?
Wenn mußt du schon was richtiges vollumfängliches planen was keinen in irgendwelche Zwickmühlen führt wo man den Vorstellungen der Planer nicht mehr sinnvoll und mit vertretbarem Aufwand nachkommen kann, sonst bist du genau so ein mieser Planer wie die die das derzeitige System geplant haben.


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haschee
Beitrag 22.01.2018, 09:15
Beitrag #123


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(deutsche Zulassung) Abmelden. wavey.gif


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Beitrag #124


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Das Auto soll aber im Ausland (temporär) fahren und nicht rumstehen. Wohnsitz zum dort anmelden hat derjenige auch nicht.


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Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
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haschee
Beitrag 22.01.2018, 09:21
Beitrag #125


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Es spricht nichts dagegen die HU etwas vorzuziehen.
Wenn das nur "temporär" ist.

Wenn wir schon wieder von mehreren Monaten sprechen ist das bei einem einzigen Aus-Land
schon wieder in Richtung Straftat. Wenn das dortige Recht so etwas kennt.


Ich sehe das Problem nicht.
Es gibt nämlich auch keines.
Das ist raine Bequemlichkeit.



--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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jens_16syncro
Beitrag 22.01.2018, 09:41
Beitrag #126


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Hatte ich schon mal erwähnt, dass ich mich (noch) freue(n) kann, weil haschees "Schöne neue HU-Welt" (noch) eine Miderheitsmeinung darstellt ? tongue.gif wavey.gif


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zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit
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Слава Україні!
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Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt
(Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller)

Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden.
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Kühltaxi
Beitrag 22.01.2018, 09:57
Beitrag #127


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Die wird eh nie wahr, so einen Bürokratiemoloch für eine dermaßen sekundäre Sache will außer ihm niemand. Ist ja noch nicht mal genug Verwaltungspersonal da um alle primären Probleme ordentlich zu bewältigen.


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haschee
Beitrag 22.01.2018, 10:34
Beitrag #128


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Was für Bürokratie?

Zu Statistikzwecken wird das von den TP/PI sowieso schon gemeldet.
Muß nur eine automatische Meldung incl. Kennzeichen ans KBA gehen.
Datenschutz siehe Hintergründe. wavey.gif

Der Brief vor Fälligkeit geht automatisch.
Der Brief nach Fälligkeit geht automatisch.

Da muß erst jemand hinlangen wenn auf die Androhung der Nutzungsuntersagung
keine HU oder freiwillige Abmeldung folgt.


Aber btt / Stand heute:

Ich sage, wenn die Zulassungsstelle Wind vom Mangel der abgelaufenen HU bekommt
kann sie das Fahrzeug mit deutscher Zulassung abmelden. zwangsabmelden.
Wenn der Mangel nicht abgestellt wird. Oder freiwillig abgemeldet wird.

Das ist unabhängig von der Frage der Bußgeld Verfolgung. wavey.gif
Wie bei jedem Mängelbescheid.


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Ernschtl
Beitrag 22.01.2018, 10:43
Beitrag #129


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Und wozu der ganze Aufwand? Es kann uns, in D, doch egal sein ob da ein Auto ohne HU im Ausland rumkurvt.


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janr
Beitrag 22.01.2018, 12:23
Beitrag #130


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Zitat (jens_16syncro @ 22.01.2018, 09:41) *
Hatte ich schon mal erwähnt, dass ich mich (noch) freue(n) kann, weil haschees "Schöne neue HU-Welt" (noch) eine Miderheitsmeinung darstellt ? tongue.gif wavey.gif
Vor allem findet man zu seiner Meinung nix. Nur gegenteiliges wie im Kommentar zur StVZO vom Kirschbaum-Verlag cool.gif


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Skoddy
Beitrag 22.01.2018, 14:09
Beitrag #131


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Zitat (Ernschtl @ 22.01.2018, 10:43) *
Es kann uns, in D, doch egal sein ob da ein Auto ohne HU im Ausland rumkurvt.

Machen denn alle Gesetze Sinn?


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Explosiv
Beitrag 22.01.2018, 16:32
Beitrag #132


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Das ist St. Florian. Was soll es uns jucken, wenn ein eventuell nicht mehr betriebssicheres Fahrzeug mit deutschem Nummernschild im Ausland herumfährt.
Noch nie gewundert und geärgert, wenn nur noch von Farbe zusammengehaltene Sprinter mit rumänischem oder bulgarischem Nummernschild bei uns herumeiern und Schrott einsammeln? Da ist es doch hilfreich, wenn das den Bulgaren und Rumänen piepegal sein kann. Die Gefährdung ist ja dann bei uns. mad.gif

Ich verstehe die Argumente nicht. Auf der einen Seite sollen die Kisten angeblich so lange im Ausland bewegt werden, dass es als unbillige Härte erscheint, die HU-Termine in Deutschland damit wahrzunehmen. Auf der anderen Seite läge aber kein Wohnsitz im Ausland vor. Augenscheinlich schläft man also im oder auf dem Fahrzeug. Hat man sich da auch erkundigt, wie das das Gastland sieht? Oder hofft man darauf, dass das dort niemand merkt und ärgert sich dann, wenn man bei Rückkehr nach Old Germany wegen der unterlassenen HU ein paar Euronen abdrücken muss? Und ein Pünktchen erhält? Man wird doch sonst keine mehr haben, war doch angeblich jahrelang im Ausland.

Allein diese Diskussion hier zeigt sehr deutlich, warum es keine Schlupflöcher für defekte oder im Ausland befindliche KFZ gibt: sie würden sofort als Ausrede missbraucht, warum die Karre nicht beim TüV war.


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Skoddy
Beitrag 22.01.2018, 17:32
Beitrag #133


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Zitat (Explosiv @ 22.01.2018, 16:32) *
Ich verstehe die Argumente nicht.

Diskutiert hier der Verkehrsminister mit?

Ich für meinen Teil argumentiere nicht. Ich trage nur Gesetzestexte vor. Das bedeutet nicht dass ich dahinter stehe. Ich bin nicht der Verkehrsminister und habe die Gesetze bzw. die Verordnungen auch nicht gemacht.

Relevant ist nicht der Betrieb eines ungeprüften oder eventuell verkehrsunsicheren KFZ. In der StVZO steht nur drin dass ein zugelassenes Fahrzeug eine gültige HU haben muss, egal was mit dem Fahrzeug gerade gemacht wird.


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janr
Beitrag 22.01.2018, 17:44
Beitrag #134


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Zitat (Skoddy @ 22.01.2018, 17:32) *
... In der StVZO steht nur drin dass ein zugelassenes Fahrzeug eine gültige HU haben muss, egal was mit dem Fahrzeug gerade gemacht wird.
Und dies ist falsch wavey.gif

Ein zulassungspflichtiges Fahrzeug unterliegt der Untersuchunspflicht wavey.gif


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haschee
Beitrag 22.01.2018, 17:55
Beitrag #135


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Ich habe mich doch auf janrs Argumentation eingelassen, daß das Richter-Recht sagt,
daß Fahrzeuge die aus dem Ausland kommen erst 1 Meter nach der nächstgelegenen
HU TP PI ahndungswürdig werden.

Aber wo steht, daß man diese Fahrzeuge wegen fehlender HU nicht zwangsabmelden kann?
Das ist eine ganz andere Baustelle. wavey.gif


@explosiv:
Genau. Da befindet man sich schon wieder aus Bequemlichkeitsgründen im potentiellen Straftatbereich
aber über andere die hier nicht sofort ummelden beschwert man sich. shutup.gif


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Skoddy
Beitrag 22.01.2018, 17:55
Beitrag #136


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Zitat (janr @ 22.01.2018, 17:44) *
Ein zulassungspflichtiges Fahrzeug unterliegt der Untersuchunspflicht wavey.gif

Dass wir hier nicht über Fahrräder oder Krankenfahrstühle reden war mir bis eben nicht klar. Danke für den Hinweis.


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janr
Beitrag 22.01.2018, 18:01
Beitrag #137


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War da Ironie oder Sarkasmus? think.gif

Wenn du schon das Gesetz genau liest, dann übersetze es auch so wie man es liest wink.gif

Ein FZ, welches die Grenze überschritten hat ist automatisch nicht mehr zulassungspflichtig.
Zwar zugelassen aber nicht mehr zulassungspflichtig und dies ist was nun mal im §29 StVZo steht
Zitat
Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug- Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind. ...
cool.gif


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Skoddy
Beitrag 22.01.2018, 18:34
Beitrag #138


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Ein Halter ist jemand der gegenüber der Behörde als Halter gemeldet ist.

Die Zulassungspflicht endet an der deutschen Grenze. Der Halter kann das Fahrzeug dann abmelden wenn er das möchte. Dann ist er nicht mehr Halter. Macht er das nicht bleibt er Halter.

Wenn er nun Halter ist muss er das Fahrzeug untersuchen lassen, egal wo das Fahrzeug steht, jedoch nur dann wenn das Fahrzeug zulassungspflichtig im Sinne der zitierten §en ist.


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janr
Beitrag 22.01.2018, 18:43
Beitrag #139


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Zitat (Skoddy @ 22.01.2018, 18:34) *
... Wenn er nun Halter ist muss er das Fahrzeug untersuchen lassen, egal wo das Fahrzeug steht, jedoch nur dann wenn das Fahrzeug zulassungspflichtig im Sinne der zitierten §en ist.
Richtig.
Wichtig ist nicht die Haltereigenschaft, dies ist nur nebenbei seine Pflicht mit zulassungspflichtigen FZen.
Da diese aber an der Grenze endet könnte er das FZ abmelden, aber dazu gibt es keine Pflicht.

So bleibt da FZ zugelassen und der Halter bleibt halter jedoch die Pflicht zur Zulassung gibt es nicht mehr.
Die Untersuchungspflicht gilt aber nur für zulassungspflichtige Fahrzeuge, nicht für zugelassene FZe cool.gif

Aber egal, denn da grad die Untersuchungsvereine intensivst hinter der Untersuchung stehen weil sie damit Geld verdienen wäre es in deren Interesse solche Vergehen zu verfolgen, aber das tun sie nicht.
Sie erklären eben auch, daß man ein FZ im Ausland nicht zur HU zu bringen hat und wenn man nachweist, daß beim Verlassen der BRD eine gültige HU vorlag gäbe es auch keine Grund für ein Bußgeld, solange man so schnell wie möglich eine Untersuchung durch führt.
Wobei gleich gesagt wird, daß wenn am Sonntag keiner offen hat, geht es halt erst am Montag und man dürfe sich dennoch in Deutschland bewegen. wavey.gif


Nachtrag:
Das hat auch Ähnlichkeit mit der Logik des Parkscheibeneinstellens, wenn man vor der Zeit sein FZ abstellt.
Das Schild wirkt erst zu dem Zeitpunkt und dann muß man die Zeiten eine halbe Stunden nach erscheinen der Situation einstellen.
Egal wie lange man vorher stand wink.gif


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Skoddy
Beitrag 22.01.2018, 18:48
Beitrag #140


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Zitat (janr @ 22.01.2018, 18:43) *
So bleibt da FZ zugelassen und der Halter bleibt halter jedoch die Pflicht zur Zulassung gibt es nicht mehr.

Das Fahrzeug an sich bleibt aber zulassungspflichtig. Daran ändert der Standort nichts.


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Kühltaxi
Beitrag 22.01.2018, 18:50
Beitrag #141


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Zitat (Explosiv @ 22.01.2018, 16:32) *
Noch nie gewundert und geärgert, wenn nur noch von Farbe zusammengehaltene Sprinter mit rumänischem oder bulgarischem Nummernschild bei uns herumeiern und Schrott einsammeln?

Die kann unsere Polizei an Ort und Stelle stilllegen wenn sie sie sieht, um die geht es hier also nicht sondern um jemanden bei dem z. B. im Urlaub oder auf Dienstreise zufällig die HU abläuft. Den zu zwingen das vorauszusehen und ggfs. vorher noch eine HU zu machen und damit HU-Frist zu verschenken finde ich abwegig.


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janr
Beitrag 22.01.2018, 18:51
Beitrag #142


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Nein. Die Zulassungspflicht endet an der Staatsgrenze.
Zugelassen bleibt es, es ist aber nicht mehr Zulassungspflichtig, denn man kann es abmelden und rumfahren und sogar wieder zurückfahren ohne deutsche Zulassung.
Die Zulassungspflicht beginnt dann erst wieder nach einiger Zeit. wavey.gif


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haschee
Beitrag 22.01.2018, 18:52
Beitrag #143


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schöne neue Welt:
Nunja, als Politiker bin ich inzwischen auch davon abgekommen rein die
Verstöße wasserdicht zu ahnden, sondern das vorteilhaft für den Bürger
zu gestalten und die Vorteile zu erklären. thread.gif
Es gibt dann gar keine Punkteverstöße mehr.
Dafür zufriedene (oder istmiregal) Bürger. Größtenteils.
Wer würde da nein sagen.

Und wer nicht glauben kann, daß ich für sowas sein kann schaue sich die
Diskussionen zum Kurzzeitkennzeichen an. Vor der Änderung. wavey.gif


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Skoddy
Beitrag 22.01.2018, 18:57
Beitrag #144


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Zitat (janr @ 22.01.2018, 18:51) *
Nein. Die Zulassungspflicht endet an der Staatsgrenze.

Darum geht es nicht. Es wird beschrieben um welche Fahrzeuge es sich handelt, unabhängig vom Standort.

Zitat
Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung


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janr
Beitrag 22.01.2018, 19:50
Beitrag #145


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Zitat (Skoddy @ 22.01.2018, 18:57) *
... Darum geht es nicht. Es wird beschrieben um welche Fahrzeuge es sich handelt, unabhängig vom Standort.

Zitat
Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Eben
Es geht nciht um zugelassene FZe sondern um zulassungspflichtige FZe.
cool.gif


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