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#51
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 ![]() |
Sorry, hab ein "Z" vergessen
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#52
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 94 Beigetreten: 17.02.2017 Mitglieds-Nr.: 80918 ![]() |
Wenn man dann beschließt nach 5 Jahren das Motorrad aus Garage wieder abzumelden, kriegt man dann bei der Zulassungsstelle nicht eine Strafe und müsste um dem zu entgehen erst eine HU machen und dann abmelden.
Ich stelle mir das u.U. schwierig vor bei manchen Fahrzeugen. |
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#53
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 ![]() |
kriegt man dann bei der Zulassungsstelle nicht eine Strafe Nein. Die Zulassungsstelle erlässt weder Strafen noch Verwarn- oder Bußgelder -------------------- |
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#54
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9485 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Sowohl die Zulassungsstelle als auch die Prüfstelle könnten es melden, werden es aber vermutlich nicht tun.
Es gibt immer wieder Gerüchte, daß manche Zulassungsstelle einen kurzen Draht zum Ordnungsamt hat, aber kann auch eine urban legend sein. Von daher kommt es eher darauf an was du weiter machen willst und ob das Fahrzeug HU fähig ist. OT? In meiner schönen neuen Welt würde der Halter bei beiden zwingend gemeldet werden und ein Bußgeld bekommen. ![]() /OT? @skoddy: Verlinkt war aber richtig. ![]() -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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#55
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7588 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Das steht da nicht. Natürlich nicht. Da steht nur, dass du die HU durchführen lassen musst. Dass ein Verstoß gegen diese Regel eine OWi ist, steht in §69a, dass du dafür bestraft werden kannst in §24 StVG. Zitat Mir wäre jetzt neu, das in meiner Garage oder überhaupt auf meinem Grundstück die StVZO oder die StVO gilt. Der Geltungsbereich der StVZO ist identisch mit dem Geltungsbereich des Grundgesetzes. Zitat Rennmaschinen, die auf Anhängern von Rennen zu Rennen transportiert werden, müßten demnach Angemeldet sein und TÜV haben? Die Zulassung wird nur für den Betrieb auf öffentlichen Straßen benötigt, die HU nur für (bestimmte) zugelassene Fahrzeuge. Siehe §29 StVZO. Zitat Guck mal in §16 StVZO ja ebendt ![]() Wenn man dann beschließt nach 5 Jahren das Motorrad aus Garage wieder abzumelden, kriegt man dann bei der Zulassungsstelle nicht eine Strafe und müsste um dem zu entgehen erst eine HU machen und dann abmelden. Wenn die Zulassungsstelle die Überschreitung konsequent an die Bußgeldstelle weiterleitet: Erst die HU machen, dann mindestens drei Monate warten, dann abmelden. |
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#56
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 410 Beigetreten: 03.06.2014 Mitglieds-Nr.: 72728 ![]() |
Vielleicht vorher einen Termin mit dem Prüfinstitut vereinbaren und ggf. schriftlich bestätigen lassen. Diese Bestätigung mitführen und bei Kontrolle vorzeigen, um nachzuweisen, dass die Fahrt einzig der Nachholung der HU gilt. Ohne schriftliche Bestätigung dann wenigstens die Nummer des Instituts im Handy speichern und den Beamten anbieten, dort den Termin fernmündlich bestätigen zu lassen. Das erhöht die Chance auf Nachsicht. Und wenn man noch sicherer gehen will, legt man den Termin auf den Montag und behauptet bei einer Kontrolle das Motorrad am Sonntag aus dem Ausland überführt zu haben um eine HU-Prüfung zu machen. Da leider Sonntag nichts auf hat, konnte man leider noch nicht unverzüglich vorführen und war nun über Nacht bereits zu Hause, etc. und sieht deshalb auch rein optisch nicht mehr wie ein Reisender aus. ![]() |
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#57
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 ![]() |
das Motorrad am Sonntag aus dem Ausland überführt zu haben Das schützt Dich nicht vor einer Strafe. Auch im Ausland muss das Fahrzeug eine gültige HU haben. -------------------- |
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#58
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 410 Beigetreten: 03.06.2014 Mitglieds-Nr.: 72728 ![]() |
Theoretisch ja. Jedoch habe ich im Ausland keine Möglichkeit eine HU zu machen.
Es wird mir also gesetzlich zugemutet, alle 2 Jahre das Fahrzeug im ungünstigen Fall tausende Kilometer weit nach Hause zu bringen um eine HU zu machen. Da ist die Strafe aber billiger. Es ging mir eigentlich eher um die Kombi Terminbestätigung plus guter Ausrede, warum man 6 Monate zu spät kommt. Eine Strafe ist theoretisch nicht ausgeschlossen, aber auch Polizisten sind Menschen mit denen man sicher reden kann. ![]() |
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#59
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 ![]() |
Es wird mir also gesetzlich zugemutet, alle 2 Jahre das Fahrzeug im ungünstigen Fall tausende Kilometer weit nach Hause zu bringen um eine HU zu machen. Musst Du nicht. Wenn das Fahrzeug längere Zeit im Ausland betrieben wird musst Du es ummelden. Dann brauchst Du keinen deutschen TÜV mehr. -------------------- |
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#60
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 410 Beigetreten: 03.06.2014 Mitglieds-Nr.: 72728 ![]() |
Wenn ich da keinen Wohnsitz habe, wird es aber schwierig.
Z.B. wenn ich in einer Villa an der Côte d'Azur, die ich 2x im Jahr besuche, gerne ein Motorrad deponieren will, damit ich vor Ort mobil bin. Wie mach ich das mit der französischen Zulassung? Und ums perfekt zu machen; mal angenommen man hat in Spanien auch noch eine Villa und das Motorrad steht mal in E und mal in F, je nach Laune. Welches Land ist denn zulassungszuständig so ganz ohne Wohnsitz? Da sind so Fragen, wo die EU-Harmonisierung nicht fortgeschritten genug ist und sich Gesetze und Verordnungen sicher auch widersprechen. |
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#61
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4321 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 ![]() |
Was ist mit Weltreisenden? Irgendwo hatten wir das schonmal diskutiert, und ich meine, dabei wäre herausgekommen, dass eine HU dann nicht notwendig ist, aber bei Rückreise unverzüglich nachzuholen sei, bzw. ab der Grenze D bzw. EU am besten nur noch per Hänger.
Z.B. wenn ich in einer Villa an der Côte d'Azur, die ich 2x im Jahr besuche, gerne ein Motorrad deponieren will, damit ich vor Ort mobil bin. Wie mach ich das mit der französischen Zulassung? Dann hast du dort aber sicherlich Post von Strom- und Wasseranbieter. Da es in Frankreich keine Meldepflicht gibt, kannst du mit den zwei Dokumenten das Fahrzeug dort anmelden und eine Versicherung abschließen.Zitat Und ums perfekt zu machen; mal angenommen man hat in Spanien auch noch eine Villa und das Motorrad steht mal in E und mal in F, je nach Laune. Welches Land ist denn zulassungszuständig so ganz ohne Wohnsitz? Nanana! Behaupte doch nicht einfach, die gegenwärtigen Regelungen können deine Lebensverhältnisse nicht widerspiegeln! Du musst selbstverständlich deine Lebensverhältnisse den Regelungen anpassen!!! ![]() PS: Wenn du es noch komplizierter machen willst, dann besorge dir auch ein Chalet in der Schweiz. Dann kannst du dich noch zusätzlich mit dem Zoll rumschlagen. |
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#62
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9485 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Abgesehen, daß es eben Gnade vor Recht ist - kein Anspruch...
Schon wieder potentielle Straftaten als Idee um ein Bußgeld zu vermeiden. Denn wenn man die "Behauptung" am Sonntag aus dem Ausland gekommen zu sein mit "Nachweisen" untermauern wollte - sind wir wieder bei der Urkundenfälschung. Wie das letztemal mit dem "Mietvertrag" für die ausländische Garage. Außer es wäre ohne "". Aber so wie es geraten wird ist es "". -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7588 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Und wenn man noch sicherer gehen will, legt man den Termin auf den Montag und behauptet bei einer Kontrolle das Motorrad am Sonntag aus dem Ausland überführt zu haben um eine HU-Prüfung zu machen. Da leider Sonntag nichts auf hat, konnte man leider noch nicht unverzüglich vorführen und war nun über Nacht bereits zu Hause, etc. und sieht deshalb auch rein optisch nicht mehr wie ein Reisender aus. ![]() Wenn man Sonntags aus dem Ausland kommt, ist die HU-Vorführung am Montag unverzüglich ![]() Sofort wäre am Sonntag, aber das verlangt ja niemand. Auch im Ausland muss das Fahrzeug eine gültige HU haben. ![]() Im Ausland gilt die StVZO nicht. ab der Grenze D bzw. EU am besten nur noch per Hänger. warum? Es ist nicht verboten, mit abgelaufener HU zu fahren. (es sei denn, die Zulassungsstelle spricht ein solches Verbot im Einzelfall ausdrücklich aus) |
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#64
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#65
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7588 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Vermutlich ergibt sich das aus dem allgemeinen Völkerrecht oder so, dass ein Staat nicht einfach so Gesetze für fremdes Staatsgebiet erlassen darf; also gilt das StVG nur in Deutschland und damit auch die auf Grundlage des StVG erlassene StVZO
![]() Im Übrigen habe ich nur eine Sekundärquelle "StVZO, Kirschbaum-Verlag, 2007", Nr. 18 zu §29: Untersuchung nach § 29 eines für längere Zeit im Ausland befindlichen Fz. Ausgehend davon, dass das Fz noch ordnungsgemäß zugelassen ist, die (deutsche) KfzSteuer bezahlt wird u Haftpflichtversicherungsschutz besteht, gilt für die Untersuchung nach § 29 Folgendes: Es handelt sich um eine nationale Bestimmung mit Geltung im Geltungsbereich der StVZO. Es wird nicht gefordert, dass das Fz nur deshalb in die Bundesrepublik Deutschland verbracht wird, um die turnusmäßige Untersuchung nach § 29 durchzuführen. Jedoch muss nach Ablauf der Gültigkeit der Prüfplakette bei der erstmaligen Verwendung des Fz im Geltungsbereich der StVZO die fällig gewordene Untersuchung unverzüglich (dh ohne schuldhafte Verzögerung) durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass nach Überschreiten der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland die nächste gegebene Möglichkeit wahrzunehmen ist, um die fällig gewordene HU (ab 1. 12. 1993 auch die Abgasuntersuchung) durchführen zu lassen. Beide Untersuchungen können vom aaSoP der nächstgelegenen TP oder vom PI einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorgenommen werden. (1998) |
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#66
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2703 Beigetreten: 29.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10819 ![]() |
Sowohl die Zulassungsstelle als auch die Prüfstelle könnten es melden, werden es aber vermutlich nicht tun. Es gibt immer wieder Gerüchte, daß manche Zulassungsstelle einen kurzen Draht zum Ordnungsamt hat, aber kann auch eine urban legend sein. Ich hab vor ein paar Jahren ein in der Garage vergessenes Quad abgemeldet und danach einen Bußgeldbescheid UND einen Punkt bekommen. War aber auch mehrere Jahre der TÜV überzogen. Gruß Acki |
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#67
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 ![]() |
"StVZO, Kirschbaum-Verlag, 2007", Nr. 18 zu §29: Hmmm, das ist wohl eine andere Interpretation als ich angenommen habe. Meines Wissens ist es unerheblich wo das Auto steht. Es ist in Deutschland zugelassen und damit gilt die deutsche StVZO. Daher erübrigt sich auch die Frage nach der Gültigkeit der StVZO im Ausland. Liege ich wirklich so daneben?. -------------------- |
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#68
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15883 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Ich hab vor ein paar Jahren ein in der Garage vergessenes Quad abgemeldet und danach einen Bußgeldbescheid UND einen Punkt bekommen. War aber auch mehrere Jahre der TÜV überzogen. Solche bürgerunfreundlichen Zulassungsstellen die sowas an die Bußgeldstelle nebenan melden gibt's. Aber auch ein "Gegenmittel", ZB1 und HU-Plakette auf dem Kennzeichen verlieren. Und komm mir jetzt keiner das wäre eine Straftat.... -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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#69
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9485 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Ich würde nie behaupten, daß das eine Straftat ist.
![]() Was war gleich noch mal eine Versicherung an Eides statt? Die wohl die meisten Zulassungsstellen dafür haben möchten. Von daher - ich weiß es. ![]() Und das zitierte ist eine alte Interpretation und eben eine Interpretation. Die außerdem das ohne schuldhaftes Zögern so interpretiert, daß die nächste Möglichkeit hinter der Grenze zu nutzen ist. ![]() Alles andere ist nach der Interpretation dann wohl schuldhaft und sanktionswürdig? Zu interpretieren wäre noch ob man wenn eine Werkstatt mit HU Möglichkeit näher liegt diese nutzen muß. Und was an einem Samstag wäre. Oder an einem Sonn- oder Feiertag. Von daher das ist alles Gnade vor Recht. ![]() Und echt, lasst doch mal das Verdecken von nur potentiellen Bußgeldern mit astreinen Straftaten. Fälschung von Mietverträgen zwecks Vortäuschen von Auslandsaufenthalten, falsche eidesstattliche Versicherung, potentieller Kennzeichenmißbrauch... Was genau ist denn hier das Problem, daß man auf solche Ideen kommt? ![]() -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2057 Beigetreten: 14.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15369 ![]() |
Was genau ist denn hier das Problem, daß man auf solche Ideen kommt? So nette Ansichten von Mitmenschen, die du hier immer niederschreibst, sind das Problem. Ich bin immer ganz froh, dass das (bisher) nur nichtrelevante Einzelmeinungen sind. -------------------- Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit Lewer duad as Slaav! Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens vertrouw op god en je mauser motto van de Boerenoorlog (1899-1902) Слава Україні! Sláva Ukrayíni! Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt (Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller) Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9485 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Wenn ich mit der Meinung, daß man (sogar nur potentielle) Bußgelder nicht mit ausgewachsenen
Straftaten wie falscher Versicherung an Eides statt, Kennzeichenmißbrauch, Urkundenfälschung... verdecken sollte allein stehe, dann ist das eben so. ![]() Aber erklär doch mal deine Intention und Mehrheitsmeinung sowas gutzuheißen. ![]() -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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Ich meine deinen Kreuzzug zur unnachgiebigen Verfolgung von "HU-Sündern" und Zwangsmeldung einer Überziehung auch von NGO an die Zulassungsbehörden.
-------------------- Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit Lewer duad as Slaav! Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens vertrouw op god en je mauser motto van de Boerenoorlog (1899-1902) Слава Україні! Sláva Ukrayíni! Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt (Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller) Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden. |
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Ach das.
Ja, das stimmt. ![]() War hier aber noch gar nicht richtig Thema meine schöne neue Welt. ![]() (die mein voller Ernst ist) Und es gibt Ansätze im Zuge der elektronischen Wiederzulassung sowas zu melden. Momentan nur per Prüfcode, aber ein Anfang. ![]() -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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Ich würde nie behaupten, daß das eine Straftat ist. ![]() Was war gleich noch mal eine Versicherung an Eides statt? Die wohl die meisten Zulassungsstellen dafür haben möchten. Und, was genau muß man da versichern? Die genaue Art und Weise wie das verlorenging? Doch wohl eher nur daß man nicht mehr in Besitz der Dinge ist, wahrscheinlich wird auch noch zwischen Verlust und Diebstahl unterschieden, aber daß man es als gestohlen melden sollte schrieb ich ja nicht. Und echt, lasst doch mal das Verdecken von nur potentiellen Bußgeldern mit astreinen Straftaten. Fälschung von Mietverträgen zwecks Vortäuschen von Auslandsaufenthalten, falsche eidesstattliche Versicherung, potentieller Kennzeichenmißbrauch... Was genau ist denn hier das Problem, daß man auf solche Ideen kommt? ![]() Abgesehen davon daß ich deine Interpretationen was da für Straftaten vorliegen sollen z. T. ablehne: Ein Bußgeld mit Punkt was einen später evtl. oder vielleicht sogar sofort bei genügend "Vorbesitz" die FE kosten kann bei >8 Monaten Überzug ist das Problem. Für eine Verwarnung bei <=8 Monaten lohnt sich sowas natürlich nicht. Ich verstehe ebenfalls nicht wie man für sowas "auf Kreuzzug" gehen kann. Wenn ich dazu Lust hätte käme mir difinitiv nicht so ein Kleingeschiß in den Sinn, da müßten schon ganz andere Kaliber wie z. B. soziale Ungleichheit für herhalten. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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Das kommt auf die Zulassungsstelle an.
Wie würdest du das denn frei formulieren? Du könntest auch bei einem Notar diese aufsetzen lassen (z. B. Zulassungstelle Nürnberg), der kann dich dann ja beraten. ![]() -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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Ganz einfach: "Ich kann die ZB1 nicht mehr finden."
Die Plakette hat sich wohl irgendwann gelöst, passiert mit den Siegeln auch öfters. Oder man meldet bei einer fremden Zulassungsstelle ab wo man weiß daß die sowas nicht weitermelden. Abmelden geht ja überall. Ich könnte da z. B. die "meinige" anbieten. ![]() -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
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Beitrag
#77
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 471 Beigetreten: 02.05.2017 Mitglieds-Nr.: 81460 ![]() |
Was passiert wenn man zum HU-Termin fahren will und das Motorrad hat einen Motorschaden.
Die HU steht an und das Motorrad steht defekt in der Garage. Die Ersatzteilbeschaffung ist schwierig und dauert längere Zeit. Besonders bei älteren Fahrzeugen kann die Reparatur länger dauern. Was macht man jetzt? Man hofft das man zügig das Moped wieder flott bekommt, aber die Zeit läuft davon. Würde die Zulassungstelle in diesem Falle eine Fristverlängerung gewähren? Das Fahrzeug ist definitiv nicht fahrbereit (Motorschaden) und steht in der Garage. Muss man in einem solchen Falle das KFZ zwingend abmelden und später wieder anmelden, was nur unnütze Gebühren kostet? Alternativ könnte man das kaputte Moped mit dem Hänger ins EU-Ausland schaffen. Dann hat man viel Zeit und kann in Ruhe entscheiden ob man repariert oder das Fahrzeug im Ausland verschrottet. Dann gäbe es diese Probleme nicht. Bei einer Verschrottung im Ausland könnte selbst die bösartigste D-Zulassungstelle keine Bußgeldbescheid erlassen, wegen Überziehung des HU-Termins. |
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#78
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 ![]() |
Was macht man jetzt? Abmelden Alternativ könnte man das kaputte Moped mit dem Hänger ins EU-Ausland schaffen. Die Klärung dieser Frage ich offen geblieben. Meiner Meinung nach ist der Standort des Fahrzeugs nicht relevant. Alle angemeldeten Fahrzeuge müssen zwingend eine gültige HU haben. Dazu hatte ich nachgefragt und keine wirklich erschöpfende Auskunft bekommen. -------------------- |
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#79
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7588 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Was passiert wenn man zum HU-Termin fahren will und das Motorrad hat einen Motorschaden. Die HU steht an und das Motorrad steht defekt in der Garage. Die Ersatzteilbeschaffung ist schwierig und dauert längere Zeit. Grundsätzlich würde ich annehmen, dass man in so einem Fall schuldlos die eigentlich vorgeschrieben HU versäumt. Das ist dann keine Ordnungswidrigkeit. Zitat Muss man in einem solchen Falle das KFZ zwingend abmelden Irgendwann bestimmt, die spannende Frage ist natürlich, wann. Zitat Bei einer Verschrottung im Ausland könnte selbst die bösartigste D-Zulassungstelle keine Bußgeldbescheid erlassen, wegen Überziehung des HU-Termins. aber wie lange will man für das im Ausland verschrottete Fahrzeug dann in Deutschland noch Steuern und Versicherung bezahlen? ![]() |
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#80
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9485 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Das ist grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit.
Alles weitere kann man der Bußgeldstelle oder einem Richter erzählen. Das mit dem kaputten Fahrzeug ist interessant in der Hinsicht, daß Richter, die Gnade vor Recht ergehen lassen meist dann doch auf die "Nutzungsmöglichkeit" abzielen. Jetzt mal logisch - je weiter repariert das Fahrzeug ist, desto eher ist da eine Nutzungsmöglichkeit da. Und wenn es fertig repariert ist will man damit zur HU fahren oder es im öffentlichen Raum zumindest "zeigen"? Jetzt mal logisch... ![]() btw Ausland: Was für "Taten" begeht man eigentlich im Ausland wenn man nicht ummeldet? ![]() Weltreisende mal ausgenommen - nicht von der HU Pflicht, sondern von den Taten im Ausland. Da es nicht "das Ausland" gibt, können wir bei der Betrachtung deutsche Gesetze auf so einen Fall anwenden. Und dann sind wir wieder bei welchen Taten? ![]() OT: Da es angesprochen wurde: In einer ganz schönen neuen Welt würde die Bußgeldstelle das Ausland darüber informieren. ![]() Gehen wir es doch mal durch: Wenn abgelaufene HU gemeldet würden, dann wären erstmal natürlich einige Bußgelder und Punkte fällig. Aber wenn ALLE HU gemeldet würden, in spätestens 3 Jahren wüßte man per Umkehrschluß welche Fahrzeuge nicht zur HU gekommen sind. Von daher könnte man den Halter im folgenden Monat auffordern eine HU zu machen. Mit einer üblichen (kein Witz) Frist von 8 Tagen. Bis zur Einleitung von Zwangsmaßnahmen. Aus Nettigkeit könnte man fürderhin 1 Monat vor Fälligkeit ein Erinnerungsschreiben rausschicken. Fälligkeit der HU ist ja bekannt. Aber so weit sind wir noch nicht. ![]() Außerdem generiert das keine Bußgelder und keine Punkte mehr - wobei für den Bürger ist das ein echter Vorteil. Eine HU kann gar nicht mehr so weit überzogen werden - vorher kommt die Erinnerung. (Und die Zwangsentstempelung) Mal grundsätzlich heute: Grundsätzlich gibt es keinerlei Datenschutzprobleme bei HU Verstößen und deren Meldung. Es handelt sich um einen Halterverstoß. Und es ist keine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nötig. Nichtmal durch Parken. ![]() Will der eingetragene Halter nicht der faktische Halter sein, so hat der eingetragene Halter den faktischen Halter zu nennen. Und selbstverständlich Beweise zu bringen. Es empfiehlt sich für schriftliche Nachweise von Geldflüssen zu sorgen. Urteil erwünscht? -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 471 Beigetreten: 02.05.2017 Mitglieds-Nr.: 81460 ![]() |
Das Abmelden eines Motorrades hat auch Nachteile.
Insbesondere bei 125ccm Maschinen kostet die Haftpflicht nur 20-25 EUR pro Jahr und der Schadenfreiheitsrabatt läuft weiter. Bei 125gern fällt auch keine KFZ-Steuer an. Meistens werden solche Kraftfahrzeuge als zweit oder dritt Fahrzeug gehalten, ist eben ein Hobby und man schraubt selbst. Wenn das Fahrzeug defekt ist, dann hat man für die Reparatur viel Zeit, man ist auch mit dem Auto mobil. Vielfach sind Motorräder auch noch ältere Fahrzeuge, sodaß die Ersatzteilbeschaffung aufwendiger und zeitintensiver ist. Teile beim Autoverwerter um die Ecke sind nicht so einfach beschaffbar. Aus diesen praktischen Gründen steht ein defektes Moped dann viele Monate in der Garage und wartet auf die Instandsetzung. Die Schrauberei am Moped ist im Winter, in der unbeheizten Garage, auch nicht so einfach. Mit kalten Fingern schraubt es sich schlecht. Bei Oldtimer oder Liebhaberfahrzeugen kann sowas noch länger dauern. Wenn dann die HU fällig ist, hat man ernsthafte Probleme. Die Ab- und Anmeldung kostet mehr als die Haftpflichtprämie. Wenn man das Motorrad dann doch abmelden muss, weil die HU schon lange überzogen ist, hat man ein Problem. Wenn man das Moped auf den Hänger stellt und im Ausland verschrottet oder verkauft, dann ist die überzogene HU kein Problem. Selbst die bösartigste Zulassungstelle kann keinen Bußgeldbescheid erlassen. Mit einer Quittung oder Kaufvertrag aus dem Ausland hat man einen Nachweis. Wie lange das Fahrzeug im Ausland war, kann keiner exakt nachweisen. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 ![]() |
Wie lange das Fahrzeug im Ausland war, kann keiner exakt nachweisen. Das interessiert auch niemanden. Ein zugelassenes Fahrzeug muss TÜV haben, egal wo es gerade steht. -------------------- |
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#83
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, randy1,
Das Abmelden eines Motorrades hat auch Nachteile. Insbesondere bei 125ccm Maschinen kostet die Haftpflicht nur 20-25 EUR pro Jahr und der Schadenfreiheitsrabatt läuft weiter. korrekt. Insbesondere, wenn man irgendwann ein weiteres Auto auf sich zulassen will, kann es sich bezahlt machen, denn man kann die Prozente auf den PKW übertragen und sehr viel Geld sparen. Will man dann doch irgendwann wieder mit dem Motorrad fahren, ist es ratsam, dieses auf einem Hänger oder noch besser in einem geschlossenen Transporter zur HU zu bringen. Will man es abmelden, kann es sich auszahlen, wenn man dem Sachbearbeiter ganz genau erklärt, warum das Krad weiter zugelassen war, aber keine HU durchgeführt wurde, wenn er danach fragt. Mit etwas Glück und Überzeugungskraft kommt man dann um die Anzeige herum und wenn nicht: Das Bußgeld hat man ja schon durch die geringere Versicherungsprämie für den PKW (soweit man diese in Anspruch genommen hat) längst wieder drin und mit dem Punkt sollte man auch leben können. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#84
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9485 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
The law interessiert es nicht wirklich was für persönliche Probleme
man mit der Einhaltung von so etwas simplen wie Zugelassen = HU hat. Auch sagt schon das Grundgesetz "Eigentum verpflichtet". ![]() btw: Keiner will hören wie man erzählt, daß man vorsätzlich etwas getan hat. Auch wenn es nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wurde - das ist allenfalls für Gnade vor Recht Richter interessant, aber auch die hören lieber was anderes als Vorsatz. Nehme ich mal an. In einer idealen Welt würde es sowieso nicht soweit kommen. ![]() Der Bürger würde schon 1-2 Monate nach Ablauf kein Problem mehr mit der HU haben. Und kein Bußgeld und keine Punkte. Wirklich vorteilhaft und angenehm. Wäre das nicht schön. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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Das ist grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit. Alles weitere kann man der Bußgeldstelle oder einem Richter erzählen. Das mit dem kaputten Fahrzeug ist interessant in der Hinsicht, daß Richter, die Gnade vor Recht ergehen lassen meist dann doch auf die "Nutzungsmöglichkeit" abzielen. Wo siehst du beim nicht fahrbereit Fahrzeug Vorsatz oder Fahrlässigkeit bezüglich der nicht-Vorführung? ![]() |
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#86
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Wie lange das Fahrzeug im Ausland war, kann keiner exakt nachweisen. Das interessiert auch niemanden. Ein zugelassenes Fahrzeug muss TÜV haben, egal wo es gerade steht. ![]() ... Im Übrigen habe ich nur eine Sekundärquelle "StVZO, Kirschbaum-Verlag, 2007", Nr. 18 zu §29: Untersuchung nach § 29 eines für längere Zeit im Ausland befindlichen Fz. Ausgehend davon, dass das Fz noch ordnungsgemäß zugelassen ist, die (deutsche) KfzSteuer bezahlt wird u Haftpflichtversicherungsschutz besteht, gilt für die Untersuchung nach § 29 Folgendes: Es handelt sich um eine nationale Bestimmung mit Geltung im Geltungsbereich der StVZO. Es wird nicht gefordert, dass das Fz nur deshalb in die Bundesrepublik Deutschland verbracht wird, um die turnusmäßige Untersuchung nach § 29 durchzuführen. Jedoch muss nach Ablauf der Gültigkeit der Prüfplakette bei der erstmaligen Verwendung des Fz im Geltungsbereich der StVZO die fällig gewordene Untersuchung unverzüglich (dh ohne schuldhafte Verzögerung) durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass nach Überschreiten der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland die nächste gegebene Möglichkeit wahrzunehmen ist, um die fällig gewordene HU (ab 1. 12. 1993 auch die Abgasuntersuchung) durchführen zu lassen. Beide Untersuchungen können vom aaSoP der nächstgelegenen TP oder vom PI einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorgenommen werden. (1998) -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#87
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 11.11.2007 Wohnort: Velbert Mitglieds-Nr.: 38227 ![]() |
Wenn ich mich richtig erinnere noch einmal das kleine 1x1:
Das Begehen einer Straftat kann nur geahndet werden, wenn die Tat tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft begangen wurde ....Die Tat ist mit Geld- oder Freiheitsstrafe bedroht im Unterschied dazu reicht für das Begehen einer Ordnungswidrigkeit die Rechtswidrigkeit und die Tatbestandsmäßigkeit. Die Ordnungswidrigkeit ist bußgeldbewehrt. Es bedarf also auch keiner Schuldform- weder einer Form des Vorsatzes noch der Fahrlässigkeit- es sei denn, dass es in der Bestimmung genannt wird. Problembezogen: Die HU wird bei einem im Ausland stehenden Fahrzeug nicht durchgeführt- Dazu noch einmal meine Rechtsauffassung in der gebotenen Deutlichkeit: Die Bestimmungen der deutschen StVZO (also auch §29 StVZO) und der StVO gelten auf dem Gebiet der BRD Deutschland- nicht darüber hinaus. Das ist der Unterschied zum Standort Garage/Abstellplatz in der BRD. Eine Ausnahme gibt es immer dann, wenn 2 oder mehr Staaten in entsprechenden Verträgen die Verfolgung auf ihrem Gebiet zulassen- ein Problem z.B. dann, wenn etliche Staaten so etwas wie Ordnungswidrigkeiten nicht kennen. Wenn schon vor Jahren richterlich entschieden wurde, dass auch bei zugelassenen Fahrzeugen die nicht benutzt werden, eine HU durchgeführt werden muss, ist dass noch lange nicht richtig. Es ist einfach gewollt und so normiert. Trotzdem sträuben sich mir die Nackenhaare. Wenn ein Pkw mit abgefahrenen Reifen auf nicht öffentlichem Grund steht, kann diese OWi. auch nicht nach §36 StVZO i.V.m. § 69a StVZO und §24 StVG geahndet werden. Als braver Bürger mit mehreren Fahrzeugen halte ich mich natürlich an die Vorgaben. Sie sind allerdings gelegentlich nicht durchdacht. Man denke an das Kaspertheater mit den Winterreifen..... fredis-garage |
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#88
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Das ist grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit. Alles weitere kann man der Bußgeldstelle oder einem Richter erzählen. Das mit dem kaputten Fahrzeug ist interessant in der Hinsicht, daß Richter, die Gnade vor Recht ergehen lassen meist dann doch auf die "Nutzungsmöglichkeit" abzielen. Wo siehst du beim nicht fahrbereit Fahrzeug Vorsatz oder Fahrlässigkeit bezüglich der nicht-Vorführung? ![]() Man weiß, dass man nicht vorführen kann und wird. Die logische Konsequenz ist das Abmelden, bis die Karre repariert ist. Das dafür etwas Kosten und Aufwand fällig sind, ist das Problem des Halters und nicht das Problem der Behörde. Wer also in dem Wissen, dass er sein Krad, das sich im Geltungsbereich der StVO befindet, nicht vorführen wird-warum auch immer- dieses nicht abmeldet, wenn die HU abgelaufen ist, handelt vorsätzlich. Gegen die Pflicht, entweder vorzuführen oder abzumelden. Offfenbar hat der Normgeber hier kein Schlupfloch für solche Fälle vorgesehen. Ist dann zwar schade, aber damit muss man leben. Wie mit so Vielem. -------------------- |
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#89
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7588 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Wenn ich mich richtig erinnere ![]() Zitat im Unterschied dazu reicht für das Begehen einer Ordnungswidrigkeit die Rechtswidrigkeit und die Tatbestandsmäßigkeit. Die Ordnungswidrigkeit ist bußgeldbewehrt. Es bedarf also auch keiner Schuldform- weder einer Form des Vorsatzes noch der Fahrlässigkeit- es sei denn, dass es in der Bestimmung genannt wird. Genau das ist ja der Fall, siehe §69a StVZO: (2) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Entsprechend in den Absätzen 1 und 3 bis 5 sowie in §49 StVO, §48 FZV, §75 FeV, §61 PBefG, §45 BOKraft, §47 GGVSEB, §56 FahrlG, §18 FahrlGDV (und mehr Rechtsvorschriften fallen mir jetzt nicht mehr ein, gegen die man eine OWi im Straßenverkehr begehen kann...) Insofern lehne ich mich wohl nicht all zu weit aus dem Fenster, wenn ich einfach mal behaupte: (auch) im Straßenverkehr kann man Ordnungswidrigkeiten nur schuldhaft begehen. Man weiß, dass man nicht vorführen kann und wird. Die logische Konsequenz ist das Abmelden, bis die Karre repariert ist. Grundsätzlich Ack. Aber das Unterlassen der Abmeldung wird man dem reparaturwilligen Halter wohl nicht unmittelbar vorwerfen können, sondern erst nach Ablauf einer gewissen Frist (über deren Länge ich aber keine konkrete Vorstellung habe). |
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#90
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Abmelden muss man wohl unverzüglich nach Ablauf der Frist zur HU. Unverzüglich heißt, ohne schuldhafte Verzögerung. Das meint aber nicht eine kaputte Karre, sondern einen lädierten Halter, der erst genesen muss oder ähnliches.
Dann gibt es eine Frist, imho 2 Monate, in der zwar beanstandet werden kann, aber noch nicht sanktioniert. Und danach kostet es Geld und irgendwann auch Punkte. Die Fristen stehen also fest, in denen die Eskalation stattfindet. Und natürlich gibt es noch das Opportunitätsprinzip und gute Ausreden und Dackelaugen. Die sind aber ohne Garantie. -------------------- |
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#91
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9485 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Bezüglich Vorsatz hatte Nachteule die Idee dem Sachbearbeiter zu sagen, daß es Vorsatz war.
Denn das Fahrzeug wurde wegen der Versicherungsvorteile so lange zugelassen ohne eine HU zu sehen. Nun könnte man denken, ja wenn er es nicht weiß? Selber schuld. Nun gut, es ist mindestens fahrlässig. Und Eigentum verpflichtet. ![]() Wie schon sehr oft im VP erwähnt stimmt dies nicht, denn wenn es im Ausland ist gilt folgendes was wir hier auch schon hatten ![]() ... Im Übrigen habe ich nur eine Sekundärquelle "StVZO, Kirschbaum-Verlag, 2007", Nr. 18 zu §29: Untersuchung nach § 29 eines für längere Zeit im Ausland befindlichen Fz. Ausgehend davon, dass das Fz noch ordnungsgemäß zugelassen ist, die (deutsche) KfzSteuer bezahlt wird u Haftpflichtversicherungsschutz besteht, gilt für die Untersuchung nach § 29 Folgendes: Es handelt sich um eine nationale Bestimmung mit Geltung im Geltungsbereich der StVZO. Es wird nicht gefordert, dass das Fz nur deshalb in die Bundesrepublik Deutschland verbracht wird, um die turnusmäßige Untersuchung nach § 29 durchzuführen. Jedoch muss nach Ablauf der Gültigkeit der Prüfplakette bei der erstmaligen Verwendung des Fz im Geltungsbereich der StVZO die fällig gewordene Untersuchung unverzüglich (dh ohne schuldhafte Verzögerung) durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass nach Überschreiten der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland die nächste gegebene Möglichkeit wahrzunehmen ist, um die fällig gewordene HU (ab 1. 12. 1993 auch die Abgasuntersuchung) durchführen zu lassen. Beide Untersuchungen können vom aaSoP der nächstgelegenen TP oder vom PI einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorgenommen werden. (1998) Das ist eine Meinung/Auslegung. Aber egal. Was steht da? ![]() Ah Schuldhaftes Zögern ist alles was nicht die nächstgegebene Möglichkeit direkt hinter der Grenze zur HU ist. Das ist deine Quelle, also ist das deine Meinung. Richtig? ![]() Nach Hause fahren ist also nicht. Richtig? 1 Meter hinter der, der Grenze nächstgelegen TP oder nächstem PI ist bußgeldwürdig. Richtig? Beantworte mir dann folgende einfache Fragen: Wenn eine Werkstatt mit HU Prüfplatz näher ist - muß ich diese nehmen? Wenn die nächste HU Stelle nicht auf dem Heimweg liegt (z. B. 25 km von der Grenze) sondern die nächste z. B. 20 km in eine andere Richtung muß ich diese nehmen? Was ist an einem Samstag? Was ist an einem Sonn/Feiertag? Du siehst - das ist eine Meinung/Auslegung. Nicht weniger - aber auch nicht mehr. Und selbst wenn man ihr folgt ist darin definiert was schuldhaftes Zögern = bußgeldwürdig ist. ![]() -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15883 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Gibt es denn irgend einen wirklich plausiblen Grund dafür warum der Normgeber kein Schlupfloch für solche Fälle vorgesehen und gleichzeitig die An- und Abmeldeprozedur (ggfs. unter Verlust von Besitzständen) und das Erlangen einer HU mit einem abgemeldeten Fahrzeug so aufwendig und kompliziert gemacht hat (mit zusätzlichen Verschärfungen in jüngerer Zeit)? Das paßt für mich alles in keiner Weise sinnvoll zusammen, und mit dem Fatalismus eines immer braven und gehorsamen Untertans von vor über hundert Jahren wie @Explosiv das tut kann ich sowas nicht begegnen.
-------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
... Falsch Das ist deine Quelle, also ist das deine Meinung. Richtig? ![]() ![]() Das ist nicht meine Quelle. Da wir hier diese Diskussion im selben zitierten Ergebnis hier im VP über die Jahre unzählige male hatten kann ich locker mal das VP als Quelle nennen und dies wäre dann automatisch die Meinung des VP. Außerdem ist der Kirschbaum-Verlag der Fachverlag dafür, ergo ist diese Quelle dann die Meinung des Verlags und als Fachverlag in Sachen Straßenverkehrsgesetze usw ... ist es dann die Meinung des Auftraggebers > im weiteren Sinne der BRD ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Besitzstände?
Meinst du die Versicherungseinstufung? Du kannst dir natürlich das nächste Versicherungsobjekt kaufen und mit dieser Einstufung zulassen. Es hindert dich keiner daran. Oder bei dem jetzigen alle 2 Jahre HU machen. Standschäden sind eben zu prüfen. Es hindert dich keiner daran. Eigentum verpflichtet. ![]() Die Verschärfung bei den KZK war grundsätzlich notwendig. Allerdings sogar schärfer als ich gewollt hatte. (kein Witz) @janr: Also ist es quasi gottgegeben, daß man an der Grenze die nächste HU Stelle zu bestimmen hat. Und geht man nicht zu dieser, dann ist es bußgeldwürdig. ![]() Interessante Meinung deinerseits. ![]() Aber ich bin bereit mich auf den exakten Wortlaut einzulassen. Sofern du eben zustimmst, daß 1 Meter weiter das Bußgeld winkt. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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Besitzstände? Meinst du die Versicherungseinstufung? Eigentlich nicht sondern den Vertrag an sich. Wenn der günstige Konditionen hat die der Versicherung nicht mehr so recht schmecken wird die die einem in den meisten Fällen zwar großzügig lassen solange der Vertrag mit dem gleichen Fahrzeug läuft aber bei Wiederanmeldung nicht wiedergeben, ätschibätschi, leider verloren! -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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... Es wäre gottgegeben, wenn die BRD behaupten würde, daß die StVZO außerhalb des Staatsgebietes gelten würde. @janr: Also ist es quasi gottgegeben, daß man an der Grenze die nächste HU Stelle zu bestimmen hat. Und geht man nicht zu dieser, dann ist es bußgeldwürdig. ![]() Interessante Meinung deinerseits. ![]() ![]() Daß man dann ohne besondere Verzögerung die HU durchzufürhen hat sollte jedem klar sein bevor er wieder in Deutschland ist und dann kann man sich auch darum kümmern wo hin man fährt, fährt man über die Grenze. Ganz einfach wäre das Zurückkommen am Sonntag und die Vorführung am Montag bei seinem Haus und Hof Sachverständigen ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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In dem Fall bleibt immer noch die HU zu machen.
Standschäden vermeiden. Sollte machbar sein. Natürlich mehr Aufwand als 10 Jahre im Keller stehen lassen. Aber... @janr: Bin ich nicht ganz einverstanden. Vielleicht könnte man Samstags noch den nächsten großen und offenen TP ansteuern. Darauf würde ich mich einlassen. Außerhalb der Öffnungszeiten erwarte ich, daß gewartet wird. Am grenznächsten. Aber das sind Kleinigkeiten. Grundsätzlich sind wir uns ja einig. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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#98
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
@haschee:
Wenn du nur Sonntags ins Land zurückkommen kannst beibt dir nix andres übrig und weil "der TÜV" zu hat ist es nicht deine Schuld. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#99
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 ![]() |
Wie schon sehr oft im VP erwähnt stimmt dies nicht, denn wenn es im Ausland ist gilt folgendes was wir hier auch schon hatten ![]() Weiss ich, hab ich auch schon mehrfach gelesen. Das ist aber jemand der das schreibt. Es steht aber nicht dabei wo das in den Gesetzen steht. Daher hege ich Zweifel an der Allgemeingültigkeit dieses Kommentars. -------------------- |
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Du hegst also Zweifel an der Gültigkeit der Kommentare zur StVZO?
Aber daß die StVZO nur im Inland gilt sollte klar sein. Daß man zur unverschuldet frühest möglichen Termin nach Fristablauf zur HU muß steht ja auch in der StVZO Und wenn man sich wieder auf Bundesgebiet befindet kann das nur der nächstmögliche Zeitpunkt sein an dem die nächstmögliche Prüfstelle dies auch machen kann. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2025 - 16:48 |