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#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 09.02.2018 Mitglieds-Nr.: 83133 ![]() |
ich wurde nun nach 80 tägiger Abstinenz getestet. In der Urinprobe sind immernoch 58,7ng/ml Benzoylecgonin nachgewiesen worden, ein Abbauprodukt von Kokain. Hat jemand eine Erklärung dafür, dass der Wert so hoch ist? Die Literatur zum Thema sagt, dass es höchstens 60 Tage im Urin nachweisbar ist und länger in den Haarproben. Vielen Dank im Voraus! Gundis |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14065 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
![]() "Die Literatur" mag ich als Aussage. Es darf ja jeder schreiben, was er mag... Natürlich schreiben "die meisten", dass Benzoylecgonin 48 Stunden im Urin nachweisbar ist. Aber das ist in meinen Augen nicht mal eine Richtschnur. Es hängt von so vielen Faktoren ab: Konsumdauer, Konsummenge, Körperstatur, Diäten, Trinkmengen, körperliche Beanspruchung. Wenn Du also Hardcore-Konsument warst, dann finde ich auf Anhieb auch Berichte von Leuten, die nach 60 Tagen ähnliche Werte wie Du erreichen. Daher: Verrate doch mal ein bisschen von Deinen individuellen Faktoren. Nebenbei: Der cut off liegt bei 75ng/ml, die Nachweisgrenze bei 30ng/ml. |
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13799 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
In der Urinprobe sind immernoch 58,7ng/ml Benzoylecgonin nachgewiesen worden, [...] Die Literatur zum Thema sagt, dass es höchstens 60 Tage im Urin nachweisbar ist 60 Tage für Benzoylecgonin im Urin? Das ist mir neu. Hat dazu mal jemand einen Link? ![]() -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14065 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Unter anderem wird es in Österreich behauptet
Wobei dort, wie auch bei abschreibenden Seiten, das Wort "detektierbar" verwendet wird, daher gehe ich von dann gemessenen Werten unter 30ng/ml aus. |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5292 Beigetreten: 26.03.2012 Wohnort: da wo ich bin Mitglieds-Nr.: 63817 ![]() |
Hallo ulm
ich erlaube mir eine kleine Korrektur... Nebenbei: Der cut off liegt bei 75ng/ml, die ..und habe eine Frage: Woher hast Du diesen cut off Wert von 75 ng/ml? Soweit ich es verstanden habe gilt bei Drogen, dass der Cut-off Wert dem Wert der Mindestanforderungen an die Bestimmungsgrenzen für die Analyse gleichzusetzen ist. Das heißt u.a auch, wenn ein Labor die Fähigkeiten hat, feiner analysieren zu können, dann gilt die Probe auch dann als positiv, wenn der ermittelnde Wert unter dem der Mindestanforderung liegt. Dies gilt für alle Drogen. Bei Alkohol ist die Sachlage anders. Da gilt der Cut off Wert (Welcher höher liegt als die Fähigkeit der Analysenverfahrens) auch dann, ganz egal, wie fein das Labor analysieren kann, da Alkohol auch durch Lebensmittel (zb Saft, Obst, Sauerkraut) aufgenommen wird, bzw durch alkoholische Substanzen (relevant für Berufsgruppen) inhaliert wird, im weiteren auch, da körpereigene Alkohole entstehen. Liebe Grüße Lotte ![]() -------------------- Jedes Ding hat drei Seiten: Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen. (aus China)
https://www.youtube.com/watch?v=oZyyaRyoTyk |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14065 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13799 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Hallo Allerseits,
richtig: Die 75 ng sind die Empfehlung der Grenzwertkommission bei Benzoylecgonin im Blut für die Einschlägigkeit des §24a. Davon zu unterscheiden ist die Mindestbestimmungsgrenze für Urin, damit ein Analyseverfahren im Sinne der Fahreignungsdiagnostik als valide anzusehen ist, und die liegt beim Benzoylecgonin derzeit bei 30 ng. Das bedeutet: Wird bei einem Probanden im Urin mehr als 30 ng/ml Abbauprodukt ermittelt, ist die FE Geschichte. Wenn der Cut-Off des Labors tiefer liegt, kann dies auch bei geringeren Werten der Fall sein: Jeglicher Konsum von Kokain ist nicht mit der FE vereinbar. Dies ist aber ein anderes Ding als der §24a. Dass das Benzoylecgonin allerdings bis zu 60 Tagen (sic! das sind 1440 Stunden) nachweisbar wäre, ist mir neu, und dies halte ich auch für einen Schreibfehler. Entweder sind hier 60 Stunden oder 6 Tage gemeint (wahrscheinlich Letzteres). Sofern es weitere Links zur Nachweisdauer gibt, bin ich aber neugierig und lasse mich gerne eines Besseren belehren. Dass Kokain-Konsum in Körperflüssigkeiten mit Routineverfahren so lange nachweisbar wäre, ist mir absolut neu. Bei Haaren sieht die Lage natürlich völlig anders aus. Ebenso bei Verwendung spezieller Verfahren: Ich erinnere mich an den Kokainkonsum-Nachweis über das Rückenmark - im Rahmen einer Obduktion - bei der die Nachweisgrenze sensationell niedrig lag. Fazit für mich: Wenn beim TE nach 80 Tagen im Urin ein solcher Wert nachgewiesen wird, stimmt da irgendwas nicht. ![]() -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5292 Beigetreten: 26.03.2012 Wohnort: da wo ich bin Mitglieds-Nr.: 63817 ![]() |
Danke Hornblower
richtig: Die 75 ng sind die Empfehlung der Grenzwertkommission bei Benzoylecgonin im Blut für die Einschlägigkeit des §24a. Damit hat sich meine Verwirrung durch @ulms Aussage..... Nebenbei: Der cut off liegt bei 75ng/ml, die Nachweisgrenze bei 30ng/ml. .....entwirrt. @ulm hat zwei verschiedene Dinge, im doppelten Sinne, in einen Topf geworfen. Damit es jedermann klar wird, da ich vermute, dass auch andere etwas verwirrt sein könnten, fasse ich es zusammen: Die 75 ng/ml sind relevant für das Recht, da ab diesem Wert eine berauschte Fahrt vorliegt und dementsprechend eine rechtliche Strafe (Bußgeld etc) erfolgt. Dieser Wert ist für eine Blutanalyse geltend und nicht für Urin! Der FSST ist der Grenzwert von 75 ng/ml herzlich egal, da, sobald ein Nachweis erbracht ist, dass ein Fahrer berauschende Substanzen im Blut hat, sie an der FE Zweifel hegen sollte. Die 30 ng /ml sind die Mindestanforderungen an die Bestimmungsgrenzen für die Analyse im Urin und hat mit AN zu tun. Liebe Grüße Lotte ![]() -------------------- Jedes Ding hat drei Seiten: Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen. (aus China)
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 09.02.2018 Mitglieds-Nr.: 83133 ![]() |
Danke, dass ihr euch die Zeit genommen habt zu antworten, hier noch ein paar Eckdaten:
Der relevante cutoff lag bei 30 Ng/ml damit hat die Urinprobe zum MPU Abbruch geführt. Der Konsum war häufig und regelmäßig über 3 Jahre, aber kein Base, - also können die Werte stimmen ? Gundis |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13799 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Wenn der nachgewiesene Analyt mehr als 30 ng betrug, dann ist der Abbruch des AN korrekt.
Ich glaube aber nach wie vor nicht, dass ein solcher Wert nach 80 Tagen (!) noch erreicht wird. Also: Entweder Messfehler, oder der Proband war nicht abstinent. Gab es vorher schon einmal eine Probe? Warum überhaupt werden AN gefordert? -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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#11
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 09.02.2018 Mitglieds-Nr.: 83133 ![]() |
![]() Der AN wurde zwecks Cannabis Verstoß vor 5 Jahren und nun geplanter MPU gebracht. Zusätzlich habe ich noch einen Haartest zur gleichen Zeit gemacht, der folgende Werte lieferte: 4cm, 0,84 Ng/ml BZE und 9,77 Ng/ml cocain wobei letzteres dem Hinweis unterlag, dass es außerhalb des Kalibrierungsbereiches läge. Ich habe zwischendurch noch regelmäßig Alkohol getrunken und war ab und zu auch mal besoffen, aber nie so besoffen ich etwas konsumiert habe und es schnließend vergessen...... Nach wie vor steht die Frage im Raum, ist ein solche hoher Urinwert möglich und falls ja, welche Ursachen könnte das haben? LG Gundis ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13799 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Meines Erachtens kann dies nur durch Konsum ein paar Tage vor der Kontrolle erklärt werden.
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1465 Beigetreten: 04.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72106 ![]() |
r Cut-Off des Labors tiefer liegt, kann dies auch bei geringeren Werten der Fall sein: Jeglicher Konsum von Kokain ist nicht mit der FE vereinbar. Dies ist aber ein anderes Ding als der §24a. Dass das Benzoylecgonin allerdings bis zu 60 Tagen (sic! das sind 1440 Stunden) nachweisbar wäre, ist mir neu, und dies halte ich auch für einen Schreibfehler. Entweder sind hier 60 Stunden oder 6 Tage gemeint (wahrscheinlich Letzteres). Stimme Hornblower hier zu - würd sogar eher 60 Std sagen. |
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Beitrag
#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5292 Beigetreten: 26.03.2012 Wohnort: da wo ich bin Mitglieds-Nr.: 63817 ![]() |
Nach wie vor steht die Frage im Raum, ist ein solche hoher Urinwert möglich und falls ja, welche Ursachen könnte das haben? aktiver Konsum Zitat Ich habe zwischendurch noch regelmäßig Alkohol getrunken und war ab und zu auch mal besoffen, aber nie so besoffen ich etwas konsumiert habe und es schnließend vergessen...... evtl war Dein Rausch trügerisch? Warum genießt Du in einem hohen Maße Alkohol, (=besoffen zu sein) während Du Dich auf eine MPU wegen Drogen vorbereitetest? Oder bereitest Du Dich gar nicht darauf vor, da Du zu dem Klientel gehörst, welches denkt, mit AN wäre alles erledigt / sprich wunderbar? Liebe Grüße Lotte ![]() -------------------- Jedes Ding hat drei Seiten: Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen. (aus China)
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28.04.2025 - 22:18 |