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> Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad - Ersttäter
afrodieter
Beitrag 31.05.2018, 17:21
Beitrag #1


Neuling
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Hallo miteinander,

in der Nacht auf den 01.Mai geriet ich mit zwei Freunden auf dem Fahrrad in eine Verkehrskontrolle. Die Beamten haben uns von Weitem schon gesehen und angehalten, da wir Schlangenlinien gefahren sind. Der Atemalkoholtest ergab bei mir 2,0 Promille, ich musste also zum Bluttest mitgenommen werden. Bei meinem Freund kamen 0,5 Promille raus, obwohl wir den ganzen Abend über genau gleich viel getrunken haben. Er ist zwar größer und schwerer als ich, aber kann das wirklich einen Unterschied von 1,5 Promille ausmachen? Oder war das Gerät nur sehr ungenau?

In einer Notaufnahme wurde mir Blut abgenommen und einige Koordinationstests durchgeführt. Erst im Nachhinein habe ich erfahren, dass ich diese Tests auch verweigern hätte können. Ich habe diese Tests eigener Einschätzung nach gut bestanden. Kann das als Alkoholgewöhnung gewertet werden? Durch die Aufregung der Kontrolle habe ich mich sehr zusammengerissen um möglichst nüchtern zu wirken.

Mittlerweile ist ein Monat vergangen, ohne dass ich eine Mitteilung bekommen habe. Ich bin vorgestern also auf die Wache, um nach den Ergebnissen des Bluttests zu fragen. Der Beamte hat meinen Ausweis kontrolliert und mir ein paar Minuten später gesagt, dass sie zu meiner Person keinen einzigen Eintrag in ihrem System hätten. Anschließend sagte er "vielleicht war Ihr Fall ja gar nicht so schlimm". Ich habe das so interpretiert, dass der Bluttest unter 1,6 Promille lag und das Verfahren somit eingestellt wurde und habe mich natürlich erst einmal gefreut.

Heute lag allerdings eine Vorladung in meinem Briefkasten. Bei der Kontrolle wurde meine Postleitzahl anscheinend falsch aufgenommen, was zur Folge hatte, dass der Brief erst am Datum der Vorladung bei mir eingetroffen ist. Ich hatte also keine Chance zu erscheinen.
Ich bin also noch einmal zur Wache um nachzuhaken und zu erklären, warum ich nicht zur Vorladung erscheinen konnte. Der Beamte meinte dann, ich könnte das Ergebnis des Bluttests nur über Akteneinsicht durch einen Anwalt erfahren.
Wie kann es aber sein, dass der Beamte keine Daten von mir finden konnte, wenn schon eine Vorladung verschickt wurde? Ist es möglich, dass das negative Ergebnis des Bluttests nach Versenden des Briefes eingetroffen ist und anschließend alle meine Daten entfernt wurden? Was kommt jetzt noch auf mich zu?

Ich habe meinen Führerschein seit acht Jahren und bin noch nie polizeilich aufgefallen. Ich habe noch nicht einmal einen Strafzettel wegen Falschparkens bekommen.
Seit dem Vorfall habe ich mit einer Ausnahme auch keinen Alkohol mehr getrunken. Wie stehen meine Chancen, um eine MPU herumzukommen? Würde sich ein Anwalt für mich lohnen?

Danke fürs Durchlesen
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afrodieter
Beitrag 01.06.2018, 14:09
Beitrag #2


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Ich habe jetzt per Mail das Ergebnis vom Bluttests erfahren. Anscheinend bekommt man diese Info auch ohne Anwalt. Es waren 2,16 Promille.

Damit ihr meinen Fall besser einschätzen könnt, hier ein paar Infos zu mir und zum Tathergang:

Männlich, 25 Jahre, Student
Meinen Alkoholkonsum habe ich immer als normal eingeschätzt. Jeder in meinem Umfeld trinkt ähnliche Mengen wie ich. Die Freunde, die gar keinen Alkohol trinken, kann ich an einer Hand abzählen. 2-3 mal im Monat gehe ich am Wochenende feiern und trinke dabei auch etwas mehr. Meistens bleibe ich bei Bier, da können es aber auch schon 6-8 0,5er Flaschen und 1-2 Kurze werden. Nach dem Umzug in eine neue Stadt vor einem halben Jahr, gehe ich auch öfter unter der Woche in eine Bar. Da können es durchaus auch mal 4-5 Bier werden, auch wenn ich am nächsten Tag Vorlesungen habe. Ein schlechtes Gewissen hatte ich dabei nie, weil es eine gute Möglichkeit war, in einer fremden Stadt neue Leute kennenzulernen. Blackouts oder Übelkeit hatte ich vom Alkohol schon lange nicht mehr. Ich dachte, ich kenne meine Grenzen mittlerweile und weiß, wie viel ich vertrage. Dass das über die Jahre mehr geworden ist, war mir aber bewusst. Ich hielt es aber nicht für problematisch.

Zum Tathergang:
Am Tag der TF hatte ich zwei Freunde aus der Heimat zu Besuch. Nachdem wir uns die Stadt angeschaut haben, und zum verspäteten Mittagessen ein Bier getrunken haben (es war ca 16:00 Uhr und die Asia-Nudelbox war meine einzige Mahlzeit an diesem Tag), war mit Mitbewohnern und Freunden ein Cocktail-Abend in unserer WG geplant. Von 18:00 Uhr bis Mitternacht tranken wir Mojitos. Normalerweise trinke ich keine Cocktails, an diesem Abend haben sie mir aber sehr gut geschmeckt. Ich hatte 5 oder 6 Mojitos und war dementsprechend schon ziemlich betrunken. Um Mitternacht entschieden wir uns, zu einem Open Air zu fahren. Es war ca. 3,5km entfernt und lag etwas abgelegen im Wald, war also schwer mit Öffentlichen zu erreichen. Wir fuhren also alle mit dem Rad los und teilten uns auf dem Weg noch eine angebrochene Flasche Pfeffi. Ich nahm auch ein paar Schlücke.
Kurz vor dem Open Air bin ich mit dem Fahrrad an einer Bordsteinkante hängengeblieben und gestürzt. Ich habe nicht gemerkt, dass ich mir mein Knie und den Unterarm aufgeschürft habe. Bin dann wieder aufgestiegen und in den Waldweg eingebogen. Ein paar hundert Meter weiter bin ich wieder gestürzt. Ich habe meine Fahrkünste also völlig überschätzt.
Auf dem Open Air habe ich nichts mehr getrunken. Zwischen 3:00 und 3:30 Uhr machten wir uns wieder auf den Heimweg. Ich hatte das Gefühl, wieder besser fahren zu können. Ungefähr 1,5 km vor meiner WG hat uns die Polizei an einer Kreuzung rausgewunken. Sie haben uns schon von weitem gesehen. Ich war freundlich und kooperativ zu den Beamten. Der Atemalkoholtest hat bei mir knapp 2 Promille ergeben, ich musste also zum Blutabnehmen mitgenommen werden. Ich weiß, dass ich beim Sprechen gelallt habe, aber die Koordinationstests (Finger auf die Nase und einen Satz schreiben) habe ich ziemlich gut geschafft. Auf dem Weg ins Krankenhaus habe ich mich mit den Polizisten über den Sinn dieser Kontrollen unterhalten. Ich war der Meinung, dass ich nur mir selbst schade und die ganze Aktion eine riesige Zeit und Geldverschwendung ist. An den genauen Verlauf des Gesprächs kann ich mich nicht mehr erinnern, ich glaube aber, dass ich den Beamten letztlich zugestimmt habe, als sie mir erklärten, wie ich damit nicht nur mir selbst schaden kann.

Seit dem Vorfall habe ich nur noch einmal Alkohol getrunken. Ich denke, eine MPU wird für mich unausweichlich sein? Wie stehen die Chancen, den MPU Termin bis November hinauszuzögern, sodass ich ein halbes Jahr AB oder KT nachweisen kann und somit meinen Führerschein behalten?
Nächste Woche möchte ich einen Arzttermin ausmachen, um meine Leberwerte einmal testen zu lassen. Gibt es noch andere Dinge, die ich tun kann, bis der Brief von der Staatsanwaltschaft oder Führerscheinstelle eintrifft? Als Student ohne Nebenjob habe ich nicht so viel Geld zur Verfügung. Ich lebe im Moment von meinem ersparten. Ein Anwalt wird mir wahrscheinlich nicht weiterhelfen können?
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Q-Treiberin
Beitrag 01.06.2018, 14:25
Beitrag #3


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Bis sich die FEB meldet vergeht eine gewisse Zeit und dann bekommst Du rund drei Monate Zeit zur Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens.

Wann war Dein letzter Konsum?
Hältst Du Dich selber für abstinenzpflichtig, wenn ja, warum?


--------------------
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afrodieter
Beitrag 01.06.2018, 14:58
Beitrag #4


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Mein letzter Konsum war vor einer Woche auf einem Volksfest. Da habe ich über den Tag verteilt zwei Liter Bier getrunken.

Ich trinke nie alleine Alkohol und konsumiere nur, um die Stimmung in Gesellschaft aufzulockern, nicht um Probleme zu verdrängen. Im letzten Monat nüchtern auf Parties gehen, hat auch gut geklappt, obwohl es anfangs ein wenig ungewohnt war. Nur die ständige Nachfrage "Warum trinkst du nichts", ging mir irgendwann auf die Nerven.
Mir ist klar, dass 2 Promille ein Wert ist, bei dem die meisten nicht mehr Fahrrad fahren können. Ich bestreite es also nicht, dass ich eine gewisse Toleranz habe. Ich traue mir aber trotzdem zu, beim Essen ein Glas Bier oder Wein zu trinken, und es dabei dann auch zu belassen. Wenn möglich, würde ich also KT praktizieren, anstatt komplette Abstinenz.

Warum ich am Tag der TF keine Grenze kannte, weiß ich noch nicht. Aber wenn ich nach zwei Stürzen direkt wieder aufs Fahrrad gestiegen bin, habe ich an diesem Abend wohl nicht mehr die besten Entscheidungen getroffen.
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angeditscht
Beitrag 01.06.2018, 15:09
Beitrag #5


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Dir ist schon klar das KT was anderes ist als zum Essen ein Glas Bier oder Wein zu trinken und es sonst zu lassen?
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afrodieter
Beitrag 01.06.2018, 15:16
Beitrag #6


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Nein, ich dachte man trinkt einfach ohne sich zu berauschen? Zählt das dann nicht dazu?
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ilam
Beitrag 01.06.2018, 15:20
Beitrag #7


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Zitat (afrodieter @ 01.06.2018, 14:58) *
Nur die ständige Nachfrage "Warum trinkst du nichts", ging mir irgendwann auf die Nerven.

Jetzt halt die Frage: Woran lag das? An Dir (weil sie sich Dich ohne Alkohol auf irgendeiner Feier nicht mehr vorstellen konnten) oder an Deinem Freundeskreis (Weil für sie der Alkohol zu einer Feier einfach dazugehört und sie sich keine ohne vorstellen können).
Normalerweise klappt inzwischen der Verzicht auf Alkohol auf Feiern ohne nervige Nachfragen - ganz im Gegenteil ich habe es oft erlebt, dass der Kellner mit dem Anstoß-Tablett zu 1/3 mit Sekt, 1/3 mit Mischung, 1/3 O-Saft ohne O-Saft noch etliche Runden drehte, bis er endlich diesen nachfüllte und der Sekt langsam schal wurde...

Zitat
Ich traue mir aber trotzdem zu, beim Essen ein Glas Bier oder Wein zu trinken, und es dabei dann auch zu belassen. Wenn möglich, würde ich also KT praktizieren, anstatt komplette Abstinenz.

Wie stellst Du Dir die angesprochenen Parties in Zukunft vor?

Zitat
Warum ich am Tag der TF keine Grenze kannte, weiß ich noch nicht. Aber wenn ich nach zwei Stürzen direkt wieder aufs Fahrrad gestiegen bin, habe ich an diesem Abend wohl nicht mehr die besten Entscheidungen getroffen.

Das ist doch nicht so kompliziert, das ist die typische Alkoholwirkung. Solange Du es "unter Kontrolle hattest", gab es keinen Grund, aufzuhören. Und als die Kontrolle weg war, kam Dir das Weitertrinken und auch das Radfahren als wie eine "schlaue Idee" vor...


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angeditscht
Beitrag 01.06.2018, 15:42
Beitrag #8


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Zitat (afrodieter @ 01.06.2018, 16:16) *
Nein, ich dachte man trinkt einfach ohne sich zu berauschen? Zählt das dann nicht dazu?


Nein das zählt nicht dazu....KT bedeutet dass man eine genaue geringe Alkoholmenge zu 2-3 jährlichen Trinkanlässen (Weihnachten und Gebuetstag zum Beispiel) plant und einhält und sonst nichts trinkt..
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afrodieter
Beitrag 01.06.2018, 15:51
Beitrag #9


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Zitat (ilam @ 01.06.2018, 16:20) *
Jetzt halt die Frage: Woran lag das? An Dir (weil sie sich Dich ohne Alkohol auf irgendeiner Feier nicht mehr vorstellen konnten) oder an Deinem Freundeskreis (Weil für sie der Alkohol zu einer Feier einfach dazugehört und sie sich keine ohne vorstellen können).

Letzteres. Ich habe keine Kommentare in die Richtung "besoffen bist du aber lustiger" oder Ähnliches bekommen. Der Alkoholkonsum ist in meinem Freundeskreis aber stark verbreitet.

Zitat (ilam @ 01.06.2018, 16:20) *
Wie stellst Du Dir die angesprochenen Parties in Zukunft vor?

Ich war schon auf ein paar Parties seitdem und ich hatte auch ohne Alkohol Spaß. Zu Beginn war ich etwas verklemmter, aber als ich mich dann gezwungen habe, aus mir rauszugehen, konnte ich gute Gespräche führen und neue Leute kennenlernen, weil ich gemerkt habe, dass ich nüchtern besser zuhören kann. Betrunken hätte das wahrscheinlich nicht so gut geklappt.
Wenn mir die Musik oder Leute in Clubs nicht gefallen haben, habe ich mich oft ziemlich abgeschossen, in der Hoffnung dass es besser wird. Ich war letztens auch auf so einer Party, aber da bin ich dann einfach früher gegangen.

Zitat (angeditscht @ 01.06.2018, 16:42) *
Nein das zählt nicht dazu....KT bedeutet dass man eine genaue geringe Alkoholmenge zu 2-3 jährlichen Trinkanlässen (Weihnachten und Gebuetstag zum Beispiel) plant und einhält und sonst nichts trinkt..

Ok das war mir nicht bewusst. Ich dürfte also auch keine Rotweinsoßen mehr essen oder Alkoholfreies Bier (hat ja bis zu 0,5%) trinken, solange ich es nicht vorher in einen Kalender eingetragen und geplant habe? Das erscheint mir doch etwas zu strikt. Wie soll das überhaupt nachgewiesen werden?


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angeditscht
Beitrag 01.06.2018, 16:10
Beitrag #10


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Nachgewiesen wird das durch in der MPU durch ein Trinktagebuch. Dort führst du genau Buch über die Trinkanlässe und wieviel Gramm Alkohol du konsumiert hast...

Auch Rotweinsaußen sind dann tabu....

Du musst halt dem Gutachter glaubhaft eine Verhaltensänderung rüber bringen.....das funktioniert nur durch sehr stringentes Trinktagebuch...
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Q-Treiberin
Beitrag 01.06.2018, 16:11
Beitrag #11


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Zitat (angeditscht @ 01.06.2018, 16:42) *
KT bedeutet dass man eine genaue geringe Alkoholmenge zu 2-3 jährlichen Trinkanlässen (Weihnachten und Gebuetstag zum Beispiel) plant und einhält und sonst nichts trinkt..
Naja.... die Aussage ist aber in dieser Ausdrücklichkeit auch nicht richtig...


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afrodieter
Beitrag 01.06.2018, 16:12
Beitrag #12


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Alles klar, danke für die Infos.

Was meinst du ist in meiner Situation die bessere Strategie? Abstinenz oder KT?
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angeditscht
Beitrag 01.06.2018, 16:13
Beitrag #13


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Abstinenz....KT glaubt dir der Gutachter eh nicht....
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afrodieter
Beitrag 01.06.2018, 16:19
Beitrag #14


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Warum sollte er mir das nicht glauben?
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Mr.T
Beitrag 01.06.2018, 16:26
Beitrag #15


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Zitat (ilam @ 01.06.2018, 16:20) *
ganz im Gegenteil ich habe es oft erlebt, dass der Kellner mit dem Anstoß-Tablett zu 1/3 mit Sekt, 1/3 mit Mischung, 1/3 O-Saft ohne O-Saft noch etliche Runden drehte
Die ersten 2/3 verstehe ich, aber wieso trägt er 1/3 leere Gläser durch die Gegend?


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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nachteule
Beitrag 01.06.2018, 16:27
Beitrag #16


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Hallo, afrodieter,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Zitat (afrodieter @ 01.06.2018, 17:12) *
Was meinst du ist in meiner Situation die bessere Strategie? Abstinenz oder KT?

Die Frage ist eher: Womit kommst Du besser klar?

Traust Du Dir zu, tatsächlich nur bei ganz wenigen Anlässen Alkohol zu trinken und dabei auch nur ganz geringe Mengen?

Traust Du es Dir zu, dies Jahre und Jahrzehnte durchzuhalten, ohne nach dem ersten Glas zu sagen: Ein zweites geht auch noch und dann auch mal ein drittes, viertes usw.?

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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angeditscht
Beitrag 01.06.2018, 16:28
Beitrag #17


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Weil der Gutachter weiß das die Leute ihm alles erzählen würden um ihre FE zu behalten/wieder zu bekommen.

Daher wird eine substanzielle Auseinandersetzung mit dem Thema Alkohol erwartet. Und gerade KT bei jungen Menschen (Partyfraktion) ist schwer zu glauben....

Abstinenz kannst du über einen Abstinenzvertrag und entsprechende ETG-Nachweise ja schon mal körperlich nachweisen.
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Q-Treiberin
Beitrag 01.06.2018, 16:36
Beitrag #18


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Zitat (afrodieter @ 01.06.2018, 17:12) *
Was meinst du ist in meiner Situation die bessere Strategie? Abstinenz oder KT?
Zitat (Q-Treiberin @ 01.06.2018, 15:25) *
Hältst Du Dich selber für abstinenzpflichtig, wenn ja, warum?
Hatte ich oben schon gefragt.

Zitat (angeditscht @ 01.06.2018, 17:13) *
Abstinenz....KT glaubt dir der Gutachter eh nicht....
Wie kommst Du darauf?

Zitat (angeditscht @ 01.06.2018, 17:28) *
Weil der Gutachter weiß das die Leute ihm alles erzählen würden um ihre FE zu behalten/wieder zu bekommen.

Daher wird eine substanzielle Auseinandersetzung mit dem Thema Alkohol erwartet. Und gerade KT bei jungen Menschen (Partyfraktion) ist schwer zu glauben....
Aha... woran machst Du das fest ?


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afrodieter
Beitrag 01.06.2018, 16:48
Beitrag #19


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Zitat (nachteule @ 01.06.2018, 17:27) *
Traust Du Dir zu, tatsächlich nur bei ganz wenigen Anlässen Alkohol zu trinken und dabei auch nur ganz geringe Mengen?

Traust Du es Dir zu, dies Jahre und Jahrzehnte durchzuhalten, ohne nach dem ersten Glas zu sagen: Ein zweites geht auch noch und dann auch mal ein drittes, viertes usw.?

Abstinenz klingt für mich nach einer Maßnahme für trockene Alkoholiker, die rückfällig werden, wenn sie ein Mon Cheri essen. Davon bin ich weit entfernt. Ist es also für mich wirklich notwendig, dass ich in Zukunft meine Bolognese nicht mehr mit Rotwein verfeinern darf oder ein Bier zum Schweinebraten trinke?
Mir ist inzwischen auch klar, dass mein Konsum und der meiner Freunde nicht normal ist und ich habe in dem einmonatigen Verzicht auf Alkohol auch schon positive Veränderungen an mir bemerkt. Trotzdem glaube ich, dass ich genug Selbstbeherrschung habe.


Zitat (angeditscht @ 01.06.2018, 17:28) *
Weil der Gutachter weiß das die Leute ihm alles erzählen würden um ihre FE zu behalten/wieder zu bekommen.

Daher wird eine substanzielle Auseinandersetzung mit dem Thema Alkohol erwartet. Und gerade KT bei jungen Menschen (Partyfraktion) ist schwer zu glauben....

Abstinenz kannst du über einen Abstinenzvertrag und entsprechende ETG-Nachweise ja schon mal körperlich nachweisen.

Es gibt also keine Möglichkeit, KT zu beweisen? Das liegt dann nur an der Interpretation des Gutachters, auch wenn ich mich strikt daran gehalten habe?

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angeditscht
Beitrag 01.06.2018, 16:51
Beitrag #20


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Soviel Selbstbeherrschung wie bei deiner letzten Trunkenheitsfahrt? Und wieviele waren es davor?
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afrodieter
Beitrag 01.06.2018, 16:59
Beitrag #21


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Ich bin noch nie betrunken Auto gefahren. Da setze ich mir persönlich eine 0,0 Promille Grenze. Ich habe Freunden auch schon den Autoschlüssel weggenommen, als sie zu viel getrunken haben. Beim Fahrrad kam es tatsächlich auch nur sehr selten vor und ich habe es immer relativiert, weil ich dachte, ich schade nur mir selbst, wenn etwas passiert. Wenn möglich nehme ich die Öffentlichen, aber weil das Open Air schlecht erreichbar war, schien es in dem Moment die beste Möglichkeit zu sein.
Ich denke nicht, dass von mir eine Gefahr für den Straßenverkehr ausgeht. Wie das der Gutachter sieht, ist eine andere Sache.
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Q-Treiberin
Beitrag 01.06.2018, 21:08
Beitrag #22


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Magst Du meine Frage noch beantworten?


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afrodieter
Beitrag 01.06.2018, 21:35
Beitrag #23


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Nein, ich halte mich nicht für abstinenzpflichtig. Es ist nicht so, dass ich nach einem oder zwei Bier nicht mehr aufhören kann zu trinken. Auf Partys oder Abenden in Bars im letzten Monat, bin ich auch gut ohne Alkohol zurechtgekommen. Zu gutem Essen gehört für mich aber auch ein Glas Wein oder Bier dazu, deswegen frage ich, ob in meinem Fall KT eine Option ist. Wenn ihr das anders einschätzt, wäre ich auch zur Abstinenz bereit. Das scheint mir aber eine größere Einschränkung zu sein.

Ich weiß mittlerweile, dass ich manchmal zu viel trinke, deswegen möchte ich die MPU auch als Chance nutzen, mein Verhalten zu überdenken und zu ändern. Abstinenz ist meiner Meinung nach aber eher ein Eingeständnis, dass man gar nicht mit Alkohol klarkommt. Ist es nicht ein Zeichen von größerer Selbstbeherrschung, wenn man vernünftig mit Alkohol umgeht, anstatt komplett darauf zu verzichten?

Es wäre gelogen, wenn ich behaupte, dass es mir bei der Sache nicht auch um meinen Führerschein geht. Deswegen würde ich gerne wissen, welche Option in meinem Fall am besten für eine erfolgreiche MPU ist.
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Q-Treiberin
Beitrag 01.06.2018, 22:40
Beitrag #24


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Zitat (afrodieter @ 01.06.2018, 22:35) *
Nein, ich halte mich nicht für abstinenzpflichtig.
(...)
Ist es nicht ein Zeichen von größerer Selbstbeherrschung, wenn man vernünftig mit Alkohol umgeht, anstatt komplett darauf zu verzichten?
Ok, dann musst Du „nur“ dem GA bei der MPU klar zu verstehen geben, dass Du zukünftig vernünftig mit Alkohol umgehen kannst... denn einmal hast Du jetzt „bewiesen“, dass dem nicht so ist.
Diese Verhaltensänderung in Dir und Deinem Denken was den Alkoholkonsum angeht musst Du dem GA glaubhaft vermitteln...


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nachteule
Beitrag 01.06.2018, 23:07
Beitrag #25


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Hallo, Afrodieter,

off topic:

Zitat (afrodieter @ 01.06.2018, 17:59) *
Beim Fahrrad kam es tatsächlich auch nur sehr selten vor und ich habe es immer relativiert, weil ich dachte, ich schade nur mir selbst, wenn etwas passiert.

Das ist ein Trugschluss, genauso, wie bei jemandem, der der Meinung ist, er würde nur sich selber schaden, wenn er sich beim Fahren nicht angurtet.

Es reicht schon aus, wenn Du hin fliegst und ein Kraftfahrer kann nicht ausweichen und überfährt Dich.

Was meinst Du, wie so etwas auf die Psyche des Unfallgegners geht, selbst, wenn er nicht das Geringste machen konnte?

Viele Grüße,

Nachteule




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Mahatma Gandhi
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MrMurphy
Beitrag 02.06.2018, 02:09
Beitrag #26


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Hallo

Du hast deine Situation noch nicht erkannt.

Mit deiner Promillehöhe steht fest, dass du ein massives Alkoholproblem hast. Das ist so hoch, dass du keine Kontrolle mehr über deinen Alkoholkonsum hast. Wenn du auch nur ansatzweise in einen Rausch kommst kannst du nicht mehr sicher mit dem Trinken aufhören, da du deinem Körper die Schutzfunktion weggetrunken hast. Und zwar für den Rest deines Lebens.

Daraus folgt zunächst, dass dir als Strafe deine Fahrerlaubnis für eine bestimmte Zeit entzogen wird.

Gleichzeitig muss die Führerscheinstelle andere Verkehrsteilnehmer vor dir schützen. Deshalb bekommst du als Schutzmaßnahme die Fahrerlaubnis auch nach der Sperre nicht zurück. Gleichzeitig wird geprüft werden, ob dir auch das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (zum Beispiel Fahrrad) untersagt werden muss.

Du hast aber das Recht nachzuweisen, dass du dein Alkoholproblem erkannst und akzeptiert hast und Lösungen gefunden hast, zukünftige Alkoholfahrten mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen.

Dazu dient die MPU.

Die MPU kannst du realistisch mit zwei Möglichkeiten bestehen:

1. Lebenslange Abstinenz

2. Lebenslanges kontrolliertes Trinken im Sinne der MPU. Das heißt, du trinkst nur noch zu wenigen geplanten besonderen Anlässen im Jahr eine so geringe Menge Alkohol, dass du nicht mal in die Nähe eines Rausches gerätst. 12 Anlässe werden in der Regel akzeptiert, bei über 20 wird es meist kritisch.

Keine besonderen Anlässe sind Essen, 08/15-Geburtstage, Besuch von Fußballspielen, Fasching und ähnliche Anlässe, bei denen üblicherweise viel Getrunken wird.

Sondern Anlässe, bei denen es sozial üblich ist, anzustoßen. Also hohe runde Geburtstage und Hochzeitstage, Beförderungen, Firmenjubiläen und ähnliche. Es gibt natürlich Überschneidungen, aber so eine Grenze sollte grundsätzlich erkennbar sein.

Weiterhin sollten die Anlässe über das Jahr verteilt sein. 8 Anlässe in einem Monat und der Rest auf das Jahr verteilt kommt meist nicht gut an.

Als erstes musst du aber erkennen, überhaupt ein Alkoholproblem, welcher Art auch immer, zu haben.

Bei deiner Vorgeschichte wirst du die MPU wohl nur mit lebenslanger Abstinenz bestehen können.

Gruss

MrMurphy
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Uwe W
Beitrag 02.06.2018, 02:33
Beitrag #27


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Zitat (afrodieter @ 01.06.2018, 15:59) *
Ich bin noch nie betrunken Auto gefahren. Da setze ich mir persönlich eine 0,0 Promille Grenze.

Bist Du Dir da sicher? Weißt Du, wieviel Zeit Dein Körper braucht, um von 2,16 Promille auf 0 runterzukommen?
Für den Abbau gibt es zwar Durschnittswerte, aber woher weißt Du, ob es bei Dir nicht besonders lange dauert?

Du solltest die Möglichkeit, am nächsten Tag mit Restalkohol im Blut ein Kfz zu lenken, nicht außer Acht lassen.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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*Francis*
Beitrag 02.06.2018, 02:38
Beitrag #28


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Zitat (angeditscht @ 01.06.2018, 17:10) *
Nachgewiesen wird das durch in der MPU durch ein Trinktagebuch. Dort führst du genau Buch über die Trinkanlässe und wieviel Gramm Alkohol du konsumiert hast...

Auch Rotweinsaußen sind dann tabu....


angeditscht, das ist nicht wirklich dein ernst, oder? blink.gif


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Gruß Francis

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MrMurphy
Beitrag 02.06.2018, 08:36
Beitrag #29


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Hallo

Ich denke auch das angedischts Angaben übertrieben sind. Alkohol in Nahrung schadet kT nicht, wobei stillschweigend davon ausgegangen wird, das Betroffene nur übliche Mengen konsumieren. Ich kenne kein einziges Gutachten, in welchem darauf überhaupt eingegangen wurde.

Ähnliches gilt für den Trinkkalender. Wenn konkret einer geführt wird - gut. Wenn nicht, bringt das die MPU auch nicht direkt in Gefahr. Entscheidender ist, ob die übrigen Angaben ein zukünftiges lebenslanges kT erwarten lassen.

Gruss

MrMurphy
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Egon1
Beitrag 02.06.2018, 09:47
Beitrag #30


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Zitat (MrMurphy @ 02.06.2018, 03:09) *
Daraus folgt zunächst, dass dir als Strafe deine Fahrerlaubnis für eine bestimmte Zeit entzogen wird.


falsch

erst wenn die MPU negativ bewertet wird, oder kein Gutachten vorgelegt wird

und dann nicht eine bestimmte Zeit, sondern eine unbestimmte Zeit (bis ein positives Gutachten vorgelegt wird, oder 15 Jahre)
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afrodieter
Beitrag 03.06.2018, 12:17
Beitrag #31


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Vielen Dank für eure Antworten.

Was wären für mich jetzt die nächsten Schritte? Ich habe vor, nächste Woche meine Leberwerte beim Hausarzt überprüfen zu lassen. In zwei Wochen gibt es eine kostenlose MPU-Beratung beim TÜV, die ich mir auch anhören werde. Sollte ich einen Termin bei einem Verkehrspsychologen ausmachen? Ich hätte gerne eine realistische Einschätzung, ob ich AB oder KT machen sollte. Allein aus Kostengründen würde ich KT bevorzugen, da Haaranalysen ja recht teuer sind.

Sollte ich meine Stürze auf der Hinfahrt zum Open Air eher verschweigen? Das sagt doch aus, dass ich zu dem Zeitpunkt keine vernünftigen Entscheidungen mehr treffen konnte. Die Polizei hat mich bei der Kontrolle nach den Schürfwunden gefragt, ich habe aber behauptet, dass sie vom Vortag sind. Keine Ahnung, ob sie mir das geglaubt haben.
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MrMurphy
Beitrag 03.06.2018, 12:59
Beitrag #32


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Hallo

Zitat
Sollte ich meine Stürze auf der Hinfahrt zum Open Air eher verschweigen?


Vor einer Entscheidung solltest du zunächst den Polizeibericht lesen. Der ist für die Führerscheinstelle und den MPU-Gutachter die einzige Wahrheit. Wenn du dem Polizeibericht widersprichst ist das ein großer Schritt zu einem negativen MPU-Ergebnis.

Gruss

MrMurphy
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afrodieter
Beitrag 03.06.2018, 13:17
Beitrag #33


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Wie komme ich an den Polizeibericht? Muss dazu ein Anwalt Akteneinsicht fordern oder kommt der mit dem Strafbefehl?
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Jens
Beitrag 03.06.2018, 13:43
Beitrag #34


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Du kannst auch selber Akteneinsicht nehmen, dazu brauchst du keinen Anwalt.


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afrodieter
Beitrag 03.06.2018, 14:13
Beitrag #35


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Der Beamte auf der Wache hat da aber etwas anderes erzählt. Er meinte, dass ich nur über einen Anwalt Akteneinsicht bekomme. Er wollte mir ja nichtmal das Ergebnis meines Bluttests mitteilen. Wie kann ich die Akteneinsicht fordern? Gibt es ein vorgefertigtes Schreiben oder geht das auch telefonisch, bzw. vor Ort?
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nachteule
Beitrag 03.06.2018, 15:21
Beitrag #36


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Hallo, Afrodieter,

auf den meisten Polizeidienststellen dürfte es ungeschriebenes Gesetz sein, dass nur der zuständige Sachbearbeite solche sensiblen Daten, wie z. B. den BAK - Wert, an den Beschuldigten / Betroffenen herausgibt.

Zur Akteneinsicht:

Bei der Polizei wirst Du nur in den seltensten Fällen und wenn, dann nur mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft bzw. Bußgeldstelle Akteneinsicht bekommen.

Ist der Vorgang abgeschlossen und bei der STA bzw. Bußgeldstelle (je nach Tatvorwurf) kannst Du dort auf Anfrage persönlich vorbeikommen und Akteneinsicht nehmen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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afrodieter
Beitrag 03.06.2018, 22:44
Beitrag #37


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Alles klar, dann warte ich mal den Strafbefehl ab. Das kann wahrscheinlich noch 1-2 Monate dauern, wie ich gehört habe?

Ich vermute mal, bei der MPU wird auch nach anderem Drogenkonsum gefragt. Ich habe gelegentlich (0-2 mal pro Monat) gekifft. Vor ein paar Jahren war das mehr, aber seit ungefähr einem Jahr wirklich nur noch selten. Das sollte dann dem GA wohl verschwiegen werden?
Vor zwei Jahren hatte ich allerdings einmal eine Vorladung wegen BtmG-Verstoß Cannabis im Briefkasten. Habe damals einen Anwalt eingeschalten und kurz darauf wurde das Verfahren fallengelassen. Ich wurde nie direkt erwischt. Ich habe damals kleine Mengen über das Internet bestellt. Wahrscheinlich wurde der Dealer hochgenommen und meine Adresse bei ihm gefunden. Mehr Beweise gab es wohl nicht, deswegen ist nichts passiert. Gibt es also irgendeine Möglichkeit, dass der GA davon erfährt? Wenn ja, muss ich den Konsum bei der MPU ja zugeben, sonst steh ich direkt als Lügner da.
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Jens
Beitrag 04.06.2018, 05:49
Beitrag #38


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Zitat (afrodieter @ 03.06.2018, 23:44) *
Ich vermute mal, bei der MPU wird auch nach anderem Drogenkonsum gefragt.
Nö. In einer Alkohol-MPU gehts nur um deinen Alkoholkonsum.


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afrodieter
Beitrag 04.06.2018, 09:56
Beitrag #39


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Offiziell schon, aber es wird dem GA ja nicht verboten sein, diese Frage zu stellen. Was wäre dann die beste Strategie für mich? Alles leugnen oder den Konsum zugeben?
Ich habe Antrag auf Einsicht in meine Führerscheinakte gestellt. Mal schauen, ob etwas über Cannabis drinsteht.
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angeditscht
Beitrag 04.06.2018, 19:58
Beitrag #40


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Der Gutachter soll bei der Alkohol-MPU künftig wieder ein KFZ unter Alkoholeinfluss führen wirst...
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Mr.T
Beitrag 04.06.2018, 20:12
Beitrag #41


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Wie meinen? blink.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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afrodieter
Beitrag 03.07.2018, 12:03
Beitrag #42


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Kleines Update, heute kam der Strafbefehl:

Sie fuhren mit dem Fahrrad, obwohl Sie infolge vorangegangenen Alkoholgenusses fahruntüchtig waren. Blutprobe um 4:30 ergab eine BAK von 2,16 Promille im Mittelwert. Sie werden daher beschuldigt, fahrlässig im Verkehr ein Fahrzeug geführt zu haben, obwohl Sie infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage waren, das Fahrzeug sicher zu führen.

Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verhängt. Der Tagessatz wird auf 20,00 EUR festgesetzt. Die Geldstrafe beträgt somit insgesamt 600,00 EUR.
Wegen folgender Straftat(en) wurde weder eine Fahrerlaubnismaßnahme noch ein Fahrverbot ausgesprochen: fahrlässige Trunkenheit im Verkehr.


Was bedeutet der letzte Satz? Ich denke mal das heißt nicht, dass ich um eine MPU herumkomme, sondern nur, dass ich meinen Führerschein noch habe?

Ich bin Student und habe zur Zeit keinen Nebenjob. Ich lebe von meinen Ersparnissen und bekomme monatlich 200 Euro von meinen Eltern, sowie 200 Euro aus einem Fond ausgezahlt. Besteht eine Chance, die Höhe der Tagessätze zu verringern?
Was sollten jetzt meine nächsten Schritte sein? Der Strafbefehl wird rechtskräftig, wenn ich nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhebe.
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angeditscht
Beitrag 03.07.2018, 12:18
Beitrag #43


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Du kannst dem Strafbefehl teilwidersprechen und zwar gehen die Höhe der Tagessätze mit Verweis auf dein geringes Einkommen. Dann wird das neu geprüft und die Höhe korrigiert.
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afrodieter
Beitrag 03.07.2018, 12:55
Beitrag #44


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Wie mach ich das? Schriftlich oder kann ich auch irgendwo anrufen?
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angeditscht
Beitrag 03.07.2018, 13:04
Beitrag #45


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Steht das nicht im der Rechtsbehelfbelehru g zum
Strafbefehl?
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Q-Treiberin
Beitrag 03.07.2018, 14:06
Beitrag #46


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Zitat (afrodieter @ 03.07.2018, 13:55) *
Wie mach ich das? Schriftlich oder kann ich auch irgendwo anrufen?

Schriftlich Einspruch einlegen und den auf die Höhe der Tagessätze beschränken. Dabei gleich nachvollziehbare Angaben zu Deinem Einkommen machen.

Lebst Du noch bei Deinen Eltern?


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afrodieter
Beitrag 03.07.2018, 14:12
Beitrag #47


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Ja hast recht, das hab ich übersehen.

Ich habe im Forum schon öfter etwas über "taktisch Einspruch erheben" gelesen um Zeit zu schinden. Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste ich dafür Einspruch gegen den ganzen Strafbefehl stellen (nicht nur über die Höhe der Tagessätze) und kurz vor der Verhandlung wieder zurückziehen. Die FSST wird ja erst nach einem rechtskräftigen Strafbefehl benachrichtigt. Wenn ich es so schaffe, den MPU Termin bis November hinauszuzögern, könnte ich das ganze hinter mich bringen, ohne meinen Führerschein abgeben zu müssen, da schon sechs Monate vergangen wären.
Ich denke ich könnte die MPU im ersten Anlauf so zeitnah schon bestehen. Ich komme gut klar ohne Alkohol und hab auch mit dem Rauchen aufgehört. Morgen habe ich einen Termin bei einer Verkehrspsychologin. Mal schauen, was deren Einschätzung ist.

Sind 30 Tagessätze bei einer TF mit dem Fahrrad üblich? Der Wert scheint mir etwas zu hoch angesetzt.
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Q-Treiberin
Beitrag 03.07.2018, 14:51
Beitrag #48


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Beim taktischen Einspruch geht es um Bußgeldbescheide um die Rechtskraft herauszuzögern. Wie das bei Strafbefehlen aussieht mit dem Prozedere weiß ich nicht.

Dir geht es aber ja auch um die Höhe der TS.
Legst Du Einspruch gegen den gesamten Strafbefehl ein, wird eine Hauptverhandlung vor Gericht anberaumt.
Deswegen den Einspruch auf die Höhe der Tagessätze beschränken.


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Kai R.
Beitrag 03.07.2018, 15:31
Beitrag #49


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ein taktischer Einspruch muss gegen den ganzen Bußgeldbescheid eingelegt werden. Das kontrastiert etwas mit dem Einspruch beschränkt auf die Höhe der Tagessätze. Du kannst aber natürlich auch gegen den ganzen Bescheid Einspruch einlegen und dann wenn der Verhandlungstermin feststeht, die Begründung nachreichen, dass Dein Einkommen zu hoch angesetzt wurde. Dann wirst Du zwar vor Gericht müssen, aber dann setzt halt der Richter den Tagessatz neu fest. Wenn Du bis dahin schon Nachweise gesammelt hast und Dich reuig zeigst, kann es auch sein, dass der Richter die Zahl der Tagessätze (in der Tat etwas hoch) absenkt oder gegen Geldbuße das Verfahren einstellt. Zur MPU musst Du aber dennoch.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Q-Treiberin
Beitrag 03.07.2018, 15:37
Beitrag #50


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Zitat (Kai. R.)
Zur MPU musst Du aber dennoch.
Scheinbar geht es tatsächlich in Ausnahmefällen auch mal ohne MPU, guck mal das Ergebnis dieses Threads... http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...=121771&hl=


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