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> Unfall zwischen Auto und Rad. Unklare Sachlage.
Marino
Beitrag 22.06.2018, 12:48
Beitrag #1


Neuling
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Hallo erst einmal. Ich lese hier schon länger mit und habe nun selber ein Problem.

Letzten Samstag bin ich gegen 20:00 auf einer Vorfahrtsberechtigten Straße mit dem Rad gefahren
und dann von einem von rechts abbiegenden Auto angefahren worden.

An der Unfallstelle wurde sich darauf geeinigt, dass der Gegner seine Versicherung anruft
und es aufnehmen lässt, weil er mich übersehen habe und die Reparatur zahlen würde.

Tja, dann ist er wohl in der Nacht von Geist der kommenden Weihnacht heimgesucht worden, weil
ich laut seiner Schilderung ihm ins Auto gefahren sei.

Dann hat mein Vater es in die Hand genommen (bin erst 22), weil er mehr Erfahrung darin hat und
wir sind zu einem Bekannten des Gegners gefahren, um uns die Tel. Nummer zu besorgen.
Wir haben bei der Gelegenheit gleich den KV der Fahrradwerkstatt mit unserer Telefonnummer
abgegeben. (Kostet immerhin 220€)

Kurz nachdem wir wieder zuhause waren, klingelte sofort das Telefon und er und mein Vater
diskutierten 20 Minuten darüber, dass seine Version nicht stimmen kann.
Dann hat er mit dem Ergebnis aufgelegt, dass jeder seine Versicherung damit beauftragt
und sich die einigen sollen.

Die Schäden passen übrigens zu meiner Aussage, weil die rechte Kurbel eingedrückt
ist, wodurch das Rad unfahrbar wurde, dann eine riesen 8 im Vorderrad (3 cm) mit Schlag
zur Unfallseite und der Kettenkasten ist durch die Kurbel ebenfalls kaputt.

Was sollen wir am besten unternehmen, falls sich die Versicherungen uneinig sind?

Wir haben keine Angst davor, ein großes Fass aufzumachen. Mein Vater ist
berufsbedingt schon "Gerichtserprobt" nur eben ein anderes Metier.

Und so leicht lässt er sich nicht auf gut Deutsch "vor den Karren pissem"
Wir sind nur nicht sicher, welche Schritte wir gehen sollen.

Gutachter?

Fahrzeuggegenüberstellung?

Anwalt?

Leider habe ich keine Fotos von Unfallort gemacht sondern nur der Gegner.

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Skoddy
Beitrag 22.06.2018, 12:52
Beitrag #2


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Zitat (Marino @ 22.06.2018, 13:48) *
Anwalt?

yes.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 22.06.2018, 13:17
Beitrag #3


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*zustimm*

Im übrigen ist es ziemlich unerheblich ob er Dir die Vorfahrt genommen hat und Du ihm dadurch reingefahren bist oder ob er Dich beim Abbiegen „abgeräumt“ hat, da er auf jeden Fall wartepflichtig war.


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oder
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janr
Beitrag 22.06.2018, 13:44
Beitrag #4


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Zitat (Skoddy @ 22.06.2018, 13:52) *
Zitat (Marino @ 22.06.2018, 13:48) *
Anwalt?

yes.gif

dito wavey.gif

ps: Herzlich Willkommen im VP wavey.gif


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Brian Basco
Beitrag 22.06.2018, 14:14
Beitrag #5


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Okay, das hilft jetzt nicht weiter - aber wieso ruft man bei einem solchen Unfall denn nicht die Polizei?
Lief das tatsächlich ohne den geringsten Personenschaden ab? - Nicht wegen Schmerzensgeld, aber der Verursacher sollte sein Verschulden ruhig schriftlich bestätigt haben, und im weiteren Verlauf kann es auch nur nützlich sein...

Klar - Anwalt!


PS: Welche (eigene) Versicherung soll der TE denn "beauftragen", und wozu? Er hat doch Forderungen an den Gegner bzw. dessen Versicherung?? - Rechtschutz??
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janr
Beitrag 22.06.2018, 14:16
Beitrag #6


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Zitat (Brian Basco @ 22.06.2018, 15:14) *
Okay, das hilft jetzt nicht weiter - aber wieso ruft man bei einem solchen Unfall denn nicht die Polizei? ...
Was sollte dies bringen?


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Marino
Beitrag 22.06.2018, 16:06
Beitrag #7


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Im Nachhinein wäre es besser gewesen, aber wer geht davon aus, wenn man sich so im guten getrennt hat, dass sowas dabei raus kommt?

Jetzt haben wir den Shit.

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Explosiv
Beitrag 22.06.2018, 16:26
Beitrag #8


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Willkommen im Forum.
Und ja, leider ist das so, dass man sich auf das unter 4 Augen gesprochene Wort nicht verlassen kann. Die Polizei hätte den Unfall spurentechnisch aufgenommen und dem Autofahrer wohl ein Verwarngeldangebot gemacht. Das kann bei der Regulierung des Schadens hilfreich sein.
Sind wenigstens per Handy Bilder der Unfallsituation gemacht worden?

Und ja, ab zum Fachanwalt für Verkehrsrecht. Sonst wird das nix mit der Regulierung.
Übrigens, auch für das Fahrrad steht einem unter Umständen Nutzungsausfallentschädigung zu. Ein Anwalt wird wissen, was er ansetzen kann.


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Skoddy
Beitrag 22.06.2018, 20:59
Beitrag #9


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Es geht übrigens nicht nur um den Schaden am Fahrrad. Wenn die Regulierung abgelehnt wird zahlst Du den Schaden am Fahrzeug. Daher ist eine anwaltliche Vertretung wichtig.


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rapit
Beitrag 22.06.2018, 21:07
Beitrag #10


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Zitat (Explosiv @ 22.06.2018, 17:26) *
auch für das Fahrrad steht einem unter Umständen Nutzungsausfallentschädigung zu. Ein Anwalt wird wissen, was er ansetzen kann.

Ich verrat's Euch: max. 5,- € am Tag. rolleyes.gif

Zitat (Marino @ 22.06.2018, 13:48) *
..., weil ich laut seiner Schilderung ihm ins Auto gefahren sei.

Das ändert an der Haftung des Autofahrers jetzt was? think.gif
Er hatte nicht abzubiegen, wenn Du da rechts neben ihm gefahren bist. Punktum.

Zitat (Explosiv @ 22.06.2018, 17:26) *
Sind wenigstens per Handy Bilder der Unfallsituation gemacht worden?
Pssst: Lesen bildet:
Zitat (Marino @ 22.06.2018, 13:48) *
Leider habe ich keine Fotos von Unfallort gemacht sondern nur der Gegner.

whistling.gif laugh2.gif


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haidi
Beitrag 22.06.2018, 21:23
Beitrag #11


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Zitat (rapit @ 22.06.2018, 22:07) *
Das ändert an der Haftung des Autofahrers jetzt was? think.gif
Er hatte nicht abzubiegen, wenn Du da rechts neben ihm gefahren bist. Punktum.
Nun, nachdem rechte Kurbel eingedrückt und der KEttenkasten (liegt auch rechts) beschädigt ist, ist der Autofahrer von der benachrangten Straße rechts in die Vorrangstraße eingebogen und hat den vorfahrtsberechtigten Radler umgenietet.
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Marino
Beitrag 22.06.2018, 21:55
Beitrag #12


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Was mir noch einfällt, was ein Problem sein könnte (?) ist, dass ich keine Zeugen
benennen kann, weil alle auf einmal weg waren.

Der Gegner hat aber zwei Frauen angesprochen und sich mit denen unterhalten.

Ist es möglich, dass er sie nachher für seine Zwecke missbraucht und dazu bringt, seine Version zu bestätigen?

Was kann ich in meiner schlechteren Lage machen?

Herausgabe des Handys bzw. der Bilder verlangen?

Die Versicherung des Gegners muss die Bilder ja auch haben.

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Q-Treiberin
Beitrag 22.06.2018, 22:02
Beitrag #13


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Mach Dir jetzt nicht so einen Kopf... nimm einen Anwalt und gut ist’s... den zahlt die gegnerische Versicherung.

Egal mit wem der andere noch gesprochen hat... er ist abgebogen und war wartepflichtig... Punkt!


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Baghira
Beitrag 23.06.2018, 04:22
Beitrag #14


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Du hast Dir nichts wehgetan? Wenn Du Dir doch was getan hast,stünde Dir noch Schmerzensgeld zu,wenn Du im Kkhs oder bei Arzt gewesen bist.

Zum Fahrrad: Was müsste laut Kostenvoranschlag bei deinem Rad alles ausgetauscht werden müssen?Bei 2iner 3cm Acht muss das Laufrad getauscht werden,das bekommt keiner mehr gerichtet. Wurde der Rahmen vermessen? Ist die Gabel O.k.? Um eine Kurbel zu verbiegen,dazu gehört schon was.
wie alt und teuer war das Rad?



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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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janr
Beitrag 23.06.2018, 12:09
Beitrag #15


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Zitat (Marino @ 22.06.2018, 17:06) *
Im Nachhinein wäre es besser gewesen, aber wer geht davon aus, wenn man sich so im guten getrennt hat, dass sowas dabei raus kommt? ...
Glaubst du eine polzeiliche Aufnahme hätte dies verhindert?

Die stellt ja nur fest was im Moment ist, weiß auch nicht wie es passierte und bewertet nicht wer schuld ist. rolleyes.gif


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Marino
Beitrag 23.06.2018, 12:33
Beitrag #16


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Zitat (Baghira @ 23.06.2018, 05:22) *
Du hast Dir nichts wehgetan? Wenn Du Dir doch was getan hast,stünde Dir noch Schmerzensgeld zu,wenn Du im Kkhs oder bei Arzt gewesen bist.

Zum Fahrrad: Was müsste laut Kostenvoranschlag bei deinem Rad alles ausgetauscht werden müssen?Bei 2iner 3cm Acht muss das Laufrad getauscht werden,das bekommt keiner mehr gerichtet. Wurde der Rahmen vermessen? Ist die Gabel O.k.? Um eine Kurbel zu verbiegen,dazu gehört schon was.
wie alt und teuer war das Rad?



Ich habe es nicht mehr 100% im Kopf, aber ich meine der NP war damals rd. 400€ (kann auch mehr gewesen sein)
und es ist jetzt 4 oder 5 Jahre alt.

Rahmen wurde ausgemessen und ist iO. . Und ich habe mit der Werke ausgemacht, dass die schauen sollen, ob
es sich lohnt und im Zweifelsfall eben als Totalschaden aufzuschreiben.

Offenbar scheint es sich noch zu rechnen, wenn auch nur knapp, aber immerhin.

Und zum KV hatte ich ja schon geschrieben: Kettenkasten, Kurbel, Schutzblech und Vorderrad. Daher kommen die rd. 220 Eus.

Was ja schon mal gut zu wissen ist,ist, dass man, wenn man einen Anwalt dazu holt, der Gegner bei Verlust des Streits alle Kosten on Top bekommt.

Sofern er sich der Lage bewusst ist, könnte ja uU. das Androhen was bewirken.
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janr
Beitrag 23.06.2018, 12:48
Beitrag #17


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Zitat (Marino @ 23.06.2018, 13:33) *
... Sofern er sich der Lage bewusst ist, könnte ja uU. das Androhen was bewirken.
Und um was meinst du wird der Unfallgegner schlechter gesetellt, damit dies eine "Drohung" ist?

Egal wieviel die Versicherung bezahlt, er wird so oder so hochgestuft. wavey.gif

Ein Anwalt ist nix zum Drohen, er ist wie ein Sekretär der für Waffengleichheit sorgt, denn die Versicherung die zu bezahlen hat, hat auch Anwälte und Spezialisten die mit allen Mitteln versuchen die Kosten gering zu halten.


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Marino
Beitrag 23.06.2018, 13:59
Beitrag #18


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HHMMMM Stimmt ja irgendwo....

Aber holt sich die Versicherung das Geld nicht von ihm wieder? think.gif

Oder könnte er sich Aussuchen: "Zahlen und nicht hochstufen" oder "Nicht zahlen und hochstufen"?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 23.06.2018, 21:18
Bearbeitungsgrund: unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Q-Treiberin
Beitrag 23.06.2018, 16:17
Beitrag #19


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Er kann den Schaden zurückkaufen, dann wird er nicht hochgestuft.


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Explosiv
Beitrag 23.06.2018, 16:35
Beitrag #20


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Dabei sind die Kosten für Deinen RA aber außen vor, die beeinflussen den Rückkaufwert des Schadens nicht. Also nix mit Drohen mit RA-Kosten. Wäre auch schlechter Stil.


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hk_do
Beitrag 23.06.2018, 20:47
Beitrag #21


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Zitat (janr @ 22.06.2018, 15:16) *
Zitat (Brian Basco @ 22.06.2018, 15:14) *
Okay, das hilft jetzt nicht weiter - aber wieso ruft man bei einem solchen Unfall denn nicht die Polizei? ...
Was sollte dies bringen?


Wenn erstmal Unfallort und Bewegungsrichtung der Fahrzeuge auf einem polizeilichen Zettel stehen ist die Gefahr (und auch die Glaubwürdigkeit!) einer später abweichenden Behauptung erstmal ein gutes Stück geringer.

Vor Ort war man sich ja offensichtlich noch einig.

Zitat (janr @ 23.06.2018, 13:48) *
Egal wieviel die Versicherung bezahlt, er wird so oder so hochgestuft. wavey.gif


Bei einem Schaden von unter 300 Euro würde ich sogar mit Rabattretter darüber nachdenken, ohne Versicherung zu regulieren.

Natürlich könnte man auch erst die Versicherung den Anwalt und den KVA bezahlen lassen und dann den eigentlichen Schaden zurückkaufen.

Viele Leute werden sich aber trotzdem einschüchtern lassen wenn man mit einem Anwalt droht (und vielleicht noch die strafrechtliche Prüfung von etwaigen Falschaussagen ankündigt...)

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janr
Beitrag 23.06.2018, 21:16
Beitrag #22


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Zitat (hk_do @ 23.06.2018, 21:47) *
... Wenn erstmal Unfallort und Bewegungsrichtung der Fahrzeuge auf einem polizeilichen Zettel stehen ist die Gefahr (und auch die Glaubwürdigkeit!) einer später abweichenden Behauptung erstmal ein gutes Stück geringer. ...
Die Bewegungsrichtung ist klar, die Spuren zeigen das.


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hk_do
Beitrag 24.06.2018, 12:45
Beitrag #23


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Das mag so sein, hält aber den Verursacher nicht unbedingt davon ab, erstmal eine ganz andere Geschichte vorzutragen.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 09.07.2018, 11:31
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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janr
Beitrag 24.06.2018, 12:54
Beitrag #24


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Als Beschuldigter darf man lügen und eine polizeiliche Aufnahme hält ihn nicht davor ab.
Auch wenn du meinst, daß da stünde wie er gefahren ist. wavey.gif
Wenn dann steht nur wie und wo die FZe nach dem Unfall sind.
Das macht man dank Mobile auch gleich selber und schießt Bilder.

Wie ich es verstand behauptet er jetzt, daß nicht er dem TE sondern der TE ihm rein gefahren ist.

Aber genau an den Unfallspuren sieht man wer wem rein fuhr.
Daß dann dazu noch klar ist, daß der Gegner abgebogen ist ... da seh ich keine Chance für die Lügen.


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hk_do
Beitrag 24.06.2018, 21:37
Beitrag #25


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Zitat (janr @ 24.06.2018, 13:54) *
Als Beschuldigter darf man lügen und eine polizeiliche Aufnahme hält ihn nicht davor ab.


Dass der Verursacher lügt ist Bestandteil des Sachverhalts; ob er das darf oder nicht wird ihn vermutlich nicht groß interessieren.

Woher du allerdings in einer zivilrechtlichen Fragestellung einen Beschuldigten nimmst ist mir etwas unklar unsure.gif

Zitat
Wie ich es verstand behauptet er jetzt, daß nicht er dem TE sondern der TE ihm rein gefahren ist.

Aber genau an den Unfallspuren sieht man wer wem rein fuhr.
Daß dann dazu noch klar ist, daß der Gegner abgebogen ist ... da seh ich keine Chance für die Lügen.


Mir ist schon aus der Schilderung nicht ganz klar, wie gefahren wurde.

Der TE schreibt, er sei "von einem von rechts abbiegenden Auto angefahren" worden. Das hatte ich zunächst so verstanden, dass das Auto aus einer (wartepflichtigen) Seitenstraße kam und er es damit auf der linken Fahrzeugseite getroffen haben könnte.

Welche abweichende Geschichte der Verursacher nun genau erzählt hat der TE nicht geschildert, aber das ist im Grunde auch nicht nötig:
Unter meiner o.a. Annahme könnte die Geschichte z.B. so lauten, dass das Auto auf der Vorfahrtstraße fuhr und der Radfahrer von links kommend den Vorrang des Autos missachtete und dadurch die linke Fahrzeugseite traf.

Damit hast du die gleichen Relativbewegungen, somit die gleichen Unfallspuren aber genau die umgekehrte Vorfahrts- und damit Schuldlage.

Zitat
eine polizeiliche Aufnahme hält ihn nicht davor ab.
Auch wenn du meinst, daß da stünde wie er gefahren ist.


Eine typische Unfallskizze für die Situation so wie ich sie verstanden habe würde (hier) ungefähr so aussehen:



Das lässt schon nicht mehr viel Raum für eine völlig abweichende Behauptung im Nachhinein.

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janr
Beitrag 24.06.2018, 21:41
Beitrag #26


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Du hast nicht richtig gelesen.
Zitat (Marino @ 22.06.2018, 13:48) *
... Letzten Samstag bin ich gegen 20:00 auf einer Vorfahrtsberechtigten Straße mit dem Rad gefahren
und dann von einem von rechts abbiegenden Auto angefahren worden.
...
Die Schäden passen übrigens zu meiner Aussage, weil die rechte Kurbel eingedrückt
ist, wodurch das Rad unfahrbar wurde, dann eine riesen 8 im Vorderrad (3 cm) mit Schlag
zur Unfallseite und der Kettenkasten ist durch die Kurbel ebenfalls kaputt. ...

Das FZ bog rechts ab und fuhr dem Radler in seine Seite, daher ist ja auch der Kettenschutz und die rechte Kurbel beschädigt.

Was du gezeichnet hast, ist ein Linksabbieger in den der Radler rein gefahren ist und so wäre die Kurbel noch ganz.


Hier mal meine Skizze nachträglich


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hk_do
Beitrag 24.06.2018, 22:09
Beitrag #27


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Meinetwegen auch so.

Aber welche andere Geschichte passt dann zu der Skizze?

Ohne Skizze könnte die andere Geschichte z.B. einfach so aussehen, dass man gedanklich nur die Vorfahrtzeichen vertauschen müsste...


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Q-Treiberin
Beitrag 24.06.2018, 22:13
Beitrag #28


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Zitat (hk_do @ 24.06.2018, 23:09) *
Aber welche andere Geschichte passt dann zu der Skizze?
Evtl. dass der Autofahrer eigentlich schon abgebogen war und ein rücksichtsloser rasender Kampfradler ihm in die Seite gefahren wäre...




.... auch wenn das nichts daran ändern würde, dass er dann wohl den Schulterblick vergessen hätte... thread.gif


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janr
Beitrag 24.06.2018, 22:18
Beitrag #29


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Zitat (hk_do @ 24.06.2018, 23:09) *
... Aber welche andere Geschichte passt dann zu der Skizze? ...
Den Satz versteh ich nicht. think.gif

Wenn das Rad auf der rechten Seite und das Auto vorne kaputt ist, wie kann dann was anderes raus kommen? unsure.gif


Zitat (Q-Treiberin @ 24.06.2018, 23:13) *
... Evtl. dass der Autofahrer eigentlich schon abgebogen war und ein rücksichtsloser rasender Kampfradler ihm in die Seite gefahren wäre...
Seite? blink.gif

Wenn der Autler schon abgebogen wäre, dann wäre das Rad vorne und das Auto hinten kaputt.
Passt nicht. wavey.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 24.06.2018, 22:35
Beitrag #30


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„Passt“ schon...

Bin nicht so ein ääähhh „Picasso“ wie ihr, aber hier die Schilderung des TE
Zitat
Tja, dann ist er wohl in der Nacht von Geist der kommenden Weihnacht heimgesucht worden, weilich laut seiner Schilderung ihm ins Auto gefahren sei.
Da steht nichts von „hinten“ reingefahren.

Bei einem „typischen“ Abbiegeunfall, kann der TE ihm auch rechts vorne in den Kotflügel etc. gefahren sein. Siehe auch Post #3

Dass das nicht zu den Schäden des TE passt, scheint dem Gegner wohl nur noch nicht aufgefallen zu sein.


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oder
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janr
Beitrag 24.06.2018, 22:41
Beitrag #31


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Zitat (Q-Treiberin @ 24.06.2018, 23:35) *
... Bin nicht so ein ääähhh „Picasso“ wie ihr, ...
blushing.gif die Skizze ist jetzt wirklich nix besonderes.

Du meinst also, daß der Radler dem Autler während beide im Fahren sind so vorne links mit der PKW-Ecke kollidiert, daß die Kurbel und der Kettenkasten kaputt geht und ein 8-er ins Radl kommt? think.gif

Wenn der Autler dann doch noch schnell stehen blieb, könnte das auch passen. Aber klar bleibt Beitrag #3 weiterhin richtig. Vorfahrt ist vorfahrt. wavey.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 24.06.2018, 22:48
Beitrag #32


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Bitte ganz lesen....
Zitat (Q-Treiberin @ 24.06.2018, 23:35) *
Dass das nicht zu den Schäden des TE passt, scheint dem Gegner wohl nur noch nicht aufgefallen zu sein.



Edit
Zitat
Du meinst also, daß der Radler dem Autler während beide im Fahren sind so vorne links mit der PKW-Ecke kollidiert,

Wie kommst Du auf links?
Ich fahre mit dem Rad gemütlich eine Straße und vor mir biegt auf einmal ein Auto (das in gleicher Richtung wie ich unterwegs ist) rechts ab... ich kann nicht mehr bremsen.
Wo treffle ihn dann wohl? Links?

Das male mir bitte mal auf... thread.gif


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Marino
Beitrag 25.06.2018, 08:13
Beitrag #33


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Das Einfügen ginge, wenn das nicht so ein ekelhaftes Bild URL einfüge System wäre.

Jedenfalls geht es mir heute eher darum, dass ich jetzt, 1 Woche später was von den Folgen spüre.

Denn immer, wenn ich weitere Strecken gehe, fangen irgendwann die Füße an, wahnsinnig weh zu
tun. (als wenn man einen ganzen abend zum ersten Mal gekellnert hätte) Mich musste gestern mitten
im Spaziergang jemand abholen und nach hause bringen, weil es nicht mehr ging.

Und es drückt hier und da immer noch.

Und ich weiß jetzt nicht, ob sich da noch was reißen lässt.

Ich war ja nicht direkt zum Arzt gegangen.
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Q-Treiberin
Beitrag 25.06.2018, 08:23
Beitrag #34


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Ich denke, dass wird keine Versicherung mehr als „Unfallfolge“ akzeptieren.

Aber zum Arzt solltest Du trotzdem gehen und Dir die Beschwerden schnellstens attestieren lassen. Vielleicht kann ein guter Anwalt da ja noch was reißen...


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hk_do
Beitrag 25.06.2018, 09:08
Beitrag #35


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Zitat (janr @ 24.06.2018, 23:18) *
Wenn das Rad auf der rechten Seite und das Auto vorne kaputt ist, wie kann dann was anderes raus kommen? unsure.gif


Na zum Beispiel:

Das Auto fuhr auf der Vorfahrtstraße, und das Rad kam von links.

Passt zu den Schäden, aber nicht zur Skizze. Da wäre also die Skizze hilfreich.

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janr
Beitrag 25.06.2018, 11:46
Beitrag #36


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Zitat (hk_do @ 25.06.2018, 10:08) *
... Na zum Beispiel:

Das Auto fuhr auf der Vorfahrtstraße, und das Rad kam von links. ...
Es ist aber unstrittig, daß der TE mit seinem Rad auf der Vorfahrtsstraße war rolleyes.gif


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Marino
Beitrag 25.06.2018, 11:54
Beitrag #37


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So ein paar Sachen gabs heute.

War kurz beim Arzt, weil mir die Füße beim bewegen etwas weh taten. Nichts
wildes, nur etwas überdehnt, wie wenn man falsch vor dem Fußball tritt.

Dann gabs ne Mail von der Versicherung, dass ich noch ein
Schadensbericht an die gegnerische Versicherung senden soll.

Mal schauen, wie es weiter geht.
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Q-Treiberin
Beitrag 25.06.2018, 12:39
Beitrag #38


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Bitte nicht direkt mit der Versicherung in Kontakt treten, sondern nur über den Anwalt...


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Marino
Beitrag 25.06.2018, 14:06
Beitrag #39


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Wir haben bis heute ja noch keinen dazu geholt.

Vater versucht es erst einmal so zu machen und wenn etwas zu Problematisch wird, holen wir einen dazu.

Außerdem bekäme dessen Versicherung nicht mehr mitgeteilt als meine.
Ich glaube, dass wir denen einfach die Identische Schilderung vorlegen.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 09.07.2018, 11:35
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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janr
Beitrag 25.06.2018, 14:16
Beitrag #40


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Zitat (Marino @ 25.06.2018, 15:06) *
... Wir haben bis heute ja noch keinen dazu geholt. ...
Fehler dry.gif


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Beitrag 25.06.2018, 15:14
Beitrag #41


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Zitat (Marino @ 25.06.2018, 15:06) *
Vater versucht es erst einmal so zu machen und wenn etwas zu Problematisch wird, holen wir einen dazu.

Ganz falsche Vorgehensweise!
Eine kleine Begründung dafür
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Kai R.
Beitrag 25.06.2018, 15:47
Beitrag #42


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stell Dich darauf ein, dass Du dann den ganzen Weg alleine gehen musst. Für irgendwelche Teilregulierungen, weil die Versicherung schon 80% gezahlt hat, macht sich kein Anwalt die Finger wund.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Q-Treiberin
Beitrag 25.06.2018, 15:56
Beitrag #43


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Warum fragst Du im Erstpost ob Du einen Anwalt brauchst und nachdem Dir das von allen bejaht würde, nimmst Du keinen in Anspruch...

Naja, Papa wird’s schon richten, denn
Zitat
Mein Vater ist berufsbedingt schon "Gerichtserprobt" nur eben ein anderes Metier.
somit kann ja gar nichts passieren... whistling.gif


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Beitrag 25.06.2018, 16:06
Beitrag #44


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Na dann hat sich das Thema ja erledigt. Wem nicht zu raten ist, dem ist auch nicht zu helfen.


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Marino
Beitrag 25.06.2018, 17:10
Beitrag #45


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Anwalt habe ich ja so weitergeleitet, dass man des machen sollte, aber
wenn er das jetzt schon so an sich genommen hat, dann bitte.

Aber nach der Regelung 10.000€ 1.000€ gegenüber zu
stellen, würde einer für 220€ gar nicht erst ans Telefon gehen oder?
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janr
Beitrag 25.06.2018, 17:41
Beitrag #46


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Zitat (Marino @ 25.06.2018, 18:10) *
Anwalt habe ich ja so weitergeleitet, dass man des machen sollte, aber
wenn er das jetzt schon so an sich genommen hat, dann bitte. ...
Ist dein Vater spezialist im Verkehrs- und Versicherungsrecht? Dann OK.
Macht er das aber nur weil man früher mal sagte: Man geht da doch nicht zum Anwalt, dann mach das lieber selber mit deinem Anwalt und schick Papa nach Hause. wavey.gif


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Beitrag 26.06.2018, 06:08
Beitrag #47


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Zitat (Marino @ 25.06.2018, 18:10) *
Aber nach der Regelung 10.000€ 1.000€ gegenüber zu
stellen, würde einer für 220€ gar nicht erst ans Telefon gehen oder?


Doch. Es geht nicht um die Höhe der Gebühr an sich, sondern um die entgangene Gebühr, die der Anwalt nicht bekommt, wenn es nur noch um einen Restbetrag geht.

Ich hoffe, Du bist Haftpflichtversichert. Wenn Dein Unfallgegner das konsequent durchzieht mit der Schuldumkerhbehauptung und Du keinen adäquaten Rechtsbeistand hast, kannst Du auf einmal noch seinen Schaden bezahlen.

Schreib einfach, wie es ausgegangen ist. wavey.gif


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Uwe W
Beitrag 26.06.2018, 10:38
Beitrag #48


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Also ich bin hier sehr skeptisch gegenüber dem Ratschlag, einen Anwalt einzuschalten, insbesondere wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht und wenn - was anscheinend aber noch nicht klar ist- kein Personenschaden besteht.

Der Sachschaden liegt hier anscheinend unter 500 Euro, auch wenn man zu den 220 Euro noch ein paar Tage Nutzungsausfallentschädigung sowie die Kostenpauschale (für Porto, Telefon, Laufereien bzw. Fahrereien) von 25 Euro hinzurechnet.

Da ist zunächst zu bemerken, dass das RVG eine einfache Anwaltsgebühr von 45 Euro vorsieht, wenn der Gegenstandswert maximal 500 Euro beträgt. Das gilt unabhängig davon, ob der Anwalt 280 Euro oder nur einen Restbetrag von z.B. 28 Euro einfordert.

Für seine außergerichtliche Tätigkeit bekommt der Anwalt dann oftmals das 1,3 fache dieser 45 Euro, also 58,5€. Dazu kommt dann noch 11,70 als Kommunikationspauschale und auf den Gesamtbetrag von 70,20 dann noch mal 19% MWst, also 13,34€. Das sind zusammen 83,54.

Für diesen Betrag lohnt sich eine anwaltliche Tätigkeit eigentlich nicht, d.h. für den Anwalt ist das ganze ein Zuschussgeschäft, er muss ja während er Zeit, in der er den Fall bearbeitet, weiterhin die erheblichen Kosten seiner Kanzlei tragen. Er wird dann auch versucht sein, den Fall möglichst schnell abzuschließen. Da besteht z.B. die Gefahr, dass er sich mit der gegnerischen Versicherung auf einen Vergleich einlässt, wenn z.B. die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist. In diesem Fall müsste sein Mandant die Anwaltskosten selber tragen (sofern nicht anders vereinbart) und die oben genannten Gebühren würden sich wegen des Vergleichs noch deutlich erhöhen auf z.B. 180 Euro. Das könnte dann den Schadensersatz weitgehend auffressen, wenn man sich z.B. auf 80% einigt.

Und wenn ein Anwalt eingeschaltet wird, lässt der zunächst auf seine Konten zahlen, d.h. der Mandant sieht von dem Geld dann nichts.

Und: wenn die Sache vor Gericht geht und beide Seiten anwaltlich vertreten sind (die Versicherung wird z.B. kein Vorstandsmitglied zum Prozess schicken und sich dementsprechend vertreten lassen), dann entsteht ein Kostenrisiko von über 400 Euro (2 Anwälte plus Gerichtsgebühren) und zwar unabhängig davon, ob man sich über 280 Euro oder über 20 Euro streitet. Also total unwirtschaftlich! Auch für den Anwalt, der schnell einen halben Tag verliert, wenn es zu einem Gerichtstermin kommt.

Deshalb würde jeder Anwalt im Fall, dass an der Forderung etwas offen bleibt, von einem Gerichtsverfahren abraten und die Erfolgsaussichten eher negativ schildern.

Betrachtet man einen Fall in dieser Größenordnung aus Sicht der gegnerischen Versicherung, so hat auch diese ein Interesse daran, den Fall möglichst geräuschlos zu erledigen: den geleisteten Schadensersatz wird ihr VN meist zurückkaufen, um seinen Schadensfreiheitsrabatt nicht zu verlieren. Da hätte die Versicherung also gar nichts davon, wenn sie nur 80% leistet und sich hinterher weiter streiten muss. Denn auch die Arbeitszeit ihres Sachbearbeiters ist für eine Versicherung Geld. Gegnerische Anwaltskosten müsste sie auch selber tragen, kann diese also nicht bei einem Rückkauf auf den VN abwälzen.

Wenn man als Geschädigter seine Ansprüche sachlich fundiert geltend macht und mit einem Anwalt nur droht, sollte die gegnerische Versicherung bei Schäden dieser Größenordnung eigentlich keine Probleme machen.



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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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janr
Beitrag 26.06.2018, 13:49
Beitrag #49


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Du hast aber schon gelesen was andere raten?

Der Gegner (die Versicherung) ist schließlich bis an die Zähne mit Anwälten bewaffnet und man selber hat von der Materie keine Ahnung.
Ergo: Waffengleichheit.

Was der Anwalt dabei verdient ist erst mal egal.

Was er aber nicht verdient, wenn man ihn nicht von Anfang an dabei hat, und deshalb findet man am Ende keinen der nicht von Anfang an dabei ist, schon.


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Beitrag 26.06.2018, 13:55
Beitrag #50


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Kann gut sein, dass der Streitwert nicht so niedrig bleibt. Ist der Gegner konsequent mit seiner geänderten Sicht, fordert er seinerseits Kompensation für erlittene Schäden ein. Da sind über 1000 Euro schnell zusammen.
Daher meine Frage nach einer Privathaftpflichtversicherung.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 10.01.2025 - 04:06