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> Unfall zwischen Auto und Rad. Unklare Sachlage.
rapit
Beitrag 23.08.2018, 20:00
Beitrag #101


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Zitat (Marino @ 23.08.2018, 19:10) *
und Anwalt dann, wenn er sich querstellt.

wallbash.gif Du hast NICHTS verstanden. GAR NICHTS. crybaby.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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mir
Beitrag 24.08.2018, 10:37
Beitrag #102


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Nee, und aus meiner Sicht erübrigen sich weitere Kommentare.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Reinheit
Beitrag 25.08.2018, 17:21
Beitrag #103


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Zitat (Marino @ 23.08.2018, 19:10) *
Naja Polizei schon wegen der Beweise …
Was soll der arme Polizist denn beweisen? In aller Regel war er bei dem Unfall nicht anwesend. Er kann daher nur bescheinigen, daß es (anscheinend) zu einem Unfall zwischen zwei Verkehrsteilnehmern gekommen ist und welche Schäden bei einer ersten flüchtigen Betrachtung entstanden sind. Vielleicht macht er noch ein paar Photos. Und dann?
Zitat
… und Anwalt dann, wen er sich querstellt.
Wirst Du es jemals begrefen? Wenn der Gegner sich insofern querstellt, daß er nur einen Dir nicht ausreichenden Teil des Schadens erstatten will, wirst Du keinen (sich lohnenden) Anwalt finden, der Dich für den streitigen Rest vertritt, weil sich nur danach seine Gebühren berechnen. Er wäre ja schön blöd, wenn er seine Zeit damit vergeuden würde, während er in der gleichen Zeit jemanden vertreten kann, der nicht so unklug war, erst mal selber Hand anzulegen und die Karre in den Dreck zu fahren, aus dem sie dann vom Anwalt wieder herausgezogen werden soll, sondern gleich den Fachmann beauftragt.
Zitat
Alles Andere sind Sachen, die nicht absehbar sind. Aber dafür ist der Rechtsbeistand ja dann da.
Nö. Wenn Du das so anfängst. ist eben, wie schon viele hier Dir anscheinend vergeblich zu erläutern versucht haben, mit sehr großer Wahrscheinlichkeit keiner da.
Aber mach Du ruhig. Jeder ist seines Glückes Schmied; auch seines Scheiterns.


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Uwe W
Beitrag 25.08.2018, 21:43
Beitrag #104


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Zitat (Marino @ 23.08.2018, 15:06) *
Ich warte mit einer Reparatur aber trotzdem erst mal, bis das Geld auch wirklich da ist.

Vermutlich wird man Dir aber erst einmal nur den Nettobetrag für die Reparatur überweisen. Die darauf entfallende Mehrwertsteuer gibt es nach der Rechtslage erst dann, wenn die Reparatur erfolgt ist und damit Mehrwertsteuer zu zahlen ist.

An dieser Rechtslage kann auch ein Anwalt nichts ändern.

Zitat (Reinheit)
Wenn der Gegner sich insofern querstellt, daß er nur einen Dir nicht ausreichenden Teil des Schadens erstatten will, wirst Du keinen (sich lohnenden) Anwalt finden, der Dich für den streitigen Rest vertritt, weil sich nur danach seine Gebühren berechnen.

Bei Schäden wie im vorliegenden Fall ist dieses Argument allerdings unsinnig: wenn der Schaden unter 500 Euro liegt, bestimmt sich die Anwaltsvergütung nach der untersten Stufe der Gebührentabelle. Wenn Du meinst, dass man in solchen Fällen keinen Anwalt findet, dann hat sich der TE ja Frust erspart, wenn er gar nicht erst einen gesucht hat.

Was die Unfallaufnahme durch die Polizei angeht: das halte ich für durchaus sinnvoll, wenn es zu einem Unfall KfZ/Fahrrad gekommen ist. Die Polizei wird in solchen Fällen ja meist anhand der Angaben feststellen können, wo sich der Unfall ereignet hat, wer aus welcher Richtung gekommen ist und an welchen Fahrzeugteilen die "Berührung" stattgefunden hat. Das erschwert es dem Unfallgegner erheblich, durch phantasievolle Schilderungen des Unfallablaufs seine eigene Schuld kleinzureden.





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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Reinheit
Beitrag 25.08.2018, 23:43
Beitrag #105


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@ Uwe W: Du hast sicher recht. Ich hatte mich auf die Situation bezogen, daß die Schadenshöhe die Vergütung beeinflußt. Da ich mich mit der Anwaltsvergütung nicht auskenne, war mir nicht bewußt, wie die Konstellation mit der vorliegenden Schadenhöhe aussieht, in der das nicht stimmt.
Zu dem Unfall, den ich im März erlitten hatte (Traktorgespann gegen PKW), habe ich natürlich die Polizei geholt. Ich war allerdings etwas enttäuscht, als mir mit den von mir hier zitiierten Gründen ein Unfallaufnahmebogen überreicht sowie der Fall damit als für die Polizei erledigt erklärt wurde. Und ein bißchen geärgert habe ich mich darüber, weil die Bußgeldstelle mir daraufhin Überholen bei unklarer Verkehrslage vorwarf und ein Bußgeld in Höhe von 175 € androhte. Das konnte ich aber durch meine Stellungnahme abwenden.


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