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> Unfall zwischen Auto und Rad. Unklare Sachlage.
Uwe W
Beitrag 26.06.2018, 15:55
Beitrag #51


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Zitat (janr @ 26.06.2018, 13:49) *
Was er aber nicht verdient, wenn man ihn nicht von Anfang an dabei hat, und deshalb findet man am Ende keinen der nicht von Anfang an dabei ist, schon.

Der Anwalt verdient im vorliegenden Fall keinen Cent weniger, wenn man ihn nicht von Anfang an dabei hat, sondern erst später einschaltet.

Was Du damit meinst, dass Versicherungen bis an die Zähne mit Anwälten bewaffnet sind, verstehe ich nicht. In Versicherungen arbeiten erst einmal Sachbearbeiter und keine Anwälte. In Fällen dieser Größenordnung besteht für eine Versicherung auch kein Interesse, ihre Kooperationsanwälte in so einen Fall zu involvieren.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Uwe W
Beitrag 27.06.2018, 12:43
Beitrag #52


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Zitat (Marino @ 22.06.2018, 12:48) *
Dann hat er mit dem Ergebnis aufgelegt, dass jeder seine Versicherung damit beauftragt
und sich die einigen sollen.

Das spricht schon mal dafür, dass @Marino eine private Haftpflichtversicherung hat.

Zum Prozedere: dass sich die Versicherungen einigen sollen, ist meines Erachtens ein Irrglaube. Grundsätzlich handelt jeder Haftpflichtversicherer unabhängig von dem anderen. Es ist also sowohl möglich, dass die von den Versicherungen dem Unfallgegner zugestandenen Haftungsquoten zusammen weniger als 100% ausmachen als auch (das kommt bei kleineren Schäden nicht selten vor) mehr als 100%.

Es ist Aufgabe des Haftpflichtversicherers, unbegründete Forderungen abzuweisen. Das machen die - solange die Sache noch nicht bei Gericht ist - auch selber durch ihre Sachbearbeiter, d.h. damit sollte man keinen Anwalt beauftragen. Dessen Kosten würde die eigene Haftpflicht also gar nicht übernehmen, solange man noch nicht verklagt wurde.

Bei Unfällen Fahrrad/KfZ gilt im übrigen, dass nach dem Straßenverkehrsgesetz vermutet wird, dass der KfZ-Fahrer den Unfall verursacht hat.

Das heißt: der Radfahrer muss beweisen, dass es zu einem Unfall gekommen ist und dass seine Schäden auf den Unfall zurückzuführen sind. Wenn der Kfz-Führer bzw. seine Haftpflicht den Schaden dann nicht zu 100% regulieren will, muss er beweisen, dass der Radfahrer eine Mitschuld bzw. die Alleinschuld an dem Unfall trägt.

Da hier der Unfall an sich unstreitig zu sein scheint, sieht es also schon mal gut für @Marino aus. Dass die Unfallschilderungen insoweit voneinander abweichen, dass @Marino nach Darstellung seines Gegners nicht auf der Vorfahrtstraße war, glaube ich auch nicht. So dreist sind die wenigsten, das würde auch kaum nützen, wenn der Unfallgegner seine Version nicht beweisen kann.

Möglich ist aber, dass der zeitliche Ablauf vom Unfallgegner so dargestellt wird, dass es sich für @Marino ungünstiger anhört. Damit wäre aber ein relevantes Mitverschulden noch längst nicht bewiesen.


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Marino
Beitrag 27.06.2018, 20:42
Beitrag #53


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Zitat (Explosiv @ 26.06.2018, 14:55) *
Kann gut sein, dass der Streitwert nicht so niedrig bleibt. Ist der Gegner konsequent mit seiner geänderten Sicht, fordert er seinerseits Kompensation für erlittene Schäden ein. Da sind über 1000 Euro schnell zusammen.
Daher meine Frage nach einer Privathaftpflichtversicherung.


Das weiß ich leider selber nicht.

Ich weiß nur, dass ich bei den Eltern mit drin bin und keine Rechtsschutzgeschichte abgeschlossen habe.

Könnte ein Grund dafür sein, dass von elterlicher Seite kein Anwalt dazu gerufen wurde.

Aber die Sachlage ist och eigentlich durch Schilder und Schäden Wasserfest. Wie will der Gegner da was reißen?

Ich behaupte nicht, zu 100% zu wissen wie es abgeht, darum würde ich gerne von euch wissen, wie sich ein Gegner die Wahrheit so umformen will, dass
es für ihn passt. Das interessiert mich jetzt doch mal.
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hk_do
Beitrag 27.06.2018, 23:19
Beitrag #54


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Zitat (Uwe W @ 27.06.2018, 13:43) *
Zum Prozedere: dass sich die Versicherungen einigen sollen, ist meines Erachtens ein Irrglaube.


Der wesentliche Irrglaube dabei ist, dass das für den Geschädigten vorteilhaft wäre! wavey.gif

Wenn man als Geschädigter der Versicherung die Entscheidung über die Regulierung überlässt, kann man davon ausgehen, dass die zum eigenen Vorteil entscheidet. (wer würde das nicht tun?!)

Zitat (Marino @ 27.06.2018, 21:42) *
Aber die Sachlage ist och eigentlich durch Schilder und Schäden Wasserfest. Wie will der Gegner da was reißen?


Hier ist bisher noch nicht so ganz klar geworden, was der Gegner jetzt abweichend von dem tatsächlichen Unfallgeschehen so behauptet.

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Marino
Beitrag 28.06.2018, 07:11
Beitrag #55


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Ganz einfach: Ich sol ihm in die Seite gefahren sein anstatt er mir.

Aber die ganze Vorfahrtgeschichte ist ja mehr oder weniger in Zement gegossen und da ist nichts dran zu tippen.
(Gutachter würde notfalls den Ort begehen.)

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 28.06.2018, 07:25
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorposting gelöscht
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angeditscht
Beitrag 28.06.2018, 12:16
Beitrag #56


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Ob du ihm in die Seite gefahren bist oder auf der Motorhaube lagst ist aber sowas von egal...du warst auf der Vorfahrtsstraße....er war wartepflichtig....
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hk_do
Beitrag 28.06.2018, 22:55
Beitrag #57


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Er könnte argumentieren, er habe sich in die Einmündung hineingetastet (das darf er) und der Radfahrer sei quasi in das stehende Hindernis gefahren (das darf der nicht).

Und schon ist die Haftungsverteilung nicht mehr bei den nach der Schilderung des TE eigentlich anzunehmenden 100% für das Kfz.

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janr
Beitrag 28.06.2018, 23:01
Beitrag #58


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Wenn man sich so weit in eine Vorfahrtsstaße reintastet, daß da jemand dagegen fährt weil alles zu knapp ist, dann darf man dies auch nicht.

Nur wie würde dies zu den Unfallspuren passen?

Das Rad ist ja auf der rechten Seite beschädigt worden und nicht vorne.
Das Auto müßte nach Schilderung vorne beschädigt sein und nicht an dessen Seite.
wink.gif


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Uwe W
Beitrag 29.06.2018, 01:21
Beitrag #59


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Zitat (hk_do @ 28.06.2018, 21:55) *
Er könnte argumentieren, er habe sich in die Einmündung hineingetastet (das darf er) und der Radfahrer sei quasi in das stehende Hindernis gefahren (das darf der nicht).

Und schon ist die Haftungsverteilung nicht mehr bei den nach der Schilderung des TE eigentlich anzunehmenden 100% für das Kfz.

Wenn der PkW-Fahrer nicht zu 100% haften will, dann muss er seine Version auch beweisen können. Wie schon vorgestern geschrieben, geht der Gesetzgeber zunächst davon aus, dass der PkW-Fahrer zu 100% haftet, d.h. der Pkw-Fahrer muss ein (Mit)verschulden des Radfahrers beweisen, während für den Radfahrer bereits die gesetzliche Vermutung spricht.


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hk_do
Beitrag 01.07.2018, 17:03
Beitrag #60


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Zitat (Uwe W @ 29.06.2018, 02:21) *
Wenn der PkW-Fahrer nicht zu 100% haften will, dann muss er seine Version auch beweisen können.


Ja, in der Theorie.

In der Praxis reicht es, wenn er den Radfahrer so weit einschüchtert oder auch nur verunsichert, dass der seine (restlichen) Ansprüche nicht weiter verfolgt...

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Marino
Beitrag 02.07.2018, 21:33
Beitrag #61


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Hey Leute.

Habe nun vor etwa 1,5 Wochen die nötigen Sachen der
Versicherung zukommen lassen.

Bis jetzt kam von der Versicherung nichts zurück.

Nicht einmal eine Eingangsbestätigung oder so.

Die gesamte Regulierung dauert ja schon etwas
mehr als 2 Wochen.

Und so langsam kommt das Gefühl, die Versicherung
lässt einen am langen Arm hängen.

Ich kann zwar von meinen Eltern ein Rad nutzen, aber das
ist jenseits von Gut und Böse und kaum ein Ersatz für den Übergang
auf lange Zeit. Es gehen nur 2 von 8 Gängen und das Licht vorne, also
nix zum Abends fahren.

Wie kann man die denn dazu bringen, wenigstens schneller zu antworten?

Oder sind so lange Bearbeitungszeiten etwa normal??
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ulm
Beitrag 02.07.2018, 21:46
Beitrag #62


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Ich dachte, Dein Vater hat alles im Griff? think.gif
Die Versicherung braucht schon ein paar Tage Zeit, sie muss ja auch erst mal ihren Versicherungsnehmer fragen, ob das so stimmt, was Du behauptest und dann entscheidet man allmählich.


Man hätte das Ganze natürlich auch über einen Fachanwalt für Verkehrsrecht machen können, der entsprechend nachdrückliche Kommunikation führt, aber die etwa 26 Leute, die Dir das in Deinem Thread geraten haben, haben ja weniger Ahnung als Dein Vater.
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janr
Beitrag 02.07.2018, 21:47
Beitrag #63


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Marino
Beitrag 02.07.2018, 22:52
Beitrag #64


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Zitat (ulm @ 02.07.2018, 22:46) *
Ich dachte, Dein Vater hat alles im Griff? think.gif
Die Versicherung braucht schon ein paar Tage Zeit, sie muss ja auch erst mal ihren Versicherungsnehmer fragen, ob das so stimmt, was Du behauptest und dann entscheidet man allmählich.


Man hätte das Ganze natürlich auch über einen Fachanwalt für Verkehrsrecht machen können, der entsprechend nachdrückliche Kommunikation führt, aber die etwa 26 Leute, die Dir das in Deinem Thread geraten haben, haben ja weniger Ahnung als Dein Vater.


Das kann hier jetzt sicher so rüber kommen.

Ich hatte ihm ja wie bereits erwähnt gesagt, dass man jemanden ins Boot holen sollte
bzw. die Tipps von hier weiter gereicht. Er sagte, er wolle es ohne lösen und seit dem
habe ich mich daraus zurück gezogen und notfalls springt er dann für Teilkosten ein.

Wenn er das so an sich gezogen hat, dann bitte.

Er ist ja nicht dumm, nur habe ich eben gesagt, falls durch den Alleingang Nachteile
entstehen, soll das entweder unsere HP Versicherung tragen bzw. die Reparatur er.

Und nein, wir streiten uns eigentlich nur sehr selten.

Aber ihr habt schon recht.
Ein Anwalt kann da generell viel mehr tun wie zB Akteneinsicht nehmen und
eben mehr Druck aufbauen als Herr XY es könnte.

Mal schauen, wie das ganze ausgehen wird.
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Skoddy
Beitrag 03.07.2018, 10:21
Beitrag #65


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Zitat (Marino @ 02.07.2018, 22:33) *
Ich kann zwar von meinen Eltern ein Rad nutzen, aber das
ist jenseits von Gut und Böse

Warum lässt Du Dein Rad nicht reparieren und fährst dann damit?


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Explosiv
Beitrag 03.07.2018, 10:36
Beitrag #66


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Vernichtung von Beweisen? Ich würd da langsam machen.
Ich würde eher das zur Zeit minderwertige Rad so instand setzen, dass es gescheit nutzbar ist.


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Uwe W
Beitrag 03.07.2018, 10:56
Beitrag #67


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Wenn das Geld für eine Reparatur vorhanden ist oder besorgt werden kann, spricht eigentlich nichts gegen eine umgehende Reparatur.

Die Mehrwertsteuer für die Reparatur wird die Versicherung ohnehin erst zahlen, wenn eine Reparaturrechnung vorgelegt wird, die die MWSt ausweist.
Wer selber oder mit Hilfe von Bekannten repariert oder ohne Reparatur weiterfährt, bekommt die MWSt nämlich nicht ersetzt.
Nutzungsausfall kann man auch nur für die erforderliche Mindestzeit bekommen, d.h. wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, sollte man die Reparatur baldmöglichst in Auftrag geben.

Und wenn das Geld für eine Reparatur gerade nicht flüssig ist, würde ich das der gegnerischen Versicherung bei einem Schaden in dieser Höhe auch eher nicht auf die Nase binden: dann weiß die Versicherung nämlich, dass auch für einen Prozess das Geld nicht da ist (Gerichtskostenvorschuss und Vorschuss für den Anwalt würden hier ja in derselben Höhe liegen wie der tatsächliche Schaden). Bei einer aufwändigen KfZ-Reparatur könnte es demgegenüber aber sein, dass die Versicherung für den Verzögerungsschaden aufkommen muss, wenn sie nicht unverzüglich Schadensersatz leistet, d.h. dass sie dann für einen längeren Zeitraum Ersatzfahrzeug bzw. Nutzungsausfallentschädigung zahlen muss.

Zitat (Marino @ 02.07.2018, 21:52) *
Aber ihr habt schon recht.
Ein Anwalt kann da generell viel mehr tun wie zB Akteneinsicht nehmen und
eben mehr Druck aufbauen als Herr XY es könnte.

Die gegnerische Versicherungsakte wird der Anwalt nicht einsehen können. Möglich wäre hier nur Einsicht in eine Bußgeldakte gegen einen der Unfallbeteiligten (was es hier aber nicht gibt). Das macht aber nur Sinn, wenn sich daraus neue Erkenntnisse bzw. Beweise ergeben, z.B. wenn der Unfall polizeilich aufgenommen wurde. Akteneinsicht durch den Anwalt bedeutet meist aber auch, dass sich dadurch Verzögerungen ergeben.

Wieviel Druck Herr XY selber aufbauen kann, hängt natürlich davon ab, wie präzise und rechtlich angemessen er sich ausdrückt. Grundsätzlich kann man Prozesse vor einem Amtsgericht auch selber führen bzw. mit Hilfe eines Familienangehören führen. Im Einzelfall kann das auch sinnvoll sein.

Wichtig ist bei allem immer eine gute Dokumentation: Schäden am Fahrzeug durch Fotos bzw. die Begutachtung bzw. die Beschreibung in dem Kostenvoranschlag. Die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung sollte unbedingt auch dokumentiert werden.
Ohne ausreichende Dokumentation wird man kaum einen Anwalt finden, der einem wirklich noch weiterhelfen kann, wenn man erst später einen Anwalt einschaltet.

Dass Versicherungen auch bei Einschaltung eines Anwalts nur sehr zäh regulieren, kommt übrigens auch vor: siehe dieser Thread.


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Marino
Beitrag 10.07.2018, 20:13
Beitrag #68


Neuling
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So, die nächste Woche ohne Antwort ist rum und so
langsam wächst der Unmut gegen diese Trantütigkeit.

Dürften wir denn wenigstens das Rad reparieren lassen
und uns dann einfach die alten Teile mitgeben lassen?

Dann könnte ja die Versicherung notfalls das begutachten.

Die Fotos zeigen ja, was wo saß.
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Q-Treiberin
Beitrag 10.07.2018, 21:06
Beitrag #69


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Wer nicht hören will muss fühlen...thread.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Explosiv
Beitrag 11.07.2018, 06:38
Beitrag #70


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Ist nicht gesagt, dass es mit RA schneller ginge.
Der RA wüsste aber wenigstens, ab wann er welche Zinsen wegen der Verzögerung einfordern könnte. Und inwieweit man bereits reparieren kann. Da kann ich nicht mit dienen, ich bin kein RA.


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Q-Treiberin
Beitrag 11.07.2018, 06:44
Beitrag #71


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Zitat (Marino @ 10.07.2018, 21:13) *
Dürften wir denn wenigstens das Rad reparieren lassen
Was steht denn in dem Post direkt über Deinem? think.gif
Manchmal denke ich, Du liest die Dir gegebenen Antworten überhaupt nicht...


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angeditscht
Beitrag 11.07.2018, 07:13
Beitrag #72


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rhein
Beitrag 11.07.2018, 09:29
Beitrag #73


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Hab nur mal quergelesen, ist es denn nicht sowieso der Fall, dass wenn der TE den Fall an seine Versicherung meldet und den Schaden, bzw. die Regulierung verweigert, die Versicherung selbst Gutachter, bzw. IHRE rechtsabteilung zu Rate zieht?

Notfalls auch selbst vor Gericht zieht? Ok wahrscheinlich nicht bei der Höhe von 500 Euro...

Vielleicht könnte man ja einen Zeugenaufruf starten?

LG
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Uwe W
Beitrag 12.07.2018, 10:25
Beitrag #74


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Zitat (Explosiv @ 11.07.2018, 06:38) *
Der RA wüsste aber wenigstens, ab wann er welche Zinsen wegen der Verzögerung einfordern könnte. Und inwieweit man bereits reparieren kann. Da kann ich nicht mit dienen, ich bin kein RA.

Naja, bei einem Streitwert von ca. 200 Euro und einer Verzinsung von 5% über dem zur Zeit negativen Basiszinssatz, sind das ca. 2 - 3 Cent pro Tag.

Da wird natürlich jeder Rechtsanwalt mit wachsender Begeisterung genauestens ermitteln wollen, ab welchem Tag genau diese Zinsen zu zahlen sind. thread.gif




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Marino
Beitrag 16.07.2018, 07:57
Beitrag #75


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Heyho.

Jetzt ist schon die vierte Woche nach Schadensmeldung rum.

Und von der Versicherung kam "Oh Wunder" NICHTS.

So langsam fühlen wir uns von denen zur Seite gestellt nach den Prinzip: "Ist ja nur ein Fahrrad,
da machen wir erst mal gar nichts. Sollen die doch selber zusehen, wie sie es übergangsweise
machen, für uns ist es nicht interessant genug."

Und die können sich nicht mit irgendwelchen Urlaubsplanungen raus reden.
Weil ich arbeite und weiß, dass man als Betrieb wenigstens einen halbwegs
normalen Ablauf zu gewährleisten hat.
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henpara
Beitrag 16.07.2018, 08:31
Beitrag #76


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Zitat
Heyho.

Hi, danke für die Rückmeldung. Das kommt alles nicht überraschend. Und die nötige Tipps, weiterzukommen, hast du ja schon mehrfach bekommen und ignoriert.

Dennoch viel Glück.
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Skoddy
Beitrag 16.07.2018, 08:31
Beitrag #77


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Welche Frist hast Du denn der Versicherung gesetzt?


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angeditscht
Beitrag 16.07.2018, 08:57
Beitrag #78


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Weiß die Versicherung denn überhaupt das sie was zahlen soll? Ich konnte jetzt aus dem Topic nicht erkennen das man bei der Versicherung überhaupt schon selber Ansprüche angemeldet hat....
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Skoddy
Beitrag 16.07.2018, 10:53
Beitrag #79


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Er hat das im Juni schon gemeldet:
Zitat (Marino @ 02.07.2018, 22:33) *
Habe nun vor etwa 1,5 Wochen die nötigen Sachen der
Versicherung zukommen lassen.


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angeditscht
Beitrag 16.07.2018, 11:14
Beitrag #80


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Und? Daraus ergibt sich aber nicht das auch ein Anspruch geltend gemacht wurde. Ist ja schön wenn man Unformationsmaterial für die Akte bekommt....bei der professionellen väterlichen Abwicklung....
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Marino
Beitrag 06.08.2018, 20:19
Beitrag #81


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So, ich wollte nun mal kurz schreiben, wie es weiter ging.

Und zwar hat die Versicherung endlich angerufen!

Es sei so lang nichts von denen gekommen, weil der Gegner unschlüssige
Aussagen machte und sich teilweise selbst widerspricht.

Er hat noch eine Woche Zeit, sich zu melden.

Ziemlich dubiose Sache von Anfang an.

Aber das tollste ist ja, dass sie unter Umständen keinen Cent zahlen
wollen, weil es ja ach so schwer sei, das nachzuvollziehen.

Das war dann der Punkt wo ich wirklich nur dachte: "Will der mich
verarschen oder was?"

Die Schäden sprechen für sich und eine detailierte Zeichnung mit Straßen
und allem habe ich auch abgegeben.

Dann sollen die mal von ihrem Drehstuhl aufstehen und sich das vor
Ort ansehen.

Bekommen wir denn wirklich, wenn es blöd läuft an gar nichts?

Kann man denen anders beikommen?
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Q-Treiberin
Beitrag 06.08.2018, 20:34
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Ja, mit Pech bekommt Ihr gar nichts...mit Glück vielleicht 40 Euro oder so...
Und nein, denn jetzt wirst Du keinen Anwalt mehr finden der sich engagiert...

Am besten Du lässt Papa die Sache weiter regeln.... thread.gif


Denn was schrieb ich bereits am 10.07....:
Zitat (Q-Treiberin @ 10.07.2018, 22:06) *
Wer nicht hören will muss fühlen...thread.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
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rapit
Beitrag 06.08.2018, 20:47
Beitrag #83


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Ja nun, die richtige Antwort, der richtige Tipp, kam in der ersten Antwort (Beitrag #2) im Juni...


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Q-Treiberin
Beitrag 06.08.2018, 20:48
Beitrag #84


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Stimmt...


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rapit
Beitrag 06.08.2018, 21:02
Beitrag #85


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Papa macht das schon. Der kennt sich doch damit aus... crybaby.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 06.08.2018, 21:04
Beitrag #86


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Sieht man doch.... whistling.gif


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Uwe W
Beitrag 07.08.2018, 01:16
Beitrag #87


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Zitat (Marino @ 06.08.2018, 20:19) *
Bekommen wir denn wirklich, wenn es blöd läuft an gar nichts?

Dann muss es schon sehr blöd laufen.

Grundsätzlich gilt:
Wer Ansprüche aus einem Unfall stellt, muss zunächst beweisen, dass es einen Unfall gab, an dem der Unfallgegner beteiligt war und dass die geltend gemachten Schäden auf diesen Unfall zurückzuführen sind.

Bei einem Unfall Pkw/Rad haftet der Pkw-Halter vollumgänglich, sofern er nicht beweisen kann, dass den Radfahrer ein (Mit)verschulden trifft.

Wenn es nötig ist, gerichtliche Schritte einzuleiten, so ist bei einem Streitwert bis 5000 Euro das Amtsgericht zuständig. Dort gibt es keinen Anwaltszwang, d.h. man kann eine Klage auch ohne Anwalt einreichen. Örtlich zuständig ist auch das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Unfall ereignet hat. Das hat den Vorteil, dass man dort sowohl den Fahrer als auch den Halter (wenn vom Fahrer verschieden) als auch die gegnerische Versicherung verklagen kann.




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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Marino
Beitrag 07.08.2018, 08:16
Beitrag #88


Neuling
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Fressen denn dann nicht die Prozesskosten die 200 Euro und soviel nicht auf?

Oder würden wir diese bei Erfolg eh nicht zahlen?

Das ist so der Grund, warum wir es erst so versucht haben und uns auch etwas davor scheuen den Schritt zu gehen.

Und ja, das mit Papa macht das schon war eher bescheiden.

Seine Aussage: " Dat is übahaupt keeein Problem."

Tja, jetzt kommt es doch anders.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 07.08.2018, 21:18
Bearbeitungsgrund: unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Explosiv
Beitrag 07.08.2018, 09:03
Beitrag #89


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Man muss den Antrag stellen, die Prozesskosten erstattet zu bekommen. Neben den Anträgen auf Schadenersatz, Schmerzensgeld, Erstattung der eigenen Auslagen, Ausfall des Fahrzeugs etc. pp. Wer den Antrag zu stellen vergisst, bleibt schnell auf den Prozesskosten sitzen.
Ob man alles ersetzt bekommt, hängt davon ab, ob der gegnerische Anwalt- die haben ja einen, sogar ne ganze Rechtsabteilung, gelle- es fertigbringt, eine Quotelung zu erreichen. Dann bleiben an einem auch die Prozesskosten und sogar die Kosten für den gegnerischen Anwalt entsprechend der Quotelung hängen.
Beispiel:
Quotelung 20:80 für Dich.
Du bekommst 80 Prozent Deines Schadens, Deiner Auslagen etc. pp ersetzt.
Dagegen musst du 20 Prozent des gegnerischen Schadens, deren Anwälte, der Prozesskosten und sonstigen Auslagen zahlen.
Das ist ggf. höher als der eigene Schaden.
Ohne eigenen Anwalt ist das schnell passiert. Muss nicht, kann aber.

Nimm die Sache zum Anlass, ne RSV abzuschließen. Wenn Du denn schon ne PH und BU hast, die sind wichtiger.

Wenn die Gegenseite noch gar keine Kompensation angeboten hat, kann sich vielleicht auch noch ein RA finden, der die Sache noch übernimmt. Fragen kostet nix, nur die Beratung. wavey.gif


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henpara
Beitrag 07.08.2018, 10:45
Beitrag #90


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Wenn du unverschuldet in einen Unfall verwickelt wirst, dann muss die gegnerische Versicherung deinen Anwalt bezahlen. Ich bin mir sicher, dass das auch schon mal hier so geschrieben wurde und ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass das stimmt.
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rapit
Beitrag 07.08.2018, 11:50
Beitrag #91


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Jaja, aber dank Papas eigenverantwortlichen Gewurschtels ist es dafür ja nun zu spät.

Er wollte ja der gegnerischen Versicherung geld sparen und es selbst machen. Und dafür wird jetzt auch noch nochmal bezahlt, indem man nicht alles bekommt.

Doppelt gestraft.

whistling.gif

Ich habe mit dieser Folge dieses unsinnigen Verhaltens keinerlei Mitleid.


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henpara
Beitrag 07.08.2018, 12:06
Beitrag #92


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Zitat
Jaja, aber dank Papas eigenverantwortlichen Gewurschtels ist es dafür ja nun zu spät.

Hallo rapit, könntest du das bitte für einen Laien wie mich etwas genauer erklären? Warum ist es nun zu spät für einen Anwalt?
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rapit
Beitrag 07.08.2018, 12:09
Beitrag #93


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Weil man keinen mehr finden wird.

Anwälte haben keine Pflicht, Mandate anzunehmen, weißt du?

Und kaum ein erfahrener RA wird sich jetzt noch dieser Sache annehmen.

Das hat Papa eben verbockt.


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Uwe W
Beitrag 07.08.2018, 15:02
Beitrag #94


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Ob Papa hier etwas verbockt hat, ist doch völlig unklar. Wir wissen ja nicht, was an die gegnerische Versicherung geschrieben wurde.



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Beitrag 07.08.2018, 15:13
Beitrag #95


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Mit der Beauftragung eines Anwalts muss man schnell sein, denn wenn die Versicherung erst mal anbietet, 80% des Gesamtschadens zu bezahlen entspricht der Streitwert nicht mehrdem Gesamt-Schaden, sondern nur noch den strittigen 20%.

Und da ein Anwalt nach "Streitwert" bezahlt wird, hat der natürlich keinen Bock, für diese 20% zu arbeiten, wenn ohne eigenmächtiges Handeln des Geschädigten auch 100% des Gesamtschadens als Streitwert dringelegen hätten - und das für die gleiche Arbeit...

Doc


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Uwe W
Beitrag 07.08.2018, 15:16
Beitrag #96


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Zitat (Explosiv @ 07.08.2018, 09:03) *
Dagegen musst du 20 Prozent des gegnerischen Schadens, deren Anwälte, der Prozesskosten und sonstigen Auslagen zahlen.
Das ist ggf. höher als der eigene Schaden.
Ohne eigenen Anwalt ist das schnell passiert. Muss nicht, kann aber.

Hier besteht aber anscheinend eine private Haftpflichtversicherung. Diese würde dann - wenn der überhaupt geltend gemacht wird, die 20% des gegnerischen Schadens bezahlen sowie die gegnerischen Anwaltskosten, soweit sie mit dem gegnerischen Schaden zusammenhängen.

Insofern ist das Risiko für @Marino hier deutlich geringer.

Wurde denn vom Gegner überhaupt schon ein Schaden geltend gemacht?






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Marino
Beitrag 23.08.2018, 16:06
Beitrag #97


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Hey Leute!

Es gibt nun doch noch gute Nachrichten.

Ehrlich gesagt hatte ich nicht damit gerechnet, aber sie übernehmen wirklich alles.
Heute kam der Brief, wo man seine Kontodaten angeben soll und wieder zurücksenden muss.

Ich warte mit einer Reparatur aber trotzdem erst mal, bis das Geld auch wirklich da ist.

Puh, war das ein Marathon!

Das ganze hin und her.

Naja, nächstes mal die Polizia dazuholen und gut. (Hoffe mal, dass nicht, aber dann weiß ich Bescheid)
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janr
Beitrag 23.08.2018, 17:12
Beitrag #98


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Und? Was macht die Polizei?

Das nächste mal einen Anwalt rechtzeitig dazu holen wavey.gif


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Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Marino
Beitrag 23.08.2018, 18:10
Beitrag #99


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Naja Polizei schon wegen der Beweise und Anwalt dann, wen er sich querstellt.

Alles Andere sind Sachen, die nicht absehbar sind. Aber dafür ist der Rechtsbeistand
ja dann da.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 23.08.2018, 20:24
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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janr
Beitrag 23.08.2018, 18:49
Beitrag #100


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Beweise kannst du mit dem Handy selber sichern und Anwalt sollte von Anfang an dabei sein. wavey.gif


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 10.01.2025 - 09:39