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> FS BE nach 2013, Zugfahrzeug <3,5t, Anhänger Druckluftgebremst > 3,5t zulässig?, Kombination seit 2013 nicht mehr rechtlich möglich?
IchhabeinProblem
Beitrag 27.11.2018, 13:19
Beitrag #1


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Hallo zusammen!

Ich hatte es neulich auf einem Pferdetreff mit einem sehr interessanten Gespann zu tun.
Pickup Dodge, kleiner 3,5t, Anhänger bei guten 5t Druckluft gebremst.
Hab gesagt bekommen, dass die Ford Pickups sich dafür auch eignen und es allgemein da einige Fahrzeuge gibt.

Einen ähnlichen Zug findet man hier zur Vorstellung:
https://www.nonnenmacher-gmbh.de/content/si...03Plarenga2.jpg

Meine Frage, sowas ist ganz lustig auf nicht öffentlichem Grund, aber wenn ich auf öffentlichem Grund fahren will damit, welchen FS brauche ich? Habe momentan den BE von 2014. Meiner Meinung nach nicht ausreichend.
Der Fahrer des Zuges hat einen "Alt-BE" (2011), aber keine 79.06 eingetragen, oder ergibt sich das aus dem Datum bei einer Kontrolle?

BE = 3,5t + max. 3,5t? hab ich mir aus der Fahrschule gemerkt, keine Einschränkungen bezüglich Achsen oder Bremsart (ungebremst mal ausgenommen).

C(1)E ist ja Zugmaschinen größer 3.5t.

Sehe ich was nicht oder gibt es seit 2013 keinen Führerschein mehr für diese Kombinationen?

Und bei C1E gelten andere Regeln als wenn jemand mit BE (alt) fährt?
Sonntagsfahrverbot oder ähnliches? (Anhänger im vorliegenden Fall hat grünes Kennzeichen, falls das was ausmacht).

Irgendwie war das Ganze sehr interessant, aber ist massiv verwirrend.
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Kühltaxi
Beitrag 27.11.2018, 13:41
Beitrag #2


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Du dürftest das nur mit C1E fahren, die Klasse wurde dementsprechend auch geändert, und dann auch nur bis 12 t Gesamtzuggewicht. Für darüber gibt es kurioserweise gar keine passende Klasse bei Leuten mit FE ab 2013, nichtmal CE.
Der andere darf auch ohne 79.06, die ist nur für nachher ausgestellte FSe bei vorheriger FE, es würde sich da aber auch noch zusätzlich aus dem FE-Erteilungsdatum was bei der Klasse steht ergeben wenn zwischenzeitlich keine Entziehung war.

Ich würde sagen vergiß es einfach, nur dafür C1E zu machen ist absolut unverhältnismäßig weil sehr teuer und zeitaufwendig, außerdem nur befristet auf fünf Jahre und du mußt immer wieder zur Gesundheitsuntersuchung. Den Anhänger auf dem Bild gibt's bestimmt auch mit 3,5 t zGg statt 5, Auflaufbremse und gut einer Tonne weniger Nutzlast. Müssen die Pferde halt abnehmen. tongue.gif


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Chris
Beitrag 06.12.2018, 14:36
Beitrag #3


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Zitat (Kühltaxi @ 27.11.2018, 13:41) *
Ich würde sagen vergiß es einfach, nur dafür C1E zu machen ist absolut unverhältnismäßig weil sehr teuer und zeitaufwendig, außerdem nur befristet auf fünf Jahre und du mußt immer wieder zur Gesundheitsuntersuchung. Den Anhänger auf dem Bild gibt's bestimmt auch mit 3,5 t zGg statt 5, Auflaufbremse und gut einer Tonne weniger Nutzlast. Müssen die Pferde halt abnehmen. tongue.gif


Mal davon abgesehen, dass sich C1E dafür sicher nicht lohnen wird - aber Beschränkung auf 5 Jahre? Hat sich da was geändert in den letzten Jahren?
Meine 2005 erworbene und in CE enthaltene C1E ist bis zu meinem 50ten Geburtstag befristet, nur die CE muss ich alle 5 Jahre erneuern. Ist das heute bei Neuerwerb nicht mehr so?


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braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter)

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Kühltaxi
Beitrag 06.12.2018, 16:42
Beitrag #4


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Nein, auch nur noch fünf Jahre. Wurde irgendwann geändert, meine auch 2013. Hat auf den vorherigen Bestand aber keinen Einfluß, da gilt weiter unbefristet bzw. bis 50.


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haschee
Beitrag 06.12.2018, 17:38
Beitrag #5


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Ich stimme zu, Klasse C1E ist heutzutage notwendig.


Noch höher (man kann das auch mit kleinem Unimog durchspielen) gibt es dann keine passende Klasse (mehr).


Rechne doch spaßeshalber mal das LEER-Gewicht eines Anhängers (den du LEER gerade noch per maximaler Anhängelast an den Pickup hängen kannst)
durch der mit zul. GESAMT-gewicht die C1E Klasse sprengt und du verstehst was wir meinen. wavey.gif




Ob man mit einem BE (alt) den Regeln eines C1E unterliegt ist (hoffentlich immer noch) strittig glaube ich? wavey.gif




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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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Mr.T
Beitrag 06.12.2018, 19:11
Beitrag #6


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Zitat (haschee @ 06.12.2018, 17:38) *
Ob man mit einem BE (alt) den Regeln eines C1E unterliegt ist (hoffentlich immer noch) strittig glaube ich? wavey.gif
Was soll denn strittig sein? Mit BE oder C1E (jeweils erteilt bis 18.01.2013) dürfen auch Fahrzeugkombination der Klasse BE geführt werden, deren zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3 500 kg übersteigt,


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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haschee
Beitrag 06.12.2018, 20:44
Beitrag #7


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Ich meine das BKrFQG.

Gilt das für BE Kombinationen die heute C1E (oder gar nicht mehr definiert) sind.


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Hoheneicherstation
Beitrag 06.12.2018, 21:22
Beitrag #8


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Ich hab das auf einer Seite vom BAG schonmal gelesen, mit der Begründung: Wenn gewerblich mit einer Klasse BE eine Fahrzeugkombi gefahren wird, für die eigentlich Klasse C1E nötig wäre, braucht's auch die 95.


Edith hat diese Seite vom Fahrlehrerverband gefunden, da steht's auch so.

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Kühltaxi
Beitrag 07.12.2018, 19:00
Beitrag #9


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Gibt's auch irgendwas gerichtliches?
Vielleicht ist der Betreff auch einfach zu selten und es wurde noch nie sanktioniert. Das ist im gewerblichen Bereich ja nicht der Mini-Unimog mit Riesenanhänger sondern der Minisattel. Der ward nach einer kurzen "Blütezeit" in den letzten Jahren nur noch sporadisch gesehen. Stattdessen sieht man heute eher 3,5-Tonner mit ebensolchem Anhänger, da ist es egal ob man BE alt oder neu hat und man braucht auch eindeutig und unbestreitbar keine Quali, nur eine Fahrerkarte.


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