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> MPU bestanden, wann Führerschein
Samurai.PeterPaff
Beitrag 29.04.2019, 09:06
Beitrag #1


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Hallo Zusammen,

eine kleine Zusammenfassung für alle.
Ich habe 2005 meinen Führerschein wegen Cannabis verloren. Nun habe ich letztes Jahr meinen Antrag auf Wiedererteilung meiner Fahrerlaubnis gestellt und wurde zur MPU aufgefordert. Diese habe ich dann im Februar oder März Positiv Abgesclossen und direkt eingereicht.
1 Woche später habe ich dann ein Schreiben bekommen, das man Zweifel daran hat, dass ich noch im Besitz der Fahrkenntnisse bin. Ich wurde aufgefordert die theoretische und praktische Prüfung erneut abzulegen.
Also ab zur Fahrschule, angemeldet und für die Theorie gelernt. Diese habe ich heute gemacht und mit 0-Fehlern bestanden. Das heißt für micht, dass ich nur noch die praktische Prüfung ablegen muss. Ich werde die Tage ein paar Fahrstunden nehmen und hoffen, dass ich noch gut Fahren kann und dann wenn zeitlich alles passt im Mai oder Juni meine praktische Prüfung machen.

Meine Frage ist jetzt: Erhalte ich so wie beim erstenmal meinen Führerschein direkt nach der bestandenen Prüfung oder muss ich dann wieder warten, was die dann sagen?

Danke
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Falo999
Beitrag 29.04.2019, 09:40
Beitrag #2


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Du wirst wieder warten müssen genau wie die MPU ist auch die Prüfungsforderung eine Auflage die für einen Neuerteilung erfüllt werden muß.

Die Behörde muß noch die Prüfungen 'prüfen' so gibt es teilweise bei sehr alten FE das Problem mit alten Besitzstandklassen z.B: die CE79 >12000Kg bei der alten Klasse 3 die aber mit einer Klasse B Prüfung nicht mit abgedeckt sind.

Aber weiterer Auflagen/verzögerungen sind normal nicht zu befürchten.
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Samurai.PeterPaff
Beitrag 29.04.2019, 10:05
Beitrag #3


Neuling


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Vielen Dank für deine Antwort. Habs mir fast gedacht... Naja was soll man machen, die paar Wochen oder Tage kann ich auch noch warten.

Aber irgendetwas einreichen oder so muss ich nicht mehr oder? Die sollten ja dann automatisch bescheid bekommen wenn ich die beiden Prüfungen geschafft habe und sich dann melden.
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Jens
Beitrag 29.04.2019, 16:21
Beitrag #4


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Zitat (Falo999 @ 29.04.2019, 10:40) *
Die Behörde muß noch die Prüfungen 'prüfen'
Und ich dachte, dass die Behörde das im Vorwege prüft, nämlich im Rahmen des Antrags auf Neuerteilung. Dort wird @Samurai.PeterPaff ja angegeben haben, welche Klassen er beantragt.


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Samurai.PeterPaff
Beitrag 29.04.2019, 16:55
Beitrag #5


Neuling


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Naja ich meine logisch wäre es schon.
Man verlangt die erneute Prüfung, den Rest habe ich ja geschafft. Somit sollte ja eigentlich beim bestehen der Prüfung direkt feststehen das ich die zweifel ausgeräumt habe. Aber bei behörden wundert micht nichts. Nach abgabe der MPU hats auch nur 3 oder 4 Tage gedauert bis ich das schreiben im brifkasten hatte. Die eine Woche kann ich auch noch warten nach 14 Jahre. Aber man freut sich natürlich schon wenn man ihn endlich wieder in der Hand hat.

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simcoe
Beitrag 30.04.2019, 10:17
Beitrag #6


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Glückwunsch zur bestandenen MPU!

Hattest du 2005 eine Ordnungswidirgkeit oder eine Straftat die zum Entzug geführt hat? Ich frage, weil bei einer OWI die Fragestellung interessant wäre, weil ja eigentlich alles getilgt sein sollte.

Grüße
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