... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Motorradträger ohne Beleuchtung zulässig?
Fabian_
Beitrag 05.05.2019, 19:34
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 1
Beigetreten: 05.05.2019
Mitglieds-Nr.: 85242



    
 
Hallo Miteinander,

ist in dem aufgezeigten Fall eine zusätzliche Beleuchtung des Heckträgers nötig? Das Motorrad (ja das ist im Verhältnis tatsächlich so klein) verdeckt die Heckleuchten nicht wie auf dem Bild zu sehen. Ein beleuchtetes Kennzeichen befindet sich an der Schiene in welcher das Motorrad steht. Wäre das so zulässig? Wenn nicht, was wäre die Strafe im Fall einer Kontrolle.

Danke euch im Voraus smile.gif

LG Fabi

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hoheneicherstation
Beitrag 05.05.2019, 20:03
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7114
Beigetreten: 13.04.2007
Mitglieds-Nr.: 30602





Wenn weder Leuchten noch Rückstrahler durch die Ladung verdeckt werden, muss erst bei einem Überstand von mehr als 1000 mm die Ladung kenntlich gemacht werden. Nachts mit Leuchte und Rückstrahler, tagsüber mit roter Fahne oder ähnlichem.
Diese 1000 mm gelten auch, wenn die Rückleuchten und die Rückstrahler nicht am äussersten Ende des Fahrzeuges angebracht sind.
Sonst muss die Beleuchtung wiederholt werden.


Nur in Italien und Spanien muss sobald die eingetrage Länge überschritten wird, eine Warntafel dran ...
(Wobei die italienische anders aussieht als die spanische)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
pd108
Beitrag 06.05.2019, 07:51
Beitrag #3


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 404
Beigetreten: 25.07.2012
Mitglieds-Nr.: 65017



Hallo,

muss nicht das Kennzeichen beleuchtet sein, das originale ist ja wohl durch das Mopped verdeckt?

Gruß
B.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Stromdriver
Beitrag 06.05.2019, 10:19
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1136
Beigetreten: 08.08.2005
Mitglieds-Nr.: 11969



Ist es ja laut TE.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
cybershadow
Beitrag 06.05.2019, 11:03
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1172
Beigetreten: 03.03.2009
Mitglieds-Nr.: 47183



Nur der gerade Blick von hinten ist nicht ausreichend. Die Blinker und Rückleuchten müssen in einem Winkel von 45° nach innen und 80° nach außen sichtbar sein. Mit den 45° nach innen könnte es knapp werden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
B.O.
Beitrag 06.05.2019, 15:35
Beitrag #6


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 190
Beigetreten: 06.04.2019
Mitglieds-Nr.: 85120



Zitat (cybershadow @ 06.05.2019, 12:03) *
Mit den 45° nach innen könnte es knapp werden.

Das wollte ich auch schon schreiben, und wenn die Kontrollorgan es vor Ort feststellt:
Weiterfahrt untersagt, bis diese Fehler behoben ist!
Auch der eigene Sicherheit zuliebe:
Lieber paar Euro mehr investieren und besser erkannt werden!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Sachse
Beitrag 24.05.2019, 12:48
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2066
Beigetreten: 16.09.2003
Wohnort: Nordhessen
Mitglieds-Nr.: 71



Die Idee ist nicht schlecht.

Welche Last darf auf das Trittbrett?

Wegen der Beleuchtung würde ich kein Risiko eingehen.

Den E Satz einer Anhängekupplung ans Fahrzeug und die Beleuchtung gibt es Online auch verkabelt zu kaufen.

--> Ein Paar rote Rückstrahler nicht vergessen! Die sind meist nicht dabei!


--------------------
...sing mei Sachse sing....
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 24.05.2019, 22:09
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7479
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Ist doch gut wenn an dem Beleuchtungssatz keine Rückstrahler dran sind, die wären ja sonst vermutlich dreieckig, und das gibt nur wieder Diskussionen wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 21.12.2024 - 13:06