LKW Überladung in % Berechnen, LKW Überladung |
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LKW Überladung in % Berechnen, LKW Überladung |
10.06.2019, 08:37
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 10.06.2019 Mitglieds-Nr.: 85380 |
ein Gruß an das Forum und alle Mitglieder, nun habe ich eine Frage die mich beschäftigt, wie berechnet man die Überladung in %, bsp. ich fahre ein 7,5 To, mein LKW wiegt leer 6 To somit habe eine Max-Nutzlast noch von 1,5 To. Nun ein bsp. ich hab 1000Kg zu viel geladen an Gewicht, wie wird der % Teil ermittelt? DANKE für jede Unterstützuung |
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10.06.2019, 08:59
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21919 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Ich vermeide bei Berechnungen immer so weit wie möglich die - meiner Meinung nach völlig überflüssige - Prozentrechnung und baue die Prozente erst nachträglich ein.
Zulässiges Gesamtgewicht = 7500 kg Tatsächliches Gewicht = 8500 kg Tatsächliches Gesamtgewicht ist also das 8500 / 7500 = 1,133fache des zulässigen Gesamtgewichts, was nach Adam Riese 11,33 Prozent sind. Eine berschreitung des zul. Gesamtgewichts von 10 bis 15% bei Fahrzeugen bis einschließlich 7,5 t zGM kostet übrigens läppische 30,00 € und ist garantiert punktefrei Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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10.06.2019, 09:42
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6430 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
oder ganz einfaches Rechnen:
tatsächliches Gewicht x 100 = ? Ergebnis durch zulässiges Gesamtgewicht = ? und dann einfach vom letzten Ergebnis 100 abziehen und Du hast die Überladung in % -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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10.06.2019, 09:53
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21919 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Und was ist daran einfacher?
Die vier Grundrechenarten beherrschtt man nach einiger Zeit genug, um sie ohne langes Nachdenken anzuwenden. Aber warum und an welcher Stele bei der Prozentrechnung irgendwo "100" dazuzuzählen, abzuziehen oder malzunehmen sind erschließt sich den wenigsten auf den ersten Blick. Da hilft nur stumpfsiniges Auswendiglernen. Ich für mich habe die Prozentrechnung schon lange begraben. Für mich sind 3% Rabatt nichts anderes als das 0,03fche des Grundpreises. Geht auf den meisten Taschenrechnern auch viiiel einfacher zu tippen. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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10.06.2019, 10:05
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10008 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Prozente hin oder her, ich finde sie jedenfalls sehr hilfreich und oft anschaulicher als ein Bruch.
Aber der TE hat danach gefragt und ich lese aus seiner Frage noch etwas mehr. Ich vermute er möchte wissen ob der prozentuale Anteil der Überladung aus dem Gesamtgewicht oder aus der Nutzlast berechnet wird. Bei seinem Beispiel macht das nämlich entweder 13,3% (da hat sich @Doc dann doch verrechnet ) oder eben 66,7% aus. Allerdings könnte man die Überladung auch andersrum berechnen: (aktuelles Gesamtgewicht - zul. Gesamtgewicht) / aktuelles Gesamtgewicht. Das wären dann 11,76% zuviel. -------------------- Wer bremst hat Angst
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10.06.2019, 10:09
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 |
Die Überladung ist die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts, also 13,3 %.
Die Berechnung von blackdodge ist mathematisch vollkommen korrekt. Die Prozent werden mit einem Dreisatz berechnet, davon müssen dann 100 ( =100% ) abgezogen werden. |
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10.06.2019, 10:12
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 10.06.2019 Mitglieds-Nr.: 85380 |
Prozente hin oder her, ich finde sie jedenfalls sehr hilfreich und oft anschaulicher als ein Bruch. Aber der TE hat danach gefragt und ich lese aus seiner Frage noch etwas mehr. Ich vermute er möchte wissen ob der prozentuale Anteil der Überladung aus dem Gesamtgewicht oder aus der Nutzlast berechnet wird. Bei seinem Beispiel macht das nämlich entweder 13,3% (da hat sich @Doc dann doch verrechnet ) oder eben 66,7% aus. Hallo danke für deine Antwort das hat mich interessiert wie wird der prozentuale Anteil berechnet aus der Nutzlast oder aus dem Gesamtgewicht |
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10.06.2019, 10:24
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21919 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Wie wäre das folgende Beispiel zu sehen, wenn die Gewichtsüberschreitung auf die Nutzlast bezogen werden würde?
Bei einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine sei das "Leergewicht, betriebsbereit" identisch mit dem zulässigen Gesamtgewicht, nämlich jeweils 7500 kg. Das Fahrzeug hat also keinerlei zusätzliche Nutzlast. Um wieviel % wäre die selbstfahrende Arbeitsmaschine "überladen, wenn der Fahrer jetzt auch noch eine Aktentasche mit Pausenbrot und Thermosflasche dabeihat? Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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10.06.2019, 10:32
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10008 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Siehe den letzten Satz meines Posts.
Bei angenommen 3kg für Tasche, Brot und Kanne wären das 0,04‰ Überladung. -------------------- Wer bremst hat Angst
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10.06.2019, 11:22
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4306 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 |
Hallo danke für deine Antwort das hat mich interessiert wie wird der prozentuale Anteil berechnet aus der Nutzlast oder aus dem Gesamtgewicht In Deutschland und den meisten anderen europäischen Ländern aus der zulässigen Gesamtmasse. Aber Achtung: In Schweden wird für die Berechnung des Bußgeldes die Nutzlast (laut Zulassungsschein) als Basis hergenommen! Derzeit jedenfalls noch, ein vor der letzten Wahl von der zuständigen Behörde eingereichter Vorschlag, auf die zul. Gesamtmasse umzustellen, ist im Regierungsbildungschaos nach der letzten Parlamentswahl versumpft und bislang nicht wieder aufgetaucht. MfG Gerhard -------------------- |
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10.06.2019, 11:48
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13732 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
oder ganz einfaches Rechnen: tatsächliches Gewicht x 100 = ? Ergebnis durch zulässiges Gesamtgewicht = ? und dann einfach vom letzten Ergebnis 100 abziehen und Du hast die Überladung in % [Erbsenzähl-Modus ON] Kann nicht sein: Wenn: tatsächliches Gewicht x 100 = ? und: Ergebnis durch zulässiges Gesamtgewicht = ? dann wäre: tatsächliches Gewicht x 100 = Ergebnis durch zulässiges Gesamtgewicht [Erbsenzähl-Modus OFF] OK, ernsthaft: blackdodge liegt natürlich richtig. Mein Ansatz hat so ausgesehen: 7500 t entsprechen 100 % --> und damit ist die Bezugsgröße klar: Das zulässige Gesamtgewicht des LKW 1000 t entsprechen x % Dreisatz: x = 1000 t x 100 % / 7500 t = 13,3 % -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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10.06.2019, 12:18
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10008 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Naja, einerseits hat man um 13,3% überladen, muss aber hernach nur um 11,8% reduzieren um wieder auf 100% zu kommen. Ich glaube deswegen mag der @Doc keine Prozente.
-------------------- Wer bremst hat Angst
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10.06.2019, 12:19
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 190 Beigetreten: 06.04.2019 Mitglieds-Nr.: 85120 |
Bei einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine sei das "Leergewicht, betriebsbereit" identisch mit dem zulässigen Gesamtgewicht, nämlich jeweils 7500 kg. Ich hatte mal ein Bagger, ein Kramer 516 mit Tele, bei dem traf genau diese Problem zu!Das Fahrzeug hat also keinerlei zusätzliche Nutzlast. Aussage von TÜV: Ein Person samt ein Handgepäck darf immer mit drauf. |
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10.06.2019, 12:25
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7453 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Richtig wäre gewesen: 75 kg für den Fahrer sind im Leergewicht enthalten.
Also Augen auf bei der Personalwahl: mit mir als Fahrer wäre das Gerät um rund 25 kg überladen gewesen (plus "Handgepäck", dazu zählen dann z.B. auch Arbeitskleidung usw.) |
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10.06.2019, 12:26
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21919 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Bei angenommen 3kg für Tasche, Brot und Kanne wären das 0,04‰ Überladung. Wie gesagt: NUr dann, wenn sich die Überladungsprozenze auf die zulässige Gesamtmasse bezeihen. @B.O. hielt es aber für möglich, dass sie die Überladungsprozente auf die Nutzlast beziehen, und DANN frage ich mich, um wieviel Prozent ein Fahrzeig mit 3 kg Ladung WÄRE, dessen Nutzlast null kg beträgt. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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10.06.2019, 12:30
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 190 Beigetreten: 06.04.2019 Mitglieds-Nr.: 85120 |
@TE:
Wenn die Kontrollorgan Vorsatz erkennen, wird die Strafe verdoppelt. Die Polizei werden höchstwahrscheindlich die Weiterfahrt untersagen und ein Umladung vor Ort anordnen. In Falle eines Kontrolles kommt aber nicht nur die Überladung gemäß BKat dazu (die weiter oben schon genannte 30 Euro), sondern die Kontrollorgan könnten auch zusätzlich mit Gewinnabschöpfung abstrafen, und in diesem Fall wird dann auf die Zuladung bezogen! In deinem Fall könnten die Kontrollorgan sagen, mit dieser Überladung hast du dir eine Fahrt eingespart, und die Kosten für genau dieser eingesparte Fahrt kann man dir dann abkassieren, damit die Einsparung weg ist! Hast du diese Einsparung in deiner Kalkulation bereits an den Kunden weitergegeben, dein Pech! Du hast es trotzdem zu zahlen, somit wird diese Fahrt eine dicke Loch in dein Geldsack reissen! Das nicht genug: Wenn die dahinter kommen, daß du zB öfters so beladen zu einer Deponie fährst, könnten die sogar ein Betriebsrevision machen, alle Wiegeschein beschlagnahmen, dann darfst du mit viel Pech für die letzten Jahren nachträglich noch Gewinnabschöpfung blechen!!! Bei EINER 7,5-Tonner und Kleinbetrieb zwar eher unwahrscheindlich, aber "sag niemals nie!" |
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10.06.2019, 14:18
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7098 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 22:24 |