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> LKW Überladung in % Berechnen, LKW Überladung
Bart70
Beitrag 10.06.2019, 08:37
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Mitglieder,

ein Gruß an das Forum und alle Mitglieder, nun habe ich eine Frage die mich beschäftigt, wie berechnet man die Überladung in %, bsp. ich fahre ein 7,5 To, mein LKW wiegt leer 6 To somit habe eine Max-Nutzlast noch von 1,5 To. Nun ein bsp. ich hab 1000Kg zu viel geladen an Gewicht, wie wird der % Teil ermittelt?

DANKE für jede Unterstützuung
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 10.06.2019, 08:59
Beitrag #2


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Ich vermeide bei Berechnungen immer so weit wie möglich die - meiner Meinung nach völlig überflüssige - Prozentrechnung und baue die Prozente erst nachträglich ein.

Zulässiges Gesamtgewicht = 7500 kg
Tatsächliches Gewicht = 8500 kg

Tatsächliches Gesamtgewicht ist also das 8500 / 7500 = 1,133fache des zulässigen Gesamtgewichts, was nach Adam Riese 11,33 Prozent sind.

Eine berschreitung des zul. Gesamtgewichts von 10 bis 15% bei Fahrzeugen bis einschließlich 7,5 t zGM kostet übrigens läppische 30,00 € und ist garantiert punktefrei yahoo.gif

Doc


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blackdodge
Beitrag 10.06.2019, 09:42
Beitrag #3


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oder ganz einfaches Rechnen:

tatsächliches Gewicht x 100 = ?

Ergebnis durch zulässiges Gesamtgewicht = ?

und dann einfach vom letzten Ergebnis 100 abziehen und Du hast die Überladung in %


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 10.06.2019, 09:53
Beitrag #4


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Und was ist daran einfacher?
Die vier Grundrechenarten beherrschtt man nach einiger Zeit genug, um sie ohne langes Nachdenken anzuwenden.
Aber warum und an welcher Stele bei der Prozentrechnung irgendwo "100" dazuzuzählen, abzuziehen oder malzunehmen sind erschließt sich den wenigsten auf den ersten Blick.
Da hilft nur stumpfsiniges Auswendiglernen.

Ich für mich habe die Prozentrechnung schon lange begraben.
Für mich sind 3% Rabatt nichts anderes als das 0,03fche des Grundpreises. Geht auf den meisten Taschenrechnern auch viiiel einfacher zu tippen.

Doc


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Ernschtl
Beitrag 10.06.2019, 10:05
Beitrag #5


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Prozente hin oder her, ich finde sie jedenfalls sehr hilfreich und oft anschaulicher als ein Bruch.
Aber der TE hat danach gefragt und ich lese aus seiner Frage noch etwas mehr. Ich vermute er möchte wissen ob der prozentuale Anteil der Überladung aus dem Gesamtgewicht oder aus der Nutzlast berechnet wird.
Bei seinem Beispiel macht das nämlich entweder 13,3% (da hat sich @Doc dann doch verrechnet tongue.gif ) oder eben 66,7% aus.
Allerdings könnte man die Überladung auch andersrum berechnen: (aktuelles Gesamtgewicht - zul. Gesamtgewicht) / aktuelles Gesamtgewicht. Das wären dann 11,76% zuviel.


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MrMurphy
Beitrag 10.06.2019, 10:09
Beitrag #6


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Die Überladung ist die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts, also 13,3 %.

Die Berechnung von blackdodge ist mathematisch vollkommen korrekt. Die Prozent werden mit einem Dreisatz berechnet, davon müssen dann 100 ( =100% ) abgezogen werden.
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Bart70
Beitrag 10.06.2019, 10:12
Beitrag #7


Neuling


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Zitat (Ernschtl @ 10.06.2019, 10:05) *
Prozente hin oder her, ich finde sie jedenfalls sehr hilfreich und oft anschaulicher als ein Bruch.
Aber der TE hat danach gefragt und ich lese aus seiner Frage noch etwas mehr. Ich vermute er möchte wissen ob der prozentuale Anteil der Überladung aus dem Gesamtgewicht oder aus der Nutzlast berechnet wird.
Bei seinem Beispiel macht das nämlich entweder 13,3% (da hat sich @Doc dann doch verrechnet tongue.gif ) oder eben 66,7% aus.


Hallo danke für deine Antwort das hat mich interessiert wie wird der prozentuale Anteil berechnet aus der Nutzlast oder aus dem Gesamtgewicht
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 10.06.2019, 10:24
Beitrag #8


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Wie wäre das folgende Beispiel zu sehen, wenn die Gewichtsüberschreitung auf die Nutzlast bezogen werden würde?

Bei einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine sei das "Leergewicht, betriebsbereit" identisch mit dem zulässigen Gesamtgewicht, nämlich jeweils 7500 kg.
Das Fahrzeug hat also keinerlei zusätzliche Nutzlast.
Um wieviel % wäre die selbstfahrende Arbeitsmaschine "überladen, wenn der Fahrer jetzt auch noch eine Aktentasche mit Pausenbrot und Thermosflasche dabeihat?

Doc


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Ernschtl
Beitrag 10.06.2019, 10:32
Beitrag #9


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Siehe den letzten Satz meines Posts.
Bei angenommen 3kg für Tasche, Brot und Kanne wären das 0,04‰ Überladung.


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GerhardNL
Beitrag 10.06.2019, 11:22
Beitrag #10


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Zitat (Bart70 @ 10.06.2019, 11:12) *
Hallo danke für deine Antwort das hat mich interessiert wie wird der prozentuale Anteil berechnet aus der Nutzlast oder aus dem Gesamtgewicht

In Deutschland und den meisten anderen europäischen Ländern aus der zulässigen Gesamtmasse. Aber Achtung: In Schweden wird für die Berechnung des Bußgeldes die Nutzlast (laut Zulassungsschein) als Basis hergenommen! Derzeit jedenfalls noch, ein vor der letzten Wahl von der zuständigen Behörde eingereichter Vorschlag, auf die zul. Gesamtmasse umzustellen, ist im Regierungsbildungschaos nach der letzten Parlamentswahl versumpft und bislang nicht wieder aufgetaucht.

MfG
Gerhard


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Ich bremse nicht für Radarfallen.

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Hornblower
Beitrag 10.06.2019, 11:48
Beitrag #11


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Zitat (blackdodge @ 10.06.2019, 10:42) *
oder ganz einfaches Rechnen:

tatsächliches Gewicht x 100 = ?

Ergebnis durch zulässiges Gesamtgewicht = ?

und dann einfach vom letzten Ergebnis 100 abziehen und Du hast die Überladung in %


[Erbsenzähl-Modus ON]
Kann nicht sein:

Wenn:

tatsächliches Gewicht x 100 = ?

und:

Ergebnis durch zulässiges Gesamtgewicht = ?

dann wäre:

tatsächliches Gewicht x 100 = Ergebnis durch zulässiges Gesamtgewicht

smartass.gif

[Erbsenzähl-Modus OFF]

OK, ernsthaft: blackdodge liegt natürlich richtig. Mein Ansatz hat so ausgesehen:

7500 t entsprechen 100 % --> und damit ist die Bezugsgröße klar: Das zulässige Gesamtgewicht des LKW
1000 t entsprechen x %


Dreisatz:

x = 1000 t x 100 % / 7500 t = 13,3 %



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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Ernschtl
Beitrag 10.06.2019, 12:18
Beitrag #12


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Naja, einerseits hat man um 13,3% überladen, muss aber hernach nur um 11,8% reduzieren um wieder auf 100% zu kommen. Ich glaube deswegen mag der @Doc keine Prozente. rolleyes.gif


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B.O.
Beitrag 10.06.2019, 12:19
Beitrag #13


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 10.06.2019, 11:24) *
Bei einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine sei das "Leergewicht, betriebsbereit" identisch mit dem zulässigen Gesamtgewicht, nämlich jeweils 7500 kg.
Das Fahrzeug hat also keinerlei zusätzliche Nutzlast.
Ich hatte mal ein Bagger, ein Kramer 516 mit Tele, bei dem traf genau diese Problem zu!
Aussage von TÜV:
Ein Person samt ein Handgepäck darf immer mit drauf.
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hk_do
Beitrag 10.06.2019, 12:25
Beitrag #14


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Richtig wäre gewesen: 75 kg für den Fahrer sind im Leergewicht enthalten.

Also Augen auf bei der Personalwahl: mit mir als Fahrer wäre das Gerät um rund 25 kg überladen gewesen whistling.gif
(plus "Handgepäck", dazu zählen dann z.B. auch Arbeitskleidung usw.)
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 10.06.2019, 12:26
Beitrag #15


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Zitat (Ernschtl @ 10.06.2019, 11:32) *
Bei angenommen 3kg für Tasche, Brot und Kanne wären das 0,04‰ Überladung.

Wie gesagt: NUr dann, wenn sich die Überladungsprozenze auf die zulässige Gesamtmasse bezeihen.
@B.O. hielt es aber für möglich, dass sie die Überladungsprozente auf die Nutzlast beziehen, und DANN frage ich mich, um wieviel Prozent ein Fahrzeig mit 3 kg Ladung WÄRE, dessen Nutzlast null kg beträgt. tongue.gif

Doc


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B.O.
Beitrag 10.06.2019, 12:30
Beitrag #16


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@TE:
Wenn die Kontrollorgan Vorsatz erkennen, wird die Strafe verdoppelt.
Die Polizei werden höchstwahrscheindlich die Weiterfahrt untersagen und ein Umladung vor Ort anordnen.
In Falle eines Kontrolles kommt aber nicht nur die Überladung gemäß BKat dazu (die weiter oben schon genannte 30 Euro), sondern die Kontrollorgan könnten auch zusätzlich mit Gewinnabschöpfung abstrafen, und in diesem Fall wird dann auf die Zuladung bezogen!
In deinem Fall könnten die Kontrollorgan sagen, mit dieser Überladung hast du dir eine Fahrt eingespart, und die Kosten für genau dieser eingesparte Fahrt kann man dir dann abkassieren, damit die Einsparung weg ist!
Hast du diese Einsparung in deiner Kalkulation bereits an den Kunden weitergegeben, dein Pech! Du hast es trotzdem zu zahlen, somit wird diese Fahrt eine dicke Loch in dein Geldsack reissen!
Das nicht genug:
Wenn die dahinter kommen, daß du zB öfters so beladen zu einer Deponie fährst, könnten die sogar ein Betriebsrevision machen, alle Wiegeschein beschlagnahmen, dann darfst du mit viel Pech für die letzten Jahren nachträglich noch Gewinnabschöpfung blechen!!!
Bei EINER 7,5-Tonner und Kleinbetrieb zwar eher unwahrscheindlich, aber "sag niemals nie!"
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Hoheneicherstation
Beitrag 10.06.2019, 14:18
Beitrag #17


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Zitat (Hornblower @ 10.06.2019, 12:48) *
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7500 t entsprechen 100 % --> und damit ist die Bezugsgröße klar: Das zulässige Gesamtgewicht des LKW
...


Was ist das für ein LKW?

(Ich weiss, der Käpt'n ist von seiner Lydia andere Gewichte gewohnt - aber selbst die Surprise wog nur 578 Tonnen)
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 22:24