2,12 Promille ....wie geht es jetzt weiter? |
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2,12 Promille ....wie geht es jetzt weiter? |
09.08.2019, 10:59
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 551 Beigetreten: 09.08.2019 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 85635 |
nachem ich gestern ein erstes Gespräch mit einem "sogenannten" Verkehrspsychologen hatte und mein Anwalt gestern das Mandat hingeschmissen hat, weiß ich nur gar nicht mehr, was ich machen soll. Da ich in dem letzten halben Jahr genug negatives erfahren habe, bin ich ziemlich verunsichert. Kurz zu meinem Fall: Ende Februar 2019 hatte ich mich mit einem Freund getroffen, den ich schon knapp 2 Jahre nicht mehr gesehen hatte. Wir waren nachmittags mit dem Hund spazieren und sind dann in ein Restaurant eingekehrt um das Wiedersehen noch mit einem gemeinsammen essen abzurunden. Wir quatschten über Gott und die Welt und haben innerhalb von 3 Stunden jeder 3 Gläser Wein getrunken. Ich trank zwischendurch noch 1 liter Wasser und 2 große Milöchkaffee. Am Abend fuhren wir noch in ein anders Lokal um den Abend noch ausklingen zu lassen. Fakt ist, dass ich schon nicht mehr aus dem ersten Lokal hätte fahren dürfen, aber ich habe mich selbst überschätz. In dem zweiten Lokal hatte ich mich dazu hinreißen lassen noch einen Wodka-Lemon zu bestellen - zu meinem dort schon bestellem Wasser. Ich weiß nicht was mich weiterhin passiert ist, da ich mich ab da, kaum noch an den Abend erinnern kann. Als Randbemerkung: ich trinke/trank seit über 3 Jahren sogut wie kaum Alkohol, da ich aus gesundheitlichen Gründen Schmerzmittel nehmen musste und ich den Alkohol auch nicht mehr vertragen habe. Bis zu diesem besagten Tag im Februar. Das es vollkommen leichtsinnig war und nie hätte passieren dürfen steht völlig ausser frage. Jedenfalls bin ich auf dem Weg nachhause irgendwann rechts rangefahren, weil mir schlecht und ich müde war. Irgendwann klpfte es an der Scheibe und die Polizei bat mich auszusteigen. Die Frage, ob ich Alkohol getrunken hatte gab ich zu, da man es auch roch. Es folgte die übliche Vorgehensweise da mein Atemtest schon hoch ausfiel, wurde ich zur Blutentnahme mitgenommen. Mein Fürherschein wurde dann von der Polizei eingezogen. Ich möchte mein Vergehen absolut nicht beschönigen oder sonst was. Ich habe Mist gebaut und dafür gibt es keine Entschuldigung! Ich rief dann ein paar Tage nach dem ersten Schock einen Anwalt an und er beantragte erstmal Akteneinsicht. Auf meine Fragen, wie ich mich nun weiterhin verhalten und was ich machen soll, bekam ich kaum Antwort. Da mir klar war/ist, dass ich mit diesem BAK-Wert definitiv eine MPU absolvieren muss, vertiefte ich mich im Internet um auf meine Fragen antworten zu bekommen. Zeitgleich bestellte ich mich 2 Bücher die sich mit der MPU befassen. Mein Anwalt sagte mir noch, dass es von Vorteil wäre, wenn ich schon beginnen würde einen AN zu erbringen. Seit April lasse ich monatlich meinen CDT-Wert und die dazugehörigen Leberwerte teste. Und seit Juni absolviere ich bis Dezember das Urin-Screening. Alles bisher auf "freiwilligen" Basis, da es vom Gericht her - bis heute- noch keine Verurteilung. Mein Anwalt sagte mir, dass ich mich auf 12 Monate einstellen soll und das 6 Monate AN reichen würden. Dann kam mein Anwalt auf die gloreiche Idee, doch lieber vor Gericht gehen zu wollen, wegen der Beweisaufnahme. Und das war der Punkt, den ich nicht verstand und mir bis heute nicht erklärt wurde. Die Sachlage ist doch vollkommen eindeütig: ich habe Alkohol getrunken und bin Autogefahren. Das ich Ersttäterin bin und bei dem Vorfall keinen Unfall gebaut habe und es auch keinen Personenschaden gab, ist doch für die Strafanmessung nicht relevant. Oder habe ich da einen Gedankenfehler? Bei dem hohen BAK spielt das doch keine Rolle. Jedenfalls hatte ich dann gestern meinen ersten (und auch für mich letzen bei diesem Typ) Termin bei einem Verkehrspsychologen. Das so ein Gespräch keine lockere Angelegenheit ist, weiß ich, da ich durch eine Erkrankung viel mit Psychologen zutun hatte. Dieser Psychologe hat mich als Mörderin (so würde mich der Richter ansehen) und als vorsätzliche Selbstmörderin bezeichnet. Als ich die Frage "wann kamen Sie das erste Mal mit Alkohol in Berührung?" ehrlich antwortete:" mit 7 Jahren, als mein Vater mich mit 7 Jahren mit Alkohol und Medikamenten ruhig stellte um sich an mir zu vergehen", bekam ich von dem Psychologen die Antwort, ich solle doch bitte stätionär in die Klinik gehen, um mein Alkoholproblem aufzuarbeiten. Ich sagte ihm, dass ich damals 7 Jahre alt war und dass ich heute 50 Jahre alt bin und kein Alkoholproblem habe, sagte er mir, das er mit diesem Wissen von mir kein positives Gutachten ausstellen könne. Ich wäre ein sehr spezieller Fall und ich soll mich auf darauf einstellen, dass ich meinen Führerschein erst wieder 2021 bekommen würde, da er solange brauchen würde um mich davon zu überzeugen, dass meine Kindheit mich dazu verleitet hat, im Februar betrunken autozufahren. Wäre ich nach einer Firmenfeier auffällig gewesen, wäre es etwas anderes, da man davon ausgehen könnte, dass es ein einmaliges Vergehen gewesen sei, aber das sei bei mir nicht der Fall. Ich bin wie vor den Kopf geschlagen. Mein Konsum beschränkte sich mal auf ein oder zwie Gläser Wein, wenn ich Besuch hatte. Ich war immer die Fahrerin, wenn es zu irgendwelchen Feierlichkeiten ging, und habe meine angetrunkenen Freunde nachhause gebracht. Meine 17 jährige Tochter kann seit einem Jahr Bücher darüber schreiben, was ich ihr zum Umgang mit Alkohol immer predige. Mit 16 fragte sie mich, ob sie auf einer Party einen Hugo probieren dürfte - ich bin fast durch die Decke geschossen.... Wie soll ich bitte noch nachweisen, dass ich kein Alkoholproblem habe? Mir fehlen die finanziellen Mittel um zum Beispiel für 15 Monate ( á 90 Euro/Std) einen Verkehrspsychologen aufzusuchen, der sich meines Erachtens an einem bereichern möchte und auch noch angesäuert war, dass ich sein geschriebenes Buch nicht gekauft habe. Und nachdem ich das gestern meinem Anwalt per Mail mitteilte, bekam ich die Antwort, dass er in beidseitigen Einvernehmen das Mandat nierdelegt. Da ich keine Gerichtsverhandlung möchte und ich ihm ein paar Urteile aus dem Internt geschickt habe. Ich bin jetzt wirklich ratlos. Mir geht es hier jetzt wirklich nicht darum, dass ich zum x-ten Male aufgezeigt bekomme, dass ich unter Alkohol gefahren bin - das ist Fakt und vollkommen richtig. Meine Fragen sind jetzt eher, was soll ich noch machen? Soll ich einen neuen Anwalt zu Rate ziehen oder soll ich die Staatsanwaltschaft selbst anschreiben und nach Entscheidung nach Aktenlage bitten? Ich möchte langsam wirklich wissen, was für eine Strafe auf mich zukommt. Wenn es eine Gerichtsverhandlung geben würde, müsste ich diese Kosten ja auch voll tragen und das kann ich einfach nicht. Im Oktober könnte ich an einem MPU-Wochenendintensivseminar teilnehmen. Ist das von Vorteil? Hat da jemand Erfahrung mit? Wie schon erwähnt, mir feheln die finaziellen Mittel und ich muss weiter organisieren, dass ich es Schritt für Schritt hinbekomme, aber das bekomme ich irgendwie hin. Mein Fehlverhalten war mehr als leichtsinnig und das hat jetzt nichts mit später Einsicht zutun, sondern das ist eine Tatsache die mir jeden Tag vor Augen gefürhrt wird. Belehrt wurde ich lange genug und ich möchte einfach nur Antworten auf meine Fragen.... Ich danke euch und sorry für den langen Text. Lieben Gruß lottizwerg -------------------- Meine Geschichte
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09.08.2019, 11:14
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13815 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
Okay, da müssen wir uns Zeit, wir und auch Du. Da sind einige Dinge und Ereignisse zusammengekommen, die es aufzuarbeiten gilt. Aber Du hast schon mal super gut gestartet, wenn Du Dich um Abstinenznachweise kümmerst. Sind diese für forensische Zwecke geeignet? Schau mal bitte auf Deinen Vertrag. |
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09.08.2019, 12:03
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 551 Beigetreten: 09.08.2019 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 85635 |
Hallo Ulm,
lieben Dank für die Begrüßung Ich habe einen Vertrag mit TÜV HESSEN und die sind anerkannt. Dort kann man auch die MPU absolvieren. Da ich keinen Goldesel zuhause habe, habe ich mich durch das Netz gesucht und habe auch bei diversen Anbietern nachgefragt. Hängen geblieben bin ich dann beim TÜV Hessen. Das mit den Blutwerten wird offiziell ja nicht anerkannt, aber inoffiziell konnte der Staatsanwalt schon sehen, dass ich nicht untätig bin. Ferner mache ich das auch für mich weiter, damit mir niemand irgenddwas unterstellen kann. Dem Staatsanwalt liegt das auch alles vor. Mich wundert nur, dass nach fast 6 Monaten noch immer keine Post vom Gericht kam. Ich hätte aber auch nach dem Vorfall nicht einfach tatenlos zuhause rumsitzen können. Ich denke, die Zeit kann man sinnvoll nutzen und das habe ich getan, bzw. tue ich das täglich. Das es viel aufzuarbeiten gibt, ist mir klar. Dafür bin ich auch offen. Gruß, lottizwerg PS: Das mit dem Zitiren muss ich mir nochmal zu Gemüte führen. *lach* -------------------- Meine Geschichte
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09.08.2019, 12:11
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13732 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Hallo lottizwerg,
und herzlich willkommen im Verkehrsportal! Wie ulm schon sagte: Du bist gut gestartet, u.a. auch dadurch, dass Du den Verkehrspsychologen in den Wind schießt. Ob Dein Anwalt eine Konifere oder doch eine Koryphäe ist, können andere User besser beurteilen. Dass der MPU-Kurs im Oktober für Dich (schon) hilfreich sein wird, wage ich zu bezweifeln. Du solltest in der Tat erstmal über Deine Problematik nachdenken und Dich selbst weiter kundig machen (z.B. auch hier im Board). Problematik? Ja! Denn Du *hast* ein Alkohol-Problem! Hättest Du keines, gäbe es auch keine Probleme mit Deiner Fahrerlaubnis. Alkohol-Problem muss lange nicht heißen, dass Du Alkohol-süchtig bist. Alkohol-Problem heißt zunächst einmal, dass Du (zumindest einmalig) große Mengen getrunken und Dich dann auch noch ans Steuer gesetzt hast. Dein Filmriss spricht in diesem Fall sogar noch für Dich: Immerhin hast Du Dich bei 2 Promille so weggeschossen, dass Du Erinnerungslücken hast. Es gibt Menschen, die wirken bei diesen Werten noch völlig klar. Aber wie kam es, dass Du an jenem Tag so gegen Deine eigenen Prinzipien verstoßen hast? Hole nun tief Luft, und gehe das Ganze systematisch an! Mache Dich erstmal selbst weiter kundig und stelle Fragen. Zu den Straf-/Bußgeldrechtlichen Dingen werden sich bestimmt noch andere User äußern. Viele Grüße, H.H. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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09.08.2019, 16:12
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2614 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
PS: Das mit dem Zitiren muss ich mir nochmal zu Gemüte führen. *lach* Das kannst Du unter nachfolgendem Link machen:Thread zum Üben der ZitierfunktionMir ist nicht so ganz klar, was zwischen Dir und Deinem Anwalt vorgefallen ist. Es ist eigentlich der Normalfall, dass es einen Strafbefehl gibt, und der Anwalt dann zusammen mit seinem Mandanten überlegt, ob man Einspruch einlegen möchte, oder eben nicht. Ich glaube, dass es da ein gehöriges Mißverständniss zwischen Euch gegeben hat. Derzeit brauchst Du keinen Anwalt. Irgendwann bekommst Du ein Strafbefehl, und dann kannst Du Dir immernoch überlegen, ob Du einen Anwalt hinzuziehen möchtest. Was das Alkohoproblem angeht, so sehe ich das wie Hornblower. Niemand hier unterstellt Dir, dass Du eine Säuferin bist. Aber ein Problem hast Du, denn sonst hättest Du Dich nicht hilfesuchend an dieses Forum gewandt, was im Übrigen eine gute Idee gewesen ist. Mag sein, dass der Verkehrspsychologe nicht Dein idealer Ansprechpartner gewesen ist. Aber ich glaube, dass er in einem Punkt absolut recht hat: Dein Problem sitzt wesentlich tiefer, als Du momentan glaubst. Du schreibst hier, dass Du immer nur ganz wenig Alkohol trinken würdest. Dennoch hast Du es geschafft, mit 2,12‰ unfallfrei mit dem Auto zu fahren. Diese Fakten widersprechen Deinen Konsumangaben. Irgendwann, aber sicherlich nicht im zarten Alter von 7 Jahren, hast Du Dir eine enorme Alkoholtoleranz antrainiert. Die kommt nicht von den 1-2 Gläsern Wein wenn Besuch da ist. Du solltest Deine bisherigen Konsumgewohnheiten noch einmal überdenken und ehrlich zu Dir selbst sein. |
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09.08.2019, 17:40
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 551 Beigetreten: 09.08.2019 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 85635 |
Zitat Ob Dein Anwalt eine Konifere oder doch eine Koryphäe ist, können andere User besser beurteilen. Vielleicht war ich einfach auch nicht die richtige Mandanitin für ihn. Es ging ja nicht darum, dass er alles versucht um mich ohne Strafe da raushaut. Nur, wenn man schon das Gefühl bekommt, nicht richtig vertreten zu werden, war es die bessere Entscheidung, ihn nicht mehr als Anwalt zu haben. Wenn er es nicht selbst niedergelegt hätte, hätte ich es getan. War nur eine Frage der Zeit. Erreicht hat er ja bis dato nicht unbedingt viel, ausser, dass die Akteneinsicht gefordert wurde und er dem Staatsanwalt meine veranlassten Nachweise einzureichen. Zitat Dass der MPU-Kurs im Oktober für Dich (schon) hilfreich sein wird, wage ich zu bezweifeln. Du solltest in der Tat erstmal über Deine Problematik nachdenken und Dich selbst weiter kundig machen (z.B. auch hier im Board). Auch da konnte ich jetzt nur daraus handeln, was mein Anwalt mir gesagt hat, ob es wirklich der richtige Weg ist, weiß ich nicht. Dafür bin ich im Forum um dies rauszufinden ;-) Zitat Problematik? Ja! Denn Du *hast* ein Alkohol-Problem! Hättest Du keines, gäbe es auch keine Probleme mit Deiner Fahrerlaubnis. Mein Problem war, dass ich einen wunderschönen Tag erlebt hatte, mit tollen Gesprächen und keine Gedanken an negatives vergeutet hatte. Sicher, wenn ich auf einer Feier gewesen wäre, könnte man es auch noch anders auslegen. Das es falsch war/ist, ist vollkommen klar. Zitat Alkohol-Problem muss lange nicht heißen, dass Du Alkohol-süchtig bist. Alkohol-Problem heißt zunächst einmal, dass Du (zumindest einmalig) große Mengen getrunken und Dich dann auch noch ans Steuer gesetzt hast. Dein Filmriss spricht in diesem Fall sogar noch für Dich: Immerhin hast Du Dich bei 2 Promille so weggeschossen, dass Du Erinnerungslücken hast. Es gibt Menschen, die wirken bei diesen Werten noch völlig klar. Da bin ich ganz bei dir. Die großen "Mengen" trank ich aber erst, nachdem ich mich daran nicht mehr erinnern konnte. Das ist für mich das schlimmste überhaupt. Auf meine Begleitung war ich anfangs auch ziemlich sauer, da er mich nicht davon abgehalten hat und er immer weiter bestellt hatte. Zitat Aber wie kam es, dass Du an jenem Tag so gegen Deine eigenen Prinzipien verstoßen hast? Genau DIESE Frage stelle ich mir seit Monaten. Ich war/bin immer ein großer Verfächter was Alkohol und Autofahen angeht. Habe auch eine Bekannte, die just in diesem Moment (als mein Vorfall war) zu ihrer MPU vorbereitet wurde. Mit ihr sprach ich noch Tage zuvor darüber und ich verstand nicht, wie es passieren konnte, dass man zum 3x seinen Führerschein wegen Alkohol abgeben musste. Das begreife ich bis heute nicht, dass so was einem öfters passiert. Leider sprechen die Zahlen da für sich. Grade ich, der so angst davor hat, das ein Unfall passiert, setzt sich hinters Steuer mit Alkohol. Dafür habe ich keine Erklärung und schon gar kein Verständnis. Zitat Hole nun tief Luft, und gehe das Ganze systematisch an! Mache Dich erstmal selbst weiter kundig und stelle Fragen. Das mache ich auf jeden Fall und ich hoffe, dass meine oben gestellten Fragen beantwortet werden. Jetzt, fast ein halbes Jahr später, sehe ich vielles mit ganz anderen Augen. Selbstreflektion hat da einen großen Teil dazu beigetragen. Inwieweit mich das weiterbringt, weiß ich aber nicht. Mir hat es jedenfalls sehr gut getan. Und ich habe schon vor dem Fehlverhalten Alkohol nicht vermisst und jetzt tue ich es auch nicht. Früher gehörte es einfach "dazu". Heute stelle ich mir eher die Frage "wozu gehörte Alkohol immer dazu"? Mal hier ein Glas Wein zum Essen, mal da ein Sekt, weil irgendwer Geburtstag hatte. Alkohol ist gesellschaftfähig und wenn du Nein sagst, wirst du blöd angeschaut. So ging es mir jedenfalls vor 20 Jahren. Auch letztes Jahr. da war ich auf einem Stadtfest. Alle holten sich Bier usw. und ich bestellte eine Fanta nach der anderen. "Warum trinkst du nichts?" "Weil ich nicht möchte und ich es nicht vertrage" Irgendwann hatte ich keine Lust mehr, mich dafür zu entschuldigen bzw. zu rechtfertigen, dass ich nichts trinke. Ergebnis: ein paar "Freunde" weniger. Fazit für mich: alles richtig gemacht, es waren dann keine Freunde. Mir wird es wahrscheinlich bei der MPU das genick brechen, weil ich eben nicht plausibel erklären kann, warum ich mich hab verleiten lassen. Ich müsste lügen, aber das will ich nicht. Und natürlich habe ich jetzt große Bedenken, wenn ich wieder an so einen Verkehrspsychologen gerate, der mir ein Alkoholproblem unterstellt, obwohl ich nachweislich keins habe. Ich möchte mich weiterhin über alles informieren und das ist ziemlich wichtig. Gruß lottizwerg -------------------- Meine Geschichte
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09.08.2019, 18:21
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 551 Beigetreten: 09.08.2019 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 85635 |
Zitat Mir ist nicht so ganz klar, was zwischen Dir und Deinem Anwalt vorgefallen ist. Es ist eigentlich der Normalfall, dass es einen Strafbefehl gibt, und der Anwalt dann zusammen mit seinem Mandanten überlegt, ob man Einspruch einlegen möchte, oder eben nicht. Ich glaube, dass es da ein gehöriges Mißverständniss zwischen Euch gegeben hat. Mit meinem Anwalt hatte ich genau 3x telefoniert und das immer nur zwischen Tür und Angel. Die Kommunikation verlief über Email. Einen Stafbefehl gibt es bis heute nicht und das wundert mich auch. Zitat Was das Alkohoproblem angeht, so sehe ich das wie Hornblower. Niemand hier unterstellt Dir, dass Du eine Säuferin bist. Aber ein Problem hast Du, denn sonst hättest Du Dich nicht hilfesuchend an dieses Forum gewandt, was im Übrigen eine gute Idee gewesen ist. Ich habe das Problem, dass ich nicht weiß, was ich noch tun kann um nachzuweisen, dass ich kein Problem mit Alkohol habe. Das Forum ist wirklich sehr gut und sehr informativ :-) Zitat Mag sein, dass der Verkehrspsychologe nicht Dein idealer Ansprechpartner gewesen ist. Aber ich glaube, dass er in einem Punkt absolut recht hat: Dein Problem sitzt wesentlich tiefer, als Du momentan glaubst. Du schreibst hier, dass Du immer nur ganz wenig Alkohol trinken würdest. Dennoch hast Du es geschafft, mit 2,12‰ unfallfrei mit dem Auto zu fahren. Diese Fakten widersprechen Deinen Konsumangaben. Irgendwann, aber sicherlich nicht im zarten Alter von 7 Jahren, hast Du Dir eine enorme Alkoholtoleranz antrainiert. Die kommt nicht von den 1-2 Gläsern Wein wenn Besuch da ist. Du solltest Deine bisherigen Konsumgewohnheiten noch einmal überdenken und ehrlich zu Dir selbst sein. Ich war wegen gesundheitlichen Problemen mehrfach mehrere Wochen in Kliniken. Habe dort wegen meiner Kindheit auch eine Traumatatherapie hinter mir. Weder dort, noch in der ambulanten Therapie war Alkohol ein Thema. Es wurde der Konsum besprochen. Es wurde auch in diversen Gutachten bestätigt, dass ich kein Alkoholproblem habe. Ich war auch nie auf einer Suchtstation oder ähnliches. Ich war wegen Borderline in der Klinik. Mein Vater war Alkoholiker und mein großer Bruder ebenfalls. Es war die Hölle! Ich habe ja auch nicht gesagt, dass ich nie Alkohol getrunken habe, aber ich habe mich nie zum Abschuß freigegeben. Betrunkene Menschen sind nicht meines. Es gab genug Situationen oder Lebensumstände, in denen manch anderer zur Flasche gegriffen hätte, ich habe es aber nicht getan (Trennung, Krebs usw.). Wegen der ganzen Medikament und auch Schmerzmittel vertug ich schon nix mehr, also auch nicht das Glas Sekt zum Geburtag. Letzten Jahr im November wurde ich wieder operiert und ich nahm seit dem wieder kontinuierlich Medikament um die Nachbeschwerden in den Griff zu bekommen. Mich macht es ganz kirre, da ich zwar diesen hohen BAK-Wert hatte, aber ich bin keine trainierte Trinkerin. Ich musste teilweise wöchentlich Blutabnahmen machen lassen, da meine gesundheitlichen Beschwerden überwacht wurden. Wenn ich eine ambitionierte und gewohnheitsmässige Konsumentin wäre, wäre das in jedem Blutbild zu erkennen gewesen. Ich bin ehrlich zu mir und auch anderweitig! Nur zu pauschliesieren, dass ich mir es antrainiert hätte, sonst hätte ich nicht mit 2,12 Promille ins Auto steigen können, ist genau DAS, was mich ärgert. Wie ich schon schrieb, ich kann mich daran nicht erinnern. Ich bin rechts ran gefahren weil mir schlecht und ich müde war. Ich war an dem Nachmittag mit meinem Hund und einem Freund spazieren und es war 100% nicht geplant, dass ich es später so endet, aber das hab e ich ja schon alles in m einem ersten Beitrag geschrieben. ;-) Ich bin hier hilfesuchend ins Forum gekommen um meine Fragen beantwortet zu bekommen und nicht um gesagt zu bekommen "oh, 2,12 Promille - sie ist trainiert". Ich habe an dem Tag gegen meine Prinzipien verstoßen, weil ich mich hab hinreissen lassen. Allein das bereue ich bis zu geht nicht mehr. Es war/ist ein Fehler gewesen. Gruß lottizwerg -------------------- Meine Geschichte
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09.08.2019, 20:38
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Mal ne blöde Frage: Was erwatest du von (d)einem Anwalt?
Im Prinzip bis du ein "Standardfall". Dir drohen die Enthziehung der Fahrerlaubnis, etwa 15-18 Monate Sperre (eventuell weniger, da die vorläufige Entziehung schon relativ lang dauert) und ca. 40-50 Tagessätze Geldstrafe. Daran kann ein Anwalt nicht viel ändern. Falls die Höhe der Tagessätze nicht stimmig sein sollte (1 Tagessatz soll etwa 1/30 des verfügbaren Nettomonatseinkommens entsprechen), kannst du dagegen auch ohne Anwalt vorgehen. Da du schreibst, dass du wenig Geld zur Verfügung hast, würde ich an deiner Stelle das Geld für (noch) einen Anwalt sparen. -------------------- |
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09.08.2019, 20:52
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 01.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84911 |
Hallo Lottizwerg.
Du schreibst von Medikamenteneinnahme seit November. Hattest Du an besagtem Tag auch Medikamente genommen? Grüßle und Kopf hoch Spider |
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09.08.2019, 21:50
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5619 Beigetreten: 15.12.2003 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 977 |
Hi Lotti
Der Nebel über die Gründe des Betrinkens und der anschließenden Fahrt wird sich lichten, wenn man mehr über die neurobiologischen Folgen von Traumata versteht. Vereinfacht gesagt gibt es bei Traumatisierten 2 Bewusstseinzustände, den logisch-rationalen aus dem Großhirn und den "Überlebenszustand" aus dem entwicklungsgeschichtlichen älteren Teil des Gehirns, dem Stammhirn oder auch Reptilienhirn genannt. Bei dir war es wahrscheinlich so, dass du im Laufe des Abends aus dem einen in den anderen Zustand gekippt bist. Trauma bewirkt zudem eine ständige Anspannung, die aus einem überreaktiven Stresssystem resultiert (deine Unfallangst spricht hier Bände und ist geradezu eine lehrbuchmäßige Folge eines dauertraumatisierenden Zustands in der Kindheit). Dieses in der Kindheit ausgebildete hyperaktive Alarmsystem ("the body keeps the score" - Bessel van der Kolk) ist so belastend, dass die Selbstmedikation mit der dämpfenden Wirkung von Alkohol ziemlich verlockend ist und durch das logisch-rationale Denken nicht dauerhaft unterdrückt werden kann. Für mich ist ganz klar zu sehen, dass deine Alkoholfahrt eine Traumafolge ist und dass trotz Therapie dein Trauma noch nicht abschließend verarbeitet ist. Das sollte dich übrigens entlasten, weil du kannst nichts für deine Fahrt! Du bist Opfer, nicht Täter!!! Ich kann dir nur raten, dich mit dem Thema Trauma intensiv zu befassen und dir eine/n Psychoanalytiker/in mit Selbsterfahrung zu suchen, der sich mit Traumatherapie auskennt. Hier mal ein guter Einstieg in die Thematik: https://traumata-verstehen-lernen.jimdo.com/trauma/ Dir alles Gute auf diesem Weg!!! LG! -------------------- Wandel dich, nicht das Klima!
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09.08.2019, 22:19
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5292 Beigetreten: 26.03.2012 Wohnort: da wo ich bin Mitglieds-Nr.: 63817 |
Trauma hin, Trauma her - was bringt es darüber zu diskutieren, wenn lottizwerg unehrlich gegenüber sich selbst ist?
Die Promille, auch wenn Sie einen Blackout hatte, schafft keiner, der nicht geübt ist, Alkohol in Mengen zu konsumieren = mit den banalen 2 Gläsern Wein, so wie lottizwerg ihre Trinkgewohnheiten schildert, kommt kein Mensch auf über 2 Promille. Und selbst wenn es eine erworbene Trinkfestigkeit in zurückliegenden Jahren gab, muss ein Form von Training stattgefunden haben, dass die Alkoholtoleranz wieder erreicht werden konnte! lottizwerg, auch wenn Du einigen Usern durch Dein Liebkindwesen manches vormachen kannst, ich glaube Dir sehr wenig. Dass Du Deine Borderline Erkrankung erwähnt hast, stimmt mich zwar milde, lässt aber, wie gesagt nicht außer acht, dass Du anfangen solltest den Tatsachen endlich ins Auge zu sehen. Du hast geschrieben, dass Du sehr viel in dem letzten halben Jahr reflektiert hast. Allerdings ist das in keinem Deiner Beiträge nachvollziehbar erkennbar. Erkennbar ist, dass alle anderen Schuld sind, der Anwalt, der Verkehrspsychologe taugen nichts. Und Deine Begleitung, mit dem Du an dem Abend gesoffen hast, war Schuld, da er Dich nicht vom Trinken abgehalten hat - dies zumindest, so sagst Du,war es anfangs für Dich. Doch hat sich in Deinem Gedankengut maßgeblich etwas geändert? Von einer neuen Haltung sprichst Du nicht. Fazit: Wenn Du nicht offen und ehrlich zu Dir selbst bist, wie sollen wir Dir dann helfen? Liebe Grüße Lotte -------------------- Jedes Ding hat drei Seiten: Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen. (aus China)
https://www.youtube.com/watch?v=oZyyaRyoTyk |
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09.08.2019, 22:59
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5619 Beigetreten: 15.12.2003 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 977 |
Zitat Trauma hin, Trauma her - was bringt es darüber zu diskutieren, Ganz ganz viel, weil Traumata Veränderungen im Gehirn bewirken, die u. a. auch die Selbstreflektionsfähigkeit beeinträchtigen:http://www.agsp.de/html/a34.html Die Folgen dieser durch das Trauma entstandenen Haltung (meist handelt es sich um multiple, diese Einstellung immer weiter verstärkende Traumatisierungen) für die weitere Hirnentwicklung sind katastrophal. Das Kind hat außer den archaischen Notfall-Reaktionen (Schreien, stereotype Bewegungen, Erstarren etc.) alles verloren, was geeignet wäre, die durch neue Anforderungen, Wahrnehmungen oder Bedrohungen aktivierten, stress-sensitiven Systeme und die damit einhergehende Ausbreitung unspezifischer Erregungsmuster in den limbischen und kortikalen Hirnbereichen unter Kontrolle zu bringen. Es kann die Aktivierung emotionaler Zentren nicht nutzen, um neue Erfahrungen in seinem Hirn zu verankern und bleibt damit unfähig, das Trauma zu bearbeiten, d.h. die durch die Traumatisierung entstandene Haltung allmählich aufzulösen und sich weiterzuentwickeln. Vor allem im frontalen Cortex können unter diesen Bedingungen all jene hochkomplexen synaptischen Verschaltungsmuster nicht herausgeformt und stabilisiert werden, die die Grundlage für die subtilsten Leistungen des menschlichen Gehirns bilden: Die Fähigkeit zur Herausbildung eines Selbstbildes, die Fähigkeit zu Impulskontrolle und Handlungsplanung, und nicht zuletzt emotionale und psychosoziale Kompetenz. Damit fehlen die Voraussetzungen für eine zielgerichtete und bewußte Steuerung von Wahrnehmungs-, Verarbeitungs- und Entscheidungsprozessen in der Auseinandersetzung mit der äußeren (und vielfach auch inneren, körperlichen und seelischen) Welt. Diese Mechanismen zu verstehen, entlastet total. Man ist nicht schuld an der Sufffahrt, man konnte nicht anders. Und erst diese Entlastung ermöglicht (wenns gut läuft) anzuerkennen, dass da ein Problem in einem ist, was es zu lösen gilt und dass nicht die böse Umwelt Schuld am eigenen Übel ist. Und auch das Borderline ist vermutlich eine Traumafolge! Wer das alles annehmen kann und sich tiefergehend mit der Thematik befasst, wird sich selbst viel besser verstehen und dann nach und nach den ganzen scheiss los werden können. Zitat auch wenn Du einigen Usern durch Dein Liebkindwesen manches vormachen kannst, Das ist eine sehr oberflächliche Sichtweise, nur weil die Herangehensweise eine andere, weniger konfrontative und mitfühlendere ist, heißt es doch nicht, dass man sich etwas vormachen lassen würde. Diese naive Sichtweise wundert mich ehrlich gesagt etwas?!?
-------------------- Wandel dich, nicht das Klima!
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11.08.2019, 11:44
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 551 Beigetreten: 09.08.2019 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 85635 |
Einen wunderschönen Sonntagmorgen
erstmal vilen Dank für eure sehr unterschiedlichen aber konstruktiven Antworten. @ Jens: Zitat Mal ne blöde Frage: Was erwatest du von (d)einem Anwalt? Genau das ist die Frage, die ich mir weiterhin stelle. Anfangs, nach dem Vorfall, lass ich im Internet, dass man sofort einen Anwalt aufsuchen sollte um Akteneinsicht zu bekommen, deswegen hatte ich einen Anwalt. Aber mit der Zeit lass ich so viele Beiträge darüber, dass ich ins zweifeln kam. Grade, weil es ein Delikt ist, dass täglich vorkommt und die Vorgehensweise auch klar geregelt ist. Also warte ich weiterhin den Strafbefehl ab und entscheide dann (mit eurer Hilfe hier) ob ich erneut einen Anwalt einschalte. @ Lotte: Zitat ...,wenn lottizwerg unehrlich gegenüber sich selbst ist Du scheinst mich ja zu kennen um dir so eine Aussage zu erlaoben, Respekt! Zitat lottizwerg, auch wenn Du einigen Usern durch Dein Liebkindwesen manches vormachen kannst, ich glaube Dir sehr wenig. Dass Du Deine Borderline Erkrankung erwähnt hast, stimmt mich zwar milde, lässt aber, wie gesagt nicht außer acht, dass Du anfangen solltest den Tatsachen endlich ins Auge zu sehen. Mit Verlaub, aber weder habe ich ein Liebkindwesen an den Tag gelegt, noch mache ich euch oder mir etwas vor. Das ich den Tatsachen ins Auge sehe sollte auch dir bewusst werden und wenn du meine Beiträge richtig gelesen hättest, würdest du dich jetzt nicht auf mein Borderline oder Traumata einschiessen. Zitat Du hast geschrieben, dass Du sehr viel in dem letzten halben Jahr reflektiert hast. Allerdings ist das in keinem Deiner Beiträge nachvollziehbar erkennbar. Erkennbar ist, dass alle anderen Schuld sind, der Anwalt, der Verkehrspsychologe taugen nichts. Und Deine Begleitung, mit dem Du an dem Abend gesoffen hast, war Schuld, da er Dich nicht vom Trinken abgehalten hat - dies zumindest, so sagst Du,war es anfangs für Dich. Doch hat sich in Deinem Gedankengut maßgeblich etwas geändert? Von einer neuen Haltung sprichst Du nicht. Mir war nicht bewusst, das ich HIER in einem Verkehsforum meine komplette Lebensgeschichte preis geben muss um meine im ersten Beitrag von mir gestellten Fragen beantwortet zu bekommen. Wenn man mich direkt fragt, gebe ich dazu auch antwort, abe ich lasse mir nicht untestellen, dass ich 1. nichts geändert habe und 2. nichts reflektiert habe. Dann solltest du wirklich nochlam nachlesen und vielleicht fällt dir dann auf, dass ich sehr wohl reflektiert habe und mittendrin bin weitere Maßnahmen in Anspruch zu nehem. Das mein Anwalt sich meiner nicht so angenommen hat, wie ich gehofft hatte (was wohl jeder hofft, wenn er in eine missliche Lage kommt und juristischen Beistand sucht), wusste ich vorher nicht, weil ich vorher noch nie einen Anwalt diesbezüglich gebraucht habe. Ebenso der Verkehrspsychologe. Wenn du das Glück hattest, direkt an einen zu geraten, bei dem du sofort das Gefühl hattest - Glückwunsch! Wenn man aber von vornherein merkt, dass es ihm nicht um die Person geht, sondern eher sich mal schnell ca. 1000€ verdienen möchte, da sollte man weitersuchen, bis man kein schwarzes Schaf findet. Zitat Fazit: Wenn Du nicht offen und ehrlich zu Dir selbst bist, wie sollen wir Dir dann helfen? Im Moment denke ich, dass du deinen Satz falsch formuliert hast ;-) @ Spidersangel: Zitat Du schreibst von Medikamenteneinnahme seit November. Hattest Du an besagtem Tag auch Medikamente genommen? Ja hatte ich. Leider hat mein Anwalt das zu spät der Gerichtsmedizin mitgeteilt. Es wurde erst vor 3 Wochen ausgewertet und das Schreiben der Gerichtsmedzin besagt, dass es möglich sei, dass die Schmerzmittel zu beeinträchtigungen hätten führen können. @ Lars: Du hast es genau auf den Punkt getroffen. Ich bin Opfer meiner Kindheit und Täterin, als ich mit Alkohol gefahren bin. Mir ist sehr wohl bewusst, dass ich einen großen Fehler gemacht habe. Nur hat der Missbrauch in meiner Kindheit/Jugend (Vater, Bruder, Lehrer eines renomierten Internates) absolut nichts mit meiner Alkoholfahrt im Februar zutun! Das war alles , als ich im Alter von 7-17 Jahre alt war. Heute bin ich 50 und habe in den vergangene Jahren/Jahrzehnten viele Therapien und Klinikaufenthalte hinter mir. Meine Kindheit/Jugend ist ein Teil von mir, der zu mir gehört und daran kann ich auch nichts mehr ändern oder weiter aufarbeiten. Das Aufarbeiten ist abgeschlossen und ich bin in sämtlichen Gutachten austherapiert mit positivem Kontext. Nur, mir weiterhin Schuldzuweisungen zu geben, hilft mir nicht weiter. Wenn ihr glaubt, dass ich mich nicht reflektiert habe oder mein Fehlverhalten nicht einsehe, kann ich es nicht ändern. Ich mache mir nichts vor oder möchte hier etwas schön reden. Das was ich getan habe ist unentschudbar! Es wäre nur schön, wenn ihr mir bei meinen Fragen helfen würdet und euch nicht weiter auf meiner Kindheit/Jugend einschiesst. Das sind Dinge die werde ich hier nicht weiter thematisieren, weil diese Dinge absolut nichts mit dem Vorfall zutun haben. Wenn ich täglich Alkohol konsumiert hätte, hätte ich das auch gesagt. Es gäbe keinen Grund dies nicht zusagen, grade wenn man wegen einer Alkoholfahrt auffällig wurde. Es war aber nunmal ein einmaliges Fehlverhalten und ich kann doch nicht irgendwas aus den Fingern saugen nur damit ihr euch bestätigt fühlt. Und die Schuld dafür gebe ich mir ganz alleine, weil ich meine Prinzipien gebrochen habe. Das wird mir kein 2. Mal passieren und ich bin seit Monaten dran, dies auch nachzuweisen. Dass das, was auf mich weiterhin zukommt, kein Spaziergang ist, weiß ich, aber ich hsabe mich mit der Theamtik auseinandergesetzt - auch wenn es für euch nicht glaubhaft ist. Weder erwarte ich, dass man mich mit Samthandschuhen anfasst, noch möchte ich irgendein Mitleid erwecken. Nur, das was wollt ihr von mir hören? Mehr als die Wahrheit kann ich doch nicht schreiben und ich hätte bei manchen Aussagen mehr Verständis, wenn ich mich direkt 2 Tage nach dem Vorfall hier gemeldet hätte. Es liegen aber nun fast 6 Monate zurück und ich war nicht untäig in dieser Zeit. Wie war es den bei euch, nachdem ihr euren Führerschein wegen Alkohol abgeben musstet? Wusstet ihr direkt, was alles auf euch zukommt? Was weiter passiert? Kann ich mir nicht vorstellen, sonst würdet ihr nicht hier im Forum unterwegs sein. Ich bereue mein Vergehen genauso wie ihr es macht, nur seid ihr wesentlich weiter an Erfahrungen in diesem Thema als ich es bin. Und jetzt wieder zurück zu meinem Hauptanliegen: Mein ehemaliger Anwalt wird der Staatsanwaltschaft ja wohl mitteilen, dass er sein Mandat niedergelegt hat, oder? Würde es Sinn machen, den Staatsanwalt zu informieren, was ich bis dato alles gemacht habe? Mir geht es auch darum, dass ich nach 6 Monaten endlich wissen möchte, wie lange ich den Führerschein los bin, wie hoch die Strafe ist usw. Ich persönlich rechne auch mit 18 Monaten insgesamt. Wie war es bei euch? Wielange hat alles bei euch gedauert? Hattet ihr rechlichen Beistand? Liebe Grüße, lottizwerg PS: Sollte ich etwas sauer rüberkommen, bitte entschuldigt, aber so ist das nicht. Ich mag es einfach nur nicht, wenn über etwas pauschal geurteilt wird, wenn man die Hintergründe nicht kennt. -------------------- Meine Geschichte
Erfahrung ist nicht das, was einem zustößt. Erfahrung ist das, was du aus dem machst, was dir zustößt... |
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11.08.2019, 21:35
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#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 18.04.2019 Wohnort: 93309 Mitglieds-Nr.: 85176 |
Hallo lottizwerg
zum Ersten : Die Akteneinsicht kannst Du auch alleine beantragen,da braucht es keinen Anwalt. Ich habe diese auch selbst kurz,bevor ich meinen Antrag zur MPU stellte,genommen zum Zweiten : Seit April lasse ich monatlich meinen CDT-Wert und die dazugehörigen Leberwerte teste. Und seit Juni absolviere ich bis Dezember das Urin-Screening. Alles bisher auf "freiwilligen" Basis, da es vom Gericht her - bis heute- noch keine Verurteilung. Mein Anwalt sagte mir, dass ich mich auf 12 Monate einstellen soll und das 6 Monate AN reichen würden. Dann kam mein Anwalt auf die gloreiche Idee, doch lieber vor Gericht gehen zu wollen, wegen der Beweisaufnahme. Und das war der Punkt, den ich nicht verstand und mir bis heute nicht erklärt wurde. Das wirst Du auch weiter "freiwillig" AB Nachweise machen müssen,denn kein Gericht und kein MPI wird Dir vorschreiben,wie Du in eine MPU gehst. zum Dritten : Du könntest ja mal den "kleinen" Fragebogen ausfüllen,was ganz genau passiert ist bzw. schon den großen,weil Du ja schon einiges unternommen hast. zum Schluß : Du hast geschrieben,ob Du Deine ganze Lebensgeschichte hier erzählen musst ?! Mir war nicht bewusst, das ich HIER in einem Verkehsforum meine komplette Lebensgeschichte preis geben muss um meine im ersten Beitrag von mir gestellten Fragen beantwortet zu bekommen. Aber Du hast als Antwort @Lars schon einiges erzählt...Genau so solltest Du weiter machen Gruß Markus P.S. Das mit dem Zitieren,kann ich bis Heute noch nicht Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 11.08.2019, 22:32
Bearbeitungsgrund: Zitate zu Zitaten gemacht.
-------------------- 17.9.13 MPU positiv im ersten Anlauf bei der PIMA (2,8 Promille)
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11.08.2019, 22:34
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13732 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
P.S. Das mit dem Zitieren,kann ich bis Heute noch nicht Na, DJMarkus, das muss sich doch ändern lassen! Anleitung zur Benutzung der Zitierfunktion -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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11.08.2019, 23:43
Beitrag
#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 18.04.2019 Wohnort: 93309 Mitglieds-Nr.: 85176 |
Hallo Hornblower,
ich werde mir das mal durchlesen Gruß Markus -------------------- 17.9.13 MPU positiv im ersten Anlauf bei der PIMA (2,8 Promille)
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07.09.2019, 15:13
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 551 Beigetreten: 09.08.2019 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 85635 |
Hallo ihr Lieben,
heute kam dann endlich Post vom Amtsgericht (datiert vom 26.08.2019). "[...]...Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird deshalb gegen Sie eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen verhängt. Die Höhe des Tagessatzes wird auf 50 Euro festgesetzt. Ferner wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen. Vor Ablauf von fünf Monaten darf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. [...]" Laut Schreiben hätte ich 14 Tage Zeit um Einspruch einzulegen. Rechtskräftig ist der Strafbefehl noch nicht. Ich möchte gar kein Einspruch einlegen, nur dem Gericht mitteilen, dass sich meine Einkommensverhältnisse geändert haben. Ich (und leider auch 2 andere Kollegen) wurde betriebsbedingt zum 30.09.2019 entlassen. Würde das Sinn machen? Diese Woche hatte ich wieder Labortermine. CDT-Wert und Urin-Screening. Screenings sind jetzt noch 2x. Was ich jetzt nur nicht weiß, wie ich jetzt weiter vorgehen soll. Ist es richtig, dass ich im Dezember meinen Führerschein beantragen kann? Das wären 3 Monate vor Ablauf der Sperrzeit, wenn ich die Rechtskraft berücksichtige.Bin grade etwas durcheinander mit dem rechnen Nach Beantragung muss ich warten, welche Auflagen die Fürherscheinstelle mir macht, oder? Das ich zur MPU muss ist mir schon klar. Soll ich bei der Beantragung sämtliche CDT-Werte und die Quittungen (inkl. TÜV HESSEN Vertrages) der Scrennings mit einreichen? Ich bin so sicher gewesen, dass die Strafe mindestens 18 Monate insgesamt werden. Musste den Strafbefehl 3x lesen um sicher zu sein, dass dort "nur" (noch) 5 Monate steht. Die vergangenen 6 Monate wurden ja berücksichtigt. Mir ist trotzdem ein Stein vom Herzen gefallen, da ich nun endlich nicht mehr in Ungewissheit lebe. Ich hoffe, ihr könnt mir meine Fragen beantworten. Wünsche euch einen schönen Samstag Lieben Gruß, lottizwerg -------------------- Meine Geschichte
Erfahrung ist nicht das, was einem zustößt. Erfahrung ist das, was du aus dem machst, was dir zustößt... |
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07.09.2019, 16:11
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17364 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Gegen die Höhe der Tagessätze kannst Du isoliert Einspruch erheben und Deine Einkommensnachweise beifügen.
Den Antrag auf Neuerteilung Deiner FE kannst Du sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen... dann kommt die Aufforderung ein positives MPU-Gutachten vorzulegen. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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07.09.2019, 16:18
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 551 Beigetreten: 09.08.2019 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 85635 |
Zitat Gegen die Höhe der Tagessätze kannst Du isoliert Einspruch erheben und Deine Einkommensnachweise beifügen. Super, vielen Dank. Dann bereite ich die Unterlagen gleich vor uns schicke es am Montag zu Gericht. Zitat Den Antrag auf Neuerteilung Deiner FE kannst Du sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen... dann kommt die Aufforderung ein positives MPU-Gutachten vorzulegen. Das würde ja bedeuten, dass ich am Montag ebenfalls den Antrag auf Neuerteilung stellen dürfte, oder? Im Stafbefehl steht ja drin, dass ich noch 5 Monate hätte. Dankeschön -------------------- Meine Geschichte
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07.09.2019, 20:23
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Das würde ja bedeuten, dass ich am Montag ebenfalls den Antrag auf Neuerteilung stellen dürfte, oder? I Richtig-------------------- |
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07.09.2019, 20:36
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 551 Beigetreten: 09.08.2019 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 85635 |
Dann werde ich das am Monatg ebenfalls machen
Wenn es ok ist, werde ich hier den weiteren Verlauf weiter schreiben. Ich lese ja so viel hier quer und oft frage ich mich "wie ging es den nun aus?". -------------------- Meine Geschichte
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08.09.2019, 06:28
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Wenn es ok ist, werde ich hier den weiteren Verlauf weiter schreiben. Gerne-------------------- |
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08.09.2019, 08:23
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 551 Beigetreten: 09.08.2019 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 85635 |
Guten Morgen ihr Lieben,
ich sitze seit gestern nun dran, um das Schreiben an das Amtsgericht zu formulieren. Nur, mir fehlt der Anfang. Ich bekomme es grade nicht hin. Ich möchte ja keinen direkten Einspruch einlegen, sondern nur dem Gericht meine finanzielle Situation darlegen (Gehaltsbescheinigungen des Minijobs,betriebsbedingtes Kündigungsschreiben des Minijobs, Rentenbescheid). Ab 01.10.2019 habe ich nur noch meine Rente. Klar, suche ich nach einem neuen Job, und gebe die Hoffnung nicht auf, etwas neues zu finden. Wie formuliere ich den Einganssatz am Besten? Habe mich hier schon quer gelesen, aber bin leider nicht fündig geworden. Bin doch sicher nicht die erste, die so etwas an das Gericht schreibt. Oder soll ich doch besser morgen dort anrufen? Mal wieder Fragen über Fragen.... verregnete Grüße, lottizwerg -------------------- Meine Geschichte
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08.09.2019, 09:01
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26781 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Ich würde schreiben: „Gegen den Strafbefehl vom ... lege ich Einspruch ein, beschränkt auf die Höhe der Tagessätze. Mein Einkommen wurde zu hoch angesetzt“.
Belege beibringen, fertig. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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08.09.2019, 09:15
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 551 Beigetreten: 09.08.2019 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 85635 |
Ich habe das als Entwurf grade vorbereitet: Beschränkter Einspruch gegen die Höhe der Tagessätze Strafbefehl vom 26.08.2019 Aktenzeichen XXXXX Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den mir am 07.09.2019 zugestellten Strafbefehl, lege ich beschränkten Einspruch ein. Begründung: Ich beziehe eine Rente in Höhe von XXX,XX Euro Netto/monatlich. Ferner übte ich eine geringfügige Beschäftigung aus, diese wurde aber zum 30.09.2019 betriebsbedingt gekündigt, weswegen ein Tagessatz von 50 Euro zu hoch angesetzt ist. Meine drei letzten Gehaltsabrechnungen, das betriebsbedingte Kündigungsschreiben und den aktuellen Rentenbescheid lege ich in Kopie diesem Schreiben bei. Ich bitte um Entscheidung auf Beschluss Wege. Mit freundlichen Grüßen Kann man das so schreiben? -------------------- Meine Geschichte
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08.09.2019, 12:15
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
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08.09.2019, 14:00
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 551 Beigetreten: 09.08.2019 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 85635 |
@ Jens: "Beschränkter Einspruch gegen die Höhe der Tagessätze" habe ich doch 2x im Anschreiben geschrieben, inkl. Begründung. Was ist daran falsch formuliert? Ich möchte ja keinen kompletten Einspruch einlegen, weil ich mit der Sperrzeit ja einverstanden bin. Mir geht es nur um die Höhe des Tagessatzen in Euro.
-------------------- Meine Geschichte
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09.09.2019, 16:59
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 551 Beigetreten: 09.08.2019 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 85635 |
So, ich war heute ziemlich erfolgreich, mit Informationen sammeln.
Ich rief heute bei der Führerscheinstelle an um mich zu erkundigen, was "wirklich" alles benötigt wird um einen Antrag auf Neuerteilung zu stellen. Der Sachbearbeiter war sehr freundlich und hilfreich. Ich benötige einen aktuellen Sehtest, ein aktuelles biometrische Passfoto, einen gültigen Personalausweis und eine Bescheinigung über einen Erste Hilfe Kurs. Und nicht zu vergessen, 167.-€ für die Antragstellung. Das polizeiliche Führungszeugnis und die Auskunft vom Kraftfahrt Bundesamt Flensburg und die Strafakte, beantragen sie selbst, darum muss ich mich nicht kümmern. Ferner soll ich schon bei Antragstellung alle Unterlagen meiner Laborergebnisse ( CDT-Werte), bis dato die Quittungen vom Screening, die Quittung vom Verkehrspsychologen (auch wenn es nur eine Sitzung war) mitbringen. Zu dem CDT-Wert wurde mir gesagt, dass es trotzdem vermerkt wird, dass ich diesen freiwillig seit April mache. Dann habe ich mich heute beim TÜV Hessen für die MPU Informationsveranstalltung Ende September angemeldet. Diese Veranstalltung ist nur 1x im Monat. Da ich mein Screening ja auch beim TÜV Hessen mache, werde ich die MPU auch dort machen. Dann habe ich heute mit dem Amtsgericht telefoniert, da das Datum vom dem Strafbefehl ja schon 14 Tage her ist. Die Sachbearbeiterin war sehr nett und sagte mir, dass die Frist erst ab Zustellung gilt. Ich habe ja glücklicherweise den Umschlag aufgehoben und der war mit dem 06.09.2019 datiert. Mein Schreiben las ich ihr schnell vor und sie sagte, dass das so richtig ist und das der Richter und der Staatsanwalt dann nach Absprache die Höhe des Tagessatzes runter setzten. Es würde dann noch ein gesondeter Bescheid kommen. Das Schreiben geht dann morgen per Einschreiben an das Gericht. Für den Erste Hilfe Kurs melde ich mich morgen auch an. Leider sind die telefonisch nur bis 13 Uhr erreichbar und ich rief natürlich danach erst an. Wenn ich dann im Oktober wieder zum Screening muss, werde ich danach dann den Antrag auf Neuerteilung stellen. TÜV Hessen und die Führerscheinstelle sind auf einem Gelände. Bis dahin habe ich dann auch alles zusammen und kann mich danach ganz in Ruhe auf die MPU vorbereiten. Das Seminar werde ich wohl erst im November oder Dezember machen können, da ich den Betrag noch nicht ganz zusammen habe. Die größte Hürde wird die MPU sein, weil mich ja eh schon immer diese Vorverurteilungen begleiten, aber ich werde mich da auch bei der Vorbereitung nicht verrückt machen (lassen ;-) ). Deswegen bin ich schon sehr gespannt, was bei dieser Informationsveranstaltung alles angesprochen wird. Fortsetzung folgt........ Liebe Grüße, lottizwerg -------------------- Meine Geschichte
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09.09.2019, 18:38
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 313 Beigetreten: 03.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85591 |
Ich denke ich habe hier irgendwo gelesen dass die Abstinenznachweise ganz wo anders gemacht werden müssen als die MPU. Sonst werden die nicht anerkannt ( Interessenkonflikt) ..... weiss jemand mehr?
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09.09.2019, 21:37
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5567 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Da erinnerst du dich falsch.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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10.09.2019, 12:44
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4433 Beigetreten: 10.10.2007 Wohnort: Umfeld von Münster Mitglieds-Nr.: 37400 |
Dann habe ich heute mit dem Amtsgericht telefoniert, da das Datum vom dem Strafbefehl ja schon 14 Tage her ist. Die Sachbearbeiterin war sehr nett und sagte mir, dass die Frist erst ab Zustellung gilt. Ich habe ja glücklicherweise den Umschlag aufgehoben und der war mit dem 06.09.2019 datiert. Meines Wissens beginnt die Frist mit dem Datum des Strafbefehls zu laufen. Alles andere wäre ja auch Blödsinn. -------------------- Schöne Grüße,
Toni |
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10.09.2019, 14:17
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 551 Beigetreten: 09.08.2019 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 85635 |
@ toni: Genau deswegen war ich ja besorgt. Es lag ja nicht an mir, dass die Zustellung erst am Samstag erfolgte. Deswegen habe ich den Umschlag auch aufgehoben, auf dem hervorgeht, dass er am 06.09.2019 gestempelt wurde. Die Sachbearbeiterin sagte auch, dass dort viel Urlaub- und Krankheitsfälle seinen und es deswegen zu Verzögerungen kommt. Mein Schreiben gib heute per Eischreiben an das Gericht und den Nachweis tackere ich jetzt auch an die Kopie.
@ martin: Der TÜV Hessen bietet ein "komplett" Programm an. Wenn es zu Interessenkonflikten käme, würde sie das nicht machen ;-). Der Sachbearbeiter von der Führerscheinstelle schlug mir selbst vor, die MPU dort zu machen, da ich ja dort schon im Abstinenznachweisverfahren drin bin. -------------------- Meine Geschichte
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11.09.2019, 09:58
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13732 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Ich denke ich habe hier irgendwo gelesen dass die Abstinenznachweise ganz wo anders gemacht werden müssen als die MPU. Sonst werden die nicht anerkannt ( Interessenkonflikt) ..... weiss jemand mehr? Das MPI darf meines Wissens nach keine MPU-Beratung durchführen; Analysieren darf es sehr wohl. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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11.09.2019, 13:31
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 551 Beigetreten: 09.08.2019 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 85635 |
Vielleicht habe ich mich auch etwas missverständlich ausgedrückt. Der TÜV Hessen bietet eine MPU Informationsveranstaltung MPU Informationsveranstaltung an. Eine MPU Vorbereitung bieten sie nicht an, diese kann bei Bedarf bei anderen, anerkannten MPU Vorbereitungsanbietern gemacht werden.
Meine U-Screenings absolviere ich über den TÜV Hessen und mein MPU Gutachten werde ich auch beim TÜV Hessen machen lassen. Deswegen finde ich so eine Informationsveranstaltung nicht schlecht, da an dieser Veranstaltung auch MPU Gutachter vor Ort sind und man Fragen stellen kann. So sagte es mir die Dame vom TÜV Hessen am Telefon. -------------------- Meine Geschichte
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11.09.2019, 14:06
Beitrag
#35
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26781 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Lass Dir nur keine teuren Kurse andrehen. Diese Informationsveranstaltungen sind auch Verkaufsveranstaltungen.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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11.09.2019, 14:48
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 551 Beigetreten: 09.08.2019 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 85635 |
Nein, das habe ich nicht vor.
Ich empfinde es nur sehr anstrengend, einen seriösen Anbieter zu finden. Es gibt einen Anbieter (eingetragener Verkehrspsychologe), der -laut seiner HP- zertifiziert ist und für ein Wochenendseminar knapp 700€ anschlägt. Für 17 Sunden. Eine reguläre Sitzung bei meinem ehemaligen Verkehrspsychologe waren 90€ / 45 min und er sagte gleich das er mindestens 15 Stunden bräuchte. Da kann man sich leicht ausrechnen, wohin die Reise geht.... Als Unwissende/r ist man ganz schön aufgeschmissen. Mir fehlt eine Auflistung von seriösen und zugelassenen Anbietern. Man wird quasi zugeworfen von Anbietern oder V-Psychologen, aber wer wirklich nachher von der Begutachtungsstelle anerkannt wird, konnte ich bis dato nicht ausfindig machen. Deswegen wollte ich so eine Informationsveranstaltung besuchen um dort vielleicht seriöse "Vorbereiter" zu finden. -------------------- Meine Geschichte
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11.09.2019, 15:16
Beitrag
#37
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26781 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Deswegen wollte ich so eine Informationsveranstaltung besuchen um dort vielleicht seriöse "Vorbereiter" zu finden. wirst Du nicht. Nicht Dein BErater und Verkehrspsychologe muss von der Begutachtungsstelle anerkannt werden, sondern das Ergebnis Deiner Aufarbeitung. Ob Du da mit Unterstützung eines VP, eines Forums oder ganz allein hingelangst, ist vollkommen egal. Wenn Du meinst, Unterstützung zu benötigen, dann such Dir den Berater, bei dem Du das beste Bauchgefühl hast und der Dir das seriöseste Angebot macht. Du kannst auch mit der Aufarbeitung alleine anfangen und nur für offene Fragen Unterstützung suchen. Nicht jeder braucht das "rundum sorgenfrei"-Paket. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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11.09.2019, 17:00
Beitrag
#38
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 551 Beigetreten: 09.08.2019 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 85635 |
Kai, ich danke dir für deine Antwort
Meine Aufarbeitung findet schon seit über 6 Monaten statt und ich muss zugeben, jetzt 6,5 Monate später sehe ich vieles anders. Das ich den Führerschein verloren habe, ist im Nachhinein das Beste, was mir passieren konnte, da ich endlich damit angefangen habe, mich mit MIR selbst auseinander zu setzten. Es hat mir die Augen geöffnet, dass dieses verkorkste Leben nicht so weiter geht und ich jetzt positiv allem entgegen gehe. Rückschläge (nicht auf den Alkohol bezogen) habe ich immer wieder zwischendurch, aber sie zwingen mich nicht mehr auf den Boden. In die Knie schon, aber nicht tiefer. Kurz nach dem Vorfall lass ich "Sicher durch die MPU" und das war anfangs echt heftig und jetzt habe ich den Testknacker angefangen. Vieles verstand ich nicht und machte innerlich zu. Dann las ich mich quer durch das Netz und bin hier gelandet und darüber bin ich sehr froh. Bin gestern durch Zufall über die Auflistung der positiven/negativen Gutachten gestolpert und ich habe den höchsten Respekt davor. Meine größte Angst ist wirklich, dass ich meine Antworten falsch rüber bringe bzw. falsch formuliere oder mitten in dem Gespräch anfange zu weinen. Im Geiste habe ich alle Zenarien durch, dass ich mit meinen Antworten um Kopf und Kragen bringe. Deswegen dachte ich, das so eine Vorbereitung vielleicht nicht schlecht ist. Momentan bin ich etwas hin und her gerissen, da ich weiß, welcher Weg der richtige oder bessere ist. Das muss ich noch rausfinden. Dafür bin ich unter anderem hier. Ich habe auch angefangen alles nieder zuschreiben. Wie es mir nach dem Tattag ging und was alles passiert ist - hauptsächlich mit mir. Quasi als kleines Tagebuch. Das hilft mir sehr.... -------------------- Meine Geschichte
Erfahrung ist nicht das, was einem zustößt. Erfahrung ist das, was du aus dem machst, was dir zustößt... |
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11.09.2019, 19:28
Beitrag
#39
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5619 Beigetreten: 15.12.2003 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 977 |
Meine Aufarbeitung findet schon seit über 6 Monaten statt und ich muss zugeben, jetzt 6,5 Monate später sehe ich vieles anders. Toll! Das ist schon mehr als die halbe Miete, damit hast du den wichtigsten Schritt zur positiven MPU bereits gemacht. Das ich den Führerschein verloren habe, ist im Nachhinein das Beste, was mir passieren konnte, da ich endlich damit angefangen habe, mich mit MIR selbst auseinander zu setzten. Zitat Meine größte Angst ist wirklich, dass ich meine Antworten falsch rüber bringe bzw. falsch formuliere oder mitten in dem Gespräch anfange zu weinen. Im Geiste habe ich alle Zenarien durch, dass ich mit meinen Antworten um Kopf und Kragen bringe. Vergiss diese Angst, sie ist absolut unberechtigt. Auch wenn ich dich nicht kenne ist mir völlig klar, dass das "fake-Gefühle" sind, verursacht dadurch, dass man dir früher eingeimpft hat, "falsch" zu sein. Aber du bist nicht "falsch" und wenn du innerliche Klarheit bekommen hast, was deine Trinkmotive waren und wie du sie bewältigt hast, dann wirst du das auch ganz klar und souverän in der MPU rüber bringen können. -------------------- Wandel dich, nicht das Klima!
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13.09.2019, 09:19
Beitrag
#40
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 551 Beigetreten: 09.08.2019 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 85635 |
@ Lars, es stimmt, mein Selbsvertgefühl ist seit der Kindheit im Keller. Wenn man immer nur gesagt bekommt, dass man nichts wert sei usw. prägt das sehr.
Gestern habe ich den geforderten Sehtest gemacht und bestanden :-) Dann habe ich mir überlegt, den Erste Hilfe kurs doch am 25.09.2019 hier beim ASB zu machen. Diese MPU Informationsveranstaltung besuche ich dann im Oktober. Wenn ich anfang Oktober den Antrag auf Neuerteilung stelle möchte ich gerne alle Unterlagen zusammen haben und da ist der Erste Hilfe Kurs etwas wichtiger. Meine Frage zur Neuerteilung: Macht es Sinn, dass ich bei der Führerscheinstelle eine Bestätigung meiner Therapeutin vorlege, dass ich bei ihr auf der Warteliste stehe? Ich kann meine Therapie erst bei ihr beginnen, wenn ich wieder mobil bin, da ihre Praxis 25 km entfernt ist. Mit Bus oder Bahn wäre sie sehr schlecht zu erreichen und ich habe niemanden, der mich wöchentlich zu ihr fahren kann. Ich bin schon seit längerer Zeit an dem großen Fragebogen dran und ich muss zugeben, der ist wirklich hart nicht ohne. Ich kann den nur nicht nach Fertigstellung hier einstellen, weil ich festgestellt habe, dass es bei einigen Fragen doch zu persönlich ist und das möchte ich nicht öffentlich stellen. Kann ich diesen ausgefüllten Frageboden auch bei der Antragstellung schon mit einreichen? Wenn ja irgendwann der Gutachter seinen Bericht schreibt, schreibt er da ja auch sehr viele persönliche DInge rein (logisch ;-) ) nur, gibt es die Möglichkeit, den Gutachter zu bitten, dass er das ein oder andere nicht im Gutachten verwendet? Ich weiß, ich drücke mich schon wieder kompliziert aus, aber ich weiß grade nicht genau, wie ich es am sinnigsten formulieren soll. Ich möchte alles richtig machen und ich komme schon wieder ins schleudern :-( -------------------- Meine Geschichte
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13.09.2019, 09:51
Beitrag
#41
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26781 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Der Fragebogen ist ja nur der Rahmen, weder musst Du den abgeben, noch wird der wörtlich so abgearbeitet. Der Gutachter wird auch nicht Deine innersten Geheimnisse in sein Gutachten schreiben.
Du kannst hier auch gerne eine „entschärfte“ Version einstellen. Andererseits: je konkreter Du wirst, desto mehr Tiefe gewinnt das. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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13.09.2019, 10:08
Beitrag
#42
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 |
Zitat Kann ich diesen ausgefüllten Frageboden auch bei der Antragstellung schon mit einreichen? Bei der MPU geht es nicht darum (vorgegebene) Fragen richtig zu beantworten. Sondern du musst mündlich berichten, dass du dein Alkoholproblem erkannt und akzeptiert hast. Danach musst du berichten wie du deinen Umgang mit Alkohol so geändert hast, dass zukünftige Fahrten trotz deines Alkoholproblems nicht mehr zu erwarten sind. Der Gutachter stellt im Prinzip nur Fragen um das Gespräch in Gang zu bringen und zu halten. Dabei geht es auch darum, dass deine Angaben realistisch und nachvollziehbar sind. Die Fragen des Gutachters richten sich also nach dem Gesprächsverlauf. Je mehr von dir selbst kommt desto besser. Was zum Beispiel gar nicht geht ist nur in Halbsätzen oder kurzen Sätzen zu antworten und darauf hoffen, aus der Reaktion des Gutachters schließen zu wollen, ob ihm die Antwort zusagt oder nicht. Der Gutachter soll sich während des Gesprächs neutral verhalten, was häufig von Betroffenen fälschlicherweise als Unfreundlichkeit interpretiert wird. Sprachprobleme von Fremdsprachlern werden natürlich berücksichtigt. Aus dem Fragebogen können wir dir Rückmeldungen geben, ob deine Angaben Widersprüche enthalten, die ein negatives Ergebnis zur Folge haben. Oder ob Angaben realitätsfremd sind, was zum gleichen Ergebnis führt. |
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13.09.2019, 10:18
Beitrag
#43
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 551 Beigetreten: 09.08.2019 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 85635 |
Danke Kai, das ist sehr beruhigend. Zur Aufarbeitung gehören ja mehr Komponenten, und die muss/sollte ich beim Gespräch (und in den Fragebogen) ehrlich beantworten. der Tipp mit der "verschärften" Version ist super. So werde ich es machen.
Den "kleinen" hatte ich ja vor Wochen schon mal ausgefüllt - für mich. Und wenn ich den jetzt zu dem großen -ein paar Wochen später - vergleiche..... unglaublich wie Dinge bzw. Einstellungen und Erkennise sich verändern, wenn man sich wirklich mit allem zu 100% auseinandersetzt. Ich bin viel, viel weiter, als vor ein paar Wochen und ich sehe vieles viel klarer oder verstehe es besser. Ihr schreibt ja so oft, dass man sich Zeit nehem soll und das unterschreibe ich sofort! In dem Moment, wo es in die Tiefe geht, wird es unangenehm, aber das gehört ja dazu. MrMurphy auch dir danke für deine Antwort :-) Zitat Der Gutachter stellt im Prinzip nur Fragen um das Gespräch in Gang zu bringen und zu halten. Dabei geht es auch darum, dass deine Angaben realistisch und nachvollziehbar sind. Die Fragen des Gutachters richten sich also nach dem Gesprächsverlauf. Je mehr von dir selbst kommt desto besser. Genau darum geht es mir. Eine plausibele Erklärung, warum man sich betrunken hinters Steuer setzt, gibt es in meinen Augen nicht. Ich denke, das ist der Knackpunkt. -------------------- Meine Geschichte
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13.09.2019, 10:40
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#44
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 114 Beigetreten: 01.12.2017 Mitglieds-Nr.: 82748 |
Genau darum geht es mir. Eine plausibele Erklärung, warum man sich betrunken hinters Steuer setzt, gibt es in meinen Augen nicht. Ich denke, das ist der Knackpunkt. Ich habe auch einige Kilometer beim joggen gebraucht und ein paar Gespräche/Anregungen von meinem Therapeuten. Dise Frage lässt sich beantworten. Bei mir ließ sich meine Gleichgültigkeit und nein Leck mich am Arsch Gefühl in der frühen Jugend finden. Geh in dich. Was hat dich ( nicht eine Fahrt raus suchen , eher das Ganze betrachten) dazu veranlasst , betrunken Auto zu fahren. MMn eine sehr wichtige Antwort . Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 14.09.2019, 13:10
Bearbeitungsgrund: Zitat erkennbar gemacht
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14.09.2019, 12:31
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#45
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 480 Beigetreten: 08.01.2011 Mitglieds-Nr.: 57031 |
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19.09.2019, 11:48
Beitrag
#46
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 551 Beigetreten: 09.08.2019 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 85635 |
Hallo in die Runde,
ich hätte eine Verständnisfrage an euch. Ich hatte mir ja beim Kraftfahrt-Bundesamt selbst einen Auszug schicken lassen, weil ich mal sehen wollte, wie sowas aufgebaut ist. Gestern war das Schreiben nun in der Post. Unter dem Punkt "Entscheidungsdaten" steht: Entscheidungsdatum 24.02.2019 / Mitteilungsdatum 27.03.2019 Daten zur Maßnahme: Beschlagnahmung eines Füphrerscheines nach StPO § 94 Punkte sind nicht eingetragen. Nun meine Frage: Wer legt die Punkte fest? Ich bekomme ja ganz sicher welche, nur wie lange dauert es, bis die eingetragen sind/werden? -------------------- Meine Geschichte
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28.09.2019, 20:03
Beitrag
#47
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 551 Beigetreten: 09.08.2019 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 85635 |
Nochmal ein Hallo in die Runde,
ich habe ja vor, wenn ich zum nächsten U-Screening muss (tippe mal auf nächste Woche), im Anschluß bei der Führerscheinstelle meine Neuerteilung zu beantragen. Die geforderten Unterlagen habe ich nun zusammen. Vergangenen Mittwoch war ich ja beim Erste Hilfe Kurs und ich muss euch sagen, ich werde direkt noch den nächsten Kurs mitmachen. Ich kann es nur jedem empfehlen, diesen Kurs regelmässig aufzufrischen. Es war eine senationelle Erfahrung. Ist es sinnvoll, bei der Führerscheinstelle noch ein kleines Anschreiben mit einzureichen? Also, was noch in Planung ist (bevorstehenede Therapie usw.). Planung deswegen, da ich die ja erst beginnen kann, wenn ich wieder Autofahren darf (wegen der Entfernung zu meiner Therapeutin). Sie sagte mir ja, dass ich sie benennen kann und sie bei Bedarf auch kontaktiert werden kann. Wie lange dauert es ca. bis man von der Führerscheinstelle den Termin zur Abgabe des äG bekommt? Von meinem Teileinspruch bei Gericht habe ich auch noch nichts gehört. ich hoffe ja schon irgendwie, dass es nicht wieder so lange dauert. Was mir dabei grade einfällt. Ist der Stafbefehl überhaupt schon rechtskräftig, wenn ich Teileinspruch eigelegt habe? Das reguläre Datum des Strafbefehls war ja der 26.08.2016. Zustellung war der 07.09.2019 (Poststempel 06.09.2019) und mein Teileinspruch ging am 10.09.2019 per Einwurfeinschreiben ans Gericht. Irgendwie werde ich langsam nervös.... obwohl ich mir gut vorbereitet fühle. Liebe Grüße, lottizwerg -------------------- Meine Geschichte
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29.09.2019, 11:11
Beitrag
#48
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 551 Beigetreten: 09.08.2019 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 85635 |
Habe ich irgendwas falsch gemacht, oder warum bekomme ich auf meine Fragen keine Antworten mehr
Werde meinen Thread aber weiter führen -------------------- Meine Geschichte
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29.09.2019, 12:43
Beitrag
#49
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 83 Beigetreten: 23.01.2019 Mitglieds-Nr.: 84706 |
Hast du schon eine Einschätzung wie lange du Abstinenz nachweisen sollst? Willst du mit KT zur MPU?
Wie lange ist deine Sperrfrist? |
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29.09.2019, 14:20
Beitrag
#50
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 551 Beigetreten: 09.08.2019 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 85635 |
Hallo nobby,
ich bin seit Juni 2019 im Abstinenznachweis (2x wurde schon getestet und 2 stehen noch aus). Das Programm läuft ein halbes Jahr. Ob das der Führerscheinstelle bzw. dem Gutachter ausreicht weiß ich nicht, da ich mich nach meinem Anwalt gerichtet hatte und er meinte, das 6 Monate ausreichen würden. Die Beantragung zur Neuerteilung erfolgt nächste bzw. übernächste Woche, wenn ich zum 3. Screening muss. Meine Sperrzeit (laut Stafbefehl vom 26.08.2019) beläuft sich auf 5 Monate. Da ich aber genau diesbezüglich Fragen habe (stehen hier in meinem Thread ab dem 07.09.2019 ), hoffe ich, dass mir die jemand beantworten kann. Gruß, lottizwerg -------------------- Meine Geschichte
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 07:14 |