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> 2,12 Promille ....wie geht es jetzt weiter?
kwasimodo
Beitrag 12.10.2019, 16:01
Beitrag #101


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Nee, also echt nicht. Kein Anfänger kippt im Sekundentakt fröhlich die Gläser weg, schon gar nicht mit Hochprozentigem. Denn lange vor dem Licht-aus-Moment hat der Körper aus Eigenschutz die Bäh-Schranke gesetzt, bei der der Anfänger im Strahl kotzt. Als ungeübter Trinker wars das und da ist er weit von enthemmt weg. Da sind die motorischen und kognitiven Fähigkeiten bereits so weit runtergefahren, dass er eine Autotür selbst mit Fernbedienung kaum geöffnet bekommt.

Für untrainierte Konsumenten sind 2,6 Promille zwar noch nicht akut lebensbedrohend, dennoch ein Wert der nicht mal eben so erreicht wird. Auf der anderen Seite haben harte Alkoholiker selbst bei nördlich der 5℅o noch die Fähigkeit ein Auto zu starten und wenn auch mit Schlangenlinien zu fahren, bei denen der normale Mitmensch schlicht und ergreifen tot ist, weil das vegetative Nervensystem das Atmen vergisst.
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lottizwerg
Beitrag 21.10.2019, 09:24
Beitrag #102


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Guten morgen,

ich habe nur eine Verständnisfrage: Solange der Strafbefehl noch keine Rechtskraft hat, brauche ich erst gar nicht versuchen die Neuerteilung zu beantragen, richtig?

Strafbefehl datiert auf den 26.08.2019. Beschluss vom Teileinspruch datiert auf 07.10.2019 (ohne Stempel der Rechtskraft).

Habe eben mit der Staatsanwaltschaft telefoniert und bekam die Auskunft, dass ich mich noch etwas gedulden müsste (als die Geduld verteilt wurde, stand ich im Stau whistling.gif ), der Vorgang liege noch zur Entscheidung beim Amtsgericht.

Bin jetzt nicht wirklich schlauer, ausser, dass "unser" Gericht sehhhhhrrrrr langsam ist.

Wenn es so langsam weiter geht, werde ich es nie schaffen, bis zum 26.01.2020 mit allem durch zu sein unsure.gif


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lottizwerg
Beitrag 28.10.2019, 10:59
Beitrag #103


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Ich bereite mich ja weiterhin vor und lese grade ein Buch. Es gibt eine Passage, die extra hervorgehoben wir, nur leider verstehe ich das nicht so ganz:

Entweder ich nehme die Abstinenz als eine Art Übung, ein dicke Trennline zwischen übermäßigem und "zivilem" Alkoholkonsum, oder ich will abstinent bleiben für alle Zeit, weil ich- ja, weil ich auf Dauer nicht kontrolliert mit Alkohol umgehen kann oder sogar ein Alkoholiker bin.

Meine Frage nun, was bedeutet "ziviler" Akloholkonsum?

Es geht in dem Abschnitt bei meinem Buch um den Ablauf der MPU. Diese o.g. Passage ist ein Hinweis von dem Autor bezüglich Untaugliche Verteidigungsstrategien. Was ich meine ist, dass ich zuküftig und vorerst keinen Alkohol mehr trinken werde, nur, sollte ich doch irgendwann mal wieder was trinken, dass ich dann kein Auto mehr fahren würde. Ich weiß nur nicht, wie ich das am besten den Gutachter verdeutlichen kann.

Jetzt, 8 Monate später, schreckt mich der Gedanke an Auto+Alk dermaßen ab, das kann ich gar nicht in Worte fassen - und das ist das Problem.

Vielleicht kann mir einer der Erfahrenen hier, bitte meine Frage hier in dem Post und die Frage aus dem vorherigen Post (rechtskraft) beantworten, das wäre super.

Ansonsten habe ich noch immer keinen Screening Termin und langsam werde ich doch nervös. Ok, der geht ja jetzt nur noch Mittwoch oder Donnerstag.

Glücklicherweise habe ich eine Jobzusage bekommen und fange am Freitag neu an. Ich freue mich sehr, dass es langsam wieder vorwärts geht und mein "neues" Leben beginnt bzw. schon begonnen hat.


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MsTaxi
Beitrag 28.10.2019, 12:25
Beitrag #104


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Unter "zivilem" Alkoholkonsum verstehe ich - und wahrscheinlich nicht nur ich - einen kontrollierten Konsum, das, was allgemein sozial toleriert wird. Das eine Glas Wein zum stilvollen Abendessen, das eine Glas Sekt zum Anstoßen beim Geburtstag etc. Die Abstinenz wird hier als eine Art Pause vom Konsum verstanden, in der man entscheidet, ob man noch zum kontrollierten Konsum in der Lage ist. Mancher muss sich in dieser Phase der Erkenntnis stellen, dass ein kontrollierter Konsum nicht mehr möglich ist und lebenslange Abstinenz der modus vivendi sein sollte in Zukunft.

Diesen Prozess der Selbstkritik, Prüfung und Entscheidung kann man aber nur im vollkommen nüchternen Kopf durchgehen.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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lottizwerg
Beitrag 28.10.2019, 12:37
Beitrag #105


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Danke MsTaxi, jetzt habe ich es verstanden.

Den Prozess, den du beschreibst, in dem befinde ich mich und diese ganze Aufarbeitung tut mir vedammt gut. Mir werden immer wieder neue Erkenntnise klar und ich verstehe jetzt endlich, woher diese ganze Problematik (Vergangenheit bewätigen) herrührt. Dieser Prozess hat jetzt fast 8 Monate gedauert und ich bin stolz auf mich, das ich so weit gekommen bin und vieles in meinem Leben ändern konnte. Die Seite mit den poitiven Dingen füllt sich täglich und meine Selbstzweifel verschwinden fast.


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Kai R.
Beitrag 28.10.2019, 13:35
Beitrag #106


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Zitat (lottizwerg @ 21.10.2019, 09:24) *
ich habe nur eine Verständnisfrage: Solange der Strafbefehl noch keine Rechtskraft hat, brauche ich erst gar nicht versuchen die Neuerteilung zu beantragen, richtig?

yes.gif


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Kai

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lottizwerg
Beitrag 30.10.2019, 18:30
Beitrag #107


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Mal wieder ein kleines Update:

Heute morgen rief ich vorsichtshalber noch mal bei der FSST an um zu fragen ob dort EC-Karte akzeptiert wird. Und dann traf mich der Schlag. Die FSST ist gar nicht für mich zuständig, sondern eine andere. Ich sagte der nettes SB, dass ich vor geraumer Zeit schon mal angerufen hatte und mir dort der freundlich SB es anders sagte. Jedenfalls telefonierte ich mich heute morgen wild um endlich die zuständige FSST zu erreichen und die dortige SB hatte auch meine Akte.

Sie war sehr nett und sagte mir, dass der Strafbefehl noch nicht rechtskräftig sei und es vorher keinen Sinn machen würde, eine Neuerteilung zu beantragen (@ Kai wavey.gif ) und das ich mit der Beantragung des Führungszeunisses ebenfalls noch warten soll. Ok, noch mal Führungszeugniskosten on top, da diese bei der anderen FSST im Preis mit drin waren. Sie sagte aber, dass ich nicht persönlich bei der FSST vorbeikommen muss, da ich das alles im Gemeindebüro abgeben könnte. Mir fiel ein Stein von Herzen, da die FSST ca. 45 Minuten/Auto entfernt sei und mit dem Öff. würde es fast 2 Stunden dauern. Kreis und Gemeinde arbeiten anders als Stadt, so war die Erklärung.

Jedenfalls schickt sie mir schon sämtliche Unterlagen zu, die ich für die benötige, da ich ja eine MPU machen muss. Sie war wirklich sehr freundlich und das fand ich gut.

Nachdem ich gestern noch immer keinen U-Screening Termin bekommen hatte (letzter Termin ist schon fast 8 Wochen her und es wären sonst 2 im November geworden und das fand ich etwas seltsam), hatte ich gestern morgen eine Email an den TÜV Hessen geschickt. Erfolgreich bekam ich dann am Nachmittag den Termin für heute per SmS.

Dort angekommen, hat sich die Mitarbeiterin erstmal entschuldigt, weil ich wirklich untergegangen bin, bei der Terminvergabe. Und dann kam der Hammer. Laut meinem damaligen RA habe ich die AN für 6 Monate abgeschlossen, da er mir sagte, das würde vollkommen ausreichen. Jetzt sagte die Mitarbeiterin (in Verschwiegenheit, weil sie diese Auskunft nicht geben dürfte), dass 6 Monate wahrscheinlich nicht ausreichen würden und ich aber ggf. einmalig eine Verlängerung für 3 Monate machen könnte, in denen dann nochmals 2 Proben genommen werden.

Ich war/bin wie vor den Kopf geschlagen, weil ich nun noch mehr verunsichert bin als vorher:

- Neuerteilung des FS kann ich erst machen, wenn der Stafbefehl rechtskräftig ist - ist nun klar.
- Die FSST schickt mir dann ein Datum zu, bis wann ich die MPU gemacht haben bzw. das GA dort eingereicht haben muss - habe ich auch verstanden
- Nur, wenn ich bis Datum X nur 4 Scrennings gemacht habe, weil ich ja vorher nicht wissen konnte, ob es reicht, kann der GA mir ein neagtives Gutachten ausstellen, weil ich nur 6 Monate AN (feiwillig)
nachweisen kann (und 9-10 Monate CDT-Werte) anstelle von 12 Monaten.

Die Dauer der AN´s legt doch der Gutachter erst bei der MPU fest und nicht die FSST, oder?

Ich frage mich wirklich grade, ob ich wirklich so doof bin und das in meinen Büchern und hier im Forum irgendwo überlesen habe. Aber wahrscheinlich ist es so.

Jetzt bin ich wirklich traurig, da nun klar ist, dass ich meinen FS nicht ende Januar zurück bekomme sad.gif


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Kai R.
Beitrag 31.10.2019, 14:44
Beitrag #108


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Zitat (lottizwerg @ 30.10.2019, 18:30) *
Die Dauer der AN´s legt doch der Gutachter erst bei der MPU fest und nicht die FSST, oder?

yes.gif Dabei stützt er sich aber natürlich auf seine Beurteilungskriterien. Da steht drin, mit welcher Konsumtiefe 6 Monate noch ausreichend sind und ab welchem Konsummuster 12 Monate zu fordern sind.


Ganz grob gesagt reichen 6 Monate, wenn es eine freiwillige AB ist.


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Kai

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lottizwerg
Beitrag 06.11.2019, 09:55
Beitrag #109


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Und wieder ein Upadat rolleyes.gif

Kai, legt der Gutachter seine Beurteilungskreterien seilbst fest oder gibt es da feste Vorlagen? Meine AN´s mache ich freiwillig. Na ja, ich hoffe inständig, dass dem Gutachter das ausreicht, aber von der MPU bin ich ja noch etwas entfernt ;-)

Hatte eben mal wieder Telefonate mit dem Gericht. Ich hatte endlich eine kompetente SB am Telefon, die mir sagte, das mein Strafbefehl am 13.11.2019 rechtskräftig werde. Sie war sehr nett und sagte, ich soll sie am 13. anrufen und dann würde sie den Befehl direkt fertig machen. Ich könnte ihn entwerde direkt abholen oder sie würde ihn mir dann an dem Tag losschicken. Und meine 5 monatige Sperrzeit ist von dem Teileinspruch nicht betroffen. Das beruhigte mich auch ungemein, da die Dame von der FSST sagte, dass es eventuell eine Verlängerung geben könnte.

Immerhin brauche ich jetzt nicht mehr jeden Tag hoffnungsvoll zum Briefkasten rennen und auf Post vom Gericht zu warten, da ich jetzt einen Zeitrahmen habe.

Die FSST hatte mir ja zwischenzeitlich auch die Unterlagen zugeschickt und die fülle ich dann am Wochenende in Ruhe aus. Und mit viel Glück, kann ich dann Ende nächster Woche die Neuerteilung endlich beantragen. rolleyes.gif




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Kai R.
Beitrag 06.11.2019, 12:19
Beitrag #110


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Zitat (lottizwerg @ 06.11.2019, 09:55) *
Kai, legt der Gutachter seine Beurteilungskreterien seilbst fest oder gibt es da feste Vorlagen?

Die Kriterien sind in den BuK festgelegt. Leider muss man die kaufen, aber der Eine oder Andere hier hat die auch.

Schön, dass es voran geht bei Dir.


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Kai

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lottizwerg
Beitrag 13.11.2019, 11:43
Beitrag #111


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Heute ist der Tag der Tage rolleyes.gif

Habe mit dem Amtsgericht wieder telefoniert und die SB macht mein Stafbefehl rechtskräftig und legt es des zuständigen Richterin zur Unterschrift vor. Sie sagte, dass ich es dann spätestens am Samstag in der Post hätte biggrin.gif

Gestern hatte ich die Unterlagen der FSST zum Teil ausgefüllt. Leider komme ich mit ein paar Sachen nicht klar, aber ich denke, dass mir die SB der Gemeinde da dann nächte Woche weiterhelfen kann. Ich möchte ja alles richtig machen und nicht durch ein falsch gesetztes Kreuzchen die falschen Klassen beantragen....bei meinem Glück ist das ja möglich.

Das kommende Wochenende steht voll und ganz der Aufarbeitung meines FB. Die inneren und äusseren Motive beschäftigen mich doch sehr. Liegt daran, dass diese Motive doch einiges bei mir an alten Wunden bzw. Narben wieder aufgerissen haben und es mir schwer fällt, das alles niederzuschreiben.

Das, was (ganz) früher "selbstverständlich" war, ist heute einfach nur beschämend. Sicher, meine größte Angst ist, dass der Gutachter meine Veränderung nicht ansieht und das mir ein negatives GA ausgestellt wird, weil ich nur 1 Stunde beim Verkehspsychologen war (waren eigentlich 2 Stunden, da das Gespräch so lange gedauert hat) und nur 6 Monate AN nachweisen kann.

Jetzt, wo ich endlich nächste Woche die Neuerteilung beantragen kann, kommen mir immer mehr Zweifel, ob ich das wirklich alles schaffe. Einerseits bin ich gut vorbereitet und dann kommen mir wieder Selbstzweifel. Nicht wegen der Absinenz, sondern wegen meiner Vergangenheit.

Und dann lese ich hier im Forum die vielen Erfolgsgeschichten und denke mir, dass kann ich auch schaffen, aber im nächsten Moment sind diese positiven Gedanken wieder verflogen. Seit fast 9 Monaten setzte ich mich mit dieser Thematik auseinander und das Forum hier hat mir in vielr Hinsicht die Augen geöffnet. Teilweise hart, aber sehr ehrlich. Und das war genau richtig.

Vielleicht mache ich mir auch einfach zuviel Gedanken und verunsichere mich selbst damit. Immerhin geht es weiter und das ist doch auch schon mal ein Erfog smile.gif


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MsTaxi
Beitrag 14.11.2019, 01:27
Beitrag #112


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Es kommt häufiger vor, dass auch gut vorbereitete Kandidaten Anfälle von Selbstzweifel haben. Ist ja auch ganz verständlich, man beschäftigt sich intensiv mit dem Thema und vor allem mit sich selbst. Aber wenn ich mir den wesentlich "bodenständigeren" Ton deiner letzten Posts anschaue, denke ich doch, dass das vorübergehende Phasen sind. Wichtig ist es, einen klaren Kopf zu behalten und sich nicht selbst in gedankliche Rennen im Hamsterrad zu schicken.


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lottizwerg
Beitrag 22.11.2019, 15:14
Beitrag #113


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Update der Woche biggrin.gif

Am Dienstag hatte ich meinen letzten U-Screening Termin. Schon komisch, wie schnell die Zeit vergangen ist. Das nächste Mal werde ich erst wieder bei der MPU dort vor Ort sein.

Am selben Tag bin ich dann direkt los zum Bürgerbüro um mein Führungszeugnis zu beantragen. Da ich laß, dass es ca. 1-2 Wochen dauert, bis das zugeschickt wird (direkt zur FSST).

Vorgestern telefonierte ich mit der FSST nochmal und da bekam ich kurzzeitig einen Dämpfer :-( . Ich hatte eine Frage wegen dem Formular der Neuerteilung. Der Punkt mit der Behinderung brachte mich etwas ins straucheln. Ich sagte der Dame der FSST, dass ich einen GdB von 50 habe (Borderline-Typ, chronische Bronchitis, Asthma, Funktionsstörung der Wirbelsäule (ausstrahlende Beschwerden) ) Ich soll einen Dreizeiler dazu schreiben. Gesagt - getan.

Im Netz habe ich bei einem juristen Forum gelesen, dass Borderline kein Grund sei, keine Neuerteilung zu bekommen. Fand ich schon mal beruhigend.

Ich werde das bei der MPU ja eh angeben und kann nur hoffen, dass das kein Grund ist um eine negative Beurteilung zu bekommen, denn dann würde ich ja nie wieder einen FS bekommen.

Und gestern habe ich die Neuerteilung beantragt :-)

Ansonsten bin ich sehr froh, dass die Woche trotzallem sehr positiv verlief und nun endlich alles so richtig im Gang ist. Jetzt heißt es zwar wieder warten bis Post von der FSST und TÜV Hessen kommt, aber ich bin momentan etwas entspannter. ( @ MsTaxi ;-) der Selbstzweifel kommt dann sicher wieder, sobald ich ein Datum genannt bekomme )



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nobby0302
Beitrag 23.11.2019, 10:57
Beitrag #114


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Hallo,

alle Unterlagen und Bescheinigungen deiner behandelnden Ärzte zur MPU mitnehmen.

LG
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lottizwerg
Beitrag 07.12.2019, 09:33
Beitrag #115


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Einen wunderschönen Samstag wavey.gif

Diese Email bekam ich von der FSST:

Zitat
Sehr geehrte Frau lottizwerg,

Ihr Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist am 25.11.2019 bei meiner Behörde eingegangen. Das polizeiliche Führungszeugnis ist am 02.12.2019 eingegangen. Aktuell warte ich noch auf die Übersendung des entwerteten Führerscheines durch die Staatsanwaltschaft XXX und die Bekanntgabe der Sperrfrist. Ebenso ist noch die aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg erforderlich. Wenn diese Unterlagen vorliegen erfolgt von meiner Behörde aus die Anordnung zur medizinisch-psychologischen Untersuchung und soweit erforderlich zur ärztlichen Begutachtung.

Der Termin für die Durchführung der MPU wird Ihnen mit meiner Anordnung mitgeteilt, diese Terminsetzung erfolgt in der Regel 3 Monate nach Aktenabgabe an die Begutachtungsstelle. Sollte eine Verlängerung dieser Frist erforderlich sein, können Sie mir dieses zu gegebener Zeit mitteilen.

Eine Rechnung über die Verwaltungsgebühr des XX-Kreises wird vorab nicht erstellt, die Gebühr ist von Ihnen bei der Neuerteilung in bar oder per EC-Karte in der Zahlstelle in meinem Hause zu bezahlen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.


Meine AN-Screenings sind alle absolviert. Vertrag ging bis zum 02.12.2019 und die letzte Abgabe war am 19.11.2019.

Wenn das alles noch bis zu 3 Monaten daueren kann, wie verhält es sich mit der Zeit dazwischen?

Ich mache ja weiterhin monatlich meine Blutuntersuchung mit dem CDT und Leberwerten. Diese werden zwar bei der MPU nicht anerkannt, aber als "Unterstreichung" mache ich es trotzdem für mich.

Mein FS darf ja vor dem 26.01.2020 nicht ausgestellt werden, aber bis dahin wird das ganz sicher nichts mit der MPU.

Was bedeutet der Zusatz soweit erforderlich zur ärztlichen Begutachtung.. Irgendwie stehe ich grade echt auf dem Schlauch wallbash.gif

Was mich auch wundert, dass die FSST den rechtskräftigen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft noch nicht vorliegen hat. Ich hatte vorab eine Kopie meines mit eingereicht. Ich bin davon ausgegenagen, dass die das auch direkt geschickt bekommen, aber anscheint ist das nicht so. Nicht dass die mich vergessen haben *lach* ....

Also weiter warten..... unsure.gif


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MsTaxi
Beitrag 07.12.2019, 14:13
Beitrag #116


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Ich verstehe das so mit dem "Termin der MPU", dass damit der Zeitrahmen, in dem du die MPU beizubringen hast, gemeint ist. Anders könnte ich mir den Terminus "Verlängerung dieser Frist" nicht erklären.


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MrMurphy
Beitrag 07.12.2019, 14:35
Beitrag #117


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Genau. Die wollen nicht jahrelang Karteileichen mit sich rumschleppen, die sie immer wieder kontrollieren müssen.

Heißt: Wenn du am 20.12. die Aufforderung zur MPU bekommst musst du die MPU bis zum 20.03. vorlegen, sonst wird dein Antrag kostenpflichtig abgelehnt. Da du aktuell keine Fahrerlaubnis hast ist nach Antrag in der Regel eine Verlängerung von einem Monat möglich.

Falls du in den Bereich kommst kannst du aber auch deinen Antrag jederzeit zurückziehen und anschließend neu stellen.

Offensichtlich hat die Führerscheinstelle bereits alle notwendigen Unterlagen angefordert und schickt dir die Aufforderung zur MPU nach Eingang kurzfristig. Wenn nichts großartiges schiefläuft wirst du die Aufforderung damit wohl noch im Dezember bekommen.
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lottizwerg
Beitrag 07.12.2019, 17:19
Beitrag #118


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Schief laufen kann wieder nur, dass die Staatsanwaltschaft sich wieder so viel Zeit lässt. Die SB vom Amtsgericht sagte mir noch, dass der rechtskräftige Stafbefehl auch zur FSST geschickt wird, aber anscheind ist das (noch) nicht passiert. Mehr als abwarten kann ich ja nicht :-(

Und was ist mit meinen AN´s? Wenn ich einen MPU Termin est im Januar oder Februar bekomme ist die Lücke doch zu groß unsure.gif Ich kann doch nichts dafür, dass die Bearbeitungszeit so viel Zeit in Anspruch nimmt.

Ich merke, ich werde wieder nervös crybaby.gif


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lottizwerg
Beitrag 13.12.2019, 17:46
Beitrag #119


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Heute kam der Abschlußbericht meines U-Screenings. Alle 4 Proben waren negativ biggrin.gif

Das Einzige was ich nicht ganz verstehe sind die Kreatininwerte:

Probe 1: 212
Probe 2: 163
Probe 3: 32
Probe 4: 171

Probe 3 wurde nachmittags genommen und das war der Termin, bei dem ich dort selbst noch 45 Minuten warten musste, bis ich dran kam (sie hatten mich quasi eingeschoben). Getrunken hatte ich ab ca. 12:30 Uhr nichts mehr und Termin wäre ursprünglich um 14:30 Uhr gewesen.

Hatte mal Herrn Google befragt, aber ich kann mit diesen ganzen medizinischen Fachbegriffen nichts anfangen crybaby.gif

In dem Bericht stand auch nichts negatives bezüglich diesem niedrigen Wert oder das die anderen im dreistelligen Bereich sind.

Weiß zufällig jemand von euch, warum diese Probe 3 so vollkommen anders ist als die anderen? Eher, woran es liegen könnte, damit ich bei der MPU darauf vorbereitet bin.

Liebe Grüße wavey.gif


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lottizwerg
Beitrag 16.01.2020, 10:53
Beitrag #120


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So, mal wieder ein nichtssagendes Update wavey.gif

Leider habe ich bis dato noch immer nichts von allen zuständigen Behörden gehört. Deswegen habe ich eben ein wenig telefoniert.

Ich bekam den rechtskräftigen Strafbefehl am 21.11.19 und am selbigen Tag stellte ich den Antrag auf Neuerteilung.

Am 04.12.19 schrieb die Dame von der FSST, dass sie nur noch auf die Übersendung des entwerteten Führerscheines durch die Staatsanwaltschaft und die Bekanntgabe der Sperrfrist warten würden.

Das Amtsgericht sagte mir heute, dass meine Akte seit dem 18.11.19 bei der Staatsanwaltschaft liegen würde und die Staasanwaltschaft sagte mir heute, dass meine Akte seit dem 21.11.19 beim Amtsgericht sei. Das Amtsgeriocht sagte dann, dass die Akte nicht vorliegen würde. Und die Staatsanwaltschaft bat mich nächste Woche nochmal anzurufen und zwischenzeitlich bei der FSST anzurufen um nachzufragen ob nicht doch ein netter Rechtspfleger meinen FS dorthin geschickt hätte.

Und die Dame bei der FSST sagte mir eben, dass noch immer nichts vorliegen würde, diese aber die Staatsanwaltschaft bzw. Amtsgericht angemahnt hätte. Sie hätte meinen Vorgang auf Wiedervorlage zum 20.01.20.

Ich bin wirklich bedient, somal soviel kostbare Zeit verstrichen ist und ich mir immer mehr Sorgen um meinen AN´s mache. Die Dame von der FSST sage auch, dass das wirklich sehr lange sei und ich vielleicht doch noch weitere AN´s machen solle. ranting.gif

In 10 Tagen läuft meine Sperrzeit ab und ich bin kein Stückchen weiter gekommen, weil dieses doofe Gericht jetzt auch noch die Akte verschludert hat. Die Dame von der Staatsanwaltschaft sagte so nett, dass sie alle Füherscheinsachen sofort bearbeiten würden, um die Termine/Fristen zu wahren.... hmmmm, ich habe dazu nichts gesagt, weil ich mich sonst hätte dafür entschuldigen müssen.

Somit kann ich meine Vorstellung, dass ich im Februar meinen FS wiederbekomme, begraben.

Wenn ich mir die verschiedenen Threads durchlese, bin ich wirklich erstaunt, wie schnell bei einigen dieses ganze Prozedere glücklichlicherweise abgehandelt wurde.


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Kai R.
Beitrag 16.01.2020, 12:56
Beitrag #121


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das läuft ja mal richtig blöd. Tut mir leid für Dich und drücke die Daumen.


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Kai

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ulm
Beitrag 16.01.2020, 17:08
Beitrag #122


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Dann soll die StA in ihrem Postausgang schauen, ob Deine Akte dort noch herumliegt ranting.gif
Ich glaube, ich würde persönlich vorbeifahren und suchen helfen...
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whitestripe
Beitrag 16.01.2020, 18:07
Beitrag #123


Neuling


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Ich weiß nicht ob es geht aber ich schildere kurz meinen Fall.

Gefahren bin ich unter Alkohol am 07.07.2018 morgens gegen 5 Uhr. Befuhr eine Landstraße und wurde angehalten durch die Polizei, da einem Zeugen meine unsichere Fahrweise auffiel. Gepustet 1,97 Promille und BE 2,11 Promille.
Ohne Einsprüche ect., lediglich Akteneinsicht durch meinen RA und Entschuldigung für den Vorfall wurde mein Strafbefehl am 03.09.2018 rechtskräftig. Strafe plus Auslagen von etwa 2650,- und 10 Monaten Sperrfrist. Da der Führerschein sofort weg war, also zusammen 12 Monate. Für die Strafe erhielt ich sofort, ohne Nachfrage, anbei eine Ratenzahlung von 200,- pro Monat.
Nachdem ich mich hier im VP etwas eingelesen hatte, war mir klar MPU kommt und ich kam zur Erkenntnis ich habe ein Problem mit Alkohol. Aufgehört zu trinken habe ich am 17.08.2018 und benötige bei 2,11 Promille auf jeden Fall für 12 Monate Abstinenznachweise.

Ab Oktober 2018 begann ich dann damit bei einem akkreditierten Institut und ich hatte nun genug Zeit hier weiter im Forum zu recherchieren. Ebenso alles was so im Netz dazu verfügbar war. Nachdem ich herausfand was in der MPU gefordert wird legte ich mir ohne irgendwelche Seminar o.Ä. mein Konzept und meine Strategie, genau auf mich abgestimmt zu recht.

Im September 2019 sollte mein letztes U-Screening sein und somit beantragte ich meine Neuerteilung Anfang August. Da ich in einer Stadt lebe wo die Mühlen langsam laufen, bekam ich erst Ende November die Aufforderung zur MPU von der FSST. Zum Glück hatte ich ein Institut gewählt, die kurzfristige Termine haben und ich konnte Anfang Dezember beim Gutachter erscheinen.

Mit dem hier erlangten Wissen über tödliche Antworten und dem trotzdem mir gegenüber ehrlichen Wissen meiner Problematik konnte ich die MPU beim ersten Mal bestehen. Viel Wahrheit, aber auch Antworten die Lücken füllen mussten. Ein Ritt von harten 50 Minuten, wo Fragen hin und her geworfen wurden und Antworten sofort plausibel und schlüssig sein mussten. Als ich rauskam war ich erleichtert und alles kam mir gefühlt 15 Minuten vor, weil so schnell gefragt wurde. Erst nachdem ich auf die Uhr schaute stellte ich fest, dass war doch lange.

Nach etwa 10 Tagen bekam ich mein positives Gutachten und nach längerem hin und her durfte ich kurz vor Weihnachten wieder meine Autos in Betrieb setzen von mir gesteuert.

Für die MPU plus Abstinenznachweise zahlte ich zusammen 1200,- Euro.

Lottizwerg behalte Deine Geduld. Mühlen arbeiten langsam. Bei über 2 Promille sind 12 Monate Abstinenznachweise eine gute Grundlage beim Gutachter und das Forum hier ist Top zur Vorbereitung.





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lottizwerg
Beitrag 17.01.2020, 09:01
Beitrag #124


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Ich bin wirklich geknickt, da ich absolut nicht weiß, was ich tun soll. Sich bei Gericht zu beschweren bringt ja auch nichts, da ich nichtmal wüsste, an wen ich mich wenden müsste. Amstgericht oder StA.

Alles in allem bin ich wirklich sauer. Das AG sagte mir damals, dass direkt mit dem Versenden meines rechtskräftigen Urteil, dieses auch zur FSST geschickt wird. Würde ja auch Sinn machen, wenn das Gericht sich an Termine und Fristen hält.

Meine Sperrzeit läuft am 26.01.20 ab und ich bin wirklich gespannt, wieviele Wochen/Monate es nun dauert, bis die meine Akte gefunden haben. Und ich kann nichts tun um "Druck" zu machen.



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Kai R.
Beitrag 17.01.2020, 09:35
Beitrag #125


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ein Anwalt würde das wissen und könnte vielleicht die richtigen Briefe an die richtigen Stellen schicken.


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Kai

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lottizwerg
Beitrag 17.01.2020, 09:49
Beitrag #126


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Den Anwalt habe ich ja nicht mehr. Ich werde jetzt bis Dienstag abwarten und dann nochmal beim AG und StA anrufen. Solle ich ja, wie die Dame es mir gestern sagte. Dann schliesse ich mich mit der FSST kurz um die weiteren Schritte zu besprechen. Nur sie sagte ja, dass sie ohne den geschredderten FS und den rechtskräftigen Strafbefehl nichts machen kann.

Aber ich hatte ja schon von Anfang an ein mullmiges Gefühl. Wenn ich bedenke, dass die Polizei im März schon die Sachen an die StA abgegeben hatte und ich erst Anfang September den Strafbefehl -ohne Rechtskraft- zugeschickt bekommen habe. Und am 21.11.19 den rechtskräftigen (das Anschreiben war datiert auf den 13.11.19). Ich begreife nur nicht, wie sowas passieren kann.


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lottizwerg
Beitrag 17.01.2020, 10:51
Beitrag #127


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*UPDATE*

Mir hat es jetzt keine Ruhe gelassen und ich habe dann doch eben schon beim Amtsgericht angerufen. Habe mich aber auch gleich entschuldigt, dass ich schon wieder anrufe. rolleyes.gif

Ich fragte, was passiert, wenn die Akte weiterhin unauffindbar sei und die Dame sagte dann, dass sie nochmal nachschaue. Siehe da, die Akte hing doch im Schrank. Sie entschuldigte sich mehrmals bei mir, weil sie absolut nicht verstehen konnte, dass die Akte nicht bei der StA sei. Es sei doch alles fertig. Sie versprach mir, dass sie die Akte direkt persönlich zur StA bringen würde mit dem Vermerk "dringend". Die sitzen glücklicherweise in einem Gebäude. Und das die Akte dann spätestens Ende nächster Woche bei der FSSt sei.

Also heißt es jetzt Daumen drücken, dass die StA zügig in die Puschen kommt.


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lottizwerg
Beitrag 27.01.2020, 10:44
Beitrag #128


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Wieder mal ich unsure.gif

So, nachdem nun gestern meine Sperrzeit abgelaufen ist und ich theoretisch ab heute wieder fahren dürfte, kann ich euch sagen......es ist NICHTS passiert. Wie zu erwarten war, hat die StA den Vorgang noch immer nicht bearbeitet.

Nachdem ich nun eben nochmals mit dem Amtsgericht telefoniert hatte und die Dame direkt Rücksprache mit der StA gehalten hat, bekam ich nun die Aussage, dass die Akte noch vom Rechtspfleger zurück kommen muss. Der geschredderte FS ginge definitiv diese Woche an die FSST. Ich soll aber am Freitag nochmal anrufen.

Es ist unfassbar, das 2 Monate einfach nichts passiert ist, obwohl der Vorgang schon beendet ist. Die Dame vom Amtsgericht hat sich wieder etliche Male entschuldigt, aber das hilft mir auch nicht weiter.

Ich weiß nun gar nicht mehr was ich machen soll. Würdet ihr mir bitte meine Fragen beantworten?

Mein AN Vertrag lief bis zum 02.12.2019. Letzte Untersuchung war am 19.11.2019. Die Zeit, bis ich MPU machen kann zieht sich ja noch hin. Der Zeitraum vom letzten Screening bis zur MPU ist doch viel zu lange, oder? Werden die trotzdem anerkannt? Der Fehler lag ja bei Gerichtsseite, weil die meine Akte verschudert hatten, da es im Normalfall ja alles zeitlich gepasst hätte. Auch wenn es offiziell nicht anerkannt wird, absolviere ich weiterhin jeden Monat meinen CDT- und Leberwert.

Wie lange dauert es ca. bis ein MPU Termin feststeht? Wenn die FSST wirklich diese Woche meinen geschredderten FS bekommt (die Dame von der FSST hat alles vorbereitet und wartet nur auf diese Unterlagen), bekomme ich doch erst die Rechnung von der MPU Stelle und danach (nach Bezahlung dieser) bekomme ich einen Termin, oder?

Ich bin sowas von sauer, das kann ich euch gar nicht sagen crybaby.gif



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durban
Beitrag 27.01.2020, 11:16
Beitrag #129


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Ich kann leider nicht richtig etwas zur Lösung Deines Problems beitragen, aber wollte nur mal sagen, dass es mir für Dich echt leidtut. sad.gif

Bleib dran und lass Dich nicht unterkriegen!


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Proxima Estación: Esperanza.
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lottizwerg
Beitrag 27.01.2020, 11:22
Beitrag #130


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Danke durban für deine lieben Worte.

Ich hoffe inständig, dass mir das Fehlverhalten vom Gericht/Staatsanwaltschaft nicht komplett zum Verhängnis wird und nicht alles umsonst war. sad.gif


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Kai R.
Beitrag 27.01.2020, 12:36
Beitrag #131


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verlängere unbedingt den Vertrag über die AB-Nachweise. Es nützt Dir nichts, dass Du nicht schuld bist, wenn hinterher eine Lücke klafft.


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Kai

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Hajo2020
Beitrag 27.01.2020, 13:23
Beitrag #132


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@Lotti: Mein Beileid! Halte durch... ich hab den ganzen Haufen Arbeit noch vor mir! sad.gif

@Kai: ISt es überhaupt möglich den Vertrag von 6 auf 12 Monate zu "verlängern", wenn dazwischen solch eine große Lücke liegt?
Ich will wirklich nicht den Teufel an die Wand malen, aber wenn die sich komplett quer stellen, besteht dann die Möglichkeit dass Lotti sogar nochmal (erneut) 12 Monate an einem Stück nachweisen muss?

Ich habe auch große Angst davor, dass durch die Behörden ewig viel goldene Zeit verstreicht, die man nicht effektiv nutzen kann.
So gilt es bei mir alles bestmöglich vorzubereiten (bereiten zu lassen).

Mich würde echt mal diese magische Grenze von 6 M. oder 12 M. AN interessieren... (Wer das entscheidet und obs dafür Leitplanken gibt)!?

Lotti viel Erfolg weiterhin!
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ulm
Beitrag 27.01.2020, 13:27
Beitrag #133


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Zitat (Hajo2020 @ 27.01.2020, 13:23) *
Ich habe auch große Angst davor, dass durch die Behörden ewig viel goldene Zeit verstreicht, die man nicht effektiv nutzen kann.
So gilt es bei mir alles bestmöglich vorzubereiten (bereiten zu lassen).

Mich würde echt mal diese magische Grenze von 6 M. oder 12 M. AN interessieren... (Wer das entscheidet und obs dafür Leitplanken gibt)!?

Moderative Anmerkung:
Fragen und Antworten zu Deiner eigenen Trunkenheitsfahrt bitte in Deinem Thread,
dieses hier ist der Thread eines anderen Users.
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lottizwerg
Beitrag 27.01.2020, 15:52
Beitrag #134


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Ich raste jetzt völlig aus ranting.gif

Ich habe grade mit dem TÜV Hessen telefoniert. Habe der Dame meinen Sachverhalt geschildert und sie sagte, das die Lücke nur 2 Monate betragen darf. Erster AN Vertrag lief vom 03.06.19-02.12.19, letzte Kontrolle war am 19.11.19. So bestätigte sie es mir. Und dann sagte Sie mir, dass ich jetzt drüber sei und warum ich nicht früher angerufen hätte. Ich erklärte ihr wieder, dass ich erst am 16.01.20 von der StA erfuhr, dass meine Akte verschwunden sei und deshald der Vorgang noch nicht bei der FSST sei. ranting.gif

Sie sagte dann, dass ich jetzt nochmal 6 Monate AN machen müsste und ich dachte ich falle vom Stuhl. Ich frage dann, ob ich dann auch erst in 6 Monaten meine MPU machen könne, auch wenn die FSST meine Sache an den TÜV Hessen weiterleitet (habe ihr gesagt, dass ich meine MPU dort machen möchte) und sie sagte, ich könne den Vertag dann früher kündigen. Und zum Schluß meine sie, ich könne auch 2 Kontrollen innerhalb von 3 Monaten machen und sie schickt mir den neuehn Vertrag nun zu.

Es kann doch echt nicht wahr sein, dasss ich jetzt nochmal diesen ganzen Mist machen soll nur weil das Gericht gepennt hat.

Ich hoffe wirklich, dass das Gericht nun endlich in die Puschen kommt und meinen FS an die FSST schickt. Um die 3 Monate komme ich wohl nicht mehr rum, was bedeutet, ich kann frühstens im April meine MPU machen.

Mich macht das sowas von sauer, grade weil gestern die Sperrzeit abgelaufen ist.


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Kai R.
Beitrag 27.01.2020, 16:02
Beitrag #135


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streng genommen hast Du gepennt, denn die Nachweise fortzuführen hättest Du auch von alleine können. Aber dennoch sehe ich das nicht so gravierend. Du hast ja den Nachweis bis Anfang Dezember, plus zwei Monate sind Anfang Februar. Die neue Phase gilt ab dem Datum wo Du den neuen Vertrag abschließt. Im Übrigen wird der Gutachter Dir auch keinen Strick draus drehen, wenn Du das begründest. Aber jetzt komm in die Puschen und verlängere den Vertrag bzw. schließe einen neuen ab. Denn das ist in jedem Fall alternativlos.


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ulm
Beitrag 27.01.2020, 16:05
Beitrag #136


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Zitat (lottizwerg @ 27.01.2020, 10:44) *
Ich soll aber am Freitag nochmal anrufen.

Es ist unfassbar, das 2 Monate einfach nichts passiert ist, obwohl der Vorgang schon beendet ist. Die Dame vom Amtsgericht hat sich wieder etliche Male entschuldigt, aber das hilft mir auch nicht weiter. [...]

Ich bin sowas von sauer, das kann ich euch gar nicht sagen crybaby.gif

Ich würde beim Amtsgericht am Dienstag anrufen und am Mittwoch und am Donnerstag.
Wenn die nette Dame Dich nicht zu dem Rechtspfleger verbindet, der Deinen Führerschein irgendwo hat, dann kann sie Dich gleich zum Gerichtspräsidenten verbinden.
Bei Bockigkeit darf das Wort "Amtshaftung" ruhig mal fallen, denn Du erleidest gerade durch Verschulden staatlicher Mitarbeiter einen konkreten Schaden: Du kannst Deine Fahrerlaubnis nicht zurückerlangen und der Abstinenznachhweis wird durch die aktenschlampereibedingte Verlängerung der Nachweiszeit für Dich teurer. ranting.gif
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lottizwerg
Beitrag 27.01.2020, 16:32
Beitrag #137


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@ Kai

Zitat
streng genommen hast Du gepennt, denn die Nachweise fortzuführen hättest Du auch von alleine können.


Vollkommen richtig, aber ich hatte mich auf das Gericht verlassen, dass die meinen FS und die Rechtskraft zeitgleich verschicken und das hätte am 13.11.2019 passieren sollen/hätte/müssen. Dann waäre es im normalen zeitramen bei der FSST gewesen und ich hätte schon meinen Termin.

Zitat
Aber jetzt komm in die Puschen und verlängere den Vertrag bzw. schließe einen neuen ab.


Die Dame vom TÜV Hessen sagte, sie schickt mir direkt einen neuen Vertrag für 3 Monate zu. Sobald der in der Post ist (bei meinem Glück ende nächter Woche thread.gif ), fülle ich den sofort aus, scanne ihn ein und schicke ihn vorab per Email und dann per Einwurfeinschreiben zum TÜV.

@ ulm

Zitat
denn Du erleidest gerade durch Verschulden staatlicher Mitarbeiter einen konkreten Schaden


Wenn ich das nicht grade alles selbst erleben würde, würde ich denken, da erlaubt sich jemand wirklich einen Spaß. ranting.gif

Ich halte es eh nicht bis Freitag aus und ich werde definitiv vorher dort anrufen. Was mich auch wundert, die FSST hat ja das gericht angemahnt und nichtmal darauf hat das Gericht reagiert. Ich hatte schon die Vermutung, dass da jemand arbeitet, der mich kennt und mir einen reindrücken möchte. Das sind abstruse Gedanken, ich weiß, aber normal ist das ganz sicher nicht.

Das glaubt einem kein Mensch, was da passiert. Aber wenn ich die Gerichtskosten/Strafe nicht zeitnahe/pünltlich bezahle, dann reagieren die sicher ganz schnell.

Ich bin einfach nur fassungslos, weil ich mit so einer unnötigen Verzögerung absolut nicht gerechnet habe :-(


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Ape250
Beitrag 27.01.2020, 17:20
Beitrag #138


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Zitat (lottizwerg @ 27.01.2020, 15:52) *
Ich habe grade mit dem TÜV Hessen telefoniert. Habe der Dame meinen Sachverhalt geschildert und sie sagte, das die Lücke nur 2 Monate betragen darf.

Hallo,

Zu den 2. Monaten... mit wurde bei meinem letzten Screening (letzte Woche) von meiner Begutachtungsstelle gesagt das die AN jetzt eine Gültigkeit von 4. Monaten hat.

Ich bin bei der PIMA.

Vielleicht fragst du nochmals nach beim Tüv, vielleicht gab es da ja ein Missverständnis. Ich würde da nicht so schnell klein bei geben.

Oder an die Experten hier, gibt es da eine Richtlinie oder ist das Willkür von jedem Anbieter wie lang er den AN anerkennt?

Gruss Ape

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 27.01.2020, 17:26
Bearbeitungsgrund: Zitat erkennbar gemacht
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Lars
Beitrag 27.01.2020, 20:11
Beitrag #139


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@lotti (das zwerg spare ich mir, den du bist in Wirklichkeit ein Riese, der trotz aller Widrigkeiten nicht wieder zum Alkohol greift!)
Das, was dir jetzt passiert, ist kein Zufall.
Ich habe dir von Anfang an gesagt, dass du 12 Monate AN brauchst.
Du hast das nicht wahrhaben wollen.
Das ist ok, dann übernimmt es halt das (gutmeinende) Schicksal wink.gif
Ist nicht böse gemeint, irgendwann wirst du mir zustimmen.
Mach, wie Kai es dir geraten hat, und alles wird gut.
Die Lücke wird nicht stören, wenn du 2 mal 6 Monate ANs hast und du den Zeitraum dazwischen nachvollziehbar begründen kannst.
Und deine Aufarbeitung wird auch top sein, das zeigen deine Beiträge in anderen Threads.
Du schaffst das!!!
#fühl dich gedrückt#


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lottizwerg
Beitrag 27.01.2020, 21:56
Beitrag #140


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Lars, vielen, vielen Dank. Ohne eure Hilfe hier, wäre ich bei weitem nicht soweit, wie ich gekommen bin wub.gif

Du hast Recht, du sagtes anfangs schon, dass ich 12 Monate brauche, nun habe ich dann 9, wenn ich weitermache. Und klar mache ich weiter :-)

Ich bin auch wirklich stolz drauf, keinen Alkohol mehr getrunken zu haben und ich habe es auch zukünftig nicht vor. Ich bin total zum Tee-Guru mutiert und wenn ich Besuch bekomme, bekomme ich nun als Gastgeschenkmitbringsel immer neue Teesorten. Eine Freundin sagte letztens zu mir, dass ich eine 180 Grad Wendung vollzogen habe und man mir anmerkt, dass ich -trotz aller Wiedrigkeiten- meine Stärke zurück bekommen habe.

Wenn ich zurück denke, vor knapp einem Jahr war ich ein Häufchen Elend. Und heute....heute bin ich zwar mega sauer auf die StA und AG, aber ich kann es nicht ändern und muss es so hinnehmen. Aber ehrlich, früher wären genau so Situationen sicher ein Auslöser gewesen was zu trinken. Ich habe mir heute dann erstmal eine Kanne Tee gekocht.

Nun warte ich auf den neuen Vertrag und werde meine AN´s weiter machen bis ich dann den Termin zur MPU bekomme. Ich werde demnächst auch nochmal meinen überarbeiten FB einstellen. Habe mir eure Anmerkungen zu Herzen genommen und bin noch mal in mich gegangen. Hat zwar wieder einiges aufgerissen, aber es hat mir auch geholfen.

Noch bin ich nicht am Ziel angekommen, aber ich weiß, es geht jeden Tag ein Stückchen voran - seis nur in meiner Aufarbeitung. Ohne das Forum hier, hätte ich das nicht geschafft (kann ich das beim Gutachter eigentlich erwähnen, dass ich mir hier Hilfe gesucht habe blushing.gif )

EDIT: Ich muss mich 1000x entschuldigen. Meine Schreibfehler sind echt der Knaller. Randnotiz an mich: Krallen feilen! Ich gelobe Besserung, was mein unkrontroliertes Tippen auf der Tastatur angeht ;-)


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lottizwerg
Beitrag 29.01.2020, 12:58
Beitrag #141


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Und die Posse geht weiter ranting.gif

Laut StA wurde meine Akte gestern wieder zurück an das Amtsgericht schickt - Gründe unbekannt (O-Ton des Vertreters der regulären Sachbearbeiterin). Ich soll doch bitte ab 11:30 Uhr nochmal anrufen. Und meine Bitte mich mit dem zuständigen Rechtspfleger wurde ebenso verneint, sowie die Bitte um die Namensnennung von ihm.

Also rief ich die Sachbearbeiterin vom Amtsgericht an und sagte ihr, dass die Akte seit gestern wieder auf dem Weg zu ihr sei und das ich den Rechtspfleger nicht sprechen dürfte.

Sie fragte mich "warum kommt die Akte zurück?" und ich sagte ihr, das ich die Auskunft "Gründe unbekannt" erhalten hätte. Sie meinte dann, dass es absolut keinen Grund dafür gäbe, außer es würde etwas mit der Rechtskraft nicht stimmen. Ich soll aber doch nochmal bei der StA anrufen und nachfragen.

Ich sagte ihr auch, dass mir nun finanzeller Schaden entsteht, da die Lücke meiner AN´s nun zu groß sei und ich nun weitere machen müsste, nur weil das Gericht/StA meine Akte verschudert hätte und die Unterlagen nicht an die FSST weitergeleitet hätten.

Ich bot auch an, selbst vorbei zu kommen um meinen FS zu schreddern.

Und? Die Sachbearbeiterin von der StA geht nicht mehr ans Telefon ranting.gif Habe auch beim Handy die Nummer unterdrückt, aber sie geht nicht mehr dran.

Die Sachbearbeiterin vom Amtsgericht fragte mich auch, ob es nicht Möglich sei, dass die Führerscheinstelle mich trotzdem beim TÜV anmeldet, aber ich verneinte es, da die FSST ja den geschredderten FS und die Benennung der Sperrzeit bräuchte.

Jedenfalls habe ich jetzt trotzdem nochmal an die FSST eine Email geschickt und habe nochmal die Sachlage der letzten 14 Tage geschildert. Habe auch die Telefonnummern der jeweiligen Stellen gleich dazu geschrieben. Auch mit der Bitte, mich doch schon beim TÜV anzumelden, da es nachweislich nicht mein Verschulden sei.

Ich bin echt fix und fertig. Mir ist schlecht, ich bin dermaßen sauer. Das glaubt einem echt kein Mensch!

Meine Überlegung einen RA einzuschalten habe ich wieder verworfen. Das dauert auch viel zu lange, bis ich einen kompeten gefunden hätte. Nur, sollte bis Freitag von Geristseite bzw StA nicht passiert sein, werde ich kommende Woche persönlich hinfahren und zusehen, dass ich einen Vorgesetzen zu sprechen bekomme.


Jetzt bin ich auf die Antwort von der FSST gespannt.......


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ulm
Beitrag 29.01.2020, 13:14
Beitrag #142


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Wenn einmal der Wurm drin ist... crybaby.gif

Die Führerscheinstelle ist leider in so einer Situation ziemlich machtlos, die kann nur abwarten, bis die Akte und der Führerschein da ist.
Persönlich vorbeigehen und den Leuten dort maximal auf die Nerven zu gehen, ist wohl im Moment das einzig erfolgversprechende.
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lottizwerg
Beitrag 29.01.2020, 15:36
Beitrag #143


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Ich kann das alles echt nicht glauben....

Als ich der Sachbearbeiterin vom Amtsgericht sagte, dass ich jetzt die AN`s verlängern müsste, weil das Gericht nicht in der Lage ist, meinen FS zu schreddern und zur FSST zu schicken, kam ein erstaunes "OH".

Immerhin war heute der Vertrag für die AN´s in der Post. Habe grade in Echtzeit überwiesen (0,60 Cent extra Gebühr, dafür ist es immerhin jetzt schon auf dem Konto vom TÜV) und den unterschriebenen Vertrag habe ich grade vorab per Email (und der Echtzeit Überweisung) an den TÜV geschickt. Das Original geht dann morgen nochmal per Post raus.

Die Dame von der FSST hat immerhin um 13:00 Uhr meine Email gelesen. Antwort habe ich noch keine, aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass sie vielleicht selbst bei der StA oder Amtsgericht anruft, weil auf die Anmahnung ja nichts passiert ist. Und wenn nicht, dann weiß sie wenigstens, dass iczh alles mir mögliche getan habe.

Ich mache mir jetzt einen warmen Kakao und werde mich auf die Couch verziehen. Muss das alles erstmal sacken lassen......


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Lars
Beitrag 29.01.2020, 17:14
Beitrag #144


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Auch wenns schwer fällt, versuch es positiv zu sehen. Jeder Monat AN mehr erhöht deine Chancen bei der MPU. Vielleicht gibt die Verzögerung jetzt am Ende den Ausschlag fürs positiv.


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lottizwerg
Beitrag 30.01.2020, 09:36
Beitrag #145


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Und weiter geht es ranting.gif

Habe eben die Dame von der StA erreicht. Sie sagte, da stimmt wohl etwas mit der rechtskraft nicht und das Amtsgericht hätte geschludert. Auf meine Frage, was nicht stimmen würde, bekam ich die schroffe Aussage "das weiß ich doch nicht. Die Akte ist auf dem Weg zum Amtsgericht".

Sie sagte dann, dass das erst in Ordnung gebracht werden müsste, dann würde die Akte zurück zur StA gegen, dann zum Rechtspfleger und dann wieder zur StA und dann wied es zur FSST geschickt.

Ey, das kann doch echt alles nicht wahr sein. Ich bekam Mitte November den rechtskräftigen Strafbefehl (mit Stempel und allem was dazu gehört), was kann denn da jetzt falsch sein????????


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lottizwerg
Beitrag 30.01.2020, 10:08
Beitrag #146


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Nachtrag:

Habe eben mit einer Dame von der StA telefoniert (Empfang) um mich zu vergewissern, ob die im Netzt angegeben Emailadresse mit der Poststelle der StA vergleichbar ist. Nachdem ich ihr meinen Vorfall geschildert habe, sagte sie zu mir, ich soll doch alles chronoligisch niederschreiben und schriftlich per Post (mit Einschreiben) an den Behördenleiter der StA schicken. Das wäre der Vorgesetzte der Dame von der StA die meine Akte immer von A nach B schiebt. Wenn dann noch immer keine Bewegung rein kommt, soll ich noch eine Stufe weiter gehen.

Dann werde ich das jetzt mal chronologisch verfassen.


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T73
Beitrag 30.01.2020, 18:55
Beitrag #147


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Zitat (ulm @ 27.01.2020, 16:05) *
Bei Bockigkeit darf das Wort "Amtshaftung" ruhig mal fallen, denn Du erleidest gerade durch Verschulden staatlicher Mitarbeiter einen konkreten Schaden


Halte das mal tatsächlich im Auge!!

https://de.wikipedia.org/wiki/Amtshaftung
https://www.bussgeldkatalog.org/amtshaftung/
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lottizwerg
Beitrag 30.01.2020, 19:36
Beitrag #148


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Das Schreiben an den Leiter der StA geht morgen per Einwurfeinschreiben raus. Habe da doch länger dran gesessen, als geplant. Habe eine Frist bis zum 14.02.2020 zur Lösung gesetzt und sollte bis dahin nichts passiert sein, ich doch rechtliche Schritte einleite. Ich habe den Kanal sowas von voll.

@T73: danke nochmal für die Links, aber ich hatte schon längst nachgeschaut, als ulm mir diesen Hinweis vor ein paar Tagen gab ;-), deswegen können die ruhig und gerne wieder gelöscht werden.

Ich muss das alles jetzt erstmal sacken lassen. Das setzt mir doch schon ziemlich zu. sad.gif


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lottizwerg
Beitrag 05.02.2020, 17:44
Beitrag #149


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Wieder mal ich ....

Heute bekam ich die Bestätigung vom TÜV Hessen, das der neue Vertrag vom 04.02.20 bis zum 03.05.20 läuft und das nochmal 2 Proben genommen werden.

Meine Beschwerde an den Leiter der StA ging ja am Freitag per Einschreiben raus und laut Sendungsverfolgung wurde es am Samstag zusgestellt (Einwurf).

Mal angenommen und ganz weit ausgeholt: Wenn der Leiter nun etwas Wind in seine Abteilung bringt und die StA und das Amtsgericht nun doch schaffen, meinen Vorgang endlich abschliessen und der geschrederte FS doch innerhalb der nächsten Tage zur FSST geschickt wird und die FSST mir dann einen Termin zur Gutachtenabgabe zu nennen, kann ich dann die MPU erst nach den erneuten 2 Screenings machen? Oder kann ich das alles erst im Mai machen, also mich zur MPU anmelden, sofern das Gericht es bis dahin geschafft haben sollte.

Wisst ihr was ich meine? Meine Gedanken fahren schon wieder Achterbahn unsure.gif

Ich glaube zwar nicht, dass mein Schreiben an den Leiter der StA was sinnvolles bringen wird, aber immerhin habe ich es dokumentiert und es liegt nun dort vor.

Es heisst nun wieder und weiter abwarten......................


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lottizwerg
Beitrag 11.02.2020, 18:20
Beitrag #150


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Hatte heute mal wieder die Dame von der FSST am Telefon. Sie sagte mir, dass leide noch immer nichts bei ihr eingegangen ist und das sie meine Verzweiflung wirklich vertsehen kann. Sie sagte mir, dass sie die StA nun nochmals anmahmt mit dem Vermerk "Dringlichkeit". Vielleicht bringt es ja was.

Meine Versuche gestern nochmal das Amtsgericht zu erreichen, wurde Seitens des Amtsgericht damit "erledigt", dass sie mich 3x einfach weggedrückt haben. Klar, die kennen nun die Nummer.

@ Kai und die anderen langjährigen Experten, könnt ihr mir bitte meine Fragen im vorherigen Post beantworten? Den Part mit dem "Mal angenommen...".


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