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Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 11.11.2007 Wohnort: Velbert Mitglieds-Nr.: 38227 ![]() |
Ein Beispiel war die Yamahe R1 ( YZF-R1 MY 2007 ) Typ 19. Metzeler stellte die Freigabe unter Hinweis auf die EG-RiLi (Kap.1, Anh. III der Richtlinie 97/24/EG, wurden geprüft. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis nicht; eine Anbauabnahme ist nicht erforderlich (§19 Abs.3 Nr.2 StVZO). Es war für mich stets ein Dorn im Auge, dass ein Reifenhersteller seinem eigenen Produkt bescheinigen durfte, rechtlich und tatsächlich den Vorgaben zu entsprechen. Die in "Motorrad" veröffentliche Vorgabe sieht gekürzt-so aus: Ab 2020 dürfen für Neureifen keine Freigabebescheinigungen mehr ausgestellt werden, sofern sie eine Änderung der Reifendimension (größer; kleiner) beinhalten. Ab 2025 gilt dies auch für noch existierende Freigaben aus der vor 2020 liegenden Zeit. Es folgt der Hinweis von "Motorrad" auf das aktuelle Verkehrsblatt des BMV. Folgerichtig dürfen nur noch die Motorradhersteller (in Deutschland auch der Importeur) im Rahmen ihrer Befugnisse in der laufenden Serie andere Reifendinmensionen frei geben. Zum anderen können- wie bisher- die befugten Prüforganisationen geänderte Reifengrößen abnehmen und eintragen. Ich habe selbst Motorräder, bei denen der Hersteller der Fahrzeuge Freigaben für eine andere (geringfügig breitere) Reifenkombinationen erteilt hat. Die Freigabe von Metzeler/Pirelli für die Yamaha habe ich gründlich gelesen. Einblick in das Verkehrsblatt hatte ich nicht-verlasse mich aber auf die Fachzeitschrift. fredis-garage |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 164 Beigetreten: 03.09.2013 Mitglieds-Nr.: 69815 ![]() |
...Es war für mich stets ein Dorn im Auge, dass ein Reifenhersteller seinem eigenen Produkt bescheinigen durfte, rechtlich und tatsächlich den Vorgaben zu entsprechen.... Warum ist das ein Dorn in Deinem Auge...? Ich finde es gut, dass durch diese Regelung tlw. geeignetere Reifen aufgezogen werden dürfen, die mehr Reserven und Sicherheit bieten. Es gibt ältere Maschinen, bei denen die in der Zulassung vorgeschriebene Größen mittlerweile schwer erhältlich sind oder aufgrund nur noch erhältlicher asiatischer NoName-Fabrikate die Fahrsicherheit arg leidet. Und gerade für diese Maschinen wird kein Hersteller mehr den Aufwand einer Reifenfreigabe auf sich nehmen. Also ich sehe hier einen Rückschritt in die Bürokratie und empfehle allen Motorradfahrern, die mit herstellerfreigegebenen Reifendimensionen durchs Land fahren, diese Freigaben gut aufzubewahren und ggf. später versuchen, damit eine Eintragung beim TÜV zu erlangen. Böse Zungen könnten natürlich behaupten, diese ganze Änderung diene nur dazu, dessen Umsatz hierbei zu steigern... |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 346 Beigetreten: 11.10.2006 Wohnort: Bayrisch-Schwaben Mitglieds-Nr.: 24019 ![]() |
Ich finde es gut, dass durch diese Regelung tlw. geeignetere Reifen aufgezogen werden dürfen, die mehr Reserven und Sicherheit bieten. Es gibt ältere Maschinen, bei denen die in der Zulassung vorgeschriebene Größen mittlerweile schwer erhältlich sind oder aufgrund nur noch erhältlicher asiatischer NoName-Fabrikate die Fahrsicherheit arg leidet. Und gerade für diese Maschinen wird kein Hersteller mehr den Aufwand einer Reifenfreigabe auf sich nehmen. Also ich sehe hier einen Rückschritt in die Bürokratie und empfehle allen Motorradfahrern, die mit herstellerfreigegebenen Reifendimensionen durchs Land fahren, diese Freigaben gut aufzubewahren und ggf. später versuchen, damit eine Eintragung beim TÜV zu erlangen. Böse Zungen könnten natürlich behaupten, diese ganze Änderung diene nur dazu, dessen Umsatz hierbei zu steigern... Ich/Wir bin/sind auch Leidtragende. Wir fahren eine Honda NTV mit eingetragener Reifenfabrikatsbindung Vorne 110/80-17 Hinten 150/70-17. Nur in dieser Größe Vorne gibt es keinen modernen Diagonalreifen. Durch die UBB der Reifenhersteller haben wir nun vorne einen 110/70-17 aufgezogen, durch die neuen Reifen haben wir mehr Sicherheit in allen Fahrsituationen. Bisher reichte es die UBB mitzuführen. Ab Reifenherstellungsjahr 2020 müssen diese Reifen durch eine Prüforganisation abgenommen werden. Diese Vorgehensweise ist für mich eine Gelddruckmaschine der zuständigen Organe. Die Eintragung erfolgt unter Hinzunahme der UBB des Reifenherstellers, ohne dass die Prüforgane Fahrtest odgl machen. Und dafür verlangen sie je nach Region bis zu €90, bereits jetzt schon geschehen in NRW. |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 64 Beigetreten: 12.10.2005 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 13691 ![]() |
ja so ist es, aber dann steht es schön in den Papieren. Und dann ist es "sicher" ![]() -------------------- Gruß Holger
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.04.2025 - 10:41 |