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> Baustellenbeschilderung, wie man es besser nicht macht, Unsinnig, ungenehmigt, unverständlich und weitere Untaten
ulm
Beitrag 01.11.2022, 11:13
Beitrag #751


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Zitat (mir @ 01.11.2022, 11:00) *
Einen Außendienst des Ordnungsamts gibt es nicht.

Und genau deswegen sollte mal ein Staatsanwalt Akten anfordern...
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mir
Beitrag 01.11.2022, 12:25
Beitrag #752


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Da wird kein Staatsanwalt tätig, weil sich die umgekippte Frau nicht verletzt hat und die allermeisten Radfahrer, wenn sienin sowas reinfahren, die Schuld bei sich sehen.

Vor Jahren ist mal ein Radfahrer in eine nicht abgesicherte Grube gefahren und gestorben, wobei die Uhrzeit und die zeitliche Nähe zu einem Volksfest vermuten lässt, dass er betrunken war. Man hat nicht gehört, was da rausgekommen ist, wenn überhaupt wird das per Strafbefehl abgehandelt. In der Behörde hat sich nichts geändert.

Es gab mal einen Baustellenkontrolleur, der war irgendwann dauerkrank, Ersatz gab es nicht. Meines Wissens ist die Stelle derzeit unbesetzt.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Beitrag 01.11.2022, 20:08
Beitrag #753


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Sory für den (vermutlich völlig unangebrachten) Einwurf - rechts steht ein durchgekreuztes 240, links ein 242.1, aber nirgendwo eine Freigabe für Radfahrer think.gif Woher nehmen die Radfahrer das Recht, hier fahren zu dürfen? "Das war immer schon ein Radweg!" ist ja mit dem X in dem 240 erstmal Geschichte.

Vielleicht übersehe ich ja etwas.


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mir
Beitrag 01.11.2022, 21:28
Beitrag #754


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Das 242.1 gilt für die Fläche links davon. Die ganze Halbmondstraße ist als gemeinsamer Geh/Radweg beschildert. Ein durchgekreuztes 240 beendet keinen gemeinsamen Geh/Radweg. Zudem kann man ja nicht einmal bis zum durchgekreuzten 240 fahren - das schwer erkennbare Warnband flattert schon davor.

P.S.: Mittlerweile sind alle Bänder durchtrennt, die Reste flattern fröhlich im Wind. So erkennt man sie auch viel besser.


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MisterOJ
Beitrag 02.11.2022, 11:23
Beitrag #755


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Zitat (rapit @ 31.10.2022, 11:09) *
Als "Beifang" zunächst ein mittlerweile Klassiker-Murks, allerdings hier etwas getopt dadurch, dass ein Vz 274-40 mit am selben Mast montiert ist so dass der VT nun entscheiden muss, welche Schilder nicht für seine Fahrbahn gelten sollen, und welches für ihn gedacht ist. crybaby.gif

no.gif

@rapit: Du als "alter" Hase müsstest das doch erkennen...

...die Beschilderung ist doch sehr eindeutig und klar:
- Z250 als Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (d.h. auch Radlinge)

- davon ausgenommen sind Baustellenfahrzeuge, die dürfen weiterfahren - für DIESE gilt dann aber eine Höchstgeschw. von 40km/h!

Imho sehr eindeutig!


OJ wavey.gif


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DMHH
Beitrag 02.11.2022, 13:54
Beitrag #756


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ich hab die Innenstadt dort während meiner "Durchfahrten" auch als heilloses Durcheinander mit aneinandergetackerten Notlösungen wahrgenommen.
Meine bisherigen Schriftverkehre mit der StVB waren auch eher so nach dem Motto: "Danke für Info, aber wissensscho: keine Zeit, kein Personal"

Hat man da nicht sogar vor, eine Straßenbahn durch die Stadt zu bauen? da wäre die StVB wohl gut beraten, noch ein paar Stellen zu schaffen bis dahin dry.gif


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wombat
Beitrag 02.11.2022, 16:29
Beitrag #757


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Geht das hier als originell durch?

Einen Fußweg gibt's da übrigens nicht (man soll wohl auf dem Rest der Straße gehen, oder eben gerade nicht...). Aber Klebeband wurde kunstvoll in mehreren Farbtönen verwendet.
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MisterOJ
Beitrag 02.11.2022, 16:42
Beitrag #758


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Zitat (wombat @ 02.11.2022, 17:29) *
Geht das hier als originell durch?

imho eher als Schwachfug ranting.gif - entschuldige bitte meine Direktheit... unsure.gif


Was will man denn mit dem Schilda-Murks bezwecken? So wie beschildert (Z259 & Z250) darf da KEINER durch - nichtmal Fußlinge oder Radlinge...
--> dann macht aber das Zz1000-12 und die halb-offene Absperrung keinen Sinn... wallbash.gif


OJ


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wombat
Beitrag 02.11.2022, 17:07
Beitrag #759


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Daß das Schwachfug ist ist natürlich klar. Nur zur Erläuterung: Der nicht abgesperrte Teil führt zu einem Wanderweg (an der Elbe) auf dem Radlinge (glaube ich) geduldet wären.
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dopero
Beitrag 02.11.2022, 17:21
Beitrag #760


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Warum sollte mich ein 250er, das im Bereich hinter einer Baustellenabsicherung aufgestellt ist, denn überhaupt interessieren?
Das gilt doch nur für die sich dort verkehrenden Baufahrzeuge ;-)

Aber die roten Leuchten ...
crybaby.gif
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KJK
Beitrag 02.11.2022, 17:45
Beitrag #761


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Da sind wenigstens überhaupt einmal Leuchten da, und dann isses auch wieder nicht recht sadwalk.gif ...


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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mir
Beitrag 02.11.2022, 17:59
Beitrag #762


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Neuigkeiten vom Erlanger Schlossplatz!

In der Süd-Nord-Richtung befindet sich die Fußgängerzone in einer Art Quantenüberlagerungszustand: Laut dem Schild auf der rechten Straßenseite ist die Fußgängerzone nicht mehr für Fahrräder frei von 18.30-10.30, sondern frei. Die Kombination aus Klebeband und berührungsfreier Durchkreuzung dürfte jeden überzeugen, dass das keine Vandalisierung war, sondern amtlich angebracht wurde.

Angehängte Datei  IMG_20221102_163624_small.jpg ( 39.31KB ) Anzahl der Downloads: 6

andere Perspektive:
Angehängte Datei  IMG_20221102_163713_small.jpg ( 30.3KB ) Anzahl der Downloads: 2


Prost! cheers.gif

Auf der linken Straßenseite hat man sich auch Mühe mit beiden Verfahren der Durchkreuzung gegeben (sicher ist sicher!):
Angehängte Datei  IMG_20221102_163611_small.jpg ( 25.77KB ) Anzahl der Downloads: 3


Wenn man dann die Hauptstraße weiterfährt, geht's für Radfahrer wieder nur von 18.30-20.00 Uhr weiter, es sei denn, sie sind Lieferverkehr für Marktbeschicker mit Sonderausweis (die nur als Radfahrer eine Chance haben, legal an diese Stelle zu gelangen):
Angehängte Datei  IMG_20221102_163942_small.jpg ( 18.44KB ) Anzahl der Downloads: 3
.

Komisch, die gelben Umleitungsschilder verleiten rechtsfeindliche Radfahrer dazu, trotzdem durchzufahren, und natürlich machen die das dann auch. Manche sind aber tatsächlich ziemlich irritiert.

Die Radfahrer in Gegenrichtung dürfen da nicht lang fahren und werden auch durch gelbe Schilder weiterhin durch den Außenbereich der Gastronomie auf der Nordseite des Schlossplatzes geschickt. Warum auch immer.

Die Flatterbänder sind größtenteils zerfetzt, neu war ein ungefähr in Kniehöhe gespanntes Band. Das habe ich dann nach den Vorschriften über Geschäftsführung ohne Auftrag entfernt, wenn's dunkel wird, besteht da sonst eine ziemliche Stolpergefahr. Ganz zu schweigen davon, wie Sehbehinderte mit Taststock da durchfinden sollen - der Taststock würde das Band glatt unterfahren.

Dem Radfahrbeauftragten der Stadt habe ich gestern abend noch eine email geschickt, wurde leider nicht beantwortet. Hat wahrscheinlich Urlaub. Mir ist aber völlig unklar, welche der Ämter damit befasst sind und welche der Stadt derzeit überhaupt erreichbar sind. Die Polizei müsste ja dank der Sicherheitswacht Kenntnis von den Zuständen haben.

Es gäbe noch mehr zu schreiben, die Umleitungsschilder führen in Details in die Irre, an völlig unmotivierter Stelle ist ein Radwegschild tatsächlich ordentlich berührungsfrei ausgekreuzt (das wird dann wohl auch kein Fachmann gewesen sein). Viele Radfahrer fahren weiterhin erst mal durch die immer noch vorhandenen Leitbaken bis vor die Absperrungen und eiern dann irgendwie durch den Bereich mit Holzbuden, aus denen mal ein Weihnachtsmarkt werden soll.



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MisterOJ
Beitrag 02.11.2022, 18:12
Beitrag #763


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Zitat (dopero @ 02.11.2022, 18:21) *
Warum sollte mich ein 250er, das im Bereich hinter einer Baustellenabsicherung aufgestellt ist, denn überhaupt interessieren?

Weil das Z250 für die gesamte Straße gilt.

Zitat (dopero @ 02.11.2022, 18:21) *
Aber die roten Leuchten ...

...gehören anch RSA bei einer Vollsperrung auch hin! Insoweit passen die roten Leuchten zu Z250&Z259!

Zitat (KJK @ 02.11.2022, 18:45) *
Da sind wenigstens überhaupt einmal Leuchten da, und dann isses auch wieder nicht recht sadwalk.gif ...

jupp - das VP findet immer was zum meckern... laugh2.gif


OJ wavey.gif


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Söne spitze Steine
Beitrag 02.11.2022, 21:35
Beitrag #764


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Zitat (mir @ 01.11.2022, 10:38) *
Etwas weiter links sind sie in Halshöhe von Radfahrern aufgehängt. …und flatterte munter im Wind. Das Konzept der Stadt ist generell, dass sich bloß niemand in den Außendienst wagt und nachguckt, …
Da kriegste endlich mal „so'nn Hals, ey“. Gone with the wind oder wand (Zauberstab): darüber haben sich schon die Cartoonisten von Loonely Tunes und Tex Averys in den 1940ern lustig gemacht. Und ein Lehrer, der sich in seiner Freizeit um die Beschaffung von Laptops für die Schule kümmerte, sagte am Schluß: „Laß die Mehrarbeit sein, damit bindest du dir nur noch mehr ans Bein.“ Deshalb ist im Büro auch genau so Arbeit wie Zeit da ist.

Wenn das erste Zeichen 242.1 eine generelle Ausnahme für Radverkehr enthält, gilt diese selbstverständlich sinngemäß die gesamte Strecke. Ist halt nur etwas doof angeordnet.

Blinde gibt es bei dieser Planung nicht. Die kommen nicht vor. Nur Alte und Kranke mit Krückstock, die sich den Weg notfalls damit freiprügeln kommen (erinnert mich an einen Fahrradspot von Xtra3), haben hier eine Chance.


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hk_do
Beitrag 02.11.2022, 22:04
Beitrag #765


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Zitat (MisterOJ @ 02.11.2022, 16:42) *
Was will man denn mit dem Schilda-Murks bezwecken? So wie beschildert (Z259 & Z250) darf da KEINER durch - nichtmal Fußlinge oder Radlinge...


Ganz offensichtlich handelt es sich um einen Reitweg! scared.gif

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DMHH
Beitrag 04.11.2022, 11:25
Beitrag #766


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Zitat (mir @ 02.11.2022, 17:59) *
Mir ist aber völlig unklar, welche der Ämter damit befasst sind und welche der Stadt derzeit überhaupt erreichbar sind.

Verantwortlich dürfte in letzter Konsequenz die StVB sein: Amt für Stadtplanung und Mobilität
Mails an das Funktionspostfach werden zwar beantwortet - aber nach 4 Wochen. Wobei ich da nicht weiß, ob einfach der Reihe nach abgearbeitet wird oder die E-Mails geselen, sortiert und priorisiert werden.

Der Fahrradbeauftragte der Stadt kümmert sich nach Selbstbeschreibung der Stelle ja eher um so Dinge wie die Einrichtung von neuen und Nicht-überdachten Fahrradabstellanlagen auf diesem Freiflächengigantismus westlich des Bahnhofes. Da glaub ich nicht, dass über seinen Tisch (eine Person!) Abstimmung zu VAOs bei Arbeitsstellen/Sperrungen laufen. Ich würde mal frech formulieren, dass der Radverkehrsbeauftragte nu auch nix anderes macht, als die E-Mail an die StVB weiterzuleiten. Vielleicht mit 'n büschn Glück direkt eine Ebene höher think.gif
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mir
Beitrag 04.11.2022, 16:13
Beitrag #767


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Wir haben vom ADFC einen ganz guten Kontakt mit ihm, allerdings ist er wohl zur Zeit im Urlaub. Klar, er macht das nicht selber, aber er leitet die Sachen weiter und kann eher als ein Außenseiter doch mal persönlich Dinge nachdrücklicher weitergeben.

Mir ist nicht mal klar, ob das hier am Ende alles die Uni macht. Die hat ja ihr eigenes Bauamt. Die Stadtwerke machen auch, wie sie lustig sind, ohne irgendwas mit der Stadt zu besprechen, und in letzter Zeit reißen diverse Telefonleitungstruppen die Geh- und Radwege auf, und das sieht auch nicht so aus, als ob die von der Stadt eine VAO holen (dafür sind die aber auch wirklich fix und sperren nur kurz).

Inzwischen ist die Baustelle ziemlich abgebaut, die Sperren ebenfalls, aber die Umleitungsschilder stehen aber noch immer da.


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DMHH
Beitrag 07.11.2022, 12:00
Beitrag #768


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Zitat (mir @ 04.11.2022, 16:13) *
Wir haben vom ADFC [...]

thread.gif
das ist doch der Verein, der mir just bei meiner letzten Durchfahrt durchs Rasterstädtchen eine Unterschriftenliste vor die Nase hielt (jaja, alles freundlich und kommuniziert) und was von "Radwegen" erzählte, die man nun unbedingt überall bauen müsse, weil Radeln auf Straßen "gefährlich" sei, weil man "eng überholt" werde.
Per "Radentscheid" will man den Freistaat verpflichten. dry.gif
sadwalk.gif
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silenz
Beitrag 09.11.2022, 20:51
Beitrag #769


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Multiple Verteidigungslinien gegen Fußgänger smile.gif
1. Radweg
2. Wer das ignoriert bekommt einen Wegweiser angeboten
3. Wer dann immer noch da ist: Durchgang verboten
4. Letzte Bastion: Bauzaun. Da endet dann auch der Radweg.

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Zeichen283
Beitrag 13.11.2022, 20:58
Beitrag #770


Neuling
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Wie sieht eigentlich eine gut bzw. ordnungsgemäß gestaltete Baustellenzufahrt aus?
a) Baustelle auf öffentlichem Verkehrsraum
b) (größere) Baustelle auf Privatgrund
Oftmals wird deshalb ja die Absicherung beiseite geräumt oder gar ganz weg gelassen.
Und das ist für die Zuständigen ein Totschlagargument.
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rapit
Beitrag 13.11.2022, 21:41
Beitrag #771


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Gute größere Baustellen kenne ich mit beschrankten Baustellenzufahrten (mit Pförtner).

Andere mit eingerichteten Zufahrten mit


Und an der Ausfahrt steht ein Vz 206.

Du meinst aber eher die Baustellen, die gar keine Zufahrt haben (weil man das vergessen hat) und wie diese in der Praxis beliefert werden, oder?


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Söne spitze Steine
Beitrag 13.11.2022, 23:17
Beitrag #772


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Zitat (silenz @ 09.11.2022, 20:51) *
Multiple Verteidigungslinien gegen Fußgänger

Und die Fußgänger, die da in die Hauseingänge müssen, latschen dann alle nach Hause und kommen mit dem Rad wieder. Aua.


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TAK
Beitrag 14.11.2022, 07:20
Beitrag #773


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Zitat (Zeichen283 @ 13.11.2022, 20:58) *
Wie sieht eigentlich eine gut bzw. ordnungsgemäß gestaltete Baustellenzufahrt aus?
a) Baustelle auf öffentlichem Verkehrsraum
b) (größere) Baustelle auf Privatgrund
Oftmals wird deshalb ja die Absicherung beiseite geräumt oder gar ganz weg gelassen.
Und das ist für die Zuständigen ein Totschlagargument.


Eine gut bzw. ordnungsgemäß gestaltete Baustellenzufahrt ist meist dann gegegeben, wenn man es hier im Forum nicht formuliert bekommt...

Alles was man hier angibt ist ähnlich wie ein Regelplan... - und genau so verhält es sich auch bei Baustellenzufahrten... man kann zwar pauschal irgendwelche Standarddinge jetzt angeben, aber die wirklich gute und ordnungsgemäße Gestaltung der Baustellenzufahrt wird man damit nicht erreichen - diese hängt einfach sehr stark von den örtlichen Gegebenheiten ab... sei es Verkehrsaufkommen, Geh-/Radwege, Querungsmöglichkeiten, Nähe zu Kreuzungen/Zufahrten/Lichtsignalanlagen, gefahrene Geschwindigkeiten usw. ab...

Also eine Beschilderung für Baustellenzufahrt A kann dort gut sein, kann aber eben für Baustellenzufahrt B überhaupt nicht passend sein...

Gut ist es zumindest immer, wenn man die Zufahrt so gestalten kann, dass man keinen Geh- und Radweg queren muss, das nimmt zumindest ein großes Unfall- bzw. Gefahrenrisiko...


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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Söne spitze Steine
Beitrag 27.12.2022, 02:45
Beitrag #774


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Gemeinsamer Geh- und Radweg – Umleitung über die Walachei?
Ich fahre mal weiter…


Oh, ein ganzes Stück weiter ist plötzlich „abgesperrt“, wie so ein Drängelgitter. Also zwischendurch…


… und kurze Zeit später steht wieder so ein Hindernis im Weg.

Wieder so eine „du sieht doch, datt dat ne Baustelle iss“ oder watt?


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rapit
Beitrag 27.12.2022, 15:31
Beitrag #775


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Aber was soll denn die arme Baufirma machen, wenn das nunmal so angeordnet wurde? narr.gif


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Beitrag 28.12.2022, 01:17
Beitrag #776


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Für Schilder im Wald ist aber nicht das Straßenbau-, sondern das Forstamt zuständig!!1elf


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rapit
Beitrag 28.12.2022, 01:33
Beitrag #777


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Nur, wenn sie an Holzpfählen aufgehängt sind. mickey.gif


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Beitrag 28.12.2022, 12:16
Beitrag #778


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Wer jetzt - die Forstamtsmitarbeiter?


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rapit
Beitrag 28.12.2022, 16:38
Beitrag #779


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Nein, die Verkehrszeichen.
So halt: oder so


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rapit
Beitrag 26.02.2023, 21:31
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Mittagspause. 4 m-Loch. Blinde Fußgänger haben auf der Fahrbahn ja auch gar nichts verloren!!


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Angeordnet ist ein Regelplan B II/4 (RSA21), also mit Notgehweg... an einer Baumaßnahme für den Neubau eines Mehrfamilienhauses... Beantragt wurde ursprünglich Fußgänger gegenüber, was jedoch in den Notgehweg geändert wurde, da Nebenstraße und Schulweg...

Im Rahmen der Baustellenkontrolle wurde jetzt zum wiederholten Male festgestellt, dass der Notgehweg in Teilen entfernt wurde aufgrund Betonagearbeiten. Es werden die Absperrschranken einfach weggenommen und der Betonmischer stellt sich auf die Fläche des Notgehweges und des Gehweges rückwärts ans Baugrundstück...

Bereits im Dezember konnte ich das feststellen, als der Betonmischer gerade schon zusammengepackt hat... - ein OWI-Verfahren wurde trotzdem an die Polizei gegeben...

Nun haben wir nochmals 2 Verstöße von dieser Woche mit dem gleichen Bild...

Frage: Was kann man jetzt als Straßenverkehrsbehörde für Geschütze auffahren? Arbeiten Einstellen wenn man ich Sie direkt erwische okay...
Wie sieht es mit dem Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach 315b STGB aus? Könnte man so etwas hier bejahen?
Könnte man die verkehrsrechtliche Anordnung widerrufen und die Arbeiten "einstellen" bis eine zuverlässige Baufirma den Antrag stellt? (ob das etwas bringt sei mal dahingestellt)
Man könnte aber wohl zumindest darauf hinweisen, dass die Firma für zukünftige Maßnahmen abgelehnt wird?


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ulm
Beitrag 02.03.2023, 17:09
Beitrag #782


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Puuh, das StGB sehe ich im ersten Moment nicht als wirklich geeignet an.
Auch wenn das Entfernen der Absperrschranken ein bisschen in die Richtung §315b StGB weisst.
Auf jeden Fall würde ich die Sondernutzung des Verkehrsraumes in Rechnung stellen... whistling.gif

Und die Verkehrsrechtliche wird ja nicht eingehalten. Daher ist sie eigentlich auch mangels Geeignetheit des Verantwortlichen, der seinen Pflichten nicht nachkommt, zu widerrufen.
Nicht mit Frist, sondern als Sofortvollzug, da ja Fußgänger gefährdet werden.

Ersatzvornahme durch den Bauhof:
Eigene Absperrschranken aufstellen und verschrauben?


Aber rufe doch mal den Verkehrssachbearbeiter der örtlichen Polizeiinspektion an, vielleicht hat er noch eine gute Idee aus dem Polizeirecht.
Alternativ könnte ja auch die lokale Zeitung mal über die Ignoranz des Bauunternehmens auf dem Schulweg berichten.
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rapit
Beitrag 02.03.2023, 20:31
Beitrag #783


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Erstmal alle Bußgelder, die verwirklicht wurden, wegen Vorsatz verdoppelt, verhängen.

Einstellung der Baumaßnahmen androhen..

Und im übrigen wie von @ulm beschrieben.

Eine Straftat sehe ich da aber nicht.


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Söne spitze Steine
Beitrag 02.03.2023, 21:53
Beitrag #784


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Der BGH 4 StR 377/22 – Beschluss vom 20.Dezember 2022 – hat sich zu § 315c StGB erst kürzlich wieder geäußert:

§ 315c Abs. 1 StGB setzt in allen Tatvarianten eine konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert voraus. Dies ist nach gefestigter Rechtsprechung der Fall, wenn die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der ‒ was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist ‒ die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt wurde, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht.

Widerrif der straßenverkehrsrechtlichen Genehmigung wurde bereits erwähnt.

„Die Polizei ist gemäß §44 Absatz 2 Satz 2 befugt, bei Gefahr im Verzug zur Aufrechthaltung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs anstelle der zuständigen Behörde selbst vorläufige Maßnahmen zu treffen.“ (RSA21, Teil A., Punkt 1.6.3, Absatz 5).


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TAK
Beitrag 03.03.2023, 10:38
Beitrag #785


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Zitat
§315b StGB
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Ihr seht das bei einer Blockade des Schulweges, bei dem (Grund-)Schüler ungesichert auf die Fahrbahn ausweichen müssen als nicht gegeben an?

@ulm mit der Polizei hab ich am Montag einen Termin, da werden wir das auch ansprechen, deshalb wollte ich ja etwas vorbereitet sein, da der Kollege von der Polizei auch ganz neu in dem Bereich ist... Das bissl Sondernutzung von den 10m² macht am Ende nicht mal 30€ aus... das juckt bei nem Mehrfamilienhaus nicht... - aber klar, nachberechnet wird hier regelmäßig... auch der Mängelbericht wird mit Gebühren sein...

@rapit Vorsatz wurde in der E-Mail bereits angekündigt... das das jetzt bei jedem neuen Verstoß nochmals verdoppelt wird, davon sollte man ausgehen...

@sönespitzesteine bei dir gehts um den 315C.... ich würde den 315b heranziehen wollen...

Das schöne ist, dass die verkehrsrechtliche gerade ausgelaufen ist und ich bisher arbeitsbedingt ohnehin noch nicht zur Verlängerung kam... Zudem besteht hier noch die weitere Problematik, dass auf der Baustelle der Adressat der VAO gar nicht auftaucht, sondern nur irgendwelche Subunternehmer... demzufolge wäre der bisherige Adressat nach RSA21 wohl auch nicht mehr derjenige, der Zugriff auf die Baustelle hat...


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rapit
Beitrag 03.03.2023, 11:16
Beitrag #786


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Zitat (§315b StGB)
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. ...
2. Hindernisse bereitet ...
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet
, ...


Ich habe es mal korrekt gefettet. Du brauchst für die Straftat eine konkrete Gefährdung.

Eine generelle Gefährdungsmöglichkeit reicht nicht, auch nicht bei Schulkindern.


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F117
Beitrag 03.03.2023, 21:12
Beitrag #787


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Jo man, fett korrekt, Bro!

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hk_do
Beitrag 03.03.2023, 21:42
Beitrag #788


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Zitat (TAK @ 02.03.2023, 16:52) *
Angeordnet ist ein Regelplan B II/4 (RSA21), also mit Notgehweg... an einer Baumaßnahme für den Neubau eines Mehrfamilienhauses... Beantragt wurde ursprünglich Fußgänger gegenüber, was jedoch in den Notgehweg geändert wurde, da Nebenstraße und Schulweg...

Im Rahmen der Baustellenkontrolle wurde jetzt zum wiederholten Male festgestellt, dass der Notgehweg in Teilen entfernt wurde aufgrund Betonagearbeiten. Es werden die Absperrschranken einfach weggenommen und der Betonmischer stellt sich auf die Fläche des Notgehweges und des Gehweges rückwärts ans Baugrundstück...


Man hat also das beantragt, was man für die geplante Baustelle braucht (keine Fußgänger auf der Seite der Baustelle).

Die Behörde hat abweichend vom Antrag etwas angeordnet, mit dem die Bauarbeiten nicht durchführbar sind.

Natürlich ist es dann der völlig falchse Weg, die Arbeiten trotzdem so durchzuführen "wie man das immer macht".

Aber wie wäre es jetzt richtig gewesen, wie hätte der Antragsteller auf die untaugliche Anordnung reagieren sollen?

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rapit
Beitrag 03.03.2023, 23:48
Beitrag #789


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Wieso nicht durchführbar? Ist garantiert nur eine Kostenfrage, das zu lösen.

Im übrigen hätte man sich auch energischer um eine andere Anordnung bemühen können. Hier wird in solchen Fällen regelmäßig (auch in Nebenstraßen) die Einrichtung zweier "Zebrastreifen" vor und hinter der Baustelle angeordnet. Bei stärker befahrenen Straßen zwei Baustellen-Fußgängerüberwegs-Ampeln.


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TAK
Beitrag 06.03.2023, 08:10
Beitrag #790


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Die Baufirma hat exakt die Fläche erhalten, welche Sie beantragt hat... lediglich die Verkehrsregelung um diese Fläche wurde von uns angepasst...

ergo, würde es auch jetzt Verstöße geben, wenn der Antrag wie beantragt genehmigt worden wäre... Und bereits bei der OWI im Dezember wurde mitgeteilt, dass für die Betonage-Termine ggf. ein Ergänzungsantrag gestellt werden muss... dies wurde aber nicht gemacht...


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thetdk
Beitrag 17.03.2023, 15:58
Beitrag #791


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Netzfund, aber ich kenne die Örtlichkeit (wenn auch nicht die aktuelle Baustelle)


es grüßt

thetdk



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das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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ulm
Beitrag 17.03.2023, 21:37
Beitrag #792


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Joa, ich würde sagen, da ist nicht nur die Aufstellhöhe der LZA nicht eingehalten...
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silenz
Beitrag 05.04.2023, 13:28
Beitrag #793


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Da hatte man mal wieder von dem einen zu viel und von dem anderen zu wenig...

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Söne spitze Steine
Beitrag 11.04.2023, 15:14
Beitrag #794


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Na, wer sieht die „Baustelle“?


Hütchenspiele der anderen Art, oder: Baustellengestaltung nach Wuppertaler Art. Ein 123 hat man sich gleich gespart, das macht die Sache gleich viel spannender.


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MisterOJ
Beitrag 14.04.2023, 20:57
Beitrag #795


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Zitat (Söne spitze Steine @ 11.04.2023, 16:14) *
Hütchenspiele der anderen Art, oder: Baustellengestaltung nach Wuppertaler Art. Ein 123 hat man sich gleich gespart, das macht die Sache gleich viel spannender.

Ach wie süß - ein Hütchenkreis.. wub.gif
(oder ne Leitkegel-Selbsthilfegruppe-Sitzung)


OJ wavey.gif


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Söne spitze Steine
Beitrag 15.04.2023, 01:16
Beitrag #796


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Die halten alle sogar noch Händchen. Fehlt nur noch, daß die im Kreis tanzen.

Ist vielleicht auch 'ne Trauerfeier, wo Radverkehrspolitik oder ein verunfallter Radler als Ghostbike zu Grabe getragen wird.


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hk_do
Beitrag 15.04.2023, 16:37
Beitrag #797


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Zitat (MisterOJ @ 14.04.2023, 21:57) *
(oder ne Leitkegel-Selbsthilfegruppe-Sitzung)


Hallo, ich bin ich Leitkegel.

Und, ich, ich bin nicht mehr vorschriftsmäßig!


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Kuli
Beitrag 18.04.2023, 06:42
Beitrag #798


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(Blick nach links)
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Söne spitze Steine
Beitrag 18.04.2023, 12:26
Beitrag #799


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Die haben wohl die Schilderwaldovelle zu wörtlich genommen. Absperrungen dürfen weiterhin auch zusammenhängend aufgestellt werden. Man, da fühlt man sich als Absperrung so allein doch einsam.


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rapit
Beitrag 05.05.2023, 17:38
Beitrag #800


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Warum ist es eigentlich nicht möglich, nach einem Unfall per LED-Anzeigen zwei weitere Spuren zu sperren? Schlafen die im Kontrollraum? ranting.gif
Oder ist es technisch nicht möglich, nur auf der vorletzten Brücke vor einem Tunnel die Sperrung einzugeben, ist das dann zwingend so gekoppelt, dass wenn man dort sperrt, zwangsläufig der ganze Tunnel gesperrt ist? Wenn ja frage ich mich, wer so eine minderwertige Technik plant, kauft und installiert? mad.gif


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