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> sicherung von rollstuhl im KFZ
salvia
Beitrag 09.09.2019, 07:39
Beitrag #1


Neuling


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guten morgen,
ich habe eine frage bezüglich des Transportes eines Rosstuhles in einem speziellen Rollstuhltaxi.
ich mus öftern mit meinem Vater der im Rollstuhl sitzt eine Fahrt mit einem Rollstuhltaxi unternehmen. der Rollstuhl meines Vaters hat allerdings keine Kopfstütze. Ist der Transport ohne Kopfstütze erlaubt? Ich finde immer nur Angaben in der Straßenverkehrsortnung über die Sicherung des Rollstuhles aber nicht ob er eine Kopfstütze am Rollstuhl braucht.
Ich wäre wirklich froh wenn mir jemand helfen könnte. bisher kann niemand etwas dazu sagen, der Taxifahrer nicht, das Altenheim nich. diese Info habeich lediglich von meiner Tochter bekommen die im einem Behindertenwohnheim arbeitet.
Wenn es so ist hätte ich gerne was schwarz auf weiß umes zu belegen.

vielen dank und lieben grüß
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Skoddy
Beitrag 09.09.2019, 08:21
Beitrag #2


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Zitat (salvia @ 09.09.2019, 08:39) *
Ist der Transport ohne Kopfstütze erlaubt?

Natürlich ist das erlaubt. Der Rollstuhl ist kein Fahrzeugteil und unterliegt daher nicht den Bestimmungen der StVZO.

Falls ein Transport mit Kopfstütze gewünscht ist kann man den Fahrgast auf einen Fahrzeugsitz umsetzen.


--------------------
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ulm
Beitrag 09.09.2019, 08:54
Beitrag #3


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Herzlich willkommen im verkehrsportal!

Zitat (salvia @ 09.09.2019, 08:39) *
Ist der Transport ohne Kopfstütze erlaubt?

Erlaubt, ja.
Aber weit weg von sinnvoll.

Vorschriften für die Sicherung der Rollstühle gewerbliche Rollstuhltransporte findest Du in der DIN 75078, Teil 1 und 2 sowie ISO 10542-2. Leider ist das keine echte "Rechtsvorschrift", sondern zeigt den Stand der Technik. Unternehmen, die nicht nach dieser DIN sichern, haben im Unfall-Fall unter Umständen ein echtes Haftungsproblem. Und es trifft natürlich auch immer den Fahrer, der mit dem fahren muss, was ihm sein Chef mitgibt.

Wenn der Rollstuhl Deines Vaters regelmäßig im Kfz befördert werden muss, dann rede mit seiner Krankenversicherung. Ein "Kraftknoten" zur sicheren Befestigung des Rollstuhl im Fahrzeug ist eine Leistung der Krankenkasse. kostet als Nachrüstung um die 300 Euro.

Und ein Behindertentransportfahrzeug muss ab Erstzulassung 2016 zwingend mit Kopfstützen ausgestattet sein.

Zitat (salvia @ 09.09.2019, 08:39) *
bisher kann niemand etwas dazu sagen, der Taxifahrer nicht

Das ist ein Armutszeugnis!
Gut, die Dame in der Telefonzentrale muss es nicht wissen. Aber der Fahrer MUSS unterwiesen sein, das ergibt sich schon aus der BGV A1 und dem Arbeitsschutzgesetz.
Also: Sprich mit dem Chef. Und wenn da nur dummes Zeug kommt, rede mit der Krankenkasse, denn solche Unternehmen sind eine Gefahr für die Versicherten. Dann ist auch ganz schnell Schluss mit der Beförderung durch dieses Unternehmen. Suche ein seriös arbeitendes Unternehmen.
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Hoheneicherstation
Beitrag 09.09.2019, 09:22
Beitrag #4


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Selbst in der überarbeiteten DIN 75 078 von 2014 sind für "im Rollstuhl sitzend" transportierte Personen noch keine Kopfstützen vorgeschrieben . Allerdings ist daran gedacht diese vorzuschreiben, dafür müssen aber noch die Testprozeduren für Heck-und Seitenanprall definiert werden.

Mit den im BTW vorgeschriebenen Kopfstützen sind die auf den "normalen" Sitzplätzen gemeint. Für im Rolli sitzend transportierte Personen gibt' noch nix.
(Geben tut's schon was, ist aber nicht vorgeschrieben )
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salvia
Beitrag 09.09.2019, 09:29
Beitrag #5


Neuling


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Zitat (Skoddy @ 09.09.2019, 09:21) *
Zitat (salvia @ 09.09.2019, 08:39) *
Ist der Transport ohne Kopfstütze erlaubt?

Natürlich ist das erlaubt. Der Rollstuhl ist kein Fahrzeugteil und unterliegt daher nicht den Bestimmungen der StVZO.

Falls ein Transport mit Kopfstütze gewünscht ist kann man den Fahrgast auf einen Fahrzeugsitz umsetzen.


umsetzen geht leider nicht, mein vater kann momentan nicht laufen weil er zweimal den selben Oberschenkel gebrochen hatte. Er ist 90 und ich weis auch nicht ob er jemals wieder laufen kann.

vielen dank für eure schnellen antworten!!

gut er brauch demnach keine kopfstütze aber sinnvoll ist es nicht ohne zu fahren.
ich werde mal gucken ob es was von der krankenkasse gibt, ich hole erstmal infos vom sanitätshaus ein.

gruß andrea
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ulm
Beitrag 09.09.2019, 10:05
Beitrag #6


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Die Kopfstütze sollte Fahrzeugbestandteil sein, nicht Rollstuhlbestandteil, denn dann kann sie wesentlich mehr Kräfte aufnehmen.
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salvia
Beitrag 09.09.2019, 10:15
Beitrag #7


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gibt es sowas als zubehör für das rollstuhltaxi?

ob es jetzt vorschrift ist oder nicht, ich bekomme jetzt wenigstens eine kopfstütze als zubehör für den vorhandenen rollstuhl, der arzt schreibt mir ein rezept nach rücksprache mit der krankenkasse und dem sanitätshaus.
das ist bis jetzt immernoch besser als nichts.

ich dake euch!

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ulm
Beitrag 09.09.2019, 10:24
Beitrag #8


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Selbstverständlich besser als nichts! thumbup.gif

Kraftknoten gibt es am Rollstuhl?
Denn die sind sinnvoll dafür, dass der Rollstuhl vernüftig im Fahrzeug gesichert werden kann.
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Hoheneicherstation
Beitrag 09.09.2019, 12:07
Beitrag #9


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Zitat (salvia @ 09.09.2019, 11:15) *
gibt es sowas als zubehör für das rollstuhltaxi?


Hab ich weiter oben schon verlinkt: ist aber nicht vorgeschrieben - Die Seite etwas runterscrollen ...

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salvia
Beitrag 09.09.2019, 13:43
Beitrag #10


Neuling


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ah ok, die kopfstützen für das rollstuhltaxi habe ich jetzt gesehen. aber das ist ja sache des taxiunternehmens und da es keine pflicht ist kann ich da auch nichts machen. bin erstmal froh das ich jetzt eine kopfstütze für den rollstuhl bekomme.

sorry, ich weis nicht was ein kraftknoten ist.
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ulm
Beitrag 09.09.2019, 13:47
Beitrag #11


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...das ist (vereinfacht bechrieben) ein Befestigungssystem für den Rollstuhl, an dem die Fahrzeuggurte befestigt werden können.
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Hoheneicherstation
Beitrag 09.09.2019, 17:59
Beitrag #12


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Ich hab hier ein yt-Video verlinkt, da wird der Kraftknoten (ein spezielles Gurt/Adaptersystem) sehr übersichtlich dargestellt und dessen Anwendung erklärt.

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salvia
Beitrag 10.09.2019, 06:43
Beitrag #13


Neuling


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danke für das video, ne, ich glaube sowas besitzt das taxi nicht wink.gif
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hk_do
Beitrag 10.09.2019, 20:28
Beitrag #14


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Zitat (ulm @ 09.09.2019, 09:54) *
Vorschriften für die Sicherung der Rollstühle gewerbliche Rollstuhltransporte findest Du in der DIN 75078, Teil 1 und 2 sowie ISO 10542-2. Leider ist das keine echte "Rechtsvorschrift", sondern zeigt den Stand der Technik.


"Richtige" Vorschriften finden sich dementsprechend in der StVO in §21a Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz, in §35 Absatz 4a (Absatz 4b beachten!) StVZO sowie in dem durch die Verordnung (EU) Nr. 214/2014 geänderten Anhang XI Anlage 3 der Richtlinie 2007/46/EG. book.gif

Dabei bitte §72(2) Nr. 1b StVZO berücksichtigen!

Als Nebenschauplatz kann man dann noch diskutieren, ob (bzw. wann) ein Rollstuhltransportfahrzeug ein PKW ist und wann nicht und welche Auswirkungen das dann auf die jeweiligen Rechtsgrundlagen hat whistling.gif


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ulm
Beitrag 10.09.2019, 21:10
Beitrag #15


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Zitat (hk_do @ 10.09.2019, 21:28) *
in §35 Absatz 4a (Absatz 4b beachten!) StVZO

Mist, da war noch was.
Aber Du meintest bestimmt §35a Abs. 4a StVZO think.gif

Zitat (hk_do @ 10.09.2019, 21:28) *
Als Nebenschauplatz kann man dann noch diskutieren, ob (bzw. wann) ein Rollstuhltransportfahrzeug ein PKW ist und wann nicht und welche Auswirkungen das dann auf die jeweiligen Rechtsgrundlagen hat whistling.gif

Nebennebenschauplatz wäre dann, wenn es kein Pkw ist, dass das Fahrzeug nicht mit Führerscheinklasse B bewegt werden darf und stattdessen eine D-Klasse notwendig wird? think.gif
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hk_do
Beitrag 11.09.2019, 09:02
Beitrag #16


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Zitat (ulm @ 10.09.2019, 22:10) *
Aber Du meintest bestimmt §35a Abs. 4a StVZO think.gif


yes.gif

Zitat
Zitat (hk_do @ 10.09.2019, 21:28) *
Als Nebenschauplatz kann man dann noch diskutieren, ob (bzw. wann) ein Rollstuhltransportfahrzeug ein PKW ist und wann nicht und welche Auswirkungen das dann auf die jeweiligen Rechtsgrundlagen hat whistling.gif

Nebennebenschauplatz wäre dann, wenn es kein Pkw ist, dass das Fahrzeug nicht mit Führerscheinklasse B bewegt werden darf und stattdessen eine D-Klasse notwendig wird? think.gif


Nein, das ist nicht zwangsläufig so. Klasse D braucht man für mehr als 8 Fahrgastplätze. Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen reicht für rollstuhlgerechte Fahrzeuge ja national die Klasse C1.

Ich würde sagen die Beschränkung auf Pkw ist nur für Bestandsfahrzeuge relevant die umgebaut werden: für PKW greifen die neuen Regeln, für So. KFZ. für Behindertentransport nicht. Letztere müssen dafür jährlich zur HU.

Für Fahrzeuge mit der EG-Schlüsselung M1-SH ergeben sich auch ohne PKW- Eigenschaft die selben technischen Anforderungen aus der 2007/46, und es sollte wohl auch die einjährige HU Frist festgelegt werden.
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ulm
Beitrag 11.09.2019, 09:05
Beitrag #17


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"sollte"
Ich werde mal beim Vorbeilaufen bewusster Plaketten anschauen...
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