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> Seitenfenster hinten im Transporter
yamitzow
Beitrag 03.04.2020, 16:32
Beitrag #1


Neuling


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Guten Tag,
meine Suche bekam keine Treffer:
Ich habe im Transporter (keine Trennwand - pkw- Zulassung 3,5t) eine zweite Sitzreihe installiert. dort müssen doch Fenster eingebaut sein, oder darf es auch ein geschlossener Kasten (ohne Trennwand) sein?
Ich suche den genauen Gesetzestext, dass Fenster nötig ist, da es sich um einen Rechtsstreit handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard
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hk_do
Beitrag 03.04.2020, 19:59
Beitrag #2


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Warum liefert nicht der den Beleg, der die Behauptung aufstellt?

Zumal in einem Rechtsstreit...

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Buchholzer
Beitrag 03.04.2020, 20:10
Beitrag #3


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Ich würde mal drauf tippen das ihm die Bussgeldstelle die entsprechenden Paragraphen zur Last gelegt hat aus denen sie das ableitet. Da steht vermutlich nur nirgends der der Satz „Transporter ohne Trennwand benötigen trotzdem ein Seitenfenster für die zweite Sitzreihe“.....und das Geld für den Anwalt spart man ja sowieso gerne....bis es zu spät ist...
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hk_do
Beitrag 03.04.2020, 20:15
Beitrag #4


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Der Sachverhalt ist sicherlich deutlich komplexer.

Dem Eingangspost nach müsste es sich ja um einen rundum verblechten Kastenwagen handeln, der nur eine Sitzreihe hat aber eine PKW-Zulassung. Das alleine klingt erstmal ungewohnt. Dazu kommt die Montage der zweiten Sitzreihe, die ja sonst eher an den Verankerungen scheitert...
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Frank999
Beitrag 03.04.2020, 21:14
Beitrag #5


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Ich werfe mal den Begriff Besteuerung ins Boot.
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Der_Veranstalter
Beitrag 04.04.2020, 14:13
Beitrag #6


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Vorschrift aufgrund der nicht möglichen Rettung von Passieren, die hinten sitzen?


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ExVWbusfahrer
Beitrag 04.04.2020, 14:54
Beitrag #7


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Zitat (Frank-Helbig @ 03.04.2020, 22:14) *
Besteuerung

Eher nicht, ist doch lt.TE als PKW zugelassen.

Es geht da wohl um die nötigen Fluchtwege für die hinten Sitzenden
Zitat vdtuev:
"Im Notfall muss das sichere Verlassen des Fahrzeugs gewährleistet sein. Für jeden Sitz müssen daher zwei voneinander unabhängige Fluchtwege eingeplant werden, die auf unterschiedlichen Seiten des Fahrzeugs liegen. Notausgänge (Türen) und Notausstiege (Fenster, Luken und Klappen) zählen gleichermaßen als Fluchtwege und müssen als solche gekennzeichnet werden. Die Türen müssen nach außen aufgehen, von beiden Seiten zu öffnen sein und eine Mindestbreite von 0,5 und eine Mindesthöhe von einem Meter haben. Die Notausstiege müssen von innen zu öffnen sein."
Ist zwar ein Merkblatt für WoMo-Umbauten, sollte aber auch auf PKW anwendbar sein.

Hat der Trapo denn überhaupt die notwendigen Befestigungspunkte für die Sitzbank?
Und geeignete Gewinde für Gurte?

Aber das alles klärt man, normalerweise, im Vorfeld mit einem aaS ab.
Der soll ja die Sitze auch eintragen. In die Papiere.
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Der_Veranstalter
Beitrag 04.04.2020, 17:01
Beitrag #8


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Der Multivan hat als Basis nur eine Schiebetür auf der rechten Seite. Der Transporter des TE müsste ja auch eine rechts haben.

Aber dann sind wir halt nun mal beim fehlenden Fenster links, wo die Feuerwehr ggf. jemanden rausziehen kann. Oder das man mit einem Hämmerchen von innen einschlagen kann. (Was bei Scheiben mit Akustikdämmung auch nicht mehr funktioniert...)



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ExVWbusfahrer
Beitrag 04.04.2020, 17:22
Beitrag #9


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Nun, wir wissen ja noch nicht mal um was für einen "Transporter" es sich beim TE handelt...
Aber stimmt schon.
Wenn der Bus auf der Schiebetür liegt, ist man froh wenn gegenüber oder hinten noch ein Fenster ist...
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Kühltaxi
Beitrag 24.05.2020, 22:24
Beitrag #10


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Wie kriegt man überhaupt für einen vollverblechten Kastenwagen eine Pkw-Zulassung?
Wobei ich aber schon gesehen habe daß bei (pro forma ohne hintere Sitze) Pkw-Zulassung im Laderaum nur die hintere Seitentür verglast war und sonst nix. Der zweite unabhängige Fluchtweg war wohl die verblechte Hecktür.


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