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> Gutachten Krankheit und Kraftverkehr
xxRICOxx
Beitrag 29.04.2020, 16:25
Beitrag #1


Neuling


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Hallo ich muss nach 5 Jahren ein neues Gutachten an die führersteinstelle schicken da ich auf einem Auge nur noch 30% Sehschärfe, habe gestern ein neues Gutachten erstellen lassen beim Augenarzt das mich ja auch 80 € kostet. Die beim Straßenverkehrsamt sind sehr unhöflich gewesen konnten mir die Frage nicht beantworten ob das Gutachten ausreicht ich soll es ihnen zu schicken und sie würden dann entscheiden ob das reicht. Ich weiß ja nicht ob jemand hier das gleiche Problem hat denn ich verstehe das jetzt nicht genau das Gutachten vom augenarzt ist ja auch ein verkehrsmedizinische Untersuchung. Und ich wüsste jetzt wirklich nicht wo ich sowas noch machen könnte denn ich bin der Meinung ein augenarzt kann das doch besser beurteilen als wie an Verkehrsmediziner der alle möglichen Untersuchung machte.
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MrMurphy
Beitrag 30.04.2020, 06:23
Beitrag #2


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Zitat
denn ich bin der Meinung ein augenarzt kann das doch besser beurteilen als wie an Verkehrsmediziner der alle möglichen Untersuchung machte.


Deine Meinung interessiert nicht, zumal sie falsch ist. Amtsärzte haben die gleiche Ausbildung und müssen sich genau so fortbilden wie Ärzte mit Praxen.

Der Unterschied: Der Hausarzt ist verpflichtet seinem Patienten zu helfen und urteilt nach eigenem Ermessen. Der Amtsarzt ist zur Neutralität verpflichtet und muss sich an Vorgaben halten.

Für grundsätzliche Untersuchungen im Behördenauftrag ist deshalb ein Amtsarzt vorgeschrieben.
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xxRICOxx
Beitrag 30.04.2020, 06:31
Beitrag #3


Neuling


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Okay danke für die Antwort aber im Schreiben steht nichts drin davon da steht ich kann zu einem augenarzt nach eigener Wahl gehen hauptsache der hat eine verkehrstechnische Ausbildung.
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MrMurphy
Beitrag 30.04.2020, 06:54
Beitrag #4


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Dann ist doch alles klar. Wenn die Wahl des Augenarztes vor vorgegeben ist, ist das auch so gemeint.

Dass die Führerscheinstelle das Gutachten prüft und nicht einfach abheftet ist so vorgeschrieben und der Normalfall. Daran kann ich nichts negatives gegen dich entdecken. Entsprechend kann dir die Führerscheinstelle vor der Prüfung des Gutachtens kein Ergebnis sagen.
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Stromboli
Beitrag 30.04.2020, 11:03
Beitrag #5


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@McMurphies Aussagen sind mal wieder sehr grenzwertig.
Was soll das Geschwurbel von wegen Amtsarzt? Darum geht es hier nicht. Es geht um ein augenärztliches Gutachten, weil die Sehfähigkeit für den Standardsehtest nicht ausreicht.

Genau so ein Gutachten hat der TE erstellen lassen. Davon gehe ich bei einem Preis von 80€ aus. Und ich gehe auch davon aus, dass der Augenarzt die gültigen Richtlinien der FEV beachtet hat.
Die FEB prüft lediglich formal. Also dass da nicht z.B. "Peter Müller" statt "Peter Maier" auf dem Gutachten steht. Weiter kann die FEB mangels Sachkenntnis nicht prüfen. Deswegen ja das Gutachten durch einen Augenarzt.

Also alles gut, Du darfst weitere 5 Jahre fahren.

Gruß
Stromboli


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Mein Nick hat übrigens nichts mit meinen Charaktereigenschaften zu tun.
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xxRICOxx
Beitrag 30.04.2020, 12:54
Beitrag #6


Neuling


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Danke für die Antwort ja ich war bei einem augenarzt der verkehrstechnische Untersuchung machen darf und mir wurde danach ein Gutachten erstellt. Ich bin halt nur etwas verunsichert weil in dem Schreiben zusätzlich noch Stand von der Stadt das das Gutachten für Krankheit und Kraftverkehr sein muss das Gutachten vom Augenarzt heißt Gutachten für die Führerscheinstelle ,und es stand aber nichts drin dass ich zu einen Amtsarzt gehen muss nur zu einem augenarzt nach eigener Wahl der für verkehrstechnische Untersuchung qualifiziert ist.
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Reinheit
Beitrag 02.05.2020, 00:17
Beitrag #7


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Zitat (Stromboli @ 30.04.2020, 12:03) *
….
Also alles gut, Du darfst weitere 5 Jahre fahren.

Gruß
Stromboli
Angesichts der Tatsache, daß (bisher) in diesem thread nichts dazu gesagt wurde, wie das Gutachten ausgefallen ist, halte ich so eine Behauptung für sehr mutig. Es erinnert mich an den Text auf Duschgels und anderen Kosmetika: „Dermatologisch getestet“, ohne irgend etwas über das Ergebnis des Tests verlauten zu lassen.
Natürlich ist es möglich, daß das Sehvermögen des TE sich gegenüber der vorigen Beurteilung nicht verschlechtert hat; ob das so im Gutachten steht, ist ungewiß (wenn auch gut möglich).


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Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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xxRICOxx
Beitrag 02.05.2020, 00:40
Beitrag #8


Neuling


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Okay dann vergaß ich zu schreiben das Gutachten ist gut ausgefallen muss halt nur abends eine Brille tragen da ich eine leichte Blend Fähigkeit habe auf meinem guten Auge habe ich ca 0.9 Sehschärfe und auf den schlechten 0,3 mit der Brille verbessert sich das um je 0,2 bis 0,3.
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MsTaxi
Beitrag 02.05.2020, 11:31
Beitrag #9


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Wenn das Gutachten für dich positiv ausfiel und zudem der FEV genügt, ist alles paletti. Notabene ist jeder Facharzt für Augenheilkunde für solche fahrerlaubnisrelevanten Gutachten qualifiziert. Ein Amtsarzt ist nicht notwendig. Murphy irrt hier - wie so oft.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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