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> Überholen bei durchgezogener Linie
Liegeratte
Beitrag 29.05.2020, 18:23
Beitrag #1


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Hallo,

der Bußgeldkatalog kennt den Bestand 19.1 "Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage ... und dabei Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert."

Aber was ist, wenn jemand trotz Fahrstreifenbegrenzung überholt, aber während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war und die Verkehrslage klar war?

Dazu finde ich keinen Eintrag. Ist das bloßes missachten der Fahrstreifenbegrenzung? Ich glaube, vor der jüngsten Reform waren das 50 Euro und 1 Punkt.

Grüße
Liegeratte
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Jens
Beitrag 29.05.2020, 21:55
Beitrag #2


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BKat 155.2: Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überfahren oder durch Pfeile vorgeschriebener Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt oder Sperrfläche (Zeichen 298) benutzt (außer Parken) und dabei überholt - 30 Euro

Zitat (Liegeratte @ 29.05.2020, 19:23) *
Ich glaube, vor der jüngsten Reform waren das 50 Euro und 1 Punkt.
Kann nicht sein. Für einen Punkt muss die Geldbuße mindestens 60 Euro betragen.


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Liegeratte
Beitrag 29.05.2020, 22:11
Beitrag #3


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Zitat (Jens @ 29.05.2020, 22:55) *
BKat 155.2: Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überfahren oder durch Pfeile vorgeschriebener Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt oder Sperrfläche (Zeichen 298) benutzt (außer Parken) und dabei überholt


Danke.

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen:
• Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war
• unklare Verkehrslage

Grüße
Liegeratte
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rapit
Beitrag 29.05.2020, 22:22
Beitrag #4


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Die unklare Verkehrslage muss einem nicht entgegenkommen


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Söne spitze Steine
Beitrag 09.11.2024, 12:37
Beitrag #5


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Ich krame das alte Thema mal hervor wegen einer Definition der „unklaren Verkehrslage“.

Oft erlebe ich als Radfahrer, daß mich zu bestimmten Tageszeiten reichlich Fahrzeuge mit minimalem Seitenabstand überholen und dabei gleichzeitig noch die durchgehende Fahrbahnbegrenzungslinie (Z295) überfahren. Da braucht ja nun wirklich nun mal ein unvorhergesehenes Ereignis den Überholer zum Bremsen und vorzeitigen Wiedereinscheren zwingen, und es knallt.

Könnte eine solche Situation, in der bereits zwei Regeln beim Überholen nicht eingehalten werden (Seitenabstand, Überfahren der durchgezogenen Linie), als unklare Verkehrslage definiert werden? Oder müßte hier noch ein weiterer Tatbestand hinzukommen, zum Beispiel ein Bus oder LKW, der die Sicht auf andere Fahrzeuge verdeckt?


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Tinu
Beitrag 09.11.2024, 13:03
Beitrag #6


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Was soll denn da unklar sein, wo du doch alles glasklar beschrieben hast?


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Gruß
Martin
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rentenberater
Beitrag 09.11.2024, 17:24
Beitrag #7


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Zitat (Söne spitze Steine @ 09.11.2024, 12:37) *
Da braucht ja nun wirklich nun mal ein unvorhergesehenes Ereignis den Überholer zum Bremsen und vorzeitigen Wiedereinscheren zwingen, und es knallt.

1. völlig egal, da du in der Regel den Fahrer nicht identifizieren kannst
2. die geschilderte Situation hat nichts mit einer unklaren Verkehrslage zu tun

Ich verlinke mal ein Beispiel: https://maps.app.goo.gl/WgUPvrGzFPJ51F5WA

Inzwischen ist dort an der Sichtgrenze die Linie auch durchgezogen. Wenn ich dort einen Radfahrer überhole, ohne dass mir jemand entgegenkommt, ist das ganz sicher keine unklare Verkehrslage. Würde ich auch jederzeit dort machen, ich wüsste aber nicht, warum ich dann keinen ausreichenden Abstand einhalten sollte.
Wenn ich ohne Seitenabstand überhole, weil mir schon der Bus entgegenkommt, ist das vermutlich schon Straßenverkehrsgefährdung und keine unklare Verkehrslage. Unklare Verkehrslage habe ich dann, wenn ich z.B. knapp vor einer Kurve überhole, die ich nicht einsehen kann. Die ist dann aber mit und ohne durchgezogener Linie unklar....

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