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> Alkohol MPU Fahrrad ohne Anordnung von Abstinenznachweis, Keine Forderung von Abstinenznachweis durch Behörde bei MPU
radenthusiast
Beitrag 31.05.2020, 16:09
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

ich habe dieses Forum bereits durchkämmt und einige nützliche Informationen gefunden, nicht jedoch zu meiner Fragestellung (werde gerne eines Besseren belehrt):

Mein Sachverhalt:
Wegen einer Trunkenheitsfahrt (nur Alkohol, 2 Promille, 1. Auffälligkeit, keine Punkte o.Ä., Autoführerschein länger als 10 Jahre vorhanden) mit dem Fahrrad im März muss ich bei den Behörden im Augsut ein MPU Gutachten einreichen. In dem Schreiben steht keine Forderung nach Abstinenznachweisen (wie meines Wissens bei Drogen oder Verstößen mit Auto nötig). Der Zeitraum von Tat bis Abgabefrist ist < 6 Monate, somit sind die üblichen Abstinenznachweise mit 6 Monaten und mehr nicht möglich. Ich möchte die MPU schnellstmöglich ablegen und dabei für die Zukunft auf kontrolliertes Trinken setzen (die entsprechende Argumentation stelle ich noch zusammen).

Gibt es hier Erfahrungen, ob es Sinn macht die MPU in diesem Fall bereits ohne (freiwillige) Abstinenznachweise abzulegen? Oder ist es generell aussichtslos / unwahrscheinlich eine MPU ohne Abstinenznachweise zu bestehen, auch wenn diese nicht gefordert sind?

Ich denke darüber nach wenigstens für 3 Monate Abstinenz nachzuweisen, als Argument mich von Alkohol distanziert zu haben und mit dieser Abstinenz mein grundlegend geändertes Konsumverhalten (kontrollietes, anlassbezogenes Trinken) einzuleiten. Ist problemlos möglich, da seit kurz nach der Tat abstinent und ohnehin mit Abstinenznachweis gerechnet. Aber wäre ein Abstinenznachweis für 3 Monate evtl. sowieso nur rausgeworfenes Geld?

Vielen Dank für helfende Antworten
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T73
Beitrag 31.05.2020, 16:39
Beitrag #2


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Willkommen hier smile.gif

Deine Fragestellung ist nicht besonders speziell. Die entsprechenden Informationen hättest du in beinahe allen Alkoholthreads finden können...

Ein Abstinenznachweis zur MPU wird niemals durch irgendjemanden "angefordert". Ob für dich einer nötig ist, entscheidet der MPU-Gutachter während des Untersuchungsgesprächs anhand deiner Problemtiefe. Es ist also Teil deiner MPU-Vorbereitung, zu erkennen, ob du Abstinenz nachweisen musst oder nicht.

Die vermeintlich zu knappe Abgabefrist ist Standard. Es ist nicht Sinn und Zweck einer MPU-Anordnung, dir die Vorbereitung so bequem wie möglich zu machen. Vielmehr ist es Anliegen bzw. Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde, dich als Gefährder schnellstmöglich im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr zu ziehen.

Ob du mit deinen 2 Promille eine realistische Chance haben wirst, auf Kontrolliertes Trinken zu gehen, können die Experten hier frühestens dann einschätzen, wenn die entsprechenden Informationen zu deiner Konsumgeschichte vorliegen. Hierzu stellst du am besten den ausgefüllten Kurzfragebogen ein.

Du solltest dich jedoch so oder so von dem Gedanken verabschieden, eine erfolgreiche MPU mit einer Vorbereitungszeit unter 6 Monaten absolvieren zu können. Denn auch kT gehört eingeübt und die längerfristigen Auswirkungen gegenüber dem Gutachter dargestellt.

Ein Abstinenznachweis über 3 Monate ist nicht zu empfehlen. Abgesehen von der ohnehin geringen Aussagekraft bezüglich einer verlässlichen Verhaltensänderung kann ein solcher einzig über eine Haarprobe gebucht werden. Bei Haarproben sollte im Gegensatz zu Urinproben nach dem letzten Konsum aber eine Karenzzeit von mehreren Wochen eingeplant werden, da das ETG noch eine ganze Weile in die Haare einwächst.

Ad hoc würde ich dir empfehlen, dich möglichst bald zu einem regulären halbjährigen Abstinenzprogramm per Urinproben anzumelden, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren. Auf ein Jahr verlängern kannst du dieses bei Bedarf immer noch. Vorzeitig aussteigen ebenso, falls sich kT als für dich sinnvoller Weg herausstellen sollte.

Interessehalber: Wie kommt es, dass die Führerscheinstelle sich schon jetzt zu einem Vorfall im März gemeldet hat? Wie bist du im Strafverfahren vorgegangen?


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ilam
Beitrag 31.05.2020, 16:41
Beitrag #3


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Ob Abstinenznachweise notwendig sind oder nicht entscheidet der Gutachter anhand der festgestellten Problemtiefe (nur in Ausnahmefällen schreibt die Führerscheinstelle sowas auch in die MPU-Aufforderung). 3 Monate Abstinenznachweis bringen nicht viel, das ist nichts Halbes und nichts Ganzes.

Wenn Du mit 2 Promille noch Radfahren konntest (ein Wert, bei dem andere schnarchend unter dem Tisch liegen) ist das zumindest ein Anhaltspunkt, dafür, dass das Trinken so "gefestigt" ist, dass das ohne 6 Monate Abstinenznachweis sehr schwer werden kann.

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Q-Treiberin
Beitrag 31.05.2020, 17:51
Beitrag #4


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Zitat (T73 @ 31.05.2020, 17:39) *
Ein Abstinenznachweis über 3 Monate ist nicht zu empfehlen.
Das ist nicht richtig, eine dreimonatige (nachgewiesene) freiwillige Abstinenz plus einer nachvollziehbaren KT-Entscheidung im Anschluss kann durchaus zu einer positiven MPU führen.

Nur wissen wir zur Zeit zuwenig vom TE um dieses beurteilen zu können...


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T73
Beitrag 31.05.2020, 18:19
Beitrag #5


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Zitat (Q-Treiberin @ 31.05.2020, 17:51) *
Zitat (T73 @ 31.05.2020, 17:39) *
Ein Abstinenznachweis über 3 Monate ist nicht zu empfehlen.
Das ist nicht richtig, eine dreimonatige (nachgewiesene) freiwillige Abstinenz plus einer nachvollziehbaren KT-Entscheidung im Anschluss kann durchaus zu einer positiven MPU führen.

Auch dann bliebe das Problem, dass ein 3-monatiger Nachweis nur über eine Haarprobe möglich ist. Da müsste der TE schon ein ziemliches Risiko in Sachen Einwachsphase eingehen, um diesen Nachweis, wie er es vorsieht, zum August zu erbringen. Und selbst wenn das klappt, könnte dann erst die Einübungsphase des kT beginnen. Für das bisher erklärte Vorhaben des TE, im August zur MPU zu gehen, also nicht hilfreich. Deshalb bleibe ich bei meiner Aussage, dass ein solcher Nachweis aus jetziger Sicht "rausgeworfenes Geld" wäre.

Aber du hast recht, warten wir mal die weiteren Informationen des TE ab.


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lottizwerg
Beitrag 01.06.2020, 07:45
Beitrag #6


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Ich befürchte nur, dass das KT mal wieder falsch definiert wird. KT bedeutet ja nicht, dass man anstatt 3 Bier nur noch 1 Bier trinkt. Und wenn man nur an bestimmten Anlässen "trinken" möchte, kann ich mir nicht vorstellen, dass dem Gutachter 3 Monate Abstinenz ausreichen (wenn man die 2 P als Ausgangswert nimmt).

Die TF war im März und ist grade knapp 2 Monate her. Sorry, aber in dieser kurzen Zeit, ist von "grundlegendem geänderten Konsumverhalten" noch nicht zu sprechen. Diese Zeit ist eher noch die Schockphase, dass man mit Alkohol bei 2 Umdrehungen erwischt wurde.

Aber wie Q schon schrieb, ohne weitere Informationen ist es ziemlich schwer hier von den Experten eine Hilfestellung bzw. Einschätzung zu bekommen.


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radenthusiast
Beitrag 01.06.2020, 13:41
Beitrag #7


Neuling


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Danke für die vielen, schnellen Antworten! Das hat schon etwas weitergehofen.

Nochmal zur Eingrenzung: Ich habe kürzlich die Aufforderung ein MPU Gutachten abzugeben erhalten und muss in wenigen Wochen die Gutachtenstelle angeben oder meinen Führerschein abgeben. Das Gutachten muss im August eingereicht werden. Wie gesagt weiß ich von Betroffenen mit Drogendelikten, dass hier die FeB schon im ersten Schreiben einen Abstinenzzeitraum. Nach meiner Recherche bin ich davon ausgegangen, dass es bei Alkohol dasselbe ist.

Das Strafverfahren wird zum Glück eingestellt. Vielleicht kam die MPU Aufforderung deshalb so schnell.

Die Frage ist also: Laufe ich ohnehin ins offene Messer, wenn ich Ende Juli eine MPU mache, damit diese noch rechtzeitig im August abgegeben werden kann (dabei kann ich durch Haaranalyse im Juli immerhin schon 3 Monate Abstinenz nachweisen; Karenzzeitraum sollte ausreichen; Urinscreening ist zeitlich zu schwer zu realisieren), weil man, auch wenn nicht explizit vorgegeben, immer Abstinenznachweise braucht?
Wenn die MPU im Juli wegen fehlender Abstinenzbelege eh aussichtslos ist, würde das ja bedeuten, dass ich meinen Führerschein freiwillig abgeben muss und dann gleich einen Antrag auf Wiederausstellung stelle.
Bitte nicht falsch verstehen, hier geht es nicht um fehlende Einsicht - ich will einfach wo es nur geht Kosten sparen (Gebühren für Wiederausstellung, Anzahl der Absinenznachweise), aber eine sinnolos versuchte MPU wäre viel schlimmer.

Hier noch die grobe Beantwortung des Kurzfragebogens. Derart detaillierte, sensible Informationen möchte ich online einfach nicht näher preisgeben. Für eine MPU Vorbereitung werden ich natürlich alles bis ins Detail ausarbeiten.

1. Was ist passiert?
Konsum: kanpp 4l Bier von früher Abend Samstags bis Morgenstunden Sonntag (Zeitraum von ca. 11 Stunden); Auffälligkeit ca. 10 Minuten nach Konsumende
Auffälligkeit: Fahren von Schlangenlinien mit dem Fahrrad auf der Straße für wenige 100 Meter (kein Radweg).
Aussage bei der Polizei verweigert; Atemalkohol knapp 2,1 Promille, BAK 2,0 Promille

2. Warum kam es zur Auffälligkeit?
Innere Motive möchte ich online nicht näher thematisieren.
Mit dem Fahrrad wollte ich bequem zum nahegelegenen Öffi Haltestelle kommen und wurde kurz vor dem Ziel festgenommen. Wegen der mangelnden Selbsteinschätzung konnte die Fahrt nicht vermieden werden.

3. Wie war der Rauschmittelkonsum vor der Auffälligkeit?
Ist mir online auch zu sensibel; Konsum war nie stärker als in den Wochen vor der Tat: Trinken am Wochende (2 - 3l Bier), wenig bis gar nichts unter der Woche.

4. Wie ist der Konsum heute?
Aktuell Abstinenz. Das geänderte Konsumverhalten bewirkt ein besseres Gesamtbefinden, vor allem an Wochenenden.

5. Wie wird sichergestellt, dass es nie wieder zu einer Auffälligkeit kommt?
Auffälligkeiten sollen in Zukunft durch kontrolliertes Trinken vermieden werden. Sinneswandel: Hohe Promillezahl und Gewöhnung ist sehr besorgniserregend, Konsum kann und muss zum eigenen Wohl drastisch geändert werden; Rückfallgefahren: Höchstens wenn das Fahrrad zu Anlässen mit Alkoholksum als Transportmittel verwendet wird. Dies wird durch kontrolliertes Trinken vermieden.
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T73
Beitrag 01.06.2020, 13:55
Beitrag #8


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Wenn du uns keine Informationen gibst, können wir dir auch nicht nachhaltig helfen.

Deshalb nur die überhaupt möglichen Antworten bzw. Nachfragen:

Zitat (radenthusiast @ 01.06.2020, 13:41) *
Wie gesagt weiß ich von Betroffenen mit Drogendelikten, dass hier die FeB schon im ersten Schreiben einen Abstinenzzeitraum. Nach meiner Recherche bin ich davon ausgegangen, dass es bei Alkohol dasselbe ist.

Die Führerscheinstelle kann überhaupt nicht beurteilen, ob und wie lange du Abstinenz benötigst. Dafür sind die Leute da schlicht nicht ausgebildet. Wenn in Einzelfällen entsprechende Anregungen gegeben worden sind, ist das zwar nett, aber unerheblich.

Zitat (radenthusiast @ 01.06.2020, 13:41) *
Das Strafverfahren wird zum Glück eingestellt.

Einstellung unter Auflagen? Nach welchem Paragraphen?

Zitat (radenthusiast @ 01.06.2020, 13:41) *
Die Frage ist also: Laufe ich ohnehin ins offene Messer, wenn ich Ende Juli eine MPU mache, damit diese noch rechtzeitig im August abgegeben werden kann

Zu 95%+x: Ja, rausgeworfenes Geld.

Zitat (radenthusiast @ 01.06.2020, 13:41) *
3. Wie war der Rauschmittelkonsum vor der Auffälligkeit?
Konsum war nie stärker als in den Wochen vor der Tat: Trinken am Wochende (2 - 3l Bier), wenig bis gar nichts unter der Woche.

Unrealistisch bis unmöglich, da du nach mindestens 4 Litern Bier noch erfolgreich aufs Fahrrad steigen konntest. Diese "Fähigkeit" musst du dir zuvor "erarbeitet" haben.

Und noch: Warum hast du nicht schon im März mit dem Abstinenznachweis begonnen? Da wärst du heute immerhin ein kleines Stückchen weiter.


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lottizwerg
Beitrag 01.06.2020, 15:06
Beitrag #9


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Abgesehen davon, dass du hier weiter mit den wichtigsten Informationen hinter dem Berg hälst, weil du diese mich "öffentlich" machen möchtest, rate ich dir dringend, dich nochmal in das Thema "kontroliertes Trinken" einzulesen.

Wenn du bei dem MPU Gutachter mit Trinken am Wochende (2 - 3l Bier) versuchst ein positiven Eindruck zu hinterlassen...... nö, so wird das nichts.

Vollkommen verständlich, dass du versuchst die Kosten so gering wie möglich zu halten. Das ist leider ein Trugschluss, den jeder nach so einem Vorfall vor Augen hat. Nur: Das hätte man sich vorher überlegen sollen, bevor man zugeschüttet versucht am Straßenverkehr teilzunehmen. Da ist es völlig Latte ob mit Fahrrad oder Auto.


Da du aber keine weiteren Details von dir preisgeben möchtest, denke ich, dass deine Probleme mit dem Alkohol etwas schwer sind, als du versuchst hier darzustellen.

Vielleicht liest du dich hier im Forum mal durch ein paar Threads.

Persönlich finde ich deinen Kurzfragebogen mehr als dürftig, da ausser Lippenbekenntnisse nichts handfestes zu erkennen ist.

Du möchtest hier Hilfe von den Experten bekommen? Dann sollte da etwas mehr von dir kommen.


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MsTaxi
Beitrag 01.06.2020, 15:53
Beitrag #10


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Kurz und deutlich gesagt: spar dir die MPU!

Ein AN über nur drei Monate schadet bei KT nicht, aber weder hast du Grenzen für ein KT formuliert noch es eingeübt. Daran scheitert es dann schon mal. Zudem ist KT auch bei zwei Promille noch denkbar, aber nur wenn die Konsumhistorie das noch hergibt. Wenn du ohnehin derzeit abstinent lebst, warum dann nicht auch weiter? Was ist so attraktiv am Konsum für dich?

Niemand will dich zwingen, privatere Infos preiszugeben, dir muss aber bewusst sein, dass du damit unsere "Wirksamkeit" deutlich einschränkst. Und falls du bei einem langen FB das so durchhalten wollen würdest, bräuchte sich niemand die Arbeit des Schreibens und Lesens zu machen, sorry.


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T73
Beitrag 01.06.2020, 15:55
Beitrag #11


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Zitat (lottizwerg @ 01.06.2020, 15:06) *
Wenn du bei dem MPU Gutachter mit Trinken am Wochende (2 - 3l Bier) versuchst ein positiven Eindruck zu hinterlassen......

Der TE hat zwar nur wenig geschrieben, aber das nicht.


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lottizwerg
Beitrag 01.06.2020, 16:47
Beitrag #12


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Ja T73, du hast Recht (und ich meine Ruhe) wavey.gif

Meine Passage war auf seinen "Sinneswandel" bezogen, aber ich überlasse die fundierten Beiträge lieber dir. Da du der exzellente und langerfahrener MPU Gutachten Spezialist bist (wieviele MPU´s hattest du nochmal und kennst die genaue Fragestellung bei KT?? think.gif ) und dich mit KT auskennst, passt ja alles. :-)





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Q-Treiberin
Beitrag 01.06.2020, 17:00
Beitrag #13


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Zitat (radenthusiast @ 01.06.2020, 14:41) *
Innere Motive möchte ich online nicht näher thematisieren.
Dann können wir Dir online auch nicht helfen.

Ich empfehle Dir daher Dich an einen Verkehrspsychologen zu wenden (die Stunde bei ihm kostet +/- 90 Euro) um mit diesem Deine inneren Motive aufzuarbeiten.

Eine solche professionelle Hilfe, wenn sie den ausreichend vertieft war, wird auch vom Gutachter gerne gesehen...


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radenthusiast
Beitrag 01.06.2020, 19:12
Beitrag #14


Neuling


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Zitat (T73 @ 01.06.2020, 14:55) *
Zitat (radenthusiast @ 01.06.2020, 13:41) *
Das Strafverfahren wird zum Glück eingestellt.

Einstellung unter Auflagen? Nach welchem Paragraphen?



§153 Abs 1 StPO - Geldauflage.

@alle: Danke für die vielen Einschätzungen und die große Bereitschaft mir bei meinem Fall im Detail helfen zu wollen. Ich verstehe völlig, dass man mir ohne die Details aus dem Frabo nicht umfassend helfen kann. Meine Frage, ob der Abstinenzzeitraum bei der MPU Anordnung vorgegeben wird, wurde ja beantwortet. Eine Tendenz, ob die MPU in meinem Fall schon nach 3 Monaten Abstinenz machbar ist wurde auch gegeben. Damit sind alle meine Fragen beantwortet.
Für meine weitere Vorbereitung und Strategie ist das schonmal hilfreich, werde mir wohl länger Zeit lassen, also längere Abstinenz, Verkehrspsychologe erscheint mir sinnvoll. KT hatte ich oben genannt, weil ich es als gute Lösung für mich sehe und glaube es realistischer vermitteln zu können als Abstinenz.
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T73
Beitrag 01.06.2020, 21:05
Beitrag #15


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Zitat (radenthusiast @ 01.06.2020, 19:12) *
§153 Abs 1 StPO - Geldauflage.

Die du vermutlich auf einen Schlag bezahlt hast?

Du hättest hier eine Menge Zeit gewinnen können, wenn du mit der Staatsanwaltschaft eine Ratenzahlung vereinbart hättest. Dann wäre das Verfahren nur vorläufig eingestellt worden und hätte bis zur endgültigen Einstellung nach Zahlung der letzten Rate geruht.

Bei Erkenntnissen aus Strafverfahren warten die Führerscheinstellen in der Regel den endgültigen Ausgang des Verfahrens ab, bevor sie tätig werden. Hintergrund: Sie können bis dahin nicht wissen, ob du womöglich von dem Tatvorwurf freigesprochen wirst - ob also die Grundlage für einen Entzug der Fahrerlaubnis überhaupt gegeben bleibt.

Für Fahrraddelinquenten, die noch in Besitz der Fahrerlaubnis sind, denen aber eine MPU droht, immer ein guter Ratschlag: Das Ermittlungs- bzw. Strafverfahren möglichst in die Länge ziehen.


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Q-Treiberin
Beitrag 01.06.2020, 21:08
Beitrag #16


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Auch bei Ratenzahlungen „ruht“ das Verfahren nicht.

Die obige Aussage von Dir entbehrt dahingehend leider jeglicher Kenntnis...


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T73
Beitrag 01.06.2020, 21:23
Beitrag #17


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Wortlautgemäß nicht im Sinne des 251 ZPO, natürlich nicht, aber de facto:
Es kommt für die Dauer der Ratenzahlungen zu keiner endgültigen Einstellung und damit zu keinem rechtskräftigen Verfahrensausgang. Das ist der Punkt.


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abschieber
Beitrag 02.06.2020, 10:04
Beitrag #18


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Zitat (T73 @ 01.06.2020, 22:05) *
Für Fahrraddelinquenten, die noch in Besitz der Fahrerlaubnis sind, denen aber eine MPU droht, immer ein guter Ratschlag: Das Ermittlungs- bzw. Strafverfahren möglichst in die Länge ziehen.


Moin !

Da liegst du in diesem Falle leider völlig falsch.
In § 3 Abs. 3 StVG heißt es:
"Solange gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis ein Strafverfahren anhängig ist, in dem die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § STGB § 69 des Strafgesetzbuchs in Betracht kommt, darf die Fahrerlaubnisbehörde den Sachverhalt, der Gegenstand des Strafverfahrens ist, in einem Entziehungsverfahren nicht berücksichtigen."

Da es sich hier um eine Fahrt mit dem Fahrrad handelt, scheidet eine Entziehung der FE aus.
§ 69 StGB setzt zur Entziehung der FE zwingend eine Straftat als Führer eines Kraftfahrzeuges voraus. Da das ganze auf dem Fahrrad passiert ist, kann die FEB direkt loslegen, sobald sie Kenntnis von der Trunkenheitsfahrt mit dem Rad hat.
In sofern wundert es mich, dass der TE so lange Zeit hat für die MPU.
Normal liegt eine polizeiliche Mitteilung über die Fahrt im dem Rad nach 2- 3 Tagen bei der FEB vor. Sobald das TOX-Gutachten über den Promillewert da ist, gibt es die Anordnung zur MPU. Als Inhaber normalerweise nur mit 2 Monaten Fristen.
Bei der Überlastung der Justiz kann es sein, dass die FE schon entzogen ist, wenn ein Strafbefehl ergeht.

Ansonsten stimme ich den vorherigen Aussagen zu ! Derzeit ist eine MPU unsinnmig und die Kohle dafür rausgeschmissenes Geld ! Am besten auf die FE verzichten, seriösen Vorbereiter suchen, Abstinenzbelege sammeln und dann Antrag auf Neuerteilung stellen.

So long !


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"barbarus hic ego sum quia non intellegor ulli", Ovid, römischer Dichter
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T73
Beitrag 02.06.2020, 10:27
Beitrag #19


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Zitat (abschieber @ 02.06.2020, 10:04) *
In § 3 Abs. 3 StVG heißt es:
"Solange gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis ein Strafverfahren anhängig ist, in dem die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § STGB § 69 des Strafgesetzbuchs in Betracht kommt, darf die Fahrerlaubnisbehörde den Sachverhalt, der Gegenstand des Strafverfahrens ist, in einem Entziehungsverfahren nicht berücksichtigen."

Die Info, dass es sogar Fälle gibt, in denen die Führerscheinstelle nicht tätig werden darf, ist für mich neu. Danke dafür.

Meine Ausführungen bezogen sich nur darauf, dass sie es in der Regel nicht tut, auch wenn sie dürfte. Ist ja auch logisch. Im laufenden Strafverfahren könnte sich schließlich herausstellen, dass gar keine Trunkenheitsfahrt vorlag (nicht weil die BAK-Messung falsch war, davon ist eher weniger auszugehen, sondern weil z.B. der Tatbestand einer Fahrt nicht erfüllt war). Damit hätte eine Entziehung vor den Verwaltungsgerichten keinen Bestand, und das wollen die Führerscheinstellen vermeiden.

Ich selbst steck(t)e in genau so einem Fall, nur dass bei mir (Fahrrad, BAK ~2,1) nach §170 Abs. 2 eingestellt worden ist. Vom "Tattag" bis zur Einstellung sind aber auch 2-3 Monate vergangen, ohne dass die Führerscheinstelle sich gemeldet hätte, obwohl die BAK nach wenigen Tagen vorlag.

Edit: Dass ich theoretisch nach wie vor eine MPU-Anordnung bekommen könnte, ist mir bewusst. Verwaltungsmaßnahmen und Strafrecht sind nun einmal so (un)verzahnt, dass die Führerscheinstelle den Sachverhalt durchaus anders als die Staatsanwaltschaft bewerten darf. Ich rechne aber nicht damit, weil ich davon ausgehe, dass der Führerscheinstelle klar ist, dass eine Entziehung nicht haltbar wäre. Die einmalig nachgewiesene BAK alleine reicht dafür eben nicht aus.


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Kai R.
Beitrag 02.06.2020, 10:27
Beitrag #20


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es haben schon viele Leute mit unter 6 Monaten Frist von der Tat bis zur MPU eine Radler-MPU positiv bestanden. Bei Dir ist die Frist aber sehr knapp, da man ja auch noch 4 Wochen rechnen muss, bis das Gutachten erstellt worden ist. Wenn Du die Fahrerlaubnis retten willst, empfehle ich einen persönlichen Besuch bei der FSSt, AB-Vertrag in der Hand mit treuem Augenaufschlag und dem Versuch, die Frist für das Gutachten zu verlängern. Das klappt selten und wenn dann nur, wenn man glaubhafte Argumente hat, die eine Wiederholung im Moment ausschließen.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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T73
Beitrag 02.06.2020, 10:45
Beitrag #21


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Zitat (Kai R. @ 02.06.2020, 10:27) *
Wenn Du die Fahrerlaubnis retten willst, empfehle ich einen persönlichen Besuch bei der FSSt, AB-Vertrag in der Hand mit treuem Augenaufschlag und dem Versuch, die Frist für das Gutachten zu verlängern. Das klappt selten und wenn dann nur, wenn man glaubhafte Argumente hat, die eine Wiederholung im Moment ausschließen.

Ich denke auch, das wäre einen Versuch wert. Schaden kann's jedenfalls nicht.

Neben dem wichtigsten "Argument" (AN-Vertrag, am besten plus Bescheinigung zumindest schon einer negativen Probe) sowie den naheliegenden Beteuerungen der Einsicht käme eventuell noch in Betracht, dass du gar keinen Pkw besitzt und auch keinen Zugang zu einem hast, so dass schon deshalb momentan eine Gefährung als Kraftfahrer ausgeschlossen ist.

Zudem der nächste gute Grund, nun endlich schnellstmöglich einen AN-Vertrag abzuschließen. wink.gif


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Immer wenn jemand "Fragen kostet nichts" sagt, fällt irgendwo ein Anwalt lachend vom Stuhl.
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SeriousSam
Beitrag 02.06.2020, 14:50
Beitrag #22


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Zitat (radenthusiast @ 01.06.2020, 14:41) *
Konsum: kanpp 4l Bier von früher Abend Samstags bis Morgenstunden Sonntag (Zeitraum von ca. 11 Stunden); Auffälligkeit ca. 10 Minuten nach Konsumende
Auffälligkeit: Fahren von Schlangenlinien mit dem Fahrrad auf der Straße für wenige 100 Meter (kein Radweg).
Aussage bei der Polizei verweigert; Atemalkohol knapp 2,1 Promille, BAK 2,0 Promille

Wie war denn etwa die Trinkverteilung? Weniger als 4 Liter Bier halbwegs gleichmäßig über 11 Stunden verteilt getrunken ergeben bei einem durchschnittlich gebauten Mann nicht einmal die Hälfte des Alkoholwertes.

Sicher, dass das alles an Alkohol war?
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