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> Neuerteilung Führerschein
Gast_Fab4_*
Beitrag 17.09.2004, 13:06
Beitrag #1





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So, endlich scheint es auch bei mir langsam zu Ende zu gehen.

Wurde Ende Januar mit 1,04 Promille (endgültiger Blutalkohol) angehalten.
Hatte leider Ausfallerscheinungen.

Habe ewig gewartet, mein Urteil per Post zugestellt bekommen.
Dieses besagt eine Sperrfrist bis Mitte Oktober 2004.

Vom Strassenverkehrsamt habe ich bereits ein Schreiben bekommen.
Dort stand drin, dass ich meinen Perso, Bild, Sehtestbescheinigung sowie einen Nachweis über Erste Hilfe beibringen musste.

Dies habe ich alles gemacht und auch eingereicht.
Führerschein somit neu beantragt.

Kommt bei mir eine MPU zum tragen? Wann würde ich denn darauf hingewiesen werden?

P.s.: Bin Ersttäter und sonst nie irgendwie aufgefallen. Nichtmal Knöllchen wg. Falschparken biggrin.gif

Jemand ne Idee ob ich noch zur MPU muss?

Gruss und Danke
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Commodore25E
Beitrag 17.09.2004, 13:14
Beitrag #2


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Wenn Du nicht irgendwelche wüsten Eintragungen im VZR und/oder BZR hast bei dem Promillewert: Nein.

Das hätte Dir die FEB dann in Ihrem Schreiben mitgeteilt.

Wenn du ganz sicher gehen willst rufe dort mal an und frage unverblümt, ob "etwaige Hindernisse" der Neuerteilung noch im Wege stehen oder ob alles geklärt ist. Dann müssen die Farbe bekennen...


Gruß Commo wavey.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 17.09.2004, 13:24
Beitrag #3





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Hallo Commo...

ausser meinen unbedenklichen Steuererklärungen sowie Eintragungen beim Einwohnermeldeamt bin ich unserem Staat gänzlich unbekannt.
Da gibt es nichts. Mitgeteilt haben die mir in dem Schreiben auch nichts.

Müssten die die Unterlagen (Bescheinigung der bestandenen MPU) denn vor der Beantragung des neuen Führerscheins vorliegen haben????

Denke mal nicht, dass die einen den Schein beantragen lassen und danach erst kommen und ne MPU Untersuchung einfordern.

Oder bin ich da auf dem Holzweg?

Gruss
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Commodore25E
Beitrag 17.09.2004, 13:34
Beitrag #4


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Es kann in ganz bösen Patzern schon mal vorkommen, daß Leute ihren neuen FS abholen wollten und dann erfahren, uuups, sorry, wir hätten gerne eine MPU.

Auch auf dem Ämtern arbeiten nur Menschen, und die verlieren auch mal den Überblick im überbordenden Vorschriftenwust.

Und bevor dem Antrag auf neue FE stattgegeben wird muß, wenn verlangt, eine positive MPU vorliegen.

Aber mach Dir keinen Kopp. Ich wette mit Dir um einen Kasten Bier, daß Du keinerlei MPU zu befürchten hast...


Gruß Commo wavey.gif

Nachtrag: Es könnte theoretisch schon sein, daß am Tag der Abholung was zur MPU führt: Wenn Du besoffen oder alkoholisiert auf der FEB erscheinst und dort randalierst wink.gif . Aber so bist Du ja nicht.....


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Cope
Beitrag 17.09.2004, 13:52
Beitrag #5


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Zitat
Ich wette mit Dir um einen Kasten Bier, daß Du keinerlei MPU zu befürchten hast...


irgendwie ein bisschen makabe, meinst du nicht? ein kasten punica wäre der bessere einsatz. think.gif wavey.gif

@fab4

ich denke auch, dass du nicht zur mpu musst. ist bei der "niedrigen" promillezahl verdammt unwahrscheinlich.

mfg cope wavey.gif
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Commodore25E
Beitrag 17.09.2004, 13:59
Beitrag #6


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Das war doch ironisch und als Floskel gemeint. wink.gif

Ich wette auch gerne um einen Kasten Sprudel, Apfelsaft, O-Saft etc.

Nimm mich doch nicht so, Ernst laugh.gif wavey.gif


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Cope
Beitrag 17.09.2004, 14:14
Beitrag #7


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Zitat
Das war doch ironisch und als Floskel gemeint.


tut mir leid, ist halt freitag und ich hab noch ein bisschen stress hier auf arbeit...wavey.gif

mfg cope
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Gast_Guest_*
Beitrag 17.09.2004, 14:58
Beitrag #8





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Also kann ich davon ausgehen, dass ich nichts mehr zu befürchten habe?
Ich habe den Antrag bei der FSE schon unterschrieben und alles abgegeben.
Die Dame sagte mir dann aber nicht wie es weitergeht.

173,xx€ musste ich dafür auch noch blechen biggrin.gif

SUPER...

Kommt dann noch was?
Gruss
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Gast_Fab4_*
Beitrag 17.09.2004, 15:08
Beitrag #9





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Nochmal ich biggrin.gif

Wird mir der Schein nun zugeschickt, oder muss ich den abholen?
Wann kommt denn ca. ne Info dazu. Sind noch knapp 3 Wochen bis das alles vorbei ist biggrin.gif

Um genau zu sein: 08.10.2004
Steht zumindest so in dem Schreiben drin.

Was meint Ihr?
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Commodore25E
Beitrag 17.09.2004, 16:16
Beitrag #10


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Hi Fab4

Den FS mußt Du abholen, da Du unterschreiben mußt, ihn empfangen zu haben.

Weitere Info kommt nicht mehr, denn Du hast ja das Schreiben erhalten.

Dann wird auch das Datum eingetragen. Solltest Du nix weiter hören kannst Du am 8-ten morgens dort aufkreuzen und sagen :"Ich möchte gerne meine neue FE abholen". smile.gif rolleyes.gif

Aber wie gesagt: Bei Unsicherheiten - >> Anruf genügt...


Gruß Commo wavey.gif


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corneliusrufus
Beitrag 18.09.2004, 11:38
Beitrag #11


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Ich möchte darauf hinweisen, dass jeder vor Antragsstellung eine sogenannte Zusicherung, die schriftlich ist, der Führescheinstelle abverlangen kann, unter welchen Voraussetzungend er Führerschein (wieder) erlangt werden kann. Das kostet nichts und die Verwaltung ist dann an ihre Aussage gebunden.

Das geht auch bei anderen Behörden und sollte immer wenn (viel) Geld im Spiel ist oder große Unsicherheit besteht, abverlangt werden.

Hier scheint die Sache recht klar zu sein. Ich meine, Du erhälst die Fahrerlaubnis am Tag x. Oftmals ist die mündliche Aussage des Sachbearbeiters gleich dem Endergebnis.

Der Bammel, sie könnten doch ..., spricht für Dich und Dein Gewissen. Es ist nun aktiviert im Hinblick auf Alkoholfahrt und das ist positiv.

Also: warte ab und trinke Tee. Oder wenn Du die Spannung nciht mehr aushalten möchtest, dann rufe bei der Führerscheinstelle an. Ein Gespräch klärt vieles.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Mr.T
Beitrag 18.09.2004, 12:34
Beitrag #12


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Zitat (corneliusrufus @ 18.09.2004, 12:38)
Ich möchte darauf hinweisen, dass jeder vor Antragsstellung eine sogenannte Zusicherung, die schriftlich ist, der Führescheinstelle abverlangen kann, unter welchen Voraussetzungend er Führerschein (wieder) erlangt werden kann. Das kostet nichts und die Verwaltung ist dann an ihre Aussage gebunden.

Aha! Also gehe ich zur Behörde und sage: Ich brauche die Zusicherung, dass ich nicht zur MPU muss, dann stelle ich den Antrag.
Wie soll die Behörde denn ohne aktuellen Auszug aus dem Verkehrszentralregister, ohne ein aktuelles Führungszeugnis und ohne möglicherweise notwendige Einsicht in Strafakten eine solche Zusicherung geben? think.gif
Wenn ich dann die Zusicherung habe, beantrage ich z. B. die Klasse C1E neu und lege dabei ein ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV vor. In diesem Gutachten steht, dass bei mir Anzeichen von Alkoholmissbrauch festgestellt wurde. Da ich ja die Zusicherung habe, brauche ich auch keine MPU nach § 13 Abs. 2a FeV beibringen, oder?


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_Guest_*
Beitrag 18.09.2004, 18:17
Beitrag #13





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@Mr.T: Du hast das mit der Zusicherung falsch verstanden. Zur Erläuterung schreibe ich das konkrete BVoergehen auf:

1.)
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corneliusrufus
Beitrag 18.09.2004, 18:51
Beitrag #14


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@Mr.T: Du hast das mit der Zusicherung falsch verstanden. Zur Erläuterung schreibe ich das konkrete Vorgehen auf:

1.) Schreiben an die Verkehrsbehörde(Führerscheinstelle)

... ich beabsichtige, meine Fahrerlaubnis (neu) zu beantragem, Klassen B und C1. Bitte zteigen Sie mir im Rahmen einer Zusicherung schriftlich auf, welche Unterlagen Sie hierzu benötigen und welche etwaigen Hindernisse wie ausgeräumt werden können ...


2.) Rückantwort (bindende Zusicherung) der Verwaltungsbehörde


---vor einer (Wieder-)Erteilung der Fahrerlaubnis müssen Sie, da Zeifel an Ihrer Eignung als Fahrer wegen ... bestehen, eine MPU erfolgreich ablegen. Desweiteren benötigen Sie zwei aktuelle Lichtbilder, den Nachweis über ... Weiterhin kommen Kosten in Höhe von Euro xxx,xx für den Antrag hinzu...


3.) Antrag auf (Wieder-)Erteilung der Fahrerlaubnis


... hiermit beantrage ich die Erteilung der Fahrerlaubnis für die Klassen B und C1. Die in Ihrem Schreiben bezeichneten Nachweise und Unterlagen, u.a. ein positives MPU-Gutachten, habe ich beigefügt....



Zu 1.) Das Schreiben an die Verkehrsbehörde(Führerscheinstelle): Das kann man jederzeit tun. Die Behörde prüft fdann nach Aktenlage. Fehlen ihr erfoprderliche Auskünfte, so holt sie diese selbständig ein bzw. weist auf die Notwendigkeit eines positiven Nachweises hin. Konkret: Sie fordert nicht selbständig ein Führungszeugnis an, sondern schreibt, ' ... mit einen negativen Führungszeugnis auszug ...'. Ist die Führerscheinakte bei der Statsanwaltschaft etc., so fordert sie sie an. Im Grunde stellt sich die Behörde so, als müsste sie jetzt entscheidnen. Alles was fehlt bzw. hinderlich ist, benennt sie dann.

Da bei Fahrerlaubnisentzug dann zumeist die MPU fehlt, bennet sie das auch. DAMIT KANN MAN KEINE MPU UMSCHIFFEN. Aber man kann sich schützen, dass diese überraschenderweise "gezückt" wird. Gerade wenn die Fristen knapp werden, sprich also wenn die zwei Jahresfrist für die Neuerteilung ohne Prüfung zur Neige gehen.

Wie bei einem normalen Antrag können auch über die Zusicherung Wochen vergehen. Und: Man sollte sich nciht abwimmeln lassen mit dem Hinweis, beantragen Sie doch ruhig die Fahrerlaubnis, dann werden wir prüfen. Oder: Sie machen uns doppelte Arbeit, dann müssen wir zweimal prüfen. (Tatsache ist, sie haben dann mehr Arbeit. Aber ihre eigene Arbeit ist nun mal der Job der Verwaltung.)

Zu 2.) Mit der Rückantwort geht man dann wie folgt um. Entweder man bringt die fehlenden positiven Unterlagen bei oder hält sie für rechtswidrig. Auf letzteren Fall und das Vorgehen gehe ich hier nicht ein. Wäre auch zu selten hier im Verkehrsrecht. (Ist ja nicht Baurecht.) Worauf man achten sollte ist, dass es sich tatsächlich um eine bindende Zusicherung handelt und nicht um die Meinung des Sachbearbeiters. Das erkennt man daran, dass der Bindungswille in der Rückantwort zum Ausdruck gebracht wird. Also: Man mach den Kurs Sofortmaßnahmen am Unfallort bzw. den Erste-Hilfe-Kurs bzw. kramt den Nachweis darüber hervor, geht zum Augenarzt, macht die MPU etc.

Zu 3.) Dann beantragt man die Fahrerlaubnis. Am besten gibt man das Schreiben persönlich ab, hat die Unterlagen mitgebracht und zahlt gleich die Antragsgebühr. Und dann muss man halt abwarten.

Als Hinweis was nicht: Man besteht die MPU nicht. Man wartet ein halbes Jahr oder länger. Man besteht dann die MPU. Der Gesetzgeber hat in der Zwischenzeit Vorschriften geändert. Dann kann die Führerscheinstelle das ganze neubewerten. Denn die Zusicherung enthält den Rechtrstand ihres Datums. Beim konkreten Antrag muss der Rechtsstand dann nochmals (nur auf Änderungen) zwischen Zusicherung und Antrag geprüft werden. (Deshalb obiger Hinweis auf doppelte Arbeit.) Aber: Die Gesetze und Vorschriften ändern sich nicht wöchentlich.

Ganz vorsichtige formulieren noch im Antrag auf Zusicherung: ... sollten Ihnen beabsichtigte Änderungen der Vorschriften bekannt sein oder werden, bitte ich um einen geeigneten Hinweis.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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