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> Ersttäter TF mit Unfall und Fahrerflucht 1,93 BAK
Ole123
Beitrag 24.07.2020, 14:33
Beitrag #1


Neuling


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Hallo liebes Forum,

ich habe einige Fragen bezüglich Vorbereitung auf MPU etc. und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Dazu zunächst eine Schilderung meines Vorfalls:

Ich bin am 16.05.2020 nach einem Besuch im Biergarten auf die dumme Idee gekommen mit dem Auto nach Hause zu fahren. Im Biergarten hatte ich eine menge Weizenbier getrunken. Beim ausparken habe ich ein neben mir parkendes Auto tuchiert, dies allerdings nicht bemerkt. Anschließend bin ich bis nach Hause gefahren. Etwa 5 Minuten später war die Polizei vor meiner Tür und fragte ob ich Halter des Autos mit dem Kenzeichen ... sei .... Ich habe die Fragen der Polizisten mit der Wahrheit beantwortet und zugegeben gefahren zu sein, dass ich jedoch von einem Unfall nichts mitbekommen habe. Die anschließende Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 1,84. Also wurde ich mit auf die Wache genommen und dort ein BAK durchgeführt. Dabei kam ein Wert von 1,93 Zustande, dieser Wert wurde auf ca. 2,0-2,4 hochgerechnet. Mein Führerschein ist seitdem eingezogen.

Aktueller Stand ist, dass der Schaden des anderen Fahrzeugs (520 Euro) beglichen wurde und mein Anwalt eine Einsicht in die Akte erhalten hat.
Daraufhin gab er mir die Empfehlung für eine geständige Einlassung. Laut ihm müsste ich mich dann auf eine Strafe von ca. 50 Tagessätzen und auf ein Fahrverbot von 9-12 Monaten sowie MPU einstellen.

Ich wollte euch Fragen ob diese Strafe etwa eurer Erfahrungswerten entspricht?

Außerdem habe ich mich bereits etwas in das Thema MPU eingelesen. Was mir nicht ganz klar geworden ist, ist wie es sich mit der Abstinenz verhält. Gelesen habe ich, dass bei Alkohol eine Abstinenz nicht immer Pflicht ist, jedoch auch freiwillig absolviert werden kann. Bei hohen Alkoholmengen soll diese aber Pflicht sein. Vielleicht könnt ihr mir dort weiterhelfen? Ist die Abstinenz für mich Pflicht oder ist es zu empfehlen diese freiwillig durchzuführen? Des weiteren habe ich gelesen, dass diese 6 oder 12 Monate beträgt. Wie erfahre ich, was hier zu tun ist, bzw. was ich machen muss. Mit dem Nachweis sollte ich dann ja schnellst möglich beginnen, denn wenn dieser etwa 12 Monate beträgt habe ich ja unabhängig von der Strafe erst im August nächsten Jahres eine Chance den Führerschein wieder zu erlangen. Noch dazu gibt es die Möglichkeit mit kontrolliertem Trinken, was hat es damit auf sich?

Den best möglichen Fall stelle ich mir aktuell so vor:
9 Monate Fahrverbot und MPU mit 6 Monaten Abstinenz.
-> Hier könnte ich den Führerschein wenn alles gut läuft dann im Februar wieder erlangen.

Schlechtester Fall:
12 Monate Fahrverbot und MPU mit 12 Monaten Abstinenz.
-> Hier wären es wenn alles glatt läuft im August nächsten Jahres soweit.


Also die Hauptfragen lauten:
Was muss ich zur Vorbereitung der MPU innerhalb der nächsten Zeit beginnen und was wird später zu tun sein?
Wie erfahre ich welche Abstinenzzeit ich nachweisen muss?
Entsprechen die Aussagen des Anwalts bezüglich der Bestrafung eurer Erfahrung?
Sind die Einschätzungen vom besten und schlechtesten Fall so realistisch?

Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar!!!
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 24.07.2020, 14:59
Beitrag #2





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Rechne mit dem schlechtesten Fall. Allerdings bekommst du kein Fahrverbot, sondern die Fahrerlaubnis wird dir direkt entzogen und eine Sperrfrist zur Neuerteilung gesetzt. 12 Monate sind hier bei eine TF mit 2 Promille und Unfallflucht realistisch.


Nur sechs Monate Abstinenz halte ich für unwahrscheinlich, aber es könnte funktionieren. Das kommt auf deine Trinkhistorie an. Du kannst auch nicht sofort mit den Abstinenznachweisen beginnen, da dein Körper die Alkohol-Abbauprodukte erst vollkommen ausscheiden muss. Dazu braucht es schon sechs Wochen. Wenn du also seit der TF nichts mehr getrunken hast, kannst du jetzt mit Abstinenznachweisen beginnen. Hier lohnt es sich, die Preise zu vergleichen. Die Nachweise müssen aber CTU-zertifiziert sein.
Es sagt dir keiner im Voraus, wie lange du das machen musst. Das entscheidet der Gutachter am Tag der Begutachtung. Die Faustregel ist aber zwölf Monate.

Kontrolliertes Trinken halte ich mit deinem Wert für vollkommen unrealistisch. Oder bist du gerade noch in deinen Zwanzigern?

Zu den Tagessätzen: Rechne mal mit 50-60.

Hast du denn bei der Blutentnahme ausgesagt?
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Kai R.
Beitrag 24.07.2020, 15:05
Beitrag #3


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Hallo und willkommen im Verkehrsportal,

wegen der Unfallflucht würde ich die Sperrfrist für eine Neuerteilung (übrigens kein Fahrverbot) bei eher 12 - 15 Monaten sehen. Die Zahl der Tagessätze kommt hin. Man wird die Zeit des vorläufigen Entzuges bei der Festsetzung berücksichtigen und Dir einen Strafbefehl schicken. Die Frist läuft dann ab dem Ausstellungsdatum auf dem Strafbefehl. Sechs Monate vor Ablauf kannst Du eine Neuerteilung beantragen, wenn Du bis dahin Deine Aufarbeitung für die fällige MPU abgeschlossen hast.

Für die AB unterliegst Du einem Missverständnis. Es gibt drei mögliche Konsumvarianten für die Zukunft:
. Pflicht-Abstinenz. Die gilt, wenn Du Alkoholmissbrauch betrieben hast und Dir künftig ein kontrollierter Konsum mit Alkohol nicht zuzutrauen ist. Min. 12 Monate Nachweis erforderlich. Die AB gilt dann aber für immer.
- freiwillige Abstinenz. Gilt, wenn Dir auf Grund der Tiefe Deines Konsummusters ein kontrollierter Konsum noch möglich ist, du Dich aber für Abstinenz entscheidest. 6 Monate Nachweis. Späterer Schwenk zu kontrolliertem Trinken ist möglich.
- kontrolliertes Trinken. Gilt, wenn Du nicht abstinenzpflichtig bist und auch nicht AB leben willst. Keine Nachweise erforderlich. Allerdings ist es klug, erst einmal mit freiwilliger AB zu beginnen und das auch nachzuweisen. Danach kannst Du kT erlernen.

Rein von Deinem Promillewert her stehen Dir alle drei Strategien offen. Aber wir wissen noch zu wenig über Deine üblichen Trinkanlässe und Mengen. Füll mal bei Gelegenheit unseren Verkehrsportal-Kurzfragebogen zur MPU-Vorbereitung aus.



Zitat (Panzerkroete @ 24.07.2020, 15:59) *
Kontrolliertes Trinken halte ich mit deinem Wert für vollkommen unrealistisch.

warum?


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Grüße

Kai

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auchdasnoch
Beitrag 24.07.2020, 15:26
Beitrag #4


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Zitat (Ole123 @ 24.07.2020, 15:33) *
Daraufhin gab er mir die Empfehlung für eine geständige Einlassung. Laut ihm müsste ich mich dann auf eine Strafe von ca. 50 Tagessätzen und auf ein Fahrverbot von 9-12 Monaten sowie MPU einstellen.
Die MPU wird auf jeden Fall kommen, nachdem Du eine neue Fahrerlaubnis beantragt hast. Im Strafbefehl wird sie nicht erwähnt werden. Was das Strafmaß angeht, gibt es regionale Unterschiede. Im Norden der Republik könnte das schon so hinkommen. Im Süden, vor allem Bayern und BaWü, würde ich dsa Strafmaß höher ansetzen.
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Q-Treiberin
Beitrag 24.07.2020, 15:30
Beitrag #5


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Zitat (Panzerkroete @ 24.07.2020, 15:59) *
Du kannst auch nicht sofort mit den Abstinenznachweisen beginnen, da dein Körper die Alkohol-Abbauprodukte erst vollkommen ausscheiden muss. Dazu braucht es schon sechs Wochen.
Naja, die TF ist über acht Wochen her und ich gehe mal davon aus, dass der TE seitdem nichts alkoholisches mehr zu sich genommen hat...


--------------------
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oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Ole123
Beitrag 24.07.2020, 15:40
Beitrag #6


Neuling


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Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Werde den Fragebogen demnächst ausfüllen.

Hier schonmal eine Antwort auf eure Fragen:
Zitat
Kontrolliertes Trinken halte ich mit deinem Wert für vollkommen unrealistisch. Oder bist du gerade noch in deinen Zwanzigern?


Ich bin 25 Jahre alt.


Zitat
Hast du denn bei der Blutentnahme ausgesagt?


Ja, ich habe ausgesagt das ich gefahren bin, aber von einem Unfall nichts bemerkt habe.


Zitat
Aber wir wissen noch zu wenig über Deine üblichen Trinkanlässe und Mengen


Ich trinke durchschnittlich etwa alle 2-3 Wochen einen Abend am Wochenende Alkohol, da dann meistens viel. Ansonten nicht, da ich nur wegen der Wirkung trinke und nicht, weil mir Bier besonders gut schmeckt, trinke also eigentlich nie mal 1/2 Bier oder so.

Fragen die mir jetzt aufgekommen sind:

Kai, gibt es irgendeinen Richtwert, an dem ich erkennen kann, ob ich "Alkoholmissbrauch" betrieben habe? Wahrscheinlich kannst du mir erst mehr sagen, sobald ich den Fragebogen ausgefüllt habe.

Bezüglich der Fahrerflucht ist nicht sicher, ob mir diese angehängt wird, da es laut meines Anwaltes gut vorstellbar ist, dass man den aufprall bei so einem geringen Schaden nicht zwingend bemerkt.

Zitat
Man wird die Zeit des vorläufigen Entzuges bei der Festsetzung berücksichtigen und Dir einen Strafbefehl schicken. Die Frist läuft dann ab dem Ausstellungsdatum auf dem Strafbefehl.


Das heißt die aktuell vergangenen zwei Monate zählen noch nicht? Mein Anwalt meinte, dass diese ab dem Tag des Entzugs zählt. Das wird ja bestimmt auch noch locker 2 Monate dauern, bis der Strafbefehl kommt.

Ich hoffe ich bombe euch nicht zu sehr zu mit meinen Fragen.
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Nochmalda
Beitrag 24.07.2020, 15:48
Beitrag #7


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Zitat (Ole123 @ 24.07.2020, 15:33) *
Schlechtester Fall:
12 Monate Fahrverbot und MPU mit 12 Monaten Abstinenz.
-> Hier wären es wenn alles glatt läuft im August nächsten Jahres soweit.

Was muss ich zur Vorbereitung der MPU innerhalb der nächsten Zeit beginnen und was wird später zu tun sein?

Wie erfahre ich welche Abstinenzzeit ich nachweisen muss?

Hallo Ole,

Tipp von mir: Fang sofort mit einem zwölfmonatigen AB-Nachweis an. Das geht auch online. Viele Institute
ermöglichen das; schriftlich kannst Du es immer noch nachreichen. Google einfach mal, aber achte auf die Akkreditierung!
"online-Anmeldung Abstinenznachweis" oder schau z.B. hier (ich weiß ja nicht, wo Du wohnst, nehme aber an im Norden?):

https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/ve...stinenzvertrag/

Dann hast Du schon mal einen Anfang gemacht und auch das Gefühl, "etwas getan" zu haben. Die Zeit arbeitet dann für Dich. Aber:
Die eigentliche Arbeit für Dich beginnt damit auch erst. Da wirst Du noch jede Menge Tipps hier bekommen.

Ich wünsche Dir alles Gute.
Und, Kopf hoch!

Gruß
Nochmalda


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lottizwerg
Beitrag 24.07.2020, 15:54
Beitrag #8


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Hallo Ole.

Zitat
da ich nur wegen der Wirkung trinke


Kompensierst du Alkohol zum Stressabbau? Welche Beweggründe hast du, alle 2-3 Wochen zu konsumieren?

Zitat
Das heißt die aktuell vergangenen zwei Monate zählen noch nicht?


Doch die 2 Moante zählen schon.



--------------------
Meine Geschichte


Erfahrung ist nicht das, was einem zustößt. Erfahrung ist das, was du aus dem machst, was dir zustößt...
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Q-Treiberin
Beitrag 24.07.2020, 15:55
Beitrag #9


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Zitat (Ole123 @ 24.07.2020, 16:40) *
Das heißt die aktuell vergangenen zwei Monate zählen noch nicht? Mein Anwalt meinte, dass diese ab dem Tag des Entzugs zählt. Das wird ja bestimmt auch noch locker 2 Monate dauern, bis der Strafbefehl kommt.
Doch, die „zählen“ schon.... bspw. verhängt der Richter für Deine Tat 15 Monate Sperrfrist.
Bist Du schon 2 Monate ohne FE stehen dann im Strafbefehl 13 Monate...


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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durban
Beitrag 24.07.2020, 15:57
Beitrag #10


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Zitat (Ole123 @ 24.07.2020, 16:40) *
Das heißt die aktuell vergangenen zwei Monate zählen noch nicht? Mein Anwalt meinte, dass diese ab dem Tag des Entzugs zählt. Das wird ja bestimmt auch noch locker 2 Monate dauern, bis der Strafbefehl kommt.


Ein Rechenbeispiel:

Der Richter denkt sich: "15 Monate sind die angemessene Sperrfrist". Zum Zeitpunkt, an dem er die Sache auf dem Schreibtisch hat, ist die Fahrerlaubnis schon 5 Monate vorläufig weg. Dann wird er 5 Monate in den Strafbefehl schreiben. Diese zählen dann ab dem Datum des Strafbefehls. Insgesamt beträgt die Sperrfrist dann einschließlich der vorläufigen Entziehung 15 Monate.


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Hans67
Beitrag 24.07.2020, 16:05
Beitrag #11


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Hast du dich da nicht irgendwie verrechnet? think.gif
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Ole123
Beitrag 24.07.2020, 16:10
Beitrag #12


Neuling


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Vielen Dank, dass mit der Sperrfrist habe ich verstanden.

Zitat
Kompensierst du Alkohol zum Stressabbau? Welche Beweggründe hast du, alle 2-3 Wochen zu konsumieren?


nein, ich trinke nicht zum Stressabbau. Ich trinke, weil es mir Spaß macht mit Freunden zusammen zu trinken und zu feiern und so schon viele lustige und schöne Abende zustande gekommen sind. Leider passieren aber auch furchtbar schlechte und dumme Dinge, wie etwa die Idee sich in diesem Zustand in ein Auto zu setzen.
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Q-Treiberin
Beitrag 24.07.2020, 16:17
Beitrag #13


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Zitat (Hans67 @ 24.07.2020, 17:05) *
Hast du dich da nicht irgendwie verrechnet? think.gif
Jep, hat er... thread.gif


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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 24.07.2020, 16:18
Beitrag #14





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@Kai Das leite ich daraus ab, dass der TE selten, aber dafür viel trinkt. Das spricht für ausgeprägtes Wirkungstrinken, wenn nicht sogar bewusstes Rauschtrinken.

Die Grenze, ab dem kontrolliertes Trinken nur noch mit günstigen Umständen geht, liegt so bei 2 Promille. Wenn tatsächlich auf 2.4 Promille zurückgerechnet wird, dann liegst du an der Grenze von 2.5, bei dem zwingend Alkoholmissbrauch vermutet werden muss.

Das Alter von 25 Jahren ist aber günstig für Kontrolliertes Trinken. Hier kommt es dann vor allem auf deine Lerngeschichte und deine Trinkmotive an, ob bei dir lediglich eine Alkoholgefährung gegeben ist.
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Nochmalda
Beitrag 24.07.2020, 16:24
Beitrag #15


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Zitat (durban @ 24.07.2020, 16:57) *
Ein Rechenbeispiel:

Der Richter denkt sich: "15 Monate sind die angemessene Sperrfrist". Zum Zeitpunkt, an dem er die Sache auf dem Schreibtisch hat, ist die Fahrerlaubnis schon 5 Monate vorläufig weg. Dann wird er 5 Monate in den Strafbefehl schreiben. Diese zählen dann ab dem Datum des Strafbefehls. Insgesamt beträgt die Sperrfrist dann einschließlich der vorläufigen Entziehung 15 Monate.

Wie rechnen Richter?

Zitat (Ole123 @ 24.07.2020, 17:10) *
Leider passieren aber auch furchtbar schlechte und dumme Dinge, wie etwa die Idee sich in diesem Zustand in ein Auto zu setzen.

War das das erste Mal?


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Kai R.
Beitrag 24.07.2020, 17:10
Beitrag #16


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ein Richter würde, anders als @Durban, so rechnen, dass er in dem Beispiel am Ende noch 10 Monate Sperrfrist verhängt. laugh.gif


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Kai

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Q-Treiberin
Beitrag 24.07.2020, 17:45
Beitrag #17


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durban
Beitrag 24.07.2020, 19:18
Beitrag #18


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Zitat (Kai R. @ 24.07.2020, 18:10) *
ein Richter würde, anders als @Durban, so rechnen, dass er in dem Beispiel am Ende noch 10 Monate Sperrfrist verhängt. laugh.gif


Möglicherweise blushing.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 24.07.2020, 19:21
Beitrag #19


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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 24.07.2020, 20:00
Beitrag #20





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Zitat (Q-Treiberin @ 24.07.2020, 16:30) *
Zitat (Panzerkroete @ 24.07.2020, 15:59) *
Du kannst auch nicht sofort mit den Abstinenznachweisen beginnen, da dein Körper die Alkohol-Abbauprodukte erst vollkommen ausscheiden muss. Dazu braucht es schon sechs Wochen.
Naja, die TF ist über acht Wochen her und ich gehe mal davon aus, dass der TE seitdem nichts alkoholisches mehr zu sich genommen hat...


Das hoffe ich auch. Ich wollte es nur mal gesagt haben.

Genaueres können wir leider erst nach Sichtung des Fragebogens sagen @Ole123
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Q-Treiberin
Beitrag 24.07.2020, 20:33
Beitrag #21


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Dafür braucht es den FB nicht, sondern höchstens eine Aussage des TE dazu..


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GoaGoaMPU
Beitrag 25.07.2020, 16:43
Beitrag #22


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Zitat (Panzerkroete @ 24.07.2020, 21:00) *
Zitat (Q-Treiberin @ 24.07.2020, 16:30) *
Zitat (Panzerkroete @ 24.07.2020, 15:59) *
Du kannst auch nicht sofort mit den Abstinenznachweisen beginnen, da dein Körper die Alkohol-Abbauprodukte erst vollkommen ausscheiden muss. Dazu braucht es schon sechs Wochen.
Naja, die TF ist über acht Wochen her und ich gehe mal davon aus, dass der TE seitdem nichts alkoholisches mehr zu sich genommen hat...


Das hoffe ich auch. Ich wollte es nur mal gesagt haben.

Genaueres können wir leider erst nach Sichtung des Fragebogens sagen @Ole123


Die 6 Wochen gelten für die Auswertung des CDT-Wertes. Zumindest wenn der ETG-Nachweis bzw. -Ausschluss per Urinkontrolle erfolgen soll braucht es nur wenige alkoholfreie Tage (max. 3 bis 4) bis der Urin sauber ist.
Der TE kann sich also sofort anmelden und mit dem Kontrollprogramm beginnen.
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Q-Treiberin
Beitrag 25.07.2020, 17:17
Beitrag #23


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Zitat (Ole123 @ 24.07.2020, 16:40) *
da ich nur wegen der Wirkung trinke und nicht, weil mir Bier besonders gut schmeckt, trinke also eigentlich nie mal 1/2 Bier oder so.


Und was ist das dann?
Zitat (Ole123)
Im Biergarten hatte ich eine menge Weizenbier getrunken.



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Nochmalda
Beitrag 25.07.2020, 17:42
Beitrag #24


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Zitat (Q-Treiberin @ 25.07.2020, 18:17) *
Zitat (Ole123 @ 24.07.2020, 16:40) *
da ich nur wegen der Wirkung trinke und nicht, weil mir Bier besonders gut schmeckt, trinke also eigentlich nie mal 1/2 Bier oder so.


Und was ist das dann?
Zitat (Ole123)
Im Biergarten hatte ich eine menge Weizenbier getrunken.


Q-Treiberin,

passt doch so. Denke Dir ein "nur" zwischen "mal" und "1/2 Bier". Etwa so: "also eigentlich nie mal nur 1/2 Bier oder so"


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Ole123
Beitrag 26.07.2020, 12:21
Beitrag #25


Neuling


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1. Was ist passiert?
An dem Tag des Vorfalls (16.05.) habe ich ausschließlich Weizenbier konsumiert, es werden etwa 7 oder 8 0,5 l Weizen gewesen sein, also in Summe etwa 4 Liter. Das erste Bier werde ich etwa um 15:30 Uhr getrunken haben und das letzte gegen 20 Uhr. Die Auffälligkeit wird dann gegen 20:15 Uhr passiert sein. Zu meinen genauen Aussagen kann ich noch nichts sagen, da mir die Akte noch nicht vorliegt. Ich habe aber auf jeden Fall zugegeben gefahren zu sein und ein paar Bier getrunken, von dem Unfall jedoch nichts bemerkt zu haben.

Hier nochmal der genaue Hergang:
An dem Tag wollten wir (ein Kumpel und ich) die Bundesliga im Biergarten schauen, der Plan war es mit dem Bus dorthin zu fahren. Diesen verpassten wir allerdings und da wir den Anfang des Spieles nicht verpassen wollten und noch einen Platz bekommen wollten entschlossen wir uns dazu mit dem Auto runter zu fahren. Der Plan war es dieses dort stehen zu lassen und am nächsten Tag abzuholen. Abends wollten wir nach hause laufen oder mit dem Bus fahren. Leider kam uns dann jedoch die dumme Idee mit dem Auto zu fahren (ich denke ich habe gedacht, ich merke den Alkohol kaum, was natürlich eine völlige fehleinschätzung war und noch sicher nach hause fahren kann). Heute habe ich überhaupt kein Verständnis für mein Verhalten und verstehe nicht, wie ich so dumm sein konnte, aber ich habe mich damals eben dazu entschieden. Jedenfalls sind wir dann in das Auto gestiegen und nach hause gefahren. Beim Ausparken habe ich anscheinend ein Auto tuchiert und ein Zeuge allamierte die Polizei, welche etwa 5 Minuten nach unserem eintreffen bei mir daheim vor der Tür stand. Dieser habe ich dann die oben genannten Aussagen gemacht und wir wurden nach einem Atemalkoholtest (mein Kumpel 1,6 ich 1,8) mit aufs Revier genommen. Dort habe ich die Aussagen auch unterschrieben. Uns beiden wurde Blut abgenommen.

Aktueller Stand:
Ich hatte zum Zeitpunkt der Messung einen Wert von 1,93 und mein Kumpel von 1,44 bei exakt selber Trinkmenge. Ich wiege etwa 85 kg auf 190cm und mein Kumpel ca. 110 auf 205 cm. Hochgerechnet wurde der Wert bei mir auf 2,0-2,4. Mein Anwalt hat zwar Einsicht in die Akte bekommen, will mir diese jedoch nicht zukommen lassen, weil er diese nur in Papierform vorliegen hat (finde ich etwas seltsam und mich auch nicht so gut vertretene bei ihm). Seine Empfehlung lautet geständige Einlassung.

2. Warum kam es zur Auffälligkeit?

Zur Auffälligkeit kam es durch absolute Selbstüberschätzung und Fehleinschätzung der Wirkung von Alkohol auf meine Sinne und somit auch auf meine Fahrtauglichkeit. Ich habe immer gedacht, dass sich Alkohol bei mir kaum bemerkbar macht und ich in diesem Zustand immer noch in der Lage wäre ein Fahrzeug sicher zu führen (was mir aber dadurch, dass ich einen Unfall gebaut habe und von diesem nichts bemerkt habe definitiv klar geworden ist nicht zu stimmen). Wenn ich Alkohol konsumiert habe, fühlte ich mich allgemein oft wie der "beste" und jemand der alles richtig macht, so kam es dann auch zu der Selbstübereinschätzung. Die Auffälligkeit wurde auch aus diesen Gründen nicht vermieden. Der Alkohol wurde in diesen Mengen konsumiert, da mein Kumpel und ich an diesem Tag nichts mehr produktives zu tun hatten und den Tag durch den Konsum "spaßiger" und "lustiger" gestalten wollten.

3. Wie war der Rauschmittelkonsum vor der Auffälligkeit?
Das erste mal Alkohol habe ich im Alter von 15 Jahren mit meiner Fußballmanschaft nach dem Training getrunken. Dies war eine Flasche Bier, besonders geschmeckt hat es mir nicht und so habe ich mich anschließend auch nur sehr selten dazu überrden mal wieder eins mitzutrinken. Das erste mal eine größere Menge Alkohol habe ich dann mit 16 Jahren auf der Abschlussfeier zu unserem Realschulabschluss getrunken. Am nächsten Tag hatte ich zwar sehr starke Kopfschmerzen, ich kann mich jedoch daran erinnern, dass der Abend sehr schön war. Bis zu demZeitpunkt war ich ein sehr zurückhaltender schüchterner Junge, doch mit dem Alkohol wurde ich offener und geselliger. So kam es dazu, dass ich ein paar Monate später wieder Alkohol in größeren Mengen konsumierte und an diesen Abenden wieder großen Spaß hatte. Es entwickelte sich dann mit den Jahren so, dass ich ca. alle 2-3 Wochen am Wochenende zum feiern Alkohol konsumierte. Im Fußballverein unter der Woche habe ich die eine Flasche Bier weiterhin meistens nicht mitgetrunken, da ich wusste das Alkohol schädlich ist und man dies nicht zu oft tun sollte. So habe ich das in etwa bis heute beibehalten, wobei der Konsum in der Corona Zeit noch stärker zurückging und ich glaube an diesem Abend das erste mal seit den Kontaktsperren wieder Alkohol konsumiert hatte, da ja bekanntlich keine Partys etc. stattfanden.

4. Wie ist der Konsum heute?
Seit dem Tag der Auffälligkeit habe ich keinen Alkohol mehr konsumiert, da ich mir selbst sehr große Vorwürfe gemacht habe, wie ich mich nur so Verantwortungslos verhalten konnte und mit meiner Fahrlässigkeit Menschenleben in Gefahr gebracht habe. Ich sehe es als großes Glück an, dass bei diedem Vorfall keine Person zu Schaden gekommen ist und nur Materielle Schaden entstanden sind, welche man selbst wieder begleichen kann. Dies wäre bei einer verletzten Person nicht möglich gewesen. Ich habe mich hinterfragt und gemerkt, dass ich mich im nüchternen Zustand niemals so verhalten würde, da ich ein Verantwortungsbewusster junger Mann bin, welcher sich an Regeln hält. In Kombination mit Alkohol verliere ich jedoch dieses Verantwortungsbewusstsein und komme auf dumme Ideen, wie etwa diese Alkoholfahrt und kann dadurch sogar Menschenleben gefährden, so möchte ich nicht mehr auftreten. Außerdem stand ich schon immer in dem Konflikt mit dem Wissen, dass Alkohol Hirnschädigend ist und sich auch mit Sport nicht gut verträgt, zudem habe ich neben den lustigen Abenden während des Konsums auch öfter Streit mit meiner Freundin oder meiner Familie gehabt. Deshalb habe ich mich dazu entschlossen meinen Konsum einzustellen und mich mehr auf Familie, Freundin und den Sport zu konzentrieren.

5. Wie wird sichergestellt, dass es nie wieder zu einer Auffälligkeit kommt?
Siehe Punkt 4. Ich habe das Glück sehr gute Freunde sowie eine super Freundin und Familie zu haben, welche nach der Beichte des Vorfalls zu mir standen und mich unterstützten, jedoch alle gesagt haben, dass sie so etwas von mir niemlas erwartet hätten und ich sie enttäuscht habe. Dies ist für mich ein sehr unangenehmes Gefühl und ich weiß, wenn ich aus dieser Auffäligkeit nicht gelernt habe und die selbe Dummheit nochmal begehen würde, werden sie nicht mehr so deutlich hinter mir stehen wie bei deisem mal. Außerdem habe ich selbst seit dem Tag der Auffälligkeit sehr mit meinem Gewissen zu kämpfen und weiß, dass ich so etwas nie im Leben mehr durchmachen möchte. Es ist die mit Abstand schlimmste Sache die ich je in meinem Leben durchgeführt habe und für die ich mich zu tiefst schäme. Ich weiß, dass dies nur durch den überhöhten Konsum von Alkohol geschehen konnte und mir dieser nicht gut tut. Wenn ich je wieder betrunken in ein Fahrzeug steigen sollte, werde ich mir die nie wieder selbst verzeiehn können.
Statt Alkohol zu trinken möchte ich in Studium, Sport durchstarten und Spaß und Glück mit meinen Freunden und Familie haben.


Zitat
Sechs Monate vor Ablauf kannst Du eine Neuerteilung beantragen, wenn Du bis dahin Deine Aufarbeitung für die fällige MPU abgeschlossen hast.

Kannst du mir das nochmal näher erläutern @ Kai R.? Was ist mit Aufarbeitung für die MPU gemeint?

Zitat
Das entscheidet der Gutachter am Tag der Begutachtung.

Was hat es damit auf sich?
So wie ich Aktuell informiert bin, beantragt man die Neuerteilung und entscheidet selbst wie man sich auf die MPU vorbereitet (Gruppenkurse, Einzelgespräche, Abstinenz) und bekommt dann einen Termin für die MPU. Bin ich da falsch informiert? Hat man vor der MPU noch einen Termin bei einem Gutachter?
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 26.07.2020, 18:00
Beitrag #26





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Bei Punkt drei fehlen komplett die Trinkmengen. WIe viel hast du denn so bei einem typischen Trinkanlass getrunken? Und welche Art, also Bier oder Schnaps. Hast du auch allein getrunken? Und vor allem wann? Nur am Wochenende? Was war dein höchster Konsum? Bist du schonmal betrunken oder mit zu viel Restalkohol Auto gefahren?

Sehe ich es richtig, dass du im Rausch gedacht hast, du wärst der Größte und der Alkohol könne dir gar nichts anhaben? Die Alkoholwirkung hast du aber schon wahr genommen?

Ist der Kumpel, mit dem du im Biergarten warst auch der Kumpel, den du unter Punkt 5 erwähnst?

Planst du denn Abstienz (das heißt für den Rest deines Lebens) oder möchtest du irgendwann wieder Alkohol trinken?
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Herbie56
Beitrag 27.07.2020, 09:32
Beitrag #27


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Guten Morgen, Ole,

zu dem FB hat Panzerkroete ja schon geschrieben, dass die genauen Angaben zu deinem Konsum fehlen.
Diese sind sehr wichtig, damit du deine Problemtiefe erkennen kannst.

Bedenke, dass du einen Promillewert erreicht hast, den die meisten überhaupt nie erreichen können !

Trotz deines noch relativ jungen Alters würde ich mich an deiner Stelle mit einem abstinenten Leben anfreunden.

Dieses hat mehrere Gründe:

Erst einmal die Zeit von 20.15 Uhr mit dem Wert 1,93pr.
Bei Rückrechnung hattest du 2,4pr. ca. um 16.00 Uhr !

Dann berichtest du von ausgeprägtem Wirkungstrinken,
dir schmeckt Bier nicht und du fühlst dich wie "der Beste".

Du hast dich auch von schlechten Erfahrungen, "furchtbar schlechte und dumme Dinge",
Kopfschmerzen, Streit mit Freundin und Familie nicht vom Konsum
"verabschiedet".

Auch das Wissen, dass Alkohol hirnschädigend ist, brachte dich nicht davon ab.

Zum Schluss noch ein wichtiger Punkt:
Du schreibst, dass der Alkohol sich kaum bemerkbar gemacht hat.
Diese Tatsache spricht dafür, dass du noch weit höhere Promillewerte gewöhnt bist.

Liebe Grüße


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MsTaxi
Beitrag 27.07.2020, 10:35
Beitrag #28


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Nach deinen Beschreibungen gab es einen "Alltags-Ole", der unter der Woche kaum etwas trinkt, und einen "Wochenend-Ole", der mit Kumpels die Sau auslässt, bis der Arzt kommt. Mal abgesehen davon, dass das in meinen Augen noch nicht erklärt, wie du eine solche Toleranz gegenüber so hohen Promillezahlen entwickelt hast, ist das schon eine eher bedenkliche Art und Weise, Alkohol zu konsumieren, würde mich deine Begründung interessieren, warum der Wochenend-Alkohol dann in deinen Augen so wenig gesundheitsschädlich war im Vergleich zum Alkohol unter der Woche. Im übrigen, wenn dir Bier so wenig schmeckt, warum hast du dann keine anderen Sachen konsumiert? Kostengründe?

Ich würde dringend eine etwa sechsmonatige Abstinenzphase empfehlen, während der du dir innere Klarheit über deine Konsummotive machst. Je nach Ergebnis dieser Selbsterforschung dann die Entscheidung über lebenslange AB bzw. KT. Ohne diese AN-Phase, die du sicherheitshalber forensisch verwertbar dokumentieren lassen solltest, sehe ich keine Chance auf eine Akzeptanz von kT durch den GA.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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