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> Positiv auf Amphetamine, obwohl Cbd?!
AMenge
Beitrag 22.01.2021, 13:12
Beitrag #201


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Toll. Und was genau ändert das an einem Laborergebnis? Du bearbeitest die komplett falsche Baustelle.
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ilam
Beitrag 22.01.2021, 14:42
Beitrag #202


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Zudem wird der -sofern er einen Funken Verstand hat- nie und nimmer was anderes sagen als dass er sich sicher ist, dass seine Produkte kein Amphetamin enthalten.

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KurzeFrage
Beitrag 22.01.2021, 16:31
Beitrag #203


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https://ibb.co/SdGGV0d

So wir haben diskutiert. Hin und her. Nach 1 gr. CbD Pulver dieses vorheriges Ergebnis.

Es kann also gar nicht sein, dass es Amphetamine enthält. Niemals!!!



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Das ist so n Typ... dem rennt ein Polizist hinterher und sagt "Stop, stehen bleiben! " und er sagt zu dem Polizist:" Bleib du doch stehen! Dir rennt ja auch keiner hinterher! "

- Markus Krebs
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haribo86
Beitrag 22.01.2021, 16:37
Beitrag #204


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Und dieses Ergebnis stammt von der gleichen beschlagnahmten Substanz?

Denke nicht - ergo, sagt das mal gar nichts aus.
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ilam
Beitrag 22.01.2021, 16:43
Beitrag #205


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Du hast einen durch einen Laien durchgeführten Schnelltest (mit einem unbekannten Cut-Off-Wert und einer gewissen Ungenauigkeit) und die Aussage des Verkäufers (der sich mit einer anderen auch arge Probleme einhandeln würde).

In Deiner Akte schlummert hingegen ziemlich sicher ein von Profis durchgeführter Labortest - aber das weißt Du ja nicht mal sicher, Du hast ja keinen Anwalt.
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Q-Treiberin
Beitrag 22.01.2021, 17:25
Beitrag #206


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Zitat (KurzeFrage @ 22.01.2021, 16:31) *
https://ibb.co/SdGGV0d

So wir haben diskutiert. Hin und her. Nach 1 gr. CbD Pulver dieses vorheriges Ergebnis.

Es kann also gar nicht sein, dass es Amphetamine enthält. Niemals!!!
Oh wie recht Du hast.... natüüüüürlich war in Deiner (!) Lieferung null Amphetamin!!
Dummerweise steht es aber trotzdem im Strafbefehl... whistling.gif

Und nu?
Wem glaubt man wohl eher?

- einem „fragwürdigen“ Verkäufer?
- einem billigen Schnelltest?
- einer (mehrfach?) Vorbestraften?
oder
-dem Ergebnis eines akkreditierten Labors?


Wählen Sie aus ob Tor 1, 2, 3 oder 4.... hinter einem sitzt der Zonk.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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MsTaxi
Beitrag 22.01.2021, 17:35
Beitrag #207


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Dieser Thread stimuliert durchaus meine Fantasie. Allerdings nicht so weit, dass - gesetzt den Fall, die Befürchtungen der Experten erweisen sich als wahr - ich die Vorstellung kriege, dass ein angeblich legaler Händler gegenüber einer Kundin, die Ärger mit der Polizei hat, zugeben würde, dass er sein CBD mit Amphetaminen streckt, um überhaupt die Chance zu haben, dass da im Kopf des Users irgendwas Rauschartiges ablaufen kann.

Eine Vorstellung allerdings habe ich durchaus: @KF sitzt vor einem Gutachter und lässt folgenden Text ab auf die Frage hin, wie sie denn normalerweise CBD konsumiert: "Ja, also ist ja alles völlig legal. Ich hab CBD gekauft in ganz unterschiedlichen Formen, denn mit Drogen hab ich ja nix am Hut. Und dann hab ich die Blüten zerkleinert und daraus mit Tabak Zigaretten gedreht. Nur um mal zu sehen, wie das ist. Denn das kann ja nix Schlimmes oder Verbotenes sein, denn das machen ja alle in meinem Umfeld. Und alle andere, was in meiner Akte steht an eingestellten und laufenden Ermittlungsverfahren sind alles blöde Zufälle. Aber total legal."

Hm, ja, nee, is klar. Der Gutachter wird entweder beeindruckt sein von so viel Naivität, bevor er den Daumen runter dreht, oder lacht sich einen Bruch.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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T73
Beitrag 22.01.2021, 17:49
Beitrag #208


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Zitat (KurzeFrage @ 22.01.2021, 16:31) *
So wir haben diskutiert. Hin und her. Nach 1 gr. CbD Pulver dieses vorheriges Ergebnis.
Es kann also gar nicht sein, dass es Amphetamine enthält. Niemals!!!

Und nun? Benennst du ihn als Zeugen? whistling.gif


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Immer wenn jemand "Fragen kostet nichts" sagt, fällt irgendwo ein Anwalt lachend vom Stuhl.
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MsTaxi
Beitrag 22.01.2021, 18:30
Beitrag #209


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Wozu denn? Sie hat doch den Teststreifen als Beweis. whistling.gif


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MB W123
Beitrag 23.01.2021, 14:24
Beitrag #210


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Zitat (treysis @ 21.01.2021, 23:22) *
Zitat (T73 @ 21.01.2021, 21:21) *
Zitat (KurzeFrage @ 21.01.2021, 17:42) *
Ist Amphetamin nicht teurer als CBD?!

Nö. In der Herstellung ganz sicher nicht.

Vielleicht im Straßenverkaufspreis. Aber das wirst du sicher am besten wissen.
Also CBD kostet 1 Gramm so ab 50 Euro. Was man so mitbekommt, ist das teurer als der aktuelle Straßenpreis für Kokain.


Moin Moin,

Also ich bin bestimmt nicht der Einzige, der diesen gut besuchten Thread mag...... laugh2.gif unsure.gif

Zuerst: CBD=50.- EURONEN und meist teuerer als für`n Gramm Koks? Auwaiiia.....Koks kostet zw. 80.-und 150.- je nach Quali. und Bundesland -Stadt. "Prominente" und "Politiker" bezahlen locker nochmal das Doppelte und müssen nicht zur MPU...siehe Christoph Daum. Und auch Konstantin Wecker.

Amphetamin/"Speed"(Und das weisst Du auch @KurzeFrage...was das ist) kostet zw. 10.- und ca. 30.- EUR per Gramm. Meist ist sogar gutes Gras teurer.

Weist Du, was genau in welchem Tütchen drin war? Hast Du evtl. nur aus einem Tütchen das Koffeinpulver mit Löffelchen und Röhrchen gezogen???

wavey.gif LG W123


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Jede ausweglose Situation erscheint als Sackgasse.
Aber diese Sackgasse hat ein kleines Loch.
Das kleine Loch hat einen Namen. Es heisst "Motivation".

"Endorphin ist ein Suchtmittel ohne Toleranzaufbau"
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KurzeFrage
Beitrag 24.01.2021, 17:23
Beitrag #211


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Ja, war immer alles genau sortiert.
Das CBD-Pulver sogar noch in der Tüte, mit welcher es aus dem Laden raus ging.



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Das ist so n Typ... dem rennt ein Polizist hinterher und sagt "Stop, stehen bleiben! " und er sagt zu dem Polizist:" Bleib du doch stehen! Dir rennt ja auch keiner hinterher! "

- Markus Krebs
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AMenge
Beitrag 24.01.2021, 17:25
Beitrag #212


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Wann begreifst du endlich, dass das alles überhaupt keine Rolle spielt? Es zählt einzig und allein das Laborergebnis.
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ilam
Beitrag 24.01.2021, 17:56
Beitrag #213


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Zitat (KurzeFrage @ 24.01.2021, 17:23) *
Das CBD-Pulver sogar noch in der Tüte, mit welcher es aus dem Laden raus ging.


Ungeöffnet und so versiegelt, dass man eindeutig erkennt, wenn sie jemals geöffnet war?
Da ich mir nicht vorstellen kann, dass die in dem Laden 0,63g-Tütchen verkaufen stellt sich die Frage eigentlich gar nicht...

Wenn Du jetzt meinst, nachweisen zu können, dass in dem Tütchen beim Verkauf keinerlei Amphetamin war, hinterher im Labor trotzdem welches gefunden wurde, gibt es nur einen logischen Schluss - und die einzige Person die sich darüber freut, ist Dein Händler...





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MsTaxi
Beitrag 24.01.2021, 19:19
Beitrag #214


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Auch dieser Thread wird das wohlvertraute Muster nicht verlassen, da habe ich keine Hoffnung drauf. @KurzeFrage hört nur, was sie hören will und nimmt keinen Ratschlag wirklich an. Lieber verrennnt sie sich in sinnloser Aktion, die ihr Schicksal keinen Deut ändern wird. Wie soll das denn erst werden, wenn sie sich wirklich einem äG stellen muss und wir sie hier beraten sollen? Cinderella reloaded? think.gif


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Buchholzer
Beitrag 24.01.2021, 20:33
Beitrag #215


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Zitat (MsTaxi @ 24.01.2021, 19:19) *
Wie soll das denn erst werden, wenn sie sich wirklich einem äG stellen muss und wir sie hier beraten sollen?


Gut für die Bier- und Popcornindustrie?
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MsTaxi
Beitrag 24.01.2021, 23:23
Beitrag #216


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Danke, bleibe beim Kaffee.


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KurzeFrage
Beitrag 28.04.2021, 15:16
Beitrag #217


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Hallo,

inwieweite Beweiskraft hat ein durchgeführter Drogenschnelltest auf Substanzen der Polizei an Ort und Stelle?


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Buchholzer
Beitrag 28.04.2021, 15:43
Beitrag #218


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Das kommt auf den Grund der Maßnahme an und mit welchem Zweck der Test durchgeführt wurde.

Gerichtsfest sind sie jedenfalls nicht.
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KurzeFrage
Beitrag 28.04.2021, 15:45
Beitrag #219


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Der Zweck war um herauszufinden, um welches Pulver es sich handelt.

Als Grund zur Anordnung eines ärztlichen Gutachtens mit der Frage des Drogenkonsums.


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Buchholzer
Beitrag 28.04.2021, 15:50
Beitrag #220


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Ach wieder koffeinpulver vom Verkäufer deines Vertrauens?


Und was für Ein Schnelltest war das? Einer ob du konsumiert hast oder einer ob du Drogen dabei hast? Mittlerweile glaub ich ja das war ein chemischer Substanztest...
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ilam
Beitrag 28.04.2021, 15:59
Beitrag #221


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Wurde das Pulver beschlagnahmt? Wenn ja, dann wird der Schnelltest nicht der einzige Test bleiben...
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KurzeFrage
Beitrag 28.04.2021, 16:09
Beitrag #222


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Es war ein Test für Substanzen.

Dazugehörende Substanzen wurden im Januar beschlagnahmt. 0,63g Amphetamin Strafverfahren läuft.

Muss einer Anordnung zu einem ärztlichen Gutachten Folge geleistet werden, wobei das Ergebnis dann klar sein dürfte oder kann diesem entsagt werden, mit der Begründung, dass es offiziell nicht bestätigt wurde, dass dies wirklich Amphetamin war, welches die Polizei beschlagnahmt hatte?!
Eben, da sie nur einen Drogenschnelltest an Ort und Stelle durchgeführt hatten.



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MsTaxi
Beitrag 28.04.2021, 16:18
Beitrag #223


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Zitat (KurzeFrage @ 28.04.2021, 17:09) *
dass es offiziell nicht bestätigt wurde, dass dies wirklich Amphetamin war, welches die Polizei beschlagnahmt hatte?!
Eben, da sie nur einen Drogenschnelltest an Ort und Stelle durchgeführt hatten.

Wenn das Pulver beschlagnahmt wurde, finde ich es schwer zu glauben, dass es nicht im Labor untersucht wurde, um (a) zu bestätigen, dass es sich um Amphetamin handelte und (b) den Gehalt an Wirkstoff festzustellen.


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KurzeFrage
Beitrag 28.04.2021, 16:20
Beitrag #224


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Da müsste dann mittlerweile ein Ergebnis feststehen.

Im besagtem Schreiben steht eindeutig drin, dass es aufgrund des Schnelltests der Polizei angeordnet wird.


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Buchholzer
Beitrag 28.04.2021, 16:29
Beitrag #225


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Das Schreiben kam sicherlich von der FSSt..
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ilam
Beitrag 28.04.2021, 16:29
Beitrag #226


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Das schreit nach Akteneinsicht (vor allem bei der Staatsanwaltschaft). Ohne diese ist es Stochern im Nebel.

Der reine Schnelltest dürfte in der Tat nicht genügen aber Du hast gar nichts gewonnen, wenn Du dann eine neue Anordnung mit dem Ergebnis des Labortests erhältst...
Und umgekehrt hättest Du bei negativem Labortest richtig schön was in der Hand, um das ÄG abzubiegen.
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KurzeFrage
Beitrag 28.04.2021, 16:38
Beitrag #227


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Dabei ist eine Einverständniserklärung.

Diese muss ich innerhalb 12 Tagen unterschrieben zurück schicken.
Andernfalls wollen sie den Führerschein entziehen.

Ich werde und kann nichts unterschreiben, wenn als Grund dafür eine falsche Tatsache herangezogen wird. Da würde man im vornherein etwas zugeben, was nicht stimmt.

Wie verfährt man da nun am besten?!


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Hornblower
Beitrag 28.04.2021, 17:48
Beitrag #228


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Hab' die Themen ´dann mal verbunden.


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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ulm
Beitrag 28.04.2021, 18:17
Beitrag #229


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Gegen die MPU-Anordnung sind keine Rechtsmittel möglich, erst gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Da kannst Du dann vor dem Verwaltungsgericht klagen. Das hat keine aufschiebende Wirkung und eine Entscheidung dürfte in etwa drei Jahren erfolgen.
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MsTaxi
Beitrag 28.04.2021, 18:24
Beitrag #230


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Zitat (KurzeFrage @ 28.04.2021, 17:38) *
Wie verfährt man da nun am besten?!

Zitat (ilam @ 28.04.2021, 17:29) *
Das schreit nach Akteneinsicht

Das ist der erste Schritt.


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KurzeFrage
Beitrag 28.04.2021, 18:41
Beitrag #231


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Wird bei Akteneinsicht die genannte Frist unterbrochen?

Zitat (ulm @ 28.04.2021, 19:17) *
Gegen die MPU-Anordnung sind keine Rechtsmittel möglich, erst gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis.


Ich zahle doch keine hunderte Euro für ein äG, wenn der Grund für die Anordnung an sich nicht richtig ist.


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MsTaxi
Beitrag 28.04.2021, 18:57
Beitrag #232


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Die Akteneinsicht hat keine aufschiebende Wirkung.

Nicht du legst fest, ob die Anordnung des Gutachtens fehlerhaft ist oder nicht, sondern im Zweifelsfall das Ergebnis eines Rechtsstreits.

Edit: Bis zu einer solchen Entscheidung müsstest du mit den Konsequenzen der fehlerhaften Anordnung leben.


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KurzeFrage
Beitrag 28.04.2021, 20:16
Beitrag #233


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Ich muss ein äG folglich zahlen und durchführen lassen, in dem ich gefragt werde, ob ich Drogen besitze und nehme?! Und das aufgrund eines Drogenschnelltestes, welches bei Gericht nicht einmal beweiskräftig wäre?!
Wo ist da die Gerechtigkeit.


Fallbeispiel 1

Beantworte ich die Frage des Besitzes mit nein - wird ein äG negativ ausfallen, da ein Drogenschnelltest positiv bei der Polizei verlief.
Edit: ich - Lügner in in deren Augen.

Fallbeispiel 2

Beantworte ich die Frage des Besitzes mit ja - nur, weil die Polizei per Drogenschnelltest dies vermutet - wird ein äG negativ ausfallen, da der Besitz somit bestätigt wird.
Edit: könnt ihr euch vorstellen.



Das scheint mir sehr willkürlich.


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Q-Treiberin
Beitrag 28.04.2021, 20:39
Beitrag #234


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Aufgrund Deiner „Akte“ und Deiner diversen Vorstrafen dürfte die Anordnung eines äG auch vor Gericht Bestand haben....dafür bist Du einfach zu häufig aufgefallen...

Die Nichtbeibringung führt dann zu einem Entzug Deiner FE.

Kennst Du den Spruch „der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht...“?


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Lars
Beitrag 28.04.2021, 22:19
Beitrag #235


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Zitat (Q-Treiberin @ 28.04.2021, 21:39) *
Aufgrund Deiner „Akte“ und Deiner diversen Vorstrafen dürfte die Anordnung eines äG auch vor Gericht Bestand haben....dafür bist Du einfach zu häufig aufgefallen...
Blödsinn!!!
Welche Art von Befriedigung ziehst du eigentlich daraus, User mit Vermutungen und Halbwissen so zu verunsichern?
Nenn doch mal eine Rechtsgrundlage für deine Einschätzung!
Ich hoffe inständig, dass die Moderation irgendwann demnächst mal die Notbremse zieht.
Dein Auftritt hier wird zunehmend unerträglich ... mad.gif

Wenn die Akteneinsicht einen sauberen Bluttest ergibt, wird die ÄG-Anordnung mit Sicherheit von der FSSt zurückgenommen werden.
Dann kommt es nicht zum Rechtsstreit und erst recht nicht zu einem FS-Entzug. Die bei der FSSt sind vielleicht ein bisschen blöd, aber sicherlich nicht völlig bescheuert.


--------------------
Wandel dich, nicht das Klima!
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MsTaxi
Beitrag 28.04.2021, 22:34
Beitrag #236


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@Lars

Allerdings müsste die negative Blutuntersuchung zum Zeitpunkt der Anordnung ja schon in der Akte gewesen sein. Denn, wenn ich den Zeitablauf richtig erinnere, wurde die Beschlagnahme und die Blutuntersuchung an ein und demselben Abend durchgeführt.


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Buchholzer
Beitrag 29.04.2021, 01:50
Beitrag #237


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Ich nehme mal an es fehlt wie so üblich 95% der essentiell notwendigen Information....25% werden eventuell noch scheibchenweise beigebracht, aber 70% werden wir nie erfahren....
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Alex79
Beitrag 29.04.2021, 07:55
Beitrag #238


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Zitat (Lars @ 28.04.2021, 23:19) *
Nenn doch mal eine Rechtsgrundlage für deine Einschätzung!

§ 261 StPO

Was die alleine schon hier erzählt, ist sicher nur die Hälfte was tatsächlich in ihrer Akte steht.
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Buchholzer
Beitrag 29.04.2021, 08:01
Beitrag #239


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Die Anordnung eines fachärztlichen Gutachtens zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit ist ein Verwaltungsakt der Nullkommagarnix mit der Strafprozessordnung zu tun hat. Du bist gerade voll auf dem Verständnisholzweg...
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MsTaxi
Beitrag 29.04.2021, 08:04
Beitrag #240


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Mich würde noch interessieren, was aus dem Strafbefehl vom Januar wurde. Da wurde Besitz vorgeworfen. Aus dem Thread geht nun nicht klar hervor, ob es sich um 0,63 gr Amphetamin oder um 0,63 gr weißes Pulver mit 10 % Amphetaminanteil handelte. So oder so sind mE die Angaben so detailliert, dass sie für mein Rechtsempfinden nur auf einer Laboranalyse fußen können.

@KF

- hast du damals dem Strafbefehl widersprochen? Selbst oder per Anwalt?
- wir hatten dir damals im Januar geraten, du sollst Akteneinsicht nehmen (lassen). Hast du das getan? Falls nicht, tu es jetzt. Dringend.

Sollte der Strafbefehl damals rechtskräftig geworden sein, sehe ich nämlich keine Möglichkeit, dass du aus der Nummer mit dem äG rauskommst.

Edit: und bitte, Begründungen wie "Das kann alles nicht stimmen, weil ich nichts nehme" sind nicht mehr problemangemessen. Mit dieser Begründung das äG zu verweigern ist nicht hilfreich, sondern würde weitere Maßnahmen nach sich ziehen, die das Ziel hätten, dir deine FE abzusprechen und deinen Führerschein zu schreddern.


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KurzeFrage
Beitrag 29.04.2021, 08:23
Beitrag #241


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In der aktuellen Anordnung steht kurzerhand drin, wie die Kontrolle abgelaufen ist. Wobei ich da einigen Punkten widerspreche.

Es wird aufgeführt, dass ich mich weigerte einen Drogenschnelltest/Urintest im Vorfeld zu machen mit dem Ziel, die Kontrolle heraus zu zögern. Das stimmt schonmal absolut nicht. Das wissen auch zwei Polizistinnen von damals, denn ich war bereits im Begriff eine Urinprobe vor Ort abzugeben und sass sozusagen schon mit Becher zwischen den Beinen in der Wiese. Aber da ich wenige Minuten davor erst auf Toilette war und andauernd Lkw usw. direkt an uns vorbeifuhren, konnte ich in dem Moment keinen Tropfen entbehren.
Einen weiteren Versuch in Ruhe auf der Dienststelle wurde mir versagt, obwohl ich dies gerne getan hätte.

Dann wird aufgeführt, dass ich nervös wirkte. Meine Pupillen erweitert waren und das Lid geflimmert haben soll usw.
Ist aber doch kein Wunder, dass man nachts um 3 Uhr nicht mehr taufrisch wie am Morgen ausschaut. Und wenn man müde ist, hat man teils die gleichen Reaktionen, wie wenn man was nimmt.

Es steht drin, dass die Blutprobe negativ und ohne Befund war. Edit: keine Drogenfahrt!
Das steht zweifelsfrei fest.

Sie stützen die Begründung zur Anordnung des äG alleine auf den Drogenschnelltest der weissen Substanz, der angeblich positiv auf Amphetamine lautet.
Keinerlei anders lautende Aussagen in der Hinsicht.
Also zusammenfassend gesehen. Weil nur weil ich salop gesagt nicht still stand, können sie ein äG ja nicht begründen.

Durch eine geringe Menge von 0,63gr gehen sie eben von Eigenkonsum aus.

Es steht auch drin, dass diesbezüglich noch ein Strafverfahren läuft, welches noch nicht abgeschlossen ist.

Die Fragen nach dem Besitz von Amphetamin und der Konsum dessen soll beim äG geklärt werden.

Aber wie gesagt, meine zwei Fallbeispiele.

Selbst wenn ich die Wahrheit sage, wird mir das negativ angehängt und ich werde als Lügnerin dargestellt.





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Das ist so n Typ... dem rennt ein Polizist hinterher und sagt "Stop, stehen bleiben! " und er sagt zu dem Polizist:" Bleib du doch stehen! Dir rennt ja auch keiner hinterher! "

- Markus Krebs
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MsTaxi
Beitrag 29.04.2021, 08:27
Beitrag #242


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Ich hatte gefragt, ob du damals dem Strafbefehl widersprochen hattest oder wenigstens Aktensicht genommen hast. Hast du das getan?

Der Ablauf der Kontrolle ist mir derzeit Wumpe.


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KurzeFrage
Beitrag 29.04.2021, 08:36
Beitrag #243


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Zitat (MsTaxi @ 29.04.2021, 09:04) *
Mich würde noch interessieren, was aus dem Strafbefehl vom Januar wurde. Da wurde Besitz vorgeworfen. Aus dem Thread geht nun nicht klar hervor, ob es sich um 0,63 gr Amphetamin oder um 0,63 gr weißes Pulver mit 10 % Amphetaminanteil handelte. So oder so sind mE die Angaben so detailliert, dass sie für mein Rechtsempfinden nur auf einer Laboranalyse fußen können.

@KF

- hast du damals dem Strafbefehl widersprochen? Selbst oder per Anwalt?
- wir hatten dir damals im Januar geraten, du sollst Akteneinsicht nehmen (lassen). Hast du das getan? Falls nicht, tu es jetzt. Dringend.

Sollte der Strafbefehl damals rechtskräftig geworden sein, ...


Es wird in der Anordnung von 3 aufgefundenen Tütchen gesprochen. Eines davon, die 0,63gr sollen dabei positiv auf Amphetamine getestet worden sein.
Die andere 2 Tütchen werden nicht weiter erwähnt.

Ich habe damals Einspruch eingelegt. Vorerst selbst.

Bis dato habe ich noch keine Reaktion darauf erhalten.

Nach Rücksprache mit einem Fachanwalt, was Drogen angeht, meinte dieser jedoch, dass es eine genaue 10%ige Wirkung auf Amphetamine gar nicht geben kann und er somit anzweifelt, dass das Pulver richtig in einem Labor getestet worden ist.

Der Strafbefehl ist offen. Nur habe ich eben lange nichts mehr davon gehört.


Zitat (Q-Treiberin @ 28.04.2021, 21:39) *
Aufgrund Deiner „Akte“ und Deiner diversen Vorstrafen dürfte die Anordnung eines äG auch vor Gericht Bestand haben....dafür bist Du einfach zu häufig aufgefallen...


Mit welcher Grundlage?!
Ich wurde oft angehalten und in der Hinsicht kontrolliert. Das ist richtig.

ABER:
Jeder Urintest war negativ
Jeder Bluttest war negativ
Jeder beschlagnahmte Gegenstand war negativ

Ich habe in der Hinsicht keinerlei Vorstrafen oder feste Beweise, dass ich mit Drogen zu tun habe. Im Gegenteil.


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- Markus Krebs
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MsTaxi
Beitrag 29.04.2021, 08:44
Beitrag #244


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Dann würde ich mich an deiner Stelle hinsetzen und ein Schreiben an die Fsst verfassen, in dem ich dar auf hinweisen würde:

- dass nicht gerichtsfest geklärt ist, ob es sich bei der in Frage stehenden Substanz um Amphetamin handelt. (Zumindest, sofern du dir 100 % sicher bist, dass keine Laboruntersuchung stattgefunden hat.)
- du Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hast, über den noch nicht entschieden wurde.
- dass eine durchgeführte Blutuntersuchung negativ verlief, ein Konsum somit nicht nachgewiesen wurde.
- mithin die Anordnung des äG keine Grundlage hat.

Das ganze dann gekrönt von der Erklärung, dass deiner Meinung nach das äG rechtswidrig angeordnet wurde und die Anordnung schriftlich zurückgenommen werden muss.

So würde ich handeln, aber es dürfte anderen hier wohl noch besseres einfallen.

Edit: dass der RA meinte, eine Angabe von genau 10 % könne es nicht geben... naja, ich halte einen Gehalt von genau 10,0 % von irgendwas für genau so wahrscheinlich wie einen Gehalt von 9,95 oder 10,05 %. Als Gegenbeweis für eine stattgefundene Laboruntersuchung ist es mE kein taugliches Argument.


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Alex79
Beitrag 29.04.2021, 10:00
Beitrag #245


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Zitat (Buchholzer @ 29.04.2021, 09:01) *
Die Anordnung eines fachärztlichen Gutachtens zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit ist ein Verwaltungsakt der Nullkommagarnix mit der Strafprozessordnung zu tun hat. Du bist gerade voll auf dem Verständnisholzweg...

Sorry, dann nehmen wir eben das.

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
§ 108 (1) Das Gericht entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.

Sinngemäß das Gleiche.
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Jens
Beitrag 29.04.2021, 10:05
Beitrag #246


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Zitat (Buchholzer @ 29.04.2021, 09:01) *
Die Anordnung eines fachärztlichen Gutachtens zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit ist ein Verwaltungsakt
Die Anordnung eines äG ist kein Verwaltungsakt. Erst die folgende Entziehung der Fahrerlaubnis wäre ein Verwaltungsakt.


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ilam
Beitrag 29.04.2021, 10:18
Beitrag #247


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Zitat (KurzeFrage @ 29.04.2021, 08:23) *
Es steht drin, dass die Blutprobe negativ und ohne Befund war. Edit: keine Drogenfahrt!

Wäre die Blutprobe positiv auf Amphetamin gewesen, wäre Dir die Fahrerlaubnis sofort entzogen worden - ohne äG oder MPU zuvor. Egal ob mit Fahrt oder nicht.
Jeglicher Konsum harter Drogen langt hierfür.

Dass die Blutprobe negativ war, hilft Dir für das äG also kein Stück - die Konstellation "Nachweis des kürzlichen Konsums harter Drogen durch Bluttest + äG" gibt es schlichtweg nicht.

Zitat
Sie stützen die Begründung zur Anordnung des äG alleine auf den Drogenschnelltest der weissen Substanz, der angeblich positiv auf Amphetamine lautet.
Keinerlei anders lautende Aussagen in der Hinsicht.


Wenn die weiße Substanz in der angebrochenen Tüte tatsächlich Amphetamin enthielt, dann genügt das für ein ärztliches Gutachten, in dem abgeklärt wird, ob Du konsumierst oder nicht.

Wie gesagt: Dafür langt ein Schnelltest nicht. Nach den vergangenen Monaten wird es aber sehr sicher einen Labortest geben. Erwähnte ich schon die Akteneinsicht?

Zitat
Die Fragen nach dem Besitz von Amphetamin und der Konsum dessen soll beim äG geklärt werden.


Besitz wird nicht im äG geklärt. Er ist der Grund für das äG.
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Jens
Beitrag 29.04.2021, 10:40
Beitrag #248


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Zitat (ilam @ 29.04.2021, 11:18) *
Wie gesagt: Dafür langt ein Schnelltest nicht. Nach den vergangenen Monaten wird es aber sehr sicher einen Labortest geben.

Es gibt doch sogar einen Strafbefehl:
Zitat (KurzeFrage @ 21.01.2021, 13:40) *
Mittlerweile:
Strafbefehl wegen Besitz Amphetamin mit Wirkung von mind. 10 Prozent.
Und der wird bestimmt nicht auf dem Schnelltest basieren, ebensowenig wie die äG-Anordnung.


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ilam
Beitrag 29.04.2021, 10:46
Beitrag #249


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Übersehen...

Und da steht übrigens nicht "Genau 10%" (was in der Tat komisch wäre) sondern "Mindestens 10%". Klingt nicht nach Schnelltest sondern nach Labortest, bei dem -zugunsten des Beschuldigten- dann der unterste laut Laborbefund mögliche Wert vorgeworfen wurde...

Zitat (KurzeFrage @ 29.04.2021, 08:36) *
dass es eine genaue 10%ige Wirkung auf Amphetamine gar nicht geben kann


1. laut Strafbefehl nicht "genau" sondern "mindestens"
2. Nicht "Wirkung" sondern "Wirkstoffgehalt".

Klingt so, als hätte der Anwalt auch nur einen Auschnitt präsentiert bekommen...

Lass ihn in die Akte schauen.
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treysis
Beitrag 29.04.2021, 17:49
Beitrag #250


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Zitat (Buchholzer @ 29.04.2021, 02:50) *
Ich nehme mal an es fehlt wie so üblich 95% der essentiell notwendigen Information....25% werden eventuell noch scheibchenweise beigebracht, aber 70% werden wir nie erfahren....
Das hier überhaupt so viele Lust haben, seit Monaten die Schnitzeljagd mitzuspielen. Aber vielleicht ist das ja der Reiz.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.04.2025 - 01:34