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#251
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1114 Beigetreten: 27.02.2012 Mitglieds-Nr.: 63516 ![]() |
Ich kann die genauen Wortlaute aktuell nicht wiedergeben, da mir der Schriftsatz nicht vorliegt.
Kann mindestens sein. Kann aber auch genau heissen. Es geht aktuell einfach um die Abwendung des äG. Denn ich nehme und nahm nie Drogen. Und besitzen tue ich auch keine. Wie bereits gesagt: Es kann doch unmöglich ein Schnelltest der Polizei positiv vor Ort sein oder ein Labortest, wenn ein Bluttest bzw. Ein Selbsttest meinerseits mit genug gr. dieses Pulvers komplett negativ verlief. Das passt vorne und hinten nicht zusammen. -------------------- Das ist so n Typ... dem rennt ein Polizist hinterher und sagt "Stop, stehen bleiben! " und er sagt zu dem Polizist:" Bleib du doch stehen! Dir rennt ja auch keiner hinterher! "
- Markus Krebs |
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#252
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
Ich kann die genauen Wortlaute aktuell nicht wiedergeben, da mir der Schriftsatz nicht vorliegt. Kann mindestens sein. Kann aber auch genau heissen. Und auf solche schwammigen Infos hat der Anwalt seine Aussage getroffen, auf die Du Dich stützt? Zitat Es geht aktuell einfach um die Abwendung des äG. "einfach" ist gut... Zitat Denn ich nehme und nahm nie Drogen. Genau um das festzustellen wurde das äG angeordnet. Zitat Und besitzen tue ich auch keine. Die FSST geht davon aus, dass Du besessen hast. Ob zurecht kann Dir nur eine Akteneinsicht beantworten. Zitat Wie bereits gesagt: Es kann doch unmöglich ein Schnelltest der Polizei positiv vor Ort sein oder ein Labortest, wenn ein Bluttest bzw. Ein Selbsttest meinerseits mit genug gr. dieses Pulvers komplett negativ verlief. Das passt vorne und hinten nicht zusammen. Doch, da gibt es mehrere Möglichkeiten. - Du hast nicht exakt das gleiche Pulver getestet. (Andere Charge. Oder es war tatsächlich eine ungewollte Verunreinigung mit Amphetamin und die Durchmischung war nicht gut - Bevor Du jetzt fragst: Das "ungewollt" hilft Dir auch nicht weiter. Wenn Du komisches Zeug konsumierst, bist Du auch dafür verantwortlich) - Dein Schnelltest war weniger sensibel als der Labortest (und der Schnelltest der Polizei). - Dein eigener Konsum muss nicht innerhalb des Nachweiszeitraums des Bluttests erfolgt sein. Hör auf, Dir die Sachen zurechtzudenken. Wenn die Führerscheinstelle zu Recht davon ausgeht, dass das Zeug Amphetamin enthielt, dann ist das äG auch rechtmäßig. |
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#253
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5673 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Doch, da gibt es mehrere Möglichkeiten. (...) Wenn die Führerscheinstelle zu Recht davon ausgeht, dass das Zeug Amphetamin enthielt, dann ist das äG auch rechtmäßig. Die unterschiedlichen Möglichkeiten haben wir dir schon im Januar genannt. Auch die beste Möglichkeit, mit der ganzen Sache umzugehen, hatten wir dir genannt (Akteneinsicht). Die hast du nicht genutzt. Mit dem Ergebnis, dass du immer noch nicht definitiv weißt, ob oder nicht eine Laboruntersuchung des Pulvers stattgefunden hat. Generell ist es eher unwahrscheinlich, dass eine Fsst ein äG ohne gerichtsfeste Laboranalyse eines fraglichen Stofffundes anordnet. Ohne Laboranalyse ist die Anordnung des äG rechtswidrig. Juristische Auseinandersetzungen haben hier keine aufschiebende Wirkung. Mit positiver Laboranalyse ist das äG rechtens. Dann gehst du entweder hin und bestehst und behältst deine FE. Oder du gehst nicht hin oder fällst durch, dann ist deine FE bald danach weg. Die Geschichten, die du uns hier erzählst, kommen jedenfalls bei einem Gutachter nicht gut an. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#254
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Hätte bei einer vorhanden Laboranalyse das äG nicht darauf gestützt sein müssen!? Im Schreiben steht eindeutig, dass sie sich auf den Schnelltest der Polizei beziehen.
Und Wäre bei einem vorhandenen Laborergebnis das Strafverfahren, welches sich auch auf den Schnelltest der Polizei bezieht, was auch so im Bescheid drin steht, nicht schon längst in einem anderen Status?! Corona hin oder her! Wenn ich Akteneinsicht zum äG anfordere - muss ich in der Frist dennoch das äG durchziehen, obwohl aktuell nicht feststeht, ob wirklich Drogen im Spiel stehen?! Was ist mit der Einverständniserklärung?! Ich kann doch keine Unterschrift leisten, um ein äG durchzuführen, basierend auf deren Schreiben, welcher m.E. nicht richtig ist. -------------------- Das ist so n Typ... dem rennt ein Polizist hinterher und sagt "Stop, stehen bleiben! " und er sagt zu dem Polizist:" Bleib du doch stehen! Dir rennt ja auch keiner hinterher! "
- Markus Krebs |
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#255
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Hätte bei einer vorhanden Laboranalyse das äG nicht darauf gestützt sein müssen!? Im Schreiben steht eindeutig, dass sie sich auf den Schnelltest der Polizei beziehen. Du hast ja bisher nicht mal den Wortlauf genannt. Zitat Wäre bei einem vorhandenen Laborergebnis das Strafverfahren, welches sich auch auf den Schnelltest der Polizei bezieht, was auch so im Bescheid drin steht, nicht schon längst in einem anderen Status?! Du kennst den aktuellen Status ja gar nicht... Zitat Wenn ich Akteneinsicht zum äG anfordere - muss ich in der Frist dennoch das äG durchziehen Ja. Es sei denn die Führersscheinstelle nimmt ihre Anordnung zurück oder verlängert die Frist. Zitat Was ist mit der Einverständniserklärung?! Wenn Du die nicht unterschreibst wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen. Zitat Ich kann doch keine Unterschrift leisten, um ein äG durchzuführen, basierend auf deren Schreiben, welcher m.E. nicht richtig ist. Dann musst Du mit den Folgen leben. |
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#256
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Nimmt die Fsst die Anordnung zurück, wenn ich schreibe,
dass das Strafverfahren läuft, demnach kein bestätigter Verdacht bzgl. Amphetamin ??? -------------------- Das ist so n Typ... dem rennt ein Polizist hinterher und sagt "Stop, stehen bleiben! " und er sagt zu dem Polizist:" Bleib du doch stehen! Dir rennt ja auch keiner hinterher! "
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Nein, das Strafverfahren muss hierfür nicht abgeschlossen sein.
Schon erwähnt, dass Dir die Kenntnis über den Inhalt der Strafakte weiterhelfen würde...? |
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#258
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Akteneinsicht würde mich insoweit auch nicht weiterbringen, da diese nicht innerhalb 3 Tagen ankommt
-------------------- Das ist so n Typ... dem rennt ein Polizist hinterher und sagt "Stop, stehen bleiben! " und er sagt zu dem Polizist:" Bleib du doch stehen! Dir rennt ja auch keiner hinterher! "
- Markus Krebs |
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#259
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Was heißt innerhalb von 3 Tagen? Muss die Unterschrift bis Montag bei der FSST sein? Alleine das wäre schon eine Herausforderung.
Dass Du schon wieder (mindestens) 2 Tage verpennt hast, liegt an Dir. |
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#260
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Dann bleibt nur die vage Hoffnung eines Schreibens an die Fsst mit der Bitte um Fristverschiebung. Falls die ablehnen, heißt es äG oder FE bald weg.
Edit: @Ilam Wieso? Einverständniserklärung unterschreiben, hinfahren, Einwurf in Behördenbriefkasten. Geht doch. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#261
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Stimmt.
Und um 3 Uhr morgens ist auch keine Staugefahr. ![]() |
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#262
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17500 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Nimmt die Fsst die Anordnung zurück, wenn ich schreibe, Nein.dass das Strafverfahren läuft, demnach kein bestätigter Verdacht bzgl. Amphetamin Und noch mal zum Verständnis für mich.... Du hast einen Strafbefehl bekommen wegen des Besitzes von 0,63 g Amphetamin, richtig? Da kein polizeilicher Schnelltest eine Grammzahl anzeigt, muss es eine Laboruntersuchung gegeben haben, sonst wäre nach meiner Auffassung kein Strafbefehl ergangen. Und wenn Besitz harter Drogen nachgewiesen ist (und es wurde ja von Dir beschlagnahmt) ordnet die FEB ein ärztliches Gutachten an um zu überprüfen, ob Du auch konsumierst. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#263
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Ein Schnelltest gibt keine Grammzahl an. Eine Waage auf der Dienststelle sehr wohl. Und da war ich vor Ort, als sie dieses auf die Waage legten und fest stellten.
Wie soll ein äG zeigen, dass ich konsumiere?! Er fragt mich": konsumiert du?" Ich sage:" nein!" ?! -------------------- Das ist so n Typ... dem rennt ein Polizist hinterher und sagt "Stop, stehen bleiben! " und er sagt zu dem Polizist:" Bleib du doch stehen! Dir rennt ja auch keiner hinterher! "
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#265
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Akteneinsicht würde mich insoweit auch nicht weiterbringen, da diese nicht innerhalb 3 Tagen ankommt Was die Staatsanwaltschaft betrifft, stimmt das. Bei der FSSt kannst du aber kurzfristig Akteneinsicht nehmen.Das heißt, dass du Montag 07:30 den Hörer in die Hand nimmst und bei der Führerscheinstelle anrufst. Du schilderst, dass in deinen Augen rechtswidrig ein ÄG angeordnet wurde, und du deshalb dringend kurzfristig Akteneinsicht benötigst. Ich denke, du wirst daraufhin direkt am selben Tag einen Termin bekommen. Bei der Akteneinsicht fotografierst du die wichtigen Seiten. Wenn nur das Schnelltestergebnis in der Akte ist, kannst du auch direkt fragen, warum man nicht das Laborergebnis abwartet. Ist das Laborergebnis in den Akten (mit Amphetamin-Nachweis) und die ÄG-Aufforderung nur falsch begründet, dann würde ich deswegen kein Fass aufmachen, sondern die Einverständniserklärung unterschreiben. Die ÄG-Anordnung ist in diesem Fall rechtmäßig. Wie soll ein äG zeigen, dass ich konsumiere?! Mit einer Haaranalyse.-------------------- Wandel dich, nicht das Klima!
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#266
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Er fragt mich": konsumiert du?" Ich sage:" nein!" Ganz so einfach wird es nicht. Nutz mal hier im Forum die Suchfunktion mit "ärztliches Gutachten". Gibt eine ganze Reihe von Threads zu dem Thema. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#267
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Wie soll ein äG zeigen, dass ich konsumiere?! Ein äG soll der FEB mitteilen ob Du überhaupt konsumierst bzw. nachweisbar harte Drogen konsumiert hast.Und für das Gespräch mit dem Arzt sind reine „Lippenbekenntnisse“ nicht zielführend... Eine Vermutung von mir ist, dass @KurzeFrage nur einen Teil der Anordnung hier postet.... Könnte es sein, dass sinngemäß in der Anordnung steht, was bei dem Polizeieinsatz festgestellt wurde, so „wurde eine Substanz sichergestellt, ein Schnelltest ergab einen Anfangsverdacht dass es sich um Amphetamine handelt“... ...und die nächste Passage wurde dann „vergessen“ zu posten die sinngemäß lautete „eine daraufhin durchgeführte Laboruntersuchung ergab 0,63 mg Amphetamine..“ -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#268
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Warum soll ich mich gross erklären oder drum herumreden, wenn es fakt ist, dass ich keinerlei Drogen nehme. Warum soll ich ewig viel Geld für Haaranalysen und sonstige Beweise ausgeben, wenn es fakt ist, dass ich keine Drogen nehme. Warum soll ich beweisen, dass ich keine Drogen nehme, wenn niemals, noch nie, jeglicher Schnelltest auf Urin oder etliche Bluttests positiv auf irgendwelche Drogen waren.
Das ergibt für mich keinen Sinn. Warum muss ich beweisen, dass ich keinerlei Drogen nehme, wenn niemand!!!! einen gegenteiligen Beweis dafür hat, dass ich jemals daran geschnuppert habe ![]() -------------------- Das ist so n Typ... dem rennt ein Polizist hinterher und sagt "Stop, stehen bleiben! " und er sagt zu dem Polizist:" Bleib du doch stehen! Dir rennt ja auch keiner hinterher! "
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Weil Du nach Aktenlage (?) harte Drogen besessen hast. Und die Folge ist dann die Anordnung eines ärztliches Gutachtens bzw. bei Verweigerung dieses Gutachtens der Entzug der Fahrerlaubnis.
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 01.05.2021, 10:50
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorposting gelöscht
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#270
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"Besitzt du Drogen?"
"Nein! " -------------------- Das ist so n Typ... dem rennt ein Polizist hinterher und sagt "Stop, stehen bleiben! " und er sagt zu dem Polizist:" Bleib du doch stehen! Dir rennt ja auch keiner hinterher! "
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#271
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-"Da sagt das Laborergebnis der beschlagnahmten Substanz aber etwas anderes! Ich denke, wir sollten mit Ihnen ein äG machen, um den Konsum auszuschließen."
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#272
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#273
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wenn niemals, noch nie, jeglicher Schnelltest auf Urin oder etliche Bluttests positiv auf irgendwelche Drogen waren. Wenn jemals ein Bluttest den Nachweis des Konsums harter Drogen erbracht hätte, würdest du ja auch nicht zum äG müssen, sondern deine FE wäre weg und dir stünde eine MPU bevor. Du stehst derzeit im Verdacht, im Besitz harter Drogen gewesen zu sein. Eventuell ist dieser Verdacht durch einen Laborbefund abgesichert. Dass du von dem nichts weißt, wie du sagst, kann daran liegen, dass du den entsprechenden Brief nicht erhalten hast oder du den Inhalt ignorierst oder verdrängst, k.A. Sollte es diesen Beweis des Besitz per Laborbefund doch geben, besteht die Möglichkeit aus Sicht der Fsst, dass du diese Drogen auch konsumiert haben könntest. Solcher Konsum muss ausgeschlossen werden und dazu ist das äG da. Nun mal ehrlich: jeder, absolut jeder Konsument harter Drogen würde lügen, dass sich die Balken biegen, und den Konsum abstreiten, wenn er seine FE behalten möchte. Warum sollte man also auf das gesprochene Wort vertrauen? -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#274
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@MsTaxi, scheinbar gibt es schon einen Strafbefehl sogar mit angegebenen Wirkstoffgehalt....insofern ist der TE doch alles bekannt..
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#275
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5673 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
@Buchholzer, das ist mir bekannt mit dem Strafbefehl. Ich habe halt nur den Eindruck, dass @KurzeFrage es unterschätzt, dass die Angelegenheit so einfach, wie sie sich das denkt, nicht ist.
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#276
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Du stehst derzeit im Verdacht, im Besitz harter Drogen gewesen zu sein. Eventuell ist dieser Verdacht durch einen Laborbefund abgesichert. Dass du von dem nichts weißt, wie du sagst, kann daran liegen, dass du den entsprechenden Brief nicht erhalten hast oder du den Inhalt ignorierst oder verdrängst, k.A. Sollte es diesen Beweis des Besitz per Laborbefund doch geben, besteht die Möglichkeit aus Sicht der Fsst, dass du diese Drogen auch konsumiert haben könntest. Solcher Konsum muss ausgeschlossen werden und dazu ist das äG da. Nach besagter Verkehrskontrolle, bei der mir das weisse Pulver weggenommen wurde, wurde dieses an Ort und Stelle, auf der Strasse/im Polizeibus getestet. Ich war weder dabei, noch durfte ich das Ergebnis sehen. Ich stritt vor Ort alles ab, gab zu, dass es sich dabei lediglich um CBD handeln würde. Interessierte nur niemanden. Nach der Blutabnahme durch einen Arzt auf der Dienststelle mit ein paar weiteren Tests durfte ich gehen. Einige Zeit später bekam ich einen Strafbefehl, mit Wortlaut 0,63 gr. Amphetamin. Keinerlei Bezug auf Labor. Ich widersprach diesem selber. Sprach davor aber mit einem Anwalt. Wie gesagt habe ich seitdem aber absolut null mehr davon gehört. Bei dem Wortlaut mit der 10%igen Wirkung weiss ich gerade nicht mehr, auf welchen Fall sich dies bezog. Kann auch der andere sein... Ein Fall läuft über einen Anwalt. Den anderen habe ich selbst in die Hand genommen. Die genauen Wortlaute habe ich bei beiden aktuell nicht, da beide beim Anwalt sind. Wenn ich bei der Fsst, beim Sachbearbeiter Anrufe, kann bzw. müsste mir dieser sagen, was in der Akte steht?! Inwieweit das Amphetamin rechtlich bestätigt wurde?! Hat jemand Erfahrung mit CBD bzw kennt sich jemand direkt mit der Zusammensetzung aus? Kann durch irgendeinen gemeinsamen Inhaltsstoff so ein "falsches" Ergebnis herauskommen?! Welcher Cut-Off Wert muss ein Drogenschnelltest haben, um Amphetamine bei 1 gr. dieses Pulvers nach Einnahme anzeigen zu lassen?! Sollte sowas sich darin befinden... Reicht die Einnahme von 1 gr ? Wie lange muss man warten, bis man einen Test machen kann bzw. sollte? Wann wäre das Pulver vom Körper aufgenommen? Wie wirkt überhaupt Amphetamin?! Wie kann ein äG einen Konsum ausschließen, wenn mein alleiniges Wort diesbezüglich nicht ausreicht?! -------------------- Das ist so n Typ... dem rennt ein Polizist hinterher und sagt "Stop, stehen bleiben! " und er sagt zu dem Polizist:" Bleib du doch stehen! Dir rennt ja auch keiner hinterher! "
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#277
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1137 Beigetreten: 07.01.2020 Mitglieds-Nr.: 86298 ![]() |
Wenn ich bei der Fsst, beim Sachbearbeiter Anrufe, kann bzw. müsste mir dieser sagen, was in der Akte steht?! Inwieweit das Amphetamin rechtlich bestätigt wurde?! Nein, der muss gar nix. Aber du kannst Akteneinsicht nehmen. Hat jemand Erfahrung mit CBD bzw kennt sich jemand direkt mit der Zusammensetzung aus? Die Frage wurde dir in diesem Thread schon mehrfach beantwortet. In jedem illegalen (oder halblegalen) Dreck, den du dir besorgst, kann alles mögliche drin sein. Wie kann ein äG einen Konsum ausschließen, wenn mein alleiniges Wort diesbezüglich nicht ausreicht?! Dein Wort spielt ja durchaus eine Rolle. Du musst z.B. glaubwürdig erläutern, warum du Amphetamine bei dir hattest, wenn du sie nicht selber konsumieren wolltest. Also wo du sie her hast, an wen du sie verkaufen wolltest, solche Sachen. Zusätzlich werden beim äG Drogenscreenings unter Laborbedingungen gemacht. Damit kann ein äG im Ergebnis zwar nichts sicher ausschließen, könnte aber zu dem Schluss kommen, dass bei dir keine Hinweise auf eigenen Drogenkonsum vorliegen. -------------------- Immer wenn jemand "Fragen kostet nichts" sagt, fällt irgendwo ein Anwalt lachend vom Stuhl.
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#278
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Wenn ich bei der Fsst, beim Sachbearbeiter Anrufe, kann bzw. müsste mir dieser sagen, was in der Akte steht?! Inwieweit das Amphetamin rechtlich bestätigt wurde?! Selbst wenn er das machen würde, woher willst du wissen, dass er dir das Richtige sagt? Es gibt nur einen Weg für dich, Klarheit zu bekommen, und das ist selbst die Akte durchzusehen.Warum magst du das nicht machen? Steckt eine Angst dahinter und wenn ja welche? Zitat Welcher Cut-Off Wert muss ein Drogenschnelltest haben, um Amphetamine bei 1 gr. dieses Pulvers nach Einnahme anzeigen zu lassen?! Sollte sowas sich darin befinden... Das weiß niemand und bedenke, wenn du durch solche Selbstversuche versehentlich Amphetamin konsumierst, dann werden deine Haare kontaminiert und die Haaranalyse im ÄG outet dich als Konsument. Damit ist dein FS weg, egal ob du bewusst oder unbewusst konsumiert hast.Reicht die Einnahme von 1 gr ? Wie lange muss man warten, bis man einen Test machen kann bzw. sollte? Wann wäre das Pulver vom Körper aufgenommen Und selbst wenn alle deine Selbstversuche für dich positiv ausgehen, entkräftet das nicht einen Laborbefund und kann dementsprechend das ÄG nicht abwenden. Es geht von daher jetzt erstmal nur darum herauszufinden, was die Gegenseite gegen dich in der Hand hat. Wenns dich beruhigt kannst du aber unabhängig vom ÄG bereits vorab eine Haaranalyse selbst in Auftrag geben. Dann weißt du schon vorher, ob du das ÄG bestehen wirst, oder nicht. Zitat Wie kann ein äG einen Konsum ausschließen, wenn mein alleiniges Wort diesbezüglich nicht ausreicht?! Ganz einfach: Indem weder im Urin noch in deinen Haaren Drogenrückstände zu finden sind und du angibst, CBD gekauft zu haben, in dem Amphetamin untergemischt war, was du nicht wusstest. Zum Konsum des Pulvers kam es nicht, weil es vorher von der Polizei sichergestellt wurde. Dann nennst du noch den Namen des Verkäufers und gibst an, zukünftig nicht mehr irgendwelche Pulver bei unseriösen Quellen zu kaufen, sondern wenn, dann nur noch z. B. in Apotheken. Das wars schon und damit bleibt dir dein FS erhalten. ![]() -------------------- Wandel dich, nicht das Klima!
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Hat jemand Erfahrung mit CBD bzw kennt sich jemand direkt mit der Zusammensetzung aus? Kann durch irgendeinen gemeinsamen Inhaltsstoff so ein "falsches" Ergebnis herauskommen?! Nicht durch einen gemeinsamen Inhaltsstoff, sondern durch ein Mittel, mit dem das CBD gestreckt wurde. Welcher Cut-Off Wert muss ein Drogenschnelltest haben, Mach dich gedanklich endlich von diesen Schnelltests frei. Wenn du jetzt zu einem Händler gehen würdest und kaufst dort CBD und schluckst es, bedeutet das Ergebnis des Schnelltests Null Komma Nix. Ein solcher Schnelltest könnte nur dann eine Aussagekraft haben, wenn du die ursprünglich beschlagnahmte Probe schlucken könntest. Kannst du nicht, also knick den Gedanken. Wie wirkt überhaupt Amphetamin?! Googlen macht schlau. Wie kann ein äG einen Konsum ausschließen, wenn mein alleiniges Wort diesbezüglich nicht ausreicht?! Z.B. durch eine Haaranalyse. Dabei würde dir eine Haarsträhne abgeschnitten und auf drei bis sechs cm Länge gekürzt und dann untersucht. Findet sich in dieser Haarprobe dann ein Hinweis auf Drogenkonsum irgendeiner Art, wird das äG negativ, egal, was du erzählst. Es ist schon vorgekommen, dass zwar die Laboruntersuchungen beim äG negativ waren, die Erzählungen der Leute aber nicht wirklich glaubwürdig waren, dass ihnen trotzdem nicht geglaubt wurde und das äG negativ wurde. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Ganz einfach: Indem weder im Urin noch in deinen Haaren Drogenrückstände zu finden sind und du angibst, CBD gekauft zu haben, in dem Amphetamin untergemischt war, was du nicht wusstest. Zum Konsum des Pulvers kam es nicht, weil es vorher von der Polizei sichergestellt wurde. Blöderweise war die Tüte schon angebrochen, die Story wird in sich zusammenfallen... |
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#281
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1457 Beigetreten: 22.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55769 ![]() |
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#282
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 ![]() |
Man muss aber auch im fÄG mitwirken....
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#283
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17500 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Das vordergründige ist doch, dass @KurzeFrage das äG in Gänze verweigern will, weil die Anordnung nach ihrer Meinung nach nur auf dem Schnelltest der Polizei beruht...
Alle anderen Argumente und Mitteilungen blendet sie aus. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#284
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5673 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Alle anderen (...) Mitteilungen blendet sie aus. Inklusive des Schreibens von der Fsst bzgl. des äG. Normalerweise hat man mindestens 14 Tage Zeit, sich zu entscheiden, ob und wo man das äG machen will. Sie schlägt mit diesem Ding hier drei Arbeitstage vor Abgabetermin der Einwilligungserklärung auf. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Gast_loriot35_* |
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#285
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Bei dem Wortlaut mit der 10%igen Wirkung weiss ich gerade nicht mehr, auf welchen Fall sich dies bezog. Kann auch der andere sein... Ein Fall läuft über einen Anwalt. Den anderen habe ich selbst in die Hand genommen. Die genauen Wortlaute habe ich bei beiden aktuell nicht, da beide beim Anwalt sind. Mir scheint, du solltest deine Gedanken ein wenig sortieren ![]() |
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#286
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1114 Beigetreten: 27.02.2012 Mitglieds-Nr.: 63516 ![]() |
Mir scheint, du solltest deine Gedanken ein wenig sortieren ![]() Das stimmt schon so, wie ich es geschrieben hatte. Beide Schriftsätze liegen beim derzeit beim Anwalt, auch wenn er direkt nur einen bearbeitet. Aus dem Grund, da er mir anbot, mich bei dem anderen Fall zu unterstützen, sollte ich Fragen haben, ich aber das Schreiben übernehme. Und da er genau wissen wollte und musste, um was es geht, schickte ich ihm besagten Schriftsatz zu. Ich fasse zusammen: Die Einverständniserklärung muss ich unterschreiben, ob ich will oder nicht Somit stimmt ich zu, ein äG durchführen zu lassen, welches ich selbst zahlen muss. Genauso wie die Anordnung usw. ABER Genau dieses möchte ich ja verhindern. Nur läuft mir die Zeit davon. Ich muss wissen, was in der Akte genau steht, bevor ich die Einverständniserklärung unterschreibe. Denn ich denke, danach werde ich nicht mehr daraus kommen. Oder?! Auch wenn in der Akte letzlich nichts von einer Laboruntersuchung steht?! Wenn das äG faktisch wirklich "nur" auf den Schnelltest der Polizei aufgebaut ist?! Beim äG werde ich gefragt: Besitzt du Drogen?! Ich antworte darauf?! Nein! Es handelt sich dabei um CBD. Auch wenn es für euch wie Verdrängung ausschaut, aber ich kann nicht sagen, dass da Amphetamine reingemischt wurden. Das geht nicht in meinen Kopf. Es kann nicht sein, dass genau dieses Tütchen, wie ihr sagt, evtl. gestreckt sein soll. Das ergibt für mich keinen Sinn. Vorallem nicht in der Kombination. Hätte ich nicht schon ein paar Drogentests auf der Dienststelle, der letzte erst vor Kurzem, hinter mir und wäre auch nur ein einziger in der Hinsicht positiv, könnte ich es verstehen. Aber in der Hinsicht war noch nie einmal eine geringe Anhaftung zu beziffern. Und akzeptieren kann ich auch nicht die Vorstellung, warum ein Pulver positiv sein soll und sogar im Nachhinein bei der Blutabnahme wiederum negativ. Dieses Tests werden ja im Labor untersucht und sind empfindlicher als normale Urintest oder so. Nimmst du Drogen? Nein, noch nie. Haaranalyse, Bluttests usw. alles würde negativ ausfallen. Das weiss ich sicher. Ich habe mit Drogen nichts am Hut. -------------------- Das ist so n Typ... dem rennt ein Polizist hinterher und sagt "Stop, stehen bleiben! " und er sagt zu dem Polizist:" Bleib du doch stehen! Dir rennt ja auch keiner hinterher! "
- Markus Krebs |
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#287
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1486 Beigetreten: 18.12.2004 Wohnort: Oberbayern Mitglieds-Nr.: 7324 ![]() |
Die Einverständniserklärung muss ich unterschreiben, ob ich will oder nicht Nö, du kannst auf deine Fahrerlaubnis auch freiwillig verzichten. ![]() Auch wenn in der Akte letzlich nichts von einer Laboruntersuchung steht?! Ein Schnelltest gibt aber kein Wirkstoffgehalt an, also geh mal von 99,99% davon aus, das es labortechnisch untersucht wurde. Es kann nicht sein, dass genau dieses Tütchen, wie ihr sagt, evtl. gestreckt sein soll. Das ergibt für mich keinen Sinn. Vorallem nicht in der Kombination. Warum? Das ergibt schon Sinn, (Meth) Amphetamine ist in der Herstellung so ziemlich die billigste Droge die es gibt. Jeder halbwegs intelligente Mensch mit genug krimineller Energie kann sich in der Küche mit ein paar Gegenständen und Internetzugang den Dreck selbst herstellen. Genau deswegen wird das Zeug ja gerne genommen, um hochpreisige Drogen zu strecken. Nimmst du Drogen? Nein, noch nie. Haaranalyse, Bluttests usw. alles würde negativ ausfallen. Genau dafür wollen die ja ein ärztliches Gutachten machen. Wenn die wissen würden, du nimmst harte Drogen, würde jetzt kein äG anstehen, sondern die FE wäre dir schon entzogen und du bräuchtest eine MPU. |
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#288
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#289
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Dann sage ich, dass es Mehl/Zucker oder sonst was wahr?!
Er wird fragen, was das für ein Pulver sein soll, wenn kein Amphetamin -------------------- Das ist so n Typ... dem rennt ein Polizist hinterher und sagt "Stop, stehen bleiben! " und er sagt zu dem Polizist:" Bleib du doch stehen! Dir rennt ja auch keiner hinterher! "
- Markus Krebs |
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#290
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Nochmal: Du stocherst im Nebel. Ohne Blick in die Akte weiß niemand (außer Führerscheinstelle und Gutachter), was zu dem beschlagnahmten Pulver bekannt ist. Wenn da z.B. auch ohne Laborergebnis was von "kristalline Struktur" drinsteht und Du was von "Mehl" erzählst, dann war es das.
Zu Zucker unterscheidet sich die Kristallgröße und die Form usw. usw. usw. |
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#291
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5673 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Den Besitz von CBD in legaler Form kann sie ja einräumen.
Edit: Dieses ganze Rumgeeiere hier bringt mich immer mehr zu der Überzeugung, dass @Lars hier das ist selbst die Akte durchzusehen. Warum magst du das nicht machen? Steckt eine Angst dahinter und wenn ja welche? einen sehr guten Einfall hatte. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#292
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#293
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 11.01.2020 Mitglieds-Nr.: 86321 ![]() |
Dann sage ich, dass es Mehl/Zucker oder sonst was wahr?! Er wird fragen, was das für ein Pulver sein soll, wenn kein Amphetamin Also langsam, sorry es so auszudrücken, gehst du auf den Sack. Entweder lügst du uns was vor, dir selbst was vor oder du WILLST es nicht verstehen. |
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#294
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Wenn ich die Einverständniserklärung unterschreibe und ich sodann Akteneinsicht anfordere, den Termin für das äG möglichst weit nach hinten zum Ende der Frist schiebe, in der Hoffnung, ich bekomme bis dahin Akteneinsicht
- kann ich das äG dann noch abwenden, wenn in der Akteneinsicht lediglich von "Schnelltest" die Rede ist? oder - muss ich dann das äG dennoch durchführen, selber zahlen. Ohne tatsächlichen Grund zur Anordnung des äG, denn so ein "Schnelltest" ist ja auch nicht gerichtsverwertbar, also somit wäre die Anordnung zum äG gar nicht rechtens gewesen?! Dieses ganze Rumgeeiere hier bringt mich immer mehr zu der Überzeugung, dass @Lars hier das ist selbst die Akte durchzusehen. Warum magst du das nicht machen? Steckt eine Angst dahinter und wenn ja welche? einen sehr guten Einfall hatte. Ich habe kein Problem damit, Akteneinsicht anzufordern. Ich habe es bisher im normalen Strafverfahren nicht gemacht, da ich es nicht für nötig hielt, da ich mir sicher war, dass sich das ganze regelt. Jetzt für das äG ist es wiederum was anderes. In ein Gespräch hineinzugehen, ohne zu wissen, was der andere weiss, wäre eh sinnlos. Mir ging es mehr darum, dass diese AE nicht innerhalb 3 Tagen oder so da wäre, da mein oberstes Ziel ja eigentlich war, die komplette Anordnung des äG rückgängig zu machen. Und das macht mir gerade Sorgen. Nach wie vor kann ich mir nicht vorstellen, dass im CBD irgendwelche anderen Stoffe vorhanden sind. Klingt naiv. Ist aber so. Ich wiederhole mich dahingehend aber ständig. Ausserdem stärkte was mir der Anwalt damals sagte, mein Empfinden dahingehend. Er war auch der Meinung, dass sie zu dem Zeitpunkt keinerlei Labortest gemacht hatten. Eben mit der Begründung, dass es keine genaue 10%ige Wirkung gebe. -------------------- Das ist so n Typ... dem rennt ein Polizist hinterher und sagt "Stop, stehen bleiben! " und er sagt zu dem Polizist:" Bleib du doch stehen! Dir rennt ja auch keiner hinterher! "
- Markus Krebs |
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#295
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 11.01.2020 Mitglieds-Nr.: 86321 ![]() |
Ausserdem stärkte was mir der Anwalt damals sagte, mein Empfinden dahingehend. Na wenn dein Anwalt dich darin bestärkt und du dessen Dienste bereits in Anspruch nimmst, wieso kümmert der sich nicht einfach um die ganze Sache, anstatt das hier tagelang breitzutreten? Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 02.05.2021, 21:05
Bearbeitungsgrund: Zitat auf das Wesentliche reduziert
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#296
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1486 Beigetreten: 18.12.2004 Wohnort: Oberbayern Mitglieds-Nr.: 7324 ![]() |
Er war auch der Meinung, dass sie zu dem Zeitpunkt keinerlei Labortest gemacht hatten. Eben mit der Begründung, dass es keine genaue 10%ige Wirkung gebe. Achso, aber ein Schnelltest gibt eine genaue 10prozentige Wirkung an oder glaubst du die haben die 10 % ausgewürfelt? |
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#297
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5673 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Ich habe absolut keine Ahnung, was bei irgendeinem Laborergebnis raus kam. Die Antwort steht im Strafbefehl. Bitte genau lesen. Ggfls. Akteneinsicht nehmen. Da muss alles detailliert drin stehen. Nochmal: Details stehen in der Akte. Ohne Akteneinsicht stochern wir in einer sehr trüben Suppe. Denn wenn ein forensisches Labor festgestellt hat (ist anzunehmen, Gewissheit nur über Akteneinsicht), dass es sich um Amphetamine handelt, dann handelt es sich um Amphetamine. Der Drops ist gelutscht. Nimm dir Akteneinsicht bzw. plane Kosten für einen vernünftigen Strafverteidiger bei deinen "Vorhaben" ein. erfrage es endlich! Wie schon gesagt, dir hilft jetzt nur noch eins: Anwalt einschalten und Akteneinsicht nehmen. Wichtig ist auch, deine Blutergebnisse herauszubekommen. Finden sich dort Spuren von Amphetamin, kann jeden Tag der Brief kommen mit dem FS-Entzug. Wenn dein Blut sauber ist, wirst du zum ÄG müssen. Findet man dort Spuren von Amphetamin in deinen Haaren wird der FS ebenfalls entzogen. In beiden Fällen bekommst du einen neuen FS nur nach bestandener MPU, von der du im jetzigen Zustand km entfernt bist. Verstanden um was es gerade bei dir geht? Ich habe kein Problem damit, Akteneinsicht anzufordern. Ich habe es bisher im normalen Strafverfahren nicht gemacht, da ich es nicht für nötig hielt, da ich mir sicher war, dass sich das ganze regelt. Jetzt für das äG ist es wiederum was anderes. Ist ja nun nicht so, dass wir dir das nicht alles vorhergesagt hätten! -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#298
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Das bestreite ich ja gar nicht. Ich hatte bisher aber auch meine Gründe.
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- Markus Krebs |
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Dann frage ich mich allen Ernstes, ob du der Meinung bist, es könnte ein Wunder geschehen. Unter dem Aspekt von Zugangsbeschränkungen, wie sie derzeit üblich sind bei Behörden, zweifle ich daran, dass morgen ein persönliches Gespräch mit dem SB der Fsst möglich ist.
Du hast also aus vermeintlich guten Gründen das Kind in den Brunnen fallen und ersaufen lassen. Okay, dann wirst du eben das Geld für das äG los. Ob sich die Fsst bzw. der Arzt auf zwei UK einlassen, ob eine alternative HA wirklich negativ wären, obliegt der Glaskugel. Du hast hier seit Jahren betont, wie wichtig dir deine FE ist, wie sehr du sie für dein Verständnis von Unabhängigkeit brauchst. Ich würde unter diesem Aspekt sagen, du hast dir klassisch ins Knie geschossen. Es wäre wohl an der Zeit, dass du generell dein Handeln überdenkst. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Beitrag
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Was ich mich frage:
Warum soll während des äG geklärt werden, ob ich Drogen besass/besitze, wenn sie doch labortechnisch bereits einen Beweis diesbezüglich haben?! -------------------- Das ist so n Typ... dem rennt ein Polizist hinterher und sagt "Stop, stehen bleiben! " und er sagt zu dem Polizist:" Bleib du doch stehen! Dir rennt ja auch keiner hinterher! "
- Markus Krebs |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2025 - 05:48 |