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#301
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1486 Beigetreten: 18.12.2004 Wohnort: Oberbayern Mitglieds-Nr.: 7324 ![]() |
Die wollen wissen ob du Drogen konsumierst.
Alleine der Besitz reicht grundsätzlich nicht zum Fahrerlaubnisentzug. Deswegen äG wegen dem Besitz und sollte sich da rausstellen das du konsumierst ist sie weg, also die Fahrerlaubnis. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 02.05.2021, 21:07
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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#302
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5673 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Im Falle harter Drogen wäre auch ein zurückliegender, nicht mehr aktueller Konsum der Anlass, dir deine FE zu entziehen. Eine Neuerteilung wäre dann entweder nach einer positiven MPU oder aber nach 15 Jahren ohne FE möglich.
Edit: der sofortige Entzug der FE nach dem Nachweis oder Eingeständnis des Konsums harter Drogen ist eine MUSS-Bestimmung. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#303
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1114 Beigetreten: 27.02.2012 Mitglieds-Nr.: 63516 ![]() |
Edit:
Im Endeffekt ist es mehr oder minderwertig sch*** egal, ob ich Drogen besass/besitze, was labortechnisch heraus kam/kommt, solange kein Konsum vorliegt?! Somit besteht man das Gutachten? Und bzgl. der Fahrerlaubnis ist auch alles ok? -------------------- Das ist so n Typ... dem rennt ein Polizist hinterher und sagt "Stop, stehen bleiben! " und er sagt zu dem Polizist:" Bleib du doch stehen! Dir rennt ja auch keiner hinterher! "
- Markus Krebs |
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#304
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5673 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Für ein äG gilt folgendes:
- du musst einen Fragebogen ausfüllen, in dem u.a. nach zurückliegendem Drogenkonsum und auch nach weiteren offenen Ermittlungsverfahren oder Strafbefehlen gefragt wird. Gibst du den Konsum harter Drogen zu oder verschweigst du ein solches Verfahren, ist dein äG negativ und deine FE ist weg. - du stehst im Verdacht (du hast dem Strafbefehl ja widersprochen), harte Drogen besessen zu haben. Diesen Besitz ohne Konsum musst du schlüssig erklären können. Wie kam es, dass du dachtest, es sei reines CBD, wo hast du es gekauft etc.? - deine Drogentests müssen negativ sein auf alle Drogen. UK testen eher den aktuell stattgefundenen Konsum, eine Haaranalyse würde einen Nachweiszeitraum von bis zu sechs Monaten umfassen. Wird Konsum irgendwelcher Drogen nachgewiesen, wird das äG negativ. Ob du das nun alles fair findest, der Meinung bist, das könne doch irgendwie alles nicht sein oder dich beleidigt fühlst, weil man einfach deinem Wort so ohne weiteres keinen Glauben schenken will, interessiert im Zusammenhang mit dem äG kein Schw... ähm, kein Borstenvieh. Du hattest die Möglichkeit, aktiv erfolgversprechender dagegen vorzugehen, du hast es vorgezogen, das nicht zu tun. Okay, war deine Entscheidung, also musst du jetzt mit den Konsequenzen klar kommen. Kommt das äG zu dem Schluss, dass es keinen Konsumnachweis gibt, dass deine Geschichte glaubhaft ist, bleibt dir die FE erhalten. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#305
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Das bestreite ich ja gar nicht. Ich hatte bisher aber auch meine Gründe. Erfahren wir diese evtl. auf Seite acht oder neun dieses Threads?Mensch Mädel, Deine Fahrerlaubnis ist gerade in akuter Gefahr auf lange Zeit (ggf. 15 Jahre) Geschichte zu sein.... nimm endlich Akteneinsicht um zu erfahren was die „Gegenseite“ alles über Dich weiß!!! -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#306
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Solange ich nicht konsumiere, ist die FE nicht in Gefahr. Habt ihr doch geschrieben.
Egal welcher Test aktuell bei mir gemacht werden würde, egal ob Urinschnelltest, Blutprobe, Haaranalyse oder sonstiges, alles war, wird und würde negativ ausfallen! -------------------- Das ist so n Typ... dem rennt ein Polizist hinterher und sagt "Stop, stehen bleiben! " und er sagt zu dem Polizist:" Bleib du doch stehen! Dir rennt ja auch keiner hinterher! "
- Markus Krebs |
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#307
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Ok, träum weiter...
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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#308
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Bitte nochmal verstehend lesen.
Gibst du den Konsum harter Drogen zu oder verschweigst du ein solches Verfahren, ist dein äG negativ und deine FE ist weg. (...) Diesen Besitz ohne Konsum musst du schlüssig erklären können. Wie kam es, dass du dachtest, es sei reines CBD, wo hast du es gekauft etc.? (...) Kommt das äG zu dem Schluss, dass es keinen Konsumnachweis gibt, dass deine Geschichte glaubhaft ist, bleibt dir die FE erhalten. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#309
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Also zum Konsum bin ich mir zu 100% sicher, dass dies negativ ausfallen wird. Keine Ahnung, @Q-Treiberin, warum du in der Hinsicht was anderes behauptest.
Zu dem CBD kann ich sagen, wo ich das gekauft habe und es ja tatsächlich so war, dass ich von reinem CBD ausgehe, da dies in einem offiziellen Shop gekauft wurde und nicht im Internet. Was ist daran nicht glaubwürdig? -------------------- Das ist so n Typ... dem rennt ein Polizist hinterher und sagt "Stop, stehen bleiben! " und er sagt zu dem Polizist:" Bleib du doch stehen! Dir rennt ja auch keiner hinterher! "
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#310
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Mir kam gerade folgender Gedanke:
Wenn ich eine Haaranalyse in Auftrag gebe, diese 6 Monate rückwirkend bestätigen kann, dass ich keinerlei Drogen, insbesondere kein Amphetamin zu mir genommen habe, dann ist es theoretisch und praktisch UNMÖGLICH, dass in dem beschlagnahmten Pulver Amphetamin vorzufinden ist, da ich das Pulver davor ja konsumiert habe. Richtig? -------------------- Das ist so n Typ... dem rennt ein Polizist hinterher und sagt "Stop, stehen bleiben! " und er sagt zu dem Polizist:" Bleib du doch stehen! Dir rennt ja auch keiner hinterher! "
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#311
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1) Wenn es eine Laboranalyse gibt, dann war in dem Pulver, was bei Dir gefunden wurde, ca. 10% Amphetamin. Fertig aus, das ist nachgewiesen und das bekommt man nicht wegdiskutiert. Nicht mit Schnelltest, nicht mit Blutwert, nicht mit Zeugenaussage des Händlers, gar nicht.
2) Die Tüte war angebrochen (Niemand verkauft 0,63g). Wo ist der Rest geblieben wenn Du nicht konsumiert hast? 3) Den Nachweis vom Kauf von CBD bei einem "offiziellen" Händler (was auch immer das sein mag) hilft Dir überhaupt nicht. Du kannst nicht nachweisen, dass das beschlagnahmte Pulver das ist, dass Du da gekauft hast. (Du könntest genauso den Kassenbon vom letzten Backpulvereinkauf einreichen. Originalversiegelt kann die Tüte nicht gewesen sein, siehe Punkt 2. ) 4) Ob das Amphetamin beim Händler oder bei Dir da "reingeraten" ist, ist führerscheintechnisch komplett egal. Es ist drin (Siehe Punkt 1). Die einzigen Punkte, bei denen Du eine minimale Restchance hast, sind 1) und 2). 3) und 4) interessiert die Führerscheinstelle und den Gutachter überhaupt nicht. Wenn ich eine Haaranalyse in Auftrag gebe, diese 6 Monate rückwirkend bestätigen kann, dass ich keinerlei Drogen, insbesondere kein Amphetamin zu mir genommen habe, dann ist es theoretisch und praktisch UNMÖGLICH, dass in dem beschlagnahmten Pulver Amphetamin vorzufinden ist, da ich das Pulver davor ja konsumiert habe. Richtig? Falsch. Geringe Konsummengen landen nicht zwingend in den Haaren und sind trotzdem für den Führerschein tödlich. Es hat schon seinen Grund, dass die Führerscheinstelle ein ärztliches Gutachten und nicht "nur" einen Haartest fordert. |
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#312
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Das würde dir für das Strafverfahren eventuell helfen, aber nicht für den aktuellen Stand, dass du ein äG machen musst.
Edit: im Strafverfahren würde ein findiger Staatsanwalt wohl argumentieren, dass du mehr als eine Tüte CBD gekauft hast, von denen eine, aus der du dann konsumiert hast, kein Amphetamin enthielt. Die Tüte, die beschlagnahmt wurde, hingegen enthielt Amphetamin. Das bringt di ch dann genau wohin weiter im Strafverfahren? -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#313
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Langsam bin ich hier echt raus...
Mensch Mädel lies doch zumindest diesen (Deiner unendlichen) Threads... Da steht alles wichtige drin! -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Dann check ich jetzt gar nichts mehr. Mal so, mal so
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Dann check ich jetzt gar nichts mehr. Mal so, mal so Ich glaube Du meinst mich: Zitat 3) Den Nachweis vom Kauf von CBD bei einem "offiziellen" Händler (was auch immer das sein mag) hilft Dir überhaupt nicht. Du kannst nicht nachweisen, dass das beschlagnahmte Pulver das ist, dass Du da gekauft hast. (Du könntest genauso den Kassenbon vom letzten Backpulvereinkauf einreichen. Originalversiegelt kann die Tüte nicht gewesen sein, siehe Punkt 2. ) Ich meinte das in der Hinsicht, dass Dich das nicht entlastet solange Du Punkt 1 und 2 nicht geklärt hast. Wenn Du das hinbekommst (wie auch immer), wird dieser Punkt natürlich auch wichtig - alleine schon um Deine Kooperation zu zeigen. |
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#316
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Mal so, mal so Du blendest, wie mir scheint, aus, dass du es mit zweierlei unterschiedlichen Bereichen zu tun hast: 1. Strafbefehl 2. Fahrerlaubnisrecht. Im 1. ist noch nichts endgültig entschieden, weil über deinen Widerspruch noch nicht geurteilt wurde. Das ist aber vollkommen egal für das Fahrerlaubnisrecht. Dort geht man davon aus, dass die Tatsache des Besitzes harter Drogen den Konsum ebendieser nahelegt. Wichtig ist dabei, dass die Fsst nicht warten muss, bis das Strafrecht sein Urteil gefällt hat. Für die Fsst gilt: ein auch einmaliger Konsum von harten Drogen killt die FE. Deshalb muss eben dringend geklärt werden, ob jemand, der im Besitz von harten Drogen angetroffen wurde, auch konsumiert. Das dient der Gefahrenabwehr, also dem Schutz der Verkehrsteilnehmer ganz allgemein. Also wird auf Basis des noch nicht abschließend geklärten Strafbefehls ein äG angeordnet, dessen Spielregeln wir dir nun schon eine ganze Reihe von Beiträgen erklären. Die Laborergebnisse, die dabei erhoben werden, sind wichtig. Genauso wichtig ist aber auch die Nachvollziehbarkeit deiner Erklärungen, wie es überhaupt dazu kam, dass du erwischt wurdest mit irgendwelchem dubiosen Kram. Wird das endlich klar? -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Ich versuche einfach eine klare Linie zu finden. Manchmal denke ich bei euren Aussagen, dass ich weiter komme. Dann wiederum ziehen mich nachfolgende Aussagen wieder runter.
Ich werde wohl Akteneinsicht beantragen (müssen). Das habe ich mittlerweile verstanden. Da dies aber dauert, muss ich die Einverständniserklärung unterschreiben. Meine Frage, ob ich das im Nachhinein rückgängig machen kann, blieb leider unbeantwortet. Ich habe immer noch die Hoffnung, dass das Pulver labortechnisch nicht untersucht wurde bzw. aktuell offen steht, ob es Drogen sind oder nicht. Kann ich dann das äG noch verhindern? Egal was für Drogennachweise verlangt werden bin ich mir wie gesagt sicher, dass ich keine Rückstände vorzuweisen habe. Dies macht es mir ja so schwer zu glauben, dass im CBD Amphetamine drin sein sollen. Ich verstehs halt einfach nicht. Jeder Test bei der Polizei war negativ. Egal, ob ich davor CBD nahm oder nicht. (Egal, in welcher "Form) Egal, ob ich davor Koffeinpulver nahm, oder nicht. Egal, ob ich davor geraucht habe oder nicht. Ihr wisst, was ich meine. 2) Die Tüte war angebrochen (Niemand verkauft 0,63g). Wo ist der Rest geblieben wenn Du nicht konsumiert hast? Ich habe doch gesagt, dass ich konsumiert habe. Es war aber alles schon vor paar Monaten. Ich kann nicht mehr genau sagen, wann dies war. Ich denke nicht in besagter Nacht, wenn ich so zurück denke. Wobei ich dann ehrlich nicht weiss, warum 0,63 gr. Ich mein, an sich ist 1 gr. nicht viel. Wenn dann würde ich alles auf einmal nehmen. Aber keine Ahnung, wie es damals war. -------------------- Das ist so n Typ... dem rennt ein Polizist hinterher und sagt "Stop, stehen bleiben! " und er sagt zu dem Polizist:" Bleib du doch stehen! Dir rennt ja auch keiner hinterher! "
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Da dies aber dauert, muss ich die Einverständniserklärung unterschreiben. Meine Frage, ob ich das im Nachhinein rückgängig machen kann, blieb leider unbeantwortet. Wenn Du das Einverständnis zurückziehst ohne dass die Führerscheinstelle zuvor die Anordnung des äG zurückgezogen hat, dann wird die Führerscheinstelle das sehr wahrscheinlich als mangelnde Kooperation auslegen und die Fahrerlaubnis unverzüglich entziehen. Du musst dann schon vorher mit der Führerscheinstelle reden, damit sie die Anordnung zurücknehmen. Ich habe doch gesagt, dass ich konsumiert habe. Es war aber alles schon vor paar Monaten. Ich kann nicht mehr genau sagen, wann dies war. Ich denke nicht in besagter Nacht, wenn ich so zurück denke. Wem gegenüber? Wenn das in der Akte steht und dazu ein Nachweis über den Amphetamingehalt des Zeugs, dann ist Deine Fahrerlaubnis nicht zu retten und hätte eigentlich ohne äG unverzüglich entzogen werden müssen. |
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#319
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Die Laborergebnisse, die dabei erhoben werden, sind wichtig. Genauso wichtig ist aber auch die Nachvollziehbarkeit deiner Erklärungen, wie es überhaupt dazu kam, dass du erwischt wurdest mit irgendwelchem dubiosen Kram. Wird das endlich klar? Für mich gibt es halt aktuell immer noch zwei Varianten. Hoffnung stirbt zuletzt. Im CBD ist kein Amphetamin. Darauf hoffe ich nach wie vor. DANN ist das äG und die Folgen hinfällig -------------------- Das ist so n Typ... dem rennt ein Polizist hinterher und sagt "Stop, stehen bleiben! " und er sagt zu dem Polizist:" Bleib du doch stehen! Dir rennt ja auch keiner hinterher! "
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#320
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#322
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DANN ist das äG und die Folgen hinfällig Du übersiehst dabei nur, dass es sehr wohl sein kann, dass die Fristsetzung zur Abgabe des äG bei der Fsst zeitlich vor der endgültigen Klärung der strafrechtlichen Seite liegt. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Wenn Du das Einverständnis zurückziehst ohne dass die Führerscheinstelle zuvor die Anordnung des äG zurückgezogen hat, dann wird die Führerscheinstelle das sehr wahrscheinlich als mangelnde Kooperation auslegen und die Fahrerlaubnis unverzüglich entziehen. Du musst dann schon vorher mit der Führerscheinstelle reden, damit sie die Anordnung zurücknehmen. Meinte auch nur dann, sollte sich herausstellen, dass im beschlagnahmten CBD doch kein Amphetamin ist. Somit wäre ein äG nicht mehr zulässig, da kein Grund mehr bestehen würde. Hoffnung ist sehr gering... Aber ach keine Ahnung. Wem gegenüber? Wenn das in der Akte steht und dazu ein Nachweis über den Amphetamingehalt des Zeugs, dann ist Deine Fahrerlaubnis nicht zu retten und hätte eigentlich ohne äG unverzüglich entzogen werden müssen. Während der Kontrolle habe ich gemeint, dass das beschlagnahmte Pulver CBD sei. Von Konsum glaube ich nicht, dass ich etwas erwähnt hatte. Meinte eher euch gegenüber. Bezugnehmend auf jegliche Urintests oder Bluttests bei der Polizei, die dennoch alle negativ verliefen. Ja, das kann sehr gut sein @MsTaxi. Denke auch nicht, dass es plötzlich schnell schnell geht. Aber zumindest die AE bräuchte ich davor. Sonst habe ich null Chancen. -------------------- Das ist so n Typ... dem rennt ein Polizist hinterher und sagt "Stop, stehen bleiben! " und er sagt zu dem Polizist:" Bleib du doch stehen! Dir rennt ja auch keiner hinterher! "
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#325
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Oder waren es ein paar Gramm und die Amphetamin-Nettomenge waren 0,63g? Gewogen wird das Pulver inkl. Tütchen. Trotzdem wäre die Anordnung in der Welt und wirksam - es sei denn sie wird zurückgenommen. Den Rechtsweg hast Du erst gegen den Entzug (und dann nicht mit aufschiebender Wirkung). Und dann reden wir dabei über s Wetter oder wie ![]() -------------------- Das ist so n Typ... dem rennt ein Polizist hinterher und sagt "Stop, stehen bleiben! " und er sagt zu dem Polizist:" Bleib du doch stehen! Dir rennt ja auch keiner hinterher! "
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#326
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Gewogen wird das Pulver inkl. Tütchen. Von der Polizei vor Ort. Hinterher wird im genauer gewogen und dann wird auch das Gewicht der Tüte abgezogen. Spricht auch dafür, dass der Kram im Labor war - oder? Das Tütchen dürfte übrigens unter 0,63g wiegen, ich habe hier auch solche Tütchen und 10 Stück davon wiegen 8g... (eine feinere Waage habe ich nicht). Und dann reden wir dabei über s Wetter oder wie ![]() Versuche einfach zu verstehen, was ich da geschrieben habe ohne Witzchen drüber zu machen. Es ist nunmal so, dass nicht Du entscheidest, ob die Anordnung noch gültig ist sondern die Führerscheinstelle (und nach Entzug kann dass dann gerichtlich überprüft werden). |
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#327
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Wow, wie verblendet kann man sein.
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#328
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Egal was für Drogennachweise verlangt werden bin ich mir wie gesagt sicher, dass ich keine Rückstände vorzuweisen habe. Dies macht es mir ja so schwer zu glauben, dass im CBD Amphetamine drin sein sollen. (...) Ich habe doch gesagt, dass ich konsumiert habe. Die Sicherheit, von der du hier redest, fußt doch ausschließlich auf Schnelltests, egal ob nun die der Polizei oder deine eigenen. Jetzt im äG werden die Proben im Labor untersucht. Diese Laborergebnisse sind wesentlich genauer als die Ergebnisse von Schnelltests Deshalb sind Laborergebnisse ja rechtlich verwertbar und Schnelltests nicht. Deshalb kann es durchaus sein, dass ein Schnelltest negativ bleibt, obwohl du amphetaminversetztes CBD konsumiert hast. Eine Haaranalyse hingegen hätte gute Chancen, in so einem Fall positiv zu werden. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Aber genau das war doch meine Frage vorhin @ MsTaxi
Ich würde morgen direkt eine Haaranalyse veranlassen. Das wollte ich doch wissen, ob das was bringt. Aber darauf bekam ich mehr oder weniger die Antwort:"nein". Da zu geringe Mengen Amphetamin im besagten CBD nicht nachvollziehbar sind. Deswegen sage ich ja, so langsam blicke ich leider nicht mehr ganz durch. -------------------- Das ist so n Typ... dem rennt ein Polizist hinterher und sagt "Stop, stehen bleiben! " und er sagt zu dem Polizist:" Bleib du doch stehen! Dir rennt ja auch keiner hinterher! "
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Nein. Du hattest gefragt, ob eine negative Haaranalyse beweist, dass Du nicht konsumiert hast.
Das tut sie nicht, geringer seltener Konsum KANN durchrutschen. Eine positive Analyse beweist hingegen den Konsum. |
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#331
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Wie beweist man dann bitte beim äG, dass man nicht konsumiert bzw nicht konsumiert hat????
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#332
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#333
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Der Unterschied zwischen
Geringe Konsummengen landen nicht zwingend in den Haaren und Eine Haaranalyse hingegen hätte gute Chancen, in so einem Fall positiv zu werden. ist nicht so groß, wie du meinst. Die "Gefahr", dass eine Haaranalyse jetzt positiv würde, hängt auch von Faktoren ab, die wir hier noch gar nicht diskutiert haben, weil wir sie mangels Faktenkenntnis nicht einmal ansatzweise entscheiden könnten. Sowohl @Ilams als auch meine Einschätzung können zutreffen und haben eine deutlich von 0 % unterschiedene Wahrscheinlichkeit. ob das was bringt. Was soll es denn bringen? Was versprichst du dir von einem negativen Ergebnis einer von dir veranlassten Haaranalyse? Wessen Meinung oder Handlungsweise willst du dadurch beeinflussen? -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#334
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5619 Beigetreten: 15.12.2003 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 977 ![]() |
Ich werde wohl Akteneinsicht beantragen (müssen). Sehr gut!Das habe ich mittlerweile verstanden. Zitat Meine Frage, ob ich das im Nachhinein rückgängig machen kann, blieb leider unbeantwortet. Die Frage stellt sich doch gar nicht. Du kontaktierst deine FSSt und erklärst ihnen, dass du deine Einverständniserklärung erst nach Akteneinsicht abgeben kannst. Das ist dein gutes Recht! Die werden nichts unternehmen, solange sie dir keinen Termin zur AE gegeben haben.Aber du musst innerhalb der Frist tätig werden! Verstanden? Zitat Ich habe immer noch die Hoffnung, dass das Pulver labortechnisch nicht untersucht wurde bzw. aktuell offen steht, ob es Drogen sind oder nicht. Kann ich dann das äG noch verhindern? Ja, keine Laboruntersuchung = kein ÄG. Aber dazu brauchst du die AE!Und zur Haaranalyse: Ist diese negativ, verhindert das nicht das ÄG, aber dann hast du schonmal 80% des ÄGs geschafft. Du musst dann nur noch das richtige sagen und dann behältst du den FS. Und das bekommen wir hin! Aber du musst dich kümmern, es geht jetzt um alles. Stell dir den Wecker auf 07:30 und ruf dann bei der FSSt an, ok? Du sagst ihnen das hier: "dass du deine Einverständniserklärung erst nach Akteneinsicht abgeben kannst." Das kriegst du hin! @Senecca Deine dämlichen Kommentare braucht niemand! Halt dich hier raus, wenn du nichts Konstruktives beizutragen hast! ![]() Wir unterstüzen hier die User, anstatt sich an ihren Problemen aufzugeilen. -------------------- Wandel dich, nicht das Klima!
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#335
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5673 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Wie beweist man dann bitte beim äG, dass man nicht konsumiert bzw nicht konsumiert hat???? Ganz platt und vereinfacht ausgedrückt: indem alle von mir genannten Teilstücke des äG in dieselbe "nicht schuldig"-Richtung weisen. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#336
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 11.01.2020 Mitglieds-Nr.: 86321 ![]() |
@Senecca Deine dämlichen Kommentare braucht niemand! Halt dich hier raus, wenn du nichts Konstruktives beizutragen hast! ![]() Wir unterstüzen hier die User, anstatt sich an ihren Problemen aufzugeilen. Ich geile mich nicht auf, im Gegenteil ist es für mich absolut unerklärlich, wie man sieben Seiten lang über das selbe schreiben und sich im Kreis drehen kann, während es ja ganz offensichtlich ist, dass der/die TE nicht die Wahrheit sagt, weshalb mein Vorschlag mit das konstruktivste hier im thread ist: den/die TE nach sieben Seiten im Kreis drehen und Nulleinsicht, einfach selbst machen zu lassen. Den Mund verbieten brauchst du mir mit Sicherheit nicht ;-) Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 03.05.2021, 06:06
Bearbeitungsgrund: Zitat auf das Wesentliche reduziert
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#337
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14065 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Moderativer Hinweis @Senecca:
Bitte halte Dich an die Gepflogenheiten und Nutzungsbedingungen des Forums. Dazu gehört beim Antworten und Zitieren ausschließlich die wesentlichen Passagen zu zitieren. Alles andere hemmt den Lesefluss. Du bist noch recht frisch im Forum dabei und ich weiss nicht, wie viele Threads von @KurzeFrage Du kennst. Es gehört zu ihrer Persönlichkeitsstruktur, manche Fakten auszublenden. Menschen, die sie an dieser Stelle durch ihre Erfahrung einschätzen können, arbeiten diese Fakten mühsam heraus. Das kann sich leider auch mal über zehn Seiten und einige Tage bis Wochen hinziehen. Da dann hineinzugrätschen, ist der Sache nicht dienlich. Es schadet sogar. |
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#338
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1137 Beigetreten: 07.01.2020 Mitglieds-Nr.: 86298 ![]() |
![]() Das Tütchen dürfte übrigens unter 0,63g wiegen, ich habe hier auch solche Tütchen und 10 Stück davon wiegen 8g... (eine feinere Waage habe ich nicht). Hm... rechne nochmal nach! ![]() -------------------- Immer wenn jemand "Fragen kostet nichts" sagt, fällt irgendwo ein Anwalt lachend vom Stuhl.
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#339
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1114 Beigetreten: 27.02.2012 Mitglieds-Nr.: 63516 ![]() |
Ich melde mich in ein paar Tagen nochmal... Habe da so ne Idee. Danke für eure positiven und negativen Beiträge...
-------------------- Das ist so n Typ... dem rennt ein Polizist hinterher und sagt "Stop, stehen bleiben! " und er sagt zu dem Polizist:" Bleib du doch stehen! Dir rennt ja auch keiner hinterher! "
- Markus Krebs |
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#340
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5673 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Habe da so ne Idee. Was für ein Glück, dass ich schwarzen Humor habe. ![]() -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#341
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
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#342
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1114 Beigetreten: 27.02.2012 Mitglieds-Nr.: 63516 ![]() |
Habe da so ne Idee. Was für ein Glück, dass ich schwarzen Humor habe. ![]() Keine Ahnung, auf was du hinaus möchtest. Danke für eure Denkanstöße, Hinweise usw. -------------------- Das ist so n Typ... dem rennt ein Polizist hinterher und sagt "Stop, stehen bleiben! " und er sagt zu dem Polizist:" Bleib du doch stehen! Dir rennt ja auch keiner hinterher! "
- Markus Krebs |
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#343
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17500 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Hattest Du denn heute Akteneinsicht genommen?
Oder die Einverständniserklärung abgegeben? Oder steckst Du weiter den Kopf in den Sand? -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#344
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4321 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 ![]() |
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#345
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2615 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 ![]() |
Sie hatte doch ne Idee.... (mit der Sie sich wahrscheinlich noch weiter reinreitet
![]() -------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
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#346
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1114 Beigetreten: 27.02.2012 Mitglieds-Nr.: 63516 ![]() |
Die ganze Sache läuft nun über einen Anwalt.
Die genauen Ausführungen kann ich jetzt wörtlich nicht widergeben, aber wirklich negativ schien er nicht. Ich muss aktuell nichts weiter tun. -------------------- Das ist so n Typ... dem rennt ein Polizist hinterher und sagt "Stop, stehen bleiben! " und er sagt zu dem Polizist:" Bleib du doch stehen! Dir rennt ja auch keiner hinterher! "
- Markus Krebs |
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#347
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
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#348
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17500 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Ich muss aktuell nichts weiter tun. Ist das ein Scheidungsanwalt o.ä.?Und die Frage zur Akteneinsicht hast Du (wie so viele) auch nicht beantwortet.... Ansonsten schließe ich mich @ilam an.... bringst Du das äG nicht in der gesetzten Frist (außer Dein Anwalt erreicht die Aufhebung der Anordnung) bist in relativ kurzer Zeit ohne FE... -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#349
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 ![]() |
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#350
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1114 Beigetreten: 27.02.2012 Mitglieds-Nr.: 63516 ![]() |
Die ganze Sache erledigt der Anwalt.
Er kam mit Paragraphen, Fachwissen und Sonstigem an, von dem hier im Forum diesbezüglich noch nie etwas geschrieben wurde. Und die Frage zur Akteneinsicht hast Du (wie so viele) auch nicht beantwortet.... AE hat der Anwalt beantragt. -------------------- Das ist so n Typ... dem rennt ein Polizist hinterher und sagt "Stop, stehen bleiben! " und er sagt zu dem Polizist:" Bleib du doch stehen! Dir rennt ja auch keiner hinterher! "
- Markus Krebs |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2025 - 05:48 |