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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 2), Wird jetzt alles anders?
Uwe
Beitrag 19.09.2004, 09:27
Beitrag #1


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Dort ist der Anfang, hier gehts weiter.

Gruß Uwe

Ob es hier endet?

Gruß Tortenjan

Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 14.12.2004, 12:32


--------------------
Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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Gast_Gast_Andy_*
Beitrag 20.09.2004, 00:03
Beitrag #2





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Hallo Freunde.
Ich versuche jetzt ein bishen Klarheit in diese Geschichte zu bringen.
Ich kann selber polnisch und habe gerade eine polnische Zeitung von mir.
Es steht was interresantes über die Deutschen , die in Polen einen Führeschein machen wollen.
Ich übersetze:Die Überschrift lautet:

Die polnische Fahrerlaubniss ist Illegal !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
So eine Behauptung stellt das Verkehrsministerium in Deutschland.
Die Führescheine , die durch Polen an die Bürger der BRD ausgestellt wurden , sind nicht rechtmässig erworben.
Die Fahrerlaubniss(Führeschein) kann man nur erhalten, wenn man 181 Tage im Jahr in Polen verbracht hat ( Zitat Michael Zirpel).
Die deutschen Behörden haben die polnischen Behörden angeschrieben es in Zukunft zu unterlassen , solche Führescheine auszustellen(181 tage Regelung)
Berlin hat auch die europäische Kommision benachrichtigt.
Deutschland hat jedoch eingeräumt,das die deutschen Gerichte,Polizei,Behörden die polnischen Führescheine nicht einziehen dürfen.
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Gast_Gast_Andy_*
Beitrag 20.09.2004, 00:11
Beitrag #3





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Es heisst Klartext.
Die Wohnsitzregelung muß eingehalten werden und ich denke , das es nicht viele Bundesbürger gibt , die es sich leisten können in Polen ein halbes JAHR ZU VERBRINGEN.
Aber warum 181 Tage????????????
So stand es in der Zeitung

Ich hoffe ich habe manchen damit geholfen.

Mir tun nur die leid , die in Stettin den Lappen gemacht haben und dann nach Deutschland gereist sind(mißachtung der 181 tage Regelung)
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Uwe W
Beitrag 20.09.2004, 00:34
Beitrag #4


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Man muss halt nich alles glauben was in der Zeitung steht.
Wenn es nur ungefähr stimmt (185 Tage sind ja korrekt), kann man schon froh sein.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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natas
Beitrag 20.09.2004, 11:06
Beitrag #5


Neuling
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malzeit.....

ich habe letzten monat meine pappe über eine seriöse firma in tschechien gemacht.
(e mail anfragen bei mir zwecklos)
es existiert sogar ein eigenes internetforum,für leute die dort angemeldet sind,um erfahrungen auszutauschen.

Meines wissens ist seit april noch keine mpu gegen einen eu führerscheinbesitzer angeordnet worden...

Rechtsanwalt säftel wartet auf den ersten,um ein musterprozeß durch die instanzen der verwaltungsgerichte durchzukämpfen....dann wird endlich rechtssicherheit bestehen.
Scheinbar will keine führerscheistelle hinterher den schwarzen peter haben.

das konservative vereine,wie der adac mal wieder alles schwarz sehen wundert mich übrigens nicht.....ich empfehle allen eu führerscheinbesitzern eine verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen......(muß ja nicht beim adac sein)

freie fahrt für frohe bürger....... rofl1.gif

natas
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Gast_Gast_Chris_B_*
Beitrag 21.09.2004, 13:44
Beitrag #6





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Ich habe der bei uns zuständigen Polizei ein Schreiben zugesandt und die Problematik nach dem Urteil geschildert und gebeten, dass bei einer Kontrolle wenn ein Deutscher eine ausl. EU-Fahrerlaubnis besitzt dies der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt wird. Wir werden dann überprüfen ob der Betroffene eine MPU machen muss oder nicht bzw. ihm das Fahren mit der ausl. Fahrerlaubnis in Deutschland zu versagen.

Das Schreiben habe ich extra verfasst, da ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle einen Deutschen mit einem gültigen EU-Führerschein sieht ohne weiteres Fahren lassen wird, da der Deutsche ja auch im Ausland längere Zeit gelebt hätten können (legal).
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Commodore25E
Beitrag 21.09.2004, 13:50
Beitrag #7


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Zitat (natas @ 20.09.2004, 12:06)
malzeit.....

ich habe letzten monat meine pappe über eine seriöse firma in tschechien gemacht.
(e mail anfragen bei mir zwecklos)....

warum???

Wenn die Fa. wirklich seriös ist hast Du Doch nix zu verbergen, oder Doch???? think.gif


--------------------
Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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Natrix20
Beitrag 21.09.2004, 14:00
Beitrag #8


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@Gast Chris B
Na du kannst es wohl nicht abwarten eine Fahrerlaubnis in Polen zu machen??
Ein Schelm wer dabei was böses denkt.
Aber ich bin ja mal gespannt wie das Polizeirevier deines Vertrauens auf deinen
Brief antworten wird. (Bitte bei einer Antwort posten)
Noch besser wäre es aber, du notierst die Betroffenen beim Namen und schickst die Liste gleich an die Behörde direkt hin, das geht dann noch schneller als den Umweg über die Polizei zu nehmen, grins.
Gruss Natrix
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Gast_Gast_Chris_B_*
Beitrag 21.09.2004, 14:07
Beitrag #9





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Hab ich mich so unverständlich ausgedrückt???
Ich bin auf einer Fahrerlaubnisbehörde tätig und mir geht es gegen den Strich dass jemand der mit 1,6 %o Alkohol Auto gefahren ist oder Drogen konsumiert hat einfach einen Führerschein im Ausland machen kann und hier ohne Probleme fahren kann.

Ich erinnere an meine Ausführungen im Teil 1 letzter Woche!
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Natrix20
Beitrag 21.09.2004, 14:26
Beitrag #10


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@Gast Chris B
Das kann ja sein, nur finde ich es etwas traurig wenn du Leute denunzieren solltest, was ich aber nicht glaube. Fakt ist lieber Chris, das die Leute mit ner EU FE fahren dürfen!!
Und das wirst auch leider du einsehen müssen, das wenn überhaupt, bis zur ersten Kontrolle jeder damit fahren wird.
Ich denke die Polizei wird so gut wie niemanden melden. Wieso auch, die FE ist gültig und wenn noch die 185 Tage eingehalten sind ist das für einen Polizisten eine einwandfreie Fahrerlaubnis.
Und stell dir mal das schlimmste vor, Fahrer und Polizist kennen sich auch noch persönlich und man beschliesst keine Anfrage an die Behörde zu machen der guten Freundschaft willen.
Das Kind ist doch längst in den Brunnen gefallen. Niemand macht sich strafbar wenn er mit einer korrekten Auslands FE fährt.Wieso noch grossartig bei einer Kontrolle jemanden überprüfen, der z.B schon 4 Jahre damit fährt?
Wieso noch jemanden überhaupt überprüfen, der in der Zwischenzeit schon wieder mit 2 Promille an den Baum gerast ist und nicht mehr zu belangen ist?
Das mit der Überprüfung auf Eignung ist doch ein nachgekartetes Spiel ohne kurzfristigen Sinn.
Gruss Natrix
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Andreas
Beitrag 21.09.2004, 14:29
Beitrag #11


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Zitat (Natrix20 @ 21.09.2004, 15:26)
Ich denke die Polizei wird so gut wie niemanden melden.

Wenn du damit nicht etwas falsch liegst. Die police.gif hat schon oder wird noch von ganz oben die entsprechenden Weisungen bekommen.


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Natrix20
Beitrag 21.09.2004, 14:44
Beitrag #12


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Na wenn sie so stark kontrollieren wie bei mir in den letzten Jahren kann es jedem mit einer EU FE recht sein. Viermal in 18 Jahren ist ne gute Quote.
Bei meinem Vater in 37 Jahren kein einziges mal. Da liegt die Treffer Quote aber enorm hoch bei ?37 Millionen Führerscheinen in Deutschland.
Da wird der ein oder andere doch ein paar Jährchen fahren können, oder Andreas?
Aber Fakt ist nunmal, das jemand ÜBERHAUPT fahren darf und für einige ist das doch eine kleine Überbrückungszeit für die bevorstehende MPU.
Soll ja auch Leute geben, die BEIDES machen werden. EU FS plus eine MPU.
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Gast_Gast_Chris_B_*
Beitrag 21.09.2004, 14:45
Beitrag #13





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Tja, die Polizei und Mitteilungen nach § 2 Mistra da sieht es zwar meistens ziemlich schlecht aus, da es gibt immer einen der über der Polizei steht und Mitteilungen macht z. B. die Kripo oder Staatsanwaltschaft.

Ich denke schon und das wird die Polizei bei uns schon machen jemanden entsprechendes zur Überprüfung hat es auch machen.
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Natrix20
Beitrag 21.09.2004, 14:50
Beitrag #14


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@Gast Chris B
Du wir leben noch nicht ganz unter Big Brother, was soll den die Staatsanwaltschaft der Polizei mitteilen? Die kommt ja vor lauter Arbeit gar nicht nach einen Prozess innerhalb weniger als 3 Monaten über die Bühne zu kriegen.
Glaubst du die hat Zeit sich mit solchen Kinkerlitzchen rumzuschlagen?
Bei einem Bagatellschaden kommt ja nicht mal mehr die Polizei zum Unfallort gefahren!!!!!!! Na vielleicht hat der Unfallgegner ja auch einen EU FS dabei,grins.(War jetzt ironisch gemeint)!
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Tortenjan
Beitrag 21.09.2004, 14:53
Beitrag #15


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Da sprechen wir gerade einen interessanten Aspekt an. Wie verhalten sich die Versicherungen bei Fahrern mit Eu-Fs think.gif


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Natrix20
Beitrag 21.09.2004, 14:56
Beitrag #16


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@Tortenjan
Ich denke da Versicherungen international operieren wird das keine grossen Auswirkungen haben.Falls es doch Probleme geben sollte, kann man ja auch eine polnische Versicherung wählen grins, oder je nach dem wo man den EU Fs gemacht hat eine dort heimische Versicherung wählen. Sind ja jetzt alle in der EU und da gilt ja auch Freizügigkeit bei der Versicherungswahl.
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Andreas
Beitrag 21.09.2004, 14:57
Beitrag #17


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Zitat (Natrix20 @ 21.09.2004, 15:56)
Sind ja jetzt alle in der EU und da gilt ja auch Freizügigkeit bei der Versicherungswahl.

Falsch, die Kfz-Versicherung muß in D zugelassen sein, damit sie hier entsprechende Deckungszusagen abgeben darf. Es gibt einige Versicherungsgesellschaften aus dem EU-Ausland, die haben sich zwischenzeitlich wieder vom deutschen Markt zurückgezogen.


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Tortenjan
Beitrag 21.09.2004, 15:00
Beitrag #18


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Versicherungen sind sehr kreativ, wenn es darum geht nicht zahlen zu müssen oder Regressansprüche an Fahrer/Halter stellen zu können. Die Überprüfung von FEs, und damit zwangsläufig auch Information an die FEB, dürfte alltagsgeschäft sein. Ich hatte zwar in meinen bislang 12 Autojahren noch keine police.gif-Kontrolle aber schon 2 Versicherugsfälle (einmal Geschädigter und einmal Verursacher mad.gif )


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Natrix20
Beitrag 21.09.2004, 15:29
Beitrag #19


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@Tortenjan
Es ist klar das die Versicherung eine Führerscheinnummer haben möchte bei einem Schaden der gemeldet wird, jedoch will die Versicherung auf jeden Fall Ihren Mandanten auch behalten.Sie würde sich ja den eigenen Ast absägen, sollte Sie der FEB eine Mitteilung machen. Folge wäre eine Abmeldung des Fahrzeugs und die Versicherung hat eine Prämie weniger.
Vorausgesetzt es handelt sich um einen Bagatellschaden. Aber faktisch muss auch die Versicherung die EU FE als gültig ansehen.
Aber ich denke bei einem größeren Unfall ist eh die Polizei vor Ort, da braucht die Versicherung dann eh keine Meldung an die FEB zu machen.
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Bayer
Beitrag 21.09.2004, 16:00
Beitrag #20


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Jede Versicherung muss den Schaden übernehmen, wenn der Eu FS gültig ist. Und gültig ist er ja. Also was soll die Aufregung. Eine Versicherung kann es allerdings ablehnen einen von vornherein zu versichern. Vor allem ausländische Mitbürger z.B. tun sich bei manchen Gesellschaften schwer überhaupt eine Police zu bekommen. Es könnte durchaus sein, daß bei EU FS Inhabern die Gesellschaften in Zukunft ähnlich reagieren. Aber dann gibts ja immer noch die Oma oder so auf die man das Auto zulassen kann.
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Tortenjan
Beitrag 21.09.2004, 16:11
Beitrag #21


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Das die Versicherung des EU-FS Inhabers erst mal den gegnerischen Schaden tragen muß ist klar. Die Frage ist allerdings, wie es mit Regreßforderungen und Kaskoleistungen aussieht. Auch ist mir (noch wink.gif ) nicht klar, ob ein EU-FS Inhaber Abzüge in kauf nehmen muß, wenn rauskomt, daß er keine rechtmäßig erteilte FE hat.


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strichachtdoktor
Beitrag 21.09.2004, 22:15
Beitrag #22


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Zitat
Das die Versicherung des EU-FS Inhabers erst mal den gegnerischen Schaden tragen muß ist klar. Die Frage ist allerdings, wie es mit Regreßforderungen und Kaskoleistungen aussieht. Auch ist mir (noch  ) nicht klar, ob ein EU-FS Inhaber Abzüge in kauf nehmen muß, wenn rauskomt, daß er keine rechtmäßig erteilte FE hat.


Nochmal kurz zurueck zum EuGH: Die Jungs aus Luxemburg haben doch gerade erst den deutschen Verwaltungsheimern ins Gebetbuch geschrieben, dass auch eine Fahrerlaubnis, die in einem anderen EU-Land erteilt wurde, eine rechtmaessig erteilte FE ist !

Da eruebrigt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz doch, und die Mutmassung ueber Regressforderungen oder Kaskoleistungen auch. Schon bisher konnten Inhaber einer auslaendischen FE, einmal in Deutschland sesshaft, hier ganz normal ihre Fahrzeuge versichern ...

wavey.gif Joe


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Gast_Guest_*
Beitrag 21.09.2004, 23:35
Beitrag #23





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Hallo Leute,

ich hatte ja absolut überhaupt nicht mehr mit einer Antwort gerechnet aber dann kam sie doch noch.

Die Leiterin der Führerscheinbehörde in Friedberg Hessen antwortete mir folgendes:

Sehr geehrter Herr *******,

hinsichtlich der Konsequenzen aus dem Urteil des EUGH vom 29.04.2004 teile ich Ihnen mit, dass die Fahrerlaubnsibehörden aufgrund des EUGH-Urteiles eine im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis anzuerkennen haben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Die Fahrerlaubnis muss unter Beachtung des Wohnsitzprinzipes erteilt worden sein, d.h. die An-
erkennung der EU-Fahrerlaubnis ist abhängig davon, dass sich der Antragsteller bei Erwerb der
mindestens 185 Tage in dem EU-Staat aufgehalten hat.
2. Sofern nach einem Entzug der Fahrerlaubnis die vom Gericht festgesetzte Sperrfrist abgelaufen
ist und das Wohnsitzerfordernis erfüllt worden ist, ist die EU-Fahrerlaubnis anzuerkennen.
Allerdings ist in diesen Fällen bei der Ausstellungsbehörde nachzufragen, ob der Betroffene
den Entzug der Fahrerlaubnis angegeben hat und ob im Zuge der Erteilung des Führerscheines
eine Überprüfung der Eignung erfolgt ist.
Trifft dies nicht zu, ist die deutsche Fahrerlaubnisbehörde berechtigt, die Eignung zu über-
prüfen. Dies gilt sowohl in den Fällen in denen keine Eignungsüberprüfung erfolgt ist als auch
in den Fällen in denen die Ausstellungsbehörde keine den deutschen Maßstäben entsprechende
Eignungsüberprüfung durchgeführt hat oder keine Rückmeldung gibt.
In diesen Fällen kann die deutsche Fahrerlaubnisbehörde die ausländische Fahrerlaubnis unter
Begründung ihrer Eignungsbedenken entziehen.

Ich gehe davon aus, Ihnen hiermit Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
*******
Fahrerlaubnisbehörde des Wetteraukreises
Tel: *******




(meine Anfrage:)

Sehr geehrter Frau *******,

ich hab eine Frage welche sich auf das EuGH Urteil vom 29. 4. 2004 bezieht,
welches Herrn Kapper berechtigt, trotz der Anordnung einer MPU, ein
Kraftfahrzeug hier in Deutschland führen zu dürfen. Ich würde mich freuen,
von ihnen eine kurze und verbindliche Auskunft erhalten zu können, wie die
deutsche Führerscheinbehörde zum jetzigen Zeitpunkt, im Falle der Benutzung
eines Kfz hier in Deutschland, mit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis,
trotz Anordnung einer MPU, reagiert. Ich bedanke mich im Vorraus.

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen

*******





Aber das Urteil sagt doch das die Führerscheine grundsätzlich anzuerkennen sind auch wenn gegen die 185 Tage verstoßen wurde. Es ist Sache des Ausstellerlandes dies zu üperbrüfen und diese FS auch wieder einzuziehen.


Gruß Karlos

Edit Mod.: Namen anonymisiert und Telefonnummern gelöscht

Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 22.09.2004, 07:26
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RA XDiver
Beitrag 21.09.2004, 23:39
Beitrag #24


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Zitat
Aber das Urteil sagt doch das die Führerscheine grundsätzlich anzuerkennen sind auch wenn gegen die 185 Tage verstoßen wurde. Es ist Sache des Ausstellerlandes dies zu üperbrüfen und diese FS auch wieder einzuziehen.


Was anderes hat die Gute auch nicht gesagt.

Im Übrigen wäre es gut, wenn Du Namen und Telefonnummer der Dame "neutralisieren" könntest. Der Datenschutz gilt auch für Verwaltungsmitarbeiter. wavey.gif

EDIT: Sehe gerade, ist ja ein Gast. Dann die Bitte an einen Mod, den Beitrag dahingehend zu editieren...

Edit Mod.: Erledigt

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 22.09.2004, 00:02


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strichachtdoktor
Beitrag 22.09.2004, 02:44
Beitrag #25


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Zitat
2. Sofern nach einem Entzug der Fahrerlaubnis die vom Gericht festgesetzte Sperrfrist abgelaufen
ist und das Wohnsitzerfordernis erfüllt worden ist, ist die EU-Fahrerlaubnis anzuerkennen.
Allerdings ist in diesen Fällen bei der Ausstellungsbehörde nachzufragen, ob der Betroffene
den Entzug der Fahrerlaubnis angegeben hat und ob im Zuge der Erteilung des Führerscheines
eine Überprüfung der Eignung erfolgt ist.
Trifft dies nicht zu, ist die deutsche Fahrerlaubnisbehörde berechtigt, die Eignung zu über-
prüfen. Dies gilt sowohl in den Fällen in denen keine Eignungsüberprüfung erfolgt ist als auch
in den Fällen in denen die Ausstellungsbehörde keine den deutschen Maßstäben entsprechende
Eignungsüberprüfung durchgeführt hat oder keine Rückmeldung gibt.
In diesen Fällen kann die deutsche Fahrerlaubnisbehörde die ausländische Fahrerlaubnis unter
Begründung ihrer Eignungsbedenken entziehen.
 


Viel wichtiger finde ich das Unterstrichene. Ich bin ja nur ein Laie - habe mich aber doch ein wenig mit dem EuGH-Urteil auseinandergesetzt. Und DAS denke ich, haben die Richter des EuGH gerade verneint: Die Ueberpruefung einer EU-auslaendischen FE wird zwar nicht verboten - Konsequenzen des ueberpruefenden Staates sind jedoch nicht vorgesehen.

Vielmehr ist zu entnehmen, dass die EU-FE eines anderen Mitgliedsstaates "ohne Wenn und Aber" anzuerkennen ist. Eine "den deutschen Maßstäben entsprechende Eignungsüberprüfung" zu verlangen halte ich nicht nur fuer sehr vermessen, sondern auch fuer nicht im Sinne dieses Urteils. (... auch, wenn es SO vielleicht nicht formuliert ist - das Urteil hat eine Tendenz welche in die andere Richtung weist).

Definitiv FALSCH ist, die deutschen Behoerden koennten aufgrund irgendwelcher Umstaende eine EU-FE entziehen. Dieser Wunsch deutschen Beamtendenkens wurde definitiv gestrichen, sofern es sich nicht um neue Straftaten handelt. Das Hoechstmass der rechtlich abgedeckten Vorstellungen ist die begruendete Aufforderung an die EU-Behoerden, man möge doch bitte an Hand diverser deutscher Vorverurteilungen die FE und/oder aber die Eignung des Inhabers erneut ueberpruefen.

Gruss, Joe


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Andreas
Beitrag 22.09.2004, 06:34
Beitrag #26


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Zitat
Definitiv FALSCH ist, die deutschen Behoerden koennten aufgrund irgendwelcher Umstaende eine EU-FE entziehen.


Das ist dein Wunschdenken und noch lange nicht Fakt. cool.gif


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Natrix20
Beitrag 22.09.2004, 08:45
Beitrag #27


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Das wird ja immer interessanter das mit der Eignungsprüfung.Nun muss also die ausstellende Behörde im Ausland erst mal gefragt werden und Stellung dazu nehmen.Das heisst, es dauert ja noch länger und wird für die Verwaltung noch teurer einen EU FS zu überprüfen. Na ich glaube die Führerscheinstellen agieren alle auf ihre eigene Art und Weise und sind z.T auch etwas ratlos wie sie denn nun reagieren sollen.
Aber bei einer Stelle in dem Brief werden die Behörden schon ihre Probleme bekommen, nämlich da wo der ausstellende Staat keine Eignungsüberprüfung anwendet oder zulässt. Auf welcher rechtlichen Basis wird die deutsche Behörde befähigt sein, diesen EU FS dann NACH DEUTSCHEN Maßstäben zu überprüfen?
Aber da beginnt ja wieder bekanntlich die Quadratur des Kreises.
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RA XDiver
Beitrag 22.09.2004, 08:48
Beitrag #28


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Zitat
Auf welcher rechtlichen Basis wird die deutsche Behörde befähigt sein, diesen EU FS dann NACH DEUTSCHEN Maßstäben zu überprüfen?


§ 46 FeV? think.gif


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Natrix20
Beitrag 22.09.2004, 08:53
Beitrag #29


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Hält der §46 dem EU Urteil vor Gericht stand????
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Gast_Gast_Chris_B_*
Beitrag 22.09.2004, 08:54
Beitrag #30





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An Natrix20,

Nach § 11 - 14 FeV und die dazugehörigen Anlagen!

Vorallem mal § 11 Abs. 2 FeV beachten. Des weiteren mache eine Anordnung zur einer MPU nur Sinn, wenn schwerwiegende Sachen vorgefallen sind, die nach deutschem Recht eine MPU zu fordern ist.
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Natrix20
Beitrag 22.09.2004, 09:09
Beitrag #31


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@Gast Chris B
Es interessiert mich nicht das DEUTSCHE Recht, sondern es geht um EU Recht.
Die Frage ob eine Verwaltungsbehörde einen EU FS Inhaber auf Eignung aufgrund alter Tatbestände überprüfen kann, kann nur in einem Gerichtsverfahren geklärt werden.
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Gast_Gast_Chris_B_*
Beitrag 22.09.2004, 09:16
Beitrag #32





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Da bin ich nicht der Meinung, da er Deutsche im Straßenverkehr teilnimmt gilt in diesem Fall die FeV und wenn Tatsachen bekannt werden die Bedenken . . . . kann man eine MPU oder ein fachärztliches Gutachten durchführen lassen auch dann wenn dies kein Deutscher sondern ein Ausländer ist. Oder sehe ich das verkehrt, da im Schutz der Allgemeinheit ...!
Die ausl. FE kann man natürlich nicht entziehen aber dem Betroffenen versagen in Deutschland ein Fahrzeug zu führen, wenn Tatsachen die Bedenken an der Fahreignung gegeben ist sich bei einer Untersuchung rausstellt.
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Gast_Gast_Chris_B_*
Beitrag 22.09.2004, 09:17
Beitrag #33





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Wenn die Straftat verjährt ist, ist es egal. Da die FEB keine Unterlagen mehr haben dürfte bzw. diese nicht verwenden darf.
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Gast_Guest_*
Beitrag 22.09.2004, 10:08
Beitrag #34





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Zitat
Zitat

Definitiv FALSCH ist, die deutschen Behoerden koennten aufgrund irgendwelcher Umstaende eine EU-FE entziehen.


Das ist dein Wunschdenken und noch lange nicht Fakt.


Das ist doch kein Wunschdenken, sondern europaeische Realitaet. Die EU-FE kann nur vom Gericht eingezogen und an die ausstellende Behoerde zurueckgesandt werden. Etwas anderes ist das Verbot, von der EU-FE im Inland Gebrauch zu machen wie z.B. bei §46FeV, wenn er denn zur Anwendung kommt.

Es ist eher ein Wunschdenken deutscher Behoerden, weiterhin "deutsche Eignungsrichtlinien" auf alle anwenden zu koennen, die sich hier im Strassenverkehr bewegen ...
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Gast_Gast_Chris_B_*
Beitrag 22.09.2004, 10:23
Beitrag #35





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Nun gibt es auch Siutationen wo die FEB die FE entzieht nicht nur das Gericht!
Schon mal darüber nachgedacht!

Ich finde Foren nicht schlechtes, ich finde nur Wunschdenken und Schönredereien beschissen.
Wenn jemand die deutsche FEB entzogen bekommen hat durch Alk oder Drogen und macht keine MPU weil er sich fürchtet durch zu fallen, kann man wohl in vielen Fällen davon ausgehen, dass der Betroffene noch ein Suchtproblem hat.
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natas
Beitrag 22.09.2004, 10:23
Beitrag #36


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jaja...hunde die bellen beißen nicht.......das möchte ich aber sehen,dass mir eine deutsche behörde ein in tschechien ausgestellten führerschein endziehen darf....wenn überhaupt können sie es mit einem fahrverbot versuchen.
Der im eu ausland erworbene führerschein stellt ein neues rechtsverhältnis da,mit dem eine deutsche führerscheinstelle nix zu tun hat.
Ein deutsches einwohnermeldeamt darf auch keinem tschechen seinen perso wegnehmen.
Im übrigen werden die tschechen mit sicherheit keine von ihnen offizielll und mit viel bürokratie ausgestellten führerschein wieder einziehen.
Die sind genauso arrogant und unfehlbar wie ihre deutschen kollegen.
Sollte die führerscheinstelle tatsächlich eine mpu anordnen........wiederspruch einlegen.....anwalt einschalten .......verwaltungsgericht machen lassen.
Herr säftel wartet schon.
Im übrigen ist die 185 tage regelung eine farce....wer sie umgehen will,meldet sich halt pro forma im ausland an....den deutschen behörden geht es ja darum mpu kandidaten generell ihre pappe nicht zu gönnen.....egal ob die 185 tage regelung eingehalten wurde oder nicht.
Der deutsche staat war schon immer ein schlechter verlierer.......so schlau sind wir hier nämlich nicht mehr alle,man siehe *pisa*.

Als wenn es in hier keine anderen probleme geben würde als das autofahrende volk.
??????

natas



den namen meiner tschechischen fahrschule nenne ich übrigens nicht,weil schleichwerbung eh wieder gelöscht wird......aber wer nicht doof ist googled mal ne runde.........hat was von *euro* und *fuehrerschein*..............~lächel narr.gif
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Gast_Gast_Chris_B_*
Beitrag 22.09.2004, 10:26
Beitrag #37





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Ich denke mal, dass ich jetzt hier auseinander genommen werden von paar Mitgliedern in diesem Forum aber wieso ist eine MPU denn erforderlich wenn jemand z. B. Drogen oder Alk konsumiert (alk. zum wiederholten Male oder über 1,6 %o 13 FeV )?? -Es soll jetzt nicht heissen, dass jeder der über 1,6 %o Alk. mal hatte ein Alkoholiker ist.- Doch wohl um sicherzustellen, dass der Betroffene charakterlich und körperlich in der Lage ist ein Fahrzeug zu führen.
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Commodore25E
Beitrag 22.09.2004, 10:27
Beitrag #38


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Oder schickt Dir ne PM.........


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Gast_Gast_Chris_B_*
Beitrag 22.09.2004, 10:28
Beitrag #39





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An Natas,

§ 11 Abs. 8 Nichtmirwirkung -> Entzug.
Entzug in den meisten Fällen mit sofortiger Vollziehung, das geht relativ flott vorallem dann beim VG.
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Natrix20
Beitrag 22.09.2004, 10:44
Beitrag #40


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@Gast Chris B
Sorry aber niemand möchte dich hier niedermachen, ich halte nur ein paar Argumenten (ob richtig oder falsch lasse ich mal offen) dagegen.
Du hast geschrieben,das du auf ner Führerscheinstelle arbeitest. Hast du schon
selbst mitbekommen, das eine Eignungsüberprüfung angeordnet wurde bei euch wegen eines EU FS???
Gruss Natrix
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Gast_Gast_Chris_B_*
Beitrag 22.09.2004, 11:16
Beitrag #41





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Weil der eine EU-FE hat bestimmt nicht nur wenn Tatsachen bekannt sind, die an der Eignung zum Führen von Fahrzeugen bedenken geben.

Als Bsp. ein Drogenkonsument muss seinen deutschen EU-FS abgeben. Zur Wiedererteilung der deutschen FE muss er eine positive MPU vorlgegen (um eine positive Mpu zu erlangen muss er mind. ein Jahr abstinenz nachweisen und paar andere Dinge noch).
Wenn er dies umgehen möchte und macht einen ausl. Eu-FS von mir aus Tschechien oder Holland darf er in diesem Land fahren, da habe ich keine Bedenken egal jetzt mit den 185-Tagen.
Aber zurück in Deutschland in einer Verkehrskontrolle er zeigt seinen ausl. FS obwohl er Deutscher ist, nach dem Urteil müsste jeder Polizist zumindest mal einen Augenblick nachdenken wieso dass so ist dass dieser als Deutscher einen ausl. EU-FS hat.
Daher habe ich der Polizei die Problematik geschrieben und gebeten, dass diese zumindest den Namen und Geburtsdatum notieren, damit ich eine kurze Überprüfung machen kann, ob gegen diese Person evtl. Eignungszweifel bestehen könnten (geht ganz schnell -> z. B. Anfrage beim KBA).
Natürlich sehe ich da ein großes Problem, es wird einige Zeit dauern wenn überhaupt, dass man solche Personen entdeckt.
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Gast_Gast_Chris_B_*
Beitrag 22.09.2004, 11:23
Beitrag #42





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Wenn jemand zum ersten Mal unter Alk.-einfluss ein Fahrzeug geführt hat und dies unter 1,6 %o BAK-Wert war (MPU nicht notwendig) wird der Betroffene bestimmt nicht wenn er nicht über die 2-Jahres-Frist drüber ist eine ausl. EU-FS machen.

Jemand der Drogen oder sonstige Probleme hat (Alk.) wird wohl eher auf der Schiene mit dem ausl. FS fahren.

Ich sehe aber keine Notwendigkeit beim ersten Abschnitt, wenn ich weiss, dass Herr x unter 1,6 %o den FS entzogen bekommen hat eine MPU anzuordnen, dass lässt auch die FeV nicht zu. Es ist halt wirklich nur das Problem bei Personen die nach der Gesetzeslage (FeV) eine MPU machen müssten.
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Natrix20
Beitrag 22.09.2004, 11:25
Beitrag #43


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@Gast Chris B
Ja hast du schon Leute überprüft? Gab es bei euch schon Fälle wo Leute zur MPU gebeten worden sind?
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Gast_Guest_*
Beitrag 22.09.2004, 11:36
Beitrag #44





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Ich finde das total gut, wenn deutsche Beamte Eigeninitiative entwickeln und einfach mal das Recht in die eigene Hand nehmen, Chris B.

Viel effektiver waere es, wenn Du Dich mal in Deinen sechs Wochen Jahresurlaub an eine grosse Kreuzung Deiner Stadt setzt und alle Kennzeichen der vorbeifahrenden Fahrzeuge aufschreibst. Als naechstes ermittelst Du dann die Halter der Fahrzeuge und vergleichst diese Liste mit der Liste der Fuehrerscheinlosen in Deiner Region. Die Uebereinstimmungen bittest Du dann zur MPU und verfuegst die Sicherstellung der EU-Fahrerlaubnis zwecks Eintragung eines Nutzungsverbotes fuer Deutschland.

Dann musst Du nur noch kleine Aufkleber anfertigen lassen, z.B. mit den Buchstaben "FSL" fuer Fuehrerscheinlose und an die betroffenen Personen verteilen, damit sie diese auf Kleidung etc. kleben koennen. Stirn waere auch nicht schlecht.

Selbstverstaendlich muss auch jeder Inhaber eines Geschaefts oder selbststaendigen Betriebes ein Plakat an gut einsehbarer Stelle verbringen ...

Ehrlich - das macht Dein Leben leichter und die Vorgaenge auch viel transparenter.
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Commodore25E
Beitrag 22.09.2004, 11:41
Beitrag #45


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Bitte bleibt bei einer sachlichen Auseinandersetzung. Polemik bringt nichts....... wavey.gif


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Gast_Gast_Chris_B_*
Beitrag 22.09.2004, 11:46
Beitrag #46





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Tja, und dann werde ich die ganze Kosten auf die Betroffenen, bei denen es zum Entzug kommt, die Kosten auferlegen dann freut sich der Staatsseckel.

So ein Unsinn! Dann brächten wir auch keine sonstige Gesetze!
Natürlich sind dass ja nur Einzelfälle die bekannt werden. Habe ich ja schon geschrieben dass man nur die Personen überprüfen kann, die Bekannt sind. Wie werden die Personen bekannt?- Durch Polizeikontrollen!

_________
An Natrix;
einen ausl. EU-FS nein, bei deutschen EU-FS ja, schon mehrere zumindest fachärztliche Untersuchungen!
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Gast_Guest_*
Beitrag 22.09.2004, 13:07
Beitrag #47





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@ Gast_Chris_B! Und was machst Du bei einem,der z.B. 1989 die FE mit über 1,6% entzogen bekommen hat. Er hat 1996 seine EU-FE legal gemacht.Ist nicht mehr Behördenmässig bekannt (Verwerbarkeit).Sind im schlimmsten Fall 15 Jahre vorbei (2004). So jetzt kommt der Kandidat bei Dir FE-Behörde vorbei, und möchte seine EU-FE umgeschrieben bekommen. Frage: Wie verfährst Du bzw. Ihm ist die FE 1989 in Hamburg entzogen wurden, und er beantragt nur Z.B bei Dir in Buxtehute die Umschreibung. Er hat seine EU-FE in England gemacht,weil er dort mit einer Engländerin verlobt war,was nachvollziehbar ist. Wie verfährst du mit dem Kanditaten,oder was willst Du recherschieren. Würde mich mal interessieren. Gruß Guest.
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Gast_Gast_Chris_B_*
Beitrag 22.09.2004, 13:27
Beitrag #48





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An Gast:

In diesem Fall ist es unproblematisch.
Also, da die Tat über 15 Jahre her ist, ist diese verjährt (was für ein Glück). Die Entziehung berührt niemand bzw. dürfte ansich nicht auftauchen.
Aber bei einer Umschreibung wird bei uns grundsätzlich eine Anfrag beim KBA gemacht und falls die FE in den letzten Jahren entzogen wurde, erhalten wir eine Mitteilung darüber, sowie auch die Behörde/Gericht die die Entziehung ausgesprochen hat.
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Gast_Gast_Chris_B_*
Beitrag 22.09.2004, 13:30
Beitrag #49





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Nochmal an Guest:

Wie gesagt, im einen deutschen Führerschein ausstellen.

Da auch wenn er so kommen würde, würde ihm nichts in Bezug auf eine MPU passieren er muss halt die Ausbildung für den Führerschein machen.
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Gast_Gast_Gast_*
Beitrag 22.09.2004, 15:11
Beitrag #50





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Hallo,

kriminelle Energie an:

rein theoretisch, es gibt bestimmt einige unter Euch, die ihre Pappe entzogen bekommen haben, aber eben diese Pappe dennoch in Händen halten (also als nicht auffindbar erklärt haben)

Wenn ihr nun damit zur CZ/PL FE Behörde geht, um diese umschreiben zu lassen, mit dem Argument, ihr lebt schon ne Weile in CZ/PL, aber bei Polizeikontrollen stört euch das, die dt. FE vorzeigen zu müssen, da die Polizeibeamten Euch mit Abzockermanien behandeln.

Was glaubt ihr, was die CZ/PL Behörde für Anfragen in D starten würde, ob diese dt. FE überhaupt Gültigkeit besitzt? Ich könnte mir vorstellen, dass die garnichts machen, und einem einfach den CZ/PL Schein in die Hand drücken und den dt. vernichten.

Könnte evtl. die Gebühren für Vermittler etc. sparen.

kriminelle Energie aus!
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