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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 2), Wird jetzt alles anders?
Gast_nypdcollector_*
Beitrag 06.10.2004, 08:47
Beitrag #151





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Zitat (Linksfahrer @ 06.10.2004, 09:44)
Hmmm....wird ja immer schlimmer in Deutschland mit den Verordungen und der Abzocke!

Der Autofahrer wird ja immer mehr gebeutelt von der MPU-Mafia, leider!

Wieso?
Wird man seit neustem gezwungen zu saufen oder zu fixen?
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Mustafa Örogan
Beitrag 06.10.2004, 09:00
Beitrag #152


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Hi,
warum steht im Urteil des EUGH:
....nach Sperrfrist ohne weitere Maßnahmen?
Gruß
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Linksfahrer
Beitrag 06.10.2004, 09:14
Beitrag #153


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Zitat (Commodore25E @ 06.10.2004, 09:52)
Zitat (Linksfahrer @ 06.10.2004, 09:34)
@ Tortenjahn:

....Ok, die werden beim KBA gespeichert, aber wenn er schon 185 Tage abgemeldet ist, dann duerfte er doch nach Ablauf dieser Zeit wieder fahren.

Wohl eher nein. Dem Eröffnungspost entnehme ich, daß nicht nur die 185-Tage-Regelung angekreidet wird, sondern auch eine Eignungsprüfung nach m.E. §11 und/oder §46 FeV anliegt, die der TE mit der CZ-FE umgehen wollte.

Selbst wenn es ihm gelingen sollte, die 185 Tage regelkonform durchzubringen bleibt der Eignungszweifel. Somit wird ihm der Gebrauch der FE untersagt.

Das ist übrigens genau das, was wir "Betonköpfe" schon seit Monaten versuchen, klarzustellen wink.gif .

Na, da bin ich aber jetzt wirklich mal auf Deine Antwort gespannt :

Ich selbst habe einen NL-Fuehrerschein seit den 80'er Jahren, weil mein Deutscher FS schon seit langem ....langer Zeit ....weg ist!

Mit diesem NL-Rijbewijs bin ich selbst jahrelang in Deutschland rumgefahren, und habe den immer noch, und da der nur 10 jahre gueltig ist, sogar umschreiben und erneuern lassen.... er ist immer noch gueltig!
Zum Zeitpunkt der Umschreibung habe ich schon in den USA gelebt, deswegen ist auch jetzt eine US=Address drin eingetragen!

Selbst habe ich auch noch einen gueltigen US Drivers License....zusaetzlich, jedoch mit den FS-Klassen 1 (Motorrad), 2 (LKW) und 3 (Auto).
...ist ja spottbillig hier der FS=-Erwerb in den USA !

Nun habe ich aber noch 13 Eintragungen in Flensburg, da ich gerade eine Abfrage habe machen lassen, und das haben die mir sogar in die USA geschickt, und es war sogar kostenlos!!

Die juengsten Eintragungen sind aus den 90'er Jahren, jedoch sind die alle noch nicht geloescht.
komischerweise habe ich aber null Punkte.

So, nun meine idiotische Frage:
....vielleicht will ich naechstes Jahr aus familiaeren Gruenden nach Deutschland zurueck, weil meine Eltern schon alt geworden sind usw.

Wollen will ich eigentlich nicht, da es mir in den USA sehr sehr gut gefaellt, aber irgendwie hat man ja auch familiaere Bindungen usw.

Zumindestens aber ein Besuch soll es sein, da ich schon seit ueber 10 Jahren nicht mehr da war.

So, nun erzaehle mir mal jemand, ich duerfe in Deutschland nicht Autofahren!

Jetzt lache ich aber wirklich! rofl1.gif

Aber, mal Spass beiseite: ....
Die deutsche Behoerde hatte in meinem Falle damals "Eignungszweifel", aber ich hatte die "ausgetrickst" indem ich nach Holland ging!

Danach bin ich sogar munter weitergefahren, kam in unzaehlige Polizeikontrollen, und nie ist etwas passiert!

Laut Auskunft des KBA habe ich z.Zt. kein Fahrverbot ....wie denn auch!

Gruesse... wavey.gif
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Andreas
Beitrag 06.10.2004, 09:30
Beitrag #154


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Zitat
Denn Deutschland ist eben nicht berechtigt, die Wirkungen, die normalerweise von einem Fuehrerschein ausgehen in dieser Art und Weise einzuschraenken


Das ist lediglich deine Rechtsauffassung, bitte nicht wieder deine Rechtsmeinung als die einzig wahre und richtige darstellen. Wie du nämlich gerade erfahren mußtest, sehen das andere Stellen etwas anders und haben den TE offenkundig die Nutzung des FS aus CZ untersagt. Mir ist schon klar, dass dies einigen nicht gefallen wird.


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strichachtdoktor
Beitrag 06.10.2004, 09:30
Beitrag #155


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Zitat
Das alles ist aber nur so eine etwas wirre Idee.


So wirr finde ich das gar nicht.
Laeuft das nicht defacto auf eine Reduzierung der Moeglichkeiten fuer die Anwendbarkeit von Verwaltungsrecht hinaus ? Diese Tendenz meine ich auch im EuGH-Urteil ausmachen zu koennen, wo die strafrichterliche Entscheidungsgewalt ja gestaerkt wurde.


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strichachtdoktor
Beitrag 06.10.2004, 09:39
Beitrag #156


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Ach, Andreas, es ist doch egal, was mir gefaellt und was nicht.

Der EuGH hat recht klar festgestellt, dass nach Ablauf der Sperrfrist jeder andere EU-Staat eine neue FE erteilen darf. Er hat festgestellt, dass die Anordnungen auslaendischer Aemter denen deutscher Aemter gleichgestellt sind. Er hat auch daran erinnert, dass diese Fuehrerscheine ohne "Wenn und Aber" anzuerkennen sind.
Bitte!
Wo wird das umgesetzt ?
Es ist so wie immer: Nach alter Gutsherrensitte verbietet irgendein Landratsamt die Nutzung eines auslaendischen Fuehrerscheins aufgrund alter Feststellungen.

Waere schoen, wenn uns Caleb wenigstens mal mitteilen koennte, was sinngemaess in dem Schreiben steht ...


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Andreas
Beitrag 06.10.2004, 09:43
Beitrag #157


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Ach /8 Doktor, auch wenn du es noch 100mal wiederholst, wird es deswegen trotzdem nicht richtiger.

Bevor jetzt wieder die Diskussion § 46 FeV Ja/Nein entbrennt verweise ich auf diesen Thread


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strichachtdoktor
Beitrag 06.10.2004, 10:19
Beitrag #158


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Kinders, so macht das keinen Spass mit Euch! ranting.gif
Vernuenftige Gegenpositionen habe ich von Euch heute noch nicht gehoert, ich sehe da nur den "Ordnungsprengel" ...
Keine Argumente mehr, Freunde ?! think.gif

Aber ohne, dass wir mehr Material von Caleb bekommen, macht jede Diskussion zu dem Thema keinen Sinn mehr, wobei ich ja gar nicht auf den §46 FeV abziele, sondern auf die Anordnung des Nutzungsverbotes in Deutschland durch deutsche Behoerden an sich. Und das ist ja wohl Thema.

wavey.gif Joe


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pascal344
Beitrag 06.10.2004, 10:50
Beitrag #159


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Ich möchte dazu auch mal was sagen.

Aus meiner Sicht ist das EuGH-Urteil mehr als eindeutig.

Verstehe auch die meines Erachtens künstlich erzeugte Problematik der
MPU-Befürworter nicht.


Die Grundaussage ist das Eu-Führerscheine von den EU-Mitgliedsstaaten gegenseitig anerkannt werden müssen.

Es wäre doch eine Negation dieses Urteils wenn Deutschland durch Verordnungen (FEV), sprich Anordnung einer MPU über den Verwaltungsweg die
Führerscheine nachträglich aberkennen könnte.

Das würde ja bedeuten das eine innerstaatliche Verordnung über dem Recht der höchsten europäischen Instanz steht.

Wo kämen wir denn da hin, wenn jedes Mitgliedsland durch Verordnungen die EU-Richtlinien umgehen könnte, dann brauchen wir erst gar keine europäische Instanz.

Um euch das mal vor Augen zu führen, dann könnte ja als Beispiel der Holländer der als Beispiel auch aufeinmal keine Lust auf EU-Führerscheine hat mal eben ne Verordnung ins Leben rufen, wo jeder EU-Führerscheinbesitzer 5 mal durch den Indischen Ozean schwimmen muss, ansonsten wird der Führerschein auch nachträglich national aberkannt, der Pole bringt auch ne Verordnung raus, der Tscheche zieht nach etc.

Meines Erachtens ist diese Verordnung nicht das Papier wert wo sie drauf steht.

Es heisst wie gesagt nix anderes, als wenn ich durch eine Verordnung (MPU-Massnahme), Führerscheine nachträglich nicht anerkenne, das widersprciht aber ganz klar dem Urteil vom 29.04 des EuGH.

Bleibt dann noch die 185 Tage Regelung.

Hier ist es sicherlich möglich die austellenden Länder auf das Eu-Recht zu verweisen, und die Einziehung der Füherscheine zu fordern, generell bezweifel ich aber die Umsetzung in die Praxis.

Bin kein Jurist, aber das die Verwaltungsmühlen mehr als langsam sind, das weiss wohl jeder, wie lange soll das dauern? Mal abgesehen von dem Aufwand und den Kosten, alles nicht praktikabel.

Dazu kommt noch das die 185 Tage Regel bei Erwerb in entsprechenden Ländern garnicht galt, stellt sich für mich die Frage was in diesen Fällen passieren soll?

Deutschland hat bisher über 200 EU Richtlinien noch nicht in nationales Recht umgesetzt und wurde dafür schon von der EU Kommission gerügt.

Irgendwie versucht man wohl hier die Rosinen rauszupicken.


Die MPU-Androhung wird nachträglich nicht ziehen, da bin ich mir ziemlich sicher, die 185-Tage-Regelung wird nicht generell angewendet werden können, bzw. überprüft werden können.

Was würde also bleiben ein Chaos, mit jeglichen Grauzonen, wer schlau genug ist und genug Geld hat, bekommt seinen Führerschein mehr oder weniger legal.

Diese Ungleichbehandlung wird nicht lange anhalten können.

Weiterhin sehe ich hier ein ganz großes Problem, das noch garnicht richtig erwähnt wurde, nämlich der Faktor Wirtschaft, sprich Geld.

Gibt Deutschland nicht ganz offiziell nach, wird hier auf Dauer kaum noch einer seinen Führerschein machen, was das wirtschaftlich bedeutet sollte wohl jedem klar sein.


Meiner Meinung nach hat die MPU ausgedient, was spätestens dann offiziell ist, wenn versucht wird den ersten EU-Führerschein durch nicht Einbringung einer postiven MPU für national ungültig zu erklären, dieses aber für nicht Rechtens erklärt wird, und ein anderes Urteil kann es eigentlich nicht geben.

Spätestens dann hat auch die 185-Tage-Regelung keinen großen Nutzen mehr für Deutschland, über die man zur Zeit noch versucht an der MPU festzuhalten.

Eigentlich kann es nicht mehr lange dauern, bis es auch in Deutschland keinen
mehr interessieren wird, ob ein Führerschein aus Polen, Holland, Tschechien oder sonst wo herkommt.


Was wird kommen?

Meiner Meinung nach ein europaweites Führerscheinregister und die Erhöhung der Sperrfristen.
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Gast_Guest_*
Beitrag 06.10.2004, 10:57
Beitrag #160





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Tja Pascal, so leids mir tut, in dem ganzen Urteil inkl. der Begründung steht nirgendwo was von der nicht mehr durchzuführenden Eignungsprüfung, also MPU.
Also kann NACH WIE VOR bei begründeten Zweifeln eine Eignungsprüfung angeordnet werden und wie in einem anderen Thread schon erwähnt wird das auch praktiziert.
Nur eins können die Deutschen Behörden nicht, den Schein einziehen, da hast du Recht.
Sie können aber den Gebrauch im Gebiet der BRD untersagen, du bekommst in dem Fall einen Stempel in den Schein.
Solltest du damit dann erwischt werden ist das dann Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und damit automatisch eine Straftat.
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pascal344
Beitrag 06.10.2004, 11:03
Beitrag #161


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@ Guest: Verstehst Du überhaupt was ich geschrieben habe???

Habe übrigends noch was vergessen. Bin mir im Gegensatz zu Guest sicher, das die MPU-Vorladung nicht in der Praxis umgesetzt wird, da wohl klar ist das sie für nicht Rechtens erklärt wird, bzw. keinen Einfluss auf Gültigkeit des EU-Führerscheines haben wird (auch national).
Das wissen die in Deutschland auch, also wird versucht Zeit zu gewinnen um sich noch was einfallen zu lassen.

Übrigends könnte man das ganze auch abkürzen, sprich Klarheit in die Sache zu bringen, in dem man einfach mit seinem EU-Führerschein zur Fahrbehörde geht, und dort eine Umschreibung verlangt, wird wahrscheinlich nicht gemacht werden, also wird auf Umschreibung geklagt, und dann hat sich das Thema dann erledigt.

Man sollte in diesem Falle aber auf jeden Fall die 185-Tage-Regelung nachweisen können.
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Commodore25E
Beitrag 06.10.2004, 11:11
Beitrag #162


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Aha, hier ist das Thema also gelandet, auf das ich antworten wollte wink.gif

Hi Linksfahrer,

meine Antwort? Glückwunsch, Glück gehabt, denn das hätte auch anders ausgehen können.

Zum Thema, ob Du hier fahren darfst oder nicht, ob als Besucher oder dauerhaft, habe ich, ehrlich gesagt, keine Lust mehr, mich zu äußern. Wenn Du in D bist fahre doch ganz einfach und laß es an Dich rankommen.

Von mir aus könnt Ihr nun sagen, ich hätte keine Argumente mehr oder scheue die Diskussion und kneife. Aber ich perönlich bin diese Endlosschleife leid und warte lieber ab, was im Fall @celab oder an anderer Stelle hierzu entschieden wird.

Ich habe bisher nur mein Verständnis des Urteils vom EUGH im Zusammenhang mit den entsprechenden § der FeV dargestellt, und daß der EUGH nach meiner Auffassung eine Eignungsprüfung mit keinem Wort "untersagt" hat.

Hier muß die Zukunft zeigen, in welche Richtung diese komplexe Thematik gehen wird.


Gruß Commo wavey.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 06.10.2004, 11:12
Beitrag #163





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Pascal, guckst du H I E R !
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Gast_Johnny Walker_*
Beitrag 06.10.2004, 12:00
Beitrag #164





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Zitat (Guest @ 06.10.2004, 11:57)
Tja Pascal, so leids mir tut, in dem ganzen Urteil inkl. der Begründung steht nirgendwo was von der nicht mehr durchzuführenden Eignungsprüfung, also MPU.

Irrtum! Randnummer 77 aufmerksam lesen:
...dass die anwendbaren nationalen Vorschriften, insbesondere $ 28 FeV 1999...

Expressis verbis: alle Vorschriften der FeV 1999.

Es ist schon eine verschrobene Auslegung, daß "insbesodere" § 28 nicht, aber alle anderen der zig §§ der FeV doch, da nicht expliziet mit Namen und Nummern genannt, anzuwenden sind.

Gruß
Johnny
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pascal344
Beitrag 06.10.2004, 12:04
Beitrag #165


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Zitat (Guest @ 06.10.2004, 12:12)
Pascal, guckst du H I E R !

Pascal, guckst du H I E R !

naja so eindeutig ist der Fall nicht, und selbst wenn dann wird halt geklagt.

weiss immernoch nicht worum hier einige nicht verstehen wollen das der §46 FEV im EuGH nicht gesondert angesprochen werden musste.

die kennen den doch garnicht und zweitens war jedemand bei der Verhandlung dabei wohl kaum oder.

Würde mich doch wirklich wundern wenn von seiten der Deutschen in der Verhandlung nicht Bezug auf irgendwelche nationalen Verordnungen genommen wurde, die aber
anscheinend nicht interessiert haben.

Ist wohl nicht wirklich Aufgabe der EU, jedes EU-Recht den Deutschen nochmal verständlich erklären zu müssen und zu überprüfen ob irgendwelche nationalen Verordnungen mit dem Urteil nicht in Einklang stehen könnten.


Deutschland ist bestimmt nicht das einzige Land, dessen Vorschriften mit den EU-Richtlinien nicht ganz konform gehen,
aber Deutschland scheint das einzige Land zu sein das das nicht verstehen will.

Dann können wir ja gleich Deutsches Recht in EU-Recht umwandeln, aber genau das wird zum Glück nicht passieren.


Ich habe da noch mal ein Beispiel für Euch, irgendwann müsste eigentlich jeder mal sehen, das ihr euch da an einem Strohhalm festhalten wollt.

Was wäre denn, wenn ein EU-Führerschein für national ungültig erklärt wird, wegen nicht erbrachter MPU,
derjenige aber 185 Tage später mit dem nächsten EU-Führerschein aus einem anderen Land hier wieder fährt?

Der Führerschein ist jawohl gültig so wie es zur Zeit aussieht,
ist doch alles keine Basis auf der man hier weitermachen kann.

Sperrfristen können nur vom Gericht festgelegt werden, also kann man auch niemandem wegen einer nicht erbrachten MPU zu einer Sperrfrist verdonnern um dieses Verfahren zu umgehen.
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pascal344
Beitrag 06.10.2004, 12:07
Beitrag #166


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Zitat (Johnny Walker @ 06.10.2004, 13:00)
Zitat (Guest @ 06.10.2004, 11:57)
Tja Pascal, so leids mir tut, in dem ganzen Urteil inkl. der Begründung steht nirgendwo was von der nicht mehr durchzuführenden Eignungsprüfung, also MPU.

Irrtum! Randnummer 77 aufmerksam lesen:
...dass die anwendbaren nationalen Vorschriften, insbesondere $ 28 FeV 1999...

Expressis verbis: alle Vorschriften der FeV 1999.

Es ist schon eine verschrobene Auslegung, daß "insbesodere" § 28 nicht, aber alle anderen der zig §§ der FeV doch, da nicht expliziet mit Namen und Nummern genannt, anzuwenden sind.

Gruß
Johnny

correct, klarer geht es nämlich nicht wavey.gif
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Andreas
Beitrag 06.10.2004, 12:20
Beitrag #167


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Zitat
die kennen den doch garnicht


Mit Sicherheit kennt der EuGH die komplette FeV

Zitat
und zweitens war jedemand bei der Verhandlung dabei wohl kaum oder.


Du warst doch auch nicht dabei, aber du kennst offensichtlich genau die Hintergründe der Entscheidungsfindung des EuGH?? think.gif


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pascal344
Beitrag 06.10.2004, 12:44
Beitrag #168


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Zitat (Andreas @ 06.10.2004, 13:20)
Zitat
die kennen den doch garnicht


Mit Sicherheit kennt der EuGH die komplette FeV



Zitat
und zweitens war jedemand bei der Verhandlung dabei wohl kaum oder.


Du warst doch auch nicht dabei, aber du kennst offensichtlich genau die Hintergründe der Entscheidungsfindung des EuGH?? think.gif

Okay ich hätte es vielleicht anders schreiben sollen, bzw. hatte ich es ja dann auch noch erläutert.

Sehe es nicht als zwingend das der EuGH jede nationale Vorschrift in seinem Urteil explizit benennen muss, damit auch der Letzte das Urteil dann verstanden hat.

Geht doch aus dem Urteil hervor, das es sich wenig oder besser gesagt garnicht um nationale Verordnungen kümmert, warum sollte es also bei §46 anders laufen?



Nee ich war nicht dabei, bin aber auch nicht einer von denen die versuchen das ganze Urteil so zu deuten, als hätte es keine weitreichenden Auswirkungen was die ich betone komplette FeV betrifft.

Jeder logische Ansatzpunkt wird ja immer nur damit verworfen das §46 nicht explizit angesprochen wurde, bisschen wenig wie ich finde.

Und von praxisnaher Umsetzung kommt auch nix, selbst bei Anerkennung des §46, sehe ich wenig Möglichkeiten das ganze dann in der Praxis fortzuführen.

Scheint es dann doch immer noch genug "rechtsleeren Raum" zu geben um früher oder später wieder weiter fahren zu können.
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Commodore25E
Beitrag 06.10.2004, 12:52
Beitrag #169


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Zitat
Was wäre denn, wenn ein EU-Führerschein für national ungültig erklärt wird, wegen nicht erbrachter MPU,
derjenige aber 185 Tage später mit dem nächsten EU-Führerschein aus einem anderen Land hier wieder fährt?


Nun werde ich doch noch mal meinen Senft dazuschmeißen:

Wenn weiterhin Eignungszweifel bestehen wird auch der Gebrauch der neuen FE untersagt, im schlimmsten Falle, bis er (theoretisch) alle 24 EU-Staaten durch hat.

Und jetzt noch mal eine andere, etwas krude Auslegung:

Gesetzt der Fall, jemand (Fahranfänger, aber deutsche Staatsangehörigkeit) macht seine FE ordnungsgemäß in Polen (dort korrekt mit Lebensmittelpunkt gemeldet). Nun fährt er dort 5 Jahre, PZ also auch kein Thema mehr. Dann zieht er z.B. aus beruflichen Gründen zurück nach D. Da EU-Lizenz muß die FE nicht umgeschrieben werden. Nach weiteren 4 Jahren wird er hier angehalten. Alkoholkontrolle, 1,8 Promille BAK.

Wenn ich nun der Argumentation einiger Poster hier folgte, dürfte weder §316 StGB, noch §§ 69, 69a angewendet werden, da es sich ja um eine EU-Lizenz handelt, von MPU ganz zu schweigen. Wo bleibt da der Gleichbehandlungsgrundsatz?? Dann würde ich allen Fahranfängern empfehlen, ihre Lizenz im EU-Ausland zu machen, da dies ein Freibrief für alle möglichen Straftaten darstellen könnte.

Das kanns doch wohl nicht sein!!!!

Zugegeben, ziemlich hypotetisch, aber bestimmt nicht undenkbar....................


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Gast_Johnny Walker_*
Beitrag 06.10.2004, 13:02
Beitrag #170





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Zitat (Commodore25E @ 06.10.2004, 13:52)
Nach weiteren 4 Jahren wird er hier angehalten. Alkoholkontrolle, 1,8 Promille BAK.

Aber natürlich wird hier ein EU-FS und deutscher FS nach § 46 gleichbehandelt;
das ist ja dann die zweite Baustelle, die ich mit Dir schon diskutierte.

Gruß
Johnny
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Commodore25E
Beitrag 06.10.2004, 13:21
Beitrag #171


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So, hier wird also dann gleichbehandelt, FE-Entzug (geht ja nicht, also Gebrauchsuntersagung), Sperrfrist (wie wird das umgesetzt, FE an die Ausstellerbehörde zurücksenden), anschließend MPU vor Neuerteilung (geht angeblich auch nicht, da EU-FE!!!). Also würde die FE nach Sperrfristende ohne wenn und aber wieder ausgehändigt, wenn im Ausstellerland keine Eignungsprüfung gilt.

Wieso sollte er in meinem Fall, was MPU betrifft, anders behandelt werden als jemand, der mit MPU auflage seinen Schein im EU-Ausland gemacht hat und bei dem dann hier Eignungszweifel angemeldet werden?

Sind die Zweifel von meinem Beispiel andere als in dem von z.B.@celab???

Zweifel sind Zweifel.....


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strichachtdoktor
Beitrag 06.10.2004, 14:11
Beitrag #172


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Beide Formen deutscher behoerdlicher Intervention (Entziehung der Fahrerlaubnis, Nutzungsverbot einer ausl. Fahrerlaubnis in Deutschland) stellen einen Eingriff in den Gebrauchswert einer auslaendischen EU-FE und eines auslaendischen EU-FSes dar. Laut EU-GH ist eine EU-auslaendische FE und ein EU-auslaendischer FS aber in allererster Linie anzuerkennen.

Man wird dem Eu-GH nicht zumuten koennen, jede Wortklauberei, Worthuelsenverschiebung und Leerwortattacke irgendeines deutschen Sesselpfurzers mit einem eigenen Urteil zu quittieren und dazu jedes Urteil explizit fuer anscheinend sprachgestoerte deutsche Beamte mit Randnummern zur exakten Begriffsdefinition versehen zu muessen.


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Commodore25E
Beitrag 06.10.2004, 14:19
Beitrag #173


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Also, macht jeder seine FE im EU-Ausland, und der §316, §§69, 69a etc. sind wirkungslos.

Wirklich einfache Rechnung.....


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Gast_Guest_*
Beitrag 06.10.2004, 14:22
Beitrag #174





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Alles klar.
Dann mach ich also meinen Schein in PL, fahr hier jemanden im Rausch Tot und niemand kann mir den Schein nehmen weil es ja das EU-Urteil gibt.

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pascal344
Beitrag 06.10.2004, 14:25
Beitrag #175


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Siehste Commodore, Du hast es verstanden.

24 mal darf ich also therotisch meinen Führerschein besorgen ohne MPU, reicht für mehr als ein Menschenleben, da ich nicht 24 mal im Leben kontrolliert werde.

Wozu allso noch MPU?

Ich sage es nochmal auf Dauer wird dieser Schwebezustand der Ungleichberechtigung nicht beibehalten werden, deswegen wird die MPU hinfällig, unabhängig davon ob
§46 anerkannt wird oder nicht.


Und zu Deinem Fallbeispiel, natürlich wird er anders behandelt, davon reden wir hier doch die ganze Zeit. Es ist doch jetzt schon so das der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht mehr besteht, national sowie international.


Bei der Führerscheinfahrt mit Trunkenheit verwechselst Du allerdings etwas, hier wird ganz normal das Strafgesetzt angewendet, Führerschein wird eingezogen und an das entsprechende EU-Land zurückgeschickt.

Widererteilung wird es nicht geben, wenn Du Deinen Wohnsitz in Deutschland hast, hast Du Deinen Wohnsitz allerdings in einem anderen EU-Land ist das wieder was ganz anderes.

Ist auch relativ egal,da Du noch Ablauf der Sperrfrist eh die Möglichkeit hast, woanders Deinen Führerschein wider neu zu machen und zwar ohne MPU.

Verstehst Du worauf ich hinaus will, so oder so macht es keinen Sinn an der MPU festzuhalten, da jeder die Möglichkeit hat im Ausland die MPU zu umgehen,ob der
Führerschein vor Entzug ein Deutscher oder ein EU-Führerschein war, spielt doch gar keine Rolle mehr.

Und genau das widerspricht dem Grundsatz der Gleichberechtigung wie Du ja schon selber bemerkt hast.

Und was heisst das, die FeV muss überarbeitet werden, und angepasst werden an die
EU-Richtlinien.
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pascal344
Beitrag 06.10.2004, 14:28
Beitrag #176


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Zitat (Guest @ 06.10.2004, 15:22)
Alles klar.
Dann mach ich also meinen Schein in PL, fahr hier jemanden im Rausch Tot und niemand kann mir den Schein nehmen weil es ja das EU-Urteil gibt.

Fällt dir was auf Doc?

Blödsinn, natürlich wird der Führerschein einkassiert, ihr verwechselt hier aber ganz gewaltig Äpfel mit Birnen.

Hier ging schließlich eine Straftat voraus, mal über den Unterschied nachdenken.
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Commodore25E
Beitrag 06.10.2004, 14:30
Beitrag #177


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Ja, und es wird auch überarbeitet werden und alles Endet in einem gesamteuropäischen EU-FE-Register. Dann sind die Schlupflöcher auch zu.

Aber solange es das nicht gibt und die FeV so besteht wie bisher bleibt §11 und §46.

Und ich bleibe bei meiner Behauptung: Das aufkommen von Eignungszweifeln, egal bei welcher EU-FE, und Nichtbeibringung einer positiven MPU, kann jederzeit Gebrauchsuntersagung nach sich ziehen, obwohl die FE anerkannt ist.


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Uwe W
Beitrag 06.10.2004, 14:32
Beitrag #178


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Zitat (pascal344 @ 06.10.2004, 13:04)
Was wäre denn, wenn ein EU-Führerschein für national ungültig erklärt wird, wegen nicht erbrachter MPU,
derjenige aber 185 Tage später mit dem nächsten EU-Führerschein aus einem anderen Land hier wieder fährt?

Wie soll das denn gehen?

Wenn die deutschen Behörden den Gebrauch des Führerscheins aus dem EU-Land A untersagen, dann ist dieser Führerschein doch weiterhin in allen anderen EU-Ländern gültig.
Dann darf aber in keinem anderen EU-Land ein weiterer Führerschein ausgestellt werden.

Ich denke, dass §28 FeV noch immer insoweit wirksam ist, dass Zweitführerscheine und Führerscheine, die trotz laufender Sperrfrist erteilt wurden, nicht anerkannt werden müssen.

Tauscht der Inhaber aber seinen A-Land-Führerschein in einen B-Land-Führerschein lediglich um, so wirkt die Gebrauchsuntersagung auch für den B-Land-Führerschein, der ja an Stelle des A-Land-Führerscheins tritt.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_Guest_*
Beitrag 06.10.2004, 14:38
Beitrag #179





Guests






@Pascal.

Ich verweise nochmal auf den anderen Thread und dort speziell auf das von Andreas angesprochene Zitat von Kallus!
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pascal344
Beitrag 06.10.2004, 14:38
Beitrag #180


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Zitat (Uwe W @ 06.10.2004, 15:32)
Zitat (pascal344 @ 06.10.2004, 13:04)
Was wäre denn, wenn ein EU-Führerschein für national ungültig erklärt wird, wegen nicht erbrachter MPU,
derjenige aber 185 Tage später mit dem nächsten EU-Führerschein aus einem anderen Land hier wieder fährt?

Wie soll das denn gehen?

Wenn die deutschen Behörden den Gebrauch des Führerscheins aus dem EU-Land A untersagen, dann ist dieser Führerschein doch weiterhin in allen anderen EU-Ländern gültig.
Dann darf aber in keinem anderen EU-Land ein weiterer Führerschein ausgestellt werden.

Ich denke, dass §28 FeV noch immer insoweit wirksam ist, dass Zweitführerscheine und Führerscheine, die trotz laufender Sperrfrist erteilt wurden, nicht anerkannt werden müssen.

Tauscht der Inhaber aber seinen A-Land-Führerschein in einen B-Land-Führerschein lediglich um, so wirkt die Gebrauchsuntersagung auch für den B-Land-Führerschein, der ja an Stelle des A-Land-Führerscheins tritt.

Ja ich merke schon man muss euch alles genaustens erklären, dann gebe ich den Führerschein halt freiwillig an das entsprechende Mitgliedsland zurück.

Und mache dann woanders meinen neuen EU-Führerschein.


Und eine nicht erbrachte MPU zieht keine Sperrfrist nach sich, hatte ich aber bereits erwähnt.
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strichachtdoktor
Beitrag 06.10.2004, 14:39
Beitrag #181


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Zitat
Fällt dir was auf Doc?


Klar:
Ihr wollt mich nicht verstehen!

Eure Totschlagargumentation greift voll daneben, denn natuerlich moechte ich - genauso wie Ihr - niemanden, der im Rausch jemanden tot faehrt. Aber ich moechte - wie der Eu-GH - dass Juristen darueber entscheiden. Und nicht, dass hier jeder Sachbearbeiter sein EU-Recht interpretiert, wie er es gerne haette. Sowas kann man gerichtlicherseits durch Gutachten, Psychomassnahmen und natuerlich Strafen und Sperren steuern. Oder glaubt Ihr im Ernst, ein Portugiese oder Belgier - wo es die MPU nicht gibt und auch nicht diesen rein verwaltungsrechtlichen Entzugsweg - wuerde rollende Zeitbomben, wie ihr sie immer im Blick habt, im Strassenverkehr dulden ? Oder irgendjemand anderes ???


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Andreas
Beitrag 06.10.2004, 14:41
Beitrag #182


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Zitat
Oder glaubt Ihr im Ernst, ein Portugiese oder Belgier - wo es die MPU nicht gibt und auch nicht diesen rein verwaltungsrechtlichen Entzugsweg - wuerde rollende Zeitbomben, wie ihr sie immer im Blick habt, im Strassenverkehr dulden ? Oder irgendjemand anderes ???


Offensichtlich sehen das die Polen aber nicht so eng (sh. deine Schilderung von deinem "Polen-Urlaub"). Genau deshalb darf und wird Deutschland weiterhin diese "fahrenden Zeitbomben" überprüfen und aus dem Verkehr ziehen.


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pascal344
Beitrag 06.10.2004, 14:47
Beitrag #183


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Zitat (Andreas @ 06.10.2004, 15:41)
Genau deshalb darf und wird Deutschland weiterhin diese "fahrenden Zeitbomben" überprüfen und aus dem Verkehr ziehen.

und woher weisst Du das jetzt auf einmal so genau, weil Du es gerne hättest, aber mehr hast Du ja zur Begründung nicht beizutragen.
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Commodore25E
Beitrag 06.10.2004, 14:49
Beitrag #184


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Wieso werden manche Poster hier immer gleich persönlich unsure.gif crybaby.gif


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Andreas
Beitrag 06.10.2004, 14:52
Beitrag #185


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Zitat (pascal344 @ 06.10.2004, 15:47)
und woher weisst Du das jetzt auf einmal so genau, weil Du es gerne hättest, aber mehr hast Du ja zur Begründung nicht beizutragen.

Dann lies dir doch einmal die Erlebnisberichte von /8Doktor u. a. durch, die einige Wochen im Fahrschulhotel in Stettin verbracht haben. Ein Großteil der "Fahrschüler" hatten offensichtlich nur Saufen im Kopf und genau diese müssen auch weiterhin von den Straßen ferngehalten werden.


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strichachtdoktor
Beitrag 06.10.2004, 14:58
Beitrag #186


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Zitat
Ein Großteil der "Fahrschüler" hatten offensichtlich nur Saufen im Kopf und genau diese müssen auch weiterhin von den Straßen ferngehalten werden.


Stimmt. Allerdings haben alle keinen Fuehrerschein gehabt und sind zur Fahrstunde nuechtern erschienen - bis auf einen und der wurde unverrichteter Dinge nach Deutschland zurueckgeschickt.

Es geht im Uebrigen gar nicht darum, das Saufen zu verbieten, sondern nur darum, "Alkoholgenuss und Teilnahme am Strassenverkehr" sicher trennen zu koennen. Man kann also im Kopf haben, was man will, solange man nicht besoffen faehrt und ueberhaupt im Kopf hat ... whistling.gif


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Andreas
Beitrag 06.10.2004, 15:00
Beitrag #187


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Zitat (strichachtdoktor @ 06.10.2004, 15:58)
Stimmt. Allerdings haben alle keinen Fuehrerschein gehabt und sind zur Fahrstunde nuechtern erschienen - bis auf einen und der wurde unverrichteter Dinge nach Deutschland zurueckgeschickt.

....und du meinst es wird besser, wenn sie wieder in Besitz einer FE sind?? think.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 06.10.2004, 15:01
Beitrag #188


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Korr.:

... und ueberhaupt irgendwas im Kopf hat ... whistling.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 06.10.2004, 15:07
Beitrag #189


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Nein - es ist gar nichts darueber gesagt.

Es waren auch viele Randfaelle - wie ich es gerne sehe - unter den Leuten. Darunter welche, die wegen Punkten den Schein verloren haben und bei denen die Menge von "Kleinigkeiten" zur MPU-Mafia fuehrt oder Leute, die wegen einer einzigen Straftat zur MPU geschickt werden oder leute, die einfach zweimal ihren Lappen abgeben mussten - beide Male wegen irgendwelcher Bloedheiten ...

Ich meine: Leute, die gerne mal einen ueber den Durst trinken sind nicht automatisch Alkoholsuender, da darf man schon eine Differenzierung erwarten, Andreas. Gerade, wenn man auf einer Behoerde arbeitet.


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pascal344
Beitrag 06.10.2004, 15:17
Beitrag #190


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Zitat (Andreas @ 06.10.2004, 15:52)
Zitat (pascal344 @ 06.10.2004, 15:47)
und woher weisst Du das jetzt auf einmal so genau, weil Du es gerne hättest, aber mehr hast Du ja zur Begründung nicht beizutragen.

Dann lies dir doch einmal die Erlebnisberichte von /8Doktor u. a. durch, die einige Wochen im Fahrschulhotel in Stettin verbracht haben. Ein Großteil der "Fahrschüler" hatten offensichtlich nur Saufen im Kopf und genau diese müssen auch weiterhin von den Straßen ferngehalten werden.

Das habe ich auch nicht gemeint, das ihr beim zitieren immer versucht den Sinn zu zerreissen, nicht nett.


Es ging um Deine Aussage:

Genau deshalb darf und wird Deutschland weiterhin diese "fahrenden Zeitbomben" überprüfen und aus dem Verkehr ziehen.
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pascal344
Beitrag 06.10.2004, 15:29
Beitrag #191


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Zitat (strichachtdoktor @ 06.10.2004, 15:58)
Es geht im Uebrigen gar nicht darum, das Saufen zu verbieten, sondern nur darum, "Alkoholgenuss und Teilnahme am Strassenverkehr" sicher trennen zu koennen. Man kann also im Kopf haben, was man will, solange man nicht besoffen faehrt und ueberhaupt im Kopf hat ...  whistling.gif

ja so sollte es eigentlich sein, ist aber in Deutschland nicht so.

MPU-Anordnungen nach Auffälligkeiten mit Drogen oder unter Alkohol ohne das diese irgendwas mit dem Straßenverkehr zu tun hatten sind in Deutschland keine Seltenheit.


aber es sind ja gleich alle rollende Zeitbomben, gelle Andreas think.gif



Übrigends entsteht jeder 4. Unfall durch überhöhte Geschindigkeit, dieses ist dann auch die Hauptunfallursache, persönlich wäre ich dann doch gleich mal dafür das jeder der beim zweiten mal beim zu schnell fahren erwischt wird, mal zur MPU sollte wavey.gif


Wir kommen vom Thema ab.
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strichachtdoktor
Beitrag 06.10.2004, 18:05
Beitrag #192


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Hoechst interessanter Beitrag von Volker Kalus in VD-online .


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Andreas
Beitrag 06.10.2004, 19:05
Beitrag #193


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Zitat (strichachtdoktor @ 06.10.2004, 16:07)
Ich meine: Leute, die gerne mal einen ueber den Durst trinken sind nicht automatisch Alkoholsuender, da darf man schon eine Differenzierung erwarten,

Es kommt darauf an, wie du das "über den Durst trinken" definierst??


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Andreas
Beitrag 06.10.2004, 19:08
Beitrag #194


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Zitat (strichachtdoktor @ 06.10.2004, 19:05)

Das ist doch ein alter Hut und widerspricht nicht dem bisher gesagten. Außerdem muß man auch den kompletten Aufsatz von Kalus lesen (dies ist jedoch nur mit Zugangsberechtigung möglich, die nur die Abonennten der Printausgabe bekommen cool.gif ).


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Janek
Beitrag 07.10.2004, 00:32
Beitrag #195


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Eine frage:
Ich möchte gerne wissen, ob der polnische Führerschein umgeschrieben muss?

Ich wohne schon im Deutschland ab 1994,
meinen Führerschein habe ich gemacht im Polen 1983.
(Sorry für mein Deutsch)


Hier antwort von Polnischen Konsulat im Köln leider auf Polnisch


Szanowny Panie,

w odpowiedzi na Pańskie pismo Konsulat Generalny RP w Kolonii uprzejmie informuje, że od dnia 01.05.2004 r., zgodnie z § 28 rozporządzenia „Verordnung über die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr und zur Änderung strassenverkehrsrechtlicher Vorschriften” („Rozporządzenie o dopuszczeniu osób do ruchu drogowego, oraz o zmianie przepisów kodeksu ruchu drogowego”) z dnia 18.08.1998 r. ważne polskie prawa jazdy są honorowane przez władze niemieckie i nie wymagają wymiany.

Konsulat zwraca jednak uwagę, że prawa jazdy starego wzoru podlegające wymianie w Polsce tracą ważność po upływie następujących terminów:

- prawa jazdy wydane w okresie od dnia 1 stycznia 1984 r. do dnia 30 kwietnia 1993 r. – do dnia 31 grudnia 2004 roku
- prawa jazdy wydane w okresie od dnia 1 maja 1993 r. do dnia 30 czerwca 1999 r. - do dnia 30 czerwca 2006 roku

Jednocześnie Konsulat uprzejmie informuje, że po 01.05.br. nadal istnieje możliwość wymiany polskiego prawa jazdy na niemieckie.

Z poważaniem
M.Szmidt
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Uwe W
Beitrag 07.10.2004, 01:44
Beitrag #196


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Wenn Du versuchen würdest, den Brief des Konsulates ins Deutsche zu übersetzen (es muss ja nicht perfekt sein), könnte wir hier im Forum mehr damit anfangen.

Grundsätzlich muss Deine polnische Fahrerlaubnis von 1983 aber nicht mehr umgeschrieben werden, weil Polen seit 1.5.04 Mitglied der EU ist.

Der Führerschein hätte umgeschrieben werden müssen, wenn Du zwischen 1995 und dem Beitritt Polens zur EU hier in Deutschland hättest Auto fahren wollen.

Im Moment würde sich ein Umschreiben aber aus praktischen Gründen anbieten, damit Du bei einer Kontrolle einen EU-Führerschein hast, den jeder police.gif verstehen kann.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Rolf Tjardes
Beitrag 07.10.2004, 04:44
Beitrag #197


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Zitat (strichachtdoktor @ 06.10.2004, 15:39)
Aber ich moechte - wie der Eu-GH - dass Juristen darueber entscheiden. Und nicht, dass hier jeder Sachbearbeiter sein EU-Recht interpretiert, wie er es gerne haette.

Hier muß ich kurz klarstellen...

Die örtlichen Fahrerlaubnisbehörden handeln m.E. nach den Vorgaben der für Verkehr zuständigen Länderministerien. Eine Auslegung des EuGH-Urteils ist nicht Sache nachgeordneter Behörden sondern obliegt allein weisungsbefugten Stellen. Damit wird in den jeweiligen Bundesländern einheitliches Handeln erzeugt. Der "kleine Sachbearbeiter" hat dann die Vorgaben nur noch umzusetzen...
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Andreas
Beitrag 07.10.2004, 06:50
Beitrag #198


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Gestern 21.00 Uhr, ZDF, ZDF-Reporter.

Ein Bericht über den FS-Tourismus in den NL (leider ohne Aussagen zur Anerkennung oder Überprüfung der Fahreignung in D). In dem Bericht ging es nur um den Erwerb in NL.

2 Personen wurden mit Namen und auch nicht verfremdet vorgestellt und zu den Prüfungen begleitet. Es wurde auch deutlich dargestellt, dass die beiden Fahrschüler in den NL nur einen Scheinwohnsitz besassen. Die angegebene Anschrift wurde von der Reporterin besucht, es fand sich aber kein Spur von den angeblichen Bewohnern. Ich vermute die beiden haben nicht lange Freude an ihrem FS aus NL. Bei dieser Sachlage dürften die Behörden in NL den FS schnell wieder einziehen.

Am meisten schockiert haben mich allerdings die Aussagen des älteren männlichen Fahrschülers, dem nach eigenen Angaben in D schon mehrmals der Führerschein wegen Alkohol entzogen war. Auf die Frage ob er nochmals unter Alkoholeinfluß ein Kfz führen würde, sagte er "Wenn Sie wissen, was einen Alkoholiker ausmacht - da kann er sowas gar nicht sagen."

Na dann Gute Nacht ranting.gif

ZDF-Reporter


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Natrix20
Beitrag 07.10.2004, 08:17
Beitrag #199


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Moin,
mal wieder was neues aus den Medien, heute morgen war im Morgenmagazin ein kurzes Statement zu der heutigen EU Verkehrsministerkonferenz in Luxemburg zu hören.
Tagesordnungspunkte:
1. LKW Maut
2. Führerscheinregelungen
u.a. ist Deutschland nicht damit einverstanden, das Führerscheine "regelmässig" neu erteilt werden dürfen.
Was auch immer man darunter verstehen mag, ich denke es handelt sich dabei auch um das EU Gerichtsurteil vom 29.04.04 !!!!
Jetzt darf wieder jeder für sich interpretieren was das heissen mag.
(§46 zieht wohl doch nicht so einfach meiner Meinung nach)
Gruss Natrix
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Andreas
Beitrag 07.10.2004, 08:27
Beitrag #200


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Zitat
Was auch immer man darunter verstehen mag, ich denke es handelt sich dabei auch um das EU Gerichtsurteil vom 29.04.04 !!!!
Jetzt darf wieder jeder für sich interpretieren was das heissen mag.
(§46 zieht wohl doch nicht so einfach meiner Meinung nach


Nein, das ist die absolut falsche Schlußfolgerung.

In der EU gibt es Bestrebungen einheitlich auch die PKW-Klasse zu befristen (ähnlich der C-Klassen). Deutschland wehrt sich z. Zt noch gegen eine solche Regelung (wie lange noch?? think.gif )


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