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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 2), Wird jetzt alles anders?
Commodore25E
Beitrag 06.10.2004, 13:21
Beitrag #171


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So, hier wird also dann gleichbehandelt, FE-Entzug (geht ja nicht, also Gebrauchsuntersagung), Sperrfrist (wie wird das umgesetzt, FE an die Ausstellerbehörde zurücksenden), anschließend MPU vor Neuerteilung (geht angeblich auch nicht, da EU-FE!!!). Also würde die FE nach Sperrfristende ohne wenn und aber wieder ausgehändigt, wenn im Ausstellerland keine Eignungsprüfung gilt.

Wieso sollte er in meinem Fall, was MPU betrifft, anders behandelt werden als jemand, der mit MPU auflage seinen Schein im EU-Ausland gemacht hat und bei dem dann hier Eignungszweifel angemeldet werden?

Sind die Zweifel von meinem Beispiel andere als in dem von z.B.@celab???

Zweifel sind Zweifel.....


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strichachtdoktor
Beitrag 06.10.2004, 14:11
Beitrag #172


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Beide Formen deutscher behoerdlicher Intervention (Entziehung der Fahrerlaubnis, Nutzungsverbot einer ausl. Fahrerlaubnis in Deutschland) stellen einen Eingriff in den Gebrauchswert einer auslaendischen EU-FE und eines auslaendischen EU-FSes dar. Laut EU-GH ist eine EU-auslaendische FE und ein EU-auslaendischer FS aber in allererster Linie anzuerkennen.

Man wird dem Eu-GH nicht zumuten koennen, jede Wortklauberei, Worthuelsenverschiebung und Leerwortattacke irgendeines deutschen Sesselpfurzers mit einem eigenen Urteil zu quittieren und dazu jedes Urteil explizit fuer anscheinend sprachgestoerte deutsche Beamte mit Randnummern zur exakten Begriffsdefinition versehen zu muessen.


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Commodore25E
Beitrag 06.10.2004, 14:19
Beitrag #173


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Also, macht jeder seine FE im EU-Ausland, und der §316, §§69, 69a etc. sind wirkungslos.

Wirklich einfache Rechnung.....


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Gast_Guest_*
Beitrag 06.10.2004, 14:22
Beitrag #174





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Alles klar.
Dann mach ich also meinen Schein in PL, fahr hier jemanden im Rausch Tot und niemand kann mir den Schein nehmen weil es ja das EU-Urteil gibt.

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pascal344
Beitrag 06.10.2004, 14:25
Beitrag #175


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Siehste Commodore, Du hast es verstanden.

24 mal darf ich also therotisch meinen Führerschein besorgen ohne MPU, reicht für mehr als ein Menschenleben, da ich nicht 24 mal im Leben kontrolliert werde.

Wozu allso noch MPU?

Ich sage es nochmal auf Dauer wird dieser Schwebezustand der Ungleichberechtigung nicht beibehalten werden, deswegen wird die MPU hinfällig, unabhängig davon ob
§46 anerkannt wird oder nicht.


Und zu Deinem Fallbeispiel, natürlich wird er anders behandelt, davon reden wir hier doch die ganze Zeit. Es ist doch jetzt schon so das der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht mehr besteht, national sowie international.


Bei der Führerscheinfahrt mit Trunkenheit verwechselst Du allerdings etwas, hier wird ganz normal das Strafgesetzt angewendet, Führerschein wird eingezogen und an das entsprechende EU-Land zurückgeschickt.

Widererteilung wird es nicht geben, wenn Du Deinen Wohnsitz in Deutschland hast, hast Du Deinen Wohnsitz allerdings in einem anderen EU-Land ist das wieder was ganz anderes.

Ist auch relativ egal,da Du noch Ablauf der Sperrfrist eh die Möglichkeit hast, woanders Deinen Führerschein wider neu zu machen und zwar ohne MPU.

Verstehst Du worauf ich hinaus will, so oder so macht es keinen Sinn an der MPU festzuhalten, da jeder die Möglichkeit hat im Ausland die MPU zu umgehen,ob der
Führerschein vor Entzug ein Deutscher oder ein EU-Führerschein war, spielt doch gar keine Rolle mehr.

Und genau das widerspricht dem Grundsatz der Gleichberechtigung wie Du ja schon selber bemerkt hast.

Und was heisst das, die FeV muss überarbeitet werden, und angepasst werden an die
EU-Richtlinien.
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pascal344
Beitrag 06.10.2004, 14:28
Beitrag #176


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Zitat (Guest @ 06.10.2004, 15:22)
Alles klar.
Dann mach ich also meinen Schein in PL, fahr hier jemanden im Rausch Tot und niemand kann mir den Schein nehmen weil es ja das EU-Urteil gibt.

Fällt dir was auf Doc?

Blödsinn, natürlich wird der Führerschein einkassiert, ihr verwechselt hier aber ganz gewaltig Äpfel mit Birnen.

Hier ging schließlich eine Straftat voraus, mal über den Unterschied nachdenken.
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Commodore25E
Beitrag 06.10.2004, 14:30
Beitrag #177


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Ja, und es wird auch überarbeitet werden und alles Endet in einem gesamteuropäischen EU-FE-Register. Dann sind die Schlupflöcher auch zu.

Aber solange es das nicht gibt und die FeV so besteht wie bisher bleibt §11 und §46.

Und ich bleibe bei meiner Behauptung: Das aufkommen von Eignungszweifeln, egal bei welcher EU-FE, und Nichtbeibringung einer positiven MPU, kann jederzeit Gebrauchsuntersagung nach sich ziehen, obwohl die FE anerkannt ist.


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Uwe W
Beitrag 06.10.2004, 14:32
Beitrag #178


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Zitat (pascal344 @ 06.10.2004, 13:04)
Was wäre denn, wenn ein EU-Führerschein für national ungültig erklärt wird, wegen nicht erbrachter MPU,
derjenige aber 185 Tage später mit dem nächsten EU-Führerschein aus einem anderen Land hier wieder fährt?

Wie soll das denn gehen?

Wenn die deutschen Behörden den Gebrauch des Führerscheins aus dem EU-Land A untersagen, dann ist dieser Führerschein doch weiterhin in allen anderen EU-Ländern gültig.
Dann darf aber in keinem anderen EU-Land ein weiterer Führerschein ausgestellt werden.

Ich denke, dass §28 FeV noch immer insoweit wirksam ist, dass Zweitführerscheine und Führerscheine, die trotz laufender Sperrfrist erteilt wurden, nicht anerkannt werden müssen.

Tauscht der Inhaber aber seinen A-Land-Führerschein in einen B-Land-Führerschein lediglich um, so wirkt die Gebrauchsuntersagung auch für den B-Land-Führerschein, der ja an Stelle des A-Land-Führerscheins tritt.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_Guest_*
Beitrag 06.10.2004, 14:38
Beitrag #179





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@Pascal.

Ich verweise nochmal auf den anderen Thread und dort speziell auf das von Andreas angesprochene Zitat von Kallus!
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pascal344
Beitrag 06.10.2004, 14:38
Beitrag #180


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Zitat (Uwe W @ 06.10.2004, 15:32)
Zitat (pascal344 @ 06.10.2004, 13:04)
Was wäre denn, wenn ein EU-Führerschein für national ungültig erklärt wird, wegen nicht erbrachter MPU,
derjenige aber 185 Tage später mit dem nächsten EU-Führerschein aus einem anderen Land hier wieder fährt?

Wie soll das denn gehen?

Wenn die deutschen Behörden den Gebrauch des Führerscheins aus dem EU-Land A untersagen, dann ist dieser Führerschein doch weiterhin in allen anderen EU-Ländern gültig.
Dann darf aber in keinem anderen EU-Land ein weiterer Führerschein ausgestellt werden.

Ich denke, dass §28 FeV noch immer insoweit wirksam ist, dass Zweitführerscheine und Führerscheine, die trotz laufender Sperrfrist erteilt wurden, nicht anerkannt werden müssen.

Tauscht der Inhaber aber seinen A-Land-Führerschein in einen B-Land-Führerschein lediglich um, so wirkt die Gebrauchsuntersagung auch für den B-Land-Führerschein, der ja an Stelle des A-Land-Führerscheins tritt.

Ja ich merke schon man muss euch alles genaustens erklären, dann gebe ich den Führerschein halt freiwillig an das entsprechende Mitgliedsland zurück.

Und mache dann woanders meinen neuen EU-Führerschein.


Und eine nicht erbrachte MPU zieht keine Sperrfrist nach sich, hatte ich aber bereits erwähnt.
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strichachtdoktor
Beitrag 06.10.2004, 14:39
Beitrag #181


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Zitat
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Klar:
Ihr wollt mich nicht verstehen!

Eure Totschlagargumentation greift voll daneben, denn natuerlich moechte ich - genauso wie Ihr - niemanden, der im Rausch jemanden tot faehrt. Aber ich moechte - wie der Eu-GH - dass Juristen darueber entscheiden. Und nicht, dass hier jeder Sachbearbeiter sein EU-Recht interpretiert, wie er es gerne haette. Sowas kann man gerichtlicherseits durch Gutachten, Psychomassnahmen und natuerlich Strafen und Sperren steuern. Oder glaubt Ihr im Ernst, ein Portugiese oder Belgier - wo es die MPU nicht gibt und auch nicht diesen rein verwaltungsrechtlichen Entzugsweg - wuerde rollende Zeitbomben, wie ihr sie immer im Blick habt, im Strassenverkehr dulden ? Oder irgendjemand anderes ???


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Andreas
Beitrag 06.10.2004, 14:41
Beitrag #182


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Zitat
Oder glaubt Ihr im Ernst, ein Portugiese oder Belgier - wo es die MPU nicht gibt und auch nicht diesen rein verwaltungsrechtlichen Entzugsweg - wuerde rollende Zeitbomben, wie ihr sie immer im Blick habt, im Strassenverkehr dulden ? Oder irgendjemand anderes ???


Offensichtlich sehen das die Polen aber nicht so eng (sh. deine Schilderung von deinem "Polen-Urlaub"). Genau deshalb darf und wird Deutschland weiterhin diese "fahrenden Zeitbomben" überprüfen und aus dem Verkehr ziehen.


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pascal344
Beitrag 06.10.2004, 14:47
Beitrag #183


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Zitat (Andreas @ 06.10.2004, 15:41)
Genau deshalb darf und wird Deutschland weiterhin diese "fahrenden Zeitbomben" überprüfen und aus dem Verkehr ziehen.

und woher weisst Du das jetzt auf einmal so genau, weil Du es gerne hättest, aber mehr hast Du ja zur Begründung nicht beizutragen.
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Commodore25E
Beitrag 06.10.2004, 14:49
Beitrag #184


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Wieso werden manche Poster hier immer gleich persönlich unsure.gif crybaby.gif


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Andreas
Beitrag 06.10.2004, 14:52
Beitrag #185


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Zitat (pascal344 @ 06.10.2004, 15:47)
und woher weisst Du das jetzt auf einmal so genau, weil Du es gerne hättest, aber mehr hast Du ja zur Begründung nicht beizutragen.

Dann lies dir doch einmal die Erlebnisberichte von /8Doktor u. a. durch, die einige Wochen im Fahrschulhotel in Stettin verbracht haben. Ein Großteil der "Fahrschüler" hatten offensichtlich nur Saufen im Kopf und genau diese müssen auch weiterhin von den Straßen ferngehalten werden.


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strichachtdoktor
Beitrag 06.10.2004, 14:58
Beitrag #186


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Zitat
Ein Großteil der "Fahrschüler" hatten offensichtlich nur Saufen im Kopf und genau diese müssen auch weiterhin von den Straßen ferngehalten werden.


Stimmt. Allerdings haben alle keinen Fuehrerschein gehabt und sind zur Fahrstunde nuechtern erschienen - bis auf einen und der wurde unverrichteter Dinge nach Deutschland zurueckgeschickt.

Es geht im Uebrigen gar nicht darum, das Saufen zu verbieten, sondern nur darum, "Alkoholgenuss und Teilnahme am Strassenverkehr" sicher trennen zu koennen. Man kann also im Kopf haben, was man will, solange man nicht besoffen faehrt und ueberhaupt im Kopf hat ... whistling.gif


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Andreas
Beitrag 06.10.2004, 15:00
Beitrag #187


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Zitat (strichachtdoktor @ 06.10.2004, 15:58)
Stimmt. Allerdings haben alle keinen Fuehrerschein gehabt und sind zur Fahrstunde nuechtern erschienen - bis auf einen und der wurde unverrichteter Dinge nach Deutschland zurueckgeschickt.

....und du meinst es wird besser, wenn sie wieder in Besitz einer FE sind?? think.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 06.10.2004, 15:01
Beitrag #188


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Korr.:

... und ueberhaupt irgendwas im Kopf hat ... whistling.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 06.10.2004, 15:07
Beitrag #189


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Nein - es ist gar nichts darueber gesagt.

Es waren auch viele Randfaelle - wie ich es gerne sehe - unter den Leuten. Darunter welche, die wegen Punkten den Schein verloren haben und bei denen die Menge von "Kleinigkeiten" zur MPU-Mafia fuehrt oder Leute, die wegen einer einzigen Straftat zur MPU geschickt werden oder leute, die einfach zweimal ihren Lappen abgeben mussten - beide Male wegen irgendwelcher Bloedheiten ...

Ich meine: Leute, die gerne mal einen ueber den Durst trinken sind nicht automatisch Alkoholsuender, da darf man schon eine Differenzierung erwarten, Andreas. Gerade, wenn man auf einer Behoerde arbeitet.


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pascal344
Beitrag 06.10.2004, 15:17
Beitrag #190


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Zitat (Andreas @ 06.10.2004, 15:52)
Zitat (pascal344 @ 06.10.2004, 15:47)
und woher weisst Du das jetzt auf einmal so genau, weil Du es gerne hättest, aber mehr hast Du ja zur Begründung nicht beizutragen.

Dann lies dir doch einmal die Erlebnisberichte von /8Doktor u. a. durch, die einige Wochen im Fahrschulhotel in Stettin verbracht haben. Ein Großteil der "Fahrschüler" hatten offensichtlich nur Saufen im Kopf und genau diese müssen auch weiterhin von den Straßen ferngehalten werden.

Das habe ich auch nicht gemeint, das ihr beim zitieren immer versucht den Sinn zu zerreissen, nicht nett.


Es ging um Deine Aussage:

Genau deshalb darf und wird Deutschland weiterhin diese "fahrenden Zeitbomben" überprüfen und aus dem Verkehr ziehen.
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pascal344
Beitrag 06.10.2004, 15:29
Beitrag #191


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Zitat (strichachtdoktor @ 06.10.2004, 15:58)
Es geht im Uebrigen gar nicht darum, das Saufen zu verbieten, sondern nur darum, "Alkoholgenuss und Teilnahme am Strassenverkehr" sicher trennen zu koennen. Man kann also im Kopf haben, was man will, solange man nicht besoffen faehrt und ueberhaupt im Kopf hat ...  whistling.gif

ja so sollte es eigentlich sein, ist aber in Deutschland nicht so.

MPU-Anordnungen nach Auffälligkeiten mit Drogen oder unter Alkohol ohne das diese irgendwas mit dem Straßenverkehr zu tun hatten sind in Deutschland keine Seltenheit.


aber es sind ja gleich alle rollende Zeitbomben, gelle Andreas think.gif



Übrigends entsteht jeder 4. Unfall durch überhöhte Geschindigkeit, dieses ist dann auch die Hauptunfallursache, persönlich wäre ich dann doch gleich mal dafür das jeder der beim zweiten mal beim zu schnell fahren erwischt wird, mal zur MPU sollte wavey.gif


Wir kommen vom Thema ab.
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strichachtdoktor
Beitrag 06.10.2004, 18:05
Beitrag #192


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Hoechst interessanter Beitrag von Volker Kalus in VD-online .


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Andreas
Beitrag 06.10.2004, 19:05
Beitrag #193


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Zitat (strichachtdoktor @ 06.10.2004, 16:07)
Ich meine: Leute, die gerne mal einen ueber den Durst trinken sind nicht automatisch Alkoholsuender, da darf man schon eine Differenzierung erwarten,

Es kommt darauf an, wie du das "über den Durst trinken" definierst??


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Andreas
Beitrag 06.10.2004, 19:08
Beitrag #194


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Zitat (strichachtdoktor @ 06.10.2004, 19:05)

Das ist doch ein alter Hut und widerspricht nicht dem bisher gesagten. Außerdem muß man auch den kompletten Aufsatz von Kalus lesen (dies ist jedoch nur mit Zugangsberechtigung möglich, die nur die Abonennten der Printausgabe bekommen cool.gif ).


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Janek
Beitrag 07.10.2004, 00:32
Beitrag #195


Neuling


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Eine frage:
Ich möchte gerne wissen, ob der polnische Führerschein umgeschrieben muss?

Ich wohne schon im Deutschland ab 1994,
meinen Führerschein habe ich gemacht im Polen 1983.
(Sorry für mein Deutsch)


Hier antwort von Polnischen Konsulat im Köln leider auf Polnisch


Szanowny Panie,

w odpowiedzi na Pańskie pismo Konsulat Generalny RP w Kolonii uprzejmie informuje, że od dnia 01.05.2004 r., zgodnie z § 28 rozporządzenia „Verordnung über die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr und zur Änderung strassenverkehrsrechtlicher Vorschriften” („Rozporządzenie o dopuszczeniu osób do ruchu drogowego, oraz o zmianie przepisów kodeksu ruchu drogowego”) z dnia 18.08.1998 r. ważne polskie prawa jazdy są honorowane przez władze niemieckie i nie wymagają wymiany.

Konsulat zwraca jednak uwagę, że prawa jazdy starego wzoru podlegające wymianie w Polsce tracą ważność po upływie następujących terminów:

- prawa jazdy wydane w okresie od dnia 1 stycznia 1984 r. do dnia 30 kwietnia 1993 r. – do dnia 31 grudnia 2004 roku
- prawa jazdy wydane w okresie od dnia 1 maja 1993 r. do dnia 30 czerwca 1999 r. - do dnia 30 czerwca 2006 roku

Jednocześnie Konsulat uprzejmie informuje, że po 01.05.br. nadal istnieje możliwość wymiany polskiego prawa jazdy na niemieckie.

Z poważaniem
M.Szmidt
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Uwe W
Beitrag 07.10.2004, 01:44
Beitrag #196


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Wenn Du versuchen würdest, den Brief des Konsulates ins Deutsche zu übersetzen (es muss ja nicht perfekt sein), könnte wir hier im Forum mehr damit anfangen.

Grundsätzlich muss Deine polnische Fahrerlaubnis von 1983 aber nicht mehr umgeschrieben werden, weil Polen seit 1.5.04 Mitglied der EU ist.

Der Führerschein hätte umgeschrieben werden müssen, wenn Du zwischen 1995 und dem Beitritt Polens zur EU hier in Deutschland hättest Auto fahren wollen.

Im Moment würde sich ein Umschreiben aber aus praktischen Gründen anbieten, damit Du bei einer Kontrolle einen EU-Führerschein hast, den jeder police.gif verstehen kann.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Rolf Tjardes
Beitrag 07.10.2004, 04:44
Beitrag #197


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Zitat (strichachtdoktor @ 06.10.2004, 15:39)
Aber ich moechte - wie der Eu-GH - dass Juristen darueber entscheiden. Und nicht, dass hier jeder Sachbearbeiter sein EU-Recht interpretiert, wie er es gerne haette.

Hier muß ich kurz klarstellen...

Die örtlichen Fahrerlaubnisbehörden handeln m.E. nach den Vorgaben der für Verkehr zuständigen Länderministerien. Eine Auslegung des EuGH-Urteils ist nicht Sache nachgeordneter Behörden sondern obliegt allein weisungsbefugten Stellen. Damit wird in den jeweiligen Bundesländern einheitliches Handeln erzeugt. Der "kleine Sachbearbeiter" hat dann die Vorgaben nur noch umzusetzen...
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Andreas
Beitrag 07.10.2004, 06:50
Beitrag #198


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Gestern 21.00 Uhr, ZDF, ZDF-Reporter.

Ein Bericht über den FS-Tourismus in den NL (leider ohne Aussagen zur Anerkennung oder Überprüfung der Fahreignung in D). In dem Bericht ging es nur um den Erwerb in NL.

2 Personen wurden mit Namen und auch nicht verfremdet vorgestellt und zu den Prüfungen begleitet. Es wurde auch deutlich dargestellt, dass die beiden Fahrschüler in den NL nur einen Scheinwohnsitz besassen. Die angegebene Anschrift wurde von der Reporterin besucht, es fand sich aber kein Spur von den angeblichen Bewohnern. Ich vermute die beiden haben nicht lange Freude an ihrem FS aus NL. Bei dieser Sachlage dürften die Behörden in NL den FS schnell wieder einziehen.

Am meisten schockiert haben mich allerdings die Aussagen des älteren männlichen Fahrschülers, dem nach eigenen Angaben in D schon mehrmals der Führerschein wegen Alkohol entzogen war. Auf die Frage ob er nochmals unter Alkoholeinfluß ein Kfz führen würde, sagte er "Wenn Sie wissen, was einen Alkoholiker ausmacht - da kann er sowas gar nicht sagen."

Na dann Gute Nacht ranting.gif

ZDF-Reporter


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Natrix20
Beitrag 07.10.2004, 08:17
Beitrag #199


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Moin,
mal wieder was neues aus den Medien, heute morgen war im Morgenmagazin ein kurzes Statement zu der heutigen EU Verkehrsministerkonferenz in Luxemburg zu hören.
Tagesordnungspunkte:
1. LKW Maut
2. Führerscheinregelungen
u.a. ist Deutschland nicht damit einverstanden, das Führerscheine "regelmässig" neu erteilt werden dürfen.
Was auch immer man darunter verstehen mag, ich denke es handelt sich dabei auch um das EU Gerichtsurteil vom 29.04.04 !!!!
Jetzt darf wieder jeder für sich interpretieren was das heissen mag.
(§46 zieht wohl doch nicht so einfach meiner Meinung nach)
Gruss Natrix
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Andreas
Beitrag 07.10.2004, 08:27
Beitrag #200


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Zitat
Was auch immer man darunter verstehen mag, ich denke es handelt sich dabei auch um das EU Gerichtsurteil vom 29.04.04 !!!!
Jetzt darf wieder jeder für sich interpretieren was das heissen mag.
(§46 zieht wohl doch nicht so einfach meiner Meinung nach


Nein, das ist die absolut falsche Schlußfolgerung.

In der EU gibt es Bestrebungen einheitlich auch die PKW-Klasse zu befristen (ähnlich der C-Klassen). Deutschland wehrt sich z. Zt noch gegen eine solche Regelung (wie lange noch?? think.gif )


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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 07.10.2004, 09:09
Beitrag #201





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Bei der Führerscheinfrage geht es darum, dass die anderen Länder alle 10 Jahre die Führerschein erneuern wollen. Sinn und Zweck ist, dass die Fotos auf relativ neuem Stand sind und dem Fahrer wenigstens ein wenig ähnlich sehen.

Bei der Neuausstellung sollen aber (nach Spiegel-Online Infos) keine neuen Auflagen oder Prüfungen ins Spiel kommen. Es soll nur der FS neu ausgestellt werden, entsprechend der Pass oder Personalausweis Regelung.
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Commodore25E
Beitrag 07.10.2004, 09:10
Beitrag #202


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Meiner Meinung nach wird die Befristung der FE genauso kommen wie ein europaweites FE-Register.


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strichachtdoktor
Beitrag 07.10.2004, 10:59
Beitrag #203


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@Andreas

Ich habe diese ZDF-Reporter-Sendung gestern auch gesehen. Und ich muss feststellen, Andreas, dass ich teilweise Deine Bedenken auch nachvollziehen kann.
Natuerlich ist es Mist, wenn jemand wie der aeltere Herr - die juengere Dame mit den "ich weiss gar nicht mehr wie viel"-Promille uebrigens auch - wieder so einfach und ungefiltert am Strassenverkehr teilnehmen duerfen. Vor allem, wenn man sie hoert sind sie schlimm. Wenn solche Menschen doch wenigstens mal schweigen wuerden wo es angebracht waere ...

Die Demonstration solcher Verkehrsteilnehmer erweckt dummerweise auch den Eindruck, alle, denen eine FE entzogen wurde,waeren so.

Ich koennte Dir jetzt schreiben, dass zumindest ich nicht so bin. Wuerde wahrscheinlich Lachsalven ausloesen ... Sagt schliesslich jeder. Deshalb - und nur deshalb - muss ich im Moment grundsaetzlich gegen das bestehende MPU-System sein, weil es nach meiner Auffassung nicht sein darf, dass alle ehemaligen Verkehrsstraftaeter so ueber einen Kamm geschert werden, dass Leute wie ich und Leute wie die bei ZDF-Reporter in einem Topf landen.

Alkoholismus/Drogenabhaengigkeit ist eine schwere Krankheit, die dringend behandelt werden muss. Da hilft auch der Staat, bzw. es gibt private und halbstaatliche Organisationen, die Hilfe anbieten und leisten. Verstoesst man aber "einfach nur so" - soll heissen: ohne Drogen oder Alkohol - gegen verkehrsrelevante Verordnungen und Gesetze, wird - parallel zu Alkoholstraftaetern - eine "krankhafte psychologische Veraenderung" unterstellt, die nicht im mindesten bewiesen ist. Nicht nur, dass es ausgesprochen schwierig ist, solche Verhaltensaenderungen mit Krankheitswert sicher zu diagnostizieren, es ist auch extrem schwierig, sie, wenn vorhanden, auch richtig zu behandeln. bereits bei der richtigen Diagnose werden schon schwerwiegende Fehler allein dadurch gemacht, dass sie gar nicht stattfindet - der psychologisch eher unwissende Richter kann das nicht entscheiden, die Straftat gibt nur bedingt etwas zum Krankheitswert her und der Sachbearbeiter hat dazu keinerlei Kompetenz ...

Und zudem wird dieser Personenkreis voellig allein gelassen. Es gibt keinerlei Hilfe oder Unterstuetzung - alles ist voellig auf Alkohol ausgerichtet. Natuerlich gibt es die Moeglichkeit, eine private Verhaltenstherapie durchzufuehren - was aber erheblich ins Geld geht. Unter 1000 Euro faengt hier keiner mehr an. Zudem ist das Netz dieser Verkehrstherapeuten extrem weitmaschig, jedenfalls, was die Anerkennung durch Fuehrerscheinstellen anbetrifft - 100km und mehr sind da keine Seltenheit. Wie bitte bewerkstelligen, wenn man kein Auto hat, etwas laendlich wohnt und die Termine alle in den Abendstunden liegen ???

Will sagen: Die Personengruppe, die nicht wegen Alkohol Fuehrerscheinprobleme hat, wird nicht gezeigt, nicht gehoert, nicht wirklich zur Kenntnis genommen und es werden auch keine Hilfestellungen gegeben. Dabei habe ich bei meinen eigenen Therapiebemuehungen, die dann doch nicht von der Fuehrerscheinstelle akzeptiert wurden, nette, sozial-kompetente, emphatisch zugewandte, intelligente Menschen getroffen, die ein sehr differenziertes Bild der Materie haben, eine tiefe Schuldeinsicht vorweisen und schon seit Jahren keine Straftaten oder sonstigen Auffaelligkeiten gezeigt haben - und die alle das gleiche Problem hatten: Es gibt fuer sie keinen Weg zurueck auf die Strasse.

Ein System, welches solche Unterschiede nicht erkennt, gehoert daher abgeschafft oder geaendert. Leider, muss ich sagen, kommen dann diese Personen, wie wir sie im ZDF gesehen haben, auch wieder zurueck auf die Strasse. Glaubst Du etwa, mir macht es Spass die Gefahr zu sehen, dass unschuldige Kinder auf dem Schulweg von einem voellig betrunkenen aelteren Herrn niedergemetzelt werden, der dann zwei Jahre spaeter im Ausland einen neuen Schein macht - mithin nicht zu stoppen ist ?

Aber als direkt Betroffener sehe ich auch, dass meinen Kindern durch die Dummheit ihres Vaters vor vielen Jahren heute dauerhaft, und seit Jahren unveraendert, die Moeglichkeiten genommen werden, die sie haetten, wenn ihr Vater arbeiten koennte und mobil waere...

Gruss, Joe think.gif


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RA XDiver
Beitrag 07.10.2004, 11:06
Beitrag #204


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Bezeichnend war auch, dass diese Arzthelferin erstmal per Telefon Zitat "eine oder besser noch zwei" Flaschen Sekt zum Feiern geordert hat. Wahrscheinlich holt sie nach der Lerrung derselben schnell noch eine neue an der Tanke, natürlich mit dem Auto. ranting.gif

Mein Trost ist nur, dass entweder deren FE, wie schon von Andreas gesagt, schnell wieder durch die Holländer entzogen wird oder aber die beiden eh über kurz oder lang wieder auffällig werden.


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pascal344
Beitrag 07.10.2004, 11:53
Beitrag #205


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Super Beitrag Joe.
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Janek
Beitrag 07.10.2004, 12:29
Beitrag #206


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Erstmal, Danke dir Uwe W

Also ich probiere Übersetzen (bitte nicht lachen) im dieses Brief steht:

Das Polnische Konsulat im Köln informiert mich das seit 01.05.2004 nach Gesetz § 28 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom den 18.08.1998 … Polnische Führerschein ist gültig im Deutschland.

Weiter informiert mich das ich muss meine Führerschein umschreiben im Polen (wenn ich besitze altes Format) bis 31.12.2004.. ( aber das habe ich schon gemacht )

Und letzte Satz noch ... das ich nach dem 01.05.2004 habe immer noch die Möglichkeit Polnische Führerschein auf Deutsche umschreiben lasen ..

ende

ja, aber mir sagte die Frau von Straßenverkehrsamt (das wahr Jahr 2002) das ich muss neue Führerschein machen ... dann ich wohne hier im Deutschland mehr als vier Jahre ? ?

wie seht das heute .. ist mein polnischer Führerschein gültig? .. und wie kann ich auf Deutschen Führerschein umschreiben lasen?
Ich danke euch und sorry für meiner Deutsch rolleyes.gif

Jan B.
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Andreas
Beitrag 07.10.2004, 12:49
Beitrag #207


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Seit dem Beitritt von Polen zur EU ist dein polnischer FS in Deutschland wieder gültig. Eine Umschreibung des polnischen Führerscheines ist nicht mehr erforderlich.


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Tortenjan
Beitrag 07.10.2004, 12:52
Beitrag #208


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Zitat (Janek @ 07.10.2004, 13:29)
Ich danke euch und sorry für meiner Deutsch rolleyes.gif

Macht nichts, da sind wir von einigen Deutschen schlimmeres gewöhnt wink.gif

Zurück zum Thema.
Alle haben Recht rolleyes.gif 2002 war Polen noch nicht Mitglied der EU demzufolge die polnischen Führerscheine hier auch nicht gültig. Am 01.05.04 hat sich das mit dem Beitritt Polens über Nacht geändert. Jetzt sind die polnischen Führerscheine auch in D gültig. Selbst solche, die wegen Fristversäumnis eigentlich nicht mehr umgeschrieben werden konnten. Du kannst jetzt natürlich zu deiner Fahrerlaubnisbehörde gehen und deinen polnischen in einen deutschen EU-FS umschreiben lassen, zwingend notwendig ist es aber nicht.


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errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Janek
Beitrag 07.10.2004, 13:13
Beitrag #209


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Ich danke euch Jungs, nächste Woche gehe ich zum Straßenverkehrsamt..
und dann ich berichte euch alles hier .. hoffentlich klappt das .. wavey.gif

MfG, Jan B.
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Gast_Johnny Walker_*
Beitrag 08.10.2004, 14:04
Beitrag #210





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offtopic.gif ist jetzt hier wavey.gif
Gruß Tortenjan

Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 08.10.2004, 14:07
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Natrix20
Beitrag 11.10.2004, 16:59
Beitrag #211


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Hallo,
da es momentan nix neues gibt ausser diesen Artikel, dachte ich ich poste dieses Urteil mal, weil es noch relativ frisch ist:

Gericht: Neue EU-Rechtsprechung bedingt Beachtung der ursprünglichen Sperrfrist
Urteil: Ausländischer Führerschein trotz Entzugs des deutschen gültig


Ein deutscher Kraftfahrzeugführer, der im Inland keinen ordentlichen Wohnsitz hat, macht sich nicht wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar, wenn er die Fahrerlaubnis eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedsstaates besitzt, die ihm nach Ablauf einer im Inland angeordneten Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ausgestellt worden war.

Dies hat jetzt der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts entschieden und einen 57-jährigen in Spanien wohnhaften Kaufmann deutscher Staatsangehörigkeit unter Aufhebung eines Urteils des Amtsgerichts Singen vom April 2004 vom Vorwurf des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis freigesprochen.

Der Mann war durch Urteil eines deutschen Gerichts im Jahre 1996 rechtskräftig wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt und ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden, wobei eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis verhängt wurde. Da er hier seinen Arbeitsplatz und seinen Führerschein verloren hatte, verlegte der Angeklagte seinen ständigen Wohnsitz nach Spanien, wo er nach Ablauf der gegen ihn in Deutschland festgesetzten Sperrfrist 1997 eine spanische Fahrerlaubnis erwarb. Den Antrag des Angeklagten, von seiner spanischen Fahrerlaubnis auch in der Bundesrepublik Gebrauch machen zu dürfen, lehnte das zuständige Landratsamt im Jahre 2001 ab, weil der Angeklagte weiterhin ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs sei, da er sich einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU) nicht habe unterziehen wollen.

Gleichwohl nahm der Angeklagte im Oktober 2003 im Bereich von Singen am öffentlichen Straßenverkehr teil. Das dortige Amtsgericht war der Auffassung, dies sei ohne gültige Fahrerlaubnis geschehen und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 28 Euro.

Dieses Urteil wurde nun vom Oberlandesgericht Karlsruhe aufgehoben. Nach europäischem Recht seien die Mitgliedstaaten grundsätzlich verpflichtet, die von anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine anzuerkennen. Deshalb sei in der Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntVO) bestimmt, dass Inhaber ausländischer Führerscheine im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen dürfen, soweit sie im Inland keinen ordentlichen Wohnsitz haben. Eine Ausnahme von dieser Anerkennung bestehe aber u.a. dann, wenn dem Fahrzeugführer zu irgendeinem früheren Zeitpunkt im Inland von einem Gericht die Fahrerlaubnis entzogen worden war.

Die letztgenannte Vorschrift hat der Senat entgegen der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung nunmehr einschränkend ausgelegt und hiervon den Fall ausgenommen, dass die ausländische Fahrerlaubnis erst nach Ablauf der Bundesrepublik Deutschland festgesetzten Sperrfrist erworben wurde, wenn der Fahrer keinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat. Grund hierfür war ein jüngst ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004 (- C-476/01 -), wonach eine anderweitige Handhabung gegen Gemeinschaftsrecht verstoße, weil die Versagung der Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit die Gemeinschaftsziele der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs gefährde.

Da die gegen den Angeklagten von einem deutschen Gericht verhängte Sperrfrist bereits im Juni 1997 geendet und er erst im November 1997 die spanische Fahrerlaubnis erworben hatte, lag ein solcher Ausnahmefall vor, weshalb der Senat die Revision des Angeklagten als begründet ansah und ihn freisprach (Beschluss vom 26.08.2004, - 3 Ss 103/04 -).


Und ebenso habe ich noch ein Urteil über eine Umschreibung eines Führerscheins gefunden, der in Texas ausgestellt worden ist. Fraglich ist nun die Praxis bei EU Führerscheinen.
Urteil: Im Zweifel keine Umschreibung ausländischer Führerscheine
Der in Deutschland lebende Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis hat keinen Anspruch darauf, dass diese ohne Prüfung seiner Fahreignung in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben wird. Dies hat der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in einem unanfechtbaren Beschluss vom 09.12.2003 (- 10 S 1908/03 -) klargestellt.

Dem Kläger war die deutsche Fahrerlaubnis durch Strafbefehl vom April 1995 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr (2,76 Promille) entzogen worden. Eine Neuerteilung wurde 1996 versagt, nachdem zwei medizinisch-psychologische Gutachten die Fahreignung des Klägers verneint hatten. In der Folgezeit hielt sich der Kläger aus beruflichen Gründen für längere Zeit in den USA im Bundesstaat Texas auf und erwarb dort eine Fahrerlaubnis. Nachdem er seinen Wohnsitz wieder auf Dauer nach Deutschland verlegt hatte, beantragte er die "Umschreibung" der texanischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis.

Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Kläger auf, die aufgrund seines Verhaltens vor der Ausreise in die USA nach wie vor bestehenden Zweifel an seiner Fahreignung durch eine medizinisch-psychologische Beurteilung auszuräumen. Dem kam der Kläger u.a. mit der Begründung nicht nach, die Behörde müsse ohne weiteres von seiner Fahreignung ausgehen, weil er bereits im Besitz einer texanischen Fahrerlaubnis sei. Daraufhin lehnte die Behörde die begehrte "Umschreibung" ab.

Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren beantragte der Kläger beim Verwaltungsgericht Stuttgart, die Fahrerlaubnisbehörde zu verpflichten, ihm eine deutsche Fahrerlaubnis zu erteilen und ihm wegen Mittellosigkeit Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe hat das Verwaltungsgericht im Juli 2003 mangels hinreichender Erfolgsaussichten der Klage abgelehnt. Die Beschwerde gegen diese Entscheidung hat der VGH nunmehr zurückgewiesen.

Das deutsche Fahrerlaubnisrecht sehe zwar vor, eine ausländische in eine deutsche Fahrerlaubnis "umzuschreiben". Dies bedeute jedoch nicht, dass die ausländische Fahrerlaubnis einfach übernommen werden müsse. Vielmehr handele es sich rechtlich um die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf der Grundlage der ausländischen Berechtigung, bei der insbesondere die deutschen Regelungen zur notwendigen Fahreignung anwendbar seien. Demzufolge seien die Behörden auch berechtigt, Zweifeln an der Fahreignung nachzugehen. Auch die internationalen Abkommen über den Straßenverkehr geböten nicht, ausländische Fahrerlaubnisse nach einem Wohnsitzwechsel uneingeschränkt anzuerkennen. Die Behörde habe die Fahreignung des Klägers schließlich zu Recht verneint, weil dieser sich geweigert habe, das angeforderte medizinisch-psychologische Gutachten beizubringen.


Viel Spass beim lesen.
Gruss Natrix
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Andreas
Beitrag 11.10.2004, 19:13
Beitrag #212


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Das 1. Urteil ist von einem Strafgericht und nur die logische Folge des EuGH-Urteil und sagt nichts über eine evtl. Überprüfung gem. § 46 FeV aus.

P.S. Wenn man ein Gerichtsurteil zitiert, dann auch bitte mit Datum und Az.


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Uwe W
Beitrag 11.10.2004, 20:09
Beitrag #213


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Zitat (Andreas @ 11.10.2004, 20:13)
P.S. Wenn man ein Gerichtsurteil zitiert, dann auch bitte mit Datum und Az.

Das Zitat mit Datum und Aktenzeichen ist doch erfolgt (am Ende der Pressemeldung).
Der Beitrag von Natrix20 ist allerdings etwas unübersichtlich.

Ich hab den ersten Beschluss Urteil (bzw. die zugehörige Pressemeldung) mal in die FAQ zum EUGH-Urteil eingestellt.

Interessant an dem ersten Beschluss ist der Umstand, dass vorher eine Behörde den Antrag abgelehnt hatten, den spanischen Führerschein auch als in Deutschland gültig anzuerkennen.

Dieser Ablehnungsbescheid ist aber offensichtlich nicht in eine bestandskräftige Untersagungsanordnung umgedeutet worden.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Natrix20
Beitrag 11.10.2004, 20:40
Beitrag #214


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@Andreas,
es ist aber schon interessant zu lesen, das eine MPU Anordnung von der BEhörde 1997 erlassen worden ist und nun trotzdem der EU Führerschein nun anerkannt wurde von dem Gericht. Es lässt sich von daher doch schon vermuten, das dem Gericht eine MPU Anordnung von 1997 relativ egal ist oder war.
Man hätte ja nun weiterhin begründen können, das Eignungszweifel nach wie vor von der deutschen Behörde vorhanden sind/wären. Dies ist aber nicht erfolgt in diesem Urteil.
Das Gericht hätte ja trotzdem auf §46 plädieren können, hat es aber nicht, sondern die Fahrerlaubnis ohne Zweifel als gültig anerkannt.
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Mr.T
Beitrag 11.10.2004, 21:12
Beitrag #215


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Zitat (Natrix20 @ 11.10.2004, 21:40)
Das Gericht hätte ja trotzdem auf §46 plädieren können, hat es aber nicht, sondern die Fahrerlaubnis ohne Zweifel als gültig anerkannt.

Da wird wieder Straf- und Verwaltungsrecht verwechselt.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Uwe W
Beitrag 11.10.2004, 21:51
Beitrag #216


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Wenn die Behörde bereits im Jahre 2001 das EUGH-Urteil aus dem Jahr 2004 gekannt hätte, dann hätte sie vermutlich damals eine MPU angeordnet und im Falle der Weigerung das Recht aberkannt, von der spanischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen.

Wenn diese Aberkennungsverfügung bestandskräftig geworden wäre, dann hätte jetzt Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgelegen.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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strichachtdoktor
Beitrag 12.10.2004, 00:19
Beitrag #217


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Zitat
Wenn die Behörde bereits im Jahre 2001 das EUGH-Urteil aus dem Jahr 2004 gekannt hätte, dann hätte sie vermutlich damals eine MPU angeordnet und im Falle der Weigerung das Recht aberkannt, von der spanischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen.

Wenn diese Aberkennungsverfügung bestandskräftig geworden wäre, dann hätte jetzt Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgelegen.


Sorry, aber Du hast wohl eine Konjunktivitis ... cool.gif

Haette der Hund nicht gesch***en, haette er die Katze gebissen ...

Ich sehe da: Trotz MPU-Aufforderung darf der Herr aus "Beschluss vom 26.08.2004, - 3 Ss 103/04 -" in Deutschland mit der spanischen Pappe ein Kfz fuehren und der Herr aus "- 10 S 1908/03 -" kann sich mit der Texas-Karte den Po reinigen.

Aber eine Texas-Karte muss umgeschrieben werden. Eine EU-Karte muss ohne Umschreibung anerkannt werden.

Ich sehe da kein haette, koennte oder waere. Allerdings wuerfeln in Deutschland die Richter gerne, weshalb selbstverstaendlich beim naechsten Fall schon wieder alles gaanz anders aussehen kann ... crybaby.gif Es lebe die Einzelfallentscheidung.

wavey.gif Joe


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Uwe W
Beitrag 12.10.2004, 00:36
Beitrag #218


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Zitat (strichachtdoktor @ 12.10.2004, 01:19)
Sorry, aber Du hast wohl eine Konjunktivitis ... cool.gif

Als Strichachtdoktor müsstest Du doch in der Lage sein, auch diese nicht allzu schwere Krankheit zu behandeln!? tongue.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 12.10.2004, 02:21
Beitrag #219


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Zitat
... müsstest Du doch in der Lage sein, auch diese nicht allzu schwere Krankheit zu behandeln!?


Abeer siescher doch ...
... hast ja meine Interpretation gelesen. cool.gif

Ich glaube, Dir und Andreas zum Trotz, immer noch nicht, dass deutsche Behoerden wirklich eine Chance haben, eine auslaendische EU-FE realitas zu entziehen (den Gebrauch zu untersagen), wenn nicht neue Straftaten passieren. That´s all ...
wavey.gif

PS.:
Zitat
diese nicht allzu schwere Krankheit
- sind die gleichen Bakterien wie bei ´ner Herzbeutelentzuendung. und das kann gelegentlich boes´ enden ... Cave!


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Natrix20
Beitrag 12.10.2004, 09:11
Beitrag #220


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Hallo,
nochmals auf das Urteil des OLG vom 26.08.04 ich zitiere hier nochmal eine kleine Passage:
Zitat
wonach eine anderweitige Handhabung gegen Gemeinschaftsrecht verstoße, weil die Versagung der Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit die Gemeinschaftsziele der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs gefährde.

Ich denke gerade an diesem Beispiel sieht man recht gut, das auch der §46 nicht zieht. Egal ob Verwaltungs oder Landesgericht, es steht klar in dem Urteil etwas von einer MPU Überprüfung. Das Gericht hätte wenn der §46 ziehen würde klipp und klar gesagt das hier noch eine Eignungsüberprüfung im Raum steht und diese erst geklärt werden muss. Hat es aber nicht. Es wird auch langsam wirklich eng mit dem Gerücht des §46. Bis jetzt ist da noch nichts passiert, auch Andreas konnte hier auch noch keinen stichhaltigen Beweis erbringen. Aussagen wie ja ich weiss was ohne stichhaltigen Nachweise finde ich recht unsinnig.
Auch wenn wieder das Argument mit der kurzen Zeitspanne seit der EUGH Entscheidung lässt sich nicht mehr lange argumentieren. Es müssten schon lange die ersten §46 Bescheide rausgegangen sein und das nicht wenige.
Ausser dem Fake Caleb hat noch kein einziger hier etwas von negativen Erfahrungen gerade in Verbindung mit Polizeikontrollen geschrieben.
Gruss Natrix
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