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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 2), Wird jetzt alles anders?
Tortenjan
Beitrag 21.09.2004, 16:11
Beitrag #21


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Das die Versicherung des EU-FS Inhabers erst mal den gegnerischen Schaden tragen muß ist klar. Die Frage ist allerdings, wie es mit Regreßforderungen und Kaskoleistungen aussieht. Auch ist mir (noch wink.gif ) nicht klar, ob ein EU-FS Inhaber Abzüge in kauf nehmen muß, wenn rauskomt, daß er keine rechtmäßig erteilte FE hat.


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errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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strichachtdoktor
Beitrag 21.09.2004, 22:15
Beitrag #22


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Zitat
Das die Versicherung des EU-FS Inhabers erst mal den gegnerischen Schaden tragen muß ist klar. Die Frage ist allerdings, wie es mit Regreßforderungen und Kaskoleistungen aussieht. Auch ist mir (noch  ) nicht klar, ob ein EU-FS Inhaber Abzüge in kauf nehmen muß, wenn rauskomt, daß er keine rechtmäßig erteilte FE hat.


Nochmal kurz zurueck zum EuGH: Die Jungs aus Luxemburg haben doch gerade erst den deutschen Verwaltungsheimern ins Gebetbuch geschrieben, dass auch eine Fahrerlaubnis, die in einem anderen EU-Land erteilt wurde, eine rechtmaessig erteilte FE ist !

Da eruebrigt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz doch, und die Mutmassung ueber Regressforderungen oder Kaskoleistungen auch. Schon bisher konnten Inhaber einer auslaendischen FE, einmal in Deutschland sesshaft, hier ganz normal ihre Fahrzeuge versichern ...

wavey.gif Joe


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Gast_Guest_*
Beitrag 21.09.2004, 23:35
Beitrag #23





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Hallo Leute,

ich hatte ja absolut überhaupt nicht mehr mit einer Antwort gerechnet aber dann kam sie doch noch.

Die Leiterin der Führerscheinbehörde in Friedberg Hessen antwortete mir folgendes:

Sehr geehrter Herr *******,

hinsichtlich der Konsequenzen aus dem Urteil des EUGH vom 29.04.2004 teile ich Ihnen mit, dass die Fahrerlaubnsibehörden aufgrund des EUGH-Urteiles eine im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis anzuerkennen haben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Die Fahrerlaubnis muss unter Beachtung des Wohnsitzprinzipes erteilt worden sein, d.h. die An-
erkennung der EU-Fahrerlaubnis ist abhängig davon, dass sich der Antragsteller bei Erwerb der
mindestens 185 Tage in dem EU-Staat aufgehalten hat.
2. Sofern nach einem Entzug der Fahrerlaubnis die vom Gericht festgesetzte Sperrfrist abgelaufen
ist und das Wohnsitzerfordernis erfüllt worden ist, ist die EU-Fahrerlaubnis anzuerkennen.
Allerdings ist in diesen Fällen bei der Ausstellungsbehörde nachzufragen, ob der Betroffene
den Entzug der Fahrerlaubnis angegeben hat und ob im Zuge der Erteilung des Führerscheines
eine Überprüfung der Eignung erfolgt ist.
Trifft dies nicht zu, ist die deutsche Fahrerlaubnisbehörde berechtigt, die Eignung zu über-
prüfen. Dies gilt sowohl in den Fällen in denen keine Eignungsüberprüfung erfolgt ist als auch
in den Fällen in denen die Ausstellungsbehörde keine den deutschen Maßstäben entsprechende
Eignungsüberprüfung durchgeführt hat oder keine Rückmeldung gibt.
In diesen Fällen kann die deutsche Fahrerlaubnisbehörde die ausländische Fahrerlaubnis unter
Begründung ihrer Eignungsbedenken entziehen.

Ich gehe davon aus, Ihnen hiermit Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
*******
Fahrerlaubnisbehörde des Wetteraukreises
Tel: *******




(meine Anfrage:)

Sehr geehrter Frau *******,

ich hab eine Frage welche sich auf das EuGH Urteil vom 29. 4. 2004 bezieht,
welches Herrn Kapper berechtigt, trotz der Anordnung einer MPU, ein
Kraftfahrzeug hier in Deutschland führen zu dürfen. Ich würde mich freuen,
von ihnen eine kurze und verbindliche Auskunft erhalten zu können, wie die
deutsche Führerscheinbehörde zum jetzigen Zeitpunkt, im Falle der Benutzung
eines Kfz hier in Deutschland, mit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis,
trotz Anordnung einer MPU, reagiert. Ich bedanke mich im Vorraus.

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen

*******





Aber das Urteil sagt doch das die Führerscheine grundsätzlich anzuerkennen sind auch wenn gegen die 185 Tage verstoßen wurde. Es ist Sache des Ausstellerlandes dies zu üperbrüfen und diese FS auch wieder einzuziehen.


Gruß Karlos

Edit Mod.: Namen anonymisiert und Telefonnummern gelöscht

Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 22.09.2004, 07:26
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RA XDiver
Beitrag 21.09.2004, 23:39
Beitrag #24


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Zitat
Aber das Urteil sagt doch das die Führerscheine grundsätzlich anzuerkennen sind auch wenn gegen die 185 Tage verstoßen wurde. Es ist Sache des Ausstellerlandes dies zu üperbrüfen und diese FS auch wieder einzuziehen.


Was anderes hat die Gute auch nicht gesagt.

Im Übrigen wäre es gut, wenn Du Namen und Telefonnummer der Dame "neutralisieren" könntest. Der Datenschutz gilt auch für Verwaltungsmitarbeiter. wavey.gif

EDIT: Sehe gerade, ist ja ein Gast. Dann die Bitte an einen Mod, den Beitrag dahingehend zu editieren...

Edit Mod.: Erledigt

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 22.09.2004, 00:02


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strichachtdoktor
Beitrag 22.09.2004, 02:44
Beitrag #25


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Zitat
2. Sofern nach einem Entzug der Fahrerlaubnis die vom Gericht festgesetzte Sperrfrist abgelaufen
ist und das Wohnsitzerfordernis erfüllt worden ist, ist die EU-Fahrerlaubnis anzuerkennen.
Allerdings ist in diesen Fällen bei der Ausstellungsbehörde nachzufragen, ob der Betroffene
den Entzug der Fahrerlaubnis angegeben hat und ob im Zuge der Erteilung des Führerscheines
eine Überprüfung der Eignung erfolgt ist.
Trifft dies nicht zu, ist die deutsche Fahrerlaubnisbehörde berechtigt, die Eignung zu über-
prüfen. Dies gilt sowohl in den Fällen in denen keine Eignungsüberprüfung erfolgt ist als auch
in den Fällen in denen die Ausstellungsbehörde keine den deutschen Maßstäben entsprechende
Eignungsüberprüfung durchgeführt hat oder keine Rückmeldung gibt.
In diesen Fällen kann die deutsche Fahrerlaubnisbehörde die ausländische Fahrerlaubnis unter
Begründung ihrer Eignungsbedenken entziehen.
 


Viel wichtiger finde ich das Unterstrichene. Ich bin ja nur ein Laie - habe mich aber doch ein wenig mit dem EuGH-Urteil auseinandergesetzt. Und DAS denke ich, haben die Richter des EuGH gerade verneint: Die Ueberpruefung einer EU-auslaendischen FE wird zwar nicht verboten - Konsequenzen des ueberpruefenden Staates sind jedoch nicht vorgesehen.

Vielmehr ist zu entnehmen, dass die EU-FE eines anderen Mitgliedsstaates "ohne Wenn und Aber" anzuerkennen ist. Eine "den deutschen Maßstäben entsprechende Eignungsüberprüfung" zu verlangen halte ich nicht nur fuer sehr vermessen, sondern auch fuer nicht im Sinne dieses Urteils. (... auch, wenn es SO vielleicht nicht formuliert ist - das Urteil hat eine Tendenz welche in die andere Richtung weist).

Definitiv FALSCH ist, die deutschen Behoerden koennten aufgrund irgendwelcher Umstaende eine EU-FE entziehen. Dieser Wunsch deutschen Beamtendenkens wurde definitiv gestrichen, sofern es sich nicht um neue Straftaten handelt. Das Hoechstmass der rechtlich abgedeckten Vorstellungen ist die begruendete Aufforderung an die EU-Behoerden, man möge doch bitte an Hand diverser deutscher Vorverurteilungen die FE und/oder aber die Eignung des Inhabers erneut ueberpruefen.

Gruss, Joe


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Andreas
Beitrag 22.09.2004, 06:34
Beitrag #26


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Zitat
Definitiv FALSCH ist, die deutschen Behoerden koennten aufgrund irgendwelcher Umstaende eine EU-FE entziehen.


Das ist dein Wunschdenken und noch lange nicht Fakt. cool.gif


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Natrix20
Beitrag 22.09.2004, 08:45
Beitrag #27


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Das wird ja immer interessanter das mit der Eignungsprüfung.Nun muss also die ausstellende Behörde im Ausland erst mal gefragt werden und Stellung dazu nehmen.Das heisst, es dauert ja noch länger und wird für die Verwaltung noch teurer einen EU FS zu überprüfen. Na ich glaube die Führerscheinstellen agieren alle auf ihre eigene Art und Weise und sind z.T auch etwas ratlos wie sie denn nun reagieren sollen.
Aber bei einer Stelle in dem Brief werden die Behörden schon ihre Probleme bekommen, nämlich da wo der ausstellende Staat keine Eignungsüberprüfung anwendet oder zulässt. Auf welcher rechtlichen Basis wird die deutsche Behörde befähigt sein, diesen EU FS dann NACH DEUTSCHEN Maßstäben zu überprüfen?
Aber da beginnt ja wieder bekanntlich die Quadratur des Kreises.
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RA XDiver
Beitrag 22.09.2004, 08:48
Beitrag #28


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Zitat
Auf welcher rechtlichen Basis wird die deutsche Behörde befähigt sein, diesen EU FS dann NACH DEUTSCHEN Maßstäben zu überprüfen?


§ 46 FeV? think.gif


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Natrix20
Beitrag 22.09.2004, 08:53
Beitrag #29


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Hält der §46 dem EU Urteil vor Gericht stand????
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Gast_Gast_Chris_B_*
Beitrag 22.09.2004, 08:54
Beitrag #30





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An Natrix20,

Nach § 11 - 14 FeV und die dazugehörigen Anlagen!

Vorallem mal § 11 Abs. 2 FeV beachten. Des weiteren mache eine Anordnung zur einer MPU nur Sinn, wenn schwerwiegende Sachen vorgefallen sind, die nach deutschem Recht eine MPU zu fordern ist.
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Natrix20
Beitrag 22.09.2004, 09:09
Beitrag #31


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@Gast Chris B
Es interessiert mich nicht das DEUTSCHE Recht, sondern es geht um EU Recht.
Die Frage ob eine Verwaltungsbehörde einen EU FS Inhaber auf Eignung aufgrund alter Tatbestände überprüfen kann, kann nur in einem Gerichtsverfahren geklärt werden.
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Gast_Gast_Chris_B_*
Beitrag 22.09.2004, 09:16
Beitrag #32





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Da bin ich nicht der Meinung, da er Deutsche im Straßenverkehr teilnimmt gilt in diesem Fall die FeV und wenn Tatsachen bekannt werden die Bedenken . . . . kann man eine MPU oder ein fachärztliches Gutachten durchführen lassen auch dann wenn dies kein Deutscher sondern ein Ausländer ist. Oder sehe ich das verkehrt, da im Schutz der Allgemeinheit ...!
Die ausl. FE kann man natürlich nicht entziehen aber dem Betroffenen versagen in Deutschland ein Fahrzeug zu führen, wenn Tatsachen die Bedenken an der Fahreignung gegeben ist sich bei einer Untersuchung rausstellt.
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Gast_Gast_Chris_B_*
Beitrag 22.09.2004, 09:17
Beitrag #33





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Wenn die Straftat verjährt ist, ist es egal. Da die FEB keine Unterlagen mehr haben dürfte bzw. diese nicht verwenden darf.
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Gast_Guest_*
Beitrag 22.09.2004, 10:08
Beitrag #34





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Zitat
Zitat

Definitiv FALSCH ist, die deutschen Behoerden koennten aufgrund irgendwelcher Umstaende eine EU-FE entziehen.


Das ist dein Wunschdenken und noch lange nicht Fakt.


Das ist doch kein Wunschdenken, sondern europaeische Realitaet. Die EU-FE kann nur vom Gericht eingezogen und an die ausstellende Behoerde zurueckgesandt werden. Etwas anderes ist das Verbot, von der EU-FE im Inland Gebrauch zu machen wie z.B. bei §46FeV, wenn er denn zur Anwendung kommt.

Es ist eher ein Wunschdenken deutscher Behoerden, weiterhin "deutsche Eignungsrichtlinien" auf alle anwenden zu koennen, die sich hier im Strassenverkehr bewegen ...
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Gast_Gast_Chris_B_*
Beitrag 22.09.2004, 10:23
Beitrag #35





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Nun gibt es auch Siutationen wo die FEB die FE entzieht nicht nur das Gericht!
Schon mal darüber nachgedacht!

Ich finde Foren nicht schlechtes, ich finde nur Wunschdenken und Schönredereien beschissen.
Wenn jemand die deutsche FEB entzogen bekommen hat durch Alk oder Drogen und macht keine MPU weil er sich fürchtet durch zu fallen, kann man wohl in vielen Fällen davon ausgehen, dass der Betroffene noch ein Suchtproblem hat.
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natas
Beitrag 22.09.2004, 10:23
Beitrag #36


Neuling
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jaja...hunde die bellen beißen nicht.......das möchte ich aber sehen,dass mir eine deutsche behörde ein in tschechien ausgestellten führerschein endziehen darf....wenn überhaupt können sie es mit einem fahrverbot versuchen.
Der im eu ausland erworbene führerschein stellt ein neues rechtsverhältnis da,mit dem eine deutsche führerscheinstelle nix zu tun hat.
Ein deutsches einwohnermeldeamt darf auch keinem tschechen seinen perso wegnehmen.
Im übrigen werden die tschechen mit sicherheit keine von ihnen offizielll und mit viel bürokratie ausgestellten führerschein wieder einziehen.
Die sind genauso arrogant und unfehlbar wie ihre deutschen kollegen.
Sollte die führerscheinstelle tatsächlich eine mpu anordnen........wiederspruch einlegen.....anwalt einschalten .......verwaltungsgericht machen lassen.
Herr säftel wartet schon.
Im übrigen ist die 185 tage regelung eine farce....wer sie umgehen will,meldet sich halt pro forma im ausland an....den deutschen behörden geht es ja darum mpu kandidaten generell ihre pappe nicht zu gönnen.....egal ob die 185 tage regelung eingehalten wurde oder nicht.
Der deutsche staat war schon immer ein schlechter verlierer.......so schlau sind wir hier nämlich nicht mehr alle,man siehe *pisa*.

Als wenn es in hier keine anderen probleme geben würde als das autofahrende volk.
??????

natas



den namen meiner tschechischen fahrschule nenne ich übrigens nicht,weil schleichwerbung eh wieder gelöscht wird......aber wer nicht doof ist googled mal ne runde.........hat was von *euro* und *fuehrerschein*..............~lächel narr.gif
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Gast_Gast_Chris_B_*
Beitrag 22.09.2004, 10:26
Beitrag #37





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Ich denke mal, dass ich jetzt hier auseinander genommen werden von paar Mitgliedern in diesem Forum aber wieso ist eine MPU denn erforderlich wenn jemand z. B. Drogen oder Alk konsumiert (alk. zum wiederholten Male oder über 1,6 %o 13 FeV )?? -Es soll jetzt nicht heissen, dass jeder der über 1,6 %o Alk. mal hatte ein Alkoholiker ist.- Doch wohl um sicherzustellen, dass der Betroffene charakterlich und körperlich in der Lage ist ein Fahrzeug zu führen.
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Commodore25E
Beitrag 22.09.2004, 10:27
Beitrag #38


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Oder schickt Dir ne PM.........


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Gast_Gast_Chris_B_*
Beitrag 22.09.2004, 10:28
Beitrag #39





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An Natas,

§ 11 Abs. 8 Nichtmirwirkung -> Entzug.
Entzug in den meisten Fällen mit sofortiger Vollziehung, das geht relativ flott vorallem dann beim VG.
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Natrix20
Beitrag 22.09.2004, 10:44
Beitrag #40


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@Gast Chris B
Sorry aber niemand möchte dich hier niedermachen, ich halte nur ein paar Argumenten (ob richtig oder falsch lasse ich mal offen) dagegen.
Du hast geschrieben,das du auf ner Führerscheinstelle arbeitest. Hast du schon
selbst mitbekommen, das eine Eignungsüberprüfung angeordnet wurde bei euch wegen eines EU FS???
Gruss Natrix
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Gast_Gast_Chris_B_*
Beitrag 22.09.2004, 11:16
Beitrag #41





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Weil der eine EU-FE hat bestimmt nicht nur wenn Tatsachen bekannt sind, die an der Eignung zum Führen von Fahrzeugen bedenken geben.

Als Bsp. ein Drogenkonsument muss seinen deutschen EU-FS abgeben. Zur Wiedererteilung der deutschen FE muss er eine positive MPU vorlgegen (um eine positive Mpu zu erlangen muss er mind. ein Jahr abstinenz nachweisen und paar andere Dinge noch).
Wenn er dies umgehen möchte und macht einen ausl. Eu-FS von mir aus Tschechien oder Holland darf er in diesem Land fahren, da habe ich keine Bedenken egal jetzt mit den 185-Tagen.
Aber zurück in Deutschland in einer Verkehrskontrolle er zeigt seinen ausl. FS obwohl er Deutscher ist, nach dem Urteil müsste jeder Polizist zumindest mal einen Augenblick nachdenken wieso dass so ist dass dieser als Deutscher einen ausl. EU-FS hat.
Daher habe ich der Polizei die Problematik geschrieben und gebeten, dass diese zumindest den Namen und Geburtsdatum notieren, damit ich eine kurze Überprüfung machen kann, ob gegen diese Person evtl. Eignungszweifel bestehen könnten (geht ganz schnell -> z. B. Anfrage beim KBA).
Natürlich sehe ich da ein großes Problem, es wird einige Zeit dauern wenn überhaupt, dass man solche Personen entdeckt.
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Gast_Gast_Chris_B_*
Beitrag 22.09.2004, 11:23
Beitrag #42





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Wenn jemand zum ersten Mal unter Alk.-einfluss ein Fahrzeug geführt hat und dies unter 1,6 %o BAK-Wert war (MPU nicht notwendig) wird der Betroffene bestimmt nicht wenn er nicht über die 2-Jahres-Frist drüber ist eine ausl. EU-FS machen.

Jemand der Drogen oder sonstige Probleme hat (Alk.) wird wohl eher auf der Schiene mit dem ausl. FS fahren.

Ich sehe aber keine Notwendigkeit beim ersten Abschnitt, wenn ich weiss, dass Herr x unter 1,6 %o den FS entzogen bekommen hat eine MPU anzuordnen, dass lässt auch die FeV nicht zu. Es ist halt wirklich nur das Problem bei Personen die nach der Gesetzeslage (FeV) eine MPU machen müssten.
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Natrix20
Beitrag 22.09.2004, 11:25
Beitrag #43


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@Gast Chris B
Ja hast du schon Leute überprüft? Gab es bei euch schon Fälle wo Leute zur MPU gebeten worden sind?
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Gast_Guest_*
Beitrag 22.09.2004, 11:36
Beitrag #44





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Ich finde das total gut, wenn deutsche Beamte Eigeninitiative entwickeln und einfach mal das Recht in die eigene Hand nehmen, Chris B.

Viel effektiver waere es, wenn Du Dich mal in Deinen sechs Wochen Jahresurlaub an eine grosse Kreuzung Deiner Stadt setzt und alle Kennzeichen der vorbeifahrenden Fahrzeuge aufschreibst. Als naechstes ermittelst Du dann die Halter der Fahrzeuge und vergleichst diese Liste mit der Liste der Fuehrerscheinlosen in Deiner Region. Die Uebereinstimmungen bittest Du dann zur MPU und verfuegst die Sicherstellung der EU-Fahrerlaubnis zwecks Eintragung eines Nutzungsverbotes fuer Deutschland.

Dann musst Du nur noch kleine Aufkleber anfertigen lassen, z.B. mit den Buchstaben "FSL" fuer Fuehrerscheinlose und an die betroffenen Personen verteilen, damit sie diese auf Kleidung etc. kleben koennen. Stirn waere auch nicht schlecht.

Selbstverstaendlich muss auch jeder Inhaber eines Geschaefts oder selbststaendigen Betriebes ein Plakat an gut einsehbarer Stelle verbringen ...

Ehrlich - das macht Dein Leben leichter und die Vorgaenge auch viel transparenter.
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Commodore25E
Beitrag 22.09.2004, 11:41
Beitrag #45


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Bitte bleibt bei einer sachlichen Auseinandersetzung. Polemik bringt nichts....... wavey.gif


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Gast_Gast_Chris_B_*
Beitrag 22.09.2004, 11:46
Beitrag #46





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Tja, und dann werde ich die ganze Kosten auf die Betroffenen, bei denen es zum Entzug kommt, die Kosten auferlegen dann freut sich der Staatsseckel.

So ein Unsinn! Dann brächten wir auch keine sonstige Gesetze!
Natürlich sind dass ja nur Einzelfälle die bekannt werden. Habe ich ja schon geschrieben dass man nur die Personen überprüfen kann, die Bekannt sind. Wie werden die Personen bekannt?- Durch Polizeikontrollen!

_________
An Natrix;
einen ausl. EU-FS nein, bei deutschen EU-FS ja, schon mehrere zumindest fachärztliche Untersuchungen!
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Gast_Guest_*
Beitrag 22.09.2004, 13:07
Beitrag #47





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@ Gast_Chris_B! Und was machst Du bei einem,der z.B. 1989 die FE mit über 1,6% entzogen bekommen hat. Er hat 1996 seine EU-FE legal gemacht.Ist nicht mehr Behördenmässig bekannt (Verwerbarkeit).Sind im schlimmsten Fall 15 Jahre vorbei (2004). So jetzt kommt der Kandidat bei Dir FE-Behörde vorbei, und möchte seine EU-FE umgeschrieben bekommen. Frage: Wie verfährst Du bzw. Ihm ist die FE 1989 in Hamburg entzogen wurden, und er beantragt nur Z.B bei Dir in Buxtehute die Umschreibung. Er hat seine EU-FE in England gemacht,weil er dort mit einer Engländerin verlobt war,was nachvollziehbar ist. Wie verfährst du mit dem Kanditaten,oder was willst Du recherschieren. Würde mich mal interessieren. Gruß Guest.
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Gast_Gast_Chris_B_*
Beitrag 22.09.2004, 13:27
Beitrag #48





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An Gast:

In diesem Fall ist es unproblematisch.
Also, da die Tat über 15 Jahre her ist, ist diese verjährt (was für ein Glück). Die Entziehung berührt niemand bzw. dürfte ansich nicht auftauchen.
Aber bei einer Umschreibung wird bei uns grundsätzlich eine Anfrag beim KBA gemacht und falls die FE in den letzten Jahren entzogen wurde, erhalten wir eine Mitteilung darüber, sowie auch die Behörde/Gericht die die Entziehung ausgesprochen hat.
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Gast_Gast_Chris_B_*
Beitrag 22.09.2004, 13:30
Beitrag #49





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Nochmal an Guest:

Wie gesagt, im einen deutschen Führerschein ausstellen.

Da auch wenn er so kommen würde, würde ihm nichts in Bezug auf eine MPU passieren er muss halt die Ausbildung für den Führerschein machen.
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Gast_Gast_Gast_*
Beitrag 22.09.2004, 15:11
Beitrag #50





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Hallo,

kriminelle Energie an:

rein theoretisch, es gibt bestimmt einige unter Euch, die ihre Pappe entzogen bekommen haben, aber eben diese Pappe dennoch in Händen halten (also als nicht auffindbar erklärt haben)

Wenn ihr nun damit zur CZ/PL FE Behörde geht, um diese umschreiben zu lassen, mit dem Argument, ihr lebt schon ne Weile in CZ/PL, aber bei Polizeikontrollen stört euch das, die dt. FE vorzeigen zu müssen, da die Polizeibeamten Euch mit Abzockermanien behandeln.

Was glaubt ihr, was die CZ/PL Behörde für Anfragen in D starten würde, ob diese dt. FE überhaupt Gültigkeit besitzt? Ich könnte mir vorstellen, dass die garnichts machen, und einem einfach den CZ/PL Schein in die Hand drücken und den dt. vernichten.

Könnte evtl. die Gebühren für Vermittler etc. sparen.

kriminelle Energie aus!
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strichachtdoktor
Beitrag 22.09.2004, 15:24
Beitrag #51


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Hirn an:
Auch auf einem Tschechischen FS wird nach Umschreibung des deutschen FS das Ausstellungsdatum des zugrundeliegenden FS vermerkt.
Es bleibt somit fuer die Deutschen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Hirn anlassen und weiterdenken.


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Gast_Gast_Gast_*
Beitrag 22.09.2004, 15:40
Beitrag #52





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Zitat (strichachtdoktor @ 22.09.2004, 16:24)
Hirn an:
Auch auf einem Tschechischen FS wird nach Umschreibung des deutschen FS das Ausstellungsdatum des zugrundeliegenden FS vermerkt.
Es bleibt somit fuer die Deutschen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Hirn anlassen und weiterdenken.

Ok, kriminelle Energie zahlt sich halt nicht aus.
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Gast_Guest_*
Beitrag 22.09.2004, 16:16
Beitrag #53





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@ Gast_Chris_B. Du beschreibst doch das diesem sagen wir mal Engl. FE Besitzer keine MPU droht. Aber nach Deiner Aussage müßte er dann eine neue Prüfung ablegen. 1. falsch denn er besitzt ja eine gültige EU FE. Zum zweiten Aspekt gibt es eine eindäutige Aussage eines wirkl. Leiters einer FS-Stelle,und die besagt das nach zehn Jahren bezw. 15 Jahren kein Hahn mehr danach kräht,es sei denn es ist wieder etwas dazugekommen. Wenn Du Dich mal richtig schlaumachen willst, dann mach das mal. Und wenn Du nicht weißt, das man auch nach 15 Jahren den FS mit eigener Regie das heisst keine Pflichtstunden brauchst machen kannst, dann sind wir der Sache schon etwas näher. Aber braucht einer der bei einer FS-Stelle ist überhaupt diese Informationen. Ich bin nur mal gespannt was bei Deinem Brief an die Polizeidienststelle herauskommt. Kann mir nicht vorstellen,da Du ja bei einer FS-Stelle bist,was das soll. Wenn Du es willst, kann man ja Intern was rausholen oder. Wollte nur mal wissen ob Du auch schon mal mit Prom. gefahren bist, aber das wirst Du sicherlich nicht sagen, es könnte ja zu deinen Nachteil ausgelegt werden. Das sollte keine Schelte sein, aber wenn ich zur Polizei gehe,dann nicht mit so fadenscheinen Gründen.
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Gast_Johnny Walker_*
Beitrag 22.09.2004, 16:45
Beitrag #54





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Zitat (Gast_Chris_B @ 21.09.2004, 15:07)
Ich bin auf einer Fahrerlaubnisbehörde tätig und mir geht es gegen den Strich dass jemand der mit 1,6 %o Alkohol Auto gefahren ist oder Drogen konsumiert hat einfach einen Führerschein im Ausland machen kann und hier ohne Probleme fahren kann.

Ja das glauben wir wohl, wer verliert schon gern ein Stück der "empfundenen" Macht; und das noch gegen den Willen der eigenen Regierung.

Am deutschen Wesen soll die Welt genesen. Das war mal und kommt nicht wieder.
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Gast_Guest_*
Beitrag 22.09.2004, 16:57
Beitrag #55





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Habe mich mal schlau gemacht,denn ich mache ja noch Überstunden. Und was das beste ist mein Dienstherr erlaubt mir dieses. Aber mal Spass bei Seite,es gibt hier Behauptungen die gar nicht relevant sind. In einem muss ich /8Doktor rechtgeben, er hat sich mit der Materie ausseinander gesetzt, und hat zu 95% Recht. Man muss halt mal abwarten, denn man sieht ja wie unterschiedlich etwas auch von FS-Stellen gewertet wird. Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, aber man sieht ja auch nichts in gewissen Bestimmungen ect. (Gesetzesblättern die mir auch vorliegen.) Zur Zeit sieht es so aus keiner weiß was richtiges, und es wird auch noch etwas dauern.
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Gast_Gast_GAST_*
Beitrag 22.09.2004, 17:11
Beitrag #56





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Hallo,

was ich mir gut vorstellen könnte, dass je nach Polizeibeamten, wenn diese bei einer Kontrolle einen CZ/PL FE vorgelegt bekommen, und in diesem Moment (noch!) machtlos sind, diese schon aus Trotz einem das Leben schwer machen werden.

Jeden Reifen kontrollieren, wo ist der Verbandskasten, wo ist die Warnweste...eben Schikane betreiben werden.

Klar läßt sich mit dieser Schikane auch Leben...
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Natrix20
Beitrag 22.09.2004, 17:25
Beitrag #57


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Warum sollten Sie das tun? Würde es dich ärgern wenn jemand dir nen EU FS unter die Nase hält? Ist doch rechtens und interessiert wirklich keinen Polizisten, es sei denn, er hat die Dienstvorschrift dazu.Soll auch nette Polizisten/innen geben, die z.B kein Bussgeld erteilen wenn man nicht angeschnallt ist.
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Gast_Guest_*
Beitrag 22.09.2004, 19:04
Beitrag #58





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Zitat (Natrix20 @ 22.09.2004, 10:09)
Es interessiert mich nicht das DEUTSCHE Recht, sondern es geht um EU Recht.

Du lebst aber in Deutschland, noch Fragen?
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Gast_Guest_*
Beitrag 22.09.2004, 19:09
Beitrag #59





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Gibts auch ne MPU für Fahrzeugführer die an Erbsenzähleritis und Kleinkariertheit leiden? whistling.gif rofl1.gif
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Natrix20
Beitrag 22.09.2004, 19:34
Beitrag #60


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@Guest
Ich hoffe ich rede den richtigen Guest an, wäre mal nett wenn sich die Leute nicht nur mit guest eintragen würden sondern eventuell noch einen Nick dazu.

Klar lebe ich in Deutschland, aber wie du sicherlich mitbekommen hast, bricht inzwischen EU Recht das DEUTSCHE Recht. Von daher sag ich es dir nochmals, das mich das deutsche Recht nicht interessiert solange es EU Gerichtsurteile gibt die was anderes bestimmen. Noch fragen?
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Gast_Guest_*
Beitrag 22.09.2004, 20:05
Beitrag #61





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Bei dir kommt der Verdacht auf das du, wenn es dir möglich wäre, dir das Recht aussuchen würdest das dir in den Kram paßt.
Gott sei Gedankt das es eben nicht so ist smile.gif
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Natrix20
Beitrag 22.09.2004, 20:45
Beitrag #62


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@Guest
Das würde jeder tun, wenn er es könnte.
Ich gehe aber momentan von dem Fakt aus, das solch eine EU FE momentan
gültig ist und das ist das einzige was zählt !!
Ob ich darüber persönlich glücklich bin sei dahingestellt und tut nichts zu der Sache.
Gruss Natrix
P.S. Wenn du dich registrieren würdest könnte ich dir auch persönlich schreiben.
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strichachtdoktor
Beitrag 22.09.2004, 21:45
Beitrag #63


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Zitat
Bei dir kommt der Verdacht auf das du, wenn es dir möglich wäre, dir das Recht aussuchen würdest das dir in den Kram paßt.


Diesen Wunsch kann jeder verstehen, der schonmal in Schwierigkeiten war und ist im Wesentlichen verstaendlich. Auch die Bundesregierung (und ihre Schergen) handelt ja so, dass Dein obriges Zitat (zumindest teilweise) zutreffen koennte, wenn sie sich EU-Recht fein zurechtlegt und so tut, als wenn gewisse bundesrepublikanische Sichtweisen wie bisher beibehalten werden koennten, obwohl sich die Rahmenbedingungen (im Fuehrerscheinrecht seit dem 29.04.04) entscheidend veraendert haben. Jeder hat gewisse Zielvorgaben, deren Erfuellung er entgegen strebt und "Recht" ist letztlich auch nur ein Instrument, welches dazu genutzt werden will und genutzt werden muss.

Zitat
Gott sei Gedankt das es eben nicht so ist


Im Augenblick bin ich eigentlich mehr erfreut ueber den Europaeischen Gerichtshof, der nach langen Jahren intensiver Rechtsbeugung durch deutsche Behoerden mal ein Machtwort gesprochen hat. Dass es - wohl eher zufaellig und auch eine Frage des Blickwinkels - dem Inhaber einer auslaendischen Fahrerlaubnis Recht gegeben hat, das haben nun mal die der "anderen Seite" zu schlucken. Was sie aber nicht tun! Wir erleben ja jetzt nichts anderes als die gleiche Uneinsichtigkeit und mangelnde Auseinandersetzung mit dem Urteil, sowie eine fehlende anschliessende geaenderte Verhaltensweise aufgrund von Einsicht und Verstaendnis, wie sie bereits zigtausenden von Verkehrsauffaelligen Kraftfahrern seit Jahrzehnten vorgeworfen wird ... scheint menschlich zu sein.

Im Augenblick danke ich also lieber dem EuGH und hebe mir den Rest fuer die Zeit auf, wenn die deutschen Buerokraten verstanden haben und umsetzen, was dort beschlossen wurde.

wavey.gif Joe


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Gast_schandmaul_*
Beitrag 22.09.2004, 22:36
Beitrag #64





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[gelöscht, da Sinngehalt = 0]


in diesem sinne

Jep, in diesem Sinne möchte ich darauf hinweisen, dass hier keine Drohungen gegen andere Forenuser ausgesprochen werden.

In diesem Sinne

Gruss Matte wavey.gif


Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 22.09.2004, 22:48
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RiffRaff
Beitrag 22.09.2004, 23:07
Beitrag #65


Neuling


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@ Gast_Chris_B :
Mein "lieber" deutscher Beamter, hier ein Zitat eines deutschen Dichters :

Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.

Hoffmann von Fallersleben, - dtsch. Germanist und Lyriker (02.04.1798-19.01.1874)


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Wenn Dir die Scheiße bis zum Hals steht - laß den Kopf nicht hängen!!!
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Natrix20
Beitrag 23.09.2004, 14:34
Beitrag #66


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Hallo,
was ich eben noch auf der Seite von der bayerischen Polizei gesehen habe (hier der Link Polizei Bayern)
die Registrierungspflicht des ausländischen Führerscheins entfällt zum 01.02.2005.
Vorteil für EU FS Inhaber = keine Probezeit bei einem Ersterwerb in Deutschland.
Oder irre ich mich da????
Gruss Natrix
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Uwe W
Beitrag 23.09.2004, 19:42
Beitrag #67


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Du meinst, keine Probezeit für Inhaber von EU-Führerscheinen?
Zitat
§ 2a Fahrerlaubnis auf Probe

(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis ist die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit anzurechnen. Die Regelungen über die Fahrerlaubnis auf Probe finden auch Anwendung auf Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die ihren ordentlichen Wohnsitz in das Inland verlegt haben. Die Zeit seit dem Erwerb der Fahrerlaubnis ist auf die Probezeit anzurechnen...


In der Praxis sieht es dann wohl so aus, dass zunächst bei einem Verkehrsverstoß festgestellt wird, dass der EU-Führerschein noch keine 2 Jahre alt ist.
Dann wird dieser Umstand nach Flensburg gemeldet und von dort dann die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde informiert: Aufbauseminar etc.
Die verlängerte Probezeit wird in Flensburg dann gespeichert.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_o_O_*
Beitrag 23.09.2004, 20:24
Beitrag #68





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Zitat
Solange der Führerscheintourist unfallfrei bleibt oder sich im Straßenverkehr nicht strafbar macht, ist das Risiko, entdeckt zu werden, gering. Passiert allerdings doch ein Unfall und die Behörden entdecken, dass der Führerscheintourist kein halbes Jahr in dem Land der Führerscheinausstellung gelebt hat, verliert der Betroffene den kompletten Versicherungsschutz. Denn dann gilt die in Polen abgelegte Prüfung als illegal. Der Führerscheintourist erhält zudem eine Anzeige wegen unerlaubten Fahrens und dem "Schwarzfahrer“ droht der Entzug der Fahrlizenz.


so...hab zwar nicht alles genau gelesen bei den vielen antworten, aber diese hab ich (glaub ich) noch nirgens gelesen.
stimmts oder stimmts nicht?
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strichachtdoktor
Beitrag 24.09.2004, 01:50
Beitrag #69


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Zitat
Zitat
 
Solange der Führerscheintourist unfallfrei bleibt oder sich im Straßenverkehr nicht strafbar macht, ist das Risiko, entdeckt zu werden, gering. Passiert allerdings doch ein Unfall und die Behörden entdecken, dass der Führerscheintourist kein halbes Jahr in dem Land der Führerscheinausstellung gelebt hat, verliert der Betroffene den kompletten Versicherungsschutz. Denn dann gilt die in Polen abgelegte Prüfung als illegal. Der Führerscheintourist erhält zudem eine Anzeige wegen unerlaubten Fahrens und dem "Schwarzfahrer“ droht der Entzug der Fahrlizenz.




so...hab zwar nicht alles genau gelesen bei den vielen antworten, aber diese hab ich (glaub ich) noch nirgens gelesen.
stimmts oder stimmts nicht?


Oh-oh ...
... vielleicht hast Du es noch nicht gelesen. Das liegt wahrscheinlich daran, dass die Aussage falsch ist. Eine in Polen abgelegte Pruefung ist nicht illegal, wenn die 185-Tage-Regelung nicht eingehalten wurde. Ferner ist auch der in Polen unter Missachtung der Regel erteilte Fuehrerschein keinesfalls automatisch ungueltig. Zunaechst einmal wird der polnische Fuehrerschein nach polnischem Recht erteilt. Erst ab dem 1.1.05 (einige sagen auch, ab dem 1.12.04) wird die 185-Tage-Regel in Polen angewandt.

Der EuGH hat ausserdem in seinem beruehmten Urteil festgestellt, dass die im EU-Ausland erteilte Fahrerlaubnis solange volle Rechtsgueltigkeit hat, bis sie und der Fuehrerschein von der ausstellenden Behoerde widerrufen oder fuer ungueltig erklaert wurde.

Das bedeutet, dass der Fuehrerscheininhaber keine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bekommen wird. Denn er hat ja eine. Ob der Fuehrerscheininhaber seinen Versicherungsschutz verliert, wage ich sehr zu bezweifeln - auch fuer die Versicherung gilt, dass der Fahrer einen Fuehrerschein hat.

Der schwarze Peter liegt bei der Behoerde, welche EU-Recht haette anwenden muessen - ihr obliegt es, weitere Massnahmen zu ergreifen. Das kann die Entziehung des Fuehrerscheins bedeuten - muss es aber nicht. Denn fuer die Polen wird es schwer sein, eine nach gueltigem polnischen Recht erteilte FE zu entziehen - vorausgesetzt, der Inhaber hat sich keiner Straftat schuldig gemacht.

wavey.gif Joe


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Andreas
Beitrag 24.09.2004, 06:33
Beitrag #70


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...und hier verweise ich wieder gerne auf unsere FAQ

FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik)

dort werden die Aussagen unseres /8Doktors etwas relativiert. cool.gif Es können ohne weiteres auch noch von Seiten der deutschen Behörden Probleme auftauchen.


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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