EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 2), Wird jetzt alles anders? |
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EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 2), Wird jetzt alles anders? |
Gast_nypdcollector_* |
07.10.2004, 09:09
Beitrag
#201
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Bei der Führerscheinfrage geht es darum, dass die anderen Länder alle 10 Jahre die Führerschein erneuern wollen. Sinn und Zweck ist, dass die Fotos auf relativ neuem Stand sind und dem Fahrer wenigstens ein wenig ähnlich sehen.
Bei der Neuausstellung sollen aber (nach Spiegel-Online Infos) keine neuen Auflagen oder Prüfungen ins Spiel kommen. Es soll nur der FS neu ausgestellt werden, entsprechend der Pass oder Personalausweis Regelung. |
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07.10.2004, 09:10
Beitrag
#202
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 |
Meiner Meinung nach wird die Befristung der FE genauso kommen wie ein europaweites FE-Register.
-------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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07.10.2004, 10:59
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#203
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
@Andreas
Ich habe diese ZDF-Reporter-Sendung gestern auch gesehen. Und ich muss feststellen, Andreas, dass ich teilweise Deine Bedenken auch nachvollziehen kann. Natuerlich ist es Mist, wenn jemand wie der aeltere Herr - die juengere Dame mit den "ich weiss gar nicht mehr wie viel"-Promille uebrigens auch - wieder so einfach und ungefiltert am Strassenverkehr teilnehmen duerfen. Vor allem, wenn man sie hoert sind sie schlimm. Wenn solche Menschen doch wenigstens mal schweigen wuerden wo es angebracht waere ... Die Demonstration solcher Verkehrsteilnehmer erweckt dummerweise auch den Eindruck, alle, denen eine FE entzogen wurde,waeren so. Ich koennte Dir jetzt schreiben, dass zumindest ich nicht so bin. Wuerde wahrscheinlich Lachsalven ausloesen ... Sagt schliesslich jeder. Deshalb - und nur deshalb - muss ich im Moment grundsaetzlich gegen das bestehende MPU-System sein, weil es nach meiner Auffassung nicht sein darf, dass alle ehemaligen Verkehrsstraftaeter so ueber einen Kamm geschert werden, dass Leute wie ich und Leute wie die bei ZDF-Reporter in einem Topf landen. Alkoholismus/Drogenabhaengigkeit ist eine schwere Krankheit, die dringend behandelt werden muss. Da hilft auch der Staat, bzw. es gibt private und halbstaatliche Organisationen, die Hilfe anbieten und leisten. Verstoesst man aber "einfach nur so" - soll heissen: ohne Drogen oder Alkohol - gegen verkehrsrelevante Verordnungen und Gesetze, wird - parallel zu Alkoholstraftaetern - eine "krankhafte psychologische Veraenderung" unterstellt, die nicht im mindesten bewiesen ist. Nicht nur, dass es ausgesprochen schwierig ist, solche Verhaltensaenderungen mit Krankheitswert sicher zu diagnostizieren, es ist auch extrem schwierig, sie, wenn vorhanden, auch richtig zu behandeln. bereits bei der richtigen Diagnose werden schon schwerwiegende Fehler allein dadurch gemacht, dass sie gar nicht stattfindet - der psychologisch eher unwissende Richter kann das nicht entscheiden, die Straftat gibt nur bedingt etwas zum Krankheitswert her und der Sachbearbeiter hat dazu keinerlei Kompetenz ... Und zudem wird dieser Personenkreis voellig allein gelassen. Es gibt keinerlei Hilfe oder Unterstuetzung - alles ist voellig auf Alkohol ausgerichtet. Natuerlich gibt es die Moeglichkeit, eine private Verhaltenstherapie durchzufuehren - was aber erheblich ins Geld geht. Unter 1000 Euro faengt hier keiner mehr an. Zudem ist das Netz dieser Verkehrstherapeuten extrem weitmaschig, jedenfalls, was die Anerkennung durch Fuehrerscheinstellen anbetrifft - 100km und mehr sind da keine Seltenheit. Wie bitte bewerkstelligen, wenn man kein Auto hat, etwas laendlich wohnt und die Termine alle in den Abendstunden liegen ??? Will sagen: Die Personengruppe, die nicht wegen Alkohol Fuehrerscheinprobleme hat, wird nicht gezeigt, nicht gehoert, nicht wirklich zur Kenntnis genommen und es werden auch keine Hilfestellungen gegeben. Dabei habe ich bei meinen eigenen Therapiebemuehungen, die dann doch nicht von der Fuehrerscheinstelle akzeptiert wurden, nette, sozial-kompetente, emphatisch zugewandte, intelligente Menschen getroffen, die ein sehr differenziertes Bild der Materie haben, eine tiefe Schuldeinsicht vorweisen und schon seit Jahren keine Straftaten oder sonstigen Auffaelligkeiten gezeigt haben - und die alle das gleiche Problem hatten: Es gibt fuer sie keinen Weg zurueck auf die Strasse. Ein System, welches solche Unterschiede nicht erkennt, gehoert daher abgeschafft oder geaendert. Leider, muss ich sagen, kommen dann diese Personen, wie wir sie im ZDF gesehen haben, auch wieder zurueck auf die Strasse. Glaubst Du etwa, mir macht es Spass die Gefahr zu sehen, dass unschuldige Kinder auf dem Schulweg von einem voellig betrunkenen aelteren Herrn niedergemetzelt werden, der dann zwei Jahre spaeter im Ausland einen neuen Schein macht - mithin nicht zu stoppen ist ? Aber als direkt Betroffener sehe ich auch, dass meinen Kindern durch die Dummheit ihres Vaters vor vielen Jahren heute dauerhaft, und seit Jahren unveraendert, die Moeglichkeiten genommen werden, die sie haetten, wenn ihr Vater arbeiten koennte und mobil waere... Gruss, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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07.10.2004, 11:06
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#204
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Bezeichnend war auch, dass diese Arzthelferin erstmal per Telefon Zitat "eine oder besser noch zwei" Flaschen Sekt zum Feiern geordert hat. Wahrscheinlich holt sie nach der Lerrung derselben schnell noch eine neue an der Tanke, natürlich mit dem Auto.
Mein Trost ist nur, dass entweder deren FE, wie schon von Andreas gesagt, schnell wieder durch die Holländer entzogen wird oder aber die beiden eh über kurz oder lang wieder auffällig werden. -------------------- |
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07.10.2004, 11:53
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#205
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 223 Beigetreten: 04.10.2004 Mitglieds-Nr.: 5888 |
Super Beitrag Joe.
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07.10.2004, 12:29
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#206
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 3 Beigetreten: 06.10.2004 Mitglieds-Nr.: 5950 |
Erstmal, Danke dir Uwe W
Also ich probiere Übersetzen (bitte nicht lachen) im dieses Brief steht: Das Polnische Konsulat im Köln informiert mich das seit 01.05.2004 nach Gesetz § 28 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom den 18.08.1998 … Polnische Führerschein ist gültig im Deutschland. Weiter informiert mich das ich muss meine Führerschein umschreiben im Polen (wenn ich besitze altes Format) bis 31.12.2004.. ( aber das habe ich schon gemacht ) Und letzte Satz noch ... das ich nach dem 01.05.2004 habe immer noch die Möglichkeit Polnische Führerschein auf Deutsche umschreiben lasen .. ende ja, aber mir sagte die Frau von Straßenverkehrsamt (das wahr Jahr 2002) das ich muss neue Führerschein machen ... dann ich wohne hier im Deutschland mehr als vier Jahre ? ? wie seht das heute .. ist mein polnischer Führerschein gültig? .. und wie kann ich auf Deutschen Führerschein umschreiben lasen? Ich danke euch und sorry für meiner Deutsch Jan B. |
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07.10.2004, 12:49
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#207
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Seit dem Beitritt von Polen zur EU ist dein polnischer FS in Deutschland wieder gültig. Eine Umschreibung des polnischen Führerscheines ist nicht mehr erforderlich.
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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07.10.2004, 12:52
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#208
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 |
Zitat (Janek @ 07.10.2004, 13:29) Ich danke euch und sorry für meiner Deutsch Macht nichts, da sind wir von einigen Deutschen schlimmeres gewöhnt Zurück zum Thema. Alle haben Recht 2002 war Polen noch nicht Mitglied der EU demzufolge die polnischen Führerscheine hier auch nicht gültig. Am 01.05.04 hat sich das mit dem Beitritt Polens über Nacht geändert. Jetzt sind die polnischen Führerscheine auch in D gültig. Selbst solche, die wegen Fristversäumnis eigentlich nicht mehr umgeschrieben werden konnten. Du kannst jetzt natürlich zu deiner Fahrerlaubnisbehörde gehen und deinen polnischen in einen deutschen EU-FS umschreiben lassen, zwingend notwendig ist es aber nicht. -------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
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07.10.2004, 13:13
Beitrag
#209
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 3 Beigetreten: 06.10.2004 Mitglieds-Nr.: 5950 |
Ich danke euch Jungs, nächste Woche gehe ich zum Straßenverkehrsamt..
und dann ich berichte euch alles hier .. hoffentlich klappt das .. MfG, Jan B. |
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Gast_Johnny Walker_* |
08.10.2004, 14:04
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#210
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11.10.2004, 16:59
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#211
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 |
Hallo,
da es momentan nix neues gibt ausser diesen Artikel, dachte ich ich poste dieses Urteil mal, weil es noch relativ frisch ist: Gericht: Neue EU-Rechtsprechung bedingt Beachtung der ursprünglichen Sperrfrist Urteil: Ausländischer Führerschein trotz Entzugs des deutschen gültig Ein deutscher Kraftfahrzeugführer, der im Inland keinen ordentlichen Wohnsitz hat, macht sich nicht wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar, wenn er die Fahrerlaubnis eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedsstaates besitzt, die ihm nach Ablauf einer im Inland angeordneten Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ausgestellt worden war. Dies hat jetzt der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts entschieden und einen 57-jährigen in Spanien wohnhaften Kaufmann deutscher Staatsangehörigkeit unter Aufhebung eines Urteils des Amtsgerichts Singen vom April 2004 vom Vorwurf des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis freigesprochen. Der Mann war durch Urteil eines deutschen Gerichts im Jahre 1996 rechtskräftig wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt und ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden, wobei eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis verhängt wurde. Da er hier seinen Arbeitsplatz und seinen Führerschein verloren hatte, verlegte der Angeklagte seinen ständigen Wohnsitz nach Spanien, wo er nach Ablauf der gegen ihn in Deutschland festgesetzten Sperrfrist 1997 eine spanische Fahrerlaubnis erwarb. Den Antrag des Angeklagten, von seiner spanischen Fahrerlaubnis auch in der Bundesrepublik Gebrauch machen zu dürfen, lehnte das zuständige Landratsamt im Jahre 2001 ab, weil der Angeklagte weiterhin ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs sei, da er sich einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU) nicht habe unterziehen wollen. Gleichwohl nahm der Angeklagte im Oktober 2003 im Bereich von Singen am öffentlichen Straßenverkehr teil. Das dortige Amtsgericht war der Auffassung, dies sei ohne gültige Fahrerlaubnis geschehen und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 28 Euro. Dieses Urteil wurde nun vom Oberlandesgericht Karlsruhe aufgehoben. Nach europäischem Recht seien die Mitgliedstaaten grundsätzlich verpflichtet, die von anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine anzuerkennen. Deshalb sei in der Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntVO) bestimmt, dass Inhaber ausländischer Führerscheine im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen dürfen, soweit sie im Inland keinen ordentlichen Wohnsitz haben. Eine Ausnahme von dieser Anerkennung bestehe aber u.a. dann, wenn dem Fahrzeugführer zu irgendeinem früheren Zeitpunkt im Inland von einem Gericht die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Die letztgenannte Vorschrift hat der Senat entgegen der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung nunmehr einschränkend ausgelegt und hiervon den Fall ausgenommen, dass die ausländische Fahrerlaubnis erst nach Ablauf der Bundesrepublik Deutschland festgesetzten Sperrfrist erworben wurde, wenn der Fahrer keinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat. Grund hierfür war ein jüngst ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004 (- C-476/01 -), wonach eine anderweitige Handhabung gegen Gemeinschaftsrecht verstoße, weil die Versagung der Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit die Gemeinschaftsziele der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs gefährde. Da die gegen den Angeklagten von einem deutschen Gericht verhängte Sperrfrist bereits im Juni 1997 geendet und er erst im November 1997 die spanische Fahrerlaubnis erworben hatte, lag ein solcher Ausnahmefall vor, weshalb der Senat die Revision des Angeklagten als begründet ansah und ihn freisprach (Beschluss vom 26.08.2004, - 3 Ss 103/04 -). Und ebenso habe ich noch ein Urteil über eine Umschreibung eines Führerscheins gefunden, der in Texas ausgestellt worden ist. Fraglich ist nun die Praxis bei EU Führerscheinen. Urteil: Im Zweifel keine Umschreibung ausländischer Führerscheine Der in Deutschland lebende Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis hat keinen Anspruch darauf, dass diese ohne Prüfung seiner Fahreignung in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben wird. Dies hat der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in einem unanfechtbaren Beschluss vom 09.12.2003 (- 10 S 1908/03 -) klargestellt. Dem Kläger war die deutsche Fahrerlaubnis durch Strafbefehl vom April 1995 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr (2,76 Promille) entzogen worden. Eine Neuerteilung wurde 1996 versagt, nachdem zwei medizinisch-psychologische Gutachten die Fahreignung des Klägers verneint hatten. In der Folgezeit hielt sich der Kläger aus beruflichen Gründen für längere Zeit in den USA im Bundesstaat Texas auf und erwarb dort eine Fahrerlaubnis. Nachdem er seinen Wohnsitz wieder auf Dauer nach Deutschland verlegt hatte, beantragte er die "Umschreibung" der texanischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Kläger auf, die aufgrund seines Verhaltens vor der Ausreise in die USA nach wie vor bestehenden Zweifel an seiner Fahreignung durch eine medizinisch-psychologische Beurteilung auszuräumen. Dem kam der Kläger u.a. mit der Begründung nicht nach, die Behörde müsse ohne weiteres von seiner Fahreignung ausgehen, weil er bereits im Besitz einer texanischen Fahrerlaubnis sei. Daraufhin lehnte die Behörde die begehrte "Umschreibung" ab. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren beantragte der Kläger beim Verwaltungsgericht Stuttgart, die Fahrerlaubnisbehörde zu verpflichten, ihm eine deutsche Fahrerlaubnis zu erteilen und ihm wegen Mittellosigkeit Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe hat das Verwaltungsgericht im Juli 2003 mangels hinreichender Erfolgsaussichten der Klage abgelehnt. Die Beschwerde gegen diese Entscheidung hat der VGH nunmehr zurückgewiesen. Das deutsche Fahrerlaubnisrecht sehe zwar vor, eine ausländische in eine deutsche Fahrerlaubnis "umzuschreiben". Dies bedeute jedoch nicht, dass die ausländische Fahrerlaubnis einfach übernommen werden müsse. Vielmehr handele es sich rechtlich um die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf der Grundlage der ausländischen Berechtigung, bei der insbesondere die deutschen Regelungen zur notwendigen Fahreignung anwendbar seien. Demzufolge seien die Behörden auch berechtigt, Zweifeln an der Fahreignung nachzugehen. Auch die internationalen Abkommen über den Straßenverkehr geböten nicht, ausländische Fahrerlaubnisse nach einem Wohnsitzwechsel uneingeschränkt anzuerkennen. Die Behörde habe die Fahreignung des Klägers schließlich zu Recht verneint, weil dieser sich geweigert habe, das angeforderte medizinisch-psychologische Gutachten beizubringen. Viel Spass beim lesen. Gruss Natrix |
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11.10.2004, 19:13
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#212
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Das 1. Urteil ist von einem Strafgericht und nur die logische Folge des EuGH-Urteil und sagt nichts über eine evtl. Überprüfung gem. § 46 FeV aus.
P.S. Wenn man ein Gerichtsurteil zitiert, dann auch bitte mit Datum und Az. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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11.10.2004, 20:09
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#213
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Zitat (Andreas @ 11.10.2004, 20:13) P.S. Wenn man ein Gerichtsurteil zitiert, dann auch bitte mit Datum und Az. Das Zitat mit Datum und Aktenzeichen ist doch erfolgt (am Ende der Pressemeldung). Der Beitrag von Natrix20 ist allerdings etwas unübersichtlich. Ich hab den ersten Beschluss Urteil (bzw. die zugehörige Pressemeldung) mal in die FAQ zum EUGH-Urteil eingestellt. Interessant an dem ersten Beschluss ist der Umstand, dass vorher eine Behörde den Antrag abgelehnt hatten, den spanischen Führerschein auch als in Deutschland gültig anzuerkennen. Dieser Ablehnungsbescheid ist aber offensichtlich nicht in eine bestandskräftige Untersagungsanordnung umgedeutet worden. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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11.10.2004, 20:40
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#214
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 |
@Andreas,
es ist aber schon interessant zu lesen, das eine MPU Anordnung von der BEhörde 1997 erlassen worden ist und nun trotzdem der EU Führerschein nun anerkannt wurde von dem Gericht. Es lässt sich von daher doch schon vermuten, das dem Gericht eine MPU Anordnung von 1997 relativ egal ist oder war. Man hätte ja nun weiterhin begründen können, das Eignungszweifel nach wie vor von der deutschen Behörde vorhanden sind/wären. Dies ist aber nicht erfolgt in diesem Urteil. Das Gericht hätte ja trotzdem auf §46 plädieren können, hat es aber nicht, sondern die Fahrerlaubnis ohne Zweifel als gültig anerkannt. |
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11.10.2004, 21:12
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#215
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Zitat (Natrix20 @ 11.10.2004, 21:40) Das Gericht hätte ja trotzdem auf §46 plädieren können, hat es aber nicht, sondern die Fahrerlaubnis ohne Zweifel als gültig anerkannt. Da wird wieder Straf- und Verwaltungsrecht verwechselt. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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11.10.2004, 21:51
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#216
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Wenn die Behörde bereits im Jahre 2001 das EUGH-Urteil aus dem Jahr 2004 gekannt hätte, dann hätte sie vermutlich damals eine MPU angeordnet und im Falle der Weigerung das Recht aberkannt, von der spanischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen.
Wenn diese Aberkennungsverfügung bestandskräftig geworden wäre, dann hätte jetzt Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgelegen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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12.10.2004, 00:19
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#217
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Wenn die Behörde bereits im Jahre 2001 das EUGH-Urteil aus dem Jahr 2004 gekannt hätte, dann hätte sie vermutlich damals eine MPU angeordnet und im Falle der Weigerung das Recht aberkannt, von der spanischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen. Wenn diese Aberkennungsverfügung bestandskräftig geworden wäre, dann hätte jetzt Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgelegen. Sorry, aber Du hast wohl eine Konjunktivitis ... Haette der Hund nicht gesch***en, haette er die Katze gebissen ... Ich sehe da: Trotz MPU-Aufforderung darf der Herr aus "Beschluss vom 26.08.2004, - 3 Ss 103/04 -" in Deutschland mit der spanischen Pappe ein Kfz fuehren und der Herr aus "- 10 S 1908/03 -" kann sich mit der Texas-Karte den Po reinigen. Aber eine Texas-Karte muss umgeschrieben werden. Eine EU-Karte muss ohne Umschreibung anerkannt werden. Ich sehe da kein haette, koennte oder waere. Allerdings wuerfeln in Deutschland die Richter gerne, weshalb selbstverstaendlich beim naechsten Fall schon wieder alles gaanz anders aussehen kann ... Es lebe die Einzelfallentscheidung. Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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12.10.2004, 00:36
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#218
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Zitat (strichachtdoktor @ 12.10.2004, 01:19) Sorry, aber Du hast wohl eine Konjunktivitis ... Als Strichachtdoktor müsstest Du doch in der Lage sein, auch diese nicht allzu schwere Krankheit zu behandeln!? -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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12.10.2004, 02:21
Beitrag
#219
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat ... müsstest Du doch in der Lage sein, auch diese nicht allzu schwere Krankheit zu behandeln!? Abeer siescher doch ... ... hast ja meine Interpretation gelesen. Ich glaube, Dir und Andreas zum Trotz, immer noch nicht, dass deutsche Behoerden wirklich eine Chance haben, eine auslaendische EU-FE realitas zu entziehen (den Gebrauch zu untersagen), wenn nicht neue Straftaten passieren. That´s all ... PS.: Zitat diese nicht allzu schwere Krankheit - sind die gleichen Bakterien wie bei ´ner Herzbeutelentzuendung. und das kann gelegentlich boes´ enden ... Cave!
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12.10.2004, 09:11
Beitrag
#220
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 |
Hallo,
nochmals auf das Urteil des OLG vom 26.08.04 ich zitiere hier nochmal eine kleine Passage: Zitat wonach eine anderweitige Handhabung gegen Gemeinschaftsrecht verstoße, weil die Versagung der Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit die Gemeinschaftsziele der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs gefährde. Ich denke gerade an diesem Beispiel sieht man recht gut, das auch der §46 nicht zieht. Egal ob Verwaltungs oder Landesgericht, es steht klar in dem Urteil etwas von einer MPU Überprüfung. Das Gericht hätte wenn der §46 ziehen würde klipp und klar gesagt das hier noch eine Eignungsüberprüfung im Raum steht und diese erst geklärt werden muss. Hat es aber nicht. Es wird auch langsam wirklich eng mit dem Gerücht des §46. Bis jetzt ist da noch nichts passiert, auch Andreas konnte hier auch noch keinen stichhaltigen Beweis erbringen. Aussagen wie ja ich weiss was ohne stichhaltigen Nachweise finde ich recht unsinnig. Auch wenn wieder das Argument mit der kurzen Zeitspanne seit der EUGH Entscheidung lässt sich nicht mehr lange argumentieren. Es müssten schon lange die ersten §46 Bescheide rausgegangen sein und das nicht wenige. Ausser dem Fake Caleb hat noch kein einziger hier etwas von negativen Erfahrungen gerade in Verbindung mit Polizeikontrollen geschrieben. Gruss Natrix |
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12.10.2004, 09:17
Beitrag
#221
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 |
Zitat (Natrix20) ...wonach eine anderweitige Handhabung gegen Gemeinschaftsrecht verstoße, weil die Versagung der Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit die Gemeinschaftsziele der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs gefährde. Die Versagung der Anerkennung ist etwas anderes als die Gebrauchsuntersagung durch die FEB aufgrund Eignungszweifel, Straftaten etc. oder die Aberkennung durch den Ausstellerstaat wegen z.B. bekannt gewordener Melderechtsverstöße. -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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12.10.2004, 09:19
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#222
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Nochmals, hier ging es um ein Urteil in einem Strafverfahren.
Der Strafrichter kann nur überprüfen, ob hier eine Straftat gem. § 21 StVG vorliegt. Er kann und wird keine Aussagen zur Eignungsüberprüfung nach § 46 FeV treffen. Dies ist nämlich Verwaltungsrecht und unterliegt somit nicht der Zuständigkeit eines Strafgerichtes. Eigentlich sollte auch dir inzwischen der Unterschied zwischen einem Strafverfahren und einem Verwaltungsverfahren bekannt sein. Zitat Es wird auch langsam wirklich eng mit dem Gerücht des §46. Bis jetzt ist da noch nichts passiert, auch Andreas konnte hier auch noch keinen stichhaltigen Beweis erbringen. Aussagen wie ja ich weiss was ohne stichhaltigen Nachweise finde ich recht unsinnig. Wenn du den zwischenzeitlich geschlossenen Thread von caleb aufmerksam liest wirst du feststellen, dass zumindest eine Untersagung gem. § 46 FeV inzwischen sogar rechtskräftig ist. Ob du mir das jetzt glaubst oder nicht tangiert mich nur peripher. Ich weiß das es so ist und ich habe auch keinen Grund hier irgendetwas zu erfinden. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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12.10.2004, 09:22
Beitrag
#223
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 |
@Andreas,
ich weiss zwar das du aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Namen nennen kannst, aber du könntest immerhin mal die Behörde nennen, die das veranlasst hat. Dann könnte man zumindest überprüfen, ob die Behörde dies tatsächlich veranlasst hat. Das wäre doch mal ein kleiner Nachweis. Gruss Natrix |
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12.10.2004, 09:24
Beitrag
#224
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (Natrix20 @ 12.10.2004, 10:22) aber du könntest immerhin mal die Behörde nennen, die das veranlasst hat. Ich lege Wert auf Anonymität. Zitat Dann könnte man zumindest überprüfen, ob die Behörde dies tatsächlich veranlasst hat Wie willst du das anstellen? Meinst du, diese Behörde würde dir als Unbeteiligter eine Auskunft erteilen. Außerdem hättest du evtl. mich am Telefon. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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12.10.2004, 09:31
Beitrag
#225
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 |
@Andreas,
toll das du anscheinend der einzige Sachbearbeiter bist, der eine Entscheidung auf §46 veranlasst hat, grins. Das beruhigt mich ungemein, da ansonsten dies noch keiner gemacht hat. Ich hätte gegen diesen Bescheid sofort Rechtsmittel eingelegt. Aber ich muss trotzdem meine Behauptung aufrecht erhalten, das noch keine Anordnung zur MPU auf §46 ergangen ist. Gruss Natrix |
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12.10.2004, 09:38
Beitrag
#226
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 223 Beigetreten: 04.10.2004 Mitglieds-Nr.: 5888 |
Zitat (Natrix20 @ 12.10.2004, 10:31) Aber ich muss trotzdem meine Behauptung aufrecht erhalten, das noch keine Anordnung zur MPU auf §46 ergangen ist. Gruss Natrix und wahrscheinlich auch nie wird, sehe da auch er ein Wunschdenken von Andreas, sonst hätte man sowas schon längst irgendwo nachlesen können und das dann auch aus behördlichen Quellen. |
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12.10.2004, 09:39
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#227
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 |
Wir drehen uns hier im Kreise und werden solange mit den gleichen, für uns schlüssigen Argumenten kommen, bis die eine oder andere Seite durch eine Entscheidung in einem solchen Fall Klarheit hat.
Solange jemand mit seiner EU-FE nüchtern und kalkulierbar fährt soll er dieses tun. Aber ich fürchte, daß einige dieser Personen aufgrund ihrer persönlichen Umstände irgendwann in dieser Mühle landen.... -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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12.10.2004, 09:43
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#228
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (Natrix20 @ 12.10.2004, 10:31) Aber ich muss trotzdem meine Behauptung aufrecht erhalten, das noch keine Anordnung zur MPU auf §46 ergangen ist. Diese Behauptung kannst du gleich zurückziehen, genau ein solcher Fall lag nämlich vor. MPU angeordnet ==> nicht absolviert ==> Aberkennung des Rechts von der EU-Fahrerlaubnis in D Gebrauch zu machen. Zitat Ich hätte gegen diesen Bescheid sofort Rechtsmittel eingelegt. Das hat der Fachanwalt des Betroffenen etwas anders gesehen (sh. caleb-Thread) Zitat Das beruhigt mich ungemein, da ansonsten dies noch keiner gemacht hat. Hast du eine Ahnung was in den nächsten Monaten in Bayern alles abgeht?? -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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12.10.2004, 09:50
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#229
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 |
Na dann schaun mer mal was in Bayern alles so abgeht Andreas, ausserdem was ist das für ein Anwalt der seinem Mandanten in so einem Präzedenzfall abrät?
Ich denke das dieser Fall einmalig ist, wieso sollte der Anwalt da abraten? Und wenn du schon mal nicht in der Lage bist das entsprechende Amt zu bennen wo sowas gemacht wurde, für wie glaubhaft sollen dann deine Aussagen darüber sein?? Nebenbei was sollte eigentlich so schlimm sein an der Frage an eine FE Behörde, wie sie bei EU FS verfährt? Ist das ein Geheimnis dies zu erfragen? Bekommt man darüber etwas keine Auskunft?? |
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12.10.2004, 09:52
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#230
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 11.10.2004 Wohnort: mannheim Mitglieds-Nr.: 6040 |
fakt ist doch das man zur zeit kein einziges aktuelles urteil lesen kann in dem der behörde recht gegeben wird weil sie versucht hat den eu-lappen wegen nichteignung einzuziehen oder den gebrauch zu untersagen oder seh ich das falsch??
-------------------- MFG kamikaze
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12.10.2004, 10:03
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#231
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (Natrix20 @ 12.10.2004, 10:50) Ich denke das dieser Fall einmalig ist, wieso sollte der Anwalt da abraten? Weil er die Erfolgsaussichten realistisch eingeschätzt hat. Zitat für wie glaubhaft sollen dann deine Aussagen darüber sein?? Wie weiter oben schon geschrieben. Es ist mir egal ob du mir glaubst oder nicht. Ich kenne die Tatsachen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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12.10.2004, 10:05
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#232
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 223 Beigetreten: 04.10.2004 Mitglieds-Nr.: 5888 |
Zitat (Commodore25E @ 12.10.2004, 10:39) Solange jemand mit seiner EU-FE nüchtern und kalkulierbar fährt soll er dieses tun. Dem kann ich mich nur anschließen. Es soll ja hier auch nicht der Eindruck erweckt werden das man mit einer EU-FE machen kann was man will. Wer weiterhin alkoholisiert fährt, der wird dann schon merken das ihm die Pappe nicht viel nützen wird. Denke gerade in solchen Fällen, könnte es mal schnell zu einer lebenslangen Sperrfrist kommen. |
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12.10.2004, 10:10
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#233
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 11.10.2004 Wohnort: mannheim Mitglieds-Nr.: 6040 |
es geht ja nicht ums alkoholisierte fahren mit der eu pappe sondern darum ob der gebrauch untersagt wird und man trotzdem zur mpu muss oder ob D nichts dagegen tun kann. Und solange ich kein aktuelles urteil lesen kann das dagegen spricht halt ich daran fest. wenn D in der lage wäre dies zu untersagen dann wäre das längst passiert oder glaubt ihr D lässt sich lohnende einnahmequellen wie die mpu so einfach entgehen?? fakt ist die sache mit dem Eu lappen ist legal und deutschland kann nichts dagegen tun und es auch nicht verbieten oder untersagen
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12.10.2004, 10:16
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#234
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 |
@Andreas
Da demnächst die Beamten nach dem Leistungsprinzip bezahlt werden sollen, wäre es doch sinnvoll, diese erfolgreiche Nachricht des §46 und seine Anwendung in diesem Fall sofort Publik zu machen. Vorallem aus dem Gesichtspunkt weitere EU FS Erwerber davor abzuschrecken und der Öffentlichkeit zu zeigen, das ein solcher Führerschein nichts bringt. Am besten würde ich diesen Erfolg gleich direkt ans Bundesverkehrsministerium weiterleiten, damit diese das auf Ihrer Internetseite veröffentlichen können. Dies wäre doch eine sinnvolle Massnahme um die Verkehrssicherheit wieder mehr zu gewährleisten. Ich würde diesen Artikel mit Spannung gerne lesen. Gruss Natrix |
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12.10.2004, 10:16
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#235
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Ich denke, wir sollten das trennen:
- Ich glaube Andreas. Es kann durchaus sein, dass so eine Entscheidung bezueglich §46FeV schonmal getroffen wurde und die Sache rechtskraeftig geworden ist - aus welchen Gruenden auch immer. - Es heisst nicht, dass immer der §46 FeV zum Erfolg fuer die Behoerde fuehren wird, da erstens alles Einzelfallentscheidungen sind und zweitens ein anderer Anwalt durchaus auch etwas ganz anderes empfehlen kann. Gerichtliche Entscheidungen sind jedenfalls dazu noch nicht getroffen worden. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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12.10.2004, 10:19
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#236
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat Ich glaube Andreas. Danke /8Doktor, wenigstens einer der mir glaubt. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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13.10.2004, 11:08
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#237
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 117 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4912 |
Frage:
Was ist eigentlich mit der neuen EU-Führerscheinrichtlinie und Umtausch? Im Handelsblatt steht dazu: Bei einem Umzug ins Ausland allerdings müssen alte wie neue Führerscheine künftig nach zwei Jahren umgetauscht werden. Das hatte Spanien vor allem mit Blick auf seine zahlreichen deutschen Einwohner durchgesetzt. Bis zur Einführung des einheitlichen Führerscheins gelten hierfür unterschiedliche Fristen. Zwar ziehe ich ja nicht mit meiner EU-Pappe um jedoch wohne ich in Deutschland und hab ne Pappe aus Tschechien! |
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13.10.2004, 11:21
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#238
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Es bleibt abzuwarten, was in der neuen FS-Richtlinie genau steht. Allerdings könnten schon Probleme mit FS aus CZ, PL etc. auftreten.
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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13.10.2004, 11:29
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#239
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 117 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4912 |
Hab das so vor das ich in der nächsten Zeit doch mal eine MPU machen will doch bin ich in dieser Zeit etwas mobiler.
Wie lange werde ich wohl Zeit haben bei bekanntwerden eines EU-FS die MPU vorzulegen? |
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13.10.2004, 12:09
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#240
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 97 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Bochum Mitglieds-Nr.: 5720 |
Zitat (Willauchmalwassagen! @ 13.10.2004, 12:29) Wie lange werde ich wohl Zeit haben bei bekanntwerden eines EU-FS die MPU vorzulegen? Hallo, sobald du in eine Polizei kontrolle gerätst wobei die beamten verdacht schöpfen wird automatisch eine Anfrage an das Bundeskraftfahrtamt gestartet. Die prüfen dann ob Fahrverbot oder irgendwelche Auflagen gegen dich vorliegen. Solltest du eine Mpu machen müssen bekommst du ein schreiben von denen mit einer angemessenen Frist für die Mpu. Solltest du sie nicht machen werden die lieben Deutschen deine Fahrtauglichkeit anzweifeln und dir untersagen mit deinem EU lappen zu fahren bis du Ihnen deine Fahrtauglichkeit unter beweis gestellt hast(MPU) Grüße Ralf -------------------- wenn ich es nicht weiß wissen es bestimmt die anderen!
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13.10.2004, 12:24
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#241
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
... und wie ist das dann, wenn man seinen Wohnsitz gar nicht in Deutschland hat ? Mithin die Deutschen kein zustaendiges Strassenverkehrsamt haben ?
Scheint mir alles in allem sehr unausgegoren zu sein: Fahre ich mit polnischem Wohnsitz und polnischer Karte von Litauen nach Frankreich, darf ich also ueberall durch und muss mir nirgendwo Gedanken machen - nur in Deutschland laufe ich Gefahr, aufgrund einer alten Sache Aerger zu bekommen und nach einer Weile garnicht mehr durchfahren zu duerfen ??? Und das, obwohl ich hier weder einen Schein registrieren muss, noch ueberhaupt etwas von den Deutschen will und die Deutschen die EU-FE "anstandslos" anerkennen muessen ? Sorry, aber da stimmt einfach was nicht. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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13.10.2004, 12:27
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#242
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 117 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4912 |
Da hast Du ja schön wiederholt was ich gefragt habe.
Doch wie lange wird das sein? |
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13.10.2004, 12:28
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#243
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 97 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Bochum Mitglieds-Nr.: 5720 |
Wenn du deinen Wohnsitz nicht in Deutschland hast und hier gar nicht gemeldet bist können Sie dir auch nix noch nicht einmal Punkte geben wenn du zu schnell warst(nur höhere bargeld Strafen für Ausländer und das bist du ja wenn du nicht in Deutschland wohnst oder?)
Grüße Ralf -------------------- wenn ich es nicht weiß wissen es bestimmt die anderen!
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13.10.2004, 12:29
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#244
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 117 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4912 |
Ich meinte RalfBochum!
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13.10.2004, 12:29
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#245
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Die wenigsten Inhabern von PL-FS werden aus naheliegenden Gründen auf Dauer einen polnschen Wohnsitz behalten können. Die meisten haben doch schon Schwierigkeiten die 185 Tage zu erfüllen.
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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13.10.2004, 12:30
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#246
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 97 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Bochum Mitglieds-Nr.: 5720 |
@will
zu deiner Frage ! Es kann einen zwei oder drei vieleicht aber auch vier oder Mehr monate dauern es kommt immer auf die Überlastung der Deutschen behörden an. Grüße Ralf -------------------- wenn ich es nicht weiß wissen es bestimmt die anderen!
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13.10.2004, 13:25
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#247
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 117 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4912 |
@Andreas,
ich hatte zwar nie einen Wohnsitz im Ausland jedoch einen EU-FS aus Tschechien.Heißt wohl aber trotzdem im Umkehrschluß das wenn ich weiter hier wohnen bleibe meinen Schein nun doch innerhalb von 2 Jahren Umschreiben muß. Das hatte sich doch mal vor 1-2 Jahren geändert und wird wohl jetzt wieder Rückgängig gemacht wenn ich das richtig verstehe? |
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13.10.2004, 13:40
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#248
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (Willauchmalwassagen! @ 13.10.2004, 14:25) Heißt wohl aber trotzdem im Umkehrschluß das wenn ich weiter hier wohnen bleibe meinen Schein nun doch innerhalb von 2 Jahren Umschreiben muß. Keine Ahnung wie die neue FS-Richtlinie aussehen wird. Bisher ist nur bekannt, was in den verschiedenen Zeitungen steht. Es hilft im Moment nur abwarten. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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13.10.2004, 13:56
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#249
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Die wenigsten Inhabern von PL-FS werden aus naheliegenden Gründen auf Dauer einen polnschen Wohnsitz behalten können. Die meisten haben doch schon Schwierigkeiten die 185 Tage zu erfüllen. @Andreas Mir kommt es echt nicht darauf an, was "die meisten" oder "die wenigsten" fuer Probleme haben - ich moechte ja eigentlich nur wissen, was denn geschieht bei Vorlage einer Pl-Karte ohne deutschen Wohnsitz. Wer ist zustaendig ? Bei Bussgeldern oder Straftaten gibt es Punkte in Flensburg, klar, da persoenlich und zentral erfasst bzw. es wird der FS eingezogen vom fuer den Tatort zustaendigen Gericht. Aber gibt es ueberhaupt noch ein zustaendiges Strassenverkehrsamt, welches Massnahmen bezuegl. §46FeV ergreifen koennte, wenn mein Wohnsitz und ueberwiegender Aufenthalt im Ausland ist ? Ich halte das fuer eine interessante Frage ... joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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13.10.2004, 14:17
Beitrag
#250
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Für diesen theoretischen Fall gibt es § 73 Abs. 3 FeV:
"Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Absatz 1) zuständig." In der Praxis würde wohl die Behörde des letzten Wohnsitzes tätig werden, in Ermangelung eines solchen die Behörde des "Tatortes" bzw. des "Feststellungsortes". -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 07:56 |